Statistik der sozialmedizinischen Institutionen: Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen in der Zentralschweiz Begriffe/Definitionen Institutionen Sozialmedizinische Institutionen Stationäre Einrichtungen im sozialmedizinischen Bereich wie Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen Betriebstyp Die Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen werden gemäss IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) folgenden Betriebstypen zugeteilt: Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen (IVSE B), Institutionen für Menschen mit Suchtproblemen (IVSE C) und übrige Institutionen. Rechtlich-wirtschaftlicher Status Öffentlich = öffentlich-rechtlicher Betrieb. Bei privatrechtlichen Betrieben wird zwischen privatsubventioniert und privat unterschieden: Privat-subventioniert = privatrechtlicher Betrieb, der eine Betriebsbeitrags- und/oder Defizitdeckungsgarantie seitens der öffentlichen Hand hat. Privat = privatrechtlicher Betrieb ohne Betriebsbeitragsund/oder Defizitdeckungsgarantie seitens der öffentlichen Hand. Angebot und Auslastung Plätze Anzahl belegter und nicht belegter Plätze, die per 1. Januar des Erhebungsjahres in Betrieb standen. Wohnen Wohnen umfasst die Angebote Wohnheime mit/ohne integrierte Beschäftigung in Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen. Beschäftigung Beschäftigung umfasst die Angebote Wohnheime mit integrierter Beschäftigung (intern) und Tagesstätte (extern). Arbeit Arbeit umfasst das Angebot Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Behinderter. Übrige Plätze Unter übrige Plätze werden die Angebote berufliche Massnahmen, Kinderheim, Sonderschule und andere Plätze zusammengefasst. Burgerstrasse 22 Postfach 3768 CH-6002 Luzern Phone +41 41 228 56 35 [email protected] www.lustat.ch CHE-112.399.560 MWST Seite 2 Mittlere Auslastung in Prozent (Fakturierte Tage) / (xxx Tage) / Plätze * 100 365 Tage: Bereich Wohnen, Kinderheim und Andere Plätze 260 Tage: Bereich Beschäftigung, berufliche Massnahmen und Sonderschule bzw. für den Bereich Arbeit: (Bezahlte Arbeitsstunden) / (1‘900 Stunden) / Plätze * 100 Es gilt zu beachten, dass bei Werkstätten, deren Jahressollarbeitszeit mehr als 1‘900 Stunden beträgt, oder bei beruflichen Massnahmen, bei denen auch ein Internat erfasst wird, eine Auslastung von über 100 Prozent resultieren kann. Klientinnen und Klienten Klientinnen/Klienten Total aller Personen, die in einer Institution beherbergt oder im Rahmen des Angebots beschäftigt werden. Klientinnen/Klienten Wohnen Klientinnen/Klienten des Bereichs Wohnen umfasst Klientinnen/Klienten im Wohnheim oder im Wohnheim mit integrierter Beschäftigung. Klientinnen/Klienten Beschäftigung (intern/extern) Klientinnen/Klienten des Bereichs Beschäftigung umfasst Klientinnen/Klienten im Wohnheim mit integrierter Beschäftigung oder in der Tagesstätte. Als intern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet, die in einem Wohnheim mit integrierter Beschäftigung untergebracht sind, oder die in einer Tagesstätte betreut werden und gleichzeitig in einem Wohnheim der Institution wohnen. Als extern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet, die in einer Tagesstätte betreut werden und ausserhalb der Institution wohnen. Klientinnen/Klienten Arbeit (intern/extern) Klientinnen/Klienten des Bereichs Arbeit umfasst Klientinnen/Klienten in Werkstätten zur Dauerbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Als intern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet, die in einer Werkstätte arbeiten und gleichzeitig in einem Wohnheim der Institution wohnen. Als extern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet, die in einer Werkstätte arbeiten und ausserhalb der Institution wohnen. Klientinnen/Klienten per 31.12. Per 31. Dezember des Erhebungsjahres in einer Institution beherbergte oder im Rahmen des Angebots beschäftigte Personen, inklusive temporär abwesende Personen (z.B. aufgrund von Teilzeitbeschäftigung oder Ferien zu Hause). Seite 3 Klientinnen/Klienten im Jahresmittel Die Klientinnen/Klienten im Jahresmittel werden wie folgt berechnet: (Anzahl fakturierte Tage) / 365 Tage (vgl. Kalenderjahr). In Werkstätten erfolgt die Berechnung wie folgt: (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden) / 1‘900 Stunden. Eintritte Klientinnen/Klienten (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit), die während des Erhebungsjahrs in die Institution eingetreten sind. Eintrittsrate Anteil der Eintritte (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit) während des Erhebungsjahrs am Total der Klientinnen/ Klienten per 1. Januar des Erhebungsjahrs: Eintritte / (Klientinnen/Klienten per 1.1.) * 