Rainer Kunz Bergstraße 3 D-55767 Oberbrombach

Rainer Kunz
Bergstraße 3
D-55767 Oberbrombach
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RESERVISTENVERBAND
Landesgruppe Rheinland-Pfalz
Landesvorstand
z. Hd. Herrn Michael E. Sauer
- offener Brief - zusätzlich per Email an VerteilerOberbrombach, 12.10.2015
Ihr Schreiben vom 6.10.2015 an Kamerad
K
, Posteingang 9.10.2015
Werter Kamerad Sauer,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 6.10.2015 an den Kameraden
mich als Bevollmächtigter der RK T
wie folgt:
K
äußere ich
Allgemein:
Grundsätzlich ist Ihr Schreiben ein weiteres Indiz dafür, mit welcher Engstirnigkeit und
Uneinsichtigkeit Sie ihr Amt als Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz seit geraumer Zeit
ausüben.
Im Einzelnen:
Zutreffend ist, dass die Reservistenkameradschaft T
am 11.September 2015 auf mein Anraten
hin freiwillig neue Vorstandswahlen gemäß §1 der Wahl- & Delegiertenordnung des Verbandes der
Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. durchgeführt hat. Dies vor allem aus dem Grund, DEN
VEREINSFRIEDEN alsbald wieder herzustellen. Dies scheint Ihnen jedoch völlig gleichgültig zu sein.
Diese Massnahme wurde dem Vorsitzenden des Landesschiedsgerichtes, Kamerad
mit Schreiben vom 20.8.2015 mitgeteilt. Hierzu ein Auszug meines Schreibens:
G
,
Die Neuwahl bzw. deren komplette Organisation wird streng nach der derzeit gültigen Wahl- &
Delegiertenordnung durchgeführt, wofür ich mich dem Landesschiedsgericht gegenüber persönlich verbürge.
Betreffend der aus Sicht des Landesvorsitzenden Sauer "zwingend einzuladenden Personen" verweise ich
ausdrücklich auf die Auslegung 02-2013 Absatz 1 - 3 vom 10. Juli 2013, die ich meinem Schreiben als Anlage
beifüge. Demnach wird allein der RK Vorstand bestimmen, wer ausser den Mitgliedern als Gast zur
Wahlversammlung eingeladen wird. Sollte hierüber am Wahltag Uneinigkeit in der Versammlung bestehen,
werden die Mitglieder bzw. der Versammlungsleiter über die Teilnahme von Gästen abschliessend
entscheiden.
Des weiteren haben Personen ohne schriftliche Einladung kein Zutrittsrecht zur Wahlversammlung.
Hierauf möchte ich ausdrücklich hingewiesen haben.
Einmischungen von Seiten Dritter, auch im Vorfeld der Wahlen, haben zu unterbleiben.
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Darüber hinaus, werter Kamerad Sauer, erlaube ich mir Sie heute einmal daran zu erinnern, dass
UNSERE Verpflichtung ( IHRE wie auch meine MEINE ) anlässlich der Landesvorstandswahl am
26.11.2011 weder von einem Mitglied des Präsidiums noch vom bei der Wahl anwesenden
Präsidenten Kiesewetter vorgenommen wurde.
Wir alle wurden damals verpflichtet - VOM VERSAMMLUNGSLEITER, dem Kameraden J
.
Quelle: Mediathek der LG Reinland-Pfalz, abgerufen am 10.10.2015 um 12.50 Uhr unter:
https://www.reservistenverband.de/custom/bilder/mediathek/30466.jpg
Finden Sie es nicht auch etwas seltsam, dass selbst Ihre eigene Verpflichtung nicht nach Ihrer
persönlichen Satzungsinterpretation erfolgt ist ?, steht demnach die satzungsgemäße Verpflichtung
des gesamten amtierenden Landesvorstandes etwa bis heute noch aus ?.
