Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. II. III. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 € 2. Beglaubigung von Unterschriften 5,00 € 3. Bescheinigung von Auslands-Handelsrechnungen 5,00 € 4. Ausstellung von Ursprungszeugnissen 5,00 € 5. Ausstellung von Carnets 25,00 € 6. Bereinigung von Carnets 25,00 € 7. Sonstige Bescheinigungen u. Beglaubigungen 5,00 € 8. Ausstellung von Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Bestallungsurkunden 30,00 € Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1. Sachverständige 800,00 € 2. Versteigerer 800,00 € 3. Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer u. sonst. Handelshilfspersonen 400,00 € 4. Wiederbestellung v. 1 - 3 25 % 5. Erweiterungen auf zusätzliche Sachgebiete zu 1 - 3 50 % Berufsbildung 1. Zwischen- und Abschlussprüfungen 1.1 Ausbildungsverhältnisse mit Abschluss- und Zwischenprüfung (Gesamtgebühr) 1.1.1 Verkäufer(in) 1.1.2 Kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung 1.1.3 Kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung 1.1.4 Ind.-techn. Berufe- einstufig Ind.-techn. Berufe - zweistufig – - erste Stufe - zweite Stufe 1.2 1.3 75,00 130,00 180,00 295,00 220,00 € 145,00 € Ausbildungsverhältnisse mit Abschlussprüfung (ohne Zwischenprüfung) 1.2.1 Verkäufer(in) 50,00 1.2.2 Kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung 90,00 1.2.3 Kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung 115,00 1.2.4 Ind.-techn. Berufe - einstufig 225,00 1.2.5 Ind.-techn. Berufe - zweistufig - erste Stufe 145,00 - zweite Stufe 145,00 1.2.6 Ind.-techn. Berufe- dreistufig - erste Stufe 95,00 - zweite Stufe 95,00 - dritte Stufe 95,00 Prüfungen für Externe und Umschüler € € € € € € € € € € € € € Gebühren wie 1.2 2. Prüfungen von Zusatzqualifikationen 2.1 Fremdsprachen 2.2 3. Sonstige 75,00 € 125,00 € Fortbildungsprüfungen 3.1 3.2 Meister/-in - Grundgebühr 3.1.1 Projektarbeit zuzüglich 3.1.2 Praktische Prüfungen 3.1.2.1 praktische Prüfung für Fachmeister/-in (z. Zt. Küchen-, Restaurant-, Hotel-, Florist- und Kraftwerkmeister/-in) ohne Materialkosten zuzüglich 3.1.2.2 praktische Prüfung für Industriemeister/-in ohne Materialkosten zuzüglich 3.1.3 AEVO zuzüglich 3.1.4 Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich 400,00 € 100,00 € 200,00 € 70,00 € 170,00 € 70,00 € Fachwirt/-in / Fachkaufmann/-frau - Grundgebühr 3.2.1 Fachwirt/-in / Fachkaufmann/-frau - Stufenprüfung (inkl. Grundgebühr) 3.2.2 Projektarbeit zuzüglich 3.2.3 AEVO zuzüglich 3.2.4 Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich 300,00 € 3.3 Betriebswirt/-in / Technische/-r Betriebswirt/-in 500,00 € 3.4 Ausbilderprüfungen 3.4.1 Ausbilderprüfung gemäß AEVO 3.4.2 Ergänzungsprüfung praktischer Teil 170,00 € 70,00 € 3.5 Schreibtechnische Prüfungen 3.6 Fremdsprachenprüfungen 3.6.1 Fremdsprachenkorrespondent/-in 3.6.2 Fremdsprachenkaufmann/-frau 3.6.3 Übersetzer/-in 3.6.4 Dolmetscher/-in 3.6.5 Fremdsprachensekretär/-in 140,00 140,00 300,00 190,00 440,00 3.7 Informations- und Kommunikationstechnik 3.7.1 Strategische Professionals 3.7.2 Operative Professionals 460,00 € 630,00 € 3.8 Sonstige Fortbildungsprüfungen 3.8.1 Technische Fortbildungsprüfungen - Grundgebühr 3.8.1.1 Projektarbeit zuzüglich 3.8.1.2 Praktische Prüfung zuzüglich 3.8.2 Kaufmännische und datenverarbeitende Fortbildungsprüfungen - Grundgebühr 3.8.2.1 Projektarbeit zuzüglich 3.8.2.2 Praktische Prüfung zuzüglich 3.8.3 Prüfungen für Finanzdienstleistung 3.8.3.1 Fachberater/-in für Finanzdienstleistung 3.8.3.2 Fachwirt/-in für Finanzberatung 3.8.3.3 Fachwirt/-in für Finanzberatung bei bestandener Fachberaterprüfung 3.8.4 Geprüfte/-r Handelsassistent/-in Einzelhandel 460,00 100,00 170,00 70,00 € € € € 70,00 € € € € € € 300,00 € 100,00 € 100,00 € 300,00 € 100,00 € 100,00 € 300,00 € 460,00 € 160,00 € 100,00 € 4. Teilprüfungen Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung an der Gesamtprüfung erhoben. 5. Wiederholungsprüfung 5.1 Gesamtwiederholung 5.2 IV. Teilwiederholung 6. Stornogebühren bei Fortbildungsprüfungen Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. 7. Bearbeitung von Anträgen 7.1 Bearbeitung von Anträgen auf Gleichstellung von Prüfungszeugnissen 7.2 Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Anträgen auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß AEVO 7.3 Bearbeitung von Anträgen auf Bescheinigungen gemäß § 4 BAVBVO 100 % 50 % 55,00 € 30,00 € 100,00 € Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren 1. 