Haushalt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda einfach erklärt!

Haushalt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda einfach erklärt!
Der Haushalt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda gibt Aufschluss darüber, woher das Geld der Stadt kommt
und wofür es verwendet wird. Im Rotenburger Haushalt sind alle geplanten Erträge (Einnahmen) und
Aufwendungen (Ausgaben) für das kommende Jahr festgelegt. Er ähnelt ganz einfach formuliert einem
privaten Haushaltsbuch. Vielleicht haben ja auch Sie schon einmal eine Aufstellung über Ihre
voraussichtlichen zukünftigen Einnahmen und Ausgaben gemacht? Natürlich sind die Finanzen einer Stadt
um einiges komplexer als die Finanzen einer Privatperson; der Haushaltsplan ist daher ein dickes Buch
voller Zahlen, Tabellen und Informationen. Hinzu kommt noch, dass gegenüber dem privaten Haushalt
der städtische Haushalt gesetzlichen Regelungen und Formvorschriften unterliegt, die mit der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die Basis der
Haushaltsplanaufstellung bilden und zwingend einzuhalten sind.
Wie entsteht der Haushaltsplan der Stadt Rotenburg a. d. Fulda?
Der Entwurf des Haushaltsplans wird von der Verwaltung erstellt, vom Magistrat förmlich festgestellt, von
der Stadtverordnetenversammlung beraten, ggf. mit Änderungen versehen und dann so beschlossen. Im
Nachgang muss der Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst im
Anschluss daran kann über die Haushaltsmittel verfügt werden; der Haushaltsplan ist für Alle eine
verbindliche Vorgabe zur Aufgabenerfüllung in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda.
Wie ist der Rotenburger Haushalt nun aufgebaut?
Der Rotenburger Haushaltsplan 2016 ist ein 256seitiges Werk und beinhaltet aufgrund der genannten
Formvorschriften Anlagen, die wesentliche Bestandteile eines Haushaltsplanes darstellen. Im Einzelnen
sind dies:
 Haushaltssatzung 2016
 Vorbericht zum Haushalt mit einigen tabellarischen Übersichten (z. B. Erträge und
Aufwendungen des Ergebnishaushaltes, städtische Vermögenswerte, Verbindlichkeiten,
Leistungen mit Freiwilligkeitscharakter, usw.)
 Ergebnis- und Finanzhaushalt
 Produktbuch der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit deren Beschreibungen
 Geplante Investitionen
 Stellenplan
 Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die
Stadt Rotenburg a. d. Fulda beteiligt ist
 Weitere allgemeine Informationen
Aufgaben - Freiwillig oder Pflicht?
Jede Stadt erbringt für ihre Bürgerinnen und Bürger Leistungen, die für ein geregeltes Leben notwendig
sind und das Ziel haben, die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu steigern und das Zusammenleben in ihrem
Gebiet möglichst attraktiv zu gestalten. Doch nicht bei allen Leistungen und Aufgaben kann die Stadt frei
entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese erbringt. Daher wird bei der Aufgabenerfüllung einer
Stadt zwischen „freiwilligen Aufgaben“, „gesetzlichen Pflichtaufgaben“ und „qualitativer Ausgestaltung
der Pflichtaufgaben“ unterschieden.
Pflichtaufgaben
Pflichtaufgaben sind jene Aufgaben, die einer Stadt durch eine der übergeordneten Ebenen, also Bund
oder Land bzw. durch ein entsprechendes Gesetz zur Erfüllung übertragen werden, z. B. Straßenbau oder
Verkehrsregelungen.
Es gibt Pflichtaufgaben, die die Stadt zwar erfüllen muss, aber selbst entscheiden kann, in welchem
Umfang und auf welche Art sie diese erfüllt. Dies nennt man qualitative Ausgestaltung der Pflichtaufgaben. Dazu gehören z. B. die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Friedhofsträgerschaft,
der Brandschutz oder die Trägerschaft für die Kinderbetreuung (die Bereitstellung ist Pflicht, die Anzahl,
Ausstattung und Ausgestaltung ist allerdings nicht vorgegeben). Bei den sogenannten Weisungsaufgaben
hat die Stadt diesen Entscheidungsspielraum nicht. In diesem Fall wird ihr nicht nur vorgeschrieben, dass
sie eine Aufgabe, bspw. die Ausstellung eines Personalausweises erfüllen muss, sondern auch wie sie diese
zu erfüllen hat (die Personenangaben des Personalausweises sind vorgeschrieben) und welche Gebühren
sie erheben darf.
Freiwillige Aufgaben
Anders sieht es bei den freiwilligen Aufgaben aus. Hier kann die Stadt eigenständig entscheiden, ob und
in welchem Umfang sie Leistungen erbringt. Zu freiwilligen Leistungen gehören zum Beispiel die
Vorhaltung von Bürgerhäusern, Jugendhäusern, Schwimmbädern und Spielplätzen. Ausschlaggebend, ob
und wie die Stadt diese Leistungen erbringt, ist lediglich der finanzielle Handlungsspielraum, der ihr für
diesen Zweck zur Verfügung steht.
Die beiden folgenden Diagramme zeigen Ihnen einen Überblick über Erträge und Aufwendungen der Stadt
Rotenburg a. d. Fulda für das Haushaltsjahr 2016.
Erträge (Gesamtsumme 2016: 24.379.620 €):
Sonstiger Ertrag (sonst.
