www.bernerjagd.ch Nr. 3 | Oktober 2015 Beilage des «Schweizer Jäger» 100. Jahrgang Ausgabe Oktober 2015 Kantonal Bernische Schweisshundeprüfungen 2015 Die Wochenenden Ende Juli/Anfangs August stehen beim Berner Jägerverband BEJV immer ganz im Zeichen der drei Grossanlässe im Hundewesen: Es gilt, die drei Schweisshundeprüfungen im Berner Jura/Seeland, im Berner Mittelland und im Berner Oberland zu organisieren und durchzuführen. Damit alle 2015 zur Prüfung angetrete nen 71 Gespanne faire und beste Rahmenbedingungen für ihre Fährtenarbeit haben, mussten die drei durchführenden Sektionen Patentjägerverein Seeland, Jagd und Wildschutzverein Region Burgdorf und Jagd und Wildschutzverein Saanenland und Obersimmental eine organisatorische Meisterleistung zeigen. Das ist ihnen an allen drei PrüfungsSonntagen hervorragend gelungen. Alle drei Anlässe konnten reibungs los und ohne Pannen durchgeführt werden. Total sind 53 Gespanne auf 500 Meter und 18 Gespanne auf 1000 Meter angetreten. Erfolgreich zum Stück gefunden haben auf der 1000MeterFährte neun Gespanne und 24 auf 500 Meter. Das entspricht einer Erfolgsquote von 46,5 %. Am ersten Prüfungswochenende vom 26. Juli im Berner Jura/Seeland herrschte warmes Sommerwetter. Prüfungsleiter Peter Zenklusen aus Lyss begrüsste in Aarberg 16 Gespanne zur 500-Meter-Fährte. Die Fährtenarbeiten konnten ohne besondere Vorkommnisse durchgeführt werden. Die Richter wurden von Prüfungsleiter Zenklusen angehalten, nach dem Motto «Im Zweifel für das Wild» streng zu richten. Beim Absenden konnte Peter Zenklusen 8 erfolgreichen Gespannen über 500 Meter zu ihrem Erfolg ein kräftiges «Suchenheil» Paul Schütz, Bockträger, René Herzog TKJ Leistungsrichter und Ueli Probst, Fährtenchef (von links nach rechs): Ohne den engagierten Einsatz der unzähligen Helfer und der Richter sind die Schweissprüfungen des BEJV nicht durchführbar! wünschen und ihnen die begehrten Prüfungsausweise übergeben. Er gab allen erfolgreichen Hundeführern mit auf den Weg, sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen und immer daran zu denken, dass zuverlässige, gute Schweisshunde ein regelmässiges Training brauchen. Am Prüfungssonntag im Mittelland, 9. August 2015, herrschten schwülwarme, für Führer und Hunde sehr anspruchsvolle Wetterverhältnisse. Am frühen Sonntagmorgen begrüsste Prüfungsleiterin Brigitte Aeberli, Willadingen, die 26 Hundeführerinnen und -führer mit ihren vierbeinigen Jagdhelfern, die Richterin und die 14 Richter sowie die Gäste in der wunderschönen Gartenanlage der altehrwürdigen Gartenbauschule in Oeschberg. Am Mittag konnte die Prüfungsleiterin, nach einem herrlichen Grillplausch mit Salat, vier Gespannen zur bestandenen Meisterprüfung auf der 1000-Meter-Fährte und sechs Gespannen zum Erfolg über 500 Meter gratulieren. Am letzten Prüfungstag im Berner Oberland traten 29 Gespanne zur Prüfung an. Als Prüfungsleiter amtete Walter Stoller, Frutigen, seines Zeichens Präsident der Kantonalen Jagdhundekommission. Trotz leichtem Nieselregen herrschten gute Prüfungsbedingungen. Das Prüfungsgelände verlangte von den Hundeführern Geländegängigkeit und stellte hohe Anforderungen an ihre Kondition. Nach getaner Fährtenarbeit bis zum Mittag und einem feinen Aser und der Richtersitzung durfte der Prüfungsleiter 