Stadtverwaltung | Postfach 15 60 | 79605 Rheinfelden (Baden) Fraktion GRÜNE Heiner Lohmann Hertener Straße 42 79618 Rheinfelden (Baden) Stadtkämmerei Kontakt Herr Düssel Telefon 0 76 23 | 95-308 Fax Zimmer E-Mail Ihr Zeichen 0 76 23 | 95-11308 415 u.duessel@ rheinfelden-baden.de --- Unser Zeichen 20 22 20 25 Datum 19.01.2016 Antrag der Fraktion GRÜNE im Gemeinderat Rheinfelden auf Information über den Rheinsteg vom 12.01.2016 Sehr geehrter Herr Lohmann, im o.g. Antrag baten Sie um Unterrichtung zu 6 Aspekten des Haushaltsplans 2016, die im Zusammenhang mit dem geplanten Rheinsteg diskuttiert werden. Wir nehmen hierzu wie folgt Stellung: 1. Schwimmbadkonzept Für den Neubau eines Ganzjahresbades sind keine Mittel eingestellt, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans 2016 kein ausreichend tragfähiges Konzept vorgelegen hat. 2. Feuerwehrgerätehaus Für den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses sind keine Mittel eingestellt, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans 2016 die Feuerwehr in ihren internen Sitzungen die Feuerwehrkonzeption nicht verabschiedet hatte und diese dem Gemeinderat noch nicht vorgelegt werden konnte. 3. Sanierung Dürrenbach Die Maßnahme wurde in 2 Bauabschnitte geteilt, weil sich der 2. Bauabschnitt finanziell nicht mehr darstellen ließ. Grund hierfür ist aber nicht der Rheinsteg sondern der neu in den Finanzplan aufgenommene Umbau der Scheffelhalle in Herten in den Jahren 2017 bis 2019 mit einem Finanzvolumen von rund 4,9 Millionen Euro. Diese Maßnahme war Hausanschrift Stadtverwaltung Kirchplatz 2 79618 Rheinfelden (Baden) www.rheinfelden.de Öffnungszeiten Mo, Di, Mi 09.00 - 12.00 Uhr Do 09.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr Fr 09.00 - 13.00 Uhr Bankverbindung Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Gläubiger-ID: DE63STD00000077890 IBAN DE34 6835 0048 0002 0002 89 BLZ 683 500 48 Konto 2000 289 SWIFT/BIC SKLODE66 in der letzten Klausurtagung in der Prioritätenliste noch gar nicht mit höchster Dringlichkeit (Priorität 1) ausgewiesen. 4. Außengelände Campus Für das Außengelände Campus stehen nicht verbrauchte 80.000 Euro aus dem Jahr 2015 sowie eine zugesagte Spende von 4.500 Euro zur Verfügung. 5. Die Haushaltskonsolidierung hat die nachhaltige Verbesserung des Ergebnishaushalts zum Ziel. Hierbei wird insbesondere die Ertragsseite auf Verbesserungsmöglichkeiten untersucht aber auch die Aufwandsseite nicht gänzlich außer Acht gelassen. 6. Finanzplan Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrechts (NKHR) wurde das Prinzip des ausgeglichenen Haushalts aus der Kameralistik abgeschafft. Das ordentliche Ergebnis im sogenannten Ergebnishaushalt weist immer einen Saldo aus. Ein konsolidierter Gesamtabschluss ist nach heutiger Rechtslage spätestens zum 31.12.2024 zur erstellen. Eine defizitäre Entwicklung ist aus sich heraus bedrohlich. Negative ordentliche Ergebnisse des Ergebnishaushalts bedeuten, dass die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden, was die Lasten der Erneuerung der Infrastruktur auf die Nachfolgegeneration verlagert. Außerdem würde sich der Spielraum für notwendige Investitionen stark reduzieren, da Kreditaufnahmen nicht mehr genehmigungsfähig wären, weil die Tilgungen der Darlehen nicht mehr erwirtschaftet werden. Dem kann entgegen gesteuert werden durch sparsames und wirtschaftliches Verwaltungshandeln und eine nachhaltige Verbesserung der Ertragssituation (siehe Nummer 5). Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehen für Verständnisfragen auch weiterhin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Eberhardt Oberbürgermeister 2. zu den Akten Seite 2
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