Musik in Historischen Häusern & Höfen 3. - 5. Juli 2015

Inhaltsverzeichnis
Das Konzertereignis 2015 in Karlstadt
25 Jahre Musik in Historischen Häusern und Höfen
3. – 5. Juli 2015
Grußwort
S.3
Veranstaltungsort
S.4
Till Brönner
S. 5
Liebe Gäste und Musikfreunde,
Russische Kammerphilharmonie
S. 6
vom 3. – 5. Juli 2015 steht Karlstadt ganz im Zeichen der Musik.
Carolin No
S. 7
Hinweise Sicherheit
S. 8
Shuttleservice und Anreise
S. 9
Anreiseplan
S.10
Seit 25 Jahren bezaubert die Veranstaltungsreihe „Musik in Historischen
Häusern und Höfen“ die Musikliebhaber durch eine einzigartige Kombination aus ganz besonderen Veranstaltungsorten und ausgewählten, zauberhaften Musik-Ensembles. Die Musik – von klassisch bis modern – bietet dabei
stets Abwechslung und für jeden Geschmack etwas.
Sponsoren und Helfer
S. 12
AGB
S.16
Hinweis Musik in Historischen Häusern und Höfen 2016
S. 18
Hinweis Umsonst und Draußen 2015
S. 19
Im Jubiläumsjahr 2015 hat sich die Stadt Karlstadt etwas ganz Besonderes
einfallen lassen: drei hochkarätige Open-Air-Konzerte auf der Burgruine
„Karlsburg“. Bereits das Eröffnungskonzert ist ein Knaller. Jazz-Ikone Till
Brönner gibt sich mit seinem „The Till Brönner Orchestra“ die Ehre. Auch
für die Klassikfans präsentieren wir in diesem Jahr mit der Russischen Kammerphilharmonie St. Petersburg ein renommiertes Ensemble. Und auch der
künstlerische Nachwuchs zeigt sein außergewöhnliches Können: so wird
das Duo Carolin No mit einer Band auftreten, die als außergewöhnliches
Pop-Projekt gilt.
Um das Konzertevent auch in seiner 25. Ausgabe so abwechslungsreich und
einzigartig zu gestalten, sind viele helfende bzw. unterstützende Hände nötig. Mein herzlichster Dank gilt deshalb allen, die unser Konzertwochenende
fördern: unseren Sponsoren, Helfern, dem Veranstaltungsteam und Ihnen,
liebe Gäste.
Veranstalter:
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchblättern
des Programms und freue mich, Sie zu diesem
einmaligen Konzerterlebnis begrüßen zu dürfen.
Ihr
Stadt Karlstadt
Zum Helfenstein 2 | 97753 Karlstadt | Tel. 09353 7902-0 | Fax 09353 7902-99
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Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister Stadt Karlstadt
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Ruine Karlsburg
Die Anfänge der nördlich von Karlstadt am linken Mainufer gelegenen
Talsiedlung Karlburg und der gleichnamigen Höhenburg gehen auf die
Merowingerzeit um 600 zurück. Die
Burg, nach Süden und Osten durch
Steilhänge von Natur aus gesichert,
dürfte neben der Aufgabe als Fluchtburg auch als Landeserschließung
und Verwaltung gedient haben.
Erstmals urkundlich erwähnt wurde
die Karlsburg 1254 vom damaligen
Fürstbischof in Würzburg als Zufluchtsort der Landesherren. Allerdings musste 1409 Bischof Johann
von Egloffstein wegen hoher Schulden die Burg pfandweise dem Domkapitel überlassen, in dessen Besitz
sie bis 1493 blieb. In diese Zeit fielen
zahlreiche Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen, u.a. der seinerzeit viel
bestaunte ca. 60 m tiefe Brunnen.
Nur 32 Jahre nach Wiedereinlösung
der Burg durch die Bischöfe zerstör-
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the Till Brönner Orchestra
ten im Frühjahr 1525 die Karlstadter
Bürger sie, kurz bevor der Bauernkrieg im Hochstift Würzburg blutig
niedergeschlagen wurde. Steinräuber dezimierten bis in die Mitte des
19. Jahrhunderts die Überreste. Seit
1960 ist die Burgruine im Besitz des
Landkreises Main-Spessart.