5 der 10 angetretenen Gespannen über 1000 Meter zur bestandenen Meisterprüfung den ersehnten Bruch überreichen. Von den 19 Gespan- Niklaus Schmid mit seiner Hündin Cindy: Eines der 71 Gespanne, die sich 2015 den hohen Anforderungen der TKJ Schweissprüfungen des BEJV stellten. nen auf der 500-Meter-Übernachtfährte waren deren 8 erfolgreich und erfüllten die Prüfungsanforderungen zur Zufriedenheit des sie begleitenden Richter-Duos. Die Richter stellten an allen drei Prüfungssonntagen fest, dass sie hervorragend harmonierende, sehr gut auf die Prüfung vorbereitete Gespanne beurteilen durften. Sie stellten aber auch fest, dass immer wieder zu junge noch nicht prüfungsreife Hunde zur Prüfung antreten, oder Hunde, denen der Finderwille, die nötige Beharrlichkeit fehlt, auch bei sehr anspruchsvollen Witterungsbedingungen zum Stück finden zu wollen. Ein altbekanntes Problem, dass alle Jahre diskutiert wird, ist die Tatsache, dass die Führerinnen und Führer ihre Hunde zu wenig gut «lesen können» und ihnen deshalb oft falsche oder widersprüchliche Kommandos geben. Ein herzlicher Weidmannsdank gilt allen Richterinnen und Richtern für ihren alljährlichen grossen kompetenten und engagierten Einsatz während der Prüfungszeit vom Frühsommer bis in den Herbst hinein. Ein spezieller, grosser Weidmannsdank geht an all die vielen Helferinnen und Helfer im Gelände auf den Fährten, in der Küche oder im Hintergrund. Nur dank ihrem grossen, selbstlosen Einsatz ist es möglich, die drei Schweissprüfung des BEJV unter hervorragenden und für alle Gespanne fairen Bedingungen zu organisieren und durchzuführen. Allen drei durchführenden Sektionen ist das 2015 hervorragend gelungen. DANIELA JOST LEITERIN GESCHÄFTSSTELLE BEJV 2 Jagdhornblasen verbindet Gemeinsame Reise durchs Emmental der Gürbetaler Parforcehorn Bläser und der Parforcehornbläser Emmendingen (D) Editorial Das Wochenende vom 7. bis 9. August 2015 stand für uns Gürbetaler Bläserinnen und Bläser ganz im Zeichen einer Länder übergreifenden Jagdhornbläserreise: Wir trafen uns mit unseren Kameradinnen und Kameraden der Parforcehornbläser Emmendingen (D) zur bereits vierten gemeinsamen Reise. Nach 2011 und 2013, wo man sich am Kaiserstuhl traf und einem Treffen im Grimselgebiet 2012, fand diesmal ein Treffen im Emmental statt. Treffpunkt am Samstagmorgen war Autobahnausfahrt Kiesen. Vor dem gemütlichen Zusammensein war Zimmerbezug im Restaurant Bären in Süderen, wo man später auch gemeinsam übernachtete. Am Samstagvormittag fand der offizielle Empfang der Gäste aus Deutschland mit einem «ächte Ämmi taler-Apéro u Zmittag» statt. Damit die Kalorien nicht allzu stark zu B(a)uche schlugen, war ein Aufstieg auf den Turm vom Chuderhüsi nach dem Mittagessen ein Muss. Oben angelangt, wurde gemeinsam musiziert. Die deutschen Gäste wie auch wir genossen die herrliche Rundsicht durch das ganze Emmental in vollen Zügen. Auf jeden Fall die, die es ohne Höhenangst, bis ganz zu oberst auf den Turm schafften. Der musikalische Höhepunkt des Wochendes fand um 19 Uhr vor der Kirche Würzbrunnen statt: Die beiden Bläsercorps spielten gemeinsam auf. Als Überraschungsgast machte der Trachtenchor Röthenbach beim Konzert mit und erfreute die Anwesenden mit einigen wunderschönen Jodelliedern. Petrus meinte es sehr gut