Bußgeld - BBBank

Bußgeld, Flensburger Punkte und Fahrverbot
Verkehrsverstöße
Irgendwann kann es jeden Autofahrer mal treffen. Ob Sie die zulässige Parkzeit überschreiten oder mit
dem Auto zu schnell unterwegs sind. Das Risiko, bei einem Verkehrsverstoß ertappt zu werden, ist aufgrund starker Kontrollen groß. Aber für welche Verstöße drohen Ihnen Punkte in Flensburg? Und ab wann
ist der Führerschein in Gefahr? Wie sieht Ihr heutiger Punktestand aus? Wir klären Sie auf.
Bei leichten Verkehrsverstößen erhalten Sie nur ein Verwarnungsgeld. Bei schwereren Verstößen bekommen Sie ein
Bußgeld mit Punkten und eventuell sogar ein Fahrverbot. Grob
sollten Sie zwischen folgenden Sanktionen
unterscheiden:
• Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld)
• Punkte in Flensburg
• Fahrverbot (bzw. Entziehen der Fahrerlaubnis)
Verwarnungsgeld: Geldbuße bis 55 Euro
Keine Eintragung in Flensburg
Verwarnungsgeld heißt eine Geldbuße bis 55 Euro. Sie zieht
keine Punkte in Flensburg nach sich. Auch sonst hat sie keine
weiteren Folgen für Sie. Das bedeutet: Sie müssen keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen der Behörde zahlen. Ziel des
vereinfachten Verfahrens ist es, kleine Vergehen im Straßenverkehr schnell und unkompliziert zu regeln.
Beispiel: Überschreitung der Parkzeit
Sie parken länger, als es Ihr Parkticket zulässt. Prompt finden
Sie ein Knöllchen an der Windschutzscheibe Ihres Autos. In
manchen Gebieten heißt das Knöllchen auch Strafzettel oder
Protokoll.
Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog
Abgelaufene Parkuhr. Überschreitungder Höchstparkdauer.
Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder -schein
Geldbuße
bis 30 Minuten
10 Euro
bis zu 1 Stunde
15 Euro
bis zu 2 Stunden
20 Euro
bis zu 3 Stunden
25 Euro
länger als 3 Stunden
30 Euro
Das Knöllchen an der Windschutzscheibe ist nur ein Hinweis
auf eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr. Ein schriftliches
Verwarnungsgeldangebot erhalten Sie später per Post. Die
Zahlungsfrist beträgt eine Woche. Gut zu wissen: Zahlen Sie ein
Verwarnungsgeld nicht oder verspätet, leitet die zuständige
Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Dann kommen zusätzliche
Kosten auf Sie zu.
Bußgeld: Geldbuße ab 60 Euro
Eintragung in Flensburg
Ab 60 Euro nennt man die Geldbuße nicht mehr Verwarnungsgeld, sondern Bußgeld. Nun müssen Sie zusätzlich Gebühren für
den Bußgeldbescheid (mindestens 25 Euro) zahlen. Dazu kommen Auslagen der Bußgeldstelle (mindestens 3,50 Euro). Meist
ist ein Bußgeld mit Punkten im Flensburger Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) verbunden. Ausnahmen
gibt es nur für Verstöße, bei denen Autofahrer die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Die Zahlungs- sowie Einspruchsfrist
gegen den Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen.
Punkte in Flensburg
„Punkte in Flensburg“ sind für alle Autofahrer ein gängiger Begriff. Das Punktekonto wird im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geführt. Dieses ist in Flensburg ansässig.
Es werden maximal drei Punkte pro Verkehrsverstoß vergeben. Die Geldbuße muss bei verkehrsgefährdendem Verhalten
zudem mindestens 60 Euro betragen. Für „normale“ Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten erhält der Fahrer
zwei Punkte. Bei Begehung von Straftaten mit Entziehung der
Fahrerlaubnis gibt es drei Punkte.
Punktesystem
1 Punkt
„normale“ Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte
Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot
sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
3 Punkte
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Was folgt aus dem Punktestand?
Wenn Sie Punkte auf dem Konto haben, drohen Ihnen
folgende Konsequenzen:
Punkte-Zuordnung
2
1
Vormerkung
2
Vormerkung
3
Vormerkung
4
Ermahnung
5
Ermahnung
6
Verwarnung
7
Verwarnung
8
Entziehung der Fahrerlaubnis
Vormerkung bei 1 – 3 Punkten
Ein Eintrag im Fahreignungsregister geschieht hier automatisch. Sie werden nicht benachrichtigt.
Ermahnung bei 4 – 5 Punkten
Sie haben vier bis fünf Punkte gesammelt? Dann ermahnt Sie
die Behörde gebührenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahraufbauseminar zu besuchen. Damit können Sie
einen Punkt abbauen. Dies geht jedoch nur einmal innerhalb
von fünf Jahren.