Wer den Aufstieg zur Karlsburg auf
sich genommen hat, wird nicht nur
mit einem atemberaubenden Ausblick über Karlstadt, die Umgebung
und das Maintal belohnt. Die Ruine,
die durch Lichtilluminationen an den
Veranstaltungsabenden besonders
hervorgehoben wird, bietet ein ganz
besonderes und einmaliges Ambiente. Die Nutzung der Karlsburg als
Veranstaltungsort ist eine besondere
und einmalige Auszeichnung des
Landkreises Main-Spessart und ein
Novum für die Veranstaltungsreihe
„Musik in Historischen Häusern und
Höfen“.
Der Jazz-Trompeter Till Brönner gilt
als einer der erfolgreichsten Jazz-Musiker Deutschlands und zweifellos ist
er der experimentierfreudigste. Als
kreativer Grenzgänger zwischen den
Genres ist er immer für eine Überraschung gut. Als erstem Musiker wurden ihm Echo-Preise in drei Kategorien verliehen: Jazz, Klassik und Pop.
„Triple Crown“ nennt man in der
Fachwelt respektvoll dieses Kunststück. Und auch für „The Movie Album“, das im September erschienen
ist, ist er wieder für den Jazz-Echo
2015 nominiert.
Nun kommt der Musiker mit einem
ganz neuen, spektakulären Format
nach Karlstadt, eine Show die man
gesehen haben muss!
Das Till Brönner Orchestra nimmt die
Tradition der großen Big Bands, wie
Freitag, 3. Juli 2015,
um 20 Uhr;
Einlass ab 18 Uhr
Karten ab 34,90 EUR
zum Beispiel James Last und Dean
Martin aus den goldenen Zeiten des
Ball Rooms wieder auf. Natürlich
in einem modernen, musikalischen
Gewand. So nimmt der Musiker und
Entertainer die Besucher mit auf eine
musikalische Reise, auf der er unter
anderem Halt in Brasilien, New Orleans, Mexiko, Kuba und New York
macht.
Dabei verbeugen sich Till Brönner
und seine Musiker vor musikalischen Größen, wie zum Beispiel
Louis Armstrong, Charlie Parker und
Johann Sebastian Bach. Unterstützt
von einer spektakulären Lightshow
führt Till Brönner als charmanter
und witziger Gastgeber durch das
Programm, so dass zum Beispiel die
Berliner Morgenpost ihre Konzertkritik mit dem Satz „Drei Stunden bestes Entertainment!“ betitelte.
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„Italienische Nacht“
„Backstage“
Sonntag, 5. Juli 2015,
um 20.00 Uhr;
Einlass ab 18 Uhr
Karten ab 18,90 EUR
Russische Kammerphilharmonie
St. Petersburg unter der Leitung von Juri Gilbo
Solisten: Barbara Cramm (Sopran) und Cristian Lanza (Tenor)
Duo Carolin No mit Band
Andreas und Caro Obieglo
Die Besucher können sich auf eine
„Italienische Nacht“ mit dem Russischen Philharmonischen Kammerorchester St. Petersburg freuen. Gemeinsam mit den beiden Solisten
Barbara Cramm (Sopran) und Cristian
Lanza (Tenor) präsentieren sie italienische Arien und neapolitanische
Lieder. Darunter so beliebte Stücke
wie z. B. „La Donna e mobile“
und „Libiamo“ von Verdi, „O mio
babbino caro“ und „Nessun Dorma“
von Puccini und Rossinis “Una voce
poco fa” sowie “La Danza“.
Das Duo Carolin No ist alles, außer
gewöhnlich. Mit sechs Alben und
zahlreichen Konzerten in der gesamten Republik haben sich Carolin No
längst in der Musikszene etabliert.
Karlstadt präsentieren. An diesem
Abend wird das Duo von Tilmann
Wehle (Cello), Felix Wiegand (Bass)
und Christian Kraus (Drums) begleitet.
