VdS • Postfach 103753 • 50477 Köln VdS Schadenverhütung GmbH Bildungszentrum & Verlag Pasteurstr. 17a 50735 Köln www.vds.de Ansprechpartner Marion Vallentin Anja Kluge Tel.: 0221 77 66 - 6454 [email protected] Oktober 2015 Gibt es in Ihrem Unternehmen ausreichend Brandschutzhelfer? Gemäß ASR A2.2* sollten es 5 % Ihrer Mitarbeiter sein! Anmeldung Susanne Knop Tel.: 0221 77 66 - 480 Fax: 0221 77 66 - 499 [email protected] Adressenänderung Fax: 0221 77 66 - 109 [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren, legen Sie diese Verantwortung einfach in unsere Hände. Wir bieten Ihnen die unkomplizierte Lösung der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer während unserer VdS-BrandSchutzTage in Köln Anfang Dezember 2015. Zu exklusiven Messekonditionen können Sie so noch in diesem Jahr Ihrer Pflicht gemäß ASR A2.2 nachkommen. Unsere halbtägige Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach der ASR A2.2 bieten wir Ihnen am 03.12.2015 zu folgendem Messepreis an: 1 Person: 225,00 Euro zzgl. MwSt. Ab 5 Personen: 205,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person Ab 10 Personen: 180,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person Jeder Teilnehmer wird eine praktische Löschübung durchführen. Die detaillierten Lehrgangsinhalte finden Sie auf der Rückseite dieses Schreibens. Selbstverständlich sind der Besuch der Brandschutzmesse und ein Mittagessen im Preis inbegriffen. VdS Schadenverhütung GmbH Wir freuen uns auf Sie und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung! Geschäftsführer MBA & Eng. Robert Reinermann Mit freundlichen Grüßen aus Köln Commerzbank AG Köln IBAN DE43 3704 0044 0110 0130 00 BIC COBADEFFXXX HRB 28788 Amtsgericht Köln Sparkasse KölnBonn IBAN DE08 3705 0198 0001 6529 57 BIC COLSDE33 i.A. Anja Kluge * ASR A 2.2 = Technische Regeln für Arbeitsstätten , Maßnahmen gegen Brände , Absatz 6.2 Brandschutzhelfer Postbank Köln IBAN DE28 3701 0050 0122 6275 00 BIC PBNKDEFF USt. Id. Nr.: DE190145687 Unsere Ausbildungsinhalte „Brandschutzhelfer“ nach ASR A2.2 und BGI/ DGUV I 5182 • • • • • Grundzüge des Brandschutzes (Risiken im Betrieb, häufige Brandursachen / Gefährdung durch Brände / Betriebsspezifische Brandgefahren und Zündquellen) Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen (Experimentalvortrag) Betriebliche Brandschutzorganisation (Brandschutzordnung nach DIN 14096 / Rettungswegen in Gebäuden (Flucht- und Rettungspläne) und ihre Sicherheitskennzeichnung / Alarmierungswege und –mittel / Betriebsspezifische Feuerlöscheinrichtungen) Verhalten im Brandfall / Aufgaben des Brandschutzhelfers (Unterstützen des Brandschutzbeauftragten / Mitwirkung bei der Hausalarmierung / Bedienung von Brandschutzeinrichtungen / Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung) Löschtraining - theoretische und praktische Unterweisung (Löschmittel, Löschgeräte / Löschtaktik / Betriebsspezifische Besonderheiten / Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich / Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecken) _______________________________________________________________________________________________________________ Informationen zur Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Unternehmen: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Technische Regel für Arbeitsstätten) 6.2 Brandschutzhelfer (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. (2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. (3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. (4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. (5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften: DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 22 Notfallmaßnahmen (1) Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind. (2) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Berufsgenossenschaftliche Informationen: DGUV Information 205-001 (Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz) Brandschutzhelfer Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die ausreichende Anzahl von Versicherten (Brandschutzhelfer) ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden ist, haben sich ca. 5 % der Beschäftigten als ausreichend erwiesen. Bei höherer Brandgefährdung, der Anwesenheit großer Personenmengen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein. Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden. Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben auszubilden (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz). Als sinnvoll und praktikabel hat sich eine ½-tagige Ausbildungsdauer herausgestellt. Zum Ausbildungsinhalt sollten neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeraten sowie über das Verhalten im Brandfall gehören. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöschgeraten sollten ebenfalls zur Ausbildung gehören. Durch diese kann die Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Geräte erfahren werden. Es empfiehlt sich, diese Ausbildung in Abstanden von drei bis fünf Jahren aufzufrischen. Telefax: 0221 / 77 66 – 337 / 499 Bitte übermitteln Sie uns eine schriftliche Anmeldung. Außer diesem Formular können Sie auch eine E Mail an [email protected] senden oder eine Anmeldung auf unseren Internetseiten unter www.vds.de Bildungszentrum vornehmen. Vielen Dank! VdS Schadenverhütung Bildungszentrum Pasteurstraße 17a 50735 Köln Anmeldung Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Liefer und Rechnungsanschrift Lehrgang: Kundennummer (falls bekannt): Kursnr.: Termin: Firma/Institution: Bitte a usfüllen, falls L ehrgang z wei wöc hig: Kursnr.: Name des Teilnehmers: Termin: Abteilung/zu Händen: Bestellzeichen: Vorname: Postfach/Straße: (Firmenstempel) PLZ/Ort: USt IdNr. (für EG Länder außer D): Telefon: Telefax: E Mail: .................................................................................................... (Datum / Unterschrift) Mit Angabe der Email Adresse stimme ich der Nutzung dieser durch VdS Schadenverhütung GmbH zu Informationszwecken zu. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich oder per E Mail widerrufen. Bemerkungen, z. B. bei abweichender Rechungsanschrift: M i t m e i n e r U n t e r s c h r i f t s t i m m e i c h d e n n a c h f o l g e n d e n AG B z u : Leistungen Die Lehrgangs. bzw. Seminarteilnehmer erhalten umfangreiche Schulungsunterlagen sowie eine Teilnahme bescheinigung bzw. ein Zertifikat, sofern die Veranstaltung mit einer bestandenen Prüfung endet. In der Teil nahmegebühr sind die Pausengetränke und das Mittagessen enthalten. Änderungen Änderungen von Terminen, Inhalten und Veranstaltungsorten sind möglich. Anmeldung Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung, eine Anreiseinformation mit Hotelhinweisen sowie einen Zeitplan. Zirka drei Wochen vor der Veranstaltung versenden wir die Rechnung. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein, so kann eine andere Person („ Ersatzperson“) teilnehmen. Diese sollte uns möglichst frühzeitig benannt werden. Stornierung Schriftliche Stornierungen sind bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer spä teren Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung. Zahlungs bedingungen Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei der Zahlung ist die Angabe unserer Rechnungs und Kundennummer erforderlich. Absagen durch den Veranstalter Bei einer Absage der Veranstaltung durch uns versuchen wir den angemeldeten Personen einen Ausweich termin zu benennen. Wird dieser abgelehnt, so erstatten wir schon gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Copyright Alle Rechte der Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen liegen bei uns. Veranstaltungsunterlagen, oder Teile davon, dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht reproduziert werden. Zum fachlichen Inhalt Unsere Referenten tragen in mündlicher und schriftlicher Form ihr Fachwissen und zum Teil auch ihre persönliche Meinung vor. Für deren Inhalt, Aktualität und Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Anwendbares Recht Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von unseren Vertragspartnern sind abbedungen. Der Gerichtsstand ist Köln. Firmensitz VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln
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