DtA-Kompakt DtA-Mikro-Darlehen Idealer Kredit für Kleinstgründungen Welches Ziel hat das Darlehen ? Viele Unternehmen fangen in Deutschland klein an. Sie werden zunächst als Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet. Auch steigt der Anteil an Dienstleistungsunternehmen, die traditionell einen geringeren Finanzierungsbedarf haben. Daher hat die DtA (Deutsche Ausgleichsbank), die Gründer- und Mittelstandsbank des Bundes, speziell für solche „Kleinstgründungen“ ein Förderprodukt mit einem schnellen und unbürokratischen Antrags- und Entscheidungsverfahren entwickelt. Mit diesem Förderprodukt können auch erneute Unternehmensgründungen („Zweite Chance“) finanziert werden. Voraussetzung ist, dass Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten. Wer kommt dafür in Frage ? • Natürliche Personen, insbesondere Arbeitslose, Ausländerinnen und Ausländer (keine deutsche Staatsangehörigkeit) sowie Immigrantinnen und Immigranten (u. a. Aussiedler, Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen), • Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten. Die Konditionen auf einen Blick Laufzeit: bis zu 5 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei Die aktuellen Zinsen erhalten Sie per Faxabruf unter 0228 831-3300 oder im Internet: www.dta.de. Finanzierungsanteil: Mit DtA-Mikro-Darlehen können bis zu 100 Prozent der Investitions- und Betriebsmittelaufwendungen finanziert werden. Auszahlung: 100 Prozent Höchstbetrag: 25.000 EUR Die Darlehen sind - soweit vorhanden banküblich abzusichern. Eine Kombination mit anderen DtA-Produkten ist nicht möglich. Aber: Die DtA gewährt der Hausbank eine 80prozentige Haftungsfreistellung. DtA-Mikro-Darlehen werden von einer vom Europäischen Investitionsfonds im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Kleine und Mittlere Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft begebenen Bürgschaft unterstützt. Was wird gefördert ? Finanziert werden können: eine gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründung, Kauf oder Pacht eines Unternehmens sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Gefördert wird auch eine anfängliche Nebenerwerbstätigkeit, wenn sie später in einen Haupterwerb mündet. Die Förderung erstreckt sich auch auf eine Festigungsphase von bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit. KP-006 10/2002 – DtA · 53170 Bonn Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ? Bis zu 25.000 Euro können Existenzgründer im Rahmen des DtA-Mikro-Darlehens von der DtA erhalten und damit, gegebenenfalls zusammen mit ihren eigenen Mitteln, ihr Vorhaben realisieren. Eine Kombination mit anderen DtAProdukten ist nicht möglich. Auch bestehende Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten können dieses Angebot für ihre Investitionen während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung nutzen. geförderte Vorhaben scheitern, übernehmen DtA und EIF 80 Prozent des der Hausbank entstandenen tatsächlichen Ausfalls. Die Haftungsfreistellung ist also kein Sicherheitenersatz, ermöglicht aber dennoch bei Sicherheitenengpässen die Finanzierung von erfolgversprechenden Vorhaben, die ohne diese Hilfe nicht umgesetzt werden könnten. Wie läuft der Antragsweg ? 1. Schritt: Im Gespräch mit der Hausbank wird das Vorhaben vorgestellt. Anhand einer Erläuterung der Geschäftsidee, einer Umsatz- und Ertragsvorschau für die ersten Geschäftsjahre sowie der persönlichen und fachlichen Qualifikation des Gründers entscheidet die Hausbank, ob sie das Vorhaben begleiten möchte. Bei Existenzfestigern sollte zusätzlich aktuelles Zahlenmaterial des Unternehmens eingereicht werden. 2. Schritt: Willigt die Hausbank in eine Finanzierung ein, füllt sie zusammen mit dem Gründer den Antrag auf ein Mikro-Darlehen aus. Hierin sind auch Angaben zu den Vermögens- und Einkommensverhältnissen zu machen. Das Antragsformular wird zusammen mit dem Begleitschreiben der Hausbank an die DtA geschickt. 3. Schritt: Kommt von der DtA die Darlehenszusage, schließen Hausbank und Antragsteller einen Kreditvertrag ab. Nach der Unterzeichnung des Vertrages können die Mittel für das Vorhaben eingesetzt werden. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Sicherheiten nicht ausreichen? Auch bei Sicherheitenengpässen ist eine Finanzierung möglich, da die DtA zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) obligatorisch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gewährt. Die Hausbank entscheidet, welche banküblichen Sicherheiten - soweit vorhanden - zur Absicherung des Darlehens herangezogen werden. Diese Sicherheiten haften aber dann für den gesamten Darlehensbetrag. Sollte das DtA (Deutsche Ausgleichsbank) Ludwig-Erhard-Platz 1– 3 53179 Bonn Info-Line 0180 1 242400 www.dta.de [email protected]
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