Staatsanwaltschaft Freiburg

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Staatsanwaltschaft Freiburg
Staatsanwaltschaft Freiburg,
Kaiser-Joseph-Straße 259, 79098 Freiburg
Datum 18.06.201S/mae
Herrn
Name Herr Mächtel
Martin Kisser
Emmendinger Straße 32
79106 Freiburg im Breisgau
Durchwahl
Tel. 0761 205 2447
Fax. 0761 2052448
Aktenzeichen 400
Js
5197115
(Bitte bei Antwort angeben)
Ermittlungsverfahren gegen Peter Wiechmann
wegen Betruges
Sehr geehrter Herr Kissel,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 17.06.2015 folgende Entscheidung getroffen:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 SIPO eingestellt.
Gründe:
Mit Schreiben vom'12.02.2015 hat der Anzeigeerstatter Martin Kissel aus Freiburg Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Peter Wiechmann erstattet und den Vonruurf der,,vorsätzlichen Falschaussage vor Gericht" sowie des (Prozess-)Betrugs erhoben. Er hat sich dabei auf zrsischen ihm und dem S\ /R gefuhrte Verfahren rror den Sozialgerichten und den
Arbeitsgerichten bezogen.
Der Anzeigeerstatter war als freier Mitarbeiter für den SWR tätig.
Der angezeigte Rechtsanwalt Peter Wiechmann hat den SWR in den Gerichtsverfahren
vertreten.
Eine,,vorsätzliche Falschaussage vor Gericht" i.S. des §§ 153 SIGB liegt bereits deshalb
nicht vor, weil der Angezeigte weder als Zeuge noch als Sachverständiger ausgesagt
hat, sondern der Bevollmächtigte des Arbeitgebers war. ln dieser Funktion ist er kein tauglicher Täter der Strafuorschrift.
Es haben sich aber auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen (versuchten) BeKaiser-Joseph-Straße 259 - 79098 Freiburg
Verkehrsanbinduno: Straßenbahnhaltestelle Holzmarkt (Linien
2, 3 und 5)
Telefon: 0761 20 50 Telefax: 0761 205 2666 [email protected]
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen
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trug oder sonstige Straftaten ergeben. Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen, er habe seine lnformationen jeweils von den Fachabteilungen des SWR bezogen
und diese nach bestem Wissen in die einzelnen Gerichtsverfahren eingebracht. Sein Vortrag bei Gericht habe deshalb auch stets seiner überzeugung entsprochen und sei auf
den von ihm eingeholten Mitteilungen der Fachabteilungen des SWR aufgebaut gewesen.
Gegenteiliges ist nicht nachweisbar. lnsbesondere haben sich auch aus den beigezogenen Akten von Sozialgericht und Landessozialgericht, von Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht, die hier zur Auswertung vorlagen, keinerlei Hinweise und Tatsachen ergeben, wonach der Angezeigte bewusst falsch vorgetragen hätte. Auch wäre die subjektive
Tatseite des Betrugstatbestandes - selbst wenn objektiv unzutreffende fatsachen vorgetragen worden wären, was nicht ersichtlich ist - mangels konkreter Tatsachen, die den
hinreichend sicheren Rückschluss auf bedingt vorsätzlich falschen Vortrag zulassen würden, nicht nachweisbar.
Der Anzeigeerstatter ist in sämtlichen erwähnten Gerichtsverfahren unterlegen. Auch
aus
den ergangenen Entscheidungen und Unterlagen ergeben sich keine Hinweise, dass im
laufe der Verfahren seitens des Beschuldigten vorsätzlich unwahrer Tatsachenvortrag
erfolgt wäre.
Beschwerdebelehrung
Gegen diesen Bescheid kÖnnen Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde
bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erheben.
Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Freiburg
eingelegt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mächtel
Oberstaatsanwalt
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine unterschrift,
wofür um Verständnis gebeten wird.