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Weißenfelser Amtsblatt
Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels
25. Jahrgang
Ausgegeben am 30. April 2015
Nummer 4
Inhalt
Vorwort des Oberbürgermeisters
Amtliche Bekanntmachungen –
Stadt Weißenfels
- Wahl des Oberbürgermeisters
der Stadt Weißenfels, I. Wahlergebnis vom 19. April 2015,
II. Zugelassene Bewerber für
die Stichwahl am 10. Mai 2015
- Stichwahl des Oberbürgermeisters am 10. Mai 2015,
Wahlbekanntmachung
- Stichwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels
am 10. Mai 2015, Sitzung des
Gemeindewahlausschusses
über die Feststellung des
Wahlergebnisses
- Satzung zur Anpassung von
Satzungen der Stadt Weißenfels an das Kommunalverfassungsgesetz vom 9. April 2015
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
zur 1. Änderung des Vorhabens- und Erschließungsplans
Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer
Straße“ in den Bebauungsplan
Nr. 37 „Wohngebiet Zeitzer
Straße“
Nichtamtlichen Teil
- Aus dem Stadtrat
- Aus der Verwaltung
- Informationen des Sport- &
Freizeitbetriebes der Stadt
Weißenfels
- Kulturelle Veranstaltungen
- Museum Schloss Neu-Augustusburg
- Informationen aus der Stadtbibliothek
-Informationen
Anzeigenteil
Gedruckt auf
100 % Recycling-Papier!
Liebe Weißenfelserinnen,
liebe Weißenfelser,
wieder ist ein Monat vergangen und vor mir steht die
Aufgabe das Vorwort für dieses Amtsblatt zu schreiben.
Diesmal ist es etwas eigenartig, schreibe ich doch diese Zeilen deutlich vor dem Wahltermin 19. April. Schon
ein komisches Gefühl und ich habe lange überlegt,
welches Thema ich in dieser Situation aufgreifen sollte.
Natürlich muss es unverfänglich sein, ja keine Eigenwerbung für den Fall, dass ich die Chance bekommen
sollte, in einem zweiten Wahlgang mich erneut ihrem
Votum stellen zu können.
Im Ergebnis möchte ich gleich drei Veranstaltungen
der letzten Tage kommentieren:
Zuerst zu einem Erlebnis mit ganz viel Stolz und Dankbarkeit. Am 12. April fand in Großkorbetha ein Benefizspiel zwischen dem einheimischen TSV und der
Landesligamannschaft aus Braunsbedra statt. Hintergrund war ein unverschuldeter Verkehrsunfall des
Reichardtswerbener René Harre. Völlig unvermittelt
wurde dieser schwer verletzt und liegt auch heute
noch im Bergmannstrost in Halle. Meldungen wie diese erreichen uns tagtäglich, erst wenn sie personalisiert werden, ein Gesicht bekommen, ahnen wir, was
tatsächlich passiert ist. Ein junger Mann, der tagtäglich im Job sein Bestes gab, seiner Frau und seinen
zwei Kindern ein guter Ehemann und Vater ist, wurde
abrupt aus seinem bisherigen Leben geworfen. Auf
einmal steht eine junge Familie ohne ihren Hauptverdiener da, wird wochenlang um das Leben gebangt
und heute Stück für Stück auf eine schnellstmögliche
Rehabilitation gehofft. Ja, und dann gibt es da ein
soziales Umfeld. Nicht virtuelle Freunde im SocialNetwork, sondern Kollegen, Kameraden, Freunde, die
gemeinsam überlegten, wie konkrete Hilfe organisiert
werden kann. Als ich am Sonntag eine halbe Stunde
vor Spielbeginn in Großkorbetha eintraf, staunte ich
bereits über die vielen Besucher. Und ich will es abkürzen, noch mehr staunte ich am Abend, als die Spendensumme von 6.000 Euro bekannt gegeben wurde.
Einfach Danke an alle Akteure, 9 : 1 verloren, na und?
Dafür ein ganz großes Stück Menschlichkeit gewonnen. Ich wünsche Herrn Harre alles Gute, schnelle Genesung und gemeinsam mit seiner Familie die Kraft,
ins Leben zurückzufinden. Im Wissen um ganz viele
Freunde, die ihm die Daumen drücken und auf seine
Rückkehr warten.
Ein Dankeschön in einem ganz anderen Zusammenhang gilt den knapp 900 Helfern beim Frühjahrsputz der
Stadt. Egal ob im Heimatnaturgarten, dem Stadtbalkon,
der Garagengemeinschaft oder Gartenverein – Es tut
der Stadt gut, wenn viele Hände zugreifen. Und natürlich darf ich mich auch bei meinen Kollegen bedanken, die Container stellten, Werkzeug ausreichten und
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wenn Not am Mann war, selbst mit zupackten. Und
natürlich habe ich mich gefreut, so viele fleißige Helfer zu sehen auch in Erwartung der kommenden Zeit.
So haben die Klosterbrüder und -schwestern den Tag
nicht nur genutzt, um rund ums und im Kloster klar
Schiff zu machen. Es wurden auch erste Arbeiten für
die neue Veranstaltungssaison geleistet. So steht zum
Beispiel das Zelt im Innenhof und wartet auf zukünftige
Besucher.
Besucher, die wünsche ich recht zahlreich dem Bootsverleih an der Pfennigbrücke. Schön wenn sich Unternehmer finden mit guten Ideen und viel Engagement
und so der Stadt nicht nur einen neuen Farbtupfer,
sondern ein gutes Stück Aufenthaltsqualität schenken. Und natürlich recht herzlichen Dank an Herrn
Heiko Frischleder, der sich von der aktuellen Baustelle
nicht von der Umsetzung seiner Ideen abhalten ließ.
Dabei fällt mir noch eine gute Nachricht ein. Das große Wandbild am ehemaligen Kinderland des Malers
Dieter Weidenbach wurde durch diesen renoviert. Die
Kosten dafür wurden zu je einem Drittel durch Herrn
Weidenbach selbst, Sponsoren und durch die Stadt
aufgebracht. In den nächsten Tagen werden wir das
Wandbild im Kloster entgegennehmen und bis zu seiner Montage im Stadtraum dort aufbewahren. Ach
Quatsch, ich sag es heute schon: Mit Wiedereröffnung
des Busbahnhofes wird dieses Wandbild, an der der
Pfennigbrücke zugewandten Seite der Volkshochschule angebracht werden. Aus meiner Sicht nicht nur ein
würdiger Ort, sondern ob seiner leuchtenden Farben
ein guter Willkommensgruß an unsere Gäste. Übrigens
ist dann auch die Rüstung am Rathaus gefallen und
unsere neue Tourist-Info in der Mohrenapotheke voll
in Betrieb. Wir können uns heute bereits darauf freuen.
In dem Sinne
herzlichst
Robby Risch
Oberbürgermeister
2. Risch, Robby
Diplombetriebswirt (FH)
Geburtsjahr: 1962
Oberer Gartenweg 4
06667 Weißenfels, Ortsteil Borau
Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Weißenfels, den 23. April 2015
Wahl des Oberbürgermeisters
der Stadt Weißenfels
I. Wahlergebnis vom 19. April 2015
II. Zugelassene Bewerbungen für die Stichwahl am 10. Mai 2015
________________________________________________________
I. Wahlergebnis vom 19. April 2015
Otto
Gemeindewahlleiter
________________________________________________________
Stadt Weißenfels
Oberbürgermeister
Ich mache hiermit das vom Gemeindewahlausschuss in seiner
Sitzung am 22. April 2015 festgestellte Wahlergebnis der Wahl
des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels vom 19. April 2015
bekannt (§ 42 KWG LSA, § 69 Abs. 6 KWO LSA):
Stichwahl des Oberbürgermeisters
am 10. Mai 2015
Allgemeine Angaben des Wahlergebnisses:
Gemäß § 38 der Kommunalwahlordnung für das Land SachsenAnhalt (KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt:
Wahlberechtigte:35.270
Wähler/-innen:11.952
I. Stichwahl, Wahlbenachrichtigung, Stimmabgabe
Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 33,89 %.
1. Die Stichwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels
findet am
Ungültige Stimmzettel:
Gültige Stimmzettel:
Gültige Stimmen:
103
11.849
11.849
Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bewerber:
339
1. Albrecht, Frank
2. Drewitz, Johannes
1.914
3. Freiwald, Jörg
2.117
4. Homberg, Steve
834
5. Risch, Robby
4.806
1.839
6. Dr. Schubert, Christine
________________________________________________________
Stimmen insgesamt:
11.849
===============================================
Feststellung zur Wahl des Oberbürgermeisters am 19. April 2015:
Da keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, wurde keiner der Bewerber zum Oberbürgermeister gewählt.
II. Zugelassene Bewerbungen für die Stichwahl am 10. Mai 2015
Ich mache hiermit die vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 22. April 2015 zugelassenen Bewerbungen zur Stichwahl
des Oberbürgermeisters am 10. Mai 2015 bekannt (§ 30 a i. V. m.
§ 30 Abs. 6 KWO LSA):
1. Freiwald, Jörg
Hochschulingenieur
Geburtsjahr: 1955
Holländerstraße 13
06667 Weißenfels
Wahlbekanntmachung
Sonntag, den 10. Mai 2015 (Wahltag)
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr (Wahlzeit)
statt.
2. Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neuen
Wahlbenachrichtigungskarten.
Die Stimmabgabe erfolgt in den gleichen Wahlbezirken und
Wahllokalen, wie zur Oberbürgermeisterwahl am 19. April 2015.
Die Wähler müssen sich vor dem Wahlvorstand ihres Wahlbezirkes durch Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
3. Bei der Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters hat jeder
Wähler eine Stimme. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitliegen. Die Stimmzettel enthalten
die beiden zugelassenen Bewerber zur OberbürgermeisterStichwahl und für jeden Bewerber ein Feld zur Kennzeichnung der Stimmabgabe. Der Wähler muss demjenigen
Bewerber, dem er seine Stimme geben will, auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei
kennzeichnen.
II. Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
1. Wählen kann nur, wer bereits als Wahlberechtigter für die
Oberbürgermeisterwahl am 19. April 2015 in das Wählerverzeichnis seines Wahlbezirkes eingetragen war und weiterhin
ist. Wählen kann ferner, wer einen Wahlschein mit oder ohne
Briefwahlunterlagen besitzt.
Wer einen Wahlschein ohne Briefwahlunterlagen hat, kann
unter Vorlage dieses Wahlscheines in dem Wahllokal eines
beliebigen Wahlbezirkes der Stadt Weißenfels (Wahlbereich)
seine Stimme abgeben.
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Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen hat, kann an
der Stichwahl durch Briefwahl teilnehmen.
Ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden in folgenden Fällen auf Antrag erteilt an:
a)Personen, die erstmals zur Stichwahl wahlberechtigt
werden.
Dies betrifft folgende Fälle:
- Personen, die nach der Wahl vom 19. April 2015 bis
spätestens am Stichwahltag (10. Mai 2015) das 16. Lebensjahr vollenden, also im Zeitraum vom 20.04.1999 bis
10.05.1999 geboren sind und am Stichwahltag mindestens 3 Monate in der Stadt Weißenfels ihre Hauptwohnung haben, also spätestens seit 10. Februar 2015 in der
Stadt wohnen.
- Personen, die schon zur Wahl am 19. April 2015 das
16. Lebensjahr vollendet hatten, aber erst zur Stichwahl
mindestens 3 Monate in der Stadt Weißenfels ihre Hauptwohnung haben, also ihren Wohnsitz im Zeitraum vom
20.01.2015 spätestens bis 10.02.2015 in der Stadt aufgenommen haben.
- Personen, die ab 20. April 2015 nicht mehr vom Wahlrecht nach § 23 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ausgeschlossen sind und im übrigen
Bürger der Stadt Weißenfels sind.
b) einen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, wenn er beabsichtigt:
- an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen oder
- aufgrund seines Aufenthaltes am Wahltag in einem anderen Wahlbezirk der Stadt Weißenfels zu wählen.
c)einen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten, wenn:
- er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat oder
- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.
Wer bereits im Zusammenhang mit der Wahl am 19. April 2015
einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hat,
und dies für die Stichwahl nicht gestrichen hat, braucht
keinen erneuten Antrag zu stellen.
2. Der Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum
8. Mai 2015, 18.00 Uhr, beantragt werden.
Nicht in das Wählverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
können aus den unter Ziff. 1 c) angegebenen Gründen den
Antrag noch am Stichwahltag 10. Mai 2015 bis 15.00 Uhr
stellen.
Das gilt auch, wenn der Wahlberechtigte erklärt, wegen einer
plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen können formlos
schriftlich oder mündlich beim Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels, Große Burgstraße 1/
Klosterstraße 2, 06667 Weißenfels, beantragt werden. Die
Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder
Telefax (03443 370-388) erfüllt. Fernmündliche Anträge sind
nicht zulässig.
Der Wahlscheinantrag für den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch elektronisch mittels des „Wahlscheinantrages Online (Briefwahl)“ übermittelt werden. Hierzu wird im
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Einzelnen auf die Bekanntmachung zur Oberbürgermeisterwahl am 19. April 2015 verwiesen (Weißenfelser Amtsblatt,
Nr. 3/2015, S. 3 ff.).
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann
sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.
Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Ausnahmsweise,
wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum 9. Mai 2015, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
werden.
III. Vornahme der Briefwahl
Hinweise zur Vorgehensweise bei der Briefwahl enthält das den
Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt.
Der Wahlbrief mit dem Wahlschein sowie dem Wahlumschlag
mit dem Stimmzettel ist an den Gemeindewahlleiter so rechtzeitig zu übersenden, dass er spätestens am 10. Mai 2015 bis
18.00 Uhr beim Gemeindewahlleiter eingeht. Ansonsten kann
der Wahlbrief auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Das ist am Wahltag das Wahlbüro im
Technischen Rathaus der Stadt Weißenfels, Klosterstraße 5,
Erdgeschoss (Beratungsraum) und bis zum Wahltag das Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels, Große
Burgstraße 1/Klosterstraße 2 in Weißenfels.
Die Briefwahl kann auch im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt
der Stadt Weißenfels an Ort und Stelle ausgeübt werden, wenn
der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen persönlich dort
abholt.
