Wichtige Information für Quereinsteiger in den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BBA) – Stand: Studienbeginn zum Wintersemester 2015/2016 – Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden Sie in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die vorliegende Information soll folgende Fragen beantworten: • Was bedeutet die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester? • Welche Schritte müssen Sie selbst noch unternehmen, damit bereits erworbene Studienleistungen angerechnet werden können? Nehmen wir als Beispiel an, Sie sind ins 3. Fachsemester eingestuft worden. I. Was bedeutet die Fachsemester-Einstufung nicht? Die Einstufung ins 3. Fachsemester bedeutet nicht, dass Ihnen bereits irgendwelche Studienleistungen angerechnet wurden. Hierfür müssen Sie nach Ihrer Immatrikulation erst noch selbst tätig werden. Die Einstufung ins 3. Fachsemester lässt auch nicht darauf schließen, dass alle für das 1. und 2. Fachsemester vorgesehenen Module angerechnet werden können. Umgekehrt ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass vielleicht einzelne Module angerechnet werden können, die erst für ein höheres Fachsemester vorgesehen sind. II. Unter welchen Voraussetzungen können Studienleistungen angerechnet werden? Eine Anrechnung von Studienleistungen (Prüfungsleistungen, ECTS-Credits, ggf. auch von berufspraktischen Tätigkeiten) erfolgt nur, wenn Sie dies gesondert beantragen. Ansprechpartner hierfür sind die jeweils zuständigen Fachdozenten. Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird, d. h., wenn die von Ihnen nachgewiesenen Studienleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen im Wesentlichen denen entsprechen, die im hiesigen Studiengang gefordert werden. Die Anrechnung von Studienleistungen erfolgt generell auf Basis einzelner Module. Nur in wenigen Ausnahmefällen können Teilmodule anerkannt werden. Deshalb wird im Folgenden nur auf Module Bezug genommen. Eine Anerkennung für komplette Semester erfolgt nicht. Eine Sondersituation ist die Anerkennung einer kompletten Vorprüfung (1. Studienabschnitt) in demselben oder einem verwandten Studiengang. Eine weitere Sondersituation ist die Anerkennung von berufspraktischen Tätigkeiten als Praxiszeit für die 1. Praxisphase. III. Was müssen Sie tun, um Studienleistungen anrechnen zu lassen? Welche Module im Einzelnen für Ihren Studiengang an der Hochschule Hannover vorgesehen sind, ist in der Prüfungsordnung festgelegt. Machen Sie sich nun mit dem Curriculum Ihres Studiengangs an der Hochschule Hannover vertraut (z.B. anhand des Studienhandbuchs, gemäß der für Sie geltenden PO 2009), schauen Sie sich also an, welche Module der Studiengang vorsieht. Auf dieser Grundlage kommen Sie zu einer Einschätzung, bei welchen Modulen Sie der Meinung sind, dass Sie eine (mindestens) gleichwertige Studienleistung bereits absolviert haben. Für diese Module beantragen Sie die Anrechnung. Näheres zur konkreten Vorgehensweise – zuständige Fachdozenten, Antragsformular, notwendige Unterlagen etc. – finden Sie auf den Webseiten der Fakultät IV unter: Service / Abteilung BWL / Formulare / Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang. Es empfiehlt sich dringend, die Anrechnung der Studienleistungen gleich zu Semesterbeginn zu beantragen, denn erst dann haben Sie Klarheit darüber, welche Module Ihnen angerechnet werden und welche Sie noch zu absolvieren haben. IV. Welche Bedeutung hat denn überhaupt die Einstufung in ein Fachsemester? Es kommt darauf an: Fall 1: Sie haben vorher in dem gleichen Studiengang studiert (ebenfalls „Betriebswirtschaft“, aber an einer anderen Hochschule). In diesem Fall kann die Einstufung in ein Fachsemester erheblich von Ihrem tatsächlich erreichten Leistungsstand abweichen. Sie werden gemäß der Immatrikulationsordnung in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft. Wenn Sie also vorher zwei Semester in dem gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule studiert haben, werden Sie hier ins 3. Fachsemester eingestuft, völlig unabhängig davon, wie viele Ihrer bisherigen Leistungen bei uns anerkannt werden können. Im Extremfall wäre es sogar denkbar, dass Sie zwar ins 3. Fachsemester eingestuft wurden, dass aber keine einzige Ihrer Studienleistungen angerechnet werden kann. Bitte beachten Sie daher besonders, dass Sie alle geforderten Studienleistungen des ersten Studienabschnitts spätestens bis zum Ende des 7. Fachsemesters bestanden haben müssen. Vor allem dann, wenn Sie erst im 4. oder einem noch höheren Fachsemester zu uns kommen, kann diese Hürde äußerst kritisch für Sie werden! Fall 2: Sie haben vorher in einem anderen Studiengang studiert (unabhängig davon, ob an der HsH oder an einer anderen Hochschule). In diesem Fall soll die Einstufung in ein Fachsemester so gut wie möglich Ihrem tatsächlich erreichten Leistungsstand entsprechen. Dafür wurden im Rahmen des Zulassungsverfahrens Ihre Unterlagen dem Prüfungsausschuss der Abteilung Betriebswirtschaft vorgelegt. Dieser hat Ihre bisherigen Prüfungsleistungen gesichtet und eine Prognose erstellt, in welchem Umfang vermutlich Studienleistungen angerechnet werden können. Eine Einstufung ins 3. Fachsemester bedeutet in diesem Fall, dass nach dieser unverbindlichen Einschätzung voraussichtlich Prüfungsleistungen im Umfang von ca. 60 Credits (das wäre das Pensum von zwei Semestern) anerkannt werden können – unabhängig davon, in welchen Semestern diese Credits hier üblicherweise erworben werden. V. Wo bekommen Sie weitere Informationen? Bitte besuchen Sie auf jeden Fall die Informationsveranstaltung zum ersten Studienabschnitt, die gleich zu Beginn des Semesters stattfindet (durchgeführt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses). Prof. Dr. Michael Schneider Mitglied des Prüfungsausschusses der Abteilung Betriebswirtschaft
© Copyright 2025 ExpyDoc