Ist die Körperschaft geistiger Schöpfer? 1. Schritt: Prüfen Sie, ob die Körperschaft für die Existenz der vorliegenden Publikation verantwortlich ist. Hat die Körperschaft die Publikation selbst veröffentlicht? •es ist kein kommerzieller Verlag (oder eine andere Körperschaft, die als Verlag agiert) genannt •die Körperschaft steht im Impressum oder Copyright-Vermerk •ist als Herausgeber genannt • steht prominent auf der bevorzugten Informationsquelle oder Hat die Körperschaft die Publikation veranlasst? oder Ist die Veröffentlichung bei der Körperschaft entstanden? • die Körperschaft wird als Herausgeber oder Auftraggeber bezeichnet •steht prominent auf der bevozugten Infomationsquelle •ist als aussagendes Subjekt im Titel genannt •steht im Impressum oder im Copyright-Vermerk •das Werk wurde in einer monografischen Reihe der Körperschaft veröffentlicht •der Sachzusammenhang legt die Veranlassung nahe •die Körperschaft hat die Publikation weder veröffentlicht noch veranlasst, jedoch ist der Inhalt bei der Körperschaft entstanden TIPP Die Körperschaft ist verantwortlich Regelwerksstelle: RDA 19.2.1.1 D-A-CH Stand: 28.10.15 Aussagen wie „in Verbindung mit“ oder „in Zusammenarbeit mit“ weisen darauf hin, dass die Körperschaft nicht für die Existenz der Publikation verantwortlich ist. Seite 1 von 3 2. Schritt: Prüfen Sie, ob die Körperschaft, die Sie als verantwortlich festgestellt haben, der geistige Schöpfer ist. Handelt es sich um ein administratives Werk über die Körperschaft oder Wird über das kollektive Gedankengut der Körperschaft berichtet? • Werk beschäftigt sich mit bestimmten Aspekten der Körperschaft: i. Interne Richtlinien, Verfahrensweisen, Finanzen und/oder Aktivitäten (z.B. Organisations- und Prozesshandbücher, Bilanzen, Geschäftsberichte, Sitzungsprotokolle, Jahresberichte, Publikationsverzeichnisse, Struktur- und Entwicklungspläne) ii. Führungsebene, Personal, Mitgliedschaft (z.B. Personal- und Mitgliederverzeichniss) iii. Ressourcen (z.B. Inventare, Bestandskataloge) • Werk drückt offizielle Haltung der Körperschaft aus: Empfehlungen (z.B. Richtlinien, Leitlinien, Standards), offizielle Stellungnahmen, Gutachten, offene Briefe, Positionspapiere, Denkschriften, Parteiprogramme oder • der Inhalt gibt die Aktivitäten von Konferenzen, Expeditionen, Ereignissen (z.B. Festivals, Messen, Ausstellungen) wieder, die ihrerseits Körperschaften sind Wird über die kollektive Aktivität der Körperschaft berichtet? TIPP Die Körperschaft ist geistiger Schöpfer Regelwerksstelle: RDA 19.2.1.1 D-A-CH Stand: 28.10.15 Befasst sich die Publikation nur thematisch mit dem Gebiet der Körperschaft, ist sie nicht geistiger Schöpfer. Im Zweifelsfall wird die Körperschaft nicht als geistiger Schöpfer behandelt. Seite 2 von 3 3. Schritt: Prüfen Sie weiterhin, ob das Werke, für das die Körperschaft verantwortlich ist, zu einer der folgenden Gruppe gehört. Werke, die über Verhandlungen berichten, die von legislativen, judikativen, Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften geleitet wurden Werke, die aus der kollektiven Aktivität einer darstellenden Gruppe als Ganzes resultieren, wobei die Verantwortlichkeit der Gruppe über die reine Darstellung, Ausführung usw. hinausgeht Kartografische Werke, die von einer Körperschaft stammen, abgesehen von einer, die nur für die Veröffentlichung oder den Vertrieb verantwortlich ist Juristische Werke der folgenden Art o Gesetze einer Gebietskörperschaft o Dekrete eines Staatsoberhaupts, eines Geschäftsführers oder eines regierenden Exekutivorgans o Gesetzesentwürfe und Gesetzesvorlagen o Verwaltungsvorschriften usw. o Satzungen, Chartas usw. o gerichtliche Verfahrensvorschriften o Anklagen zum Schwurgericht, Anklageschriften, Gerichtsprotokolle und Gerichtsentscheidungen benannte, einzelne Kunstwerke von mehreren Künstlern, die als Körperschaft handeln Offizielle Verlautbarungen von Regierungsvertretern (Staatsoberhäupter, Regierungschefs …) Offizielle Verlautbarungen von religiösen Würdenträgern (Päpsten, Patriarchen, Bischöfen …) Die Körperschaft ist geistiger Schöpfer Regelwerksstelle: RDA 19.2.1.1 D-A-CH Stand: 28.10.15 Seite 3 von 3
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