Hinweis: Damit durch die Post übersandte Wahlbriefe rechtzeitig eingehen und bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden können, sind diese spätestens am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, in die Postbriefkästen im Stadtgebiet
einzuwerfen.
IV. Öffentlichkeit der Wahl, Wahlstraftaten
1. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses
sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu dem Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Dies gilt ebenso für die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses durch Briefwahlvorstände. Sofern der Gemeindewahlleiter die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses für die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl
anordnet, wird Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände bis zum 8. Mai 2015 in der Mitteldeutschen
Zeitung, Lokalausgabe Weißenfelser Zeitung, bekanntgemacht.
2. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Wahlergebnis verfälscht, wird
nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft.
Weißenfels, den 23. April 2015
Risch
Oberbürgermeister
Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Satzung vom 11. Dezember 2014 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2014, S. 9), wird wie folgt geändert:
Stichwahl des Oberbürgermeisters
der Stadt Weißenfels am 10. Mai 2015
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
über die Feststellung des Wahlergebnisses
1. In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 46 Abs. 4 GO LSA“
durch die Angabe „§ 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA“ ersetzt.
Ich gebe hiermit bekannt, dass die 3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am
Dienstag, dem 12. Mai 2015
um 17.00 Uhr,
im Beratungsraum des Technischen Rathauses der Stadt
Weißenfels Haus 2, Klosterstraße 5, 06667 Weißenfels
Erdgeschoss; erreichbar über Eingänge Klosterstraße
und Marienstraße
stattfindet.
Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Ergebnisses
der Stichwahl des Oberbürgermeisters vom 10. Mai 2015.
Ich weise darauf hin, dass der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung verhandelt und somit jeder Zutritt zur Sitzung hat.
Weißenfels, den 23. April 2015
Otto
Gemeindewahlleiter
Satzung zur Anpassung von Satzungen
der Stadt Weißenfels an das
Kommunalverfassungsgesetz
vom 9. April 2015
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17. Juli 2014 (GVBl.
LSA Nr. 12/2014, S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels
in seiner Sitzung am 9. April 2015 folgende Satzung zur Anpassung von Satzungen der Stadt Weißenfels an das Kommunalverfassungsgesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung von Satzungen
§1
Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat
§ 2 Abs. 1 Satz 4 der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt
Weißenfels vom 12. November 2009 (Weißenfelser Amtsblatt,
Ausgabe-Nr. 11/2009, S. 3) erhält folgende Fassung:
„Neben Bürgern der Stadt Weißenfels können Beiratsmitglieder
und deren Vertreter auch andere Personen sein, soweit diese ihr
Einverständnis erklären.“
§2
Änderung der Satzung für den Behindertenbeirat
§ 2 Abs. 1 Satz 4 der Satzung für den Behindertenbeirat der
Stadt Weißenfels vom 12. November 2009 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 11/2009, S. 4) erhält folgende Fassung:
„Neben Bürgern der Stadt Weißenfels können Beiratsmitglieder
und deren Vertreter auch andere Personen sein, soweit diese ihr
Einverständnis erklären.“
2. In Absatz 3 Nr. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 44 Abs. 3 Nr. 1
GO LSA“ durch die Angabe „§ 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA“ ersetzt.
§4
Änderung der Unternehmenssatzung
der Abwasserbeseitigung Weißenfels –
Anstalt öffentlichen Rechts
Die Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts vom 15. November 2012
(Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt,
Ausgabe-Nr. 12/2012, S. 223 in Verbindung mit der Anlage),
zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2013 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2013, S. 8), wird wie folgt
geändert:
1. In § 5 Abs. 7 wird die Angabe „§ 31 der Gemeindeordnung
(GO LSA)“ durch die Angabe „§ 33 Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA“ ersetzt.
2. In § 7 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung“ durch die Angabe „§ 52 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ ersetzt.
3. In § 8 Abs. 2 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2“ durch die Angabe
„§ 31 Abs. 3“ ersetzt.
§5
Änderung der Feuerwehrsatzung
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weißenfels
vom 16. Dezember 2010 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr.
1/2011, S. 9), geändert durch Satzung vom 10. November 2011
(Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 11/2011, S. 7), wird wie
folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 4 Satz 3 wird die Angabe „§ 54 Abs. 3 GO LSA“
durch die Angabe „§ 56 Abs. 3 und 4 Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA“ ersetzt.
2. In § 4 Abs. 4 Satz 3 wird die Angabe „§ 54 Abs. 3 GO LSA“
durch die Angabe § 56 Abs. 3 und 4 Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA“ ersetzt.
§6
Änderung der Friedhofssatzung für den städtischen
Friedhof „Am Sausenhölzchen“
§ 35 der Friedhofssatzung für den städtischen Friedhof „Am
Sausenhölzchen“ in Weißenfels vom 15. Mai 2014 (Weißenfelser
Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2014, S. 3) wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 5 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt“ durch die Angabe „§ 8
Abs. 6 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ ersetzt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ ersetzt.
§3
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
„Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“
§7
Änderung der Friedhofssatzung
für den Gemeindefriedhof Ortsteile
§ 5 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“ vom 29. Juli 2000 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2000, S. 4), zuletzt geändert durch
§ 35 der Friedhofssatzung für den Gemeindefriedhof Ortsteile
der Stadt Weißenfels vom 21. August 2014 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 9/2014, S. 3) wird wie folgt geändert:
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1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 5 Abs. 7 der Gemeindeordnung
für das Land Sachsen-Anhalt“ durch die Angabe „§ 8 Abs. 6
Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ ersetzt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ ersetzt.
§8
Änderung der Satzung über die Benutzung und den
Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage
„Klemmbergpark“
§ 3 der Satzung über die Benutzung und den Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage „Klemmbergpark“ vom
25. Januar 2001 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 2/2001,
S. 4) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7 der Gemeindeordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)“ durch die Angabe
„§ 8 Abs. 6 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“
ersetzt.
2. In Satz 2 wird die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe
„5.000,00 Euro“ ersetzt.
§9
Änderung der Grünanlagensatzung
§ 5 der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Weißenfels (Grünanlagensatzung) vom 13. Juli 2013
(Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2013, S. 3) wird wie
folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO LSA)“ durch die Angabe „§ 8 Abs. 6 Satz 1
Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ ersetzt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO LSA)“ durch die Angabe „§ 8 Abs. 6 Satz 2
Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ und die Angabe
„2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ ersetzt.
§ 10
Änderung der Satzung über die Benutzung der
öffentlichen Spiel- und Bolzplätze sowie Skateranlagen
§ 8 der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielund Bolzplätze sowie Skateranlagen der Stadt Weißenfels
vom 11. Dezember 2008 (Weißenfelser Amtsblatt, AusgabeNr. 12/2008, S. 4), geändert durch Satzung vom 25. März 2010
(Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 4/2010, S. 4) wird wie
folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt“ durch die Angabe „§ 8 Abs. 6
Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ ersetzt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ ersetzt.
§ 11
Änderung der Archiv-Benutzungssatzung
§ 9 der Satzung über die Nutzung des Stadtarchivs der Stadt
Weißenfels (Archiv-Benutzungssatzung) vom 13. Dezember
2007 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2007, S. 4) wird
wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt“ durch die Angabe „§ 8
Abs. 6 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ ersetzt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ ersetzt.
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§ 12
Änderung der Nichtraucherschutzsatzung
§ 3 der Satzung zur Wahrung des Nichtraucherschutzes in Verwaltungsgebäuden der Stadt Weißenfels (NichtraucherschutzSatzung) vom 13. November 2008 (Weißenfelser Amtsblatt,
Ausgabe-Nr. 12/2008, S. 3) wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird nach dem Wort „Ordnungswidrig“ die Angabe „nach § 8 Abs. 6 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA“ eingefügt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ ersetzt.
§ 13
Änderung der Gestaltungssatzung
§ 17 der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels vom 17. Oktober 1997 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 10/1997, S. 4),
geändert durch Satzung vom 3. März 2011 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 3/2011, S. 3) in Verbindung mit dem Weitergeltungsbeschluss vom 3. März 2011 (Weißenfelser Amtsblatt,
Ausgabe-Nr. 3/2011, S. 3) wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)“ durch
die Angabe „§ 8 Abs. 6 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA“ ersetzt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)“ durch
die Angabe „§ 8 Abs. 6 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA“ und die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ ersetzt.
§ 14
Änderung der Wochenmarktordnung
In § 10 der Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Weißenfels (Wochenmarktordnung) vom 27. April 2000 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 4, S. 4), geändert durch Satzung
vom 11. Dezember 2008 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr.
1/2009, S. 3) wird die Angabe „2.500,00 Euro“ durch die Angabe „5.000,00 Euro“ und die Angabe „§ 6 Abs. 7 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ durch die Angabe „§ 8
Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA“ ersetzt.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Weißenfels, den 10. April 2015
Risch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung
des Vorhabens- und Erschließungsplans
Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer Straße“
in den Bebauungsplan Nr. 37
„Wohngebiet Zeitzer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am
09.04.2015 den Entwurfs zur 1. Änderung des Vorhabens- und
Erschließungsplans Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ in den
Bebauungsplan Nr. 37 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ beschlossen und die Begründung zur 1. Änderung gebilligt. Gleichzeitig
wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.
Der Geltungsbereich des Entwurfs zur 1. Änderung des Vorhabens- und Erschließungsplans Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ in den Bebauungsplan Nr. 37 „Wohngebiet Zeitzer Straße“
ist nachfolgend dargestellt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhabens- und Erschließungsplans Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ in den Bebauungsplan Nr. 37 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ bestehend aus der
Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen und der
Begründung liegen in der Zeit vom 11.05.2015 bis 11.06.2015
während der Dienststunden
09:00 – 12:00 Uhr
Montag Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
im Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung
der Stadt Weißenfels, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, im 2. Obergeschoss Zimmer T 220, Klosterstraße 5 in
Weißenfels zu jedermanns Einsicht aus. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden
(Tel. 03443 370 1465).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhabens- und Erschließungsplans Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ in den Bebauungsplan Nr. 37 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die 1. Änderung des Vorhabens- und
Erschließungsplans Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ in den
Bebauungsplan Nr. 37 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Die Unterlagen können während der Auslegung im Internet unter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Stadtrat
und Verwaltung-Bekanntmachungen-Auslegungen eingesehen
werden.
Weißenfels, 13.04.2015
Risch
Oberbürgermeister
7
Internet-Adresse: www.weissenfels.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung der in der Sitzung
des Stadtrates der Stadt Weißenfels
am 09.04.2015 gefassten Beschlüsse
1. Änderung des VE-Plan Nr. 14 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ in
B-Plan Nr. 37 „Wohngebiet Zeitzer Straße“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss
SR 089-10/2015
Haushaltskonsolidierung – Bildung einer Arbeitsgruppe
SR 090-10/2015
Bildung Haushaltsausgabereste 2014
SR 091-10/2015
Bestimmung eines Vertreters für den Seniorenbeirat des Burgenlandkreises
SR 092-10/2015
Eingliederung AZV Saale-Rippachtal in den ZWA Bad Dürrenberg
SR 093-10/2015
Anpassung von Satzungen an das Kommunalverfassungsgesetz
SR 094-10/2015
Übertragung der Flurstücke 198/125 und 208/128 der Flur 8 Gemarkung Uichteritz an den Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt
Weißenfels
SR 095-10/2015
Informationen aus der 10. Stadtratssitzung
am 09.04.2015
Wohngebiet Zeitzer Straße
Seit 1999 ist für das „Wohngebiet Zeitzer Straße“ ein Vorhabenund Erschließungsplan rechtskräftig. Dieser Plan soll nunmehr
umgewandelt werden in einen Bebauungsplan, der die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes im Wesentlichen übernimmt. Auf den noch unbebauten Grundstücken sind
zukünftig neben Reihenhäusern auch Doppel- und Einzelhäuser
zulässig. Der Stadtrat billigte den vorgelegten Entwurf und beschloss die öffentliche Auslegung.
Haushaltskonsolidierung
Aufgrund der Haushaltslage beauftragte die Kommunalaufsicht
die Stadt Weißenfels, Maßnahmen zur Beschränkung der Kreditaufnahme in einem Maßnahmeplan festzulegen und zu ergreifen.
Die Stadt ist also aufgefordert, einen Katalog mit Maßnahmen zu
erarbeiten, die geeignet sind, Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu senken. Der Stadtrat beschloss, zur intensiven Arbeit
an diesem Thema eine Arbeitsgruppe zu bilden. Jede Fraktion
wird einen Vertreter in die Arbeitsgruppe entsenden.
Haushaltsausgabereste
Im Haushaltsplan werden die Mittel jeweils für ein Kalenderjahr
geplant und sollten idealerweise auch bis zum Jahresende ausgegeben werden. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass die
Ausgaben nicht bis zum 31.12. getätigt werden können – sei es
8
aufgrund von nicht fertig gestellten Baumaßnahmen, von Lieferengpässen oder anderen Gründen. Um eine reibungslose Fortführung der Maßnahmen im darauf folgenden Jahr zu ermöglichen, ist es erforderlich sogenannte Haushaltsausgabereste
zu bilden. Der Stadtrat beschloss die Bildung dieser Haushaltsausgabereste für eine Reihe von Maßnahmen im Gesamtwert
von ca. 6 Mio. Euro und übertrug dem Oberbürgermeister die
Ausgabeermächtigung.
Seniorenbeirat des Burgenlandkreises
Die neue Satzung des Seniorenbeirates des Burgenlandkreises
ermöglicht es den Städten und Gemeinden, einen Vertreter aus
dem eigenen Seniorenbeirat in den Beirat des Landkreises zu
entsenden. Der Stadtrat bestimmte auf Vorschlag des städtischen Seniorenbeirates Herrn Herbert Dathe als Vertreter und
Herrn Jürgen Poeck als dessen Stellvertreter für die Mitarbeit im
Seniorenbeirat des Burgenlandkreises.
Abwasserzweckverband Saale-Rippachtal
Die Stadt Weißenfels ist mit den Ortschaften Großkorbetha,
Schkortleben und Wengelsdorf Mitglied im AZV Saale-Rippachtal. Dieser Verband soll zum 01.01.2016 in den ZWA Bad Dürrenberg eingegliedert werden. Der Stadtrat erteilte der Vertreterin der Stadt in der Verbandsversammlung eine Weisung zur
Stimmabgabe. Der Eingliederung soll zugestimmt werden, wenn
einige aufgeführte redaktionelle Änderungen an der Verbandssatzung vorgenommen werden.