2. Sachkundeprüfungen 1.1 Freiverkäufliche Arzneimittel 51,00 € 1.2 Waffenhandel 190,00 € 1.3 Bewachungsgewerbe 150,00 € 1.4 (Teil-)Wiederholung Bewachungsgewerbe 1.5 Spezifische Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe 1.6 (Teil-)Wiederholung Spezifische Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe 70,00 € Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs 2.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen 75,00 € 140,00 € 160,00 € 2.2 Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr 230,00 € 2.3 Güterkraftverkehr 230,00 € 2.4 Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung 2.4.1 Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit 2.4.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 2.4.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 2.4.4 Ausstellung einer Zweitschrift 2.5 Stornogebühren Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungs- 95,00 € 30,00 € 30,00 € 30,00 € termin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7 Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung – ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin – wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 3. Unterrichtungsverfahren 3.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz 3.2 3.3 4. 4.3 4.4 5. Unterrichtung nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe 3.2.1 Unterrichtung für Selbstständige, für gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen, für mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragte Personen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BewachV) 3.2.2 Unterrichtung für sonstige Unselbstständige (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BewachV) 405,00 € Unterrichtung nach § 33 c Gewerbeordnung 150,00 € Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern 4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen 4.1.1 1.Kurs 4.1.2 je weiterer Kurs 4.2 50,00 € Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen 4.2.1 1. Kurs 4.2.2 je weiterer Kurs Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils 4.3.1 für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 4.3.2 für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 4.3.3 für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 4.3.4 für andere Änderungen Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung 4.4.1 Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“ 4.4.2 jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 4.4.3 Wiederholungsprüfung 4.5 Stornogebühren Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7 Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung – ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Werktage nach dem Prüfungstermin – wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 4.6 Ausstellung der Ersatzbescheinigung Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten 5.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*) 5.1.1 1. Teil 780,00 € 580,00 € 370,00 € 290,00 € 185,00 € 80,00 € 80,00 € 200,00 € 100,00 € bis 200,00 € 60,00 € 45,00 € 45,00 € 35,00 € 580,00 € 5.2 5.3 5.4 5.1.2 je weiterer Teil 370,00 € Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*) 5.2.1 1. Teil 5.2.2 je weiterer Teil 290,00 € 185,00 € Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils*) 5.3.1 für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 5.3.2 für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 5.3.3 für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 5.3.4 für andere Änderungen Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises*) 5.4.1 Grundprüfung 5.4.2 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung 5.4.3 Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. § 7 Abs. 3 GbV 80,00 € 80,00 € 200,00 € 100,00 € bis 200,00 € 140,00 € 100,00 € 50,00 € 5.5 Stornogebühren Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7 Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung – ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Werktage nach dem Prüfungstermin – wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 5.6 Ausstellung der Ersatzbescheinigung 30,00 € Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz 6.1 Grundqualifikationen Gesamtprüfung Gesamtprüfung Quereinsteiger Gesamtprüfung Umsteiger 1420,00 € 1365,00 € 960,00 € *) Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gem. § 1 Abs. 2 Gebührenordnung abgerechnet. 6. 7. 