Haushalt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda einfach erklärt! Der Haushalt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda gibt Aufschluss darüber, woher das Geld der Stadt kommt und wofür es verwendet wird. Im Rotenburger Haushalt sind alle geplanten Erträge (Einnahmen) und Aufwendungen (Ausgaben) für das kommende Jahr festgelegt. Er ähnelt ganz einfach formuliert einem privaten Haushaltsbuch. Vielleicht haben ja auch Sie schon einmal eine Aufstellung über Ihre voraussichtlichen zukünftigen Einnahmen und Ausgaben gemacht? Natürlich sind die Finanzen einer Stadt um einiges komplexer als die Finanzen einer Privatperson; der Haushaltsplan ist daher ein dickes Buch voller Zahlen, Tabellen und Informationen. Hinzu kommt noch, dass gegenüber dem privaten Haushalt der städtische Haushalt gesetzlichen Regelungen und Formvorschriften unterliegt, die mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die Basis der Haushaltsplanaufstellung bilden und zwingend einzuhalten sind. Wie entsteht der Haushaltsplan der Stadt Rotenburg a. d. Fulda? Der Entwurf des Haushaltsplans wird von der Verwaltung erstellt, vom Magistrat förmlich festgestellt, von der Stadtverordnetenversammlung beraten, ggf. mit Änderungen versehen und dann so beschlossen. Im Nachgang muss der Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst im Anschluss daran kann über die Haushaltsmittel verfügt werden; der Haushaltsplan ist für Alle eine verbindliche Vorgabe zur Aufgabenerfüllung in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Wie ist der Rotenburger Haushalt nun aufgebaut? Der Rotenburger Haushaltsplan 2016 ist ein 256seitiges Werk und beinhaltet aufgrund der genannten Formvorschriften Anlagen, die wesentliche Bestandteile eines Haushaltsplanes darstellen. Im Einzelnen sind dies: Haushaltssatzung 2016 Vorbericht zum Haushalt mit einigen tabellarischen Übersichten (z. B. Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes, städtische Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Leistungen mit Freiwilligkeitscharakter, usw.) Ergebnis- und Finanzhaushalt Produktbuch der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit deren Beschreibungen Geplante Investitionen Stellenplan Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beteiligt ist Weitere allgemeine Informationen Aufgaben - Freiwillig oder Pflicht? Jede Stadt erbringt für ihre Bürgerinnen und Bürger Leistungen, die für ein geregeltes Leben notwendig sind und das Ziel haben, die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu steigern und das Zusammenleben in ihrem Gebiet möglichst attraktiv zu gestalten. Doch nicht bei allen Leistungen und Aufgaben kann die Stadt frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese erbringt. Daher wird bei der Aufgabenerfüllung einer Stadt zwischen „freiwilligen Aufgaben“, „gesetzlichen Pflichtaufgaben“ und „qualitativer Ausgestaltung der Pflichtaufgaben“ unterschieden. Pflichtaufgaben Pflichtaufgaben sind jene Aufgaben, die einer Stadt durch eine der übergeordneten Ebenen, also Bund oder Land bzw. durch ein entsprechendes Gesetz zur Erfüllung übertragen werden, z. B. Straßenbau oder Verkehrsregelungen. Es gibt Pflichtaufgaben, die die Stadt zwar erfüllen muss, aber selbst entscheiden kann, in welchem Umfang und auf welche Art sie diese erfüllt. Dies nennt man qualitative Ausgestaltung der Pflichtaufgaben. Dazu gehören z. B. die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Friedhofsträgerschaft, der Brandschutz oder die Trägerschaft für die Kinderbetreuung (die Bereitstellung ist Pflicht, die Anzahl, Ausstattung und Ausgestaltung ist allerdings nicht vorgegeben). Bei den sogenannten Weisungsaufgaben hat die Stadt diesen Entscheidungsspielraum nicht. In diesem Fall wird ihr nicht nur vorgeschrieben, dass sie eine Aufgabe, bspw. die Ausstellung eines Personalausweises erfüllen muss, sondern auch wie sie diese zu erfüllen hat (die Personenangaben des Personalausweises sind vorgeschrieben) und welche Gebühren sie erheben darf. Freiwillige Aufgaben Anders sieht es bei den freiwilligen Aufgaben aus. Hier kann die Stadt eigenständig entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Leistungen erbringt. Zu freiwilligen Leistungen gehören zum Beispiel die Vorhaltung von Bürgerhäusern, Jugendhäusern, Schwimmbädern und Spielplätzen. Ausschlaggebend, ob und wie die Stadt diese Leistungen erbringt, ist lediglich der finanzielle Handlungsspielraum, der ihr für diesen Zweck zur Verfügung steht. Die beiden folgenden Diagramme zeigen Ihnen einen Überblick über Erträge und Aufwendungen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda für das Haushaltsjahr 2016. Erträge (Gesamtsumme 2016: 24.379.620 €): Sonstiger Ertrag (sonst. Zinsen und ähnliche Erträge Grundsteuer A + B Steuern, Erträge Auflösung 3% Gewerbesteuer 11% Sonderposten) 7% Konzessionsabgaben 7% Öffentlich-rechtliche 2% Entgelte 3% Gemeindeanteil ESt/USt Privatrechtliche 23% Entgelte 3% Schlüsselzuweisungen 36% Sonstige Zuweisungen 5% rot = nicht beeinflussbar orange = bedingt beeinflussbar grün = beeinflussbar Aufwendungen (Gesamtsumme 2016: 24.072.168 €): Sach- und Sonstiger Aufwand (sonst. Dienstleistungen Umlagen, Steuern und 14% Zuschüsse) 5% Kreis- und Schulumlage 36% Zuweisungen und sonstige Erstattungen 10% Abschreibungen 6% Personal- und Versorgungsaufwendungen 27% rot = nicht beeinflussbar Zinsaufwand 2% orange = bedingt beeinflussbar grün = beeinflussbar Die graphisch beschriebenen Erträge und Aufwendungen werden im sogenannten Ergebnishaushalt dargestellt. Er gibt Auskunft über das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch in einem Jahr. Dem gegenüber steht der sogenannte Finanzhaushalt. Er weist die Ein- und Auszahlungen einschließlich der Kreditvorgänge auf und bildet die Grundlage für die Liquiditätssteuerung. Außerdem ist der Finanzhaushalt erforderlich, um die kommunalen Investitionen zu planen, die sich auch über einen größeren Zeitraum erstrecken (z. B. bei Bauvorhaben). An Investitionen für das Jahr 2016 sind in Rotenburg a. d. Fulda folgende Maßnahmen vorgesehen: Einheitliche Beschilderung Gesamtstadt Rate Einrichtung Kinderkrippe St. Georg Grundhafte Sanierung der Kita Dreikäsehoch in der Kernstadt 1. Rate Neubau Feuerwehrgerätehaus Kernstadt Ersatzbeschaffungen für Freiwillige Feuerwehr Weitere Rate für Umstellung auf Digitalfunk bei Feuerwehr Einlage Stammkapital/Kapitalrücklage Stadtmarketing GmbH Neue Bahnen für Minigolfanlage Einbau eines Aufzugs im DGH Erkshausen Neuanlage Spielplatz und Barfußpfad am Wildgehege Ersatzbeschaffungen Fuhrpark Bauhof 32.000 € 43.750 € 710.000 € 1.000.000 € 56.500 € 120.000 € 35.000 € 20.000 € 59.000 € 200.000 € 200.000 € Kredite – Investitions- bzw. Kassenkredit? Wer im privaten Bereich größere Anschaffungen tätigt, zahlt diese aus angesparten Rücklagen oder finanziert diese Maßnahmen mittels Kredit über ein Finanzinstitut. Nach genau dieser Vorgehensweise arbeitet auch eine Kommune. Je nach Finanzausstattung werden Investitionen entweder über Rücklagen gezahlt oder es werden insbesondere für größere Maßnahmen (z. B. Bauvorhaben, Anschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften, usw.) Investitionskredite bzw. Kommunalkredite mit Finanzinstituten vereinbart. Diese Kredite sind zwingend nur an Investitionsvorhaben gekoppelt, da ein entsprechender Sachwert (Gebäude oder Fahrzeug) der Finanzierungssumme dem gegenübersteht. Rotenburg a. d. Fulda hat zum 01.01.2016 einen Kreditbestand in Höhe von 9.463.881,97 €. Aufgrund der bevorstehenden Investitionsmaßnahmen ist für das Jahr 2016 eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 1.175.268 € geplant. Im Gegensatz dazu gibt es die Möglichkeit der Aufnahme von sogenannten Kassenkrediten; sie dienen der kurzfristigen Liquiditätssicherung und sind mit Dispositionskrediten bei Girokonten im privaten Bereich vergleichbar. Kassenkredite haben Kommunen schon seit jeher aufgenommen, um Ausgaben auch dann zeitgerecht leisten zu können, wenn die entsprechenden Einnahmen Tage, Wochen oder Monate später der Kommune erst zufließen. Der Höchstbetrag, der jährlich an Kassenkrediten aufgenommen werden darf, ist in der Haushaltssatzung geregelt und hat in Rotenburg a. d. Fulda für das Jahr 2016 ein Volumen von max. 16.000.000 €. Wesentliche Unterschiede zwischen Investitionskredit und Kassenkredit liegen somit in der Laufzeit, Zinshöhe und dem Finanzierungsvorhaben. Haushaltsplanung in die Zukunft? Eine langfristige kommunale Finanzplanung über mehrere Jahre hinaus ist nur mit Unterstützung des Landes Hessen möglich. Mit sogenannten Orientierungsdaten, die das Ministerium des Innern und für Sport sowie das Ministerium der Finanzen bekanntgeben, erhalten die Kommunen Hinweise auf die nach gegenwärtigen Rechtsstand voraussichtlichen Entwicklungen wichtiger Ertrags- und Aufwandspositionen in ihren Haushalten. Grundlage der Orientierungsdaten bilden die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzung“, die mit ihren Werten aus der Mai-Sitzung 2015 die Finanzplanung bis zum Kalenderjahr 2019 fortschreiben. Dies ist nach wie vor eine vorsichtige Schätzung; aktuelle Unwägbarkeiten sind bei dieser Vorausschau nicht berücksichtigt. Reflektiert man diese Ausgangslage auf einen privaten Haushalt, so ist für eine Familie die Planung der Einnahmen und Ausgaben über mehrere Jahre hinweg ebenfalls schwierig einzuschätzen.
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