Zinsen und ähnliche Erträge
Grundsteuer A + B
Steuern,
Erträge Auflösung
3%
Gewerbesteuer
11%
Sonderposten)
7%
Konzessionsabgaben
7%
Öffentlich-rechtliche
2%
Entgelte
3%
Gemeindeanteil
ESt/USt
Privatrechtliche
23%
Entgelte
3%
Schlüsselzuweisungen
36%
Sonstige
Zuweisungen
5%
rot = nicht beeinflussbar
orange = bedingt beeinflussbar
grün = beeinflussbar
Aufwendungen (Gesamtsumme 2016: 24.072.168 €):
Sach- und
Sonstiger Aufwand (sonst.
Dienstleistungen
Umlagen, Steuern und
14%
Zuschüsse)
5%
Kreis- und Schulumlage
36%
Zuweisungen und
sonstige
Erstattungen
10%
Abschreibungen
6%
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
27%
rot = nicht beeinflussbar
Zinsaufwand
2%
orange = bedingt beeinflussbar
grün = beeinflussbar
Die graphisch beschriebenen Erträge und Aufwendungen werden im sogenannten Ergebnishaushalt
dargestellt. Er gibt Auskunft über das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch in einem
Jahr. Dem gegenüber steht der sogenannte Finanzhaushalt. Er weist die Ein- und Auszahlungen
einschließlich der Kreditvorgänge auf und bildet die Grundlage für die Liquiditätssteuerung. Außerdem ist
der Finanzhaushalt erforderlich, um die kommunalen Investitionen zu planen, die sich auch über einen
größeren Zeitraum erstrecken (z. B. bei Bauvorhaben).
An Investitionen für das Jahr 2016 sind in Rotenburg a. d. Fulda folgende Maßnahmen vorgesehen:
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Einheitliche Beschilderung Gesamtstadt
Rate Einrichtung Kinderkrippe St. Georg
Grundhafte Sanierung der Kita Dreikäsehoch in der Kernstadt
1. Rate Neubau Feuerwehrgerätehaus Kernstadt
Ersatzbeschaffungen für Freiwillige Feuerwehr
Weitere Rate für Umstellung auf Digitalfunk bei Feuerwehr
Einlage Stammkapital/Kapitalrücklage Stadtmarketing GmbH
Neue Bahnen für Minigolfanlage
Einbau eines Aufzugs im DGH Erkshausen
Neuanlage Spielplatz und Barfußpfad am Wildgehege
Ersatzbeschaffungen Fuhrpark Bauhof
32.000 €
43.750 €
710.000 €
1.000.000 €
56.500 €
120.000 €
35.000 €
20.000 €
59.000 €
200.000 €
200.000 €
Kredite – Investitions- bzw. Kassenkredit?
Wer im privaten Bereich größere Anschaffungen tätigt, zahlt diese aus angesparten Rücklagen oder
finanziert diese Maßnahmen mittels Kredit über ein Finanzinstitut. Nach genau dieser Vorgehensweise
arbeitet auch eine Kommune. Je nach Finanzausstattung werden Investitionen entweder über Rücklagen
gezahlt oder es werden insbesondere für größere Maßnahmen (z. B. Bauvorhaben, Anschaffung von
Fahrzeugen, Gerätschaften, usw.) Investitionskredite bzw. Kommunalkredite mit Finanzinstituten
vereinbart. Diese Kredite sind zwingend nur an Investitionsvorhaben gekoppelt, da ein entsprechender
Sachwert (Gebäude oder Fahrzeug) der Finanzierungssumme dem gegenübersteht. Rotenburg a. d. Fulda
hat zum 01.01.2016 einen Kreditbestand in Höhe von 9.463.881,97 €. Aufgrund der bevorstehenden
Investitionsmaßnahmen ist für das Jahr 2016 eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 1.175.268 €
geplant.
Im Gegensatz dazu gibt es die Möglichkeit der Aufnahme von sogenannten Kassenkrediten; sie dienen der
kurzfristigen Liquiditätssicherung und sind mit Dispositionskrediten bei Girokonten im privaten Bereich
vergleichbar. Kassenkredite haben Kommunen schon seit jeher aufgenommen, um Ausgaben auch dann
zeitgerecht leisten zu können, wenn die entsprechenden Einnahmen Tage, Wochen oder Monate später
der Kommune erst zufließen. Der Höchstbetrag, der jährlich an Kassenkrediten aufgenommen werden
darf, ist in der Haushaltssatzung geregelt und hat in Rotenburg a. d. Fulda für das Jahr 2016 ein Volumen
von max. 16.000.000 €.
Wesentliche Unterschiede zwischen Investitionskredit und Kassenkredit liegen somit in der Laufzeit,
Zinshöhe und dem Finanzierungsvorhaben.
Haushaltsplanung in die Zukunft?
Eine langfristige kommunale Finanzplanung über mehrere Jahre hinaus ist nur mit Unterstützung des
Landes Hessen möglich. Mit sogenannten Orientierungsdaten, die das Ministerium des Innern und für
Sport sowie das Ministerium der Finanzen bekanntgeben, erhalten die Kommunen Hinweise auf die nach
gegenwärtigen Rechtsstand voraussichtlichen Entwicklungen wichtiger Ertrags- und Aufwandspositionen
in ihren Haushalten. Grundlage der Orientierungsdaten bilden die Ergebnisse des Arbeitskreises
„Steuerschätzung“, die mit ihren Werten aus der Mai-Sitzung 2015 die Finanzplanung bis zum
Kalenderjahr 2019 fortschreiben. Dies ist nach wie vor eine vorsichtige Schätzung; aktuelle
Unwägbarkeiten sind bei dieser Vorausschau nicht berücksichtigt. Reflektiert man diese Ausgangslage auf
einen privaten Haushalt, so ist für eine Familie die Planung der Einnahmen und Ausgaben über mehrere
Jahre hinweg ebenfalls schwierig einzuschätzen.