TDB ZZ Stopfen BDS - bei der MEHLAG AG

BRANDSCHUTZ UND UMWELTSCHUTZ AKTIENGESELLSCHAFT
MEHLAG AG
°
MEHLAG
Gildenweg 4 ° 50354 Hürth ° Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 ° Fax: 0 22 33 / 39 80-79
E-Mail: [email protected] ° Internet: www.mehlag.de
Kabel-/Kombiabschottung „System ZZ-Stopfen BDS“ S 90
Zulassungsnummer: Z-19.15-1316 DIBt, Berlin
Massivwand/-decke ≥ 150 mm
Leichte Trennwand ≥ 100 mm
Anwendungsbereiche:
Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und
-leitungen aller Art und Durchmesser sowie nichtbrennbaren Rohren
Besonders geeignet für alle gängigen Kernbohrdurchmesser bis 250 mm.
Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen S 30, S 60 sowie S 90.
Einsatzbereiche:
Wände aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton oder Porenbeton
Decken aus Beton, Stahlbeton oder Porenbeton
Leichte Trennwände
Systemvorteil / Nutzen:
Besonders geeignet zur Nachbelegung von Kabel
Einfache Verarbeitung; kein Spezialwerkzeug notwendig
Nach Einbau sofortige Funktionsübernahme
Flexibler Einsatz (temporärer und permanenter Brandschutz)
Zugelassen für alle Kabeldurchmesser und –typen (auch Kabelbündel bis ∅ 10 cm)
Zugelassen für Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis ∅ 20 mm
Zugelassen für nichtbrennbare Rohre aus Stahl, Edelstahl, Stahlguss oder Kupfer
bis ∅ 28 mm
Zugelassen für alle Kabeltragesysteme aus Stahl-, Aluminium- u. Kunststoffprofilen
Kein Anstrich notwendig
Einseitige Installation möglich
Lösungsmittelfrei, keine Weichmacher und halogenfrei gemäß DIN VDE 0472-815
Das „System ZZ-Stopfen BDS“ erfüllt die Forderungen an die Feuerwiderstandsklasse
S 90 nach DIN 4102 Teil 9.
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Formteilschott (Stopfen) - Stand: 14.07.15
- Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten -
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Kabel-/Kombiabschottung „System ZZ-Stopfen BDS“ S 90
Zulassungsnummer:
1
Wanddicke )
1
Deckendicke ):
Durchmesser Kabelabschott.:
Dicke der Kabelabschottung:
1
2
)
)
Z-19.15-1316 DIBt, Berlin
Mauerwerk, Beton, Stahlbeton
oder Porenbeton:
2
Leichte Trennwand ):
Beton/Stahl-/Porenbeton:
Wand und Decke:
2
Leichte Trennwand ):
Wand und Decke:
S 90: mindestens 100 mm
S 90: mindestens 100 mm
S 90: mindestens 150 mm
maximal 250 mm
max. 150 mm (mit ZZ-Rohrschale)
S 90: mindestens 150 mm
Wände und Decken der Feuerwiderstandsklasse F 90, Dicke im Bereich der Abschottung mindestens 150 mm.
Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren (DIN 4102-A) zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten, wenn die Wände der Feuerwiderstandsklasse
F 90, F 60 bzw. F 30 nach DIN 4102-4 entsprechen oder die Feuerwiderstandsklasse F 90, F 60 bzw. F 30
durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen ist.
Belegung:
Abstände:
Montage bei Massivwänden /
Massivdecken:
Ergänzungen zur Montage
bei Massivwänden:
Montage bei leichten
Trennwänden:
Elektrokabel und -leitungen aller Art (auch Lichtwellenleiter)
Kabelbündel bis ∅ 10 cm (siehe Zulassung, Abschnitt 3.2.2.2)
Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für
Steuerungszwecke bis ∅ 15 mm.
Einzelne Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis ∅ 20 mm
Kabelrinnen, -pritschen und -leitern aus Stahl-, Aluminium- und
Kunststoffprofilen.
Bei Verwendung von ZZ-Rohrschalen in leichten Trennwänden:
Innenraum des ZZ-Stopfens vollständig mit Kabeln belegbar
(Innenraum = max. 60% der Rohbauöffnung).
Bei der Belegung sind keine Mindestabstände einzuhalten
(Abstände für Elektro-Installationsrohre sind gemäß Zulassung
einzuhalten!).
Abstand zu anderen Öffnungen oder Einbauten:
mindestens 20 cm
Abstand zwischen benachbarten Abschottungen nach dieser
Zulassung: mindestens 5 cm.
Abstand der ersten Halterungen (Unterstützungen) der Leitungen
beidseitig der Wand: maximal 50 cm
Bauteilöffnung reinigen.
Zwei ZZ-Brandschutzstopfen BDS mit Messer je nach Belegung
entsprechend zuschneiden und so in die Bauteilöffnung
einbauen, so dass ein dichter Verschluss der Öffnung entsteht.
Im Verlauf der Montage sind Kabelzwischenräume, Zwickel und
Enden der Elektro-Installationsrohre (mit oder ohne Belegung)
auf beiden Schottseiten mit ZZ-Brandschutzmasse mindestens
20 mm tief zu verschließen.
Bei Wandstärken von weniger als 150 mm sind rings um die
Schottöffnung Aufleistungen aus GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DN 4102-A anzubringen. Die
Aufleistung kann wahlweise ein- oder beidseitig montiert werden.
Wahlweise dürfen auch ZZ-Rohrschalen angeordnet werden.
Öffnung mit Durchmesser entsprechend der ZZ-Rohrschale in
die Wand schneiden.
Bauteilöffnung reinigen / entstauben.
ZZ-Rohrschale wahlweise mittig oder einseitig bündig in die
Öffnung einsetzen.
