Gefühlte Realität oder empirisch belegt? Fallzahlenentwicklung bei den Inobhutnahmen im Zahlenspiegel 05. November 2015 in Berlin bei der Fachtagung zum Thema „SOS – Sieht die Inobhutnahme noch Land?“ (Dr. Jens Pothmann, [email protected]) Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ist ein vom BMFSFJ und dem MFKJKS NRW gefördertes Forschungsprojekt im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund an der Technischen Universität Dortmund. Gefühlte Realität oder empirisch belegt? zur Durchführung des landesweiten Berichtswesens HzE in NRW 1. Empirische Grundlagen und zur Qualifizierung der Jugendhilfestatistik in NRW zwischen Dienstleistungsorientierung und 2. Kinder- und Jugendhilfe am 08.02.2011 in Dortmund Gliederung staatlichem Wächteramt 3. Krisenintervention Inobhutnahme – empirische „Schlaglichter“ 4. Resümee 1 1. Empirische Grundlagen Die Kinder- und Jugendhilfestatistik Die KJH-Statistik umfasst 11 eigenständige Erhebungen. Übersicht über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik Teil I: Erzieherische Hilfen und sonstige Hilfen [jährlich] Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Adoptionen Sorgerechtsentzüge, Vormundschaften etc. Vorläufige Schutzmaßnahmen Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII* Teil II: Maßnahmen der Jugendarbeit [vierjährlich] Öffentlich geförderte Maßnahmen der - Kinder- und Jugendfreizeit - Bildungsmaßnahmen - internationale Jugendarbeit - Mitarbeiterfortbildung [vierjährlich] Teil III: Einrichtungen und tätige Personen [jähr-/vierjährlich] Teil IV: Ausgaben und Einnahmen [jährlich] Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen für Kinder [jährlich] Ausgaben und Einnahmen für Einzelund Gruppenhilfen sowie für Einrichtungen [jährlich] Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe (ohne ‚Kita‘) [vierjährlich] Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege [jährlich] Personen in Großpflegestellen und die betreuten Kinder(*) (*) Ab 2012 geplante Erhebungen durch Novellierung des SGB VIII im Rahmen des „Bundeskinderschutzgesetzes“ 2 2. Kinder- und Jugendhilfe zwischen Dienstleistungsorientierung und staatlichem Wächteramt Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte für die Kinder- und Jugendhilfe in West und Ostdeutschland in Mrd. Euro (1993 bis 2013) 40 35 30 25 20 15 10 5 16,4 0,1 4,4 17,5 17,5 17,7 18,1 18,5 16,8 17,0 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 3,4 3,4 3,5 3,7 4,1 4,1 4,2 20,2 19,2 0,1 0,1 3,5 3,6 20,6 20,7 20,9 20,9 0,2 0,2 0,1 0,1 3,6 3,5 3,6 30,8 28,9 0,3 26,9 0,2 4,8 24,6 0,2 4,6 22,8 0,2 4,4 0,2 4,0 3,8 32,3 0,3 35,2 0,3 5,4 5,0 3,6 16,5 16,9 17,0 17,1 17,1 14,9 15,6 13,4 13,7 14,2 14,5 11,9 12,4 12,8 18,8 20,4 22,3 24,1 25,8 27,0 29,5 0 199319941995199619971998199920002001200220032004200520062007200820092010201120122013 Westdeutschland + BE Ostdeutschland Bund Deutschland Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder- und Jugendhilfestatistik, verschiedene Jahrgänge, Berechnungen Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Folie Nr. 6 3 Kinder- und Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringung und Intervention Aufwendungen in 2013 von Bund, Ländern, Kommunen* ca. 1,0 Mrd. EUR**, dar 0,3 Mrd. EUR für § 42 SGB VIII ca. 9,2 Mrd. EUR ca. 25,3 Mrd. EUR, dar. ca. 23,0 Mrd. für Kita * Überschlagsrechnungen – die Summe der geschätzten Positionen weicht um 0,3 Mrd. EUR von den Gesamtausgaben ab. ** Dieser Betrag ist geschätzt aus den Gesamtaufwendungen abzüglich der Ausgaben für Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Unterstützungsleistungen für Familien, Hilfen zur Erziehung (einschließlich Beratungsleistungen) u.