Bußgeld, Flensburger Punkte und Fahrverbot Verkehrsverstöße Irgendwann kann es jeden Autofahrer mal treffen. Ob Sie die zulässige Parkzeit überschreiten oder mit dem Auto zu schnell unterwegs sind. Das Risiko, bei einem Verkehrsverstoß ertappt zu werden, ist aufgrund starker Kontrollen groß. Aber für welche Verstöße drohen Ihnen Punkte in Flensburg? Und ab wann ist der Führerschein in Gefahr? Wie sieht Ihr heutiger Punktestand aus? Wir klären Sie auf. Bei leichten Verkehrsverstößen erhalten Sie nur ein Verwarnungsgeld. Bei schwereren Verstößen bekommen Sie ein Bußgeld mit Punkten und eventuell sogar ein Fahrverbot. Grob sollten Sie zwischen folgenden Sanktionen unterscheiden: • Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld) • Punkte in Flensburg • Fahrverbot (bzw. Entziehen der Fahrerlaubnis) Verwarnungsgeld: Geldbuße bis 55 Euro Keine Eintragung in Flensburg Verwarnungsgeld heißt eine Geldbuße bis 55 Euro. Sie zieht keine Punkte in Flensburg nach sich. Auch sonst hat sie keine weiteren Folgen für Sie. Das bedeutet: Sie müssen keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen der Behörde zahlen. Ziel des vereinfachten Verfahrens ist es, kleine Vergehen im Straßenverkehr schnell und unkompliziert zu regeln. Beispiel: Überschreitung der Parkzeit Sie parken länger, als es Ihr Parkticket zulässt. Prompt finden Sie ein Knöllchen an der Windschutzscheibe Ihres Autos. In manchen Gebieten heißt das Knöllchen auch Strafzettel oder Protokoll. Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Abgelaufene Parkuhr. Überschreitungder Höchstparkdauer. Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder -schein Geldbuße bis 30 Minuten 10 Euro bis zu 1 Stunde 15 Euro bis zu 2 Stunden 20 Euro bis zu 3 Stunden 25 Euro länger als 3 Stunden 30 Euro Das Knöllchen an der Windschutzscheibe ist nur ein Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr. Ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot erhalten Sie später per Post. Die Zahlungsfrist beträgt eine Woche. Gut zu wissen: Zahlen Sie ein Verwarnungsgeld nicht oder verspätet, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Dann kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Bußgeld: Geldbuße ab 60 Euro Eintragung in Flensburg Ab 60 Euro nennt man die Geldbuße nicht mehr Verwarnungsgeld, sondern Bußgeld. Nun müssen Sie zusätzlich Gebühren für den Bußgeldbescheid (mindestens 25 Euro) zahlen. Dazu kommen Auslagen der Bußgeldstelle (mindestens 3,50 Euro). Meist ist ein Bußgeld mit Punkten im Flensburger Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) verbunden. Ausnahmen gibt es nur für Verstöße, bei denen Autofahrer die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Die Zahlungs- sowie Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen. Punkte in Flensburg „Punkte in Flensburg“ sind für alle Autofahrer ein gängiger Begriff. Das Punktekonto wird im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geführt. Dieses ist in Flensburg ansässig. Es werden maximal drei Punkte pro Verkehrsverstoß vergeben. Die Geldbuße muss bei verkehrsgefährdendem Verhalten zudem mindestens 60 Euro betragen. Für „normale“ Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten erhält der Fahrer zwei Punkte. Bei Begehung von Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es drei Punkte. Punktesystem 1 Punkt „normale“ Ordnungswidrigkeiten 2 Punkte Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Was folgt aus dem Punktestand? Wenn Sie Punkte auf dem Konto haben, drohen Ihnen folgende Konsequenzen: Punkte-Zuordnung 2 1 Vormerkung 2 Vormerkung 3 Vormerkung 4 Ermahnung 5 Ermahnung 6 Verwarnung 7 Verwarnung 8 Entziehung der Fahrerlaubnis Vormerkung bei 1 – 3 Punkten Ein Eintrag im Fahreignungsregister geschieht hier automatisch. Sie werden nicht benachrichtigt. Ermahnung bei 4 – 5 Punkten Sie haben vier bis fünf Punkte gesammelt? Dann ermahnt Sie die Behörde gebührenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahraufbauseminar zu besuchen. Damit können Sie einen Punkt abbauen. Dies geht jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Verwarnung bei 6 –7 Punkten Es wird gefährlich für Ihre Fahrerlaubnis. Sie erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können Sie nun auch mit dem Besuch eines Fahraufbauseminars nicht mehr abbauen. Pflichtseminare gibt es keine. Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten Nachdem Sie zuvor ermahnt oder verwarnt wurden, kann Ihnen die Behörde ab acht Punkten die Fahrerlaubnis entziehen. Dann dürfen Sie frühestens nach sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Vorher müssen Sie eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind. Fahrverbot: Bis drei Monate Ein Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld kommt in Betracht, wenn Sie einen besonders groben Verstoß begangen haben. Das Fahrverbot kann ein bis drei Monate dauern. Verwechseln Sie das Fahrverbot nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einem Fahrverbot bekommen Sie den Führerschein nach Zeitablauf ohne große Formalitäten zurück. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. acht Punkte in Flensburg) müssen Sie den Führerschein neu erlangen. Gut zu wissen: Als Ersttäter können Sie den Beginn des Fahrverbots in Grenzen selbst bestimmen. Ein Fahrverbot gilt für Kraftfahrzeuge aller Art, also auch für ein Mofa. Beispiel: Überschreitung der Geschwindigkeit Sie sind mit Ihrem Auto zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Sind Sie nur geringfügig zu schnell gefahren (bis 20 km/h Überschreitung), sendet Ihnen die Behörde ein Verwarnungsgeld zu. Bei Überschreitung der Geschwindigkeit ab 21 km/h verhängt sie ein Bußgeld. Es gibt zusätzlich Punkte in Flensburg. Tempoverstöße innerorts um mindestens 31 km/h bzw. außerorts um mindestens 41 km/h führen zu einem Fahrverbot. Geschwindigkeit: Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog (Pkw ohne Anhänger, Krafträder) Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften Überschreitung km/h Geldbuße bis 10 15 Euro 11 – 15 25 Euro 16 – 20 30 Euro Achtung: Die Bußgeldtabelle innerorts gilt auch für die 30er-Zone! Punkte Fahrverbot 21 – 25 80 Euro 1 26 – 30 100 Euro 1 31 – 40 160 Euro 2 1 Monat 41 – 50 200 Euro 2 1 Monat 51 – 60 280 Euro 2 2 Monate 61 – 70 480 Euro 2 3 Monate über 70 680 Euro 2 3 Monate Punkte Fahrverbot Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften Überschreitung km/h Geldbuße bis 10 10 Euro 11 – 15 20 Euro 16 – 20 30 Euro 21 – 25 70 Euro 1 26 – 30 80 Euro 1 31 – 40 120 Euro 1 41 – 50 160 Euro 2 1 Monat 51 – 60 240 Euro 2 1 Monat 61 – 70 440 Euro 2 2 Monate über 70 600 Euro 2 3 Monate 3 Weitere Beispiele: Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Beispiel: Handy am Steuer Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer bestraft Flensburg mit einem Punkt. Dazu kommen 60 Euro Geldbuße. Viele der hier aufgeführten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus. Wichtig: Die Regelsätze können sich bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen. Beispiel: Alkohol am Steuer Sie sind alkoholisiert mit einem Auto gefahren? Schon der erste Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze hat schmerzhafte Folgen: 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Alkohol Geldbuße Punkte Handy am Steuer genutzt 60 Euro 1 Fahrverbot Sicherheitsgurt Geldbuße 500 Euro 2 1 Monat Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht 30 Euro - bei Wiederholung 1.000 Euro 2 3 Monate - bei mehrfacher Wiederholung 1.500 Euro 2 3 Monate Mitnahme von Kind ohne angelegten Gurt 60 Euro 1 Mitnahme von mehreren Kindern ohne angelegten Gurt 70 Euro 1 Nicht ausreichende Sicherung eines Kindes, z. B. nur Gurt, kein Kindersitz 30 Euro Nicht ausreichende Sicherung mehrerer Kinder, z. B. nur Gurt, kein Kindersitz 35 Euro Achtung: Bei mehr als 1,1 Promille oder bei einer Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss drohen: eine Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahrverbot Beispiel: Gurtanlegepflicht Wer sich nicht anschnallt, zahlt ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Wer Kinder nicht angeschnallt hat, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Punkte Verstoß gegen die 0,5-PromilleGrenze beim ersten Mal Geldbuße Handy Punkte Fahrverbot Beispiel: Ampel überfahren Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren? Ob ein Fahrverbot zum Bußgeld dazukommt, richtet sich unter anderem danach, wie lange die Ampel rot war. Ampel Ampel bei Rot überfahren Geldbuße Punkte Fahrverbot 90 Euro 1 - mit Gefährdung oder 200 Euro 2 1 Monat - Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem „Rot” überfahren 200 Euro 2 1 Monat -b ei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase, verbunden mit Gefährdung oder 320 Euro 2 1 Monat - Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat 4 Flensburg: Punktestand abfragen Sie sind sich nicht sicher, wie Ihr heutiger Punktestand in Flensburg aussieht? Oder Sie möchten wissen, was noch so über Sie registriert ist? Fragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach. Es erteilt kostenlos Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie haben dafür verschiedene Möglichkeiten. Online-Antrag mit neuem Personalausweis Sie können die Auskunft über Ihren Punktestand online (www. kba.de) beantragen. Allerdings benötigen Sie dafür einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App. Persönlich in Flensburg Mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass können Sie Auskunft über den Punktestand im Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, Fördestr. 