Handbuch für CarSharing in Berlin

Handbuch
für CarSharing in Berlin
Zuletzt geändert: 01.02.2016
1
Willkommen bei stadtmobil
Schön, dass Sie sich für das Autoteilen entschieden haben! Sie sind nun Teilnehmer bei stadtmobil in
Berlin.
Um einen problemlosen Ablauf Ihrer Buchungen und Fahrten zu ermöglichen, sollten Sie sich etwas
Zeit nehmen und dieses Handbuch lesen.
Bei Problemen und Fragen stehen wir für Sie gern zur Verfügung.
Viel Spaß und gute Fahrt wünscht Ihnen
Ihr stadtmobil Team
Der besseren Textverständlichkeit wegen, haben wir in diesem Handbuch auf die konsequente
Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von „Teilnehmer“ die Rede, so bezieht sich
diese Benennung auf Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
2
Inhaltsverzeichnis
A CarSharing........................................................................................................................................ 5
1 Buchen......................................................................................................................................... 5
1.1 Telefonnummern und Internetadresse..................................................................................5
1.2 Buchungszentrale................................................................................................................. 5
1.3 Buchungszeiträume.............................................................................................................. 5
1.4 Buchungsvorgang................................................................................................................. 6
1.5 Stornierungen....................................................................................................................... 6
1.6 Verlängerungen.................................................................................................................... 6
2 Fahrtbeginn.................................................................................................................................. 7
2.1 Fahrzeug nicht da?............................................................................................................... 7
2.2 Schäden oder Mängel prüfen............................................................................................... 7
2.3 Fahrzeug öffnen................................................................................................................... 8
2.4 stadtmobil-Ausstattung prüfen..............................................................................................8
2.5 Wegfahrsperre freischalten................................................................................................... 8
3 Während der Fahrt........................................................................................................................ 9
3.1 Nutzungsregeln.................................................................................................................... 9
3.2 Fahrtunterbrechung.............................................................................................................. 9
3.3 Kraftstoff sparen................................................................................................................. 10
3.4 Tanken................................................................................................................................ 11
3.5 Tankkarten.......................................................................................................................... 11
3.6 Bordbucheintrag beim Tanken............................................................................................ 12
3.7 Vorgehen bei Panne........................................................................................................... 12
3.8 Vorgehen bei Unfall............................................................................................................ 13
4 Fahrtende................................................................................................................................... 13
4.1 Fahrzeug verlassen und Nutzung beenden........................................................................13
5 Quernutzung............................................................................................................................... 14
5.1 Quernutzung bei stadtmobil und Kooperationspartnern......................................................14
6 Auslandsfahrt.............................................................................................................................. 15
7 Zubehör...................................................................................................................................... 16
7.1 Kindersitze.......................................................................................................................... 16
7.2 Dachzubehör...................................................................................................................... 17
7.3 Schneeketten...................................................................................................................... 17
7.4 Mobiles Navigationsgerät................................................................................................... 17
B Tarif- und Gebührenordnung........................................................................................................... 18
1 Aufnahmetarife........................................................................................................................... 18
2 Teilnahmebeitrag pro Monat....................................................................................................... 18
3 Nutzungstarife............................................................................................................................. 19
4 Quernutzungstarif....................................................................................................................... 20
5 Gebühren.................................................................................................................................... 20
6 Stornierungsgebühren................................................................................................................ 20
7 Gutschriften................................................................................................................................ 20
C Zusatzangebote.............................................................................................................................. 21
1 Reduktion der Selbstbeteiligung im Schadensfall.......................................................................21
D Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)......................................................................................22
Zuletzt geändert: 01.02.2016
3
1 Telefonnummern......................................................................................................................... 29
1.1 Buchen............................................................................................................................... 29
1.2 stadtmobil-Büro.................................................................................................................. 29
2 Postadresse................................................................................................................................ 29
3 Öffnungszeiten Büro................................................................................................................... 29
4 Internetadressen......................................................................................................................... 29
5 Bankverbindung.......................................................................................................................... 29
E Index............................................................................................................................................... 30
Zuletzt geändert: 01.02.2016
4
A
1
1.1
CarSharing
Buchen
Telefonnummern und Internetadresse
Buchungen sind per Telefon, Internet oder Smartphone möglich.
Buchung per Telefon
Buchungszentrale
030 – 69 20 67 512
Rund um die Uhr
Montag bis Freitag von 10 - 18 Uhr
Stadtmobil-Büro
030 – 69 20 67 510
außerhalb der Öffnungszeiten bitte
Buchungszentrale anrufen oder Nachricht
hinterlassen
Buchung per Internet
https://berlin.stadtmobil.de
Buchung per App
https://mobil.stadtmobil.de
Da bei Auslandsfahrten die Grüne Versichertenkarte, der Originalfahrzeugschein und eine Vollmacht
mitgeführt werden müssen, melden Sie diese Fahrten bitte mindestens 3 Werktage im Voraus bei
stadtmobil an.
1.2
Buchungszentrale
Das Telefon der Buchungszentrale ist rund um die Uhr besetzt.
1.3
Buchungszeiträume
Bei der Festlegung des Buchungszeitraumes beachten Sie bitte folgendes:
•
Buchungen können entweder zur halben oder zur vollen Stunde beginnen und enden.
Abgerechnet werden ganze Stunden, z.B.: 1,5 Stunden werden als 2 Stunden abgerechnet.
•
Geben Sie beim Buchungstag immer den Wochentag und das exakte Datum an, z.B.:
Montag, der 30. Dezember.
•
Geben Sie Uhrzeiten folgendermaßen an, z.B.:
8 Uhr abends ist immer 20 Uhr.
•
Kalkulieren Sie unbedingt einen Zeitpuffer ein, so dass Sie zum Buchungsende das Fahrzeug
wieder rechtzeitig zurückstellen können.
•
Wenn Sie ein Fahrzeug länger als 8 Tage buchen möchten, erfolgt Ihre Buchung
ausschließlich über das stadtmobil-Büro, telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten oder per
Mail.
