Überflüssige touristische Einrichtungen in Welschnofen?

Präsidenten des Südtiroler Landtags
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Überflüssige touristische Einrichtungen in
Welschnofen?
Der Gemeinderat Welschnofen hat in der Sitzung vom 10. 8.2015 den Antrag einer privaten
Interessentin behandelt, im Bereich der Bergstation der Kabinenbahn Welschnofen eine
Bauleitplanänderung von „Alpines Grünland“ in „Zone für Infrastrukturen in den
Skigebieten“ auf Gp 38989/2 auf einer Fläche im Ausmaß von 1461 m2 vorzunehmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich mit der Begründung angenommen, um an der Bergstation
die Versorgung der Skifahrer durch Skiservice und Restauration auf der Achse WelschnofenKölner Hütte zu erleichtern. Allerdings erteilte die Kommission für Natur, Landschaft und
Raumentwicklung mit Schreiben vom 26. Juni 2015, Prot. Nr. 610304/38357 den Antrag
negatives Gutachten, da ein Gesamtkonzept zur weiteren Entwicklung des Skigebietes
vorgenommen werden sollte, auch unter Berücksichtigung bereits bestehender Gebäude,
anstatt mit punktuellen Maßnahmen eine Belebung und Qualifizierung des Schibetriebs zu
versuchen. Ohnedies liegt in unmittelbarer Nähe der Bergstation bereits ein Gastbetrieb, der
dem Bedarf der Schifahrenden voll gerecht wird. Trotzdem beharrte der Gemeinderat auf
seinem mehrheitlichen Votum zugunsten der BLP-Änderung, um der gesteigerten Zahl von
Gästen „eine angemessene Versorgung zu gewährleisten“, auch als Vorleistung für künftige
Investitionen wie einen Kinderskilift und einen Lernpark für Kinder.
Da das nahe gelegene Gasthaus „Frommeralm“ bereits ein mehr als hinlängliches und
qualifiziertes touristisches Angebot bietet, besteht das akute Risiko, dass die geplante
Einrichtung ebenso Überkapazitäten schafft wie sie auch den bestehenden Gastbetrieben
schadet, abgesehen von der zusätzlichen Belastung des Landschaftsbildes. Zudem ist der
Skiservice während der Frühlings- und Sommermonate völlig überflüssig.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:
•
•
Wird sich die Landesregierung nach Abwägung der Gründe und Gegengründe
das Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zu
eigen machen?
Wie beurteilt sie die geplante Errichtung einer touristisch genutzten „Zone für
Infrastrukturen“ im unmittelbaren Nahraum zum Weltnaturerbe Dolomiten?
Bozen, 3. September 2015
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa