Kantonal Bernische Schweiss hundeprüfungen 2015

www.bernerjagd.ch
Nr. 3 | Oktober 2015
Beilage des
«Schweizer Jäger»
100. Jahrgang
Ausgabe Oktober 2015
Kantonal Bernische
Schweisshundeprüfungen 2015
Die Wochenenden Ende Juli/Anfangs August stehen beim Berner Jägerverband
BEJV immer ganz im Zeichen der drei Grossanlässe im Hundewesen: Es gilt, die drei
Schweisshundeprüfungen im Berner Jura/Seeland, im Berner Mittelland und im Berner
Oberland zu organisieren und durchzuführen. Damit alle 2015 zur Prüfung angetrete­
nen 71 Gespanne faire und beste Rahmenbedingungen für ihre Fährtenarbeit haben,
mussten die drei durchführenden Sektionen Patentjägerverein Seeland, Jagd­ und
Wildschutzverein Region Burgdorf und Jagd­ und Wildschutzverein Saanenland und
Obersimmental eine organisatorische Meisterleistung zeigen. Das ist ihnen an allen
drei Prüfungs­Sonntagen hervorragend gelungen. Alle drei Anlässe konnten reibungs­
los und ohne Pannen durchgeführt werden. Total sind 53 Gespanne auf 500 Meter und
18 Gespanne auf 1000 Meter angetreten. Erfolgreich zum Stück gefunden haben auf
der 1000­Meter­Fährte neun Gespanne und 24 auf 500 Meter. Das entspricht einer
Erfolgsquote von 46,5 %.
Am ersten Prüfungswochenende vom 26. Juli im
Berner Jura/Seeland herrschte warmes Sommerwetter. Prüfungsleiter Peter Zenklusen aus Lyss
begrüsste in Aarberg 16 Gespanne zur 500-Meter-Fährte. Die Fährtenarbeiten konnten ohne besondere Vorkommnisse durchgeführt werden. Die
Richter wurden von Prüfungsleiter Zenklusen angehalten, nach dem Motto «Im Zweifel für das Wild»
streng zu richten. Beim Absenden konnte Peter
Zenklusen 8 erfolgreichen Gespannen über 500
Meter zu ihrem Erfolg ein kräftiges «Suchenheil»
Paul Schütz, Bockträger, René Herzog TKJ Leistungsrichter und Ueli Probst, Fährtenchef (von
links nach rechs): Ohne den engagierten Einsatz
der unzähligen Helfer und der Richter sind die
Schweissprüfungen des BEJV nicht durchführbar!
wünschen und ihnen die begehrten Prüfungsausweise übergeben. Er gab allen erfolgreichen Hundeführern mit auf den Weg, sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen und immer daran zu denken,
dass zuverlässige, gute Schweisshunde ein regelmässiges Training brauchen.
Am Prüfungssonntag im Mittelland, 9. August 2015,
herrschten schwülwarme, für Führer und Hunde
sehr anspruchsvolle Wetterverhältnisse. Am frühen Sonntagmorgen begrüsste Prüfungsleiterin
Brigitte Aeberli, Willadingen, die 26 Hundeführerinnen und -führer mit ihren vierbeinigen Jagdhelfern, die Richterin und die 14 Richter sowie die
Gäste in der wunderschönen Gartenanlage der altehrwürdigen Gartenbauschule in Oeschberg. Am
Mittag konnte die Prüfungsleiterin, nach einem
herrlichen Grillplausch mit Salat, vier Gespannen
zur bestandenen Meisterprüfung auf der 1000-Meter-Fährte und sechs Gespannen zum Erfolg über
500 Meter gratulieren.
Am letzten Prüfungstag im Berner Oberland traten
29 Gespanne zur Prüfung an. Als Prüfungsleiter amtete Walter Stoller, Frutigen, seines Zeichens Präsident der Kantonalen Jagdhundekommission. Trotz
leichtem Nieselregen herrschten gute Prüfungsbedingungen. Das Prüfungsgelände verlangte von
den Hundeführern Geländegängigkeit und stellte
hohe Anforderungen an ihre Kondition. Nach getaner Fährtenarbeit bis zum Mittag und einem feinen Aser und der Richtersitzung durfte der Prüfungsleiter 5 der 10 angetretenen Gespannen über
1000 Meter zur bestandenen Meisterprüfung den
ersehnten Bruch überreichen. Von den 19 Gespan-
Niklaus Schmid mit seiner Hündin Cindy:
Eines der 71 Gespanne, die sich 2015 den hohen
Anforderungen der TKJ Schweissprüfungen des
BEJV stellten.
nen auf der 500-Meter-Übernachtfährte waren deren 8 erfolgreich und erfüllten die Prüfungsanforderungen zur Zufriedenheit des sie begleitenden
Richter-Duos.
Die Richter stellten an allen drei Prüfungssonntagen fest, dass sie hervorragend harmonierende,
sehr gut auf die Prüfung vorbereitete Gespanne beurteilen durften. Sie stellten aber auch fest, dass
immer wieder zu junge noch nicht prüfungsreife
Hunde zur Prüfung antreten, oder Hunde, denen
der Finderwille, die nötige Beharrlichkeit fehlt,
auch bei sehr anspruchsvollen Witterungsbedingungen zum Stück finden zu wollen. Ein altbekanntes Problem, dass alle Jahre diskutiert wird, ist die
Tatsache, dass die Führerinnen und Führer ihre
Hunde zu wenig gut «lesen können» und ihnen deshalb oft falsche oder widersprüchliche Kommandos geben.
Ein herzlicher Weidmannsdank gilt allen Richterinnen und Richtern für ihren alljährlichen grossen kompetenten und engagierten Einsatz während der Prüfungszeit vom Frühsommer bis in den
Herbst hinein. Ein spezieller, grosser Weidmannsdank geht an all die vielen Helferinnen und Helfer
im Gelände auf den Fährten, in der Küche oder im
Hintergrund. Nur dank ihrem grossen, selbstlosen
Einsatz ist es möglich, die drei Schweissprüfung
des BEJV unter hervorragenden und für alle Gespanne fairen Bedingungen zu organisieren und
durchzuführen. Allen drei durchführenden Sektionen ist das 2015 hervorragend gelungen.
DANIELA JOST
LEITERIN GESCHÄFTSSTELLE BEJV
2
Jagdhornblasen verbindet
Gemeinsame Reise durchs Emmental der Gürbetaler Parforcehorn
Bläser und der Parforcehornbläser Emmendingen (D)
Editorial
Das Wochenende vom 7. bis 9. August 2015 stand
für uns Gürbetaler Bläserinnen und Bläser ganz im
Zeichen einer Länder übergreifenden Jagdhornbläserreise: Wir trafen uns mit unseren Kameradinnen und Kameraden der Parforcehornbläser Emmendingen (D) zur bereits vierten gemeinsamen
Reise. Nach 2011 und 2013, wo man sich am Kaiserstuhl traf und einem Treffen im Grimselgebiet
2012, fand diesmal ein Treffen im Emmental statt.
Treffpunkt am Samstagmorgen war Autobahnausfahrt Kiesen. Vor dem gemütlichen Zusammensein
war Zimmerbezug im Restaurant Bären in Süderen,
wo man später auch gemeinsam übernachtete. Am
Samstagvormittag fand der offizielle Empfang der
Gäste aus Deutschland mit einem «ächte Ämmi­
taler-Apéro u Zmittag» statt. Damit die Kalorien
nicht allzu stark zu B(a)uche schlugen, war ein
Aufstieg auf den Turm vom Chuderhüsi nach dem
Mittagessen ein Muss. Oben angelangt, wurde gemeinsam musiziert. Die deutschen Gäste wie auch
wir genossen die herrliche Rundsicht durch das
ganze Emmental in vollen Zügen. Auf jeden Fall
die, die es ohne Höhenangst, bis ganz zu oberst
auf den Turm schafften.
Der musikalische Höhepunkt des Wochendes
fand um 19 Uhr vor der Kirche Würzbrunnen statt:
Die beiden Bläsercorps spielten gemeinsam auf.