Verwarnung bei 6 –7 Punkten
Es wird gefährlich für Ihre Fahrerlaubnis. Sie erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können Sie nun auch mit
dem Besuch eines Fahraufbauseminars nicht mehr abbauen.
Pflichtseminare gibt es keine.
Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten
Nachdem Sie zuvor ermahnt oder verwarnt wurden, kann Ihnen die Behörde ab acht Punkten die Fahrerlaubnis entziehen.
Dann dürfen Sie frühestens nach sechs Monaten eine neue
Fahrerlaubnis beantragen. Vorher müssen Sie eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Sie müssen
nachweisen, dass Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind.
Fahrverbot: Bis drei Monate
Ein Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld kommt in Betracht,
wenn Sie einen besonders groben Verstoß begangen haben. Das
Fahrverbot kann ein bis drei Monate dauern. Verwechseln Sie das
Fahrverbot nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einem
Fahrverbot bekommen Sie den Führerschein nach Zeitablauf ohne
große Formalitäten zurück. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis
(z. B. acht Punkte in Flensburg) müssen Sie den Führerschein neu
erlangen. Gut zu wissen: Als Ersttäter können Sie den Beginn des
Fahrverbots in Grenzen selbst bestimmen. Ein Fahrverbot gilt für
Kraftfahrzeuge aller Art, also auch für ein Mofa.
Beispiel: Überschreitung der Geschwindigkeit
Sie sind mit Ihrem Auto zu schnell gefahren und wurden geblitzt?
Sind Sie nur geringfügig zu schnell gefahren (bis 20 km/h Überschreitung), sendet Ihnen die Behörde ein Verwarnungsgeld zu.
Bei Überschreitung der Geschwindigkeit ab 21 km/h verhängt sie
ein Bußgeld. Es gibt zusätzlich Punkte in Flensburg. Tempoverstöße innerorts um mindestens 31 km/h bzw. außerorts um mindestens 41 km/h führen zu einem Fahrverbot.
Geschwindigkeit: Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog (Pkw ohne Anhänger, Krafträder)
Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
Überschreitung km/h
Geldbuße
bis 10
15 Euro
11 – 15
25 Euro
16 – 20
30 Euro
Achtung: Die Bußgeldtabelle innerorts gilt auch für die 30er-Zone!
Punkte
Fahrverbot
21 – 25
80 Euro
1
26 – 30
100 Euro
1
31 – 40
160 Euro
2
1 Monat
41 – 50
200 Euro
2
1 Monat
51 – 60
280 Euro
2
2 Monate
61 – 70
480 Euro
2
3 Monate
über 70
680 Euro
2
3 Monate
Punkte
Fahrverbot
Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Überschreitung km/h
Geldbuße
bis 10
10 Euro
11 – 15
20 Euro
16 – 20
30 Euro
21 – 25
70 Euro
1
26 – 30
80 Euro
1
31 – 40
120 Euro
1
41 – 50
160 Euro
2
1 Monat
51 – 60
240 Euro
2
1 Monat
61 – 70
440 Euro
2
2 Monate
über 70
600 Euro
2
3 Monate
3
Weitere Beispiele: Auszug aus dem
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog
Beispiel: Handy am Steuer
Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer bestraft Flensburg
mit einem Punkt. Dazu kommen 60 Euro Geldbuße.
Viele der hier aufgeführten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen
von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen
aus. Wichtig: Die Regelsätze können sich bei einer Gefährdung
oder Sachbeschädigung erhöhen.
Beispiel: Alkohol am Steuer
Sie sind alkoholisiert mit einem Auto gefahren? Schon der erste
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze hat schmerzhafte Folgen: 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat
Fahrverbot.
Alkohol
Geldbuße
Punkte
Handy am Steuer genutzt
60 Euro
1
Fahrverbot
Sicherheitsgurt
Geldbuße
500 Euro
2
1 Monat
Verstoß gegen die
Gurtanlegepflicht
30 Euro
- bei Wiederholung
1.000 Euro
2
3 Monate
- bei mehrfacher Wiederholung
1.500 Euro
2
3 Monate
Mitnahme von Kind ohne
angelegten Gurt
60 Euro
1
Mitnahme von mehreren
Kindern ohne angelegten Gurt
70 Euro
1
Nicht ausreichende Sicherung
eines Kindes, z. B. nur Gurt, kein
Kindersitz
30 Euro
Nicht ausreichende Sicherung
mehrerer Kinder, z. B. nur Gurt,
kein Kindersitz
35 Euro
Achtung: Bei mehr als 1,1 Promille oder bei einer Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss drohen: eine Geldstrafe
bzw. Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot
Beispiel: Gurtanlegepflicht
Wer sich nicht anschnallt, zahlt ein Verwarnungsgeld von
30 Euro. Wer Kinder nicht angeschnallt hat, muss mit einem
Punkt in Flensburg rechnen.