Fugen zwischen ZZ-Rohrschale und Bauteillaibung wahlweise
mit mineralischem Mörtel, Gipsspachtel oder ZZ-Brandschutzmasse von jeder Wandseite her mindestens 20 mm tief
ausfüllen.
Weiterer Ablauf wie bei „Montage bei Massivwänden / Massivdecken“ beschrieben.
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Nachinstallation von Kabeln:
Kennzeichnungsschild:
ZZ-Stopfen aus dem Schott herausnehmen und entsprechend
der Nachbelegung zuschneiden, Kabel einlegen und wieder
zulassungsgerecht einbauen.
oder: Ein Loch in den Stopfen bohren und Kabel hindurchführen.
In den ZZ-Stopfen hergestellte Öffnungen mit ZZ-Brandschutzmasse mindestens 20 mm tief ausfüllen.
Neben der Abschottung muss ein Kennzeichnungsschild sichtbar
und dauerhaft befestigt sein.
Einbau in Massivwand ≥ 150 mm
Einbau in Massivdecke ≥ 150 mm
Einbau in Massivwand ≥ 100 mm
Aufleistung beidseitig
Einbau in Massivwand ≥ 100 mm
Aufleistung einseitig bündig
Einbau in Massiv-/Leichte Trennwand ≥ 100 mm
Einbau in Massiv-/Leichte Trennwand ≥ 100 mm
ZZ-Rohrschale mittig
ZZ-Rohrschale einseitig bündig
Legende: (alle Maße in mm)
1 ZZ-Brandschutzstopfen
2 Leichte Trennwand/Massivwand/Massivdecke
3 ZZ-Brandschutzmasse
4 ZZ-Rohrschale
5 Aufleistung
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Stopfenprogramm: (Massivwand/-decke)
Typen:
max. Öffnungsgröße
ZZ Stopfen BDS 065
≤
65 mm
ZZ Stopfen BDS 078
≤
78 mm
ZZ Stopfen BDS 107
≤ 104 mm
ZZ Stopfen BDS 122
≤ 118 mm
ZZ Stopfen BDS 134
≤ 128 mm
ZZ Stopfen BDS 165
≤ 160 mm
ZZ Stopfen BDS 200
≤ 194 mm
ZZ Stopfen BDS 250
≤ 240 mm
Stopfenprogramm: (Leichte Trennwand)
Typen:
(jeweils bestehend aus 2 Stopfen und 2 Halbschalen)
ZZ Stopfen BDS 065 mit Rohrschale Ø 98 mm
ZZ Stopfen BDS 078 mit Rohrschale Ø 111 mm
ZZ Stopfen BDS 107 mit Rohrschale Ø 144 mm
Für Öffnungen von 75 mm und 100 mm siehe
„System ZZ-DoBo BDS“.
Mindestabstände der Kabelabschottungen untereinander (alle Maße in mm)
Massivwand/-decke
Massivwand mit Aufleistungen
Massiv-/Leichte Trennwand mit ZZ-Rohrschalen
ZZ-Stopfen BDS und ZZ-Rohrschale (Halbschalen)
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Ausschreibungstext
Pos.
01.01
Menge Leistungsbeschreibung/Text
1
E. P. €
G. P. €
Stück Abschottung der Durchführung von Elektrokabeln und
–leitungen aller Art (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung
des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels einschließlich ihrer Kabeltragekonstruktionen sowie ggf. Rohren
zu Steuerungszwecken (aus Stahl oder Kunststoff) ≤ 15 mm,
nichtbrennbaren Rohren aus Stahl, Edelstahl, Stahlguss oder
aus Kupfer ≤ 28 mm und Elektro-Installationsrohre aus
Kunststoff ≤ 20 mm durch Wände und Decken, Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 - Teil 9, liefern und
fachgerecht montieren mit der bauaufsichtlich zugelassenen
Kabelabschottung „System ZZ-Stopfen BDS“ bestehend aus
den staub- und faserfrei zu verarbeitenden Formteilen aus
„ZZ-Brandschutzdruckschaum BDS“ oder „ZZ-Brandschutzschaum BDS-N“, Variante A genannt, gemäß allgemeiner
bauaufsichtlicher Zul.-Nr. Z-19.11-474 bzw. Nr. Z-19.11-1599.
Zum Schließen aller Zwischenräume, Fugen, Zwickel und
Enden der Elektro-Installationsrohre ist der dämmschichtbildende Baustoff „ZZ-Brandschutzmasse BDS-N“ gemäß
allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-19.11-1600 zu
verwenden.
Zugelassen für den Einbau in Wände aus Mauerwerk, Beton
bzw. Stahlbeton oder Porenbeton, leichte Trennwände in
Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und beidseitiger
Beplankung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten ≥ 10 cm und
Decken aus Beton, bzw. Stahlbeton oder Porenbeton ≥ 15 cm
mit einer Feuerwiderstandsklasse von mindestens F 90.
Die Kabelabschottung ist bis zu einem Durchmesser ≤ 25 cm
(Rohbaumaß der Bauteilöffnung) zugelassen und muss eine
Mindestdicke von 15 cm haben.
Das System muss eine Nachinstallation ohne besondere
Hilfsmittel gewährleisten und das Material muss nach Ausbau
wiederverwendbar sein. Es soll sich für den temporären oder
permanenten Einbau eignen.
Die Kabel-/Kombiabschottung ist durch ein Schild dauerhaft zu
kennzeichnen.
Angebotene Konstruktion:
Kabel-/Kombiabschottung „System ZZ-Stopfen BDS“
Verwendbarkeitsnachweis: Z-19.15-1316 des DIBt
Liefernachweis: MEHLAG AG, Hürth
Material und Montage:
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