Bei Langzeitbuchungen über 8 Tagen reinigen Sie bitte grundsätzlich das
Fahrzeug.
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5
1.4
Buchungsvorgang
1. Nehmen Sie Ihre aktuelle Fahrzeugübersicht zur Hand.
2. Halten Sie folgende Daten bei der Buchung bereit:
•
Teilnehmernummer
•
Name
•
Telefonkennwort/PIN
•
Buchungszeitraum
•
Station
•
Fahrzeug
•
Alternativfahrzeug und/oder Alternativstation für den Fall, dass Ihr gewünschtes Fahrzeug
nicht verfügbar ist.
3. Lassen Sie sich am Ende Ihrer Buchung die Buchungsdaten wiederholen und notieren Sie sich
diese.
Nur die vom Telefonisten tatsächlich wiederholten Buchungsdaten sind maßgebend für
Ihre Buchung und deren Abrechnung.
1.5
Stornierungen
Bei Buchungen, die weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn storniert werden, fallen
Stornierungsgebühren an (siehe S. 20). Ansonsten sind Stornierungen kostenfrei.
1.6
Verlängerungen
Ist ein Fahrzeug im Anschluss Ihrer Fahrt bereits gebucht, können Sie den Buchungszeitraum nicht
verlängern. In diesem Fall müssen Sie das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an seine Station
zurückstellen.
Falls Sie versäumen, das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an seine Station
zurückzustellen, wird eine Gebühr erhoben.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
6
2
Fahrtbeginn
2.1
Fahrzeug nicht da?
Falls das gebuchte Fahrzeug nicht an der Station ist, vergewissern Sie sich, dass Sie tatsächlich an
der von Ihnen gebuchten Station stehen. Ist dies der Fall, warten Sie bitte noch etwa 10 Minuten. Ist
das Fahrzeug auch dann noch nicht zurück, benachrichtigen Sie die Buchungszentrale. Sie können
Ihre gebuchte Fahrt kostenfrei stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umbuchen.
2.2
Schäden oder Mängel prüfen
Überprüfen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel und Schäden. Sollten Sie Mängel oder Schäden
feststellen:
1.
Schauen Sie nach, ob der Schaden oder Mangel bereits im Bordbuch in der Rubrik “Schäden /
Mängel” eingetragen wurde.
2.
Ist dies nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, den Schaden bei stadtmobil vor Fahrtantritt zu
melden. Schäden, die bereits von stadtmobil oder anderen Teilnehmern vermerkt sind, müssen
nicht mehr eingetragen werden.
030-69 20 67 512
030-69 20 67 512
1
2
3
4
5
6
Teilnehmernummer
Ihr vollständiger Name
Datum und Uhrzeit, wann sich der Schaden ereignet hat, bzw. wann Sie den Schaden festgestellt
haben.
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Schaden kam, bzw. welche Art von Schaden oder Mängel
Sie festgestellt haben.
Kreisen Sie den Schaden auf einer der Skizzen ein und kennzeichnen Sie ihn mit den erklärten
Abkürzungen (k, d, st)
Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.
Sie sind verpflichtet, jeden Schaden oder Mangel umgehend auch telefonisch bei der
Buchungszentrale zu melden. Beeinträchtigen die festgestellten Mängel die Verkehrssicherheit
oder die Verkehrstüchtigkeit oder können sie zu Folgeschäden führen, dürfen Sie die Fahrt nicht
antreten. Benachrichtigen Sie in diesem Fall ebenfalls die Buchungszentrale.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
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2.3
Fahrzeug öffnen
Um ein Fahrzeug zu öffnen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Führen Sie Ihre Zugangskarte möglichst nah und mittig vor das
Kartenlesefeld an der Windschutzscheibe, und halten Sie sie dort
für mindestens zwei Sekunden ruhig.
2. Die Zentralverriegelung des Fahrzeuges öffnet sich automatisch.
Öffnen Sie die Fahrzeugtür und steigen Sie in das Fahrzeug ein.
Die Zentralverriegelung öffnet nicht?
Ein rotes Blinken am Kartenfeldlesegerät heißt, dass der Kartenleser zwar aktiv ist, aber
die Zugangskarte noch nicht gelesen wurde.
2.4
stadtmobil-Ausstattung prüfen
1. Prüfen Sie, ob das Bordbuch im Fahrzeug vorhanden und vollständig ist. Das Bordbuch besitzt
folgende Rubriken:
•
•
•
•
•
•
•
Titelseite mit wichtigen Informationen
Fahren
Kundenbemerkungen
Tanken / Waschen
Tankbelege
Fahrzeughinweise
Unfall- und Pannenhilfe
2. Prüfen Sie, ob die Tankkarten vorhanden und gültig sind, und eine Kopie des Fahrzeugscheins
hinterlegt ist. Die Grüne Versichertenkarte und der Originalfahrzeugschein müssen bei
Auslandsfahrten mitgeführt werden. Auslandsfahrten sollten mindestens 3 Werktage im Voraus im
stadtmobil Büro angemeldet werden.
3. Prüfen Sie, ob sich eine Kindersitzerhöhung im Fahrzeug befindet.
Sollten Sie das Fahrzeug in obigen Punkten nicht ordnungsgemäß vorfinden, melden Sie
dies bitte der Buchungszentrale.
2.5
1.
2.
Wegfahrsperre freischalten
Nehmen Sie den Bordcomputer zur Hand. Der
Bordcomputer befindet sich in der Regel im Handschuhfach.
Bitte geben Sie Ihre vierstellige Geheimzahl am
Bordcomputer ein.
Eine falsch eingegebene Ziffer kann nicht korrigiert werden. Geben Sie einfach die
restlichen Ziffern ein und probieren es erneut. Nach der dritten fehlerhaften Eingabe wird
Ihre Zugangskarte automatisch gesperrt. Bitte schreiben Sie Ihre Geheimzahl niemals
auf die Zugangskarte!
Zuletzt geändert: 01.02.2016
8
3.
4.
5.