Ä. Quelle: IJAB (2009); Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen, 2013; Zusammenstellung und Berechnungen Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Rechte nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz: individueller Rechtsanspruch, öffentliche Gewährleistungsverantwortung, andere (hoheitliche Aufgaben) Programmsatz § 1 SGB VIII Andere (hoheitliche) Aufgaben § 2 (3) SGB VIII Leistungen § 2 (2) SGB VIII Öffentliche Gewährleistung (ohne individuellen Rechtsanspruch) z.B. § 11 § 12 § 14 § 16 Individueller Rechtsanspruch (subjektives Recht einklagbar) muss, z.B. § 17 § 18 § 21 § 24 § 27 § 35a soll, z.B. § 13 (1,4) § 19 § 41 kann, z.B. § 13 (2,3) z.B. § 42 § 43 § 44 § 45 § 50 § 52 § 55 Quelle: Rätz-Heinisch/Schröer/Wolff: Lehrbuch Kinder- und Jugendhilfe, Weinheim u. München 2009 4 Inanspruchnahme/Reichweite von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen, Inobhutnahmen, hoheitlichen Aufgaben der Jugendämter (Deutschland; 2013)* * Angaben zu den Hilfen zur Erziehung und zu den Eingliederungshilfen beziehen sich auf die Fallzahlen am Jahresende. Die Ergebnisse werden 10.000 der unter 21-Jährigen dargestellt. Angaben zu den Gefährdungseinschätzungen, zu den Inobhutnahmen sowie zu den Maßnahmen des Familiengerichts umfassen die abgeschlossenen Fälle im Kalenderjahr. Die Angaben werden bezogen auf 10.000 der unter 18-Jährigen. Die Ergebnisse zu den Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften beziehen sich wiederum auf Ende des Jahres. Die Angaben werden bezogen auf 10.000 der unter 18-Jährigen. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, vorläufige Schutzmaßnahmen, Gefährdungseinschätzungen, hoheitliche Aufgaben, 2013; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Höhe der Ausgaben nach Leistungssegmenten im Bereich der Hilfen zur Erziehung (Deutschland; 1995-2013; Angaben in 1.000 EUR) 6.000.000 Erziehungsberatung Ambulante Leistungen Fremdunterbringungen 5.000.000 4.000.000 5.338.190 4.634.860 3.328.393 3.868.636 3.553.527 3.000.000 2.009.830 2.000.000 1.882.242 1.000.000 0 872.414 1.159.464 389.588 258.383 298.738 340.646 349.388 356.532 Anmerkung: Es handelt sich hier um die Aufwendungen der öffentlichen Gebietskörperschaften, insbesondere seitens der kommunalen Jugendämter. Die Aufwendungen für die Hilfen für junge Volljährige werden hier nicht mit berücksichtigt. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Ausgaben und Einnahmen; Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 5 Entwicklung der Fremdunterbringungen bei Minderjährigen (Westdeutschland m. Berlin; 1969-2013; andauernde Hilfen am Jahresende; Angaben pro 10.000 der unter 18-Jährigen) 100 90 86 91 94 78 80 70 90 28 42 47 60 80 75 63 38 62 63 65 37 50 48 42 29 28 29 32 40 30 58 20 50 47 39 37 34 34 34 33 1985 1989 1991 2 1995 2000 2005 38 42 2010 2013 10 0 1969 1975 1979 Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) Quelle: Schilling, M./Pothmann, J.: „Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII im Spiegel der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik“, in: Forum Jugendhilfe, 2015, Heft 1, S. 14-27 3. Krisenintervention Inobhutnahme – empirische „Schlaglichter“ 6 Ausweitung der Inobhutnahmen im Kontext von Kinderschutz und Flüchtlingshilfe Entwicklung der Inobhutnahmen (Deutschland; 2000-2014; Angaben absolut und Quote pro 10.000 der unter 18-Jährigen) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Quote 20,1 20,4 19,0 18,2 17,5 17,6 18,3 20,2 23,6 25,0 27,2 29,1 30,6 32,3 36,7 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 7 Entwicklung Inobhutnahmen nach Art der Krisenintervention (Deutschland; 2000-2014; Angaben absolut) Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Höhe der Ausgaben nach