mit den Bläserinnen, Bläsern, den Jodlerinnen und den Gästen: Das KonSeit einigen Jahren freund schaftlich verbunden: Parforcehornbläser Emmendingen (oben) und die Gürbetaler Parforcehorn Bläser (links). zert und der Apéro waren kaum beendet, als ein kräftiges Gewitter über Röthenbach niederprasselte. Nach dem Konzert fand der Samstagabend einen gemütlichen Ausklang im Restaurant Bären in Süderen. Für die Gäste aus Deutschland wurde am Sonntag ein ganz spezieller Ausflug organisiert: die Besichtigung der Alphornwerkstatt Bachmann, Knubel, im Eggiwil. Viel zu schnell verging die Zeit und be- reits hiess es wieder Abschied nehmen. Nach dem Mittagessen mit gemütlichem Ausklang im Restaurant Blapbach in Trubschachen traten unsere Bläserfreunde aus Emmendingen die Heimreise an. Wir sind uns einig: die nächste gemeinsame Reise wird 2016 stattfinden! Eigentümer. Wird aber oft gemacht und sorgt hie und da für böses Blut.» Wo Jägerinnen und Jäger unter Frage: «Warum halten einem viele sich sind, wird gefachsimpelt, Jäger schon kurz nach der Begrüssung das Smartphone mit Bildern blumig erzählt, manchmal ein von erlegten Tieren unter die Nase?» bisschen übertrieben und hie und Antwort: «Natürlich weil sie Freude da auch einfach behauptet. Anders ist es meist im Gespräch mit Lorenz Hess am Jagderfolg haben; ist ja auch verständlich. Einige denken wohl auch, Jungjägern. Oft sind diese genöPräsident BEJV tigt, sich endlose Jagdgeschichten dass der Erleger eines ganz schwePrésident de la FCB ren Keilers oder eines kapitalen Bocks anzuhören, bei denen der Erzählende wohl selber manchmal nicht ein besonders guter Jäger sei. Wenn mehr so genau weiss, wie es sich im Detail zugealle ‹Ah!› und ‹Oh!› und ‹schön!› (Achtung, gibt’s tragen hat. Das stört aber wenig, denn der Zuhöin der Jägersprache nicht!) sagen, ist er ein bissrer ist beeindruckt und hört andächtig zu. chen ein Held. Die Grenze zwischen Erlebnisse Interessanter ist, wenn Jungjäger konkrete Frateilen und Beute-Prahlen ist halt oft schmal!» gen stellen. Erst kürzlich hatte ich einen solchen Frage: «Aber Bildchen verschicken geht schon, Begleiter. Einige seiner Fragen und Antworten oder?» Antwort: «Würde ich eigentlich nur ganz dosiert und nicht auf Facebook oder Twitter, scheinen mir ganz aktuell und ein paar Gedanken wert: denn erstens weisst du nicht, was damit passiert Frage: «Wir haben ja das Patentsystem. Darf ich und zweitens sind ‹Bilder mit toten Tieren› nicht dort auf den Ansitz, wo ein Hochsitz steht?» erst seit dem amerikanischen Zahnarzt und Antwort: «Ja, sicher. Wer zuerst da ist, hat Vorseinem Löwen gar nicht mehr in Mode. Und tritt, auch wenn der Besitzer des Hochsitzes übrigens: Die Jagd- und Ballervideos im Internet erscheint.» sind sehr oft weder Lehrmittel noch vermitteln Frage: «Darf ich den Hochsitz auch benutzen?» sie ernsthaft die Passion Jagd.» Antwort: «Eigentlich nicht, denn er gehört dem Frage: «Die Jagd ist ja sauteuer, muss ich alles anschaffen, was in den Katalogen und Internetshops angepriesen wird?» Antwort: «Erstens: Geh besser ins Fachgeschäft, dort wirst du gut beraten, was es zum Einstieg so braucht. Und zweitens: Du wirst es kaum glauben, aber unsere Väter und ihre Vorfahren hatten ohne Blätter-Volltarnanzug, ohne Elektronik-Zielfernrohr, ohne Wildkamera, ohne Nachtsichtgeräte und weiss ich was alles, mindestens den gleichen Jagderfolg wie wir. Sie hatten zwar «tannige» Hosen statt Teflon-KeflarGoreTex, aber ich glaube, sie hatten und nahmen sich die Zeit und sie lebten ihre Leidenschaft!» Kurz gefragt DANIELA FAHRNI PRÄS. DER KOMMISSION FÜR JAGDHORNBLASEN UND KULTUR OBFRAU DER GÜRBETALER PARFORCEHORN-BLÄSER Foire aux questions Entre chasseurs, on parle volontiers boutique, avec force jargon. Parfois on exagère un brin et il arrive même, une fois ou l’autre, que l’on affirme un fait non vérifié... En présence de jeunes en formation, les choses se passent en général un peu différemment. Souvent, ceux-ci sont forcés d’écouter des récits interminables, où le conteur lui-même se perd dans les détails. Mais qu’importe, pourvu que l’auditoire soit admiratif. Von Katz und Hund 3 «Nichttreffen der nötigen Vorkehrungen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet sowie unbeaufsichtigtes Laufenlassen eines Jagdhundes». So lautete der Strafbefehl, der von der Staatsanwaltschaft einem Jäger zugestellt wurde. Verurteilt wurde der Jäger zu einer Busse von CHF 500 und zu Kosten von CHF 200. Er erhob gegen den Strafbefehl Einsprache. Der Fall kam vor Gericht. Was war geschehen? Eine Gruppe Jäger befand sich an einem Jagdtag auf der Rehjagd. Ein Jäger liess seinen Stöberhund im Wald los und dieser gab kurzum laut und folgte der Fährte eines Tieres. Kurze Zeit später vernahm der Hundeführer von der weiter unten liegenden aber nicht einsehbaren Siedlung laute menschliche Stimmen, ein Geschrei. Ein Jagdbegleiter begab sich zu den Häusern und fand den Hund in einem Bachbett, umringt von einigen aufgebrachten Personen. Nach deren Schilderungen habe ein Anwohner lautes Gebell im Bachbett gehört, habe nachgesehen und den Hund mit der Katze der Nachbarin im Fang angetroffen. Er habe mit Hilfe eines weiteren Nachbarn dem Hund die Katze entwinden können. Der Jagdbegleiter behändigte den Hund, kehrte zur Jagdgruppe zurück und diese setzte die Jagd fort. Nach dem Mittag begab sich der Hundeführer zur Siedlung, traf dort aber die Katzenbesitzerin nicht an. Ein anwesender Nachbar stellte dem Hundeführer eine Strafanzeige in Aussicht. Das Hundehalsband hatten die Anwohner dem Hund im Bachbett abgenommen und später der Polizei übergeben. Die Katze war so schwer verletzt, dass sie kurze Zeit später verstarb. Die Katzenhalterin machte Strafanzeige und beteiligte sich am Verfahren als Privatklägerin. Sie forderte vor Gericht die Bestrafung des Jägers und die Verurteilung des Jägers zum Ersatz der Tierarztkosten von rund CHF 300 sowie des Affektionswertes (Art. 43 Abs. 2 OR) – des Liebhaberwertes – der Katze im Betrag von CHF 7000. Vorgeworfen wurde dem Jäger, dass er den Hund unbeaufsichtigt habe laufen lassen und dass er nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen habe, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährde. Er habe somit gegen die entsprechenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (Art. 28 Abs. 3 TSchG, Art. 77 TSchV), des Hundegesetzes (Art. 5 Abs. 1, Art. 15 Hundegesetz) und der Wildtierschutzverordnung (Art. 7 WTSchV) verstossen. Der Hundeführer wurde vor Gericht nach einer halbtägigen Hauptverhandlung, nachdem die Parteien und