3
3.1
Entnehmen Sie den Fahrzeugschlüssel aus dem Bordcomputer.
Der Bordcomputer zeigt Ihr Buchungsende an. Falls das Buchungsende falsch sein
sollte, rufen Sie bitte die Buchungszentrale an.
Jetzt können Sie das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel starten. Der Bordcomputer
zeigt die gefahrenen Kilometer an.
Während der Fahrt
Nutzungsregeln
Im Sinne der CarSharing-Idee halten Sie sich bitte an folgende Nutzungsregeln:
•
Rauchen Sie auf keinen Fall im Fahrzeug. Das Rauchen ist im Interesse der nicht
rauchenden Teilnehmer und deren Kinder in allen stadtmobil-Fahrzeugen grundsätzlich
verboten!
•
Prüfen Sie bei längeren Fahrten (mehr als 1000 km) in angemessenen Abständen die
Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck.
•
Falls Sie das Fahrzeug länger benötigen als gebucht, verlängern Sie rechtzeitig Ihre
Buchung! Rufen Sie schnellstmöglich die Buchungszentrale an.
3.2
Fahrtunterbrechung
1. Unterbrechen Sie die Fahrt ganz normal mit dem Ausschalten der Zündung. Da Sie die Fahrt
später fortsetzen wollen, brauchen Sie die Frage des Bordcomputers „Möchten Sie das Auto jetzt
zurückgeben?“ überhaupt nicht zu beachten. Nach 4 Minuten wird die Wegfahrsperre aktiv.
2. Das Schließen und Öffnen des Fahrzeuges erfolgt nur mit dem Fahrzeugschlüssel. Bordcomputer
oder Zugangskarte werden dafür nicht benötigt.
3. Setzen Sie die Fahrt fort mit dem Einschalten der Zündung. Nach Einschalten der Zündung wird
der Bordcomputer aktiviert und schaltet innerhalb von 2 Sekunden die Wegfahrsperre frei. Wenn
Sie den Fahrzeugschlüssel sehr schnell in die Start-Position drehen, hat der Bordcomputer evtl.
die Wegfahrsperre noch nicht freigeschaltet und das Fahrzeug startet erst mit einer Verzögerung.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
9
3.3
Kraftstoff sparen
Sie können mit einfachen Mitteln eine erhebliche Menge an Kraftstoff einsparen. Am Beispiel der
Gangwahl soll folgendes Diagramm die Einsparmöglichkeiten aufzeigen:
Kraftstoffverbrauch bei 50 km/h und unterschiedlicher Gangwahl
20
16
15
Liter
11
11
Benzinmotor
10
6,5
7
Dieselmotor
4
5
5,5
3,2
0
2. Gang
3. Gang
4. Gang
5. Gang
Für eine kraftstoffsparende Fahrweise beachten Sie bitte folgende Tipps:
•
Lassen Sie den Motor nicht im Stand laufen. Schalten Sie bei längerem Warten (ab 10
Sekunden) den Motor ab.
•
Fahren Sie niedrigtourig, d.h. nicht mehr als 2000 Umdrehungen/Minute.
•
Schalten Sie früh hoch; nach Anfahren sofort in den 2. Gang schalten.
•
Fahren Sie vorausschauend und gleichmäßig. So vermeiden Sie abruptes Bremsen und
unnötiges Beschleunigen.
•
Vermeiden Sie hohe Fahrtgeschwindigkeiten.
•
Lassen Sie das Fahrzeug bei eingelegtem Gang ausrollen.
•
Schalten Sie nicht benötigte Stromverbraucher ab (Klimaanlage, Lüftung,
Heckscheibenheizung, Radio, Licht nach Tunnelfahrt).
•
Vermeiden Sie Kurzstreckenfahrten, insbesondere mit kaltem Motor.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
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3.4
Tanken
Bitte tanken Sie den Wagen voll, wenn die Tankanzeige unter ein Viertel
sinkt. Gezahlt wird auf unsere Kosten mit der Tankkarte, die Sie im
Bordcomputer finden.
Benachrichtigen Sie sofort stadtmobil, wenn eine Tankkarte fehlt oder nicht funktioniert.
Die Tankkarten werden bei vielen Tankstellen akzeptiert. Sie können aber neben der Zahlung per
Tankkarte auch selbst voraus zahlen, der Betrag wird spätestens mit der übernächsten Rechnung
erstattet. Damit der Rechnungsbetrag in Ihrer stadtmobil-Abrechnung erstattet und verrechnet werden
kann, beachten Sie folgende Hinweise:
•
Unabhängig von Zahlungsart - per Tankkarte oder per Selbstzahlung -lassen Sie sich an der
Kasse unbedingt eine Quittung aushändigen.
•
Schreiben Sie Ihre Kundennummer auf die Quittung oder den Beleg.
•
Legen Sie Quittung oder Beleg in die dafür vorgesehene Hülle unter der Rubrik „Tankbelege“
im Bordbuch.
•
Tragen Sie alle notwendigen Daten zum Tankvorgang unter der Rubrik „Tanken“ im Bordbuch
ein.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den richtigen Kraftstoff tanken. Sollten Sie falsch
getankt haben, dürfen Sie den Motor nicht starten. Um Folgeschäden zu vermeiden,
informieren Sie sofort stadtmobil. Die Wahl des falschen Kraftstoffes ist ein
Bedienungsfehler („Betriebsschaden“), der durch die Vollkaskoversicherung nicht
gedeckt ist. Für die Kosten bei Tankfehlern haften Sie daher in vollem Umfang.
3.5
Tankkarten
Im folgenden werden die Tankkarten, die stadtmobil zur Verfügung stellt, aufgelistet:
Handhabung:
•
Tanken
•
An der Kasse Tankkarte vorlegen
•
Geheimzahl und Gesamtkilometerstand eingeben
•
Summe kontrollieren und bestätigen
•
Beleg aushändigen lassen
Geheimzahl:
SHELL-CARD
ARAL -CARD
Zuletzt geändert: 01.02.2016
die Geheimzahl ist vierstellig und entspricht dem
Kennzeichen des Fahrzeugs, bei nur drei Ziffern wird
eine „0“ vorangestellt.