Anpassung von Satzungen
Im Juli 2014 ist das Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt in Kraft getreten, welches die bis dahin gültige Gemeindeordnung ersetzt. Da in vielen Satzungen der Stadt
Verweise auf die Gemeindeordnung existieren, macht sich eine
Anpassung der Satzungen an die neue Rechtsgrundlage erforderlich.
Übertragung von Flurstücken
Die Sportanlagen im Ortsteil Uichteritz sind mit der Eingemeindung im Jahr 2010 dem Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels übertragen worden. Durch das Hochwasser 2013 wurden die Anlagen stark geschädigt. Durch Bereitstellung von
Fördermitteln können diese Schäden auf dem Sportkomplex mit
dem Vereinsgebäude nun beseitigt werden. Es ist jedoch erforderlich, zur Vermeidung neuerlicher Schäden einen Ausgleich
für die Hochwasserrückhaltung zu schaffen. Dies kann auf zwei
angrenzenden Grundstücken der Stadt Weißenfels erfolgen. Die
Stadt übertrug deshalb die beiden Flurstücke zum Hochwasserschutz an den Sport- & Freizeitbetrieb.
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Freitag, dem 22. Mai 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Dienstag, der 5. Mai 2015
Aus der Verwaltung
Erinnerung an die Steuerfälligkeiten
Das Steueramt der Stadtverwaltung Weißenfels möchte an die bevorstehende Steuerfälligkeit zum 15.05.2015 erinnern.
Die weiteren Termine sind:
- bei jährlicher Fälligkeit zum 01.07.
- bei vierteljährlicher Fälligkeit zum 15.08. und 15.11.
Um Mahnungen und die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen zu vermeiden, bitten wir um die Einhaltung der Fälligkeitstermine. Eine zeitgemäße Zahlungsart ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) gegenüber
der Stadtverwaltung Weißenfels. Dafür entstehen bei den meisten Geldinstituten keine Kosten. Im Falle einer bereits erteilten
Einzugsermächtigung wird der fällige Abgabenbetrag termingerecht vom angegebenen Konto eingezogen. Formulare zur Erteilung einer Einzugsermächtigung können beim Kreditinstitut oder auf der Internetseite der Stadt Weißenfels über den Menü-Pfad
Stadtrat & Verwaltung/ Bürgerservice/Formulare/Amt Finanzen/ Einzugsermächtigung heruntergeladen werden.
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9
Stellenausschreibung
Die Stadt Weißenfels beabsichtigt, zum
01.08.2015 die Stelle
der Leiterin/des Leiters
der Kindertagesstätte „Regenbogen“
zu besetzen.
Die Einrichtung besteht aus der Kindertagesstätte, wo derzeitig
ca. 30 Kinder im Alter von 0-6 Jahren betreut werden und einer
Außenstelle Hort in der Grundschule Tagewerben mit derzeitig
ca. 59 Hortkindern.
Das Aufgabengebiet der Leiterin/des Leiters umfasst neben den
Betreuungsaufgaben sämtliche Leitungsaufgaben der Einrichtung (samt Außenstelle Hort), insbesondere:
- Gesamtorganisation der Einrichtung, d. h. Erledigung aller
arbeitsorganisatorischen Abläufe u. a. Gruppeneinteilung
der Kinder und pädagogischen Fachkräfte
- Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte
- Zusammenarbeit und Mitwirken im Elternkuratorium
- Entscheidungsbefugnis in Personalangelegenheiten innerhalb der Einrichtung
- Übernahme der Gesamtverantwortung für die Einrichtung
Für die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben wird die Leiterin/
der Leiter in einem angemessenem Stundenumfang von den
Betreuungsaufgaben freigestellt.
Für jede Tageseinrichtung ist eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Von einer
besonderen Eignung ist insbesondere auszugehen bei einer
Qualifikation gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 2 Kinderförderungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt.
Dies sind Personen mit Hochschulabschlüssen der Niveaustufen 6 und höher des Deutschen Qualifikationsrahmens auf
den Gebieten der Pädagogik, insbesondere der Früh- oder
Kindheitspädagogik, und der sozialen Arbeit sowie verwandten
Gebieten, insbesondere wenn sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit
mindestens 1 Jahr im Bereich der Betreuung, Bildung, Erzie-
hung und Förderung von Kindern in einer Tageseinrichtung tätig
waren und fachspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungen im
Umfang von 60 Stunden nachweisen.
Die Bewerberin/der Bewerber muss selbstständiges Arbeiten,
Zuverlässigkeit, hohes Engagement und Eigeninitiative vorweisen. Ebenso sind Führungskompetenz und Organisationsfähigkeit Voraussetzung zur Besetzung dieser Stelle.
Die Stelle ist derzeit nach der Entgeltgruppe S 13 TVöD bewertet und hat eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens
35 Stunden. Die Stelle ist unbefristet.
Bei gleicher Eignung und Fähigkeit werden Schwerbehinderte
bevorzugt berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild,
Kopien der Zeugnisse, der Gleichstellung der Berufsabschlüsse nach dem Einigungsvertrag und Beurteilungen usw.) sind
bis 22. Mai 2015 erbeten an:
Stadt Weißenfels
Fachbereich Zentrale Dienste
Markt 1
06667 Weißenfels
Stichwort „Bewerbung Kita Tagewerben“
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nur im Falle eines beigefügten, ausreichend
großen und frankierten Rückumschlages zurückreichen.
Andernfalls werden diese nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß unter Berücksichtigung von datenschutzrelevanten Aspekten von uns vernichtet.
Bei evtl. auftretenden Rückfragen steht Ihnen die Abteilungsleiterin Kita/Schulen, Frau Hanke, unter der Telefonnummer 03443
370329 oder per E-Mail [email protected] sowie die
Hauptverwaltung, Frau Kleemann, telefonisch unter der Telefonnummer 03443 370297 oder per E-Mail unter
[email protected] gern zur Verfügung.
Hantscher
Fachbereichsleiter I
KomMODE – Frauenbörse in Weißenfels
Wann?
16. Mai 2015, 10:00 bis 17:00 Uhr
Wo?
Gelände des ehemaligen Klosters St. Claren, Rosalskyweg,
Weißenfels
Was ist die KomMODE?
Eine Plattform für kreative und/oder schöne Dinge liebende
Frauen und Mädchen.
Die KomMODE bietet die Möglichkeit, Kleidung, Accessoires,
Schmuck, Selbstgefertigtes, Getragenes, Getöpfertes,
Gestricktes, Genähtes, Gemaltes, Gebasteltes usw. anzubieten.
Eine Standgebühr von 5,00 € wird erhoben. Der Erlös aus diesen Einnahmen geht zu 100 % als Spende an den Klosterverein.
Anmeldungen/Informationen:
Stadt Weißenfels
Katja Henze
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Beauftragte für Senioren, Behinderte und Integration
Telefon: 03443 370466, Fax: 03443 370321
E-Mail: [email protected]
10
Weißenfelser Seniorenwoche 2015
Fundsachenversteigerung am 9. Mai 2015
Die Weißenfelser Seniorenwoche findet vom 8. bis 14. Juni 2015
mit einem abwechslungsreichen Programm statt:
Fundsachen warten auf neue Besitzer
8. Juni 2015, 14:00 bis ca. 16:00 Uhr
Eröffnung mit Podiumsdiskussion
in der AVENDI Seniorenwohnanlage Töpferdamm
Thema „Wohnen und Wohnumfeld“
9. Juni 2015, 14:00 bis 17:00 Uhr
Bunter Nachmittag
organisiert von der Volkssolidarität
im Kulturhaus der Stadt Weißenfels
Ein vielfältiges Kulturprogramm erwartet die Besucherinnen
und Besucher.
11. Juni 2015, 14:00 bis ca. 17:00 Uhr
Buntes Markttreiben
in der AVENDI Seniorenwohnanlage Töpferdamm
Händler aus der Region bieten Waren an, Handwerks- und
Bastelarbeiten werden präsentiert, Speisen und Getränke
sind ausreichend vorhanden.
11. Juni 2015, 14:00 bis 16:00 Uhr
Die Promenade in Weißenfels: damals – heute – zukünftig
Eine Führung zu Fuß über die Weißenfelser Promenade.
12. Juni 2015, 10:00 bis 12:00 Uhr
Rollende Bürgersprechstunde mit dem Oberbürgermeister
14. Juni 2015, 09:00 bis 13:00 Uhr
19. Senioren- und Behindertensportfest
auf dem Weißenfelser Stadion
Am Samstag, dem 9. Mai 2015 findet
wieder die traditionelle Variante der
Fundsachenversteigerung auf dem
Marktplatz im Bereich des Rathauses
in Weißenfels statt. Über 20 Fahrräder und sonstige Überraschungsgegenstände stehen bereit und kommen ab 09.30 Uhr unter den sprichwörtlichen Hammer.
Wie immer werden all die Fundsachen versteigert, die einer
Eigentümerin oder einem Eigentümer nicht zugeordnet werden konnten bzw. deren Eigentürmer/in sich nicht gemeldet
hat.
Die Fundsachen/Fahrräder können nur am Versteigerungstag ab 09.00 Uhr vor dem Rathaus besichtigt werden.
Die Fundsachen werden ersteigert wie gesehen. Bei vielen
Fundsachen liegt das Mindestgebot bei einem Euro, danach
geht es in ganzen Euro-Schritten weiter. Ausnahmen davon
werden während der Veranstaltung bekannt gegeben. Die ersteigerten Gegenstände werden gleich nach dem Zuschlag
ausgehändigt und bezahlt.
Daher sollte jeder, der etwas zu ersteigern beabsichtigt, ausreichend Kleingeld dabei haben.
Für Rückfragen steht Ihnen das Städtische Fundbüro
unter der Telefonnummer 03443 370-360 oder 370-370 zur
Verfügung.
Bürgerzentrum/Fundbüro
Große Burgstr. 1/Klosterstr. 2
06667 Weißenfels
8. bis 12. Juni 2015
„Tag der offenen Tür“
Verschiedene Wohnungsanbieter präsentieren ihr Angebot an
Wohnungen speziell für Seniorinnen und Senioren
Bürgerbüro am 2. Mai geschlossen
Fragen und Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen richten Sie bitte an:
Das Bürgerbüro bleibt am Samstag, 2. Mai, geschlossen.
Die zusätzliche Samstagssprechzeit des Bürgerbüros findet am darauf folgenden Samstag, 9. Mai, statt.
Stadtverwaltung Weißenfels
Frau Katja Henze
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Beauftragte für Senioren, Behinderte und Integration
Telefon: 03443 370466
Fax: 03443 370321
E-Mail: [email protected]
Das detaillierte Programm, Kosten und Möglichkeiten der
Anmeldungen werden in der Mai-Ausgabe des Amtsblattes
veröffentlicht.
Bürgersprechstunde
des Oberbürgermeisters
Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby
Risch findet am 12. Mai 2015 in der Zeit von 13.00 Uhr bis
16.00 Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9,
1. OG, statt.
Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer
03443 370201 gebeten.
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11
Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „Altstadt Weißenfels“
Als Anfang der 90er-Jahre im rund 49 ha umfassenden Gebiet
der Altstadt von Weißenfels Missstände und Mängel der Bausubstanz von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen festgestellt wurden, beschloss der Stadtrat am 27. Oktober 1994 eine
Satzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Weißenfels“ mit dem
Ziel der Behebung der erfassten Substanz- und Funktionsmängel.
Seitdem hat sich in der historisch geprägten Altstadt vieles zum
Positiven entwickelt. Neben der Sanierung von Straßen, Plätzen
und Grünanlagen wurden auch viele Gebäude modernisiert und
in Stand gesetzt. In den meisten Fällen konnte die aufwendige
Sanierung durch den Einsatz von Fördermitteln, bereitgestellt
durch Bund, Land und die Stadt Weißenfels, unterstützt werden.
Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme und der damit verbundenen städtebaulichen Neuordnung wurde das sog. Umfassende Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB gewählt. Damit
verbunden ist die Erhebung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154
BauGB. Diese sind nach Abschluss der Sanierung, spätestens
bis zum 31.12.2021 zu entrichten und werden durch Bescheid
erhoben. Nach § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
„kann die Gemeinde die Ablösung im Ganzen vor Abschluss der
Sanierung zulassen.“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. März 2015 der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet mit
Abschlägen zugestimmt. Es besteht ab jetzt die Möglichkeit für
die Grundstückseigentümer im Bereich der Sanierungssatzung
der Stadt Weißenfels den Ausgleichsbetrag freiwillig, vorzeitig
12
abzulösen und im Gegenzug einen Abschlag dafür zu erhalten.
Im Jahr 2015 beträgt dieser Wertermittlungsabschlag 15 Prozent, 2016: 13 Prozent, 2017: 10 Prozent, 2018: 8 Prozent, 2019:
6 Prozent, 2020: 3 Prozent und im Jahr 2021 wird er auf null
reduziert. Für den Eigentümer ist durch den Abschlag ein geringerer Betrag zu zahlen. Eine Nachforderung nach Abschluss
der Sanierungsmaßnahme ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit
zur freiwilligen vorzeitigen Ablösung wird den Eigentümern der in
Frage kommenden Grundstücke per Post unterbreitet.
Der Ausgleichsbetrag ist die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zwischen Anfang und Ende der Sanierung „Altstadt
Weißenfels“ in ihrer Gesamtheit. Der Wert der baulichen Anlagen
auf dem Grundstück bleibt dabei unberücksichtigt; ebenso der
Sachverhalt, ob Fördermittel für die Grundstückssanierung gewährt wurden oder nicht. Die Bodenwerterhöhung im Sanierungsgebiet der Stadt Weißenfels wurde durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Dabei wurden
18 Zonen gebildet. Je nach Zone beträgt diese 2,00 Euro bis
20,00 Euro/m2 Grundstücksfläche.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der städtischen Internetseite www.weissenfels.de über den Menüpfad: Stadt & Verwaltung – Bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachungen.
Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
des Fachbereiches Technische Dienste und Stadtentwicklung/
Abteilung Stadtplanung für persönliche Gespräche zur Verfügung. Telefon: 03443 3701465/1466,
E-Mail: [email protected]
Abwasser: Herstellungskostenbeiträge
Voraussichtlich maximal 2,38 Euro/m2 für Neuanschließer und 0,86 Euro/m2 für Altanschließer
Die Informationen zum Herstellungskostenbeitrag (HKB) für die
Errichtung der Schmutzwasseranlagen in Weißenfels wurden
schon lange mit Spannung erwartet. Am Dienstag, 17. März,
nannte die Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) auf der Verwaltungsratssitzung nun erstmals Zahlen. Demnach liegt voraussichtlich der höchstmögliche
Beitragssatz bei 2,38 Euro pro Quadratmeter für Grundstücke,
die nach dem 15. Juni 1991 an das zentrale Schmutzwasserbeseitigungsnetz angeschlossen wurden. Grundstückseigentümer, die bereits vor dem 15. Juni 1991 angeschlossen waren,
müssen künftig maximal 86 Cent pro Quadratmeter zahlen.
Um die Frage zu klären, ob ein Zuschlag für industrielle Großeinleiter gerechtfertigt ist, ließ die AöR ein Gutachten durch das
Institut für Wasserwirtschaft Halbach erstellen. In der Untersuchung ging das Institut wie folgt vor:
Die Weißenfelser Kläranlage wird aktuell auf eine Kapazität von
125.000 Einwohnerwerten ausgebaut. Darin inbegriffen sind
Abwässer der Kommune, von Kleingewerbe und Industrie. Basierend auf diesen Werten nannte die AöR für diese Anlage einen HKB von 2,38 Euro pro Quadratmeter.
Der realen Kläranlage stellte das Institut in seiner Betrachtung eine fiktive Kläranlage gegenüber, in die kein industrielles
Abwasser eingeleitet wird (nur Abwässer von Kommune und
Kleingewerbe). Der ausreichende Einwohnerwert einer solchen
fiktiven Anlage läge bei 50.000, der HKB läge laut AöR bei 2,29
Euro pro Quadratmeter.
Die Differenz zwischen dem HKB der realen und dem HKB der
fiktiven Anlage beträgt 9 Cent, was 3,8 Prozent entspricht. Erst
bei einem Differenzwert über 10 Prozent wäre dem Institut zufolge eine begründete Mehrbelastung durch die Industrie gegeben und ein Zuschlag für industrielle Großeinleiter gerechtfertigt.
Die geringe Differenz begründet das Gutachten damit, dass
beispielsweise der Aufwand für den Kanalbau und die Errichtung der Regenüberlaufbecken in beiden Fällen der gleiche ist.
Außerdem hatte sich die Gewährung von GA-Fördermitteln für
den derzeitigen Ausbau der Kläranlage positiv auf den Beitragssatz ausgewirkt.
Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Beiträge soll der
Weißenfelser Stadtrat in seiner Sitzung im Juni treffen.
Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR
Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
und Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben
im Entsorgungsgebiet für das Jahr 2015
Der Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen
Rechts (AöR) obliegt die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen und die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben in Weißenfels sowie den Ortsteilen Langendorf, Borau, Tagewerben, Burgwerben, Reichardtswerben
und Bäumchen.
Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat die Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR die Firma Jirsak Entsorgung GmbH, mit
Sitz in 06686 Lützen, OT Großgörschen, Alfred-Görner-Straße
15, beauftragt. Das vorgenannte Entsorgungsunternehmen hat
in Abstimmung mit der Abwasserbeseitigung Weißenfels–AöR
den nachstehenden Jahrestourenplan erstellt.
Die terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung aus
Kleinkläranlagen der Grundstücke ist entsprechend des Tourenplanes vom Grundstückeigentümer mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Firma Jirsak Entsorgung GmbH unter
der Telefonnummer 034444 20369, montags bis freitags in
der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr direkt vorzunehmen. Die
Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben ist
terminlich bei Bedarf (mindestens in einem 4-wöchentlichen
Rhythmus), unabhängig vom Tourenplan, mit der Entsorgungsfirma Jirsak zu vereinbaren.
Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben beantworten die Mitarbeiter der Abwasserbeseitigung Weißenfels–AöR unter der Telefonnummer 03443 205109 von
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Entsorgungsplan 2015
Stadt Weißenfels
OT Reichhardtswerben und
OT Bäumchen: OT Tagewerben: OT Langendorf: OT Borau: OT Burgwerben: Weißenfels Nord: Weißenfels West: Weißenfels Ost: Weißenfels Süd: KW 15
KW 16
KW 17
KW 18
KW 19
KW 20/21
KW 22/23
KW 24/25/26/2728
KW 29/30/31/32
Für die Grundstücke, welche 2015 an die zentrale Kläranlage
Weißenfels angeschlossen werden, erfolgt die letztmalige Entsorgung der Kleinkläranlage nach terminlicher Abstimmung.
Dittmann, Vorstand
13
Geld für den Neubau der Feuerwache
Bauarbeiten am Saaleradweg
Die Hochwasserschäden am Saale-Radwanderweg in Weißenfels sollen bis zum Sommer beseitigt sein. In Leißling und
in Burgwerben werden aktuell mithilfe von Landesmitteln Abschnitte des Weges saniert.
Übergabe des Fördermittelbescheids für den Bau einer neuen
Feuerwache in Weißenfels (v. l.): Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht, Oberbürgermeister Robby Risch, Stadtwehrleiter Steffen Müller und Stadtratsvorsitzender Jörg Freiwald (Fotografin: Katharina Vokoun).
Mit einem Förderscheck in Höhe von 745.000 Euro kam Innenminister Holger Stahlknecht am 27. März nach Weißenfels.
Das Geld für den Neubau der Weißenfelser Feuerwache in der
Leopold-Kell-Straße übergab er an Oberbürgermeister Robby
Risch.
Die Vergabe der Fördermittel ist an den Doppelhaushalt
2015/2016 gebunden. Die Bauarbeiten müssen folglich bis zum
Ende des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Um den verdichteten Zeitplan einhalten zu können, werden alle Gebäude
der Feuerwache ab Ende Mai mit einmal – und nicht wie ursprünglich geplant nacheinander – abgerissen. Die Feuerwehrleute sind vorübergehend in einem Ausweichquartier untergebracht. Der Baubeginn ist für den Herbst 2015 geplant.
Seinen nächsten Besuch vor Ort kündigte Innenminister Stahlknecht für das Richtfest an. Auch dann wolle er nicht mit leeren
Händen auftauchen. Den Feuerwehrkameraden hat er ein Fass
Bier versprochen.
Die Bauarbeiten in Leißling sind bereits in vollem Gange. Der
wegbegleitende Entwässerungsgraben ist hier an der Zufahrt
zum Tiefbrunnen der Stadtwerke unterbrochen. In die Zufahrt
ist ein Rohrdurchlass eingebaut worden, damit Wasser abfließen und sich auf den Überflutungsflächen verteilen kann.
An einer weiteren Stelle wird ein bestehender Durchlass der
sich beim Hochwasser im Juni 2013 als zu klein erwies vergrößert. Die Firma Schlag aus Theißen erweitert den Durchlass deshalb bis Ende April auf eine Breite von 2,5 Metern.
Weiterhin wird ein Teil des Schotter-Wanderweges im Hangbereich befestigt, damit bei Regen keine Steine mehr auf den
Radweg gespült werden.
Das Land unterstützt Weißenfels bei der Baumaßnahme mit
rund 93.000 Euro aus dem Hochwasserhilfepaket. Der Saaleradweg ist während der Bauarbeiten gesperrt. Radfahrer
nutzen die ausgeschilderte Umleitung über Weißer Berg bis
verlängerte Beuditzstraße und umgekehrt.
In Burgwerben saniert ab Anfang April die Naumburger Bauunion im Auftrag der Stadt den Saaleradweg zwischen der
alten Zufahrt zum Klärwerk und dem Tunnel Burgwerben
(Weinberge). Der bisher vorwiegend unbefestigte Weg erhält
eine Asphaltdecke und wird durchgehend auf zwei Meter
Breite ausgebaut. Ausgleichspflanzungen sind am Rand des
Radweges aber auch am Sportplatz in Kriechau vorgesehen.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte Juli dauern.
Die Stadt erhält hierfür Fördermittel in Höhe von 240.000 Euro
vom Land. Die ausgeschriebene Umleitung führt durch das
Dorf in Burgwerben.
Erdmuthe Müller ist Ehrenbürgerin der Stadt
Weißenfels
Fördermittel für Saalebrücke überreicht
Der Startschuss für den Bau der Saalebrücke zwischen Leißling und Uichteritz rückt immer näher. Dr. Tamara Zieschang,
Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, überreichte am 20. März
im Gasthaus „Thüringer Pforte“ den Förderbescheid an Oberbürgermeister Robby Risch. Mit rund 2,15 Millionen Euro
unterstützt das Land das Bauprojekt, das insgesamt knapp
2,5 Millionen Euro kosten soll.
Seit nunmehr 25 Jahren ringen die Weißenfelser um die Fußgängerbrücke. Umso erfreuter waren die Ortsbürgermeister
Wolfgang Kurtze und Bernd Ringmayer sowie die rund
200 interessierten Bürger, die bei Freibier das offizielle
Okay vom Land feierten.
Landrat Götz Ulrich richtete ein Grußwort an die Gäste und
nutzte die Gelegenheit, um auf die Bewerbung der Saale-Unstrut-Region als Unesco-Weltkulturerbe aufmerksam zu machen. Die entstehende Saalebrücke sei eine Eingangspforte
zu dieser Region.
Vor Ort war auch das Planungsbüro Löber, das die Entwürfe
der Fußgängerbrücke präsentierte. Für Stimmung sorgten die
Leißlinger Blasmusikanten.
14
Oberbürgermeister Robby Risch (l.) und Jörg Freiwald gratulierten
Erdmuthe Müller zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft. Zur Feierstunde waren auch 30 Sängerinnen und Sänger des Weißenfelser
Vokalensembles vor Ort. (Fotografin: Katharina Vokoun)
In einer emotionalen Feierstunde wurde am 13. März 2015 Erdmuthe Müller zur Ehrenbürgerin der Stadt Weißenfels ernannt.
„Ihr jahrzehntelanges Wirken für Kunst und Kultur hier in Weißenfels ist beispielhaft für herausragendes Engagement und
Handeln“, betonte Stadtratsvorsitzender Jörg Freiwald in seiner Laudatio. Die Fraktionen des Stadtrates hätten dies genauso gesehen und geschlossen den Vorschlag zur Auszeichnung
eingereicht. Vor allem als Leiterin des Volkschores Langendorf,
als treibende Kraft beim Umbau des Heinrich-Schütz-Hauses
zur musealen Gedenkstätte und als Mitgründerin des Heinrich-
Schütz-Musikvereins hätte sie sich um ihre Stadt verdient gemacht. Auch an Konzertauftritte, selbst geschriebene Gedichte
und Liedtexte, Lesungen, musikgeschichtliche Vorträge und
Führungen erinnerte Freiwald.
Zur Würdigung im Trauzimmer des Fürstenhauses waren neben
vielen Freunden und Wegbegleitern zur großen Überraschung
auch 30 Sängerinnen und Sänger des Weißenfelser Vokalensembles gekommen. Unter der Leitung von Martina Leikopf
stimmten sie mit dem Weißenfels-Lied jene Ode an, in der Müller
einst ihre Visionen für ihre Heimatstadt festgehalten hatte.
Die Ehrenbürgerschaft ist die höchste Auszeichnung, die die
Stadt Weißenfels engagierten Bürgerinnen und Bürgern verleihen kann. Aktuell hat die Stadt mit Erdmuthe Müller und Marlis
Trommer zwei Ehrenbürgerinnen. Seit 1846 wurde die Ehrbezeichnung erst zwanzigmal verliehen.
Weißenfelserinnen feiern Internationalen
Frauentag
Etwa 160 Frauen waren am 8. März der Einladung des Frauenarbeitskreises und der Stadtverwaltung Weißenfels gefolgt
und feierten gemeinsam im Kulturhaus den Internationalen
Frauentag.
Begrüßt wurden die Gäste von Oberbürgermeister Robby
Risch und Stadtratsvorsitzendem Jörg Freiwald, die die Arbeit der Frauen im Ehrenamt würdigten. Unter dem Motto
„Wegbereiterinnen“ hatte der Arbeitskreis die Biografien von
4 Frauen recherchiert, die durch ihr Leben bewiesen haben,
was Frauen zu leisten vermögen und dadurch die Gleichstellung von Mann und Frau vorangebracht haben. So erhielten die Gäste einen Einblick in das Leben und Schaffen der
Schweizerin Alis Guggenheim (1896 - 1958, Jüdin, Kommunistin, Künstlerin und alleinerziehende Mutter), der Schweizerin Gertrud Kurz (1890 - 1972, kämpfte in der Friedensbewegung der Kreuzritter für eine humanitäre Flüchtlingspolitik),
der deutschen Ärztin Else Kienle (1900 - 1970, setzte sich
besonders für Frauenrechte und den Kampf gegen den Paragrafen 218 ein) und der Österreicherin Bertha von Suttner
(1843 - 1914, Pazifistin, Friedensforscherin und Schriftstellerin, erhielt 1905 als erste Frau den Friedensnobelpreis).
Musikalisch begleitet wurde das Programm von den „Kaffeehausmusikanten“. Danach haben die Schüler der Bergschule
mit Tanz und Schattenspielen für Unterhaltung gesorgt und
allen Frauen im Saal eine Rose überreicht.
70. Jahrestag der Befreiung der Stadt
Weißenfels
Anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung der Stadt
Weißenfels durch amerikanische Soldaten gedachten am
13. April 2015 rund 20 Bürgerinnen und Bürger der fünfzehn US-Infanteristen, die im April 1945 den Menschen
der Saalestadt den Frieden brachten und dabei ihr eigenes Leben ließen. Die Denkfeier mit Kranzniederlegung und
Schweigeminute fand am Schloss Neu-Augustusburg statt.
Die musikalische Ausgestaltung übernahm Thomas Piontek
am Keyboard.
Vor Ort waren neben Oberbürgermeister Robby Risch, der
ein Grußwort an die Gäste richtete, auch Bundestagsabgeordneter Dieter Stier, der neue Standortälteste der SachsenAnhalt-Kaserne Oberstarzt Dr. Jens Diehm, Stadtratsvorsitzender Jörg Freiwald, einige Stadträte sowie Bürgerinnen und
Bürger, von denen einzelne das Kriegsende in Weißenfels sogar selbst erlebt hatten. An der Gedenkveranstaltung nahm
zudem ein Forscherteam aus Hawaii teil, die in der Region in
den kommenden Wochen Recherchen zu vermissten Piloten
der US-Armee im Zweiten Weltkrieg betreiben werden.
Wer will Oberbürgermeister werden?
Oberbürgermeister Robby Risch zeigt den Kindern der
Integra-Kita „Kleeblatt“ seine Amtskette.
Wie wird man Oberbürgermeister und welche Aufgaben gehören zu dem Beruf? Diesen Fragen gingen die Kinder der
Integra-Kita „Kleeblatt“ am 7. April bei einem Besuch im Büro
von Oberbürgermeister Robby Risch auf den Grund.
Stadtverwaltung gratuliert neuen Ausbildern
Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels
Insgesamt zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißenfels haben erfolgreich die Prüfung nach Ausbildereignungsverordnung abgelegt und können dank der Qualifizierung künftig Auszubildende anlernen.
IMPRESSUM
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
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einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden.
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15
Nachruf
Horst Linke Ein Leben für den Sport
Am 5. März 2015 verstarb nach schwerer Krankheit im Alter
von 83 Jahren der Vorsitzende des SV Rot-Weiß-Weißenfels
1951 e. V., Horst Linke.
Der in Weißenfels geborene Horst Linke begann bereits in
seiner Lehrzeit mit der Organisation von StraßenfußballWettkämpfen in seiner Heimatstadt. Seine Mannschaft wurde
in Weißenfels unter dem Namen „Linke-Truppe“ bekannt. In
den damaligen Weißenfelser Vereinen „Empor Nord“, „Empor
Mitte“ und seit 1958 in der Betriebssportgemeinschaft „Motor Weißenfels“, die 1990 als BSG endete und seither als SV
Rot-Weiß Weißenfels 1951 e. V. fortbesteht, lebte Horst Linke
seine Leidenschaft für den Sport und insbesondere für den
Fußball.
In der Ära der DDR gelang ihm als Übungsleiter der Nachwuchsmannschaften mit der B-, und A- Jugend der Aufstieg
in die höchste Leistungsklasse des Bezirkes Halle.
Als technischer Leiter und Sektionsleiter war Horst Linke in
seinem Verein viele Jahre Sportorganisator.
Von 1990 bis zu seinem Tod war er der Vereinsvorsitzende
des SV Rot-Weiß Weißenfels 1951. e. V. Er hat mit seinem
Engagement wesentlich dazu beigetragen, dass der Verein
mit über 400 Mitgliedern in den Abteilungen Fußball, Kegeln,
Boxen, Gymnastik und Volleyball trotz des demografischen
Wandels einer der mitgliederstärksten Vereine in Weißenfels
ist und eine hervorragende Nachwuchsarbeit leistet.
Beharrlich und verlässlich verfolgte er seine Ziele für die Weiterentwicklung seines Vereins und für die Stadt Weißenfels.
Seine Stimme und seine Streitbarkeit waren von hohem Gewicht bei der Durchsetzung der Interessen für seinen Verein
bei den zuständigen Behörden, der Schaffung der Infrastruktur auf dem Sportplatz im Röntgenweg in Weißenfels in Verbindung mit einem aktiven Stadtumbau und den Projekten
der IBA 2010 zur Entwicklung des Sports in Weißenfels Nord.
Die Firma Tönnies unterstützte sowohl in Würdigung der Kinder- und Jugendarbeit des SV Rot-Weiß Weißenfels 1951 e. V.
als auch aus der Begeisterung für den Fußballsport den Bau
eines Kunstrasenplatzes im Röntgenweg in Weißenfels. An
diesem Erfolg hat Horst Linke maßgeblichen Anteil.
Mit Horst Linke verliert die Stadt Weißenfels einen langjährig
engagierten und zuverlässigen Menschen, dessen Herz dem
Sport gewidmet war. Die Stadt Weißenfels wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau, seinen Verwandten,
Freunden und Bekannten.
Stadt Weißenfels Sport- & Freizeitbetrieb
der Stadt Weißenfels
Risch Oberbürgermeister Schikorr
Betriebsleiterin
V e r a n s t a lt u n g s ü b e r s i c h t
April 2015
* 30.04.
20:00 Uhr
Fackelumzug & Lagerfeuer
30.04.
21:00 Uhr
Ü30-Party Tanz in den Mai
* 01.05.
13:00 Uhr
Maifest von und mit dem
Männerchor Leißling
Sängerfest
Ortsteil Leißling, Waldbad
01.05.
15:00 Uhr
Mitmachtheater: Rapunzel
ab 5 Jahre
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
01.05.
19:00 Uhr
Gospel-Konzert
S(w)inging Gospel aus
Buchloe/Allgäu; Leitung:
Annette Fait; Eintritt frei
Kirche St. Elisabeth
02.05.
14:30 Uhr
4. Benefizabend
NeuStadtKinder mit dem
Musical „König David“
von und mit dem Männerchor
Leißling
Ortsteil Leißling, Waldbad
Kulturhaus
Mai 2015
16
Kulturhaus
03.05.
11:00 Uhr
21. Kirchenjahrmarkt
mit Konzert in der Kirche und
buntem Programm
Ortsteil Wengelsdorf
04.05.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Grundschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
04. - 05.05.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Kompaktschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
04. - 06.05.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Intensivschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
05.05.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Aufbauschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
der Ortsgruppe der Sudetendeutschen Landsmannschaft
Bootshaus
06.05.
14:00 Uhr
Muttertagsfeier
08.05.
19:30 Uhr
redAttack mit ihrer Trommelshow „Herzschlag der Welt“
* 09.05.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
09.05.
19:00 Uhr
Fips Asmussen Politisch-Sa- Kulturhaus
tirisch-Witzig
* 10.05.
16:00 Uhr
Frühjahrskonzert des
Volkschores Langendorf
10.05.
20:00 Uhr
„TINA The Rock Legend“ Das Musical
11.05.
16:00 Uhr
„Die Sternstunde des
volkstümlichen Schlagers“
Kulturhaus
Heimatfest Kleinkorbetha
Ortsteil Kleinkorbetha
* 14. - 16.05.
Kulturhaus
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
Treffpunkt
Touristinformation
(Rathaus)
Ortsteil Langendorf,
Klosterkirche
Hits wie SIMPLY THE BESET,
PRIVATE DANCER oder WE
DON’T NEED ANOTHER
HERO sind Popgeschichte
und machten Tina Turner zur
Rock-Legende-In „TINA The
Rock Legend“ wird ihr Sound
live am Leben erhalten! in
mitreißendes musikalischbiographisches Musical über
die Rock Legende.
Stadthalle Weißenfels
16.05.
15:30 Uhr
„Die große Johann Strauss Kulturhaus
Gala“
16.05.
08:00 14:00 Uhr
41. Weißenfelser Bauernmarkt
Marktplatz
16.05.
10:00 17:00 Uhr
Höfisches Trödeln
Innenhöfe der Stadt
* 16.05.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
Treffpunkt
Touristinformation
(Rathaus)
16.05.
15:30 Uhr
Kindermusiktheater „Heinrich
& Heinrich“
Eintritt 7 EUR, Kinder 5 EUR
Heinrich-Schütz-Haus
16.05.
Karaoke-Party
Cocktailbar Campyno
16.05.
20:00 Uhr
Schwarzlichttheater: Das
Märchen der Gemeinsamkeit
16.05.
21:00 Uhr
Taschenlampenführung:
Nachts im Museum in
Weißenfels
16.05.
21:00 Uhr
Nachtkonzert
16.05.
21:30 Uhr
Bänkel - Geplänkel: eine
unterhaltsame Reise durch
die Stadtgeschichte für
Erwachsene
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
14. Weißenfelser Musikwoche
„Klangbilder“
Weißenfels
* 16.05. - 24.05.
17.05.
11:00 Uhr
Mitmachtheater:
Schlossmärchen
ab 6 Jahre
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
Anne Venske-Oboe; Frank
Venske-Gitarre; Eintritt frei
ab 6 Jahre
Heinrich-Schütz-Haus
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
17
17.05.
14:00 Uhr
Bänkel - Geplänkel:
eine unterhaltsame Reise
durch die Stadtgeschichte
für Erwachsene
17.05.
14:00 Uhr
Sonderführung
im Rahmen des Internationa- Heinrich-Schütz-Haus
„Heinrich-Schütz - Musikali- len Museumstages; Eintritt frei
sche Glaubensbilder“
17.05.
15:00 Uhr
Mitmachtheater:
Schuhmärchen
ab 6 Jahre
17.05.
16:00 Uhr
Musikalischer Bilderbogen
mit Weißenfelser Chören;
St. Marienkirche
Eintritt 7 EUR, ermäßigt 5 EUR
19.05.
12:00 Uhr
Orgelmusik zur Marktzeit
Thomas Piontek an der
Ladegastorgel
22.05.
* 22.05.
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
Aufstellung Maibaum
17:00 Uhr
23.05.
„Offenes Singen für
Jedermann“
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
St. Marienkirche
Ortsteil Burgwerben,
Grundschule
Leitung: Andreas Morys
Maibaumstecken der Pfingstburschen
Heinrich-Schütz-Haus
Ortsteil Burgwerben
* 23.05.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
23.05.
19:00 Uhr
„Ans Kreuz genagelt“
Matthäus - Luther - Dix
Worte, Bilder und Musik mit
Heinrich-Schütz-Haus
ensemble diX; Eintritt 12 EUR,
ermäßigt 9 EUR/5 EUR
24.05.
19:30 Uhr
„Aus dem Weißenfelser
Musikschatz“
Werke von Francesco Gasparini, St. Marienkirche
Carl Hartwig, Carl Ludwig
Traugott Gläser, Johann Friedrich
Doles und Georg Friedrich
Kaufmann; Eintritt 20 EUR,
ermäßigt 15 EUR/5 EUR
* 30.05.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
* 30.05.
21:00 Uhr
80er & 90er Jahre Sause
31.05.
14:00 Uhr
Fürstenhausführung
durch Weißenfelser Gästeführer Fürstenhaus
01.06.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Grundschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
01. - 02.06.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Kompaktschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
01. - 03.06.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Intensivschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
02.06.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Aufbauschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
Heimatnaturgarten
Treffpunkt
Touristinformation (Rathaus)
Treffpunkt
Touristinformation (Rathaus)
Kulturhaus
Juni 2015
02.06.
09:00 13:00 Uhr
Kinderfest
gestaltet und durchgeführt
von Schülern der Ökowegschule (altersgerechte
Führungen für Kitas und
Grundschulen nur auf Voranmeldung unter 03443 303135)
03.06.
19:00 Uhr
Spannend erzählt Rüdiger
Safranski eine deutsche
Geistesgeschichte
„Romantik - eine deutsche
Affäre“
Er beschreibt die Romantik als Fürstenhaus
Epoche, ihre Zeitgenossen
Schelling, Tieck, Novalis. Er
erzählt die Geschichte des
Romantischen eine Geschichte, die fort lebt über Heine,
Wagner, Nietzsche und auch
Thomas Mann bis in das
20. Jahrhundert.
Asiatische Gemüse- &
Früchteschnitzkunst
Schnupperschnitzseminar
Parkhotel
„Güldene Berge“
„Zeitensprünge & Das
Leben ist ein Purzelbaum“
Lesung des Kabarettisten
Bernd-Lutz Lange
Kloster St. Claren
05.06.
05.06.
18
20:00 Uhr
* 06.06.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
06.06.
* 06.06.
18:00 Uhr
21:00 Uhr
Museumsnacht
Anne Venske-Oboe; Frank
Nachtkonzert im Rahmen der Venske-Gitarre; Eintritt frei
Museumsnacht
Museen der Stadt
Heinrich-Schütz-Haus
Mitmachtheater: Vom Fischer ab 6 Jahre
und seiner Frau
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
Gerd Dudenhöffer als
Heinz Becker: Vita. Chronik
eines Stillstandes
Kulturhaus
Kinderfest - 45 Jahre
Kindergarten
Ortsteil Burgwerben,
Schlosspark
07.06.
12.06.
20:00 Uhr
13.06.
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
Treffpunkt
Touristinformation
(Rathaus)
* 13.06.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
17.06.
19:00 Uhr
Ohrenschmaus im
Schütz-Haus
Johann Friedrich Fasch Heinrich-Schütz-Haus
Leben und Wirken des
Zerbster Hofkapellmeisters;
Eintritt 5 EUR, ermäßigt 3 EUR
20.06.
10:00 Uhr
Gedenkfeier für die Toten der
Vertreibung
* 20.06.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
Treffpunkt
Touristinformation (Rathaus)
Friedhof Weißenfels
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
Treffpunkt
Touristinformation
(Rathaus)
20.06.
17:00 Uhr
26. - 27.06.
Höfische WeiNNacht
Innenhöfe der Stadt
Großes Wiedereinweihungsfest des Weißenfelser Bismarckturmes
u. a. mit „Weitersagen singt
Westernhagen, buntem
Familienprogramm, Biba &
Die Butzemänner u.v.m.
Bismarckturm
* 27.06.
10:30 Uhr
Öffentliche Stadtführung
3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR
Treffpunkt
Touristinformation (Rathaus)
* 27.06.
11:30 Uhr
Sommerfest Tagewerben
u. a. mit einem Platzkonzert,
Kaffee & Kuchen, Hüpfburg,
Fackelumzug, Tanz
Ortsteil Tagewerben
27.06.
17:00 Uhr
Unerhörte Gambenklänge
mit Werken u. a. von Carl
Heinrich-Schütz-Haus
Friedrich Abel, Georg Philipp
Telemann und Johann
Friedrich Ruhe; im Rahmen
des 5. Musikfestes „Unerhörtes Mitteldeutschland“
28.06.