mehrere Zeugen befragt worden waren, freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trug der Kanton Bern. Der Hundeführer wurde aber verpflicht, der Hundehalterin die Tierarztkosten von CHF 300 und einen Betrag von CHF 500 als Affektionswert der Katze zu ersetzen. Cela devient plus intéressant quand les chasseurs en herbe posent des questions concrètes. Récemment, j’ai eu un tel compagnon et j’ai trouvé nos échanges fort à propos, méritant qu‘on s’y attarde un instant. Je vous en livre un extrait ici: Q: «Dans notre système de chasse à patente, ai-je le droit de me poster à l’affût sous un mirador?» R: Oui, bien sûr. Le premier sur place a la priorité, même face au propriétaire.» Q: «Ai-je aussi le droit d’y monter?» R: «Non, car c’est une propriété privée. Mais bien des gens le font et, de temps à autres, cela crée des histoires.» Q: «Pourquoi tant de chasseurs, à peine avonsnous fait connaissance, me fourrent-ils leur smartphone sous le nez, avec des photos de bêtes abattues?» R: «Et bien, parce que leur succès leur fait plaisir. Ça se comprend. Bien sûr, il y en a aussi qui pensent qu’avoir tiré un vieux solitaire ou un beau brocart fait d’eux des nemrods. Quand tous poussent des oh et des ah, on se sent devenir un héros (dans le vocabulaire du chasseur, le mot ‹Attention!› n’existe pas...). La frontière entre partager son vécu et exhiber ses trophées est souvent mince!» Q: «Mais envoyer des images, ça c’est OK, ou bien?» R: «Je ne le ferais qu’à toutes petites doses et pas sur Face- book ou Twitter, car, d’une part, tu en perds le contrôle et, d’autre part, les ‹cadavres d’animaux› ne sont plus des sujets très cotés – et pas seulement depuis l’histoire du dentiste américain et de Cecil le lion. À vrai dire, la plupart des vidéos de chasse et de tir que l’on trouve sur Internet ne sont ni pédagogiques, ni vraiment à même d’inspirer un engouement pour la chasse.» Q: «Chasser, ça coûte un saladier. Dois-je vraiment acheter tout les gadgets que les catalogues et les shops en ligne me proposent?» R: «Primo, va plutôt dans un magasin spécialisé, où on saura te conseiller sur l’équipement nécessaire pour débuter. Deuxio, tu ne vas pas me croire, mais nos parents et leurs aïeuls avaient au moins autant de succès que nous à la chasse, et ce sans tenue de camouflage, viseur électronique, piège photo, appareil de vision nocturne et que sais-je encore. Certes, ils devaient se contenter de pantalons en toile grossière et non en Teflon-Kevlar-GoreTex, mais, je crois, ils avaient – et se prenaient – le temps. Afin de vivre leur passion!» Im vorliegenden Fall war der Jagdhund leider nicht so gut auf die Katze zu sprechen wie hier abgebildet! Was war für das Gericht wesentlich? Es war unbestritten, dass sich der Vorfall an einem Jagdtag ereignet hatte, der Hundeführer über ein Jagdpatent verfügte und es sich beim Stöberhund um einen geeigneten Jagdhund handelte. Die Katze war eine Hauskatze, nicht eine verwilderte Hauskatze. Das Gericht anerkannte auch, dass die Jagd an diesem Ort ausgeübt werden durfte, da die 100 Meter Grenze nicht anwendbar war, da im Wald gejagt wurde, der Hund auch im Wald los gelassen wurde. Der Hund war vermutlich auch im Wald auf die Katze gestossen. Das Tierschutzgesetz und das Hundegesetz kamen somit in diesem Fall nicht zum Zug. Nach Art. 7 WTSchV war zudem klar, dass das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden dann nicht verboten ist, wenn dies abseits von Häusern, im Feld oder im Wald geschieht und es sich um geeignete Jagdhunde während der Jagdzeit handelt. Der Hund durfte dort also frei laufen gelassen werden. Anders wäre ja die Jagd mit Stöberhunden gar nicht möglich. Für das Gericht wesentlich waren auch die Tatsachen, dass der Hund – nach Aussagen von Zeugen – äusserst folgsam war, nachdem ihm die Katze entwunden worden war und sich mit diesem Hund noch nie ein ähnlicher Vorfall ereignet hatte. Die Sache ist also für den Jäger hier vorerst glimpflich ausgegangen. Vorerst deshalb, weil die Katzenhalterin gegen das Urteil Berufung angemeldet hat. Welche Lehren könnte man aus diesem Fall ziehen? – Die Chance auf Konflikte ist in der Nähe von Siedlungen grösser als abseits von bewohnten Gebieten. Wer Konflikte vermeiden will, geht nicht an die Grenzen. – Wenn sich ein Vorfall ereignet hat, ist die Chance, dessen Folgen gering zu halten, grösser, wenn man das (unangenehme) Gespräch sucht. – Sollten sich mit einem Hund Konflikte, z.B. mit Katzen, häufen, ist es nicht auszuschliessen, dass der Hund als für bestimmte Jagdarten ungeeignet abgesprochen wird (Art. 17 Abs. 1 JaV). Dann würde er bei einem weiteren Vorfall auch nicht mehr als «geeigneter Jagdhund» (Art. 7 WTSchV) gelten und dürfte dann auch abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nicht mehr frei laufen gelassen werden. JÜRG WERNLI RECHTSANWALT, BERN Wahl empfehlung BEJV Wir stellen vor… 4 Ruedi Rohrbach Mann der ersten Stunde für den Pirschgang am Sustenpass Ruedi Rohrbach, viele Berner Jägerinnen und Jäger kennen dich zwar als Wildhüter und Mann der ersten Stunde für den Pirschgang am Susten. Bitte stell dich unseren Leserinnen und Lesern trotzdem kurz vor. Ich bin 62-jährig, verheiratet, habe zwei erwachsene Töchter, wohne in Innertkirchen und bin seit 38 Jahren Wildhüter in der schönsten Region der Schweiz, im Haslital. Vor 18 Jahren wurde der Pirschgang am S usten zum ersten Mal durchgeführt. Du warst damals schon an vorderster Front dabei. Was ist deine Motivation, dich auch heute noch, nach so vielen Jahren, für den Pirschgang am Susten zu enga gieren? Ich bin überzeugt, dass wir mit den Pirschgängen Sustenpass und Rouchgrat wesentlich zu einer weidgerechteren Jagd beitragen können, absolvieren doch jedes Jahr über 800 Jäger/innen diese praxisbezogene Jagdvorbereitung. Welches sind die grossen Herausforderungen an dich und deine Helfer bei der Vorbereitung und der Durchführung des Grossanlasses Pirsch am Sustenpass? Für den Ein- und Ausbau der Schiessanlagen werden 7 bis 10 Tage Freizeit benötigt. Danach gilt es, auch bei garstigem Wetter den Teilnehmern einen praxisbezogenen und fehlerfreien Pirschgang zu bieten, und dabei stets die Sicherheit aller Anwesenden zu wahren. Was wünschst du dir von den Berner Jägerinnen und Jägern im Zusammenhang mit dem Schiess wesen? Sowohl auf den Jagdschiessständen als auch auf den beiden Pirschgängen schiesst ein grosser Teil der Jägerschaft die Waffen ein und übt für den korrekten Schuss auf der Jagd. Jedoch könnten sowohl am Sustenpass als auch auf dem Rouchgrat pro Wochenende 