Rücktritt ohne und mit triftigem Grund Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist nach der Ordnung für die schulpraktischen Studien (SPSO) § 7 Abs. 3 bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung möglich. Der Rücktritt muss schriftlich (z. B. per E-Mail) im Büro für Schulpraktische Studien gemeldet werden und ist nur mit Rückbestätigung durch das Büro für Schulpraktische Studien gültig. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nur noch mit triftigem Grund möglich. Werden die Gründe für den Rücktritt nicht anerkannt oder wird das Modul nicht angetreten, erhalten Sie einen Bescheid des Nichtbestehens und das Modul wird als nicht bestanden gewertet. Das Modul kann nur einmal wiederholt werden. Triftige Gründe Ein triftiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 SPSO liegt vor, wenn nach Ablauf der Rücktrittsfrist (= zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung) Umstände eintreten, die auch bei größter Sorgfalt nicht vorhersehbar waren. Das ist in der Regel in folgenden Punkten anzunehmen: Wechsel der Hochschule (bestätigt durch die Exmatrikulationsbescheinigung) Abbruch des Studiums (bestätigt durch die Exmatrikulationsbescheinigung bzw. der Studienbescheinigung des neuen Studiengangs) Krankheit (bestätigt durch ärztliches Attest) Tätigkeit als Schulassistent/in im Ausland (zeitnaher Nachweis der Teilnahmebestätigung) Plötzliche Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen oder eines in derselben Wohnung lebenden Partners bzw. Kindes (bestätigt durch Attest) Plötzliche Obdachlosigkeit des/der Studierenden Unfall des/der Studierenden mit schweren Rehabilitationsfolgen oder Traumatisierung (bestätigt durch ärztliches Attest) Der/Die Studierende wurde Opfer einer schweren Straftat Im Übrigen bedarf es einer Einzelfallprüfung, ob ähnlich schwerwiegende Umstände vorliegen. Kein triftiger Grund ist in der Regel Eine andere Lehrveranstaltung, die zwingend belegt werden muss, liegt zeitgleich mit der Vorbereitungsveranstaltung der Schulpraktischen Studien, die auch eine Pflichtveranstaltung ist. Wechsel des Lehramts Berufstätigkeit Teilzeitstudium Auszug aus der Ordnung für die schulpraktischen Studien (SPSO) § 7 • Anmeldung (3) Die Anmeldetermine und die Anmeldung sind verbindlich; ein Rücktritt vom Modul ist nur bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung und später nur mit triftigem Grund möglich. Ein solcher Grund ist unverzüglich geltend zu machen. Werden die Gründe für den Rücktritt nicht anerkannt oder wird das Modul im Übrigen nicht angetreten, ist das Modul nicht bestanden. AKADEMIE FÜR BILDUNGSFORSCHUNG UND LEHRERBILDUNG – SCHULPRAKTISCHE STUDIEN E-MAIL: [email protected], HOMEPAGE: http://www.abl.uni-frankfurt.de/sps
© Copyright 2024 ExpyDoc