Vernichtung von Datenträgern D

Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Wertstoffhöfe Kiel
Auftrag zur Aktenvernichtung
gem. DIN 66399 „Vernichtung von Datenträgern“
Die Akten-/Datenträgervernichtung ist rechtlich gesehen Teil der Datenverarbeitung
(„Löschen“). Wenn Sie sich für die Erledigung der grundsätzlich ihnen selbst zufallenden
Aufgabe einer datenschutzkonformen Löschung personenbezogener Daten eines Dritten
(hier: ABK = Auftragnehmer) bedienen, handelt es sich dabei nach Datenschutzrecht (§ 11
Bundes-DSG bzw. § 17 Landes-DSG) um eine „Auftragsdatenverarbeitung“, bei der
gesetzlich bestimmt ist, dass der Auftraggeber (Kunde) für die Einhaltung der Vorschriften
des Datenschutzrechtes verantwortlich bleibt.
Der ABK nimmt Ihre Daten zur weiteren Verarbeitung lediglich an.
Zur Definition Ihrer Daten:
Schutzklasse 1:
Sicherheitsstufe 1: Kataloge, Prospekte
Sicherheitsstufe 2: allgemeine Arbeitsanweisungen, Reiserichtlinien, Formulare
Sicherheitsstufe 3: Angebote, Bestellungen mit Adressdaten von Personen
Schutzklasse 2:
Sicherheitsstufe 4:
besonders sensible und vertrauliche Daten, z.B. Personaldaten,
Arbeitsverträge, Bilanzen, Steuerunterlagen
Der Wertstoffhof Daimlerstraße erfüllt die Verantwortung für die Annahme von Daten der
Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe 4, da der Wertstoffhof bewacht ist.
Diese Sicherheitsstandards kann der ABK nicht für den Wertstoffhof Klausdorfer Weg und
SSS gewährleisten, da hier eine unbewachte Lagerung erfolgt.
Der Kunde als Auftraggeber legt als Verantwortlicher die Modalitäten der Vernichtung seiner
Daten selbst fest (Schutzklassen, Sicherheitsstufen, technische und organisatorische
Maßnahmen der Vernichtung).
Für seine Leistung erhält der ABK eine Anlieferpauschale.