Gültigkeit: europaweit bei Shell, Total, Esso und Avia.
Gültigkeit: europaweit bei allen „Routex-Aral-Card-Partnern“
wie Aral, BP, Agip, OMV, Statoil und z.T. Westfalen.
11
3.6
Bordbucheintrag beim Tanken
In der Rubrik „Tanken/Waschen“ werden die Daten Ihres Tankvorganges eingetragen. Aber auch bei
Öl nachfüllen oder Waschen machen Sie in dieser Rubrik Ihre Angaben.
1
2
3
4
5
6
7
8
Teilnehmernummer.
Ihren vollständigen Namen.
Zeitpunkt, wann Sie getankt, Öl nachgefüllt oder das Fahrzeug gewaschen haben.
Kilometerstand beim Tanken oder Öl nachfüllen oder Waschen des Fahrzeugs.
Menge des getankten Kraftstoffes oder des nachgefüllten Öls.
Betrag der Rechnung in der entsprechenden Währung eintragen. Bei Fremdwährung bitte
unbedingt die Währung angeben. stadtmobil rechnet den Betrag in Euro um.
Zahlungsart:
K wie Karte, für Tanken mit Tankkarte
Q wie Quittung, für Tanken mit Selbstzahlung
Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.
3.7
Vorgehen bei Panne
Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein sollte, gehen Sie wie folgt vor:
•
Sichern Sie den Ort Ihrer Panne mit Warnblinklicht und Warndreieck.
•
Rufen Sie das stadtmobil Büro oder (außerhalb der Öffnungszeiten) die Buchungszentrale an.
In Notfällen werden Sie von einem Techniker umgehend zurück gerufen, geben Sie daher
bitte immer eine Rückrufnummer an.
Schutzbriefleistungen und Reparaturaufträge können nur mit vorheriger
Zustimmung von stadtmobil in Anspruch genommen werden.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
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3.8
Vorgehen bei Unfall
Falls Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sein sollten, gehen Sie wie folgt vor:
•
Ergreifen Sie Maßnahmen zur Unfallortsicherung und Schadenminderung.
•
Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck mit einem
Mindestabstand von 100 Metern zum Unfallort auf.
•
Leisten Sie Erste Hilfe bei verletzten Personen.
•
Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und nennen Sie Ihren Namen (wer?), den Unfallort (wo?)
und erläutern Sie kurz das Unfallgeschehen (was?).
•
Rufen Sie die Polizei an und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen.
•
Sichern Sie Beweise. Wenn möglich, fotografieren Sie Unfallstelle, Bremsspuren und
Unfallfahrzeuge.
•
Protokollieren Sie den Unfall mit Hilfe des Unfallberichts aus dem Bordbuch (persönliche
Daten, Kfz-Daten, Unfallhergang mit Skizze etc.).
•
Melden Sie den Unfall schnellstmöglich bei stadtmobil.
Geben Sie an der Unfallstelle auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis,
Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärungen ab. Dies kann zum Verlust des
Versicherungsschutzes führen.
4
4.1
Fahrtende
Fahrzeug verlassen und Nutzung beenden
1.
2.
3.
4.
Schalten Sie Licht, Radio und Innenraumbeleuchtung aus.
Lassen Sie das Lenkradschloss einrasten.
Legen Sie den ersten Gang ein oder ziehen Sie die Handbremse.
Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder zurück in den Schlitz am Bordcomputer. Solange der
Fahrzeugschlüssel nicht im Bordcomputer steckt, können Sie das Fahrzeug nicht mit der
Zugangskarte abschließen!
5. Lesen Sie Ihre Fahrdaten am Bordcomputer ab. Nachdem Sie den Fahrzeugschlüssel in den
Bordcomputer gesteckt haben, zeigt der Bordcomputer Ihre Fahrdaten (Fahrtzeit und Kilometer)
für etwa 10 Sekunden an.
6. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus und führen Sie Ihre Zugangskarte
vor das Lesefeld an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Die
Zentralverriegelung des Fahrzeuges schließt das Fahrzeug
automatisch ab. Versichern Sie sich aber, ob alle Türen tatsächlich
verschlossen sind.
Der Fahrzeugschlüssel darf auf gar keinen Fall an eine an der Station wartende Person
weitergegeben werden.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
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5
Quernutzung
Jeder Teilnehmer kann auch in vielen anderen Städten Fahrzeuge nutzen - das nennt sich
"Quernutzung". Die Nutzung erfolgt zu den Bedingungen und Tarifen der jeweils fahrzeuggebenden
Organisation. Monatsbeiträge oder Aufnahmegebühren fallen in der Regel nicht an.
5.1
Quernutzung bei stadtmobil und Kooperationspartnern
Mit den Regionen der stadtmobil-Gruppe und anderen CarSharing-Anbietern besteht eine direkte
Zusammenarbeit. Sie können auch für diese Regionen selbstständig buchen und die Fahrzeuge mit
Ihrer stadtmobil-Zugangskarte abholen. Die Nutzungskosten sind hier vereinheitlicht (siehe S. 19/20).
Über den Bundesverband CarSharing (bcs) können Sie in den meisten größeren Städten
Deutschlands quernutzen. Sie fahren in diesem Fall zu den Konditionen des jeweiligen Anbieters und
benötigen eine Zugangskarte von diesem. In vielen Fällen können Sie diese im Berliner StadtmobilBüro ausleihen. Bitte planen Sie hier für eine Buchung etwa zwei Wochen Vorlaufzeit ein.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
14
6
Auslandsfahrt
Informieren Sie sich im stadtmobil-Büro über mögliche Besonderheiten bezüglich Ihres Reiseziels.
Zudem holen Sie rechtzeitig bevor Sie ins Ausland fahren, den Original-Kfz-Schein, die grüne
Versicherungskarte und eine Vollmacht im stadtmobil-Büro ab. Bitte geben Sie dazu dem Büro
mindestens drei Werktage vor Fahrtbeginn Bescheid. Die Papiere müssen spätestens drei Werktage
nach Beendigung der Buchung zurückgegeben werden, sonst fallen Verspätungsgebühren an.
Eine Zusatzvereinbarung ist für osteuropäische Staaten oder Länder außerhalb der Europäischen
Union erforderlich: Im Falle der Inanspruchnahme der stadtmobil-Fahrzeugversicherung wegen
Fahrzeug- oder Teilediebstahl und/oder Einbruch erhöht sich der Selbstbehalt um 1000 €. Sie
verpflichten sich darüber hinaus, möglichst auf bewachten Parkplätzen zu parken. Ausschließlich zu
diesen Bedingungen ist eine Fahrt in osteuropäische Staaten oder Ländern außerhalb der
Europäischen Union gestattet!
Zuletzt geändert: 01.02.2016
15
7
Zubehör
Jede Art von Zubehör muss im stadtmobil-Büro gebucht, dort abgeholt und auch dort wieder
zurückgebracht werden. Welches Zubehör zu welchem Fahrzeug passt, erfahren Sie im stadtmobilBüro.
7.1
Kindersitze
Jedes Fahrzeug verfügt über eine Kindersitzerhöhung (Ausnahme: Smart). Zusätzliche Kindersitze
können Sie, soweit verfügbar, kostenfrei im stadtmobil-Büro buchen.
Montieren Sie Kindersitze unbedingt auf dem Rücksitz. Ist dies nicht möglich, können
Kindersitze ausnahmsweise auch auf dem Beifahrersitz montiert werden. Rückwärtsgerichtete Kindersitze (Babyschalen) dürfen auf dem Beifahrersitz allerdings nur
angebracht werden, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist. Im Übrigen gelten die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen, über die Sie sich informieren müssen.
BABYSCHALE:
Körpergewicht:
Alter:
Gurt:
Ausrichtung:
Achtung:
bis 10 Kilo
0-9 Monate
2- und 3-Punkt-Gurt.
rückwärts gerichtet
Die Babyschale darf nur auf dem Beifahrersitz montiert
werden, wenn der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist
RÖMER KID:
Körpergewicht:
Alter:
Gurt:
Ausrichtung:
Achtung:
9-36 kg
9 Monate bis 12 Jahre (Gruppe I, II + III)
3-Punkt-Gurt
vorwärts gerichtet
es darf kein 2-Punkt-Beckengurt verwendet werden
Umfangreiche Informationen und Anleitungen zu Produkten von Römer erhalten Sie im Internet unter
www.britax-roemer.de.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
16
7.2
Dachzubehör
Ausgeliehenes Dachzubehör wird gegen eine Pauschale von 30,- €, inklusive Hol- und Bringdienst,
von einem Techniker montiert. Seien Sie sehr vorsichtig, damit keine Schäden am Fahrzeug
entstehen.
Dachquerträger für Fahrzeuge mit Dachreling..................10,- € pro Paar, pro Buchung
Dachbox ..........................................................................................10,- € pro Buchung
(Innenmaße: Länge: 2,20m / Breite: 0,50 m / Höhe: 0,30 m)
Fahrradträger fürs Dach ................................................10,- € pro Träger, pro Buchung
7.3
Schneeketten
Schneeketten....................................................................................10,- € pro Buchung
7.4
Mobiles Navigationsgerät
Mobiles Navigationsgerät (Mindestmietdauer).....................................10,- € pro Woche
Zuletzt geändert: 01.02.2016
17
B
1
Tarif- und Gebührenordnung
.
Aufnahmetarife
Tarif Standard
Startpaket
Tarif Profi
je Teilnehmer
Teilnehmer
Firmen und Vereine
29,00 €
379,- €
379,- €
0,- €
350,- €
350,- €
29,- €
29,- €
29,- €
Einlage
(bei Kündigung und Rückgabe der Karte zinslos
zurück)
Aufnahmegebühr*
* Inhaber einer Bahncard 100 oder eines nachgewiesenen Jahresabos für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin zahlen nur 19 €
Aufnahmegebühr und bekommen einmalig eine Fahrtgutschrift von 5 €.
2
Teilnahmebeitrag pro Monat
Die monatlichen Teilnahmebeiträge werden immer kalenderjährlich berechnet. Die Teilnahmebeiträge
für das erste Kalenderjahr (ab Aufnahme bei stadtmobil) werden im Eintrittsmonat abgebucht. Die
Teilnahmebeiträge in den Folgejahren werden zu Jahresbeginn abgebucht. Falls vor Ablauf des
Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zu viel bezahlte Beitrag zurück erstattet.
Tarif Standard
je Teilnehmer
Tarif Profi
Teilnehmer
Firmen und Vereine
Teilnahmebeitrag
pro Monat
Zuletzt geändert: 01.02.2016
2,- €
5,- €
5,- €
18
3
Nutzungstarife
Ihr Nutzungstarif errechnet sich aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungsgebühr
von 1,- €. Tanken, Versicherungen und Mehrwertsteuer sind im Preis enthalten.