Als Überraschungsgast machte der Trachtenchor
Röthenbach beim Konzert mit und
erfreute die Anwesenden mit einigen wunderschönen Jodelliedern.
Petrus meinte es sehr gut mit den
Bläserinnen, Bläsern, den Jodlerinnen und den Gästen: Das KonSeit einigen Jahren freund­
schaftlich verbunden:
Parforcehornbläser Emmendingen
(oben) und die Gürbetaler
Parforcehorn Bläser (links).
zert und der Apéro waren kaum beendet, als ein
kräftiges Gewitter über Röthenbach niederprasselte. Nach dem Konzert fand der Samstagabend
einen gemütlichen Ausklang im Restaurant Bären
in Süderen.
Für die Gäste aus Deutschland wurde am Sonntag
ein ganz spezieller Ausflug organisiert: die Besichtigung der Alphornwerkstatt Bachmann, Knubel,
im Eggiwil. Viel zu schnell verging die Zeit und be-
reits hiess es wieder Abschied nehmen. Nach dem
Mittagessen mit gemütlichem Ausklang im Restaurant Blapbach in Trubschachen traten unsere Bläserfreunde aus Emmendingen die Heimreise an.
Wir sind uns einig: die nächste gemeinsame Reise
wird 2016 stattfinden!
Eigentümer. Wird aber oft gemacht
und sorgt hie und da für böses Blut.»
Wo Jägerinnen und Jäger unter
Frage: «Warum halten einem viele
sich sind, wird gefachsimpelt,
­Jäger schon kurz nach der Begrüssung das Smartphone mit Bildern
­blumig erzählt, manchmal ein
von erlegten Tieren unter die Nase?»
bisschen übertrieben und hie und
­Antwort: «Natürlich weil sie Freude
da auch einfach behauptet. Anders ist es meist im Gespräch mit
Lorenz Hess
am Jagderfolg haben; ist ja auch verständlich. Einige denken wohl auch,
Jungjägern. Oft sind diese genöPräsident BEJV
tigt, sich endlose Jagdgeschichten
dass der Erleger eines ganz schwePrésident de la FCB
ren Keilers oder eines kapitalen Bocks
anzuhören, bei denen der Erzählende wohl selber manchmal nicht
ein besonders guter Jäger sei. Wenn
mehr so genau weiss, wie es sich im Detail zugealle ‹Ah!› und ‹Oh!› und ‹schön!› (Achtung, gibt’s
tragen hat. Das stört aber wenig, denn der Zuhöin der Jägersprache nicht!) sagen, ist er ein bissrer ist beeindruckt und hört andächtig zu.
chen ein Held. Die Grenze zwischen Erlebnisse
Interessanter ist, wenn Jungjäger konkrete Frateilen und Beute-Prahlen ist halt oft schmal!»
gen stellen. Erst kürzlich hatte ich einen solchen
Frage: «Aber Bildchen verschicken geht schon,
Begleiter. Einige seiner Fragen und Antworten
oder?» ­Antwort: «Würde ich eigentlich nur ganz
dosiert und nicht auf Facebook oder Twitter,
scheinen mir ganz aktuell und ein paar Gedanken wert:
denn erstens weisst du nicht, was damit passiert
Frage: «Wir haben ja das Patentsystem. Darf ich
und zweitens sind ‹Bilder mit toten Tieren› nicht
dort auf den Ansitz, wo ein Hochsitz steht?»
erst seit dem amerikanischen Zahnarzt und
­Antwort: «Ja, sicher. Wer zuerst da ist, hat Vorseinem Löwen gar nicht mehr in Mode. Und
tritt, auch wenn der Besitzer des Hochsitzes
übrigens: Die Jagd- und Ballervideos im Internet
­erscheint.»
sind sehr oft weder Lehrmittel noch vermitteln
Frage: «Darf ich den Hochsitz auch benutzen?»
sie ernsthaft die Passion Jagd.»