Zur "zwingenden Vorgabe" der Einbeziehung der Kreisgeschäftsstelle Idar-Oberstein in die
Wahlvorbereitung führe ich wie folgt aus:
1. Die Kreisgeschäftsstelle war zum in Frage kommenden Zeitraum wegen Urlaub und diversen
Wehrübungen, bzw. Dienstzeitausgleich des OrgLtr. E -A geschlossen.
2. Gemäss Aussage des Bundesgeschäftsführers Mergener vom Januar 2014 vor dem
Amtsgericht Bonn ist es den Geschäftsstellen des VdRBw und deren hauptamtlichem
Personal untersagt, in rein ehrenamtlichen Angelegenheiten unterstützend tätig zu werden.
Hierzu ergänzend zwei Auszüge aus dem Schriftsatz des Justitiar J
vom 19.11.2013
an das Amtsgericht Bonn in Sachen KUNZ ./. VdRBw:
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sowie:
Seit geraumer Zeit bat die RK sowohl die Landes- als auch die Kreisgeschäftsstelle um aktuelle
Mitgliederlisten, die jedoch seitens des Verbandes mit den abenteuerlichsten Ausflüchten jeweils
verweigert wurden.
Fazit:
Die mir vom Landesschiedsgericht zur Verfügung gestellte Mitgliederliste der RK T
war aktuell
und diente mit Zustimmung des Landesschiedsgerichtes der Wahlvorbereitung. Eine weitere
Einbeziehung der Kreisgeschäftsstelle Idar-Oberstein in die Wahlvorbereitungen war also weder aus
organisatorischen noch aus tatsächlichen Gründen möglich. Ihre "zwingenden Vorgaben" sind des
weiteren nicht satzungskonform und entbehren jeglicher Grundlage.
Zum ausstehenden Beitragsrückfluss:
Gemäß § 6 Absatz 1 der Finanzordnung des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr
e.V. ist der Schuldner für die Beitragsrückflüsse der einzelnen Untergliederungen die jeweilige
Landesgruppe. Dies unabhängig davon, wo sich die Beträge gerade befinden.
Weiterhin sagt der § 6 Absatz 4 eindeutig aus, dass den Untergliederungen der Beitragsrückfluss
tatsächlich zusteht. Des weiteren regeln die Absätze 5 bis 8 die Modalitäten zum Beitragsrückfluss an
die Untergliederungen.
Betreffend die Rückflüsse aus den Jahren 2011 bis einschl. 2013 ist festzustellen, dass die Rückflüsse
der RK T
auf dem Konto der Kreisgruppe Nahe-Hunsrück liegen bzw. lagen. Eine zeitnahe
Auszahlung konnte auf Grund fehlender Jahresabschlüsse vom Kreiskassenwart nicht vorgenommen
werden. Dieser Mangel wurde seitens der RK-T
erst Anfang 2015 abgestellt.
Da der Landesschatzmeister B
rechts- & satzungswidrig das Konto der Kreisgruppe NaheSeite 3 von 6
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Hunsrück am 7.2.2014 mit einer "Soll-Umsatzsperre" belegte, kann eine Auszahlung seitens der
Kreisgruppe Nahe-Hunsrück an die RK T
auch derzeit leider nicht erfolgen.
Falls Ihnen auch dieser Umstand entfallen sein sollte, füge ich Ihnen die Mail des Kameraden B
an die Bank nachfolgend als Auszug bei.
Wie Sie der vorstehenden Mail entnehmen können, hat der Landesschatzmeister bei dieser
Gelegenheit sowohl das Konto der Kreisgruppe als auch die Konten der RK-T
und der RKK
mit einer Soll-Umsatzsperre belegt. Dies, wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat,
unter Vorlage einer mängelbehafteten Vollmacht, welche die Konten der Untergliederungen gar
nicht beinhaltet. Des weiteren ist die Kreisgruppe Nahe-Hunsrück bis heute nicht aufgelöst worden.
Die in Ihrem Schreiben gemachten Angaben zur Höhe und zum Verbleib der Beitragsrückflüsse der
Jahre 2014 und 2015 können in Ermangelung entsprechender Abrechnungsunterlagen seitens der
RK-T
nicht nachvollzogen werden.
Aus Sicht der RK-T
bleibt also die Landesgruppe Rheinland-Pfalz solange der Schuldner für die
ihr zustehenden Beitragsrückflüsse, bis diese auf dem Konto der RK eingegangen sind. Dies ergibt
sich aus den bis heute fehlenden Abrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 sowie der vom
Landesschatzmeister zu verantwortenden Soll-Umsatzsperre diverser Konten.
Die im Schreiben des Kassenwartes angegebene Höhe der ausstehenden Beitragsrückflüsse sind ca. Angaben, da ja wie bereits erwähnt dem Kassenwart sämtliche Unterlagen zur Mitgliederzahl und
den säumigen Zahlern aus den Beitragsjahren 2014 und 2015 bis heute fehlen.
Festzuhalten bleibt, dass sowohl Sie als auch der Landesschatzmeister mehrfach vom
Kreisorganisationsleiter R
und vom Kreisvorsitzenden A
schriftlich aufgefordert wurden
vorstehende Mängel abzustellen, bzw. die rechts- & satzungswidrige Auszahlungssperre aufzuheben.
Abschliessend:
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Werter Kamerad Sauer,
objektiv betrachtet ist die im Übrigen verfristete Anfechtung der Vorstandswahl der RK-T
dahingehend zu werten, dass man den Kameraden, die sich völlig zu Recht über die Behandlung
durch hauptamtliches Personal des VdRBw beim Präsidenten und beim Präsidium beschwerten, wohl
eine Retourkutsche von Ihnen verkörpert. Finden Sie das kameradschaftlich ?
Die Grundzüge rechtsstaatlicher Ordnung und demokratischen Handelns scheinen Ihnen mit
zunehmendem Lebensalter immer weiter abhanden zu kommen, was hier wohlwollender Weise
einem zunehmenden Altersstarrsinn zugerechnet wird. Offenkundig haben Sie nur noch Interesse
daran, Ihre Position als Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz für eigene Zwecke so lange zu
zu ge-/missbrauchen, bis die Verbandsarbeit an der Basis von den Kameraden völlig eingestellt wird.
Sie scheinen noch nie verstanden zu haben, dass Vorstände für die Basis, d.h. für die von ihnen
repräsentierten Mitglieder da sind … und nicht umgekehrt.
Sie, Herr Kamerad Sauer, haben uns rheinland-pfälzische Verbandsmitglieder noch nie repräsentiert.
Sie haben nur sich selbst präsentiert und den Verband als willkommene Plattform für Ihre
Selbstdarstellungsinszenierungen benutzt. Diverse Berichte im Internetauftritt, der freien Presse und
in der Verbandszeitschrift Loyal sind in diesem Zusammenhang offenkundig.
Bezüglich der ausstehenden Beitragsrückflüsse sei nochmals an den Fall W
/ W
im
VdRBw e.V. erinnert. Auch hier schuldet ja die Landesgruppe der RK Beitragsrückflüsse in erheblicher
Höhe. Die Vermutung drängt sich auf, dass dahinter ein System steckt.
Dies auch unter dem Aspekt, dass der Landesschatzmeister beispielsweise der Kreisgruppe
V
trotz fehlender Jahresabschlüsse und in Kenntnis von erheblichen Unregelmässigkeiten
stets die Beitragsrückflüsse ausgezahlt hat.
Selbst für die sog. "RK99 oder RK Kreisgruppe", die mit Wissen und Wollen des Landesvorstandes
mittlerweile in allen Kreisgruppen der Landesgruppe RP satzungswidrig unterhalten werden, zahlt
der Landesschatzmeister fleissig die Beitragsrückflüsse an die Kreiskassenwarte aus. Es gibt für diese
"fiktiven Untergliederungen" weder Wahlprotokolle, noch gibt es Vorstände oder gar
Jahresabschlüsse.
Wie, Herr Kamerad Sauer, erklären Sie mir und uns denn das ?
Wo "versickert" dieses Geld, wie wird es verwendet, wer stellt hier eigentlich die satzungskonforme
Mittelverwendung und Einhaltung der Regeln gem. § 6, § 9, § 13 & § 14 der Finanzordnung sicher ?
Kennen Sie den Begriff UNTREUE ? Untreue liegt vor, wenn Menschen Geld oder sonstige
Wirtschaftsgüter, zweck- und/oder auftragswidrig ge- und/oder verbrauchen.
Erklären Sie doch mir und uns einmal schlüssig, was es mit der TREUE des Landesvorstands bezüglich
der Beitragsrückflüsse der Mitglieder, die Sie eigenmächtig jenen Geister-RKen 99 oder RKen
Kreisgruppe zuordnen, auf sich hat ?
Ebenso bitte ich höflichst um Erklärung, wieso Sie überhaupt noch überlegen, die Anfechtung der
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Wahlen vom Januar diesen Jahres aufrecht zu erhalten, bzw. wieso Sie noch eine Abstimmung zu
diesem Punkt herbeiführen wollen.
Mit freiwilliger Beendigung der Vorstandsämter und Durchführung von satzungsgemäßen Neuwahlen
gemäß §1 der Wahl- & Delegiertenordnung des Verbandes der Reservisten der Deutschen
Bundeswehr e.V. ist die von Ihnen verfristet angefochtene Wahl der RK T
offenkundig
GESCHICHTE.
Ihrer Anfechtung wurde schlicht und ergreifend gesagt die Grundlage entzogen, das Verfahren vor
dem Landesschiedsgericht RP ist rein rechtlich betrachtet damit gegenstandslos geworden.
Hören Sie endlich damit auf, einzelne Mitglieder und Kameradschaften zu drangsalieren und zu
massregeln. Sie fügen damit auch dem Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit einen nicht
wieder gutzumachenden, nachhaltigen Schaden zu.
Auch wenn Sie - so zumindest nach Ihrer persönlichen Rechtsauffassung - nicht ordnungsgemäß
verpflichtet wurden, so berechtigt Sie dies nicht dazu, den Verbandsmitgliedern Schaden zuzufügen.
Eine Veröffentlichung dieses Schreibens erspare ich Ihnen diesmal nicht, da Ihr Verhalten in dieser
Sache doch beispielhaft für viele andere vermeidbare Probleme in der rheinland-pfälzischen
Reservistenarbeit während Ihrer Amtszeit steht.
Sollten Sie dies, wie auch andere Tatsachenbehauptungen von Kameraden, als
"verbandsschädigendes Verhalten" meinerseits werten, so stelle ich Ihnen anheim, sich einmal
grundsätzlich Gedanken über Ihr eigenes Verhalten zu machen.
Sie persönlich, Kamerad Sauer, sind im Übrigen ausdrücklich nicht der Verband, zu dessen
satzungsgemässen Zielen und parlamentarischen Auftrag ich mich weiterhin offen bekenne.
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ich als ordentliches, auf die Satzung verpflichtetes
Mitglied, das Fehlverhalten einzelner Mitglieder oder hauptamtlicher Mitarbeiter grundsätzlich und
widerspruchslos zu billigen habe. So, Herr Sauer, funktioniert Demokratie. Ich verbleibe
mit vorzüglich kameradschaftlicher Hochachtung
Rainer Kunz
Stabsunteroffizier d.R.
Verteiler:
Vorstand der LG RP ( per Email )
Vorstand der RK
( per Email an Verteiler )
Landesschiedsgericht ( nachrichtlich per Email )
Bundesschiedsgericht ( nachrichtlich per Email )
Präsident Roderich Kiesewetter( nachrichtlich per Email )
Präsidium VdRBw ( nachrichtlich per Email )
Anlagen:
keine
Veröffentlicht auf www.reservisten-rlp.org ( mit Schwärzungen gem. BDSchG )
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