Gebührentarif - IHK Nord Westfalen

Gebührentarif
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen
I.
II.
III.
Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften
1.
Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften
5,00 €
2.
Beglaubigung von Unterschriften
5,00 €
3.
Bescheinigung von Auslands-Handelsrechnungen
5,00 €
4.
Ausstellung von Ursprungszeugnissen
5,00 €
5.
Ausstellung von Carnets
25,00 €
6.
Bereinigung von Carnets
25,00 €
7.
Sonstige Bescheinigungen u. Beglaubigungen
5,00 €
8.
Ausstellung von Zweitschriften von Prüfungszeugnissen,
Befähigungsnachweisen und Bestallungsurkunden
30,00 €
Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen
1.
Sachverständige
800,00 €
2.
Versteigerer
800,00 €
3.
Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer u.
sonst. Handelshilfspersonen
400,00 €
4.
Wiederbestellung v. 1 - 3
25 %
5.
Erweiterungen auf zusätzliche Sachgebiete zu 1 - 3
50 %
Berufsbildung
1.
Zwischen- und Abschlussprüfungen
1.1 Ausbildungsverhältnisse mit Abschluss- und
Zwischenprüfung (Gesamtgebühr)
1.1.1 Verkäufer(in)
1.1.2 Kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
1.1.3 Kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung
1.1.4 Ind.-techn. Berufe- einstufig Ind.-techn. Berufe - zweistufig –
- erste Stufe
- zweite Stufe
1.2
1.3
75,00
130,00
180,00
295,00
220,00 €
145,00 €
Ausbildungsverhältnisse mit Abschlussprüfung (ohne Zwischenprüfung)
1.2.1 Verkäufer(in)
50,00
1.2.2 Kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
90,00
1.2.3 Kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung
115,00
1.2.4 Ind.-techn. Berufe - einstufig 225,00
1.2.5 Ind.-techn. Berufe - zweistufig - erste Stufe
145,00
- zweite Stufe
145,00
1.2.6 Ind.-techn. Berufe- dreistufig - erste Stufe
95,00
- zweite Stufe
95,00
- dritte Stufe
95,00
Prüfungen für Externe und Umschüler
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Gebühren wie 1.2
2.
Prüfungen von Zusatzqualifikationen
2.1 Fremdsprachen
2.2
3.
Sonstige
75,00 €
125,00 €
Fortbildungsprüfungen
3.1
3.2
Meister/-in - Grundgebühr
3.1.1 Projektarbeit zuzüglich
3.1.2 Praktische Prüfungen
3.1.2.1 praktische Prüfung für Fachmeister/-in
(z. Zt. Küchen-, Restaurant-, Hotel-, Florist- und
Kraftwerkmeister/-in) ohne Materialkosten zuzüglich
3.1.2.2 praktische Prüfung für Industriemeister/-in
ohne Materialkosten zuzüglich
3.1.3 AEVO zuzüglich
3.1.4 Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich
400,00 €
100,00 €
200,00 €
70,00 €
170,00 €
70,00 €
Fachwirt/-in / Fachkaufmann/-frau - Grundgebühr
3.2.1 Fachwirt/-in / Fachkaufmann/-frau - Stufenprüfung
(inkl. Grundgebühr)
3.2.2 Projektarbeit zuzüglich
3.2.3 AEVO zuzüglich
3.2.4 Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich
300,00 €
3.3
Betriebswirt/-in / Technische/-r Betriebswirt/-in
500,00 €
3.4
Ausbilderprüfungen
3.4.1 Ausbilderprüfung gemäß AEVO
3.4.2 Ergänzungsprüfung praktischer Teil
170,00 €
70,00 €
3.5
Schreibtechnische Prüfungen
3.6
Fremdsprachenprüfungen
3.6.1 Fremdsprachenkorrespondent/-in
3.6.2 Fremdsprachenkaufmann/-frau
3.6.3 Übersetzer/-in
3.6.4 Dolmetscher/-in
3.6.5 Fremdsprachensekretär/-in
140,00
140,00
300,00
190,00
440,00
3.7
Informations- und Kommunikationstechnik
3.7.1 Strategische Professionals
3.7.2 Operative Professionals
460,00 €
630,00 €
3.8
Sonstige Fortbildungsprüfungen
3.8.1 Technische Fortbildungsprüfungen - Grundgebühr
3.8.1.1 Projektarbeit zuzüglich
3.8.1.2 Praktische Prüfung zuzüglich
3.8.2 Kaufmännische und datenverarbeitende Fortbildungsprüfungen - Grundgebühr
3.8.2.1 Projektarbeit zuzüglich
3.8.2.2 Praktische Prüfung zuzüglich
3.8.3 Prüfungen für Finanzdienstleistung
3.8.3.1 Fachberater/-in für Finanzdienstleistung
3.8.3.2 Fachwirt/-in für Finanzberatung
3.8.3.3 Fachwirt/-in für Finanzberatung bei bestandener
Fachberaterprüfung
3.8.4 Geprüfte/-r Handelsassistent/-in Einzelhandel
460,00
100,00
170,00
70,00
€
€
€
€
70,00 €
€
€
€
€
€
300,00 €
100,00 €
100,00 €
300,00 €
100,00 €
100,00 €
300,00 €
460,00 €
160,00 €
100,00 €
4.
