Gibt es in Ihrem Unternehmen ausreichend Brandschutzhelfer

VdS • Postfach 103753 • 50477 Köln
VdS Schadenverhütung GmbH
Bildungszentrum & Verlag
Pasteurstr. 17a
50735 Köln
www.vds.de
Ansprechpartner
Marion Vallentin
Anja Kluge
Tel.: 0221 77 66 - 6454
[email protected]
Oktober 2015
Gibt es in Ihrem Unternehmen ausreichend Brandschutzhelfer?
Gemäß ASR A2.2* sollten es 5 % Ihrer Mitarbeiter sein!
Anmeldung
Susanne Knop
Tel.: 0221 77 66 - 480
Fax: 0221 77 66 - 499
[email protected]
Adressenänderung
Fax: 0221 77 66 - 109
[email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren,
legen Sie diese Verantwortung einfach in unsere Hände.
Wir bieten Ihnen die unkomplizierte Lösung der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter
zum Brandschutzhelfer während unserer VdS-BrandSchutzTage in Köln Anfang
Dezember 2015.
Zu exklusiven Messekonditionen können Sie so noch in diesem Jahr Ihrer Pflicht
gemäß ASR A2.2 nachkommen.
Unsere halbtägige Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach der ASR A2.2
bieten wir Ihnen am 03.12.2015 zu folgendem Messepreis an:
1 Person: 225,00 Euro zzgl. MwSt.
Ab 5 Personen: 205,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person
Ab 10 Personen: 180,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person
Jeder Teilnehmer wird eine praktische
Löschübung durchführen. Die detaillierten
Lehrgangsinhalte finden Sie auf der
Rückseite dieses Schreibens.
Selbstverständlich sind der Besuch der
Brandschutzmesse und ein Mittagessen
im Preis inbegriffen.
VdS Schadenverhütung GmbH
Wir freuen uns auf Sie und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur
Verfügung!
Geschäftsführer
MBA & Eng. Robert Reinermann
Mit freundlichen Grüßen aus Köln
Commerzbank AG Köln
IBAN DE43 3704 0044 0110 0130 00
BIC COBADEFFXXX
HRB 28788 Amtsgericht Köln
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE08 3705 0198 0001 6529 57
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i.A. Anja Kluge
* ASR A 2.2 = Technische Regeln für Arbeitsstätten , Maßnahmen gegen Brände , Absatz 6.2 Brandschutzhelfer
Postbank Köln
IBAN DE28 3701 0050 0122 6275 00
BIC PBNKDEFF
USt. Id. Nr.: DE190145687
Unsere Ausbildungsinhalte „Brandschutzhelfer“ nach ASR A2.2 und BGI/ DGUV I 5182
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Grundzüge des Brandschutzes (Risiken im Betrieb, häufige Brandursachen / Gefährdung durch Brände / Betriebsspezifische
Brandgefahren und Zündquellen)
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen (Experimentalvortrag)
Betriebliche Brandschutzorganisation (Brandschutzordnung nach DIN 14096 / Rettungswegen in Gebäuden (Flucht- und
Rettungspläne) und ihre Sicherheitskennzeichnung / Alarmierungswege und –mittel / Betriebsspezifische Feuerlöscheinrichtungen)
Verhalten im Brandfall / Aufgaben des Brandschutzhelfers (Unterstützen des Brandschutzbeauftragten / Mitwirkung bei der
Hausalarmierung / Bedienung von Brandschutzeinrichtungen / Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung)
Löschtraining - theoretische und praktische Unterweisung (Löschmittel, Löschgeräte / Löschtaktik / Betriebsspezifische
Besonderheiten / Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich / Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und
Löschdecken)
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Informationen zur Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Unternehmen:
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Technische Regel für Arbeitsstätten)
6.2 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der
Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung,
der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte
erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung,
Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben
den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und
Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften: DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
§ 22 Notfallmaßnahmen
(1) Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die
insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von
sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.
(2) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Berufsgenossenschaftliche Informationen: DGUV Information 205-001 (Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz)
Brandschutzhelfer
Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die ausreichende Anzahl von
Versicherten (Brandschutzhelfer) ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden
ist, haben sich ca. 5 % der Beschäftigten als ausreichend erwiesen. Bei höherer Brandgefährdung, der Anwesenheit großer
Personenmengen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich
sein. Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z. B. Fortbildung, Ferien,
Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.
Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben auszubilden (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz). Als sinnvoll und
praktikabel hat sich eine ½-tagige Ausbildungsdauer herausgestellt. Zum Ausbildungsinhalt sollten neben den Grundzügen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeraten sowie über das
Verhalten im Brandfall gehören. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöschgeraten sollten ebenfalls zur
Ausbildung gehören. Durch diese kann die Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Geräte erfahren werden. Es empfiehlt sich,
diese Ausbildung in Abstanden von drei bis fünf Jahren aufzufrischen.
Telefax: 0221 / 77 66 – 337 / 499
Bitte übermitteln Sie uns eine schriftliche Anmeldung.
Außer diesem Formular können Sie auch eine E Mail
an [email protected] senden oder eine Anmeldung
auf unseren Internetseiten unter www.vds.de
Bildungszentrum vornehmen. Vielen Dank!
VdS Schadenverhütung
Bildungszentrum
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Anmeldung
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VdS Schadenverhütung GmbH zu Informationszwecken zu. Diese
Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich oder per E Mail widerrufen.
Bemerkungen, z. B. bei abweichender Rechungsanschrift:
M i t m e i n e r U n t e r s c h r i f t s t i m m e i c h d e n n a c h f o l g e n d e n AG B z u :
Leistungen
Die Lehrgangs. bzw. Seminarteilnehmer erhalten umfangreiche Schulungsunterlagen sowie eine Teilnahme
bescheinigung bzw. ein Zertifikat, sofern die Veranstaltung mit einer bestandenen Prüfung endet. In der Teil
nahmegebühr sind die Pausengetränke und das Mittagessen enthalten.
Änderungen
Änderungen von Terminen, Inhalten und Veranstaltungsorten sind möglich.
Anmeldung
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung, eine Anreiseinformation mit
Hotelhinweisen sowie einen Zeitplan. Zirka drei Wochen vor der Veranstaltung versenden wir die Rechnung.
Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein, so kann eine andere Person („ Ersatzperson“) teilnehmen. Diese
sollte uns möglichst frühzeitig benannt werden.
Stornierung
Schriftliche Stornierungen sind bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer spä
teren Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der
Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung.
Zahlungs
bedingungen
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug
fällig. Bei der Zahlung ist die Angabe unserer Rechnungs und Kundennummer erforderlich.
Absagen durch
den Veranstalter
Bei einer Absage der Veranstaltung durch uns versuchen wir den angemeldeten Personen einen Ausweich
termin zu benennen. Wird dieser abgelehnt, so erstatten wir schon gezahlte Teilnahmegebühren zurück.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Copyright
Alle Rechte der Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen liegen bei uns. Veranstaltungsunterlagen, oder
Teile davon, dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht reproduziert werden.
Zum fachlichen
Inhalt
Unsere Referenten tragen in mündlicher und schriftlicher Form ihr Fachwissen und zum Teil auch ihre
persönliche Meinung vor. Für deren Inhalt, Aktualität und Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen.
Anwendbares
Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von unseren Vertragspartnern sind
abbedungen. Der Gerichtsstand ist Köln.
Firmensitz
VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln