Ausbildung zum/zur SCHIFFSMECHANIKER / SCHIFFSMECHANIKERIN SCHIFFSMECHANIKER / SCHIFFSMECHANIKERIN Berufsschule ‐ 3. Schulzeitblock Abschlussprüfung Teil II zum Ende des 3. Blocks Ausbildungsstätte Schiff Praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Gesamtschiffsbetrieb 12 Wochen Berufsschule ‐ 2. Schulzeitblock Abschlussprüfung Teil I am Ende des 2. Blocks 12 Wochen Ausbildungsstätte Schiff Praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Gesamtschiffsbetrieb Überbetriebliche Ausbildungsstätte Überbetriebliche Ausbildung in der Metallbearbeitung ( 7 oder 11 Wochen ) 9/13 Wochen Überbetriebliche Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr ( 2 Wochen ) Berufsschule ‐ 1. Schulzeitblock 12 Wochen Voraussetzungen und Eigenschaften Mindestens Hauptschulabschluss Seediensttauglichkeit für den Decks– und Maschinendienst Ein Alter von mindestens 16 Jahren Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern für die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt Handwerkliches Geschick und technisches Interesse Gute bis zufriedenstellende Noten in Mathematik und Physik Die Bereitwilligkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team Die Fähigkeit und Bereitschaft , sich in Englisch zu verständigen Stand: 08/2013
© Copyright 2024 ExpyDoc