Leistungssegmenten im Bereich der Hilfen zur Erziehung (Deutschland; 1995-2013; Angaben in 1.000 EUR) 6.000.000 Erziehungsberatung Ambulante Leistungen Fremdunterbringungen 5.000.000 4.000.000 5.338.190 4.634.860 3.328.393 3.868.636 3.553.527 3.000.000 2.009.830 2.000.000 1.882.242 1.000.000 0 872.414 1.159.464 389.588 258.383 298.738 340.646 349.388 356.532 8 Bedeutung der Inobhutnahmen im Kindes- und Jugendalter wächst mit dem Alter 9 10 Zahl der Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche nach Altersgruppen und insgesamt (Deutschland; 2000-2014; Angaben pro 10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung) 100,0 Unter 6 Jahre 12 Jahre und älter Insgesamt 75,0 50,0 25,0 0,0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Vorläufige Schutzmaßnahmen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 11 Art der Unterbringung und Dauer ist altersabhängig Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 12 Verteilung der Inobhutnahmen nach Dauerklassen (Deutschland; 2014; Verteilung in %; Angabe der Werte in 5-Jahresschritten) Dauer der Inobhutnahmen nach dem Alter der Kinder und Jugendlichen (Deutschland; 2013; Mittelwertvergleich, Angabe in Tagen) 18 60 52 Arithmetisches Mittel 50 16 16 Medianwert 14 12 40 10 30 23 8 7 6 20 4 10 2 0 0 Unter 12 J. 12 bis unter 18 J. Unter 12 J. 12 bis unter 18 J. Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2013; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 13 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als spezielle Klientelgruppe der Inobhutnahmen Entwicklung der Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise eines Minderjährigen (Deutschland, 2000-2014) Anzahl UmF-Fälle Anteil an Inobhutnahmen insgesamt 14.000 25,0 24,2 16,0 15,0 8.000 6.000 6.584 12,1 9,2 919 1.155 1.441 1.693 1.453 0 2,4 2,4 3,2 3,4 3.482 3,6 2.000 2.822 5,8 4,2 1.949 5,0 1.099 5,4 888 4,7 612 4.000 10,0 4.767 8,0 602 Anzahl der UmF-Fälle 10.000 20,0 Anteil an Inobhutnahmen in % 11.642 12.000 5,0 0,0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; verschiedene Jahrgänge, Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 14 Gegenüberstellung von Inobhutnahmen umF sowie Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (Deutschland, 2009-2014) Inobhutnahmen umF nach Asylanträge unbegl. Minderjähriger*** KJH-Statistik* Fachverband** 2009 1.949 3.015 1.309 2010 2.822 4.248 1.948 2011 3.482 3.820 2.126 2012 4.767 4.316 2.096 2013 6.584 5.605 2.486 2014 11.642 10.404 4.399 *Quelle: StaBu: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Inobhutnahmen, versch. Jahrgänge; ** Bundesfachverbad UMF (2014): Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2014 – Auswertungen der Erhebungen des Bundesfachverbad UMF ***BAMF (2014): Statistische Daten zu unbegleiteten minderjährigen Kindern Alter Inobhutnahmen insgesamt und aufgrund einer unbegleiteten Einreise nach Altersgruppen (Deutschland, 2014, in %) Unter 12 Jahren Insgesamt 12 bis unter 14 Jahre 25,3 UmF-Fälle 2,73,5 0% 11,2 14 bis unter 16 Jahre 25,9 23,0 10% 20% 16 bis unter 18 Jahre 37,6 70,8 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2014, Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 15 Geschlecht und Alter Inobhutnahmen insgesamt und aufgrund einer unbegleiteten Einreise (Deutschland, 2014, in %) unter 12 Jahre 12 bis 14 Jahre 14 bis 16 Jahre 16 bis 18 Jahre Männlich UmF Weiblich 91,2 Gesamt 8,8 68,0 32,0 UmF 91,0 Gesamt 9,0 49,4 50,6 UmF 82,3 Gesamt 17,7 43,8 56,2 UmF 69,4 Gesamt 30,6 54,2 0% 10% 20% 30% 45,8 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2014, Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Maßnahmeverlauf bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Dauer der Inobhutnahme Die Inobhutnahme bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland dauert im Durchschnitt etwas länger als andere vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII: - Ende der Inobhutnahmen von 14-Jährigen und älteren insgesamt: 5-6 Tage - Ende der Inobhutnahmen von UMF: - 14- und 15-Jährige: 7 Tage - 16- und 17-Jährige: 9 Tage Verbleib nach der Inobhutnahme - 46% der UMF leben in einer stationären Einrichtung (39% insgesamt) - 4% der UMF „kehren“ zu ihren Eltern „zurück“ (24% insgesamt) - 40% entfallen auf die Kategorie „keine anschließende Hilfe“ (24% insgesamt) - es ist offen, welche Verläufe und Konstellationen sich dahinter verbergen können (z.B. Abschiebung, Ausreißen, Übergabe Polizei) Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter: Faktisch anonymisierte Einzeldaten zu den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2013, Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 16 Anzahl der Inobhutnahmen von UMFs nach Ländern (2014; Anzahl pro 100.000 der 12- bis unter 18-Jährigen) 1.400 1.200 1.196 970 1.000 871 800 600 475 400 415 385 258 245 200 200 181 125 85 84 79 70 66 RP TH SN NI MV 22 0 HH HB BE SL SH HE BY D NW BW BB ST 1 Für die Berechnung der Quote pro 100.000 der 12- bis unter 18-Jährigen werden die Bevölkerungsdaten für das Jahr 2013 (Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011) genutzt Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen, 2014; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Anteil der UmF pro Land an allen UmF (2014, in %) BB SN TH 1% 1% SL RP HB 2% 2% 1% 3% NI 3% MV 0% ST 0% NW 19% SH 6% HH 9% BY 17% BW 11% BE 12% HE 12% Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; 2014, Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 17 4. Resümee Resümee Formen der empirischen Dauerbeobachtung sind für Inobhutnahmen und andere Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ein Beitrag zur empirischen Rahmung von Praxisentwicklung und Politikgestaltung. Eine Datengrundlage hierfür ist die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik. Das Erhebungsinstrument ermöglicht lange Zeitreihenbeobachtungen, ist aber in Teilen auch verbesserungswürdig. Die aktuelle Gesetzesänderung nimmt kleinere Korrekturen vor. Befunde der amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen für die Inobhutnahmen einen zunehmenden Bedarf an diesen Maßnahmen sowie eine gestiegene Bedeutung dieser Krisenintervention. Aktuell insbesondere bezogen auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Es werden deutlich mehr Jugendliche als Kinder in Obhut genommen – auch wenn zwischenzeitlich die Zuwächse bei den Klein- und Kleinstkindern größer als bei den älteren Kindern und Jugendlichen gewesen sind und die Anstiege bei Jugendlichen (scheinbar) nicht zur Kenntnis genommen worden sind. Bereits über die „groben“ Kategorien der Erhebung Inobhutnahmen deuten sich nach Alter und Krisenszenario ganz unterschiedliche Formen der Inobhutnahmen an. Ein wichtiges differenzbildendes Kriterium ist dabei das Alter, … …, aber auch der Grund für die Durchführung einer Inobhutnahmen ist so ein Kriterium – das zeigt das Beispiel der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Diese Gruppe gehört zu der am stärksten gewachsenen im Bereich der Inobhutnahmen und ist mit den meisten anderen Konstellationen in diesem Bereich kaum vergleichbar. 18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dr. phil, Dipl.-Päd. Jens Pothmann Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik www.akjstat.tu-dortmund.de; www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de [email protected] 0231/755-5420 19
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