Tarif Standard
ZEITTARIF
pro
Stunde
pro
Stunde
7-24 Uhr
24-7 Uhr
Mini
1,50 €
Klein
KM-TARIF
24 Stunden
Woche
pro km
pro km
Beginn beliebig
Beginn beliebig
bis 100. km
ab 101. km
0,50 €
23,00 €
165,00 €
0,24 €A
0,18 €A
2,30 €
0,50 €
29,00 €
176,00 €
0,25 €A
0,19 €A
Mittel
2,70 €
0,50 €
33,00 €
193,00 €
0,25 €A
0,19 €A
Kombi
3,00 €
0,50 €
36,00 €
214,00 €
0,26 €A
0,20 €A
Komfort
3,40 €
0,50 €
39,00 €
232,00 €
0,27 €A
0,21 €A
Bus
3,50 €
0,50 €
41,00 €
243,00 €
0,28 €A
0,22 €A
Transporter
6,00 €
0,50 €
60,00 €
390,00 €
0,38 €A
0,30 €A
Tarif Profi
ZEITTARIF
pro
Stunde
pro
Stunde
7-24 Uhr
24-7 Uhr
Mini
0,98 €
Klein
KM-TARIF
24 Stunden
Woche
pro km
pro km
Beginn beliebig
Beginn beliebig
bis 100. km
ab 101. km
0,50 €
20,00 €
119,00 €
0,21 €A
0,16 €A
1,65 €
0,50 €
24,00 €
129,00 €
0,23 €A
0,17 €A
Mittel
1,90 €
0,50 €
25,00 €
140,00 €
0,24 €A
0,18 €A
Kombi
2,20 €
0,50 €
27,00 €
153,00 €
0,24 €A
0,18 €A
Komfort
2,40 €
0,50 €
29,00 €
170,00 €
0,25 €A
0,19 €A
Bus
2,50 €
0,50 €
30,00 €
175,00 €
0,26 €A
0,20 €A
Transporter
5,00 €
0,50 €
50,00 €
350,00 €
0,36 €A
0,28 €A
A: Anpassungsvorbehalt: Die Kilometertarife gelten für einen durchschnittlichen Superbenzinpreis zwischen 1,50 € und 1,65
€ (Basis: Statistik von Aral). Bei einem Superbenzinpreis unter 1,50 € reduziert sich der Kilometerpreis in allen Preisgruppen für
den entsprechenden Monat ohne weitere Ankündigung um 0,01 €/km. Bei jeder weiteren Benzinpreissenkung um weitere 0,15
€ sinkt der Kilometertarif um zusätzliche 0,01 € (z.B. unter 1,35 € um 2 Cent). Sollte der Superbenzinpreis über 1,65 € liegen,
wird der Kilometerpreis im jeweiligen Monat automatisch in allen Preisgruppen um 0,01 € pro Kilometer erhöht. Bei jeder
weiteren Benzinpreiserhöhung um 0,15 € erhöht sich der Kilometertarif um zusätzliche 0,01 € (z.B. über 1,80 € um 0,02 €).
Zuletzt geändert: 01.02.2016
19
4
Quernutzungstarif
Für Ihre Quernutzungen in der stadtmobil-Gruppe bzw. bei Partnern wird Ihr Tarif zugrunde gelegt.
Das heißt: Sie zahlen genau den Betrag, den Sie bei uns auch zahlen würden.
Wenn Sie bei anderen Carsharing-Organisationen außerhalb des stadtmobil-Partner-Verbundes in
Deutschland, Europa und im Ausland fahren, zahlen Sie die Tarife der jeweiligen Organisation.
5
Gebühren
Verspätete Fahrzeugrückgabe, rechtzeitig angekündigt................................................. 15,00 €
Verspätete Fahrzeugrückgabe, unangekündigt............................................................... 30,00 €
Falscher Stellplatz bei Rückgabe ohne Ankündigung..................................................... 30,00 €
Aufwand / Technikereinsatz selbst verschuldet (z.B. Reinigung bei
Verschmutzung, Rauchen im Fahrzeug, leerer Batterie, Fahrzeugrückführung usw.)
pro angefangener Stunde................................................................................................ 30,00 €
Verlust / falsche Nutzung einer Dauerparkkarte/Stellplatzschlüssels usw. ab ................ 30,00 €
Falsches Fahrzeug genommen......................................................................................... 30,00 €
Verlust eines Fahrzeugschlüssels und Datafobs, ab......................................................... 100,00 €
Vertragsstrafe bei Fahrt ohne Buchung bzw. Buchungsberechtigung...............................250,00 €
Überlassung des Fahrzeugs an unberechtigte Dritte......................................................... 250,00 €
Vertragsstrafe bei Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis.......................................................... 500,00 €
Bearbeitung Tankbeleg, sofern hinterlegte Tankkarte nicht genutzt wird..........................2,50 €
Bearbeitungsgebühr bei Strafzettel / Bußgeld................................................................. 5,00 €
Rechnung per Post.......................................................................................................... 1,00 €
Rechnung per Mail.......................................................................................................... 0,00 €
Aufwandsentschädigung, falls keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, pro Rechnung 3,00 €
Verlust einer Zugangskarte............................................................................................. 20,00 €
Verlust eines Fahrzeugscheins....................................................................................... 60,00 €
Bearbeitungsgebühr bei Unfall / Schaden, entfällt mit Sicherheitspaket Plus............. 30,00 €
Nutzungsausfall nach Unfallschaden, entfällt mit Sicherheitspaket,
pro Tag, maximal 7 Tage................................................................................................. 15,00 €
Rücklastschrift................................................................................................................. belastete
Bankgebühr
6
Stornierungsgebühren
mindestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn.........................................................kostenfrei
weniger als
die Hälfte des Zeittarifs
24 Stunden vor Fahrtbeginn............................................zzgl. 1,- € Stornierungsgebühr
7
Gutschriften
Gebuchte Fahrt konnte ohne eigenes
Verschulden nicht angetreten werden..............................................................bis 15,- €
Fahrzeugreinigung (Waschen und Saugen mit Tankkarte)......................................5,- €
Zuletzt geändert: 01.02.2016
20
C
1
Zusatzangebote
Reduktion der Selbstbeteiligung im Schadensfall
Alle Autos bei stadtmobil sind vollkaskoversichert, inklusive Schutzbrief. Wer einen Schaden
verursacht, trägt einen Teil des Schadens selbst (Selbstbeteiligung = SB). Sie können die Höhe der
SB durch eine Zusatzversicherung bei stadtmobil reduzieren, dazu reicht eine E-Mail an
[email protected].
kein Sicherheitspaket
Sicherheitspaket
Sicherheitspaket Plus
SB Haftpflicht /
SB Teilkasko /
SB Vollkasko
1000,00 €
200,00 €
0,00 €
SUMMEN (maximal)
1000,00 €
200,00 €
0,00 €
Erläuterung:
•
Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines Unfallgegners.