Die Musiker gelten als „außergewöhnliches Pop-Projekt“ und konnten sich – inzwischen sogar weltweit
– einen festen Platz auf diversen Kultursendern erobern. Nach ihrem von
der Fachpresse hochgelobten und
mehrfach ausgezeichneten Studioalbum „Favorite Sin“ (2013), haben
die Träger des „Nachwuchsförderpreises für junge Songpoeten“ während ihrer letztjährigen Tournee und
zweiten großen USA-Reise ein neues
Album aufgenommen und produziert: „Backstage“, das sie auch in
„Backstage“ nimmt, wie der Name
bereits verrät, seine Hörer mit hinter
die Kulissen, in den Bereich, der normalerweise nur den Künstlern vorbehalten ist. Inspiriert von Künstlern
wie Jackson Browne („Running On
Empty“) und U2 („Rattle And Hum“)
lassen Carolin No ihre Hörer damit
nicht nur hinter die Bühne, sondern
auch ganz nah an sich heran - und
lüften musikalisch ein paar der Geheimnisse, die sich um den Mythos
Backstage ranken...
Die Russische Kammerphilharmonie St. Petersburg demonstriert eindrucksvoll die unerschöpfliche Vielfalt an musikalischen Talenten sowie
den hohen Ausbildungsstandard ihres Heimatlandes. Ihr außergewöhnlich breitgefächertes Repertoire, das
vom Barock bis zur Moderne reicht,
hat es zu einem der gefragtesten
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Samstag, 4. Juli 2015,
um 20.00 Uhr;
Einlass ab 18 Uhr
Karten ab 22,90 EUR
Klangkörper Europas gemacht. Mit
Juri Gilbo hat das Orchester eine
charismatische Musikerpersönlichkeit an seiner Spitze. Ihm ist es gelungen, das Ensemble zu einem internationalen Spitzenorchester zu
formen.
Die Sopranistin und Ausnahme-Sängerin Barbara Cramm zählte zu den
Nachwuchstalenten Deutschlands.
Zahlreiche Gastverträge führten sie
u.a. in das Festspielhaus Salzburg,
die Stuttgarter Oper und in die Sydney Opera.
Der in Rom geborene Tenor Cristian
Lanza ist der Enkel des weltberühmten Startenors Mario Lanza. Nach
seiner Gesangsausbildung in klassischer Musik und etlichen Auftritten
in Italien feierte er in Deutschland
Erfolge, u. a. bei seiner Konzerttournee unter dem Motto: „Cristian
Lanza gibt sich die Ehre“.
Carolin No sind in vieler
Hinsicht außergewöhnlich
und einfach wunderbar
anders als die übliche Popmusik-Kost.
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Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie
Kartenvorverkauf
Barrierefreiheit
Sie können Ihre Konzertkarten im
Internet über www.reservix.de oder
auch direkt bei der Stadt Karlstadt
bestellen.
Die Ruine Karlsburg ist aufgrund der
lokalen Gegebenheiten nicht barrierefrei. Rollstuhlfahrer werden daher
gebeten, sich vor Kauf einer Eintrittskarte direkt mit der Stadt Karlstadt,
Tel. 09353 7902-25, in Verbindung
zu setzen.
Für die telefonische Bestellung nutzen Sie bitte die Telefonnummer der
Stadt Karlstadt, Tel. 09353 7902-25,
und reservieren Sie Ihre Konzertkarten. Selbstverständlich bieten wir
Ihnen auch den schriftlichen Bestellweg an.
Stadt Karlstadt, Zum Helfenstein 2,
97753 Karlstadt Fax 09353 7902-99,
E-Mail: [email protected]
Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Post- bzw. E-Mail-Eingangs bearbeitet. Ermäßigungen
werden nicht gewährt.
Der entsprechende Endbetrag muss
innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels beglichen
werden. Andernfalls werden die Karten wieder dem freien Verkauf zur
Verfügung gestellt. Der Versand der
Karten erfolgt nach Zahlungseingang.
Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Stadt Karlstadt (siehe Seite 12)
Kartenrücknahme
Kartenrücknahme ist grundsätzlich
nicht möglich. Auch Programm- und
Besetzungsänderungen berechtigen
nicht zur Rückgabe. Lediglich in den
Fällen, wo eine Veranstaltung in der
ersten Hälfte abgebrochen werden
muss, ist eine Rücknahme und Rückerstattung (abzüglich der Systemund Vorverkaufsgebühren) möglich.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie
bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt
Karlstadt.
Der Aufstieg zur Karlsburg beginnt in
Karlstadt-Mühlbach (Martellstraße)
und erstreckt sich über eine Länge
von ca. 600 m sowie 80 Höhenmeter
und ist nur für trittsichere Personen
mit geeignetem Schuhwerk zu empfehlen. Die Stadt Karlstadt verweist
in diesem Zusammenhang auf den
Shuttle Service (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass auch das
Veranstaltungsgelände unbefestigt
und uneben ist.
Shuttle-Service
(ab 17.30 - 20.00 Uhr
sowie nach Veranstaltungsende)
Der Shuttle-Service zum Aufgang
(Fußweg) zur Karlsburg fährt von
Mühlbach, Haltestelle „Martellstraße“, direkt zur Ruine Karlsburg.
Bitte beachten Sie, dass nur eine
begrenzte Anzahl von Plätzen für
den Shuttle-Service zur Karlsburg
zur Verfügung stehen. Eine Reservierung des Shuttle-Service ist nicht
möglich.
Spielplanänderungen
Termin- und Spielplanänderungen
bleiben vorbehalten. Bei notwendigen Spielplanänderungen, die beispielsweise auf Grund von Erkrankungen des Künstlers erfolgen müssen, wird die Stadt Karlstadt sich bemühen, einen möglichen Ersatz zu
stellen. Für nicht besuchte Vorstellungen kann weder eine Gutschrift noch
sonstiger Ersatz geleistet werden.
Bild- und Tonaufzeichnungen sind
grundsätzlich untersagt.
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Die Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung
statt. Bei unsicherer Witterung wird
empfohlen, regenfeste Kleidung und
Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der
damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet.
Anreise
Mit der Bahn
Mit dem Auto
Karlstadt liegt direkt an der Bahnlinie Frankfurt - Würzburg. Der Aufgang zur Ruine Karlsburg ist zu Fuß
durch die historischen Altstadt in ca.
15 Minuten (1.500 m) erreichbar.
Aus Richtung Frankfurt bzw. Nürnberg über die A 3 sowie aus Richtung
Kassel bzw. Ulm über die A 7.
Bitte folgen Sie in Karlstadt den Parkplatzausschilderungen mit dem Hinweis „P-Karlsburg“.
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Sponsoren
Ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren & Medienpartner...
Medienpartner:
Sponsoren:
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... sowie allen Helferinnen und Helfern
THW Karlstadt | BRK Karlstadt | Freiwillige Feuerwehr
Karlstadter
Die Stadt Karlstadt bedankt sich insbesondere beim Landkreis MainSpessart für die Genehmigung, die Jubiläumskonzerte auf der Ruine Karlsburg durchführen zu dürfen.
Für Ihr leibliches Wohl:
Die Stadt Karlstadt ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes. Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Paul Kruck (Tel. 09353 7902-45) USt-IdNr.:
DE132115325
Fotonachweise: Till Brönner: Ali Kepenek; Russische Kammerphilharmonie St. Petersburg: Alex Neroslawsky; Carolin No: Daggi Binder, Maizucker; Stadt Karlstadt und
Fotostudio Jürgen Müller (Karlstadt)
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Stadt Karlstadt für die Veranstaltung „Musik in Historischen Häusern und Höfen
2015“
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder Vereinbarung
zwischen der Stadt Karlstadt (Veranstalter)
und dem Kunden/Besteller (Käufer). Mit
dem Kauf/Bestellung einer Eintrittskarte
erkennt der Käufer die nachfolgenden Bedingungen verbindlich an.
Kartenbestellung und -verkauf
Mit der Kartenbestellung/Kartenkauf akzeptiert der Käufer die AGB des Veranstalters. Der Umfang der vertraglichen
Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und/oder
der Auftragsbestätigung der Stadt Karlstadt
und/oder Angaben in den Vertragsbestätigungen sowie diesen AGB. Im Rahmen
des Vertragsgegenstandes bestimmt und
verantwortet die Stadt Karlstadt, wie der
Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Käufers bestehen nicht. Die Stadt
Karl-stadt ist jedoch stets bemüht, den
Wünschen Rechnung zu tragen. Alle Angebote im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Musik in Historischen Häusern und
Höfen“ sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes
bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen
im Internet, in den Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den
Kunden zur Abgabe eines Angebotes.
Verträge zwischen der Stadt Karlstadt und
dem Käufer kommen grundsätzlich erst
mit der ausdrücklichen Annahme durch
die Stadt Karlstadt zustande. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die
Preise verstehen sich als Endpreis inklusi16
ve Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr
zzgl. Porto. Der Käufer verpflichtet sich,
den Rechnungsbetrag innerhalb des auf
der Rechnung vermerkten Zahlungsziels
zu begleichen. Der Versand der Karten
erfolgt nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs.
Nach Ablauf des Zahlungsziels ist die
Stadt Karlstadt berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Karten wieder in
den freien Verkauf zu geben. Nachträgliche Änderungen einer Bestellung/eines
Kaufes sowie Kartenrückgabe und -tausch
sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. Es besteht kein
Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch
von Karten für nicht wahrgenommene
Konzerte. Beim Erhalt der Eintrittskarte
sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung,
Preisgruppen, Datum, Uhrzeit) sofort zu
überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens
des Veranstalters kein Ersatz gewährt. Der
Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hierfür bedürfen einer vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Die Stadt Karlstadt weist darauf hin, dass
am Einlass durch das Veranstaltungspersonal bzw. durch die von ihr beauftragten
Personen Kontrollen erfolgen.
Besetzungs- und Programmänderungen,
Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung
Besetzungs-, Programm- oder Änderungen des Veranstaltungsortes berechtigen
nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur
Rückgabe der Karten oder zur Minderung
des Kaufpreises. Bei genereller Absage
einer Veranstaltung wird innerhalb einer
Frist von einem Monat nach dem Termin
der Veranstaltung gegen Vorlage der Ein-
trittskarte der Kaufpreis unter Abzug der
Vorverkaufsgebühren sowie der Systemgebühren vom Veranstalter zurückerstattet. Die Open-Air-Veranstaltungen finden
auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei
unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen
der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet.
Der Fußweg zur Ruine Karlsburg ist nur
für trittsichere Personen mit geeignetem
Schuhwerk zu empfehlen. Die Stadt Karlstadt verweist in diesem Zusammenhang
auf den kostenpflichtigen Shuttle-Service.
Sollte eine bereits laufende Veranstaltung
abgebrochen werden müssen, kann kein
Ersatz gewährt werden. Wird die Veranstaltung am Veranstaltungstag bis zur
planmäßigen Hälfte der musikalischen
Aufführung durchgeführt und danach wegen Unwetters oder sonstiger Gründe, die
die Stadt Karlstadt nicht zu vertreten hat,
abgebrochen, gilt die Leistung als erbracht
und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder den Besuch
einer Ersatzveranstaltung. Erfolgt der Abbruch der Veranstaltung vor der planmäßigen Hälfte oder wird die Veranstaltung
gänzlich abgesagt (ausgenommen sind
Absagen aus Gründen der höheren Gewalt z.B. Krieg, Streik, Tierseuchen, etc.),
so wird dem Käufer der Grundeintrittspreis
zurückerstattet. Eine Erstattung der System-, Vorverkaufs- und Portokosten oder
sonstigen Kosten und Aufwendungen ist
ausgeschlossen. Die Rückerstattung erfolgt über die Vorverkaufsstelle, bei der
die Eintrittskarte(n) erworben wurde(n).