Teilprüfungen
Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung
an der Gesamtprüfung erhoben.
5.
Wiederholungsprüfung
5.1 Gesamtwiederholung
5.2
IV.
Teilwiederholung
6.
Stornogebühren bei Fortbildungsprüfungen
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen
vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr
erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an
der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.
7.
Bearbeitung von Anträgen
7.1 Bearbeitung von Anträgen auf Gleichstellung von
Prüfungszeugnissen
7.2
Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Anträgen
auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß AEVO
7.3
Bearbeitung von Anträgen auf Bescheinigungen
gemäß § 4 BAVBVO
100 %
50 %
55,00 €
30,00 €
100,00 €
Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
1.
2.
Sachkundeprüfungen
1.1 Freiverkäufliche Arzneimittel
51,00 €
1.2
Waffenhandel
190,00 €
1.3
Bewachungsgewerbe
150,00 €
1.4
(Teil-)Wiederholung Bewachungsgewerbe
1.5
Spezifische Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
1.6
(Teil-)Wiederholung Spezifische Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe 70,00 €
Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von
Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs
2.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen
75,00 €
140,00 €
160,00 €
2.2
Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und
Mietwagenverkehr
230,00 €
2.3
Güterkraftverkehr
230,00 €
2.4
Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
2.4.1 Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund
leitender Tätigkeit
2.4.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung
2.4.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
2.4.4 Ausstellung einer Zweitschrift
2.5
Stornogebühren
Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens
14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden
40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen,
aber mehr als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungs-
95,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
termin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung
bei weniger als 7 Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin
werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen
oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung – ohne
ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin –
wird die volle Prüfungsgebühr erhoben.
3.
Unterrichtungsverfahren
3.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
3.2
3.3
4.
4.3
4.4
5.
Unterrichtung nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe
3.2.1 Unterrichtung für Selbstständige, für gesetzliche Vertreter
bei juristischen Personen, für mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragte Personen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
BewachV)
3.2.2 Unterrichtung für sonstige Unselbstständige
(§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BewachV)
405,00 €
Unterrichtung nach § 33 c Gewerbeordnung
150,00 €
Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung
von Schulungen
4.1.1 1.Kurs
4.1.2 je weiterer Kurs
4.2
50,00 €
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung
zur Durchführung von Schulungen
4.2.1 1. Kurs
4.2.2 je weiterer Kurs
Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines
Lehrgangs jeweils
4.3.1 für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen
des Schulungsraumes
4.3.2 für einen weiteren Referenten, für den bereits die
Zustimmung durch die IHK vorliegt
4.3.3 für einen weiteren Referenten, für den noch keine
Zustimmung durch die IHK vorliegt
4.3.4 für andere Änderungen
Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
4.4.1 Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“
4.4.2 jede Prüfung nach einem Aufbaukurs
4.4.3 Wiederholungsprüfung
4.5
Stornogebühren
Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der
Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als 7
Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 %
erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7 Werktagen
bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr
erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag
der Prüfung – ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Werktage nach
dem Prüfungstermin – wird die volle Prüfungsgebühr erhoben.
4.6
Ausstellung der Ersatzbescheinigung
Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
5.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung
von Schulungen*)
5.1.1 1. Teil
780,00 €
580,00 €
370,00 €
290,00 €
185,00 €
80,00 €
80,00 €
200,00 €
100,00 € bis
200,00 €
60,00 €
45,00 €
45,00 €
35,00 €
580,00 €
5.2
5.3
5.4
5.1.2 je weiterer Teil
370,00 €
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der
Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*)
5.2.1 1. Teil
5.2.2 je weiterer Teil
290,00 €
185,00 €
Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines
Lehrgangs jeweils*)
5.3.1 für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen
des Schulungsraumes
5.3.2 für einen weiteren Referenten, für den bereits die
Zustimmung durch die IHK vorliegt
5.3.3 für einen weiteren Referenten, für den noch keine
Zustimmung durch die IHK vorliegt
5.3.4 für andere Änderungen
Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises*)
5.4.1 Grundprüfung
5.4.2 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung
5.4.3 Umschreibung von Schulungsnachweisen gem.
§ 7 Abs. 3 GbV
80,00 €
80,00 €
200,00 €
100,00 € bis
200,00 €
140,00 €
100,00 €
50,00 €
5.5
Stornogebühren
Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14
Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 %
der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr
als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden
50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7
Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der
Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von
der Prüfung am Tag der Prüfung – ohne ärztliches Attest (Original)
bis 3 Werktage nach dem Prüfungstermin – wird die volle Prüfungsgebühr erhoben.
