Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und

Statistik der sozialmedizinischen Institutionen:
Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen in der Zentralschweiz
Begriffe/Definitionen
Institutionen
Sozialmedizinische
Institutionen
Stationäre Einrichtungen im sozialmedizinischen Bereich
wie Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen für Menschen
mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen
Problemen
Betriebstyp
Die Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen werden gemäss IVSE
(Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) folgenden Betriebstypen zugeteilt: Institutionen für erwachsene
Menschen mit Behinderungen (IVSE B), Institutionen für Menschen mit Suchtproblemen (IVSE C) und übrige Institutionen.
Rechtlich-wirtschaftlicher
Status
Öffentlich = öffentlich-rechtlicher Betrieb.
Bei privatrechtlichen Betrieben wird zwischen privatsubventioniert und privat unterschieden:
Privat-subventioniert = privatrechtlicher Betrieb, der eine
Betriebsbeitrags- und/oder Defizitdeckungsgarantie seitens
der öffentlichen Hand hat.
Privat = privatrechtlicher Betrieb ohne Betriebsbeitragsund/oder Defizitdeckungsgarantie seitens der öffentlichen
Hand.
Angebot und Auslastung
Plätze
Anzahl belegter und nicht belegter Plätze, die per 1. Januar
des Erhebungsjahres in Betrieb standen.
Wohnen
Wohnen umfasst die Angebote Wohnheime mit/ohne integrierte Beschäftigung in Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtproblemen und psycho-sozialen Problemen.
Beschäftigung
Beschäftigung umfasst die Angebote Wohnheime mit integrierter Beschäftigung (intern) und Tagesstätte (extern).
Arbeit
Arbeit umfasst das Angebot Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Behinderter.
Übrige Plätze
Unter übrige Plätze werden die Angebote berufliche Massnahmen, Kinderheim, Sonderschule und andere Plätze zusammengefasst.
Burgerstrasse 22
Postfach 3768
CH-6002 Luzern
Phone +41 41 228 56 35
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CHE-112.399.560 MWST
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Mittlere Auslastung
in Prozent
(Fakturierte Tage) / (xxx Tage) / Plätze * 100
365 Tage: Bereich Wohnen, Kinderheim und Andere Plätze
260 Tage: Bereich Beschäftigung, berufliche Massnahmen
und Sonderschule
bzw. für den Bereich Arbeit:
(Bezahlte Arbeitsstunden) / (1‘900 Stunden) / Plätze * 100
Es gilt zu beachten, dass bei Werkstätten, deren Jahressollarbeitszeit mehr als 1‘900 Stunden beträgt, oder bei beruflichen
Massnahmen, bei denen auch ein Internat erfasst wird, eine
Auslastung von über 100 Prozent resultieren kann.
Klientinnen und Klienten
Klientinnen/Klienten
Total aller Personen, die in einer Institution beherbergt oder im
Rahmen des Angebots beschäftigt werden.
Klientinnen/Klienten
Wohnen
Klientinnen/Klienten des Bereichs Wohnen umfasst Klientinnen/Klienten im Wohnheim oder im Wohnheim mit integrierter
Beschäftigung.
Klientinnen/Klienten
Beschäftigung
(intern/extern)
Klientinnen/Klienten des Bereichs Beschäftigung umfasst Klientinnen/Klienten im Wohnheim mit integrierter Beschäftigung
oder in der Tagesstätte.
Als intern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet,
die in einem Wohnheim mit integrierter Beschäftigung untergebracht sind, oder die in einer Tagesstätte betreut werden und
gleichzeitig in einem Wohnheim der Institution wohnen.
Als extern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet,
die in einer Tagesstätte betreut werden und ausserhalb der
Institution wohnen.
Klientinnen/Klienten
Arbeit
(intern/extern)
Klientinnen/Klienten des Bereichs Arbeit umfasst Klientinnen/Klienten in Werkstätten zur Dauerbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Als intern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet,
die in einer Werkstätte arbeiten und gleichzeitig in einem
Wohnheim der Institution wohnen.
Als extern werden diejenigen Klientinnen/Klienten bezeichnet,
die in einer Werkstätte arbeiten und ausserhalb der Institution
wohnen.
Klientinnen/Klienten per
31.12.
Per 31. Dezember des Erhebungsjahres in einer Institution
beherbergte oder im Rahmen des Angebots beschäftigte Personen, inklusive temporär abwesende Personen (z.B. aufgrund
von Teilzeitbeschäftigung oder Ferien zu Hause).
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Klientinnen/Klienten im
Jahresmittel
Die Klientinnen/Klienten im Jahresmittel werden wie folgt
berechnet: (Anzahl fakturierte Tage) / 365 Tage
(vgl. Kalenderjahr).
In Werkstätten erfolgt die Berechnung wie folgt:
(Anzahl bezahlte Arbeitsstunden) / 1‘900 Stunden.
Eintritte
Klientinnen/Klienten (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit),
die während des Erhebungsjahrs in die Institution eingetreten
sind.
Eintrittsrate
Anteil der Eintritte (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit)
während des Erhebungsjahrs am Total der Klientinnen/
Klienten per 1. Januar des Erhebungsjahrs:
Eintritte / (Klientinnen/Klienten per 1.1.) * 100
Austritte
Klientinnen/Klienten (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit),
die während des Erhebungsjahrs aus der Institution
ausgetreten oder gestorben sind.
