Unterweisung Stichverletzungen

Klinikum
Friedrichshafen GmbH
Unterweisung Stichverletzungen
Stichverletzungen
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Einleitung
Kanülenstichverletzungen sind
vermeidbar!
Bitte bedenken Sie:
Jede gebrauchte Kanüle könnte mit Krankheitserregern behaftet sein.
Bei einer Verletzung besteht das Risiko, sich z. B. mit Hepatitis B,
Hepatitis C oder HIV zu infizieren.
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Unterscheidung der Schnitt- und Stichverletzungen
•Stichverletzungen durch steril unbenutzte Kanülen
•Stichverletzungen durch kontaminierte Kanülen
Merke!
Je nach Verletzung unterschiedliche Maßnahmen bzw.
Vorgehensweisen notwendig (siehe Ausarbeitung
/Handlungsanweisung des Klinikums).
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Grundsätzlich hat jeder, der Kanülen benutzt, diese nach Gebrauch selbst
sofort und sachgerecht zu entsorgen.
Beispiel eines
Entsorgungsbehältnisses
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Kein Wiederaufsetzen von Schutzkappen auf gebrauchte Kanülen!
Dies gilt grundsätzlich auch für Insulin-Pens. Ausnahmsweise ist das
Wiederaufsetzen von Schutzkappen auf Insulin-Pens durch Beschäftigte
zulässig, wenn geeignete Haltevorrichtungen für die Schutzkappen zur Verfügung stehen, die das Zurückführen mit einer Hand erlauben.
Andernfalls ist auf Einmalspritzen zurückzugreifen.
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Einwegspritzen unmittelbar nach Gebrauch und nach Möglichkeit komplett
in Sammelbehälter abwerfen.
Sammelbehälter im Krankenhaus
FN
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Sammelbehälter im Krankenhaus
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Keinesfalls dürfen gebrauchte Kanülen ungeschützt in Plastiksäcke,
Papierkörbe o. Ä. geworfen werden.
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Sammelbehälter nur so weit füllen, dass gefahrloses Verschließen möglich
ist.
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Keinesfalls dürfen Gegenstände aus der Einfüllöffnung herausragen!
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• Sammelbehälter im Pflegearbeitsraum vorsichtig handhaben, da nicht auszuschließen ist, dass Kanülen die Behälterwand durchdringen.
• Keinesfalls dürfen Sammelbehälter geschüttelt, geworfen oder gestaucht
werden; Behälterinhalt nicht verdichten.
• Gefüllten Sammelbehälter sofort verschließen und aus dem Pflegearbeitsraum entfernen. Neuen Behälter bereitstellen.
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• Es dürfen nur End-Sammelbehälter (Pflegeraum) verwendet werden.
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• Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Infektionsrisiken durch Stichund Schnittverletzungen aufzuklären und über den sachgerechten Umgang
mit Kanülen (Vorbereitung, Durchführung und Entsorgung) zu unterweisen
sowie eine Betriebsanweisung zu erstellen.
• Die Beschäftigten sind arbeitsmedizinisch zu untersuchen und vom
Betriebsarzt über die in Frage kommenden Schutzimpfungen zu
informieren.
• Der Arbeitgeber hat bei der Auswahl und Beschaffung von Kanülen,
Sammelbehältern und persönlichen Schutzausrüstungen ein Gesamtkonzept zu erstellen und dabei den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik
zu berücksichtigen.
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Sicherheitstechnische Beispiele
Sicherheitsspritzen
Sicherheitslanzette
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durchstichhemmender Handschuh
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• Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zur Entsorgung von Kanülen schriftlich
festzulegen und ihre Durchführung zu überwachen.
• Der Arbeitgeber hat geeignete Sammelbehälter in ausreichender Zahl
bereitzustellen.
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Vorgehensweise bei Stich- und Schnittverletzungen
Bitte beachten Sie die Hinweise der Hygienefachkraft und
die Verhaltensregeln der/des Betriebsärtzin/Betriebsarztes
(Unterlagen befinden sich im Hygieneordner) .
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