Punkte
Verstoß gegen die 0,5-PromilleGrenze beim ersten Mal
Geldbuße
Handy
Punkte
Fahrverbot
Beispiel: Ampel überfahren
Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren? Ob ein Fahrverbot
zum Bußgeld dazukommt, richtet sich unter anderem danach,
wie lange die Ampel rot war.
Ampel
Ampel bei Rot überfahren
Geldbuße
Punkte
Fahrverbot
90 Euro
1
- mit Gefährdung oder
200 Euro
2
1 Monat
- Sachbeschädigung
240 Euro
2
1 Monat
Ampel bei schon länger als
1 Sekunde leuchtendem „Rot”
überfahren
200 Euro
2
1 Monat
-b
ei schon länger als 1 Sekunde
andauernder Rotphase, verbunden mit Gefährdung oder
320 Euro
2
1 Monat
- Sachbeschädigung
360 Euro
2
1 Monat
4
Flensburg: Punktestand abfragen
Sie sind sich nicht sicher, wie Ihr heutiger Punktestand in Flensburg aussieht? Oder Sie möchten wissen, was noch so über
Sie registriert ist? Fragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach. Es erteilt kostenlos Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten Daten. Sie haben dafür verschiedene Möglichkeiten.
Online-Antrag mit neuem Personalausweis
Sie können die Auskunft über Ihren Punktestand online (www.
kba.de) beantragen. Allerdings benötigen Sie dafür einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App.
Persönlich in Flensburg
Mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass können
Sie Auskunft über den Punktestand im Auskunftspavillon des
Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, Fördestr. 16 beantragen.
Antrag per Post
Sie schicken einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Ihr Schreiben sollte Ihre persönlichen Daten enthalten und:
• Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift (z. B. Einwohnermeldeamt) oder einfacher
• Ihre handschriftliche Unterschrift und die Kopie des gültigen
Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.
Orientieren Sie sich bei dieser Variante an folgendem
Musterbrief
Absender
(Ihr Name, Anschrift, Telefonnummer)
Ort, Datum
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage, mir Auskunft über die im Fahreignungsregister erfassten
Eintragungen zu meiner Person zu erteilen.
Zur Bearbeitung meiner Anfrage teile ich Ihnen die folgenden persönlichen
Daten mit:
Geburtsdatum:25.01.1965
Familienname:Mustermann
Geburtsname:Gabler
Geburtsort:
München
Sämtliche Vornamen: Marianne Isolde
Anschrift:
Straße:
PLZ, Ort:
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Als Identitätsnachweis liegen diesem Schreiben Kopien der Vorder- und
Rückseite meines Personalausweises/Reisepasses bei.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
Anlage: Anlage: Ausweiskopie
Gut zu wissen: Auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes
(www.kba.de) finden Sie ein entsprechendes Formular. Diesen
„Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ können
Sie elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
Zusammen mit einer Kopie des Ausweises schicken Sie das
Formular nach Flensburg.
5
Pannensicherheit:
Eine Warnweste ist Pflicht
Sie leuchtet, sie sichert, sie schützt und ist in Deutschland
vorgeschrieben: die Warnweste. Unabhängig von der Zahl der
Mitfahrer hat jeder Pkw mindestens eine Warnweste mitzuführen.
Die Warnweste muss DIN EN 471:2003, A1:2007 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Sie kann in den drei
klassischen Leuchtfarben Rot, Gelb oder Orange ausgeführt
sein. Achten Sie auf das DIN- oder ISO-Zertifikat.
Und wenn keine Weste an Bord ist? Dann kann Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro drohen. Als Fahrer sind Sie
verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und auszuhändigen. Ihre Warnweste sollte im Fahrgastraum griffbereit
liegen. So können Sie sie bei einem Unfall oder einer Panne
bereits anziehen, bevor Sie aussteigen. Die wenigen Meter bis
zum Kofferraum sind unter Umständen gefährlich – denken Sie
an eine Panne auf der Autobahn.
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Hinweis: Die Informationen sind sorgfältig recherchiert. Sie
enthalten jedoch nur erste Hinweise. Eine Haftung für die
Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge wird
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Stand: Juli 2015.
Bilder: Fotolia.de, Minerva Studio, Kzenon, Sven Grundmann,
benjamin-nolte, Kzenon, Bernd Leitner. Druck: Eberl Print.
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