5.6
Ausstellung der Ersatzbescheinigung
30,00 €
Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
6.1 Grundqualifikationen
Gesamtprüfung
Gesamtprüfung Quereinsteiger
Gesamtprüfung Umsteiger
1420,00 €
1365,00 €
960,00 €
*) Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und
Prüfungen werden gem. § 1 Abs. 2 Gebührenordnung abgerechnet.
6.
7.
6.2
Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
Theoretische Prüfung
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
Theoretische Prüfung Umsteiger
Praktische Prüfung
Praktische Prüfung Quereinsteiger
Praktische Prüfung Umsteiger
6.3
Beschleunigte Grundqualifikation
Theoretische Prüfung
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
Theoretische Prüfung Umsteiger
6.4
Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
7.1 Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse
270,00 €
215,00 €
130,00 €
1150,00 €
1150,00 €
830,00 €
140,00 €
115,00 €
100,00 €
30,00 €
50,00 €
7.2
8.
V.
VI.
VII.
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung
aufgrund mehrerer Teilprüfungen
70,00 €
Landeswassergesetz
8.1. Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde
für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
gem. § 61 Abs. 2 Nr. 2 LWG NRW
90,00 €
8.2.
20,00 €
Änderung von Registerdaten
Mahn- und Beitreibungsgebühren
1.
Mahngebühr
2.
Einleitung der Beitreibung
6,00 €
28,00 €
Gebühren in Schlichtungsverfahren
1.
Einleitungsgebühr
30,00 €
2.
Einigungsgebühr
30,00 €
Versicherungsvermittler und -berater
1.
Registrierung nach § 34d Abs. 7 GewO
2.
Erlaubnisverfahren nach §§ 34d Abs. 1 und 34e Abs. 1 GewO
250,00 €
3.
Erlaubnisbefreiungsverfahren nach § 34d Abs . 3 GewO
150,00 €
4.
Schriftliche Auskunft nach § 11 Abs. 2 GewO
15,00 €
5.
Änderungen
5.1 Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeige
20,00 €
5.2
20,00 €
6.
Ergänzung weiterer EU-Staaten (je Staat)
25,00 €
Sachkundeprüfung nach § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO
6.1 Gesamtprüfung
300,00 €
6.2
150,00 €
Wiederholung der praktischen Prüfung
6.3 Stornogebühren
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen
vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr
erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an
der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.
VIII.
Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater
1.
Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO
1.1 im Umfang einer Kategorie
320,00 €
1.2
350,00 €
im Umfang von zwei oder drei Kategorien
2.
Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO bei Vorlage einer
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO
3.
Erlaubnisverfahren nach § 34 h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO
250,00 €
30,00 €
4.
Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach
§ 34 f Abs. 1 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO
4.1 innerhalb von sechs Monaten
4.2 nach mehr als sechs Monaten
80,00 €
120,00 €
5.
Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis nach
§ 34 f Abs. 1 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO
25,00 € bis
100,00 €
6.
Registereintragung nach § 34 f Abs. 5 GewO und §§ 34 h Abs. 1 S. 4,
34 f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender)
25,00 €
7.
Registereintragung nach § 34 f Abs. 6 GewO und §§ 34 h Abs. 1 S. 4,
34 f Abs. 6 GewO (Angestellter)
10,00 €
8.
Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
20,00 €
9.
Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Abs. 2 GewO
15,00 €
10.
Sachkundeprüfung nach § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO
10.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
10.1.1 drei Kategorien
10.1.2 zwei Kategorien
10.1.3 eine Kategorie
360,00 €
350,00 €
340,00 €
10.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
10.2.1 drei Kategorien
10.2.2 zwei Kategorien
10.2.3 eine Kategorie
290,00 €
280,00 €
270,00 €
10.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
250,00 €
10.4 Spezifische Sachkundeprüfung nach § 34 f i.V.m. § 13 c GewO
10.4.1 schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung
10.4.2 nur praktische Prüfung
360,00 €
250,00 €
10.5 Stornogebühren
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen
vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr
erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme
an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr
erhoben.
IX.
Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW
1.
Gebühren für die Übermittlung von Informationen
1.1 Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit
erheblichem Vorbereitungsaufwand
1.2
2.
10,00 € bis 500,00 €
Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige
Informationsträger
1.2.1 bei umfangreichem Verwaltungsaufwand
10,00 € bis 500,00 €
1.2.2 bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand,
10,00 € bis 1000,00 €
insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt
werden müssen zum Schutz privater Interessen
Auslagen
2.1 Auslagen – Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
2.1.1 - je DIN A 4 – Kopie von Papiervorlagen
2.1.2 - je DIN A 3 – Kopie von Papiervorlagen
2.1.3 - je Computerausdruck
0,10 €
0,15 €
0,25 €
2.2
Auslagen für besondere Verpackung und/oder besondere
Beförderung
nach Aufwand
Der Gebührentarif tritt am 24. November 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gebührentarif in seiner bis dahin
geltenden Fassung außer Kraft. Für vor dem 24. November 2015 entstandene Gebührenschulden gilt der
Gebührentarif in seiner bis dahin gültigen Fassung.