Treten am Veranstaltungstag selbst zumutbare Zeitverzögerungen beim Beginn
der Veranstaltung auf, so besteht für den
Käufer kein Rücktrittsrecht. In diesen Fällen kann eine Erstattung des Eintrittskar-
tenpreises nicht erfolgen. Zudem behält
sich der Veranstalter vor, den Beginn der
Aufführung aus wetterbedingten Gründen
zeitlich zu verschieben. Der Veranstalter
behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung
zu erweitern, bzw. zu ändern. Auf den
Plätzen der niedrigeren Preiskategorien
muss mit Sichtbehinderungen gerechnet
werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadenersatz oder
Rücktritt vom Vertrag. Außerdem können
durch Kameras oder technische Aufbauten Sichtbehinderungen entstehen. Die
Konzertveranstaltung ist bestuhlt, Stehplätze werden nicht angeboten. Das Stehen innerhalb des Zuschauerblickfeldes
ist während des Programmes nicht gestattet.
Späteinlasse, Bild- und /oder Tonaufnahmen
Nach Beginn der Veranstaltung besteht
kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei
Veranstaltungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass. Die Eintrittskarte verliert
beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Ton-, Bild-, Film- und
Videoaufnahmen vor, während und nach
der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch,
sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derartig hergestellte Aufnahmen
an sich zu nehmen oder, soweit technisch
möglich, zu löschen. Für den Fall, dass
während einer Veranstaltung Bild- und/
oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt
sich der Besucher mit dem Erwerb der
Eintrittskarte damit einverstanden, dass
er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen
ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
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Getränke sowie Essenswaren
Das Mitbringen von Getränken sowie Essenswaren ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen
Gegenständen ist untersagt. Beim Einlass
kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden.
Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert,
entsprechende Gegenstände während der
Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem
Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten.
In diesem Fall wird der Grundwert der
Eintrittskarte erstattet. Die Karte ist auf
Verlangen, insbesondere an den Zugängen zu den Sitzplätzen, vorzuzeigen.
Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren, sperrigen und
gefährlichen Gegenständen (z.B. pyrotechnische Gegenstände, Messer etc.) auf
das Veranstaltungsgelände ist nicht gestat-
tet. Evtl. vorgefundene Gegenstände dieser Art werden durch den Ordnungsdienst
einbehalten. Bei einer Verweigerung der
Herausgabe wird der Zutritt zum Veranstaltungsort untersagt. Vor Konzertbeginn
sind Signalfunktionen von elektrischen
Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen
des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Angesichts anhaltender heißer und trockener Witterung
kann es am Veranstaltungsort zu erhöhter
Brandgefahr kommen. Ist von der zuständigen Behörde eine entsprechende Warnung ausgesprochen worden, kann das
Rauchen auf dem Fußweg zum Veranstaltungsort sowie am Veranstaltungsort vollständig verboten oder nur an extra ausgewiesenen Bereichen gestattet sein. Den
Aushängen und Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist uneingeschränkt zu
folgen.
Der Besucher nimmt die Leistungen der
Stadt Karlstadt grundsätzlich auf eigene
Gefahr in Anspruch. Die Stadt Karlstadt ist
nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Ansprüche
gegen Sponsoren des Veranstalters sind
grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsoren
tragen keine Verantwortung für die Organisation und Durchführung der gesponserten Veranstaltung und haften Dritten,
insbesondere Besuchern und Lieferanten
der gesponserten Veranstaltung, gegenüber nicht. Käufer werden ihre Ansprüche
ausschließlich gegenüber der Stadt Karlstadt geltend machen.
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertag ist Gemünden a.M.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder
werden, bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.
24.-26. Juli 2015
ntritt frei
Drei Tage – Ei
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Das Open-A
Ausführliche Infos und
komplettes Bühnenprogramm
aktuell auf der Website
www.umsonstunddraussen.de
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Musik in
Historischen Häusern & Höfen
3. - 5. Juli 2015
Open-Air-Konzerte auf der Ruine Karlsburg
Stadt Karlstadt
Zum Helfenstein 2 | 97753 Karlstadt
Tel. 09353 7902-0 | Fax 09353 7902-99
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