Austrittsrate
Anteil der Austritte (Bereiche Wohnen/Beschäftigung/Arbeit)
während des Erhebungsjahrs am Total der Klientinnen/
Klienten per 1. Januar des Erhebungsjahrs:
Austritte / (Klientinnen/Klienten per 1.1.) * 100
Aufenthaltsdauer
Aufenthaltsdauer der ausgetretenen Klientinnen/Klienten:
Austrittsdatum – Eintrittsdatum + 1.
Aufenthaltsdauer der Klientinnen/Klienten per 31. Dezember
des Erhebungsjahrs:
(31.12 des Erhebungsjahrs) – Eintrittsdatum + 1.
Fakturierte Tage
Total der Tage, die den Klientinnen/Klienten in Rechnung gestellt werden. Im Bereich Wohnen wird zwischen Anwesenheits- und Reservationstagen unterschieden.
Fakturierte Tage
pro Klient/in
Die fakturierten Tage pro Klient/in werden wie folgt
berechnet: (Fakturierte Tage) / (Total Klientinnen/Klienten
während des Jahres)
Hauptbehinderung
Als Hauptbehinderung gilt jene Behinderung, die für den Eintritt
in die Institution massgebend war. Es wird zwischen folgenden
Behinderungen unterschieden: Körperbehinderung, psychische
Beeinträchtigung, geistige Behinderung, Sinnesbehinderung,
Suchtbehinderung und Eingliederungsprobleme/psychosoziale
Störung (Verhaltensstörung, kognitive Störungen etc.) und
sonstige Behinderungen.
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Personal
Beschäftigte per 31.12.
Anzahl Beschäftigte, die per 31. Dezember des Erhebungsjahrs unter Vertrag standen, inklusive Personal in Ausbildung
sowie Praktikantinnen und Praktikanten.
Beschäftigte, die Vergütungen über zwei oder mehr Besoldungskonten erhalten, werden in der Statistik zweimal oder
häufiger erfasst.
Erziehungs- und Betreuungspersonal sowie Personal Werkstätten
per 31.12.
Beschäftigte per 31. Dezember mit dem Besoldungskonto
„31. Personal Erziehung und Betreuung“ oder „36. Personal
Werkstätten“.
Personalfluktuationsrate
Fluktuationsrate gemäss Schlüter-Formel: (Anzahl Austritte) /
((Beschäftigte per 1.1.) + (Anzahl Eintritte)) * 100,
ohne Berücksichtigung des Personals in Ausbildung und
Praktikantinnen und Praktikanten.
Stellen im Jahresmittel
(Vollzeitäquivalente)
Die Stellen im Jahresmittel, inklusive Personal in Ausbildung
sowie Praktikantinnen und Praktikanten, werden in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt. Eine Person, die während des
ganzen Jahres 50 Prozent arbeitete, wird mit 0,5 VZÄ gezählt.
Die VZÄ werden wie folgt berechnet:
(Anzahl bezahlte Arbeitsstunden der Beschäftigten) / (Anzahl
bezahlte Arbeitsstunden pro Jahr für ein VZÄ)
Stellen pro Klient/in
Die Stellen pro Klient/in werden wie folgt berechnet:
(Stellen im Jahresmittel) / (Klientinnen/Klienten im Jahresmittel)
Einsatzbereich
Einsatzbereich (Kostenstelle) der Beschäftigten: Der Einsatz
der Beschäftigten wird prozentual nach Kostenstelle aufgeteilt.
Personal in Ausbildung
Personal in einer Aus- oder Weiterbildung, an der sich der
Betrieb beteiligt (finanzielle Unterstützung, Zeitgutschriften,
betriebsinterne Weiterbildung usw.)
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Finanzen
Betriebsaufwand
Nettokosten II, das heisst Bruttokosten abzüglich Kostenminderung/Nebenerträge und zuzüglich Umlagen
Aufwand pro Klient/in
Der Aufwand pro Klient/in wird wie folgt berechnet:
Betriebsaufwand / (Klienten/Klientinnen im Jahresmittel).
Aufwand pro fakturiertem
Tag
Der Betriebsaufwand pro fakturiertem Tag wird wie folgt
berechnet:
Betriebsaufwand / (Anzahl fakturierte Tage der Institution)
Bruttokosten
Total Betriebskosten vor Abzügen durch Kostenminderung/Nebenerträge und Umlagen.
Betriebsertrag
Haupterträge (Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxen) plus
Beiträge und Subventionen
Ertrag pro fakturiertem Tag
Der Betriebsertrag pro fakturiertem Tag wird wie folgt
berechnet:
Betriebsertrag / (Anzahl fakturierte Tage der Institution)
Stundenlohn Behinderte im
Mittel
Der Stundenlohn für Menschen mit Behinderungen wird wie
folgt im Mittel berechnet: (Löhne und Sozialleistungen für Behinderte) /
(Klienten/Klientinnen im Jahresmittel in Werkstätten).
Kostendeckungsgrad
(KDG)
Der Kostendeckungsgrad wird wie folgt berechnet:
Betriebsertrag (ohne Beiträge und Subventionen) / Betriebsaufwand * 100
Abkürzungen
IVSE
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen
VZÄ
Vollzeitäquivalent ≈ Vollzeitstelle
Allgemeines
Einwohner/innen
Kalenderjahr
Ständige Wohnbevölkerung am zivilrechtlichem Hauptwohnsitz
am Jahresende (Datenquelle: BFS – STATPOP)
Handelt es sich beim Erhebungsjahr um ein Schaltjahr, werden
alle Berechnungen mit 366 anstelle 365 Tagen vorgenommen