­Antwort: «Eigentlich nicht, denn er gehört dem
Frage: «Die Jagd ist ja sauteuer, muss ich alles anschaffen, was in den Katalogen und Internetshops
angepriesen wird?» ­Antwort: «Erstens: Geh besser ins Fachgeschäft, dort wirst du gut beraten,
was es zum Einstieg so braucht. Und zweitens:
Du wirst es kaum glauben, aber unsere Väter und
ihre Vorfahren hatten ohne Blätter-Volltarnanzug,
ohne Elektronik-Zielfernrohr, ohne Wildkamera,
ohne Nachtsichtgeräte und weiss ich was alles,
mindestens den gleichen Jagderfolg wie wir. Sie
hatten zwar «tannige» ­Hosen statt Teflon-KeflarGoreTex, aber ich glaube, sie hatten und nahmen
sich die Zeit und sie lebten ihre Leidenschaft!»
Kurz gefragt
DANIELA FAHRNI
PRÄS. DER KOMMISSION FÜR JAGDHORNBLASEN UND KULTUR
OBFRAU DER GÜRBETALER PARFORCEHORN-BLÄSER
Foire aux questions
Entre chasseurs, on parle volontiers boutique,
avec force jargon. Parfois on exagère un brin et il
arrive même, une fois ou l’autre, que l’on affirme
un fait non vérifié... En présence de jeunes en
formation, les choses se passent en général un
peu différemment. Souvent, ceux-ci sont forcés
d’écouter des récits interminables, où le conteur
lui-même se perd dans les détails. Mais qu’importe, pourvu que l’auditoire soit admiratif.
Von Katz und Hund
3
«Nichttreffen der nötigen Vorkehrungen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht
gefährdet sowie unbeaufsichtigtes Laufenlassen eines Jagdhundes».
So lautete der Strafbefehl, der von der Staatsanwaltschaft einem Jäger zugestellt
wurde. Verurteilt wurde der Jäger zu einer Busse von CHF 500 und zu Kosten von
CHF 200. Er erhob gegen den Strafbefehl Einsprache. Der Fall kam vor Gericht.
Was war geschehen?
Eine Gruppe Jäger befand sich an einem Jagdtag
auf der Rehjagd. Ein Jäger liess seinen Stöberhund
im Wald los und dieser gab kurzum laut und folgte
der Fährte eines Tieres. Kurze Zeit später vernahm
der Hundeführer von der weiter unten liegenden
aber nicht einsehbaren Siedlung laute menschliche Stimmen, ein Geschrei. Ein Jagdbegleiter begab
sich zu den Häusern und fand den Hund in einem
Bachbett, umringt von einigen aufgebrachten Personen. Nach deren Schilderungen habe ein Anwohner lautes Gebell im Bachbett gehört, habe nachgesehen und den Hund mit der Katze der Nachbarin
im Fang angetroffen. Er habe mit Hilfe eines weiteren Nachbarn dem Hund die Katze entwinden
können. Der Jagdbegleiter behändigte den Hund,
kehrte zur Jagdgruppe zurück und diese setzte die
Jagd fort. Nach dem Mittag begab sich der Hundeführer zur Siedlung, traf dort aber die Katzenbesitzerin nicht an. Ein anwesender Nachbar stellte
dem Hundeführer eine Strafanzeige in Aussicht.
Das Hundehalsband hatten die Anwohner dem
Hund im Bachbett abgenommen und später der
Polizei übergeben. Die Katze war so schwer verletzt, dass sie kurze Zeit später verstarb.
Die Katzenhalterin machte Strafanzeige und beteiligte sich am Verfahren als Privatklägerin. Sie forderte vor Gericht die Bestrafung des Jägers und die
Verurteilung des Jägers zum Ersatz der Tierarztkosten von rund CHF 300 sowie des Affektionswertes
(Art. 43 Abs. 2 OR) – des Liebhaberwertes – der
Katze im Betrag von CHF 7000.
Vorgeworfen wurde dem Jäger, dass er den
Hund unbeaufsichtigt habe laufen lassen und
dass er nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen
habe, damit der Hund Menschen und Tiere nicht
gefährde. Er habe somit gegen die entsprechenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (Art.
