Gefühlte Realität oder empirisch belegt? - Forschungsverbund-DJI

Gefühlte Realität oder
empirisch belegt?
Fallzahlenentwicklung bei den Inobhutnahmen im
Zahlenspiegel
05. November 2015 in Berlin bei der Fachtagung zum Thema
„SOS – Sieht die Inobhutnahme noch Land?“
(Dr. Jens Pothmann, [email protected])
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ist ein vom BMFSFJ und dem MFKJKS NRW gefördertes
Forschungsprojekt im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund an der Technischen Universität Dortmund.
Gefühlte Realität oder
empirisch belegt?
zur Durchführung
des landesweiten Berichtswesens HzE in NRW
1. Empirische Grundlagen
und zur Qualifizierung der Jugendhilfestatistik
in NRW zwischen Dienstleistungsorientierung und
2. Kinder- und Jugendhilfe
am 08.02.2011 in Dortmund
Gliederung
staatlichem Wächteramt
3. Krisenintervention Inobhutnahme – empirische „Schlaglichter“
4. Resümee
1
1. Empirische Grundlagen
Die Kinder- und Jugendhilfestatistik
Die KJH-Statistik umfasst 11 eigenständige Erhebungen.
Übersicht über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik
Teil I:
Erzieherische Hilfen
und sonstige Hilfen
[jährlich]
Erzieherische Hilfe,
Eingliederungshilfe
für seelisch
behinderte junge
Menschen, Hilfe für
junge Volljährige
Adoptionen
Sorgerechtsentzüge,
Vormundschaften etc.
Vorläufige
Schutzmaßnahmen
Gefährdungseinschätzungen nach
§ 8a SGB VIII*
Teil II:
Maßnahmen der
Jugendarbeit
[vierjährlich]
Öffentlich geförderte
Maßnahmen der
- Kinder- und
Jugendfreizeit
- Bildungsmaßnahmen
- internationale
Jugendarbeit
- Mitarbeiterfortbildung
[vierjährlich]
Teil III:
Einrichtungen und
tätige Personen
[jähr-/vierjährlich]
Teil IV:
Ausgaben und
Einnahmen
[jährlich]
Kinder und tätige
Personen in
Tageseinrichtungen
für Kinder [jährlich]
Ausgaben und
Einnahmen für Einzelund Gruppenhilfen
sowie für
Einrichtungen
[jährlich]
Einrichtungen der
Kinder- u. Jugendhilfe
(ohne ‚Kita‘)
[vierjährlich]
Kinder und tätige
Personen in öffentlich
geförderter
Kindertagespflege
[jährlich]
Personen in
Großpflegestellen und
die betreuten Kinder(*)
(*) Ab 2012 geplante
Erhebungen durch Novellierung
des SGB VIII im Rahmen des
„Bundeskinderschutzgesetzes“
2
2. Kinder- und Jugendhilfe zwischen
Dienstleistungsorientierung und
staatlichem Wächteramt
Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte für die
Kinder- und Jugendhilfe in West und Ostdeutschland in Mrd. Euro
(1993 bis 2013)
40
35
30
25
20
15
10
5
16,4
0,1
4,4
17,5 17,5 17,7 18,1 18,5
16,8 17,0
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
3,4
3,4
3,5
3,7
4,1
4,1
4,2
20,2
19,2
0,1
0,1
3,5
3,6
20,6 20,7 20,9 20,9
0,2
0,2
0,1
0,1
3,6
3,5
3,6
30,8
28,9 0,3
26,9 0,2
4,8
24,6 0,2
4,6
22,8 0,2
4,4
0,2
4,0
3,8
32,3
0,3
35,2
0,3
5,4
5,0
3,6
16,5 16,9 17,0 17,1 17,1
14,9 15,6
13,4 13,7 14,2 14,5
11,9 12,4 12,8
18,8
20,4
22,3
24,1
25,8 27,0
29,5
0
199319941995199619971998199920002001200220032004200520062007200820092010201120122013
Westdeutschland + BE
Ostdeutschland
Bund
Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder- und Jugendhilfestatistik, verschiedene Jahrgänge, Berechnungen Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Folie Nr. 6
3
Kinder- und Jugendhilfe zwischen Prävention,
Leistungserbringung und Intervention
Aufwendungen in 2013 von
Bund, Ländern, Kommunen*
ca. 1,0 Mrd. EUR**,
dar 0,3 Mrd. EUR
für § 42 SGB VIII
ca. 9,2
Mrd. EUR
ca. 25,3
Mrd. EUR,
dar. ca. 23,0
Mrd. für Kita
* Überschlagsrechnungen – die Summe der geschätzten Positionen weicht um 0,3 Mrd. EUR von den Gesamtausgaben ab.
** Dieser Betrag ist geschätzt aus den Gesamtaufwendungen abzüglich der Ausgaben für Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Unterstützungsleistungen für Familien, Hilfen zur Erziehung (einschließlich Beratungsleistungen) u.Ä.
Quelle: IJAB (2009); Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen, 2013;
Zusammenstellung und Berechnungen Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Rechte nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz: individueller
Rechtsanspruch, öffentliche Gewährleistungsverantwortung,
andere (hoheitliche Aufgaben)
Programmsatz
§ 1 SGB VIII
Andere (hoheitliche)
Aufgaben
§ 2 (3) SGB VIII
Leistungen
§ 2 (2) SGB VIII
Öffentliche Gewährleistung
(ohne individuellen
Rechtsanspruch)
z.B.
§ 11
§ 12
§ 14
§ 16
Individueller Rechtsanspruch
(subjektives Recht einklagbar)
muss,
z.B.
§ 17
§ 18
§ 21
§ 24
§ 27
§ 35a
soll,
z.B.
§ 13 (1,4)
§ 19
§ 41
kann,
z.B.
§ 13 (2,3)
z.B.
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
§ 50
§ 52
§ 55
Quelle: Rätz-Heinisch/Schröer/Wolff: Lehrbuch Kinder- und Jugendhilfe, Weinheim u. München 2009
4
Inanspruchnahme/Reichweite von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen, Inobhutnahmen, hoheitlichen Aufgaben der Jugendämter
(Deutschland; 2013)*
* Angaben zu den Hilfen zur Erziehung und zu den Eingliederungshilfen beziehen sich auf die Fallzahlen am Jahresende. Die Ergebnisse werden 10.000 der
unter 21-Jährigen dargestellt. Angaben zu den Gefährdungseinschätzungen, zu den Inobhutnahmen sowie zu den Maßnahmen des Familiengerichts
umfassen die abgeschlossenen Fälle im Kalenderjahr. Die Angaben werden bezogen auf 10.000 der unter 18-Jährigen. Die Ergebnisse zu den
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften beziehen sich wiederum auf Ende des Jahres. Die Angaben werden bezogen auf 10.000 der unter 18-Jährigen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, vorläufige Schutzmaßnahmen, Gefährdungseinschätzungen,
hoheitliche Aufgaben, 2013; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Höhe der Ausgaben nach Leistungssegmenten im Bereich der Hilfen
zur Erziehung (Deutschland; 1995-2013; Angaben in 1.000 EUR)
6.000.000
Erziehungsberatung
Ambulante Leistungen
Fremdunterbringungen
5.000.000
4.000.000
5.338.190
4.634.860
3.328.393
3.868.636
3.553.527
3.000.000
2.009.830
2.000.000
1.882.242
1.000.000
0
872.414
1.159.464
389.588
258.383
298.738
340.646
349.388
356.532
Anmerkung: Es handelt sich hier um die Aufwendungen der öffentlichen Gebietskörperschaften, insbesondere seitens der kommunalen Jugendämter. Die
Aufwendungen für die Hilfen für junge Volljährige werden hier nicht mit berücksichtigt.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Ausgaben und Einnahmen; Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik
5
Entwicklung der Fremdunterbringungen bei Minderjährigen (Westdeutschland m. Berlin;
1969-2013; andauernde Hilfen am Jahresende; Angaben pro 10.000 der unter 18-Jährigen)
100
90
86
91
94
78
80
70
90
28
42
47
60
80
75
63
38
62
63
65
37
50
48
42
29
28
29
32
40
30
58
20
50
47
39
37
34
34
34
33
1985
1989
1991
2
1995
2000
2005
38
42
2010
2013
10
0
1969
1975
1979
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Quelle: Schilling, M./Pothmann, J.: „Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII im Spiegel der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik“, in: Forum Jugendhilfe,