•
Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.B. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei
Diebstahl.
•
Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Unfallschäden am Stadtmobil.
Was ist zu beachten?
•
Die Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung kann für 12 Monate beantragt werden und
verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn diese nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt
wird. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
•
stadtmobil ist berechtigt, einen Anfrage auf Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung
abzulehnen bzw. nicht zu verlängern.
•
Die Reduktion gilt vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei stadtmobil.
•
Im Übrigen gelten die aktuellen Vertrags- und Versicherungsbedingungen, die Sie auf
www.berlin.stadtmobil.de unter Downloads finden.
Gebühren für das Sicherheitspaket (€/Jahr):
Sicherheitspaket pro Nutzerkarte..........................................................49,00 € pro Jahr
Sicherheitspaket Plus pro Nutzerkarte..................................................99,00 € pro Jahr
Zuletzt geändert: 01.02.2016
21
D
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Gegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und
der Stadtmobil Berlin GmbH, im folgenden „Stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur
vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing.
§ 2 Teilnehmergemeinschaften
1. Mehrere Teilnehmer, die im gleichen Haushalt leben, können eine Teilnehmergemeinschaft, bestehend
aus einem Erstnutzer und einem oder mehreren Zweitnutzern, bilden. Für die Teilnehmergemeinschaft
gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Der Erstnutzer nimmt Erklärungen und
Mitteilungen von Stadtmobil für die Gemeinschaft entgegen.
2. Die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die
Stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen.
§ 3 Juristische Personen als Teilnehmer
1. Ist der Teilnehmer eine Juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte
(Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder
nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen.
2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte
die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen
von Stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
3. Der Teilnehmer haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner
Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für eigenes.
§ 4 Kaution
Der Teilnehmer hinterlegt zum Vertragsbeginn je nach Tarif, gegebenenfalls eine Kaution bei Stadtmobil, deren
Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Die Kaution dient Stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des
CarSharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen den Teilnehmer, die Stadtmobil aus
oder im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. Die Kaution wird dem Teilnehmer nach
Ende des Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet.
§ 5 Zugangsmittel
1. Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl.
2. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die
Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer
Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden.
3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von Stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist Stadtmobil
unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz
verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Teilnehmer ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen
Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch
den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von
Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer
war.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
22
§ 6 Buchung, Nutzung
1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen
Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des
Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig.
3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. Stadtmobil behält sich
vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden
Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt
sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle
Schadensersatzforderungen angerechnet.
4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem
Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein
anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren.
§ 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs
1. Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung
des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen
Buchung kommt.
2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer
zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu
entnehmen ist.
3. Nutzt der Teilnehmer ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer zusätzlich
zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist.
§ 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis
1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit Stadtmobil abgeschlossen
haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen.
Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen
Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei
Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, Stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu
informieren.
3. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben,
die selbst Partner eines Teilnahme-Rahmenvertrags mit Stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet,
vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner
Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Teilnehmer strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu
überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Teilnehmer haftet für alle Kosten und
Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er
die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung
gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung.
§ 9 Behandlung der Fahrzeuge
1. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen
Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
2. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.
3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Teilnehmer und Kinder verboten.
4. Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an
Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von
Zuletzt geändert: 01.02.2016
23
Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie
haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige
Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Teilnehmer unter
Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigen.
§ 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel,
Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von Stadtmobil im
Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt Stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des
Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von Stadtmobil zulässig, diese wird nicht
unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten
im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände.
2. Der Teilnehmer ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den
Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. Stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge
mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Teilnehmer hiervon keinen Gebrauch, ist eine
Haftung seitens Stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen.
§ 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen
1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der
ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil
unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat
alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der
Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten
sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des
Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein
Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am
Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der
Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine
Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben.
3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Stadtmobil erfolgen und müssen in
Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von Stadtmobil, die auch
die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der
Teilnehmer nicht selbst für den Schaden haftet.
§ 12 Rückgabe des Fahrzeugs
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß
zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand
mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen
an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort
sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben
werden.
2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt,
hat der Teilnehmer, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-)
Aufwandes zu entrichten.
§ 13 Versicherungen
1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert.
2. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug von Stadtmobil, die zwischen der
Zuletzt geändert: 01.02.2016
24
3.
4.
Fahrzeugübernahme und der ordnungsgemäßen Abgabe des Fahrzeugs entstehen, sofern er nicht
nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Dies betrifft auch Schäden, die durch ein Fahrzeug von
Stadtmobil an anderen Fahrzeugen, Gegenständen oder Personen zwischen der Fahrzeugübernahme
und der ordnungsgemäßen Abgabe des Fahrzeugs entstehen, sofern der Teilnehmer nicht nachweist,
dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Teilnehmers erstreckt sich dabei auch auf die
Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und
Mietausfallkosten.
Bei Unfällen haftet der Teilnehmer für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der
Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur
einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag
geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1
verwiesen.
Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt
beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung
und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden
durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder
abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei
Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Teilnehmer
vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen.
§ 14 Haftung von Stadtmobil
Stadtmobil haftet gegenüber dem Teilnehmer im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragten
Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet
Stadtmobil nur für Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet Stadtmobil nicht. Stadtmobil haftet,
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein
Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht.
§ 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss
1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der
Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Teilnehmer haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des
2.
3.
Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls
vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich
gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet der
Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist
besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die
Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung
ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel
Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der
Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen
oder zusätzliche Verwaltungskosten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung
nutzt (§ 6 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8). Falls neben der
Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die
Schadenersatzforderung angerechnet.
Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger
Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel
sperren, sofern der Teilnehmer – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt
Zuletzt geändert: 01.02.2016
25
oder wiederholt.
§ 16 Entgelt, Einzugsermächtigung, Zahlungsverzug
1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die
jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch
nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt
ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag
des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen
zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung
getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
2. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Nutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. Stadtmobil
wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der
Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Nutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen
nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird
ihn Stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte
Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der
Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge,
Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des
4.
5.
Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Stadtmobil
in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er
den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses
Kündigungsrecht wird ihn Stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer,
wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
Der Teilnehmer erteilt Stadtmobil eine Ermächtigung zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag
zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der
Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt eine Frist von fünf Werktagen, während derer
der Teilnehmer berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der
eingezogene Betrag von der Bank zurück belastet und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu vertreten,
bezahlt er die Bankkosten.
Bei Zahlungsverzug ist Stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen
Regelungen zu erheben.
§ 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags
1. Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von Stadtmobil mit einer Frist von sechs
Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von Stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund
außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei
erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form
vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der
Teilnehmer einzustehen hat.
3. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und
Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt
zurückzugeben.
4. Die Kaution nach § 4 wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller
Forderungen, die Stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen,
spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel von
Stadtmobil zurückerstattet. Stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem
Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu
Zuletzt geändert: 01.02.2016
26
5.
verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3
Gebrauch zu machen.
Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der
Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft.
§ 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung
1. Stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag ergeben.
2.
3.
Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von
Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Teilnehmers und die
Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die
Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann Stadtmobil den Dritten beauftragen, dem
Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt
wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit
befreiender Wirkung für den Teilnehmer Stadtmobil gegenüber.
Der Teilnehmer kann Stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von anderen
CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und
Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei Stadtmobil eingesehen werden können.
Stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen
dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto
des Teilnehmers abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch Stadtmobil
abgerechnet. Der Teilnehmer stellt Stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer
Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von Stadtmobil verursacht wurden.
Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von
Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch
Stadtmobil in Rechnung gestellt. Stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die
Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des
Teilnehmers. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten.
§ 19 Änderung der AGB
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt
als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Stadtmobil in ihrem Angebot besonders
hinweisen.
§ 20 Datenschutz
1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Durchführung des
Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
2. Stadtmobil darf personenbezogene Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes an Ordnungsund Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
3. Falls Stadtmobil oder der Teilnehmer Leistungen von Dritten nach § 18 dieser AGB in Anspruch nimmt,
ist Stadtmobil berechtigt, an den Dritten zur Erledigung seiner Aufgaben notwendige personenbezogene
Daten des Teilnehmers weiterzugeben. Die schutzwürdigen Belange des Teilnehmers dürfen dadurch
nicht beeinträchtigt werden.
4. Ansonsten ist Stadtmobil nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu
veröffentlichen. Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.
§ 21 Schufa
Stadtmobil behält sich
Rahmennutzungsvertrags
Zuletzt geändert: 01.02.2016
vor, der SCHUFA GmbH
zu übermitteln und von
Daten über Aufnahme und
der SCHUFA GmbH bzw.
Beendigung des
einer sonstigen
27
Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Teilnehmer zu erhalten. Unabhängig davon wird Stadtmobil der
Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
§ 22 Gerichtsstand
1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht.
2. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige
Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann Stadtmobil diesen
Teilnehmer an dem für den Sitz von Stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen
zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz
von Stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden.
§ 23 Gültigkeit
1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung,
Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht.
2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und Stadtmobil sind nur gültig, wenn
sie schriftlich vereinbart wurden.
Zuletzt geändert: 01.02.2016
28
Telefonnummern und Adressen
1
1.1
Telefonnummern
Buchen
Buchungszentrale
stadtmobil-Büro
1.2
Telefon
Fax
2
030 – 69 20 67 512
Rund um die Uhr
030 – 69 20 67 510
Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten bitte
Buchungszentrale anrufen oder Nachricht
hinterlassen
stadtmobil-Büro
030 – 69 20 67 510
030 – 69 20 67 519
Postadresse
Stadtmobil Berlin GmbH
Hagenauer Straße 14
10435 Berlin
3
Öffnungszeiten Büro
Dienstag, Mittwoch 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr bis 19 Uhr
4
Internetadressen
Online-Buchung: https://berlin.stadtmobil.de
E-Mail-Adresse: [email protected]
Web-App: https://mobil.stadtmobil.de
5
Bankverbindung
Commerzbank Berlin
IBAN: DE34 1004 0000 0514 9497 00, BIC: COBADEFFXXX
Zuletzt geändert: 01.02.2016
29
E
Index
AGB......................................................22
Aral-Card..............................................11
Auslandsfahrt.......................................15
Babyschale...........................................16
Bankverbindung...................................29
Betriebsflüssigkeiten............................9
Bordbuch..............................................8
Buchen.................................................5
Buchungszeitraum................................6
Buchungszentrale.................................5
Dachquerträger....................................17
Einlage.................................................18
Fahrdaten.............................................13
Fahrradträger.......................................17
Fahrzeugschein....................................8
Fremdwährung.....................................12
Gebühren.............................................20
Geheimzahl von Tankkarte...................11
Gutschriften..........................................20
Internetadressen..................................29
Kilometertarif........................................19
Kindersitze............................................16
Kraftstoff sparen...................................10
Navigationsgerät, mobiles....................17
Notfall...................................................29
Nutzungsregeln....................................9
Nutzungstarife......................................19
Öffnungszeiten.....................................29
Öl nachfüllen........................................12
Panne...................................................12
Zuletzt geändert: 01.02.2016
Polizei...................................................13
Postadresse.........................................29
Quernutzung.........................................14
Quernutzungstarif.................................20
Rauchen...............................................9
Reifendruck..........................................9
Römer-Kid............................................16
Schäden...............................................7
Schneeketten.......................................17
Shell-Card............................................11
Stornierungen.......................................6
Stornierungsgebühren..........................20
Strafzettel.............................................20
Tanken.................................................11
Tankkarte.............................................11
Tankquittung.........................................11
Tarife.................................................... 18
Aufnahmetarife............................................18
Teilnahmebeitrag..................................18
Telefonkennwort...................................6
Telefonnummern..................................5, 29
Unfall....................................................13
Unfallbericht.........................................13
Verkehrssicherheit................................7
Verlängerungen....................................6
Verlust von Tresorschlüssel oder Zugangskarte..20
Versicherungsschutz............................13
Versicherungsselbstbeteiligung............21
Zeittarif.................................................19
Zubehör................................................16
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