28 Abs. 3 TSchG, Art. 77 TSchV), des Hundegesetzes (Art. 5 Abs. 1, Art. 15 Hundegesetz) und der
­Wildtierschutzverordnung (Art. 7 WTSchV) verstossen.
Der Hundeführer wurde vor Gericht nach einer
halbtägigen Hauptverhandlung, nachdem die Parteien und mehrere Zeugen befragt worden waren,
freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trug
der Kanton Bern. Der Hundeführer wurde aber verpflicht, der Hundehalterin die Tierarztkosten von
CHF 300 und einen Betrag von CHF 500 als Affektionswert der Katze zu ersetzen.
Cela devient plus intéressant quand les chasseurs en herbe posent des questions concrètes.
Récemment, j’ai eu un tel compagnon et j’ai
trouvé nos échanges fort à propos, méritant
qu‘on s’y attarde un instant. Je vous en livre un
extrait ici:
Q: «Dans notre système de chasse à patente,
ai-je le droit de me poster à l’affût sous un mirador?» R: Oui, bien sûr. Le premier sur place a la
priorité, même face au propriétaire.» Q: «Ai-je
aussi le droit d’y monter?» R: «Non, car c’est
une propriété privée. Mais bien des gens le font
et, de temps à autres, cela crée des histoires.»
Q: «Pourquoi tant de chasseurs, à peine avonsnous fait connaissance, me fourrent-ils leur
smartphone sous le nez, avec des photos de bêtes abattues?» R: «Et bien, parce que leur succès leur fait plaisir. Ça se comprend. Bien sûr, il
y en a aussi qui pensent qu’avoir tiré un vieux solitaire ou un beau brocart fait d’eux des nemrods. Quand tous poussent des oh et des ah, on
se sent devenir un héros (dans le vocabulaire du
chasseur, le mot ‹Attention!› n’existe pas...). La
frontière entre partager son vécu et exhiber ses
trophées est souvent mince!» Q: «Mais envoyer
des images, ça c’est OK, ou bien?» R: «Je ne le
ferais qu’à toutes petites doses et pas sur Face-
book ou Twitter, car, d’une part, tu en perds
le contrôle et, d’autre part, les ‹cadavres d’animaux› ne sont plus des sujets très cotés – et
pas seulement depuis l’histoire du dentiste
américain et de Cecil le lion. À vrai dire, la plupart des vidéos de chasse et de tir que l’on
trouve sur Internet ne sont ni pédagogiques,
ni vraiment à même d’inspirer un engouement
pour la chasse.» Q: «Chasser, ça coûte un saladier. Dois-je vraiment acheter tout les gadgets
que les catalogues et les shops en ligne me
proposent?» R: «Primo, va plutôt dans un
magasin spécialisé, où on saura te conseiller sur l’équipement nécessaire pour débuter.
Deuxio, tu ne vas pas me croire, mais nos parents et leurs aïeuls avaient au moins autant
de succès que nous à la chasse, et ce sans tenue de camouflage, viseur électronique, piège
photo, appareil de vision nocturne et que
sais-je encore. Certes, ils devaient se contenter de pantalons en toile grossière et non
en Teflon-Kevlar-GoreTex, mais, je crois, ils
avaient – et se prenaient – le temps. Afin de
vivre leur passion!»
Im vorliegenden Fall war der Jagdhund leider
nicht so gut auf die Katze zu sprechen wie hier
abgebildet!
Was war für das Gericht wesentlich?
Es war unbestritten, dass sich der Vorfall an einem
Jagdtag ereignet hatte, der Hundeführer über ein
Jagdpatent verfügte und es sich beim Stöberhund
um einen geeigneten Jagdhund handelte. Die Katze
war eine Hauskatze, nicht eine verwilderte Hauskatze. Das Gericht anerkannte auch, dass die Jagd
an diesem Ort ausgeübt werden durfte, da die 100
Meter Grenze nicht anwendbar war, da im Wald gejagt wurde, der Hund auch im Wald los gelassen
wurde. Der Hund war vermutlich auch im Wald auf
die Katze gestossen. Das Tierschutzgesetz und das
Hundegesetz kamen somit in diesem Fall nicht zum
Zug. Nach Art. 7 WTSchV war zudem klar, dass das
unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden dann
nicht verboten ist, wenn dies abseits von Häusern,
im Feld oder im Wald geschieht und es sich um geeignete Jagdhunde während der Jagdzeit handelt.
