DtA-Mikro-Darlehen

DtA-Kompakt
DtA-Mikro-Darlehen
Idealer Kredit für Kleinstgründungen
Welches Ziel hat das Darlehen ?
Viele Unternehmen fangen in Deutschland klein
an. Sie werden zunächst als Nebenerwerb oder
aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet. Auch
steigt der Anteil an Dienstleistungsunternehmen, die traditionell einen geringeren Finanzierungsbedarf haben. Daher hat die DtA (Deutsche
Ausgleichsbank), die Gründer- und Mittelstandsbank des Bundes, speziell für solche „Kleinstgründungen“ ein Förderprodukt mit einem
schnellen und unbürokratischen Antrags- und
Entscheidungsverfahren entwickelt.
Mit diesem Förderprodukt können auch erneute
Unternehmensgründungen („Zweite Chance“)
finanziert werden. Voraussetzung ist, dass Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue
Vorhaben nicht belasten.
Wer kommt dafür in Frage ?
• Natürliche Personen, insbesondere Arbeitslose, Ausländerinnen und Ausländer (keine
deutsche Staatsangehörigkeit) sowie Immigrantinnen und Immigranten (u. a. Aussiedler, Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen),
• Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit
bis zu 10 Beschäftigten.
Die Konditionen auf
einen Blick
Laufzeit: bis zu 5 Jahre,
davon 6 Monate tilgungsfrei
Die aktuellen Zinsen erhalten Sie per
Faxabruf unter 0228 831-3300 oder
im Internet: www.dta.de.
Finanzierungsanteil:
Mit DtA-Mikro-Darlehen können bis zu 100
Prozent der Investitions- und Betriebsmittelaufwendungen finanziert werden.
Auszahlung: 100 Prozent
Höchstbetrag: 25.000 EUR
Die Darlehen sind - soweit vorhanden banküblich abzusichern.
Eine Kombination mit anderen DtA-Produkten ist nicht möglich.
Aber:
Die DtA gewährt der Hausbank eine 80prozentige Haftungsfreistellung.
DtA-Mikro-Darlehen werden von einer vom
Europäischen Investitionsfonds im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Kleine
und Mittlere Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft begebenen Bürgschaft unterstützt.
Was wird gefördert ?
Finanziert werden können: eine gewerbliche
oder freiberufliche Existenzgründung, Kauf oder
Pacht eines Unternehmens sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Gefördert wird
auch eine anfängliche Nebenerwerbstätigkeit,
wenn sie später in einen Haupterwerb mündet.
Die Förderung erstreckt sich auch auf eine Festigungsphase von bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
KP-006 10/2002 – DtA · 53170 Bonn
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?
Bis zu 25.000 Euro können Existenzgründer im
Rahmen des DtA-Mikro-Darlehens von der
DtA erhalten und damit, gegebenenfalls zusammen mit ihren eigenen Mitteln, ihr Vorhaben
realisieren. Eine Kombination mit anderen DtAProdukten ist nicht möglich. Auch bestehende
Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten
können dieses Angebot für ihre Investitionen
während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung nutzen.
geförderte Vorhaben scheitern, übernehmen
DtA und EIF 80 Prozent des der Hausbank
entstandenen tatsächlichen Ausfalls. Die Haftungsfreistellung ist also kein Sicherheitenersatz, ermöglicht aber dennoch bei Sicherheitenengpässen die Finanzierung von erfolgversprechenden Vorhaben, die ohne diese Hilfe
nicht umgesetzt werden könnten.
Wie läuft der Antragsweg ?
1. Schritt:
Im Gespräch mit der Hausbank wird das Vorhaben vorgestellt. Anhand einer Erläuterung der
Geschäftsidee, einer Umsatz- und Ertragsvorschau für die ersten Geschäftsjahre sowie der
persönlichen und fachlichen Qualifikation des
Gründers entscheidet die Hausbank, ob sie das
Vorhaben begleiten möchte. Bei Existenzfestigern sollte zusätzlich aktuelles Zahlenmaterial
des Unternehmens eingereicht werden.
2. Schritt:
Willigt die Hausbank in eine Finanzierung ein,
füllt sie zusammen mit dem Gründer den Antrag
auf ein Mikro-Darlehen aus. Hierin sind auch
Angaben zu den Vermögens- und Einkommensverhältnissen zu machen.
Das Antragsformular wird zusammen mit dem
Begleitschreiben der Hausbank an die DtA geschickt.
3. Schritt:
Kommt von der DtA die Darlehenszusage,
schließen Hausbank und Antragsteller einen
Kreditvertrag ab. Nach der Unterzeichnung des
Vertrages können die Mittel für das Vorhaben
eingesetzt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn
Sicherheiten nicht ausreichen?
Auch bei Sicherheitenengpässen ist eine
Finanzierung möglich, da die DtA zusammen
mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF)
obligatorisch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gewährt.
Die Hausbank entscheidet, welche banküblichen Sicherheiten - soweit vorhanden - zur
Absicherung des Darlehens herangezogen
werden. Diese Sicherheiten haften aber dann
für den gesamten Darlehensbetrag. Sollte das
DtA (Deutsche Ausgleichsbank)
Ludwig-Erhard-Platz 1– 3
53179 Bonn
Info-Line 0180 1 242400
www.dta.de
[email protected]