IGS Wörth – Abschlussvoraussetzungen (4.2.2016)

IGS Wörth – Abschlussvoraussetzungen (4.2.2016)
A. Abschluss der Berufsreife
> Die Noten meiner G-Kurse werden unverändert übernommen.
> Besuche ich einen Kurs auf einer höheren Leistungsebene, wird dieser um eine
Note besser gewertet (z. B. E-Kurs 3  G-Kurs 2, E1-Kurs 4  G-Kurs 3)
> Ich muss nicht ausgleichen, wenn …
- meine Leistungen in nur einem Fach unter „ausreichend“ liegen.
- meine Leistungen in zwei Fächern unter „ausreichend“ liegen, davon jedoch nur
ein Fach Deutsch oder Mathematik ist.
> Ich muss ausgleichen, wenn …
- meine Leistungen in Mathematik und Deutsch unter „ausreichend“ liegen. Hier
muss ich ein Fach entweder mit Englisch oder dem Wahlpflichtfach ausgleichen.
- ich in drei Fächern Noten unter „ausreichend“ habe, davon jedoch nur ein
Fach Deutsch oder Mathematik ist. Hier muss ich ein Fach ausgleichen. Dieses
kann ich mir aussuchen.
> Für den Ausgleich gilt:
- Die Note „ungenügend“ kann ich durch die Note „sehr gut“ oder zweimal die
Note „gut“ ausgleichen.
- Die Note „mangelhaft“ kann ich durch die Note „sehr gut“, die Note „gut“ oder
zweimal die Note „befriedigend“ ausgleichen.
- Ein „ungenügend“ muss vor „mangelhaft“ ausgeglichen werden
> Habe ich in mehr als drei Fächern Noten unter „ausreichend“, ist die
Erlangung der Berufsreife nicht möglich.
B. Übergang in die 10. Klasse zur Erlangung des qualifizierten Sekundarabschlusses I (Mittlere Reife)
> Ich habe mindestens an
- zwei E1-Kursen in Mathematik und Englisch
- einem E1-Kurs in Mathematik und einem E-Kurs in Deutsch
- einem E1-Kurs in Englisch und einem E-Kurs in Deutsch
teilgenommen und habe mindestens „ausreichende“ Leistungen.
> Der Durchschnitt der Fächer M, D und E muss mindestens „ausreichend“ sein.
 Maximal eine Unterschreitung in Deutsch, Englisch oder Mathematik
um maximal eine Notenstufe kann durch eine Überschreitung um eine Notenstufe in einem anderen Fach dieser Fächer oder durch die
Wahlpflichtfachnote ausgeglichen werden.
> In den differenzierten Fächern (M, D, E, PH, CH, BIO) werden die Noten auf E1bzw. E-Kursniveau gerechnet (G-Kurse werden dabei eine Note schlechter, E2Kurse eine Note besser gerechnet).
> In den Fächern (PH, CH, BIO, GL, BO, BK, REL/ETH, WPF und Sport) habe ich
im Durchschnitt mindestens „ausreichende“ Leistungen.
C. Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)
> Ich habe in allen Kursen, die differenziert unterrichtet werden (M, D, E, PH, CH,
BIO), auf E bzw. E1-Niveau mindestens „ausreichende“ Leistungen (E2-Kurse
werden eine Notenstufe besser gewertet).
> In den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung (GL, MUS, BK, REL/ETH,
WPF und SP) habe ich in mindestens zwei Fächern „befriedigende“, in den
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übrigen mindestens „ausreichende“ Leistungen. Unterschreitungen können
ausgeglichen werden.
Ich muss nicht ausgleichen, wenn …
- meine Leistungen nur in einem Fach mangelhaft sind.
Ich muss ausgleichen, wenn …
- meine Leistungen in einem Fach „ungenügend“ sind.
- meine Leistungen in mehr als einem Fach unter „ausreichend“ liegen. In diesem
Falle muss ich jedes Fach ausgleichen. Ein Ausgleich der Fächer Mathematik,
Deutsch und Englisch ist nur innerhalb dieser Fächergruppe und mit dem
Wahlpflichtfach möglich.
Ich kann nicht ausgleichen, wenn …
- meine Leistungen in drei Fächern unter „ausreichend“ liegen und zwei der
Fächer aus der Fächergruppe Mathematik, Deutsch und Englisch stammen.
- meine Leistungen in vier Fächern unter „ausreichend“ liegen.
Für den Ausgleich gilt:
- Die Note „ungenügend“ kann ich durch die Note „sehr gut“ oder zweimal die
Note „gut“ ausgleichen.
- Die Note „mangelhaft“ kann ich durch die Note „sehr gut“, die Note „gut“ oder
zweimal die Note „befriedigend“ ausgleichen.
D. Übergang in die Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe)
> Ich habe an mindestens drei Kursen der oberen Leistungsebene teilgenommen,
davon an zwei aus der Fächergruppe Mathematik, Deutsch und Englisch
(E2-Kurse in Mathematik und Englisch / E-Kurse in Deutsch, Physik, Chemie
und Biologie).
> Ich habe folgende Leistungsbedingungen erfüllt:
- In E2-Kursen (M, E) mindestens „ausreichend“
- In E-Kursen (D, BIO, PH, CH) mindestens „befriedigend“.
- In E1-Kursen (M, E) mindestens „befriedigend“.
 eine Unterschreitung ist möglich! Bei mehr als einer Unterschreitung
muss ein Ausgleich erfolgen
> Habe ich z.B. im E-Kurs Biologie die Note „ausreichend“, kann ich diese durch die
Note „gut“ im E-Kurs Chemie ausgleichen.
> Unterschreitungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch können nur
innerhalb dieser Fächergruppe oder das Wahlpflichtfach ausgeglichen werden
Unterschreitung der Mindestanforderung befriedigend:
Die Note „mangelhaft“ kann durch die Note „sehr gut“, die Note „ausreichend“
durch die Note „gut“ ausgeglichen werden
Unterschreitung der Mindestanforderung „ausreichend“:
Die Note „ungenügend“ kann durch die Note „sehr gut“ bzw. zwei Noten „gut“,
die Note „mangelhaft“ durch die Note mindestens „gut“ bzw. zwei Noten
„befriedigend“ ausgeglichen werden
> In den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung (GL, BK, MUS, REL/ETH, WPF
und SP) brauche ich mindestens die Note „ausreichend“, im Durchschnitt
jedoch befriedigende Leistungen (Schnitt besser als 3,5)