Der Hund durfte dort also frei laufen gelassen werden. Anders wäre ja die Jagd mit Stöberhunden gar
nicht möglich.
Für das Gericht wesentlich waren auch die Tatsachen, dass der Hund – nach Aussagen von Zeugen
– äusserst folgsam war, nachdem ihm die Katze
entwunden worden war und sich mit diesem Hund
noch nie ein ähnlicher Vorfall ereignet hatte.
Die Sache ist also für den Jäger hier vorerst glimpflich ausgegangen. Vorerst deshalb, weil die Katzenhalterin gegen das Urteil Berufung angemeldet hat.
Welche Lehren könnte man aus diesem Fall ziehen?
– Die Chance auf Konflikte ist in der Nähe von
Siedlungen grösser als abseits von bewohnten
Gebieten. Wer Konflikte vermeiden will, geht
nicht an die Grenzen.
– Wenn sich ein Vorfall ereignet hat, ist die
Chance, dessen Folgen gering zu halten, grösser,
wenn man das (unangenehme) Gespräch sucht.
– Sollten sich mit einem Hund Konflikte, z.B. mit
Katzen, häufen, ist es nicht auszuschliessen,
dass der Hund als für bestimmte Jagdarten ungeeignet abgesprochen wird (Art. 17 Abs. 1 JaV).
Dann würde er bei einem weiteren Vorfall auch
nicht mehr als «geeigneter Jagdhund» (Art. 7
WTSchV) gelten und dürfte dann auch abseits
von Häusern, im Feld oder im Wald nicht mehr
frei laufen gelassen werden.
JÜRG WERNLI
RECHTSANWALT, BERN
Wahl­
empfehlung BEJV
Wir stellen vor…
4
Ruedi Rohrbach
Mann der ersten Stunde ­
für den Pirschgang am
Sustenpass
Ruedi Rohrbach, viele Berner Jägerinnen und
­Jäger kennen dich zwar als Wildhüter und Mann
der ersten Stunde für den Pirschgang am Susten.
Bitte stell dich unseren Leserinnen und Lesern
trotzdem kurz vor.
Ich bin 62-jährig, verheiratet, habe zwei erwachsene Töchter, wohne in Innertkirchen und bin seit
38 Jahren Wildhüter in der schönsten Region der
Schweiz, im Haslital.
Vor 18 Jahren wurde der Pirschgang am S­ usten
zum ersten Mal durchgeführt. Du warst damals
schon an vorderster Front dabei. Was ist deine
Motivation, dich auch heute noch, nach so ­vielen
Jahren, für den Pirschgang am Susten zu enga­
gieren?
Ich bin überzeugt, dass wir mit den Pirschgängen
Sustenpass und Rouchgrat wesentlich zu einer
weidgerechteren Jagd beitragen können, absolvieren doch jedes Jahr über 800 Jäger/innen diese
praxisbezogene Jagdvorbereitung.
Welches sind die grossen Herausforderungen an
dich und deine Helfer bei der Vorbereitung und
der Durchführung des Grossanlasses Pirsch am
Sustenpass?
Für den Ein- und Ausbau der Schiessanlagen werden 7 bis 10 Tage Freizeit benötigt. Danach gilt es,
auch bei garstigem Wetter den Teilnehmern einen
praxisbezogenen und fehlerfreien Pirschgang zu
bieten, und dabei stets die Sicherheit aller Anwesenden zu wahren.
Was wünschst du dir von den Berner Jägerinnen
und Jägern im Zusammenhang mit dem Schiess­
wesen?
Sowohl auf den Jagdschiessständen als auch auf
den beiden Pirschgängen schiesst ein grosser Teil
der Jägerschaft die Waffen ein und übt für den korrekten Schuss auf der Jagd. Jedoch könnten sowohl
am Sustenpass als auch auf dem Rouchgrat pro
Wochenende 100 bis 150 Jäger mehr ohne grosse
Wartezeiten teilnehmen.
Wie sieht der Pirschgang am Susten aus deiner
Sicht in 10 Jahren aus? Deine Pensionierung als
Wildhüter ist bereits in Sichtweite – stehst du
dem Pirschgang danach weiterhin mit Rat und
Tat zur Verfügung?
Ich hoffe, dass die Pirsch am Sustenpass auch noch
in 10 Jahren unfallfrei, mit 450 bis 550 Teilnehmer
durchgeführt werden kann. Auch hoffe ich, dass so-
Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015
Eine Umfrage bei allen Jagdvereinen hat ergeben,
dass der Präsident des BEJV, Lorenz Hess, Stettlen,
BDP, (bisher), und Rolf Schneeberger, Thörigen,
BDP, (neu), die beiden einzigen Nationalratskandidaten aus unseren Reihen sind. Die politischen
Diskussionen, die anstehen, zeigen, dass es Jäger
im Parlament braucht. Ich empfehle deshalb Lorenz Hess und Rolf Schneeberger zur Wahl als Nationalrat und bitte euch, ihre Namen zweimal auf
die Liste zu setzen.
Ruedi Rohrbach, Wildhüter im Haslital und
langjähriger OK-Präsident des Pirschgangs
am Sustenpass
BRUNO SOMMER
1. VIZEPRÄSIDENT BEJV
wohl die Grundeigentümerin (Kraftwerke Oberhasli) als auch das VBS (Armeeschiessplatz) weiterhin wohlwollend den Anlass bewilligen.
Als OK-Präsident der Pirsch stehe ich noch bis
zur 20. Durchführung zur Verfügung (2017), danach sehen wir weiter.
Die Motivation, um den grossen jährlichen Aufwand zu betreiben, stellt vor allem das Team dar,
das seit Jahren am Sustenpass arbeitet. Die 35
Funktionäre, welche ihre Aufgabe absolut zuverlässig und kompetent erledigen, die immer
wieder positiv erwähnte Festwirtschaft als Treffpunkt von Teilnehmern aus der ganzen Schweiz
und die Sponsoren, welche eine umfangreiche
Verlosung ermöglichen. Einen wichtigen Stellenwert haben aber insbesondere auch meine Kollegen von den Jagdschützen Sustenpass, welche
die anfallenden Arbeiten (Scheibenbau im Winter, Ein- und Ausbau der Anlage) jedes Jahr in
der Freizeit unentgeltlich erledigen.
Lorenz Hess, Stettlen, BDP, (bisher)
Seit vier Jahren besteht nun die Pflicht für die
Berner Jägerschaft, vor Beginn der Jagd ein
minimales Schiessprogramm zu absolvieren.
Hat diese Regelung Einfluss auf deinen Anlass
und wenn ja, welchen?
Das Pflichtprogramm zum Einschiessen der
Jagdwaffen hat uns nicht viele Teilnehmer mehr
erbracht. Die meisten Jäger kommen mit der
eingeschossenen Waffe an die Pirschgänge, was
auch Sinn macht, da es sich ja um eine Jagdvorbereitung handelt. Eine 100-Meter-Kontrollschiessanlage steht jedoch bei Bedarf zur Verfügung.
Ruedi, Weidmannsdank für das spannende Interview und weiterhin viele Teilnehmende an «deinem» Pirschgang, so dass in 10 Jahren 450 bis
500 Personen am Susten die optimale Jagdvorbereitung bestreiten!
DAS INTERVIEW FÜHRTE DANIELA JOST
Rolf Schneeberger, Thörigen, BDP (neu)
Impressum
Herausgeber:
Geschäftsstelle BEJV, Daniela Jost, Bernfeldweg 64, 3303 Jegenstorf
Tel. 031 832 02 31, Mob. 079 630 87 30, [email protected]
Redaktion:
Kurt Gansner, Chefredaktor, Parschientschstrasse 12, 7212 Seewis Dorf
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Verlag/Adressänderungen:
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