Antwort Antrag Steghaushalt

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Fraktion GRÜNE
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Datum
19.01.2016
Antrag der Fraktion GRÜNE im Gemeinderat Rheinfelden auf Information über den
Rheinsteg vom 12.01.2016
Sehr geehrter Herr Lohmann,
im o.g. Antrag baten Sie um Unterrichtung zu 6 Aspekten des Haushaltsplans 2016, die im Zusammenhang mit dem geplanten Rheinsteg diskuttiert werden. Wir nehmen hierzu wie folgt
Stellung:
1. Schwimmbadkonzept
Für den Neubau eines Ganzjahresbades sind keine Mittel eingestellt, da zum Zeitpunkt
der Erstellung des Haushaltsplans 2016 kein ausreichend tragfähiges Konzept vorgelegen hat.
2. Feuerwehrgerätehaus
Für den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses sind keine Mittel eingestellt,
da zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans 2016 die Feuerwehr in ihren internen Sitzungen die Feuerwehrkonzeption nicht verabschiedet hatte und diese dem Gemeinderat noch nicht vorgelegt werden konnte.
3. Sanierung Dürrenbach
Die Maßnahme wurde in 2 Bauabschnitte geteilt, weil sich der 2. Bauabschnitt finanziell
nicht mehr darstellen ließ. Grund hierfür ist aber nicht der Rheinsteg sondern der neu in
den Finanzplan aufgenommene Umbau der Scheffelhalle in Herten in den Jahren 2017
bis 2019 mit einem Finanzvolumen von rund 4,9 Millionen Euro. Diese Maßnahme war
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in der letzten Klausurtagung in der Prioritätenliste noch gar nicht mit höchster Dringlichkeit (Priorität 1) ausgewiesen.
4. Außengelände Campus
Für das Außengelände Campus stehen nicht verbrauchte 80.000 Euro aus dem Jahr
2015 sowie eine zugesagte Spende von 4.500 Euro zur Verfügung.
5. Die Haushaltskonsolidierung hat die nachhaltige Verbesserung des Ergebnishaushalts
zum Ziel. Hierbei wird insbesondere die Ertragsseite auf Verbesserungsmöglichkeiten
untersucht aber auch die Aufwandsseite nicht gänzlich außer Acht gelassen.
6. Finanzplan
Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrechts (NKHR) wurde das Prinzip des ausgeglichenen Haushalts aus der Kameralistik abgeschafft. Das
ordentliche Ergebnis im sogenannten Ergebnishaushalt weist immer einen Saldo aus.
Ein konsolidierter Gesamtabschluss ist nach heutiger Rechtslage spätestens zum
31.12.2024 zur erstellen.
Eine defizitäre Entwicklung ist aus sich heraus bedrohlich. Negative ordentliche Ergebnisse des Ergebnishaushalts bedeuten, dass die Abschreibungen nicht erwirtschaftet
werden, was die Lasten der Erneuerung der Infrastruktur auf die Nachfolgegeneration
verlagert. Außerdem würde sich der Spielraum für notwendige Investitionen stark reduzieren, da Kreditaufnahmen nicht mehr genehmigungsfähig wären, weil die Tilgungen
der Darlehen nicht mehr erwirtschaftet werden. Dem kann entgegen gesteuert werden
durch sparsames und wirtschaftliches Verwaltungshandeln und eine nachhaltige Verbesserung der Ertragssituation (siehe Nummer 5).
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehen für Verständnisfragen auch weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhardt
Oberbürgermeister
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