100 bis 150 Jäger mehr ohne grosse Wartezeiten teilnehmen. Wie sieht der Pirschgang am Susten aus deiner Sicht in 10 Jahren aus? Deine Pensionierung als Wildhüter ist bereits in Sichtweite – stehst du dem Pirschgang danach weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung? Ich hoffe, dass die Pirsch am Sustenpass auch noch in 10 Jahren unfallfrei, mit 450 bis 550 Teilnehmer durchgeführt werden kann. Auch hoffe ich, dass so- Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 Eine Umfrage bei allen Jagdvereinen hat ergeben, dass der Präsident des BEJV, Lorenz Hess, Stettlen, BDP, (bisher), und Rolf Schneeberger, Thörigen, BDP, (neu), die beiden einzigen Nationalratskandidaten aus unseren Reihen sind. Die politischen Diskussionen, die anstehen, zeigen, dass es Jäger im Parlament braucht. Ich empfehle deshalb Lorenz Hess und Rolf Schneeberger zur Wahl als Nationalrat und bitte euch, ihre Namen zweimal auf die Liste zu setzen. Ruedi Rohrbach, Wildhüter im Haslital und langjähriger OK-Präsident des Pirschgangs am Sustenpass BRUNO SOMMER 1. VIZEPRÄSIDENT BEJV wohl die Grundeigentümerin (Kraftwerke Oberhasli) als auch das VBS (Armeeschiessplatz) weiterhin wohlwollend den Anlass bewilligen. Als OK-Präsident der Pirsch stehe ich noch bis zur 20. Durchführung zur Verfügung (2017), danach sehen wir weiter. Die Motivation, um den grossen jährlichen Aufwand zu betreiben, stellt vor allem das Team dar, das seit Jahren am Sustenpass arbeitet. Die 35 Funktionäre, welche ihre Aufgabe absolut zuverlässig und kompetent erledigen, die immer wieder positiv erwähnte Festwirtschaft als Treffpunkt von Teilnehmern aus der ganzen Schweiz und die Sponsoren, welche eine umfangreiche Verlosung ermöglichen. Einen wichtigen Stellenwert haben aber insbesondere auch meine Kollegen von den Jagdschützen Sustenpass, welche die anfallenden Arbeiten (Scheibenbau im Winter, Ein- und Ausbau der Anlage) jedes Jahr in der Freizeit unentgeltlich erledigen. Lorenz Hess, Stettlen, BDP, (bisher) Seit vier Jahren besteht nun die Pflicht für die Berner Jägerschaft, vor Beginn der Jagd ein minimales Schiessprogramm zu absolvieren. Hat diese Regelung Einfluss auf deinen Anlass und wenn ja, welchen? Das Pflichtprogramm zum Einschiessen der Jagdwaffen hat uns nicht viele Teilnehmer mehr erbracht. Die meisten Jäger kommen mit der eingeschossenen Waffe an die Pirschgänge, was auch Sinn macht, da es sich ja um eine Jagdvorbereitung handelt. Eine 100-Meter-Kontrollschiessanlage steht jedoch bei Bedarf zur Verfügung. Ruedi, Weidmannsdank für das spannende Interview und weiterhin viele Teilnehmende an «deinem» Pirschgang, so dass in 10 Jahren 450 bis 500 Personen am Susten die optimale Jagdvorbereitung bestreiten! DAS INTERVIEW FÜHRTE DANIELA JOST Rolf Schneeberger, Thörigen, BDP (neu) Impressum Herausgeber: Geschäftsstelle BEJV, Daniela Jost, Bernfeldweg 64, 3303 Jegenstorf Tel. 031 832 02 31, Mob. 079 630 87 30, [email protected] Redaktion: Kurt Gansner, Chefredaktor, Parschientschstrasse 12, 7212 Seewis Dorf Tel. 081 325 22 71, [email protected] Verlag/Adressänderungen: Kürzi AG, Schweizer Jäger, Werner-Kälin-Str. 11, PF 261, 8840 Einsiedeln Tel. 055 418 43 43, Fax 055 418 43 44, [email protected], www.kuerzi.ch
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