6.2 Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation Theoretische Prüfung Theoretische Prüfung Quereinsteiger Theoretische Prüfung Umsteiger Praktische Prüfung Praktische Prüfung Quereinsteiger Praktische Prüfung Umsteiger 6.3 Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Theoretische Prüfung Quereinsteiger Theoretische Prüfung Umsteiger 6.4 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung Chemikalien-Klimaschutzverordnung 7.1 Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse 270,00 € 215,00 € 130,00 € 1150,00 € 1150,00 € 830,00 € 140,00 € 115,00 € 100,00 € 30,00 € 50,00 € 7.2 8. V. VI. VII. Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 70,00 € Landeswassergesetz 8.1. Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. § 61 Abs. 2 Nr. 2 LWG NRW 90,00 € 8.2. 20,00 € Änderung von Registerdaten Mahn- und Beitreibungsgebühren 1. Mahngebühr 2. Einleitung der Beitreibung 6,00 € 28,00 € Gebühren in Schlichtungsverfahren 1. Einleitungsgebühr 30,00 € 2. Einigungsgebühr 30,00 € Versicherungsvermittler und -berater 1. Registrierung nach § 34d Abs. 7 GewO 2. Erlaubnisverfahren nach §§ 34d Abs. 1 und 34e Abs. 1 GewO 250,00 € 3. Erlaubnisbefreiungsverfahren nach § 34d Abs . 3 GewO 150,00 € 4. Schriftliche Auskunft nach § 11 Abs. 2 GewO 15,00 € 5. Änderungen 5.1 Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeige 20,00 € 5.2 20,00 € 6. Ergänzung weiterer EU-Staaten (je Staat) 25,00 € Sachkundeprüfung nach § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO 6.1 Gesamtprüfung 300,00 € 6.2 150,00 € Wiederholung der praktischen Prüfung 6.3 Stornogebühren Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. VIII. Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater 1. Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO 1.1 im Umfang einer Kategorie 320,00 € 1.2 350,00 € im Umfang von zwei oder drei Kategorien 2. Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO 3. Erlaubnisverfahren nach § 34 h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO 250,00 € 30,00 € 4. Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO 4.1 innerhalb von sechs Monaten 4.2 nach mehr als sechs Monaten 80,00 € 120,00 € 5. Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO 25,00 € bis 100,00 € 6. Registereintragung nach § 34 f Abs. 5 GewO und §§ 34 h Abs. 1 S. 4, 34 f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender) 25,00 € 7. Registereintragung nach § 34 f Abs. 6 GewO und §§ 34 h Abs. 1 S. 4, 34 f Abs. 6 GewO (Angestellter) 10,00 € 8. Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 20,00 € 9. Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Abs. 2 GewO 15,00 € 10. Sachkundeprüfung nach § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO 10.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 10.1.1 drei Kategorien 10.1.2 zwei Kategorien 10.1.3 eine Kategorie 360,00 € 350,00 € 340,00 € 10.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 10.2.1 drei Kategorien 10.2.2 zwei Kategorien 10.2.3 eine Kategorie 290,00 € 280,00 € 270,00 € 10.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 250,00 € 10.4 Spezifische Sachkundeprüfung nach § 34 f i.V.m. § 13 c GewO 10.4.1 schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung 10.4.2 nur praktische Prüfung 360,00 € 250,00 € 10.5 Stornogebühren Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. IX. Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW 1. Gebühren für die Übermittlung von Informationen 1.1 Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand 1.2 2. 10,00 € bis 500,00 € Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger 1.2.1 bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 10,00 € bis 500,00 € 1.2.2 bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, 10,00 € bis 1000,00 € insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen Auslagen 2.1 Auslagen – Anfertigung von Kopien und Ausdrucken 2.1.1 - je DIN A 4 – Kopie von Papiervorlagen 2.1.2 - je DIN A 3 – Kopie von Papiervorlagen 2.1.3 - je Computerausdruck 0,10 € 0,15 € 0,25 € 2.2 Auslagen für besondere Verpackung und/oder besondere Beförderung nach Aufwand Der Gebührentarif tritt am 24. November 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gebührentarif in seiner bis dahin geltenden Fassung außer Kraft. Für vor dem 24. November 2015 entstandene Gebührenschulden gilt der Gebührentarif in seiner bis dahin gültigen Fassung.
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