Operationen

in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de
Von Rolf Winkel
25/2015
Operationen:
Wie Sie das beste Krankenhaus wählen
Knie-Operation, neue Hüfte, Bypass-OP: Es
gibt viele Operationen, bei denen Zeit und Ort
geplant werden können. Auch gesetzlich Versicherte können sich dabei für fast alle Krankenhäuser entscheiden. Ohne Zusatzkosten
– außer den ohnehin für Krankenhausbehandlungen vorgesehenen Zuzahlungen.
Dass zwischen den einzelnen Krankenhäusern erhebliche Qualitätsunterschiede bestehen, haben inzwischen verschiedene Untersuchungen belegt. Zuletzt hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) für einen
Klinikvergleich Daten von 103.000 AOKVersicherten ausgewertet, die sich zwischen
2010 und 2012 in 946 Kliniken Blinddarmoperationen unterziehen mussten. Bei der Untersuchung ging es um die Häufigkeit von
Komplikationen. Die Krankenhäuser wurden
dabei nach der Höhe der „Komplikationsrate“
in vier Viertel (Quartale) eingeteilt. Im besten
Quartal lag der Anteil der Patienten mit Komplikationen bei 3,23 Prozent. Betroffen war
jeder 31. Patient. Im schlechtesten Quartal
lag die Komplikationsrate bei 7,88 Prozent.
Hier war jeder 13. Patient von Komplikationen
betroffen.
Vermutlich würden Sie Wert darauf legen, im
Falle eines Falles ihren Blinddarm in einer der
„besseren“ Kliniken entfernen zu lassen.
Beim Beispiel Blinddarm ist eine Krankenhauswahl allerdings häufig nicht möglich –
jedenfalls dann nicht, wenn es sich um einen
akuten Notfall handelt. In vielen anderen Fällen sind Eingriffe allerdings planbar.
In solchen Fällen sollten Sie nicht einfach
irgendein Krankenhaus in Ihrer Nachbarschaft wählen. Lassen Sie sich von Ihrem
Arzt beraten, kontaktieren Sie Selbsthilfegruppen oder lassen Sie sich von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
beraten. Vor allem aber: Nutzen Sie die
„Krankenhaus-Navis“, die alle großen gesetzlichen Krankenkassen auf Ihren Internetseiten anbieten. Navigatoren, die gesetzlich
Versicherten helfen, ein zur Behandlung ihrer
jeweiligen Gesundheitsprobleme gut geeignetes Krankenhaus auszuwählen. Falls Sie
selbst mit dem Internet nicht vertraut sind,
bitten Sie Angehörige oder Freunde, Ihnen zu
helfen.
Die Kassen stützen sich bei Ihren Navis auf
die von dem Projekt „Weisse Liste“ ausgewerteten Qualitätsberichte der Krankenhäuser sowie auf Patientenbefragungen. Hinter
dem Projekt stehen die Bertelsmann-Stiftung
sowie Patienten- und Verbraucherorganisationen.
Weisse Liste – ein Projekt von:
Bertelsmann Stiftung
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e. V. (BAG SELBSTHILFE)
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.
FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN e. V.
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
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Die offiziellen Qualitätsberichte bieten u.a.
Daten darüber, wie häufig an bestimmten
Krankenhäusern Operationen durchgeführt
wurden und welchen Erfolg die Behandlungen hatten. Solche strukturierten Qualitätsberichte müssen alle Krankenhäuser, die für
gesetzlich Krankenversicherte in Frage kommen, inzwischen jährlich nach Paragraf 137
SGB V abgeben. Dazu gehören auch Privatkliniken, mit denen gesetzliche Krankenkassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, nicht jedoch die circa 180 Privatkliniken, mit denen kein solcher Vertrag besteht. Für diese Krankenhäuser besteht keine
Verpflichtung, Qualitätsberichte abzugeben.
In der Patientenbefragung geht es um die
Beurteilung der fachlichen Kompetenz durch
die Betroffenen, um die Beziehung zu Ärzten
und Pflegepersonal, den Service, den Behandlungserfolg und vor allem wird die Bereitschaft erhoben, das Krankenhaus weiterzuempfehlen.
Wichtig dabei: Die Navis sind jeweils frei
zugänglich, also nicht nur für Versicherte der
jeweiligen Kassen, sondern beispielsweise
auch für privat Krankenversicherte.
Der Einleitungstext der „Checkliste Krankenhausaufenthalt“, der auf den Internetportalen
der Krankenkassen und der Weissen Liste zu
finden ist, liest sich dabei wie ein Verbraucher-Ratgeber: „Wer ins Krankenhaus muss,
hat viele Fragen. Welche Klinik ist für eine
bestimmte Behandlung besonders gut geeignet? Wie häufig wird diese dort durchge-
führt und mit welchem Erfolg? Wie spezialisiert sind die Ärzte? Und wie ist die Klinik
ausgestattet?“
Diese Verbrauchernähe der Krankenversicherungen ist hierbei kein Zufall, sondern entspricht auch den ökonomischen Interessen
der Kassen: Nichts kommt die Kassen teurer
zu stehen, als schlecht durchgeführte Operationen, die dann wieder Folgekosten nach
sich ziehen. Daher ist es ausdrückliches Ziel
der Navis, die freie Krankenhauswahl zu fördern. Wenn Hüftoperationen etwa in einer
Hamburger Klinik bestmöglich durchgeführt
werden, dann ist es nicht nur im Interesse der
Patienten, sondern auch im Interesse der
Krankenkasse, in der ein Betroffener versichert ist, dass diese OP nicht in einer Klinik
im Heimatort des Versicherten, die sich kaum
mit solchen OPs auskennt, durchