Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Wertstoffhöfe Kiel Auftrag zur Aktenvernichtung gem. DIN 66399 „Vernichtung von Datenträgern“ Die Akten-/Datenträgervernichtung ist rechtlich gesehen Teil der Datenverarbeitung („Löschen“). Wenn Sie sich für die Erledigung der grundsätzlich ihnen selbst zufallenden Aufgabe einer datenschutzkonformen Löschung personenbezogener Daten eines Dritten (hier: ABK = Auftragnehmer) bedienen, handelt es sich dabei nach Datenschutzrecht (§ 11 Bundes-DSG bzw. § 17 Landes-DSG) um eine „Auftragsdatenverarbeitung“, bei der gesetzlich bestimmt ist, dass der Auftraggeber (Kunde) für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzrechtes verantwortlich bleibt. Der ABK nimmt Ihre Daten zur weiteren Verarbeitung lediglich an. Zur Definition Ihrer Daten: Schutzklasse 1: Sicherheitsstufe 1: Kataloge, Prospekte Sicherheitsstufe 2: allgemeine Arbeitsanweisungen, Reiserichtlinien, Formulare Sicherheitsstufe 3: Angebote, Bestellungen mit Adressdaten von Personen Schutzklasse 2: Sicherheitsstufe 4: besonders sensible und vertrauliche Daten, z.B. Personaldaten, Arbeitsverträge, Bilanzen, Steuerunterlagen Der Wertstoffhof Daimlerstraße erfüllt die Verantwortung für die Annahme von Daten der Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe 4, da der Wertstoffhof bewacht ist. Diese Sicherheitsstandards kann der ABK nicht für den Wertstoffhof Klausdorfer Weg und SSS gewährleisten, da hier eine unbewachte Lagerung erfolgt. Der Kunde als Auftraggeber legt als Verantwortlicher die Modalitäten der Vernichtung seiner Daten selbst fest (Schutzklassen, Sicherheitsstufen, technische und organisatorische Maßnahmen der Vernichtung). Für seine Leistung erhält der ABK eine Anlieferpauschale.
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