Ausbildung entsprechend umseitiger Vorgaben (ca. 3 Stunden Grundlehrgang) Für Gruppen bis 20 Personen: Preis für eine Veranstaltung in Ihrem Betrieb: 560,00 € + MwSt. Für Kleinbetriebe: In unserem Schulungsraum mit guter Verkehrsanbindung Preis pro Person: 65,00 € + MwSt. ANMELDUNG BRANDSCHUTZHELFER-SCHULUNG Bitte füllen Sie die Anmeldung in Großbuchstaben aus und faxen Sie diese an 03987-439756 NAME/VORNAME Brandschutzhelfer-Schulung ______________________________ TELEFONNUMMER/HANDYNUMMER ______________________________ E-MAIL-ADRESSE ______________________________ NAME DER FIRMA ______________________________ Ihr Ansprechpartner: (FALLS SIE EINE GRUPPE BIS 20 PERSONEN BUCHEN WOLLEN) ANZAHL DER TEILNEHMER ______________________________ Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir werden uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen geeigneten Termin zu finden und um weitere Einzelheiten besprechen zu können. Nächste Termine am Fr. 20.5.2016 und Mi. 28.9.2016 von 9 - 12 Uhr in Bernau, Ortsteil Schönow, nördlich von Berlin Anmeldung: Brandschutzservice H. Müller Tel./Fax: 03987/439756 Handy: 0173 / 7728724 E-Mail:[email protected] Ausbildungsinhalte Gesetzliche Grundlage ASR A2.2, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Maßnahmen gegen Brände, Ausgabe: November 2012, Auszug: 6.2 Brandschutzhelfer (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. (2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. (3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner zusammen Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. (4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. (5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung. Theorie 1. Grundzüge des Brandschutzes - Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen - häufige Brandursachen/Brandbeispiele wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen - betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe 2. Betriebliche Brandschutzorganisation - Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ - Alarmierungswege und -mittel - betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen - Sicherstellung des eigenen Fluchtweges - Sicherheitskennzeichnung nach ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ 3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen - Brandklassen A, B, C, D und F - Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln - geeignete Feuerlöscheinrichtungen - Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen - Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten 4. Gefahren durch Brände - Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid) - thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung) - mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile) - besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten) 5. Verhalten im Brandfall - Alarmierung - Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung - Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten - ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr) - Löschen von brennenden Personen Praxis - Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen - Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise) - realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren - betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände) - Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
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