Kiebitze im Kreis Warendorf – Der Rückgang kann gestoppt werden

Kiebitze im Kreis Warendorf – Der Rückgang kann gestoppt werden
Gemeinschaftsaktion von WLV, LWK,
Naturschutzstation für die Brutsaison 2016
Kreis
Warendorf
und
NABU-
Der Brutbestand der Kiebitze hat sich im Kreis Warendorf im Vergleich von 2003 zu 2012 von ca.
700 auf etwa 350 Brutpaare verringert. Der Rückgang dieser streng geschützten Vogelart soll in
2016 durch eine gemeinsame Aktion von WLV, LWK, Kreis Warendorf und NABUNaturschutzstation gestoppt werden.
Der Kiebitz – Kulturfolger auf Ackerflächen
Als typischer Bewohner offener Grünlandbereiche
bevorzugt der taubengroße, schwarz-weiß gefärbte
Kiebitz als Brutplatz vegetationsarme bzw. -freie
Bodenstellen sowie Bereiche mit niedrigem Bewuchs.
Aufgrund des geringen Angebotes an geeigneten, nassen
Grünlandflächen besiedelt er mittlerweile vorwiegend
Ackerflächen. Etwa 80 % der Kiebitzbrutplätze in NRW Kiebitz
Foto: T. Laumeier 2014
befinden sich auf Ackerflächen, bevorzugt auf Sommerkulturen wie Mais. Zur Paarungszeit kann
man die akrobatischen Balzflüge beobachten, die von arttypischen „kie-witt“-Rufen begleitet
werden.
Da der Kiebitz als Bodenbrüter bereits ab Mitte März das Brutgeschäft beginnt, fällt dies direkt in
die Zeit der Frühjahrs- bzw. Maisbestellung und das Gelege ist entsprechend gefährdet.
Sinnvolle Maßnahmen, um die Bestände und den Bruterfolg zu stärken
Gelegeschutz
Um den Bruterfolg zu erhöhen, ist die Markierung von Nestern sinnvoll. Hierzu können etwa
fünf Meter vor und hinter dem Nest Markierungsstöcke in den Boden gesteckt und so das
jeweilige Nest umfahren werden. Auch das Umsetzen der Nestmulde mit Nistmaterial und Eiern
um wenige Meter ist möglich. So können Nester als Ganzes aus der Fahrspur heraus gesetzt
bzw. in angrenzende, bereits bearbeitete Bereiche umgesetzt werden. Die Markierung von
Nestern kann auf Wunsch gern von Mitarbeitern der Biostation durchgeführt werden.
Schonzeiten bei der Bewirtschaftung
Bei einem Vorkommen von Kiebitzen auf Maisanbauflächen ist ein Aufschub der
Bodenbearbeitung eine sinnvolle Maßnahme. Hier bestehen verschiedene Angebote:
1. Vertrag nach dem neuen Kiebitzerlass Landes NRW: Bewirtschaftungsaufschub bis zum
20. Mai auf noch nicht eingesäten Maisanbauflächen. Ein Vorziehen der
Bewirtschaftungsruhe auf den 10. Mai ist möglich, wenn sich keine Kiebitze mehr auf der
Fläche befinden. Ausgleichsbetrag 280,00 €/ha.
Dieses Frühjahr ist aufgrund der Witterung mit vermehrten Nassstellen auf Ackerflächen zu
rechnen, die kaum eingesät werden können. Prüfen Sie, ob die Flächen nicht bis zum 20.05.
unbearbeitet bleiben können. Diese Flächen sind als Kiebitzinsel ideal geeignet und können
ebenfalls gefördert werden. Weitere Informationen können Sie bei den unten angegebenen
Ansprechpartnern erhalten.
2. 5-Jahresvertrag nach dem Kreiskulturlandschaftsprogramm. Bearbeitungsfreie
Schonzeiten bzw. Kiebitzinseln in verschiedenen Paketen. Ausgleichsbeträge von 280,00
€ bis zu 1.250,00 €/ha/Jahr.
