Ist die Körperschaft geistiger Schöpfer?

Ist die Körperschaft geistiger Schöpfer?
1. Schritt: Prüfen Sie, ob die Körperschaft für die Existenz der
vorliegenden Publikation verantwortlich ist.
Hat die Körperschaft die
Publikation selbst
veröffentlicht?
•es ist kein kommerzieller Verlag (oder eine andere
Körperschaft, die als Verlag agiert) genannt
•die Körperschaft steht im Impressum oder Copyright-Vermerk
•ist als Herausgeber genannt
• steht prominent auf der bevorzugten Informationsquelle
oder
Hat die Körperschaft die
Publikation veranlasst?
oder
Ist die Veröffentlichung bei der
Körperschaft entstanden?
• die Körperschaft wird als Herausgeber oder Auftraggeber
bezeichnet
•steht prominent auf der bevozugten Infomationsquelle
•ist als aussagendes Subjekt im Titel genannt
•steht im Impressum oder im Copyright-Vermerk
•das Werk wurde in einer monografischen Reihe der
Körperschaft veröffentlicht
•der Sachzusammenhang legt die Veranlassung nahe
•die Körperschaft hat die Publikation weder veröffentlicht noch
veranlasst, jedoch ist der Inhalt bei der Körperschaft entstanden
TIPP
Die Körperschaft ist
verantwortlich
Regelwerksstelle: RDA 19.2.1.1 D-A-CH
Stand: 28.10.15
Aussagen wie „in Verbindung mit“ oder „in
Zusammenarbeit mit“ weisen darauf hin, dass
die Körperschaft nicht für die Existenz der
Publikation verantwortlich ist.
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2. Schritt: Prüfen Sie, ob die Körperschaft, die Sie als verantwortlich
festgestellt haben, der geistige Schöpfer ist.
Handelt es sich um ein
administratives Werk über die
Körperschaft
oder
Wird über das kollektive
Gedankengut der Körperschaft
berichtet?
• Werk beschäftigt sich mit bestimmten Aspekten der
Körperschaft:
i. Interne Richtlinien, Verfahrensweisen, Finanzen
und/oder Aktivitäten (z.B. Organisations- und
Prozesshandbücher, Bilanzen, Geschäftsberichte,
Sitzungsprotokolle, Jahresberichte, Publikationsverzeichnisse, Struktur- und Entwicklungspläne)
ii. Führungsebene, Personal, Mitgliedschaft
(z.B. Personal- und Mitgliederverzeichniss)
iii. Ressourcen (z.B. Inventare, Bestandskataloge)
• Werk drückt offizielle Haltung der Körperschaft aus:
Empfehlungen (z.B. Richtlinien, Leitlinien, Standards),
offizielle Stellungnahmen, Gutachten, offene Briefe,
Positionspapiere, Denkschriften, Parteiprogramme
oder
• der Inhalt gibt die Aktivitäten von Konferenzen,
Expeditionen, Ereignissen (z.B. Festivals, Messen,
Ausstellungen) wieder, die ihrerseits Körperschaften sind
Wird über die kollektive Aktivität
der Körperschaft berichtet?
TIPP
Die Körperschaft ist
geistiger Schöpfer
Regelwerksstelle: RDA 19.2.1.1 D-A-CH
Stand: 28.10.15
Befasst sich die Publikation nur thematisch mit
dem Gebiet der Körperschaft, ist sie nicht
geistiger Schöpfer.
Im Zweifelsfall wird die Körperschaft nicht als
geistiger Schöpfer behandelt.
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3. Schritt: Prüfen Sie weiterhin, ob das Werke, für das die Körperschaft
verantwortlich ist, zu einer der folgenden Gruppe gehört.
 Werke, die über Verhandlungen berichten, die von legislativen, judikativen,
Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften geleitet wurden
 Werke, die aus der kollektiven Aktivität einer darstellenden Gruppe als Ganzes resultieren,
wobei die Verantwortlichkeit der Gruppe über die reine Darstellung, Ausführung usw.
hinausgeht
 Kartografische Werke, die von einer Körperschaft stammen, abgesehen von einer, die nur
für die Veröffentlichung oder den Vertrieb verantwortlich ist
 Juristische Werke der folgenden Art
o Gesetze einer Gebietskörperschaft
o Dekrete eines Staatsoberhaupts, eines Geschäftsführers oder eines regierenden
Exekutivorgans
o Gesetzesentwürfe und Gesetzesvorlagen
o Verwaltungsvorschriften usw.
o Satzungen, Chartas usw.
o gerichtliche Verfahrensvorschriften
o Anklagen zum Schwurgericht, Anklageschriften, Gerichtsprotokolle und
Gerichtsentscheidungen
 benannte, einzelne Kunstwerke von mehreren Künstlern, die als Körperschaft handeln
 Offizielle Verlautbarungen von Regierungsvertretern (Staatsoberhäupter, Regierungschefs
…)
 Offizielle Verlautbarungen von religiösen Würdenträgern (Päpsten, Patriarchen, Bischöfen
…)
Die Körperschaft ist
geistiger Schöpfer
Regelwerksstelle: RDA 19.2.1.1 D-A-CH
Stand: 28.10.15
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