100 Austritte Klientinnen/Klienten (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit), die während des Erhebungsjahrs aus der Institution ausgetreten oder gestorben sind. Austrittsrate Anteil der Austritte (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit) während des Erhebungsjahrs am Total der Klientinnen/ Klienten per 1. Januar des Erhebungsjahrs: Austritte / (Klientinnen/Klienten per 1.1.) * 100 Aufenthaltsdauer Aufenthaltsdauer der ausgetretenen Klientinnen/Klienten: Austrittsdatum – Eintrittsdatum + 1. Aufenthaltsdauer der Klientinnen/Klienten per 31. Dezember des Erhebungsjahrs: (31.12 des Erhebungsjahrs) – Eintrittsdatum + 1. Fakturierte Tage Total der Tage, die den Klientinnen/Klienten in Rechnung gestellt werden. Im Bereich Wohnen wird zwischen Anwesenheits- und Reservationstagen unterschieden. Fakturierte Tage pro Klient/in Die fakturierten Tage pro Klient/in werden wie folgt berechnet: (Fakturierte Tage) / (Total Klientinnen/Klienten während des Jahres) Hauptbehinderung Als Hauptbehinderung gilt jene Behinderung, die für den Eintritt in die Institution massgebend war. Es wird zwischen folgenden Behinderungen unterschieden: Körperbehinderung, psychische Beeinträchtigung, geistige Behinderung, Sinnesbehinderung, Suchtbehinderung und Eingliederungsprobleme/psychosoziale Störung (Verhaltensstörung, kognitive Störungen etc.) und sonstige Behinderungen. Seite 4 Personal Beschäftigte per 31.12. Anzahl Beschäftigte, die per 31. Dezember des Erhebungsjahrs unter Vertrag standen, inklusive Personal in Ausbildung sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Beschäftigte, die Vergütungen über zwei oder mehr Besoldungskonten erhalten, werden in der Statistik zweimal oder häufiger erfasst. Erziehungs- und Betreuungspersonal sowie Personal Werkstätten per 31.12. Beschäftigte per 31. Dezember mit dem Besoldungskonto „31. Personal Erziehung und Betreuung“ oder „36. Personal Werkstätten“. Personalfluktuationsrate Fluktuationsrate gemäss Schlüter-Formel: (Anzahl Austritte) / ((Beschäftigte per 1.1.) + (Anzahl Eintritte)) * 100, ohne Berücksichtigung des Personals in Ausbildung und Praktikantinnen und Praktikanten. Stellen im Jahresmittel (Vollzeitäquivalente) Die Stellen im Jahresmittel, inklusive Personal in Ausbildung sowie Praktikantinnen und Praktikanten, werden in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt. Eine Person, die während des ganzen Jahres 50 Prozent arbeitete, wird mit 0,5 VZÄ gezählt. Die VZÄ werden wie folgt berechnet: (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden der Beschäftigten) / (Anzahl bezahlte Arbeitsstunden pro Jahr für ein VZÄ) Stellen pro Klient/in Die Stellen pro Klient/in werden wie folgt berechnet: (Stellen im Jahresmittel) / (Klientinnen/Klienten im Jahresmittel) Einsatzbereich Einsatzbereich (Kostenstelle) der Beschäftigten: Der Einsatz der Beschäftigten wird prozentual nach Kostenstelle aufgeteilt. Personal in Ausbildung Personal in einer Aus- oder Weiterbildung, an der sich der Betrieb beteiligt (finanzielle Unterstützung, Zeitgutschriften, betriebsinterne Weiterbildung usw.) Seite 5 Finanzen Betriebsaufwand Nettokosten II, das heisst Bruttokosten abzüglich Kostenminderung/Nebenerträge und zuzüglich Umlagen Aufwand pro Klient/in Der Aufwand pro Klient/in wird wie folgt berechnet: Betriebsaufwand / (Klienten/Klientinnen im Jahresmittel). Aufwand pro fakturiertem Tag Der Betriebsaufwand pro fakturiertem Tag wird wie folgt berechnet: Betriebsaufwand / (Anzahl fakturierte Tage der Institution) Bruttokosten Total Betriebskosten vor Abzügen durch Kostenminderung/Nebenerträge und Umlagen. Betriebsertrag Haupterträge (Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxen) plus Beiträge und Subventionen Ertrag pro fakturiertem Tag Der Betriebsertrag pro fakturiertem Tag wird wie folgt berechnet: Betriebsertrag / (Anzahl fakturierte Tage der Institution) Stundenlohn Behinderte im Mittel Der Stundenlohn für Menschen mit Behinderungen wird wie folgt im Mittel berechnet: (Löhne und Sozialleistungen für Behinderte) / (Klienten/Klientinnen im Jahresmittel in Werkstätten). Kostendeckungsgrad (KDG) Der Kostendeckungsgrad wird wie folgt berechnet: Betriebsertrag (ohne Beiträge und Subventionen) / Betriebsaufwand * 100 Abkürzungen IVSE Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen VZÄ Vollzeitäquivalent ≈ Vollzeitstelle Allgemeines Einwohner/innen Kalenderjahr Ständige Wohnbevölkerung am zivilrechtlichem Hauptwohnsitz am Jahresende (Datenquelle: BFS – STATPOP) Handelt es sich beim Erhebungsjahr um ein Schaltjahr, werden alle Berechnungen mit 366 anstelle 365 Tagen vorgenommen
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