14:00 Uhr
Fürstenhausführung
durch Weißenfelser Gästeführer Fürstenhaus
Familienanzeigen
Danke
Sie möchten gratulieren oder sich bedanken?
Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an
unsere Anzeigenfachberater oder direkt
an den Verlag unter
Telefon: 0 35 35 / 489-0.
LINUS WITTICH
Heimat- und Bürgerzeitungen
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15
www.wittich-herzberg.de, [email protected]
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Kabarett „Academixer“ mit „Robinson Grützke“
im Kulturhaus Weißenfels
am Samstag, dem 12. Dezember 2015
Beginn: 19:30 Uhr
er Sommerurlaub, einst HöheD
punkt der Beschaulichkeit:
Die Tage wurden mit Frühstücksbuffet, dicken Romanen und
Streitereien über dem Autoatlas
gefüllt. Die Infos im Reiseführer
waren immer ein bisschen zu alt,
die Urlaubsorte immer ein wenig zu neu. Man war 14 Tage am
Stück zusammen, länger sogar
als an Weihnachten!
Trotzdem versuchte man sich zu erholen — oder wenigstens
braun zu werden.
Ehepaar Grützke etwa wollte nach Borneo. Dass sie sich bei
der Onlinebuchung vertippt haben, kommt erst raus, als sie die
Tickets in der Hand halten.
Kommen Sie mit! Begleiten Sie die Grützkes bei ihren Abenteuern in einer fremden Welt. Es nützt nichts. Sie müssen einfach
fahren! Und dann, dann werden es doch tatsächlich unvergessene Tage in den Dschungeln und an den Stränden von Borna.
Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels erhältlich.
Tel.: 03443 303070, Markt 1, 06667 Weißenfels
„Rotkäppchen” im Kulturhaus Weißenfels
Schulvorstellung zu Weihnachten
der Musikbühne Mannheim
am Mittwoch, dem 16.12.2015/Beginn: 09:00 Uhr
w(Spieldauer: ca. 70 min.)
as bewährte Autorenteam erzählt das
D
Grimm‘sche Märchen auf amüsante Weise neu. Rotkäppchen ist in ihrer
Geschichte ein ziemlich cleveres Mädchen und auch die Großmutter ist nicht
„ohne“. Der Wolf ist zwar auch in seiner
Version gefräßig und hinterhältig, aber
die Geschichte bleibt spannend bis zuletzt und spart nicht an Witz und Esprit.
Gegen die beiden resoluten Frauen hat
der Wolf letztlich keine Chance und muss
am Ende mit hängenden Ohren abziehen.
Kartenbestellung unter der Tel.: 03443 302319
Eintritt für Kinder 4,00 €
Weißenfels präsentierte sich auf der
Internationalen Tourismusbörse 2015 in Berlin
om 4. bis 8. März 2015 präV
sentierte sich die Internationale Tourismusbörse (ITB) auf
dem Berliner Messegelände.
Rund 175.000 Besucher, darunter 115.000 Fachbesucher und 10.000 vertretene
Unternehmen aus 186 Ländern - das war Rekord für die
weltweit führende Messe
der internationalen Reisebranche.
udrun Schulze als Wilhelmina
G
von Bünau im Gespräch mit
Sachsens Weinkönigin
Am Stand des Saale-Unstrut-Tourismus (SUT) präsentierte sich
am 7. März von 10 bis 18 Uhr auch die Stadt Weißenfels. Aktuelle
Angebote aus dem Kultur- und Aktivtourismus der Stadt und dem
Umland lockten internationale Fachbesucher und interessierte
Endkunden. Besonders gefragt waren die Angebote für Radfahrer
und Wanderer, dicht gefolgt von Infos für historisch-interessierte
Urlauber und Weinliebhaber. Ein besonderes Highlight neben den
Weißenfelser Ausstellerinformationen war Christina Wilhelmina
von Bünau (alias Gudrun Schulze), die als zweite Ehefrau Herzogs
Johann Adolf I im traditionellen Barockkleid die Stadt Weißenfels
repräsentierte und mit Interessierten ins Gespräch kam.
Weißenfelser Bauernmarkt 16.05.2015
Der Weißenfelser Bauernmarkt stellt eine wichtige Tradition unseres städtischen Markttreibens dar. Die nunmehr
41. Auflage des bunten und überregional beliebten Sondermarktes findet am 16. Mai 2015 ab 8 Uhr auf dem Weißenfelser Marktplatz statt. Neben einem gewohnt reichhaltigen
Angebot an Erzeugnissen aus Acker und Flur, aus Kleingärten, Kleintierhaltung und Handwerk werden Sie durch ein
abwechslungsreiches Programm auf und abseits der Bühne
unterhalten.
So wird ab 8 Uhr Oberbürgermeister Robby Risch den
Bauernmarkt eröffnen, auf welchem ab 9 Uhr die Original
Leißlinger Blasmusikanten ihr vierstündiges Programm zum
Besten geben. Ab 10 Uhr sorgt Marktfrau Regine für allgemeine Belustigung. Für die Kleinen wird der Heimatnaturgarten mit einem Streichelzoo auf dem Markt vertreten sein.
Für leibliches Wohl werden verschiedene gastronomische
Angebote sorgen.
Informationen unter www.weissenfels.de
Trödel in den Höfen 16.05.2015
Am 16. Mai 2015 finden Sie von 10 bis 17 Uhr Kunst, Antikes und Krempel in den schönsten Weißenfelser Höfen.
Internationaler Museumstag 17.05.2015
Folgende Museen haben von 10 bis 17 Uhr kostenfrei für Gäste
geöffnet:
Museum Schloss Neu-Augustusburg
Heinrich-Schütz-Haus
Geleitshaus
Novalis-Gedenkstätte
Kloster St. Claren (10 - 12 Uhr geöffnet)
Ladegastausstellung (14 - 16 Uhr geöffnet)
Weitere Programmpunkte:
14 Uhr: Sonderführung „... mein Lied in meinem Hause“ mit
Henrike Rucker, Direktorin des Heinrich-SchützHauses
16 Uhr: St. Marienkirche, Musikalischer Bilderbogen Naturerwachen, Weißenfelser Chöre und Ensembles
geben ein Konzert im Rahmen der 14. Weißenfelser
Musikwoche
11 Uhr: Museum Schloss Neu-Augustusburg, Mit-MachTheater „Schlossmärchen“ von Kindern für Kinder
Mit Reifrock, Perücke, Maske und Fächer können
alle Gäste Spannendes aus der Barockzeit erfahren.
14 Uhr: Museum Schloss Neu-Augustusburg, Bänkelgeplänkel
Eine unterhaltsame Reise durch die Weißenfelser
Geschichte.
15 Uhr: Museum Schloss Neu-Augustusburg, Aufführung
„Schuhmärchen“ von Kindern für Kinder
23
Hier steht ein armer Schuster des Herzogs im Mittelpunkt, der
verzweifelt die passenden Schuhe für die Prinzessin produzieren
will. Aber was der wohl gefällt? Krokodilleder, Schlangenleder,
Gold, Pailletten, Brillanten?
Nach der Aufführung dürfen die Gäste in all die kostbaren Schuhe schlüpfen und die Kostüme selbst anprobieren.
Kartenbestellungen für die Veranstaltungen im Museum Schloss
Neu-Augustusburg sind in der Schlossbibliothek bei Ilonka Struve unter 016298670 möglich.
Sonderausstellung im
Museum Schloss Neu-Augustusburg
„Heil Dir im Siegerkranz!“ 14.03.2015 bis 12.07.2015
Die Sonderausstellung des Dr. Walter Wehner holt eine verdrängte Literatur ans Tageslicht, die den Krieg in Liedern und Gedichten begeistert besang und in Kinder- und Jugendbüchern eine
ganze Generation mit chauvinistischen, gewaltverherrlichenden
Darstellungen vergiftete. An dieser Unkultur haben vor einhundert Jahren fast alle bekannten literarischen Größen mitgewirkt:
Thomas Mann, Hermann Hesse oder Rainer Maria Rilke. Aber
auch katholische Priester und evangelische Pfarrer, jüdische
Gelehrte oder Berliner Gymnasiasten – vor allem aber unzählige „dichtende“ Zeitungsleserinnen und Zeitungsleser gossen
ihre patriotische Kriegsbegeisterung in literarische Formen. Dr.
Walter Wehner trägt durch seine Ausstellung zur Aufarbeitung
dieses gewalttätigen Teils unserer Geschichte und Kultur bei.
Museum Schloss Neu-Augustusburg
Zeitzer Straße 4
06667 Weißenfels
Telefon: 0 34 43 302552
Fax: 0 34 43 208137
[email protected]
www.museum-weissenfels.de
Dienstag bis Sonntag von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
14. Weißenfelser Musikwoche:
16. - 24. Mai 2015
Veranstaltung des Weißenfelser Musikvereins
„Heinrich Schütz“ e. V.
Merseburger Hofmusik
Samstag, 16. Mai, 15:30 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
Kindermusiktheater „Heinrich & Heinrich“
Eintritt 7 €, Kinder 5 €
Sonntag, 17. Mai, 14 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
Internationaler Museumstag
Sonderführung: Heinrich Schütz – Musikalische Glaubensbilder
Mit Henrike Rucker: Direktorin des Heinrich-Schütz-Hauses
Weißenfels
Eintritt frei
24
Sonntag, 17. Mai, 16 Uhr, St. Marienkirche
Musikalischer Bilderbogen
Weißenfelser Chöre, Ensembles und Musiker
Eintritt 7€, ermäßigt 5€
Dienstag, 19. Mai, 12 Uhr, St. Marienkirche
Orgelmusik zur Marktzeit
Thomas Piontek an der Ladegastorgel
Eintritt frei
Freitag, 22. Mai, 17 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
„Offenes Singen für Jedermann“
Andreas Morys: Leitung
Samstag, 23. Mai, 19 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
„Ans Kreuz genagelt“
Matthäus – Luther – Dix
Worte, Bilder und Musik
ensemble diX
Andreas Knoop: Flöte
Albrecht Pinquart: Oboe
Hendrik Schnöke: Klarinette
Roland Schulenburg: Fagott
Bernhard Stengele: Sprecher
Eintritt 12 €, ermäßigt 9 €/5 €
Sonntag, 24. Mai, 19:30 Uhr, St. Marienkirche
„Aus dem Weißenfelser Musikschatz“
Werke von Francesco Gasparini (in der Instrumentierung
von Johann Sebastian Bach), Carl Hartwig, Carl Ludwig
Traugott Gläser und Johann Friedrich Doles anlässlich seines 300. Geburtstages
Gesine Adler - Sopran
Britta Schwarz - Alt
Eric Stoklossa - Tenor
Ingolf Seidel - Bass
Collegium Vocale Leipzig
Merseburger Hofmusik
Gewandhausorganist Michael Schönheit: Leitung
Eintritt 20 €, ermäßigt 15 €/5 €
Weißenfelser Schlossfest:
Ticketvorverkauf in Touristeninformation
startet
Ein Hauch von Dolce Vita wird über dem Schlosshof hängen, wenn am 27. August 2015 das Leipziger Symphonieorchester unter dem Motto „Bella Italia“ das 25. Weißenfelser Schlossfest mit Werken von Puccini, Strauss und Verdi
eröffnet. Die Tickets für die Veranstaltung sind seit 2. April
exklusiv in der Touristeninformation am Markt 1 erhältlich.
Eine Karte kostet 10 Euro im Vorverkauf. Schüler und Studenten zahlen 8 Euro. Kinder bis einschließlich 6 Jahre und
Begleitpersonen von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „B“ erhalten freien Eintritt.
Das Eröffnungskonzert beginnt 20 Uhr (Einlass ab 19 Uhr).
Auch die Hardtickets für die Tribute Night sind ab sofort exklusiv in der Touristeninformation erhältlich. Für 5,50 Euro
(inkl. VVK-Gebühr) können Rockfans am 28. August 2015
im Schlosshof zu Coversongs von Metallica, Rammstein
und KISS die Köpfe schwingen. Im Gegensatz zur Buchung über das Ticketportal Reservix müssen die Hardtickets nicht selbst ausgedruckt werden und die Systemgebühr von einem Euro entfällt.
Öffnungszeiten der Touristeninformation:
Montag - Freitag:
9 - 18 Uhr
Samstag: 9 - 12 Uhr
Theatersprechtag
Wo: Touristinformation Weißenfels, Markt 1,
06667 Weißenfels,
Rathaus Weißenfels, Eingang links
neben dem Haupteingang
Wann: 28.04.2015, 10.00 bis 12.00 Uhr
Es werden Spielpläne der Oper, der Musikalischen Komödie und des Schauspielhauses Leipzig vorgestellt sowie
Theaterfahrten nach Leipzig angeboten.
Museum Schloss Neu-Augustusburg
Kleine Führung durchs große Schloss
ie Sonderführungen des
D
Schlosses Neu-Augustusburg an Ostern waren ein
großer Erfolg. 400 Gäste
besuchten an vier Tagen
das Schloss. Dort erhielten
sie Einblicke in die Schlosskirche, Schauvorführungen
im alten Handwerk und vieles mehr.
Nach dem großen Erfolg lädt das Museumsteam auch im Mai
wieder zu Sonderführungen durchs Schloss ein. Termine sind:
01.05., 02.05., 03.05., 14.05., 23.05., jeweils um 12:30 Uhr.
Nähere Informationen und Kartenbestellung bei Ilonka Struve
unter 01629867430.
Sonderausstellung im Museum Schloss
Neu-Augustusburg zu Horst P. Horst:
16.05.2015 bis 14.06.2015
Ab dem 16. Mai 2015, um 15 Uhr lädt das Museum Schloss
Neu-Augustusburg zur Sonderausstellung „Gestalt & Form
Horst P. Horst - Originale und Interpretationen“ ein.
Gezeigt werden Bilder des in Weißenfels geborenen Fotografen Horst P. Horst, der sich in der westlichen Welt und
in Amerika mit seinen unverwechselbaren Schwarz-WeißFotografien einen Namen gemacht hat. Die Ausstellung ist
eine Zusammenarbeit mit Studenten des Fachbereichs Kultur- und Medienpädagogik der Hochschule Merseburg. Die
Kursteilnehmer haben Originale des berühmten Fotografen
inszeniert und bereichern mit ihren Interpretationen ebenfalls die Ausstellung.
Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels
Zeitzer Straße 4
06667 Weißenfels
Telefon: 03443 302552
Fax: 03443 208137
[email protected]
www.museum-weissenfels.de
Nachts im Museum im Weißenfels
Taschenlampenführung
16. Mai 2015, 21:30 Uhr
Erleben Sie die Schuhausstellung mit anderen Augen,
senden Sie Luftballon-Grüße vom Schlossturmzimmer
und besichtigen Sie 22 Uhr die Fürstengruft!
Aus Kapazitätsgründen bitten wir unsere Gäste um Anmeldung unter 01629867430 Ilonka Struve.
Führung in die Fürstengruft
jeden letzten Samstag im Monat
Unterhalb des Altarraumes der Schlosskirche St. Trinitatis befindet sich die Fürstengruft der Herzöge zu
Sachsen-Weißenfels und ihrer Familien. 38 Prunksärge,
davon 28 aus Zinn und zehn Särge aus Holz wurden
zwischen 1669 und 1775 in die Gruft eingebracht.
Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr geöffnet
Die letzte Beisetzung fand 1775 statt. Ab 1991 bis 1995
fanden umfangreiche Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen statt.
Besuchen Sie uns im Internet
www.wittich.de
30.05.2015, 11 - 16 zu jeder vollen Stunde
Museum Schloss Neu-Augustusburg
Zeitzer Straße 4, 06667 Weißenfels
Telefon 03443 302552
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Informationen
NeuStadtKinder: Kinder und Jugendliche führen Musical „DAVID“ auf
Zum Kindermusical „DAVID“ lädt die AG NeuStadtKinder am
Samstag, 2. Mai, ins Weißenfelser Kulturhaus ein. Über 50 Kinder und Jugendliche treten als Laiendarsteller auf. In dem Stück
schafft es der kleine Bursche und biblische Held David den Sieg
gegen den scheinbar übermächtigen Goliath davon zu tragen.
Der Blick auf alle Kinder der Stadt, insbesondere auf jene aus
benachteiligten Elternhäusern, hat die Arbeitsgemeinschaft ein
weiteres Mal dazu bewogen, im Weißenfelser Kulturhaus zur
Spendensammlung einzuladen. Die in der Neustadt beheimatete
Neuapostolische Kirchengemeinde unterstützt das Engagement
in der Kinder- und Jugendarbeit. In wochenlanger Vorbereitungs- und Probenzeit haben die Darsteller aus den Gemeinden
im Bezirk Halle/Leipzig Ihre „musikalische Sachspende“ eingeübt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Vom Hotel & Restaurant
Jägerhof wird ein Kuchen-Buffet zu Familienpreisen gestellt. Um
Spenden wird gebeten.
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Der 1. Langendorfer Carnevalsclub e. V. sagt
Dankeschön
Die närrische Zeit ist seit einiger Zeit vorbei und somit die
51. Session des 1. LCC e. V. beendet.
Es war eine aufregende Zeit mit vielen Veranstaltungen, die für alle Mitglieder sehr schön aber auch gleichzeitig anstrengend
war. Nach den „Tollen Tagen“ ist es nun an der Zeit einmal Dankeschön zu sagen.
Ich möchte mich im Namen aller Mitglieder des Vereins bei unserem treuen, tollen Publikum bedanken, das uns auch in
diesem Jahr durch die Session begleitet hat und mit uns ein paar kurzweilige Stunden mit viel Spaß und karnevalistischen
Bräuchen erleben konnte. Ich hoffe es hat allen Besuchern unserer Veranstaltungen genauso gut gefallen wie den Vereinsmitgliedern des 1. LCC.
Ein ganz großes Dankeschön gilt an dieser Stelle den Sponsoren der 51. Session, die uns mit materiellen und finanziellen
Mitteln sehr großzügig unterstützt haben. Ohne die Unterstützung wäre so manche Requisite oder Investition nicht möglich
gewesen.
Wir bedanken uns herzlich bei den Sponsoren:
Dach & Zimmerei Wolter GmbH
WBK Gerüstbau GmbH
Architekturbüro Bernd Ringmayer
Bauschlosserei & Metallbau Andreas Wahren
Autohaus Kittel
Dr. Frank Löber Ingenieurgesellschaft mbH
Zahnarztpraxis Annegret Löber
Fleischerei Gallander
Autolackiererei Karsten Lange
Gasthaus Lorbeer
Kerstin & Michael
Elmo GmbH
Pension am Klemmberg Grit Eckert
Bäckerei Uwe Tille
Manfred Peter
Lagerbetrieb für Ernährungsgüter Dieter Böckler
Spedition Klaus-Peter Götzl
Zahnarzt Henrik Worg
Metallbau Marco Kämmerer
Christine Schreiber
Ich bedanke mich in aller Form für Ihr Engagement in und mit dem 1. Langendorfer Carnevalsclub e.V. und würde mich freuen,
Sie im nächsten Jahr wieder im Publikum begrüßen zu dürfen und weiterhin mit Ihnen als Sponsor rechnen zu können.
Ralph Melle
Präsident 1. LCC e. V.
9. Aktionstag „Gesund - na und?!“
Der 9. Aktionstag „Gesund - na und?!“ findet unter der
Schirmherrschaft von Weißenfels Oberbürgermeister Robby Risch am 6. Mai 2015 von 9 bis 13 Uhr auf dem Gelände von Thill-Optik und dem Stadtbalkon in Weißenfels statt
und wird vom Arbeitskreis „Suchtprävention und Gesundheitsförderung“ unter Koordination der Suchtpräventionsfachkraft im Burgenlandkreis (DRK Kreisverband Weißenfels e. V.) Frau Janina Hagemann initiiert, organisiert und
durchgeführt.
An dem Aktionstag beteiligen sich ca. 40 Akteure (Vereine,
Krankenkassen, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Ämter). Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Burgenlandkreis, aber auch Erzieher/innen, Lehrer/innen, Eltern
sowie Großeltern sind herzlich eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist die Suchtprävention. Zudem erhalten die Gäste
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Informationen zu einer gesunden Lebensweise, zur sportlichen und kreativen Betätigung sowie zu Alternativen zum
Suchtmittelkonsum. Außerdem gibt es gesunde Kost, frisch
gepresste Säfte und alkoholfreie Cocktails zum Probieren.
Auch die Trinkwassertheke der Stadtwerke Weißenfels steht
bereit. Zudem gibt es die Möglichkeit Rauschbrillen auszuprobieren, einen Sehtest zu machen und einen Gesundheitscheck zu absolvieren. Kampfkunst wird vorgeführt,
Geschicklichkeitsspiele, Sinnesparcours, Brettspiele, Basketball, Tischtennis, ein Fahrradparcours und Zumba laden
zum Mitmachen ein.
Es wird kein Eintrittsgeld erhoben und alle Angebote sind
kostenlos. Alle Anbieter sind an diesem Tag der Gemeinnützigkeit verpflichtet.
Der Förderverein der Freiwilligen
Feuerwehr Leißling e. V. und der
Nachttopf gesucht
Blutspendedienst des
Deutschen Roten Kreuzes laden Sie ein zur
Unser Schlosstheater spielt jeden letzten Sonntag im Monat, zum Internationalen Museumstag am 15. Mai, zu den
Theatertagen im November und zu Schulprojekten. Da zerreißt mal ein Kleid, fällt der Nachttopf der Prinzessin herunter und es bleiben viele Scherben. Uns fehlt ein Nachttopf.
Könnten Sie helfen?
Aus einem Märchenbuch über die Schuhe der Schuhausstellung entstand ein Theaterstück für Kinder. Uns fehlen
dazu ausgefallenen Schuhe aus vergangenen Zeiten. Hätten
Sie welche für uns?
Hüte waren mal ganz große Mode. In unserem Schlosstheater haben wir schon einige. Aber es sind viel zu wenige.
Wir trauen uns nur, Sie zu bitten, weil Sie schon viele Male
mit Stoffen und Knöpfen geholfen haben. Und weil manche
Dinge von den Menschen gar nicht mehr benötigt werden,
im Theater aber wichtige Rollen spielen könnten. Über einen Anruf zum Abholen von Requisiten würden wir uns sehr
freuen. Melden Sie sich bitte unter 01629867430 bei Ilonka
Struve.
BLUTSPENDE!
Wann: Wo: Freitag, dem 8. Mai 2015
von 16.00 bis 20.00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus Leißling,
Platz der Jugend 25a
im Blutspendemobil
Blut spenden ist Hilfe auf Gegenseitigkeit!
Im Anschluss an Ihre Blutspende werden Sie von unseren
ehrenamtlichen Helfern mit einem Imbiss versorgt!
Bringen Sie Freunde und Bekannte mit und helfen Sie somit Leben zu retten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Leißling e. V.
Berufe-Messe gibt Orientierung
er Ausbildungsplätze in WeiW
ßenfels und Umgebung sucht,
wird am 1. Juli bei der Messe
Pro Zukunft im Kulturhaus
Weißenfels fündig. Zum nunmehr vierten Mal präsentieren
hier Unternehmen, Verbände
und
Bildungseinrichtungen
berufliche Perspektiven in der
Region. Das ist besonders für
all jene interessant, die noch
unschlüssig sind, welchen
Beruf sie ergreifen möchten.
Aussteller aus den verschiedensten Branchen bieten an
ihren Ständen detaillierte Informationsmöglichkeiten, um
die Berufswahl zu erleichtern.
Eine Praktikumsbörse und
eine Last-Minute-Lehrstellenbörse für einen Ausbildungsbeginn 2015 ergänzen das
Angebot der Messe.
Schlosstheater-Team suchen Requisiten
Einladung zur Fahrrad-Fahrschule
Was, du kannst schon Fahrrad fahren? Und du bist zwischen vier und sieben Jahre alt?
Na dann herzlichen Glückwunsch, du erfüllst damit nämlich die Voraussetzungen einen „Fahrrad-Führerschein“ zu
erwerben.
Damit du dein Rad noch besser und sicherer beherrschen
lernst, kannst du eine kleine „Fahrschule“ absolvieren.
Der Kinder-Radausweis geht über fünf Stufen.
Ähnlich wie beim Schwimmenlernen, gilt es hier verschiedene Schwierigkeitsgrade zu absolvieren.
Wie viele davon du tatsächlich schaffen möchtest, das liegt
allein an dir!
Bereits nach Absolvierung der ersten, relativ einfachen Stufe bekommst du deinen persönlichen Radausweis ausgehändigt. Die weiteren Stufen werden dann jeweils im Ausweis eingetragen.
Nach jeder absolvierten Stufe gibt es außerdem einen kleinen Preis zu gewinnen. Solltest du alle fünf Stufen schaffen,
bekommst du einen Hauptpreis!
enn du Interesse am Mitmachen hast,
W
dann sollten sich deine Eltern bei Winfried Kreis vom Radsportverein White
Rock e. V. melden. Hier gibt es alle weiteren Informationen.
Dann wirst du in die Liste der „Fahr
schüler“ eingetragen. Der Kurs beginnt
am Dienstag, dem 28. April 2015, um
16.00 Uhr, vor dem Fitnessstudio (Weißenfels/
Am Klemmberg 4.) Er findet dann jeden Dienstag um die
gleiche Zeit statt. Ihr solltet nur Euer Fahrrad und einen
Helm mitbringen. Der Übungsparcours ist der Weißenfelser
Klemmberg.
Ach, und noch etwas: Der gesamte Kurs kostet nur 5 € I
Nähere Informationen und
Anmeldung (bis 27.04.) unter:
[email protected] oder
0162 4289132 (Winfried Kreis)
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Maifeier mit Chorgesang
Eine Maifeier mit Musik bei freiem Eintritt organisiert der
Leißlinger Männerchor im ehemaligen Waldbad Leißling.
Gleichzeitig feiert der Chor seinen 169. Geburtstag. Unter der
Leitung von Martina Leikopf hat der Chor für diesen Anlass
Neues einstudiert. Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag,
30 April 2015, um 18 Uhr, mit der Eröffnung der Verkaufsstände und Blasmusik. Um 20 Uhr folgt der Fackelzug und anschließend das Lagerfeuer. Am 1. Mai gibt es im Waldbad ab
30
12 Uhr Erbsen aus der Gulaschkanone, frisch Gegrilltes vom
Rost, Kaffee, Kuchen und Getränke. 13 Uhr treffen dann die
Chöre ein.
Unter dem Motto „Der Mai ist gekommen“ singen sie mit dem Männerchor
1846 Leißling in den Frühling hinein.
(T. Naumann)
Veranstaltungsplan der Volkssolidarität
für Mai 2015 im Zentrum Klosterstraße 8
05.05.2015, 14 Uhr: 07.05.2015, 14 Uhr: 12.05.2015, 14 Uhr: 13.05.2015, 14 Uhr: 19.05.2015, 14 Uhr: 21.05.2015, 14 Uhr: 26.05.2015, 14 Uhr: 27.05.2015, 14 Uhr: 28.05.2015, 14 Uhr: Handarbeit und Spiele
Kaffeenachmittag mit Bingospiel
Spielenachmittag
(Karten- und Brettspiele)
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter
mit Spiel
Gemeinsames Singen
Handarbeit und Spiele
Spielenachmittag
(Karten- und Brettspiele)
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter
mit Spiel
Frühlingsfest in Uichteritz mit Alleinunterhalter Herr Peth
Dienstags von 9 bis 12 Uhr treffen sich unsere Schachspieler.
Wir bitten um Anmeldung zu diesen Veranstaltungen unter
der Telefonnummer 334823 oder Dienstag und Donnerstag
von 10 bis 16 Uhr im Büro Klosterstraße 8.
Öffentliche Stadtführung
Entdecken Sie die Zeugnisse der imposanten Historie von Weißenfels und
den Wohlstand einst herrschender
Landesherren bei einem geführten
Spaziergang durch die Weißenfelser
Innenstadt.
Termin:
samstags, Mai bis September 2015
Treffpunkt: 10.30 Uhr, Touristinformation Weißenfels,
Markt 1
Preis: 3,00 € pro Person; 1,50 € für Schüler und Studenten
Dauer: 1,5 Stunden
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Neu in der Touristinformation Weißenfels
Seit Oktober 2014 ist die Touristinformation Weißenfels
„MZ – Service Punkt“
Unsere Leistungen für Sie:
Aboservice
- Bestellung Zeitungsabonnement
- Ummelden der Zeitung im Urlaub
Anzeigenservice
- Aufgabe von fröhlichen Familienanzeigen,
- Fließsatz- und Systemanzeigen
- Traueranzeigen
MZZ Briefdienst
- Verkauf von Briefmarken
- Annahme und Herausgabe von Briefen
MZ-Shop
- Verkauf von MZ-Rezeptheften
- Verkauf von MZ-Magazinen
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels, Tel.: 03443 303070, Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
Neu in der Touristinformation Weißenfels
Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem
CTS eventim:
Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport
und Show
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels, Tel.: 03443 303070, Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
Sprechstunde
im Auftrag des Landesbeauftragten
Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes bietet wieder Sprechstunden an:
Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen:
Strafrechtliche, Verwaltungsrechtliche, Berufliche Rehabilitierung
• Monatliche Zuwendung „Opferrente“
• Kinderheime
• Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
• Einzelgespräche – Termine nur nach Anmeldung!
Montag, 18. Mai 2015 und 15. Juni 2015,
11.00 – 17.00 Uhr
im Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.,
Beratungsstelle Naumburg-Zeitz,
Leopold-Kell-Str. 2a, 06667 Weißenfels,
Anmelde-Tel.: 03443 303617
(Di., 13.00 – 17.00 u. Do., 09.00 – 13.00 Uhr)
Veranstalter:
LStU Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg,
Tel.: 0391 567-5051, Fax: 0391 567-5060,
und Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.
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Gemeinsamer Frühjahrsputz
bei Kaiserwetter
Der Weißenfelser Frühjahrsputz hat
sich zu einer etablierten Tradition der
Saalestadt entwickelt. Bereits zum
14. Mal fand der Aktionstag in diesem
Jahr statt.
Und das mit reger Beteiligung: Etwa 900 Bürgerinnen und
Bürger hatten sich angemeldet, um am 11. April 2015 ihre
Stadt nach dem Winter wieder auf Vordermann zu bringen.
Das sind knapp 200 ehrenamtliche Helfer mehr als im vergangenen Jahr.
Für Fleiß und Müh wurden die Teilnehmer mit Kaiserwetter
belohnt. Bei schönstem Sonnenschein wurde aufgeräumt
und Müll entsorgt. Unter anderem in Kleingarten-, Garagen- und Sportanlagen, im Heimatnaturgarten, im Kloster
St. Claren, im Neustadtpark, in der Kita „Kleeblatt“, in den
Gemeindehäusern der Ortschaften, im Jugendclub Leißling
und am Aussichtsturm Markwerben waren die Helferinnen
und Helfer aktiv.
Tierschützer diskutieren über Tierheim
in Weißenfels
Über die Errichtung eines Tierheims in Weißenfels haben
am 31. März 2015 rund 50 Bürgerinnen und Bürger mit
Oberbürgermeister Robby Risch und Ordnungsamtsleiter
Maik Trauer bei einer Einwohnerversammlung diskutiert.
Reiner Kunze, Mitglied des Weißenfelser Tierschutzvereins
e. V. brachte es auf den Punkt: „Das Katzenheim ist gescheitert. Unser Verein ist finanziell am Ende und es ist uns
nicht gelungen, ihm Leben einzuhauchen. Wir brauchen einen Neuanfang.“ Die Entscheidung, ob in Weißenfels ein
Tierheim gebaut werden soll oder nicht und ob dieses dann
Katzen und Hunde aufnimmt oder nur Katzen, sei zweitrangig. „Zunächst müssen wir hier vor Ort eine zuverlässige
Vereinsstruktur schaffen. Wir brauchen neben den Mitgliedern, die Geld spenden, auch Mitglieder, die aktiv mithelfen
und anpacken.“
Oberbürgermeister Risch stimmte ihm zu: „Es macht keinen Sinn, dass viele Menschen mit gleichen Zielen in unterschiedlichen Vereinen organisiert sind. Wir müssen eine
Anlaufstelle schaffen, wo alle zusammenkommen, die sich
für den Tierschutz interessieren.“ Rolf Schumann, Vorsitzender des Tierschutzvereins Weißenfels und Umgebung
2006 bot an, die Vereinsräume in der früheren Musikschule
an der Langendorfer Straße für Treffen zur Verfügung zu
stellen.
Unter der Bedingung, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung gegeben ist, würde die Stadt laut Risch einen Neubau
für ein Weißenfelser Tierheim unterstützen. „Ein Grundstück würden wir bereitstellen und die Kosten für den Neubau könnten mit Mitteln der Stadt, des Landes und des
Vereins gestemmt werden. Das Problem sind die laufenden
Kosten. Hier wurde uns bisher noch kein tragfähiges Konzept vorgelegt.“
Bürgerinnen und Bürger, die sich für Tierschutz interessieren und sich aktiv einbringen wollen, haben beim
Tierschutzverein Weißenfels und Umgebung 2006 e. V.
eine zentrale Anlaufstelle. Erreichbar ist Rolf Schumann unter: 0179 1076775 oder
[email protected].
MEG baut Standort in Weißenfels aus
und Unterschiede untersucht, bestimmt und schließlich in den
Blumenkästen des Vorgartens eingepflanzt. Fehlten nur noch
selbstbemalte Ostereier sowie Basteleien und schon war das
Zwergenstübchen österlich dekoriert. Die Sparkasse Burgenlandkreis stellte zudem noch einige Ostersträucher zur Verfügung. Ein großes Dankeschön gebührt den Eltern der großen
Gruppe, die das Frühstück zum Osterfest vorbereitet haben. Mit
Frühlings- und Osterliedern lockten die Kinder den Osterhasen
an, sodass sich alle über eine kleine Überraschung freuen konnten.
Es tut sich was bei den „SüdtstadtKnirpsen“
Oberbürgermeister Robby Risch (r.) überreicht die Baugenehmigung für das neue Bürogebäude der MEG an Geschäftsführer
Carsten Theurer (Fotografin: Katharina Vokoun).
Die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co KG (MEG)
baut ihren Standort in Weißenfels aus und investiert mehr als
fünf Millionen Euro in ein neues Bürogebäude. „Diese Entscheidung ist ein Bekenntnis zu Weißenfels und zeigt unsere Verbundenheit mit der Region“, sagte Carsten Theurer, Geschäftsführer
der Verwaltung.
Wirtschaftliches Wachstum und eine Erweiterung der Produktpalette haben den Ausbau des Verwaltungstraktes notwendig
gemacht. Schon jetzt steuert die MEG von Weißenfels aus fünf
Produktionsstätten in Deutschland. Das Bürogebäude in der
Langendorfer Straße ist für die rund 200 Mitarbeiter in der Verwaltung aber zu klein geworden.
Laut Theurer stand bei der Standortsuche unter anderem auch
Leipzig zur Wahl. Die Entscheidung sei dann aber auf Weißenfels
gefallen, da viele Mitarbeiter in der näheren Umgebung wohnen
und die Anschlussmöglichkeiten über die Autobahn ideal sind.
„Für uns ist das wie ein Ritterschlag“, sagte Oberbürgermeister
Robby Risch, der die Gelegenheit nutzte und die Baugenehmigung überreichte. Dass nach Schüco nun schon ein zweites
Großunternehmen nicht nur mit der Produktion sondern auch
mit der Geschäftsführung vor Ort ist, zeige das große Potenzial
der Saalestadt.
Das neue Verwaltungsgebäude schafft Platz für 300 Mitarbeiter.
Es wird passend zum bestehenden, denkmalgeschützten Bürotrakt mit einer Klinkerfassade versehen und fügt sich damit in
das Gesamtbild ein. Der Abriss der alten Halle ist für Ende April
geplant. Im Anschluss starten die Erdarbeiten und die Errichtung
des Rohbaus. An der Langendorfer Straße gegenüber der Einmündung zur Benjamin-Halevi-Straße hat die Stadt bereits zwei
Häuser abgerissen und damit Platz für zusätzlichen Parkraum
geschaffen. Im Sommer 2016 soll der Neubau bezugsfertig sein.
Entspannen im Traumraum
Zu Pinsel und Farbe greifen aktuell die Südstadtknirpse. Zusammen mit dem Kita- und dem Hausmeister-Team renovieren
die Kinder einen Bereich ihrer Kita. Bereits seit einigen Wochen
werden Farben gemischt, Löcher gebohrt und neue Möbel aufgebaut. Die frisch gestalteten Räume erhalten außerdem neue
Namen.
Der neue Lieblingsraum steht für alle schon fest: der Traumraum. Ausgestattet mit einem Musik-Wasserbett, Lichterbögen
und vielen anderen Ideen lädt er zum Entspannen ein.
Pünktlich zum „Fest der Generationen“ am 8. Mai 2015 sollen
die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sein. Finanzielle Unterstützung erhält das Projekt vom Träger der Kita, dem DRK
Weißenfels.
Kleiner Handwerker-Pass im Hort Langendorf
Neues aus dem „Zwergenstübchen“
Mit einem Frühblühertag wurde im „Zwergenstübchen“ der
Frühling eingeläutet. Jedes Kind brachte einen Frühblüher mit.
In der Gruppe wurden die Pflanzen dann auf Gemeinsamkeiten
Erste handwerkliche Fähigkeiten erlernten die Kinder des Hortes Langendorf beim Projekt „Handwerker-Pass“ (Quelle: Hort
Langendorf)
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Wer will fleißige Handwerker sehen? Der muss zu den Kindern
im Hort Langendorf gehen! An vier Freitagen legten die Kleinen
den „Handwerker-Pass“ ab.
Zusammen mit den Mitarbeitern der Handwerkskammer Halle
lernten sie an vier unterschiedlichen Bauspielen erste handwerkliche Grundfertigkeiten. So fertigten sie einen Soma-Würfel
aus Holz, stellten eine eigene Handwerkerschürze und einen
Filzbehälter her und gestalteten einen Kalender für den Hort.
Nach getaner Arbeit gab es während der Wochen regen Besuch
von ansässigen Handwerkern, die den Kindern ihre Betriebe und
Arbeitsabläufe vorstellten. Metallbauer, Dachdecker, Kfz-Mechaniker und Grafikdesigner sind der Einladung gefolgt. Geplant
sind nun Gegenbesuche in den Betrieben.
Der „Handwerker-Pass“ ist ein Projekt für Mädchen und Jungen
im Grundschulalter. Es wurde von der Handwerkskammer Halle
für die handwerkliche Berufsfrühorientierung konzipiert.
Ein „stürmisches“ Konzert ...
Gemeinsam musizieren und anderen Freude schenken, dies
war das angesagte Motto des Schulkonzertes der Freien Evang.
Schule Weißenfels. In einem kurzweiligen Programm boten
die Erst- bis Viertklässler, ehemalige Schüler, Eltern und sogar
die stellvertretende Schulleiterin Frau Endter ihr musikalisches
Können dar. Klaviermusik für Anfänger und Fortgeschritten, Violinenstücke, Flötentöne, der Auftritt des Schulchors und sogar
ein Sologesangsstück von Mascha (Klasse 1) begeisterten Jung
und Alt.
Liebe Langendorfer Seniorinnen und
Senioren,
viele schöne, gemütliche Stunden haben wir schon bei
den verschiedensten Veranstaltungen und Fahrten im Jahr
2015 verbracht.
Man kann es kaum glauben, aber die Seniorenbetreuung in
Langendorf gibt es seit dem 01.03.1998. Andrea Schwarzmann legte den Grundstein für bis jetzt 17 Jahre erfolgreiche Seniorenbetreuung.
Die Palette der Angebote ist auch in diesem Jahr vielfältig
und auf alle Fälle ist für jeden etwas dabei. Ein besonderer
Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Ortschaftsrat und
dem Ortsbürgermeister, Herrn Ziegler, für die gute Unterstützung und Zusammenarbeit.
Also bleiben Sie gesund und fit, damit wir unser Leben
durch die Veranstaltungen und Tagesfahrten noch etwas
bunter machen, um die stressigen Tücken des Alltags zu
meistern.
In diesem Sinne bis bald.
Ihre Seniorenbetreuerin
Regina Liebmann
AWO Seniorenclub
T
rotz des herausfordernden
Wetters (Sturmwarnung), waren Eltern, Freunde und Burgwerbener der Konzerteinladung gefolgt und belohnten
das fleißige Üben und den Mut
zum Auftritt mit stürmischem
Applaus.
Foto: Tabea Rech
Stahlknecht besucht Handball-Minis
Der Weißenfelser Handballnachwuchs des WHV `91 e. V. bekam
am 9. März hohen Besuch vom Minister für Inneres und Sport
des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, und von Landtagsmitglied Harry Lienau.
Die Politiker wollten sich in Weißenfels ein Bild vom traditionsreichen Handball und der Nachwuchsarbeit machen.
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Bei den Senioren des AWO Seniorenclub hat der Frühling
Einzug gehalten. Mit Melodien über den Lenz haben wir die
letzten Gedanken an den Winter vertrieben und das Erwachen der Natur mit all ihren Farben gefeiert. Natürlich gehört dazu das Osterfest. Und so war Meister Langohr in allen Gruppen zu Gast. Fröhlich sangen wir Osterlieder und
hörten Gedichte. Am meisten aber hatten wir Freude an der
kleinen Osterbastelei. Eine lustige Osterhenne aus Papier
wurde mit Stroh und einem bunten Ei gefüllt. Sie zierte nun
jeden Frühstückstisch. Im Anschluss haben wir über Osterbräuche geplaudert und viel über das Eierfärben, den Osterbrunnen und das Wunder des Osterwassers erfahren.
Veranstaltungen im Mai:
04.05.2015: Seniorennachmittag
in der Heimatstube Burgwerben
06.05.2015: Seniorennachmittag
in „Uta‘s Bierstube“ in Leißling
18.05.2015: Seniorennachmittag
im Gemeinschaftsraum „Sonneneck“
20.05.2015: Seniorennachmittag
in der „Alten Fischerei“ Weißenfels
27.05.2015: Seniorennachmittag bei „Lorberr‘s“
in Langendorf
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