16 beantragen. Antrag per Post Sie schicken einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. Ihr Schreiben sollte Ihre persönlichen Daten enthalten und: • Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift (z. B. Einwohnermeldeamt) oder einfacher • Ihre handschriftliche Unterschrift und die Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses. Orientieren Sie sich bei dieser Variante an folgendem Musterbrief Absender (Ihr Name, Anschrift, Telefonnummer) Ort, Datum Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage, mir Auskunft über die im Fahreignungsregister erfassten Eintragungen zu meiner Person zu erteilen. Zur Bearbeitung meiner Anfrage teile ich Ihnen die folgenden persönlichen Daten mit: Geburtsdatum:25.01.1965 Familienname:Mustermann Geburtsname:Gabler Geburtsort: München Sämtliche Vornamen: Marianne Isolde Anschrift: Straße: PLZ, Ort: Musterstraße 1 12345 Musterstadt Als Identitätsnachweis liegen diesem Schreiben Kopien der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises/Reisepasses bei. Mit freundlichen Grüßen (Ihre Unterschrift) Anlage: Anlage: Ausweiskopie Gut zu wissen: Auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de) finden Sie ein entsprechendes Formular. Diesen „Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ können Sie elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Zusammen mit einer Kopie des Ausweises schicken Sie das Formular nach Flensburg. 5 Pannensicherheit: Eine Warnweste ist Pflicht Sie leuchtet, sie sichert, sie schützt und ist in Deutschland vorgeschrieben: die Warnweste. Unabhängig von der Zahl der Mitfahrer hat jeder Pkw mindestens eine Warnweste mitzuführen. Die Warnweste muss DIN EN 471:2003, A1:2007 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Sie kann in den drei klassischen Leuchtfarben Rot, Gelb oder Orange ausgeführt sein. Achten Sie auf das DIN- oder ISO-Zertifikat. Und wenn keine Weste an Bord ist? Dann kann Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro drohen. Als Fahrer sind Sie verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und auszuhändigen. Ihre Warnweste sollte im Fahrgastraum griffbereit liegen. So können Sie sie bei einem Unfall oder einer Panne bereits anziehen, bevor Sie aussteigen. Die wenigen Meter bis zum Kofferraum sind unter Umständen gefährlich – denken Sie an eine Panne auf der Autobahn. Wir sind immer für Sie da! Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von D.A.S. helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken. Wenn Sie Fragen zu unseren Versicherungen haben – kein Problem. D.A.S. Rechtsschutz Mit dem D.A.S. Rechtsschutz für Autofahrer helfen wir Ihnen, so schnell wie möglich an Ihr Ziel zu kommen. So haben Sie jederzeit einen Beifahrer, der Ihnen bei rechtlichen Problemen rund ums Autofahren verlässlich zur Seite steht. Neueste Meldungen aus dem Verkehrsrecht finden Sie auch im D.A.S. Rechtsportal unter www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht Die Sofortlösung für Ihre Rechtsfragen Wenn Sie für ein rechtliches Problem schnell eine qualifizierte und fundierte Antwort brauchen: Rufen Sie 0800 3273271 an! Zunächst schildern Sie einem Mitarbeiter des D.A.S. Leistungsservice Ihr Problem. Anschließend wird er Sie auf Wunsch mit einem Juristen für das betreffende Fachgebiet verbinden. Dieser berät Sie dann sofort und ausführlich. Sollte Ihr Partner für Versicherungsfragen einmal nicht erreichbar ein, nutzen Sie gern unseren Kundenservice. Gebührenfreie Rufnummer: 0800 3746-555 Sie möchten mehr darüber erfahren, was wir für Sie tun können? Besuchen Sie uns auf: Ihr Partner für Versicherungsfragen: www.das.de Herausgeber: ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40198 Düsseldorf www.ergo.de und www.das.de/rechtsportal Hinweis: Die Informationen sind sorgfältig recherchiert. Sie enthalten jedoch nur erste Hinweise. 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