SCHIFFSMECHANIKER / SCHIFFSMECHANIKERIN

Ausbildung zum/zur
SCHIFFSMECHANIKER / SCHIFFSMECHANIKERIN SCHIFFSMECHANIKER / SCHIFFSMECHANIKERIN
Berufsschule ‐ 3. Schulzeitblock
Abschlussprüfung Teil II zum Ende des 3. Blocks Ausbildungsstätte Schiff
Praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Gesamtschiffsbetrieb 12 Wochen Berufsschule ‐ 2. Schulzeitblock
Abschlussprüfung Teil I am Ende des 2. Blocks 12 Wochen Ausbildungsstätte Schiff
Praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Gesamtschiffsbetrieb Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Überbetriebliche Ausbildung in der Metallbearbeitung ( 7 oder 11 Wochen ) 9/13 Wochen
Überbetriebliche Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr ( 2 Wochen ) Berufsschule ‐ 1. Schulzeitblock 12 Wochen Voraussetzungen und Eigenschaften
 Mindestens Hauptschulabschluss  Seediensttauglichkeit für den Decks– und Maschinendienst  Ein Alter von mindestens 16 Jahren  Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern für die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt  Handwerkliches Geschick und technisches Interesse  Gute bis zufriedenstellende Noten in Mathematik und Physik  Die Bereitwilligkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team  Die Fähigkeit und Bereitschaft , sich in Englisch zu verständigen Stand: 08/2013