Einstufung Fachsemester und Anerkennung von

Wichtige Information für Quereinsteiger in den
Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BBA)
– Stand: Studienbeginn zum Wintersemester 2015/2016 –
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden Sie in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die
vorliegende Information soll folgende Fragen beantworten:
•
Was bedeutet die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester?
•
Welche Schritte müssen Sie selbst noch unternehmen, damit bereits erworbene Studienleistungen
angerechnet werden können?
Nehmen wir als Beispiel an, Sie sind ins 3. Fachsemester eingestuft worden.
I.
Was bedeutet die Fachsemester-Einstufung nicht?
Die Einstufung ins 3. Fachsemester bedeutet nicht, dass Ihnen bereits irgendwelche
Studienleistungen angerechnet wurden. Hierfür müssen Sie nach Ihrer Immatrikulation erst noch
selbst tätig werden.
Die Einstufung ins 3. Fachsemester lässt auch nicht darauf schließen, dass alle für das 1. und 2.
Fachsemester vorgesehenen Module angerechnet werden können. Umgekehrt ist aber auch nicht
ausgeschlossen, dass vielleicht einzelne Module angerechnet werden können, die erst für ein
höheres Fachsemester vorgesehen sind.
II. Unter welchen Voraussetzungen können Studienleistungen angerechnet werden?
Eine Anrechnung von Studienleistungen (Prüfungsleistungen, ECTS-Credits, ggf. auch von
berufspraktischen Tätigkeiten) erfolgt nur, wenn Sie dies gesondert beantragen. Ansprechpartner
hierfür sind die jeweils zuständigen Fachdozenten.
Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird, d. h., wenn die von
Ihnen nachgewiesenen Studienleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen im
Wesentlichen denen entsprechen, die im hiesigen Studiengang gefordert werden.
Die Anrechnung von Studienleistungen erfolgt generell auf Basis einzelner Module. Nur in wenigen
Ausnahmefällen können Teilmodule anerkannt werden. Deshalb wird im Folgenden nur auf Module
Bezug genommen.
Eine Anerkennung für komplette Semester erfolgt nicht. Eine Sondersituation ist die Anerkennung
einer kompletten Vorprüfung (1. Studienabschnitt) in demselben oder einem verwandten
Studiengang. Eine weitere Sondersituation ist die Anerkennung von berufspraktischen Tätigkeiten als
Praxiszeit für die 1. Praxisphase.
III. Was müssen Sie tun, um Studienleistungen anrechnen zu lassen?
Welche Module im Einzelnen für Ihren Studiengang an der Hochschule Hannover vorgesehen sind,
ist in der Prüfungsordnung festgelegt.
Machen Sie sich nun mit dem Curriculum Ihres Studiengangs an der Hochschule Hannover vertraut
(z.B. anhand des Studienhandbuchs, gemäß der für Sie geltenden PO 2009), schauen Sie sich also
an, welche Module der Studiengang vorsieht. Auf dieser Grundlage kommen Sie zu einer
Einschätzung, bei welchen Modulen Sie der Meinung sind, dass Sie eine (mindestens) gleichwertige
Studienleistung bereits absolviert haben. Für diese Module beantragen Sie die Anrechnung.
Näheres zur konkreten Vorgehensweise – zuständige Fachdozenten, Antragsformular, notwendige
Unterlagen etc. – finden Sie auf den Webseiten der Fakultät IV unter: Service / Abteilung BWL /
Formulare / Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang.
Es empfiehlt sich dringend, die Anrechnung der Studienleistungen gleich zu Semesterbeginn zu
beantragen, denn erst dann haben Sie Klarheit darüber, welche Module Ihnen angerechnet werden
und welche Sie noch zu absolvieren haben.
IV. Welche Bedeutung hat denn überhaupt die Einstufung in ein Fachsemester?
Es kommt darauf an:
Fall 1:
Sie haben vorher in dem gleichen Studiengang studiert (ebenfalls „Betriebswirtschaft“, aber
an einer anderen Hochschule).
In diesem Fall kann die Einstufung in ein Fachsemester erheblich von Ihrem tatsächlich
erreichten Leistungsstand abweichen.
Sie werden gemäß der Immatrikulationsordnung in das nächsthöhere Fachsemester
eingestuft. Wenn Sie also vorher zwei Semester in dem gleichen Studiengang an einer
anderen Hochschule studiert haben, werden Sie hier ins 3. Fachsemester eingestuft, völlig
unabhängig davon, wie viele Ihrer bisherigen Leistungen bei uns anerkannt werden können.
Im Extremfall wäre es sogar denkbar, dass Sie zwar ins 3. Fachsemester eingestuft wurden,
dass aber keine einzige Ihrer Studienleistungen angerechnet werden kann.
Bitte beachten Sie daher besonders, dass Sie alle geforderten Studienleistungen des ersten
Studienabschnitts spätestens bis zum Ende des 7. Fachsemesters bestanden haben müssen.
Vor allem dann, wenn Sie erst im 4. oder einem noch höheren Fachsemester zu uns
kommen, kann diese Hürde äußerst kritisch für Sie werden!
Fall 2:
Sie haben vorher in einem anderen Studiengang studiert (unabhängig davon, ob an der HsH
oder an einer anderen Hochschule).
In diesem Fall soll die Einstufung in ein Fachsemester so gut wie möglich Ihrem tatsächlich
erreichten Leistungsstand entsprechen.
Dafür wurden im Rahmen des Zulassungsverfahrens Ihre Unterlagen dem
Prüfungsausschuss der Abteilung Betriebswirtschaft vorgelegt. Dieser hat Ihre bisherigen
Prüfungsleistungen gesichtet und eine Prognose erstellt, in welchem Umfang vermutlich
Studienleistungen angerechnet werden können. Eine Einstufung ins 3. Fachsemester
bedeutet in diesem Fall, dass nach dieser unverbindlichen Einschätzung voraussichtlich
Prüfungsleistungen im Umfang von ca. 60 Credits (das wäre das Pensum von zwei
Semestern) anerkannt werden können – unabhängig davon, in welchen Semestern diese
Credits hier üblicherweise erworben werden.
V. Wo bekommen Sie weitere Informationen?
Bitte besuchen Sie auf jeden Fall die Informationsveranstaltung zum ersten Studienabschnitt, die
gleich zu Beginn des Semesters stattfindet (durchgeführt vom Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses).
Prof. Dr. Michael Schneider
Mitglied des Prüfungsausschusses der Abteilung Betriebswirtschaft