Weitere Maßnahmen
Die Anlage von Blühflächen/-streifen und die Erhaltung von Feldrainen können das
Nahrungsangebot und somit die Überlebenschancen der Küken erhöhen, da sie hier Deckung
und insektenreiche Nahrung finden können.
Wenn Sie Interesse haben, beim Kiebitzschutz mitzumachen, bitten wir Sie, das
angehängte Blatt ausgefüllt und an eine der beiden folgenden Fax-Nrn. zurückzusenden:
WLV:
Fax-Nr. 02581 931710
Kreis Warendorf:
Fax-Nr. 02581 536199
Fachliche Ansprechpartner beim Kiebitzschutz:
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf
Frau Schulze Niehoff Tel.
(Gelegeschutz und Verträge)
02581
536134
[email protected]
NABU-Naturschutzstation Münsterland
Frau Aline Reinhard Tel. 0157 76491303 A. [email protected] und Herrn Thomas
Laumeier Tel. 0171 1962456 [email protected] melden (Gelegeschutz und weitere
Maßnahmen)
Weitere Infos zum Kiebitz erhalten Sie auch unter www.kiebitz.nabu-station.de
Die Partner im Kiebitzschutz bedanken sich im Voraus bei Ihnen für Ihr Engagement für den
Charaktervogel unseres Münsterlandes.
Mit freundlichen Grüßen,
Heinz-Jürgen Müller
Dr. Matthias Quas
Dr. Britta Linnemann
Ulrich Bultmann
Kreis Warendorf
WLV
NABU-Naturschutzstation
LWK
Rückantwort zum Kiebitzschutz 2016
Name, Vorname ………………………………………………………………………………………..
Adresse (Str. Hs-Nr. PLZ Ort) ……………………………………………………………………..
Tel. Nr. …………………………………….
Mobil-Nr. …………………………………..
Email: ……………………………………...
An
WLV Kreisverband
Fax-Nr. 02581 931710
oder
Kreis Warendorf Untere Landschaftsbehörde
Fax-Nr. 02581 536199
Sehr geehrte Damen und Herren,
☐
Ich habe Interesse an näheren Informationen zum Kiebitzschutz
☐
Ich habe auf meinen Bewirtschaftungsflächen regelmäßig Kiebitze (ca. …. Brutpaare),
beachte diese bei der Bewirtschaftung und benötige keine Unterstützung.
☐ Ich habe auf meinen Bewirtschaftungsflächen regelmäßig Kiebitze und möchte hierzu gerne
Unterstützung in Anspruch nehmen
☐ Ich bitte darum, dass eine fachkundiger Ornithologe/Ornithologin mich vor Ort berät und
sinnvolle Maßnahmen zum Kiebitzschutz abspricht.
☐ Ich bin einverstanden, dass fachkundige Ornithologen in 2016 meine Ackerflächen
betreten und Kiebitzgelege mit Markierungsstöcken kennzeichnen, die ich bei der
Feldbestellung berücksichtige und über die ich auch meine Lohnunternehmer entspr.
informiere.
Die Kiebitze befinden sich auf folgenden von mir bewirtschafteten Flächen:
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Gemarkung
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Flur
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Flurstücke
☐ Ich habe Interesse an einem 1- Jahresvertrag nach dem diesjährigen Kiebitzerlass und bitte
um Kontaktaufnahme durch die Untere Landschaftsbehörde.
☐ Ich habe Interesse an einem 5- Jahresvertrag nach dem Kreiskulturlandschaftsprogramm
und bitte um Kontaktaufnahme durch die Untere Landschaftsbehörde.
☐ Ich habe Interesse an weiteren Maßnahmen wie Blühstreifen oder Kiebitzinseln und bitte um
Kontaktaufnahme durch die Untere Landschaftsbehörde oder die Biostation.
Mit freundlichen Grüßen
……………………………………………………..
Unterschrift