2015, Heft 1, S. 14-27
3. Krisenintervention Inobhutnahme –
empirische „Schlaglichter“
6
Ausweitung der Inobhutnahmen
im Kontext von Kinderschutz und
Flüchtlingshilfe
Entwicklung der Inobhutnahmen (Deutschland; 2000-2014; Angaben absolut
und Quote pro 10.000 der unter 18-Jährigen)
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Quote 20,1
20,4
19,0
18,2
17,5
17,6
18,3
20,2
23,6
25,0
27,2
29,1
30,6
32,3
36,7
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und
Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
7
Entwicklung Inobhutnahmen nach Art der Krisenintervention (Deutschland;
2000-2014; Angaben absolut)
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und
Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Höhe der Ausgaben nach Leistungssegmenten im Bereich der Hilfen
zur Erziehung (Deutschland; 1995-2013; Angaben in 1.000 EUR)
6.000.000
Erziehungsberatung
Ambulante Leistungen
Fremdunterbringungen
5.000.000
4.000.000
5.338.190
4.634.860
3.328.393
3.868.636
3.553.527
3.000.000
2.009.830
2.000.000
1.882.242
1.000.000
0
872.414
1.159.464
389.588
258.383
298.738
340.646
349.388
356.532
8
Bedeutung der Inobhutnahmen im Kindes- und
Jugendalter wächst mit dem Alter
9
10
Zahl der Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche nach
Altersgruppen und insgesamt (Deutschland; 2000-2014; Angaben pro
10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung)
100,0
Unter 6 Jahre
12 Jahre und älter
Insgesamt
75,0
50,0
25,0
0,0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Vorläufige Schutzmaßnahmen,
versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
11
Art der Unterbringung und Dauer
ist altersabhängig
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und
Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
12
Verteilung der Inobhutnahmen nach Dauerklassen
(Deutschland; 2014; Verteilung in %; Angabe der Werte in 5-Jahresschritten)
Dauer der Inobhutnahmen nach dem Alter der Kinder und
Jugendlichen (Deutschland; 2013; Mittelwertvergleich, Angabe in Tagen)
18
60
52
Arithmetisches Mittel
50
16
16
Medianwert
14
12
40
10
30
23
8
7
6
20
4
10
2
0
0
Unter 12 J.
12 bis unter 18 J.
Unter 12 J.
12 bis unter 18 J.
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige
Schutzmaßnahmen, 2013; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
13
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als
spezielle Klientelgruppe der Inobhutnahmen
Entwicklung der Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise
eines Minderjährigen
(Deutschland, 2000-2014)
Anzahl UmF-Fälle
Anteil an Inobhutnahmen insgesamt
14.000
25,0
24,2
16,0
15,0
8.000
6.000
6.584
12,1
9,2
919
1.155
1.441
1.693
1.453
0
2,4
2,4
3,2
3,4
3.482
3,6
2.000
2.822
5,8
4,2
1.949
5,0
1.099
5,4
888
4,7
612
4.000
10,0
4.767
8,0
602
Anzahl der UmF-Fälle
10.000
20,0
Anteil an Inobhutnahmen in %
11.642
12.000
5,0
0,0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; verschiedene Jahrgänge,
Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
14
Gegenüberstellung von Inobhutnahmen umF sowie
Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen
(Deutschland, 2009-2014)
Inobhutnahmen umF nach
Asylanträge
unbegl.
Minderjähriger***
KJH-Statistik*
Fachverband**
2009
1.949
3.015
1.309
2010
2.822
4.248
1.948
2011
3.482
3.820
2.126
2012
4.767
4.316
2.096
2013
6.584
5.605
2.486
2014
11.642
10.404
4.399
*Quelle: StaBu: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Inobhutnahmen, versch. Jahrgänge;
** Bundesfachverbad UMF (2014): Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2014 –
Auswertungen der Erhebungen des Bundesfachverbad UMF
***BAMF (2014): Statistische Daten zu unbegleiteten minderjährigen Kindern
Alter Inobhutnahmen insgesamt und aufgrund einer
unbegleiteten Einreise nach Altersgruppen
(Deutschland, 2014, in %)
Unter 12 Jahren
Insgesamt
12 bis unter 14 Jahre
25,3
UmF-Fälle 2,73,5
0%
11,2
14 bis unter 16 Jahre
25,9
23,0
10%
20%
16 bis unter 18 Jahre
37,6
70,8
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2014,
Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
15
Geschlecht und Alter
Inobhutnahmen insgesamt und aufgrund einer unbegleiteten Einreise
(Deutschland, 2014, in %)
unter 12
Jahre
12 bis
14 Jahre
14 bis
16 Jahre
16 bis
18 Jahre
Männlich
UmF
Weiblich
91,2
Gesamt
8,8
68,0
32,0
UmF
91,0
Gesamt
9,0
49,4
50,6
UmF
82,3
Gesamt
17,7
43,8
56,2
UmF
69,4
Gesamt
30,6
54,2
0%
10%
20%
30%
45,8
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2014,
Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Maßnahmeverlauf bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Dauer der Inobhutnahme
Die Inobhutnahme bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland dauert im Durchschnitt
etwas länger als andere vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII:
- Ende der Inobhutnahmen von 14-Jährigen und älteren insgesamt: 5-6 Tage
- Ende der Inobhutnahmen von UMF:
- 14- und 15-Jährige: 7 Tage
- 16- und 17-Jährige: 9 Tage
Verbleib nach der Inobhutnahme
- 46% der UMF leben in einer stationären Einrichtung (39% insgesamt)
- 4% der UMF „kehren“ zu ihren Eltern „zurück“ (24% insgesamt)
- 40% entfallen auf die Kategorie „keine anschließende Hilfe“ (24% insgesamt)
- es ist offen, welche Verläufe und Konstellationen sich dahinter
verbergen können (z.B. Abschiebung, Ausreißen, Übergabe Polizei)
Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter: Faktisch anonymisierte Einzeldaten zu den Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2013, Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
16
Anzahl der Inobhutnahmen von UMFs nach Ländern
(2014; Anzahl pro 100.000 der 12- bis unter 18-Jährigen)
1.400
1.200
1.196
970
1.000
871
800
600
475
400
415
385
258 245
200
200 181
125
85
84
79
70
66
RP
TH
SN
NI
MV
22
0
HH
HB
BE
SL
SH
HE
BY
D
NW BW
BB
ST
1 Für die Berechnung der Quote pro 100.000 der 12- bis unter 18-Jährigen werden die Bevölkerungsdaten für das Jahr 2013
(Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011) genutzt
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2014; Zusammenstellung und
Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Anteil der UmF pro Land an allen UmF
(2014, in %)
BB SN TH
1% 1%
SL RP
HB 2% 2% 1%
3%
NI
3%
MV
0% ST
0%
NW
19%
SH
6%
HH
9%
BY
17%
BW
11%
BE
12%
HE
12%
Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; 2014,
Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
17
4. Resümee
Resümee

Formen der empirischen Dauerbeobachtung sind für Inobhutnahmen und andere Leistungen
und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ein Beitrag zur empirischen Rahmung von
Praxisentwicklung und Politikgestaltung.

Eine Datengrundlage hierfür ist die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik. Das
Erhebungsinstrument ermöglicht lange Zeitreihenbeobachtungen, ist aber in Teilen auch
verbesserungswürdig. Die aktuelle Gesetzesänderung nimmt kleinere Korrekturen vor.

Befunde der amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen für die Inobhutnahmen einen
zunehmenden Bedarf an diesen Maßnahmen sowie eine gestiegene Bedeutung dieser
Krisenintervention. Aktuell insbesondere bezogen auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Es werden deutlich mehr Jugendliche als Kinder in Obhut genommen – auch wenn
zwischenzeitlich die Zuwächse bei den Klein- und Kleinstkindern größer als bei den älteren
Kindern und Jugendlichen gewesen sind und die Anstiege bei Jugendlichen (scheinbar) nicht
zur Kenntnis genommen worden sind.

Bereits über die „groben“ Kategorien der Erhebung Inobhutnahmen deuten sich nach Alter und
Krisenszenario ganz unterschiedliche Formen der Inobhutnahmen an. Ein wichtiges
differenzbildendes Kriterium ist dabei das Alter, …

…, aber auch der Grund für die Durchführung einer Inobhutnahmen ist so ein Kriterium – das
zeigt das Beispiel der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Diese Gruppe gehört zu der am
stärksten gewachsenen im Bereich der Inobhutnahmen und ist mit den meisten anderen
Konstellationen in diesem Bereich kaum vergleichbar.
18
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Dr. phil, Dipl.-Päd. Jens Pothmann
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
www.akjstat.tu-dortmund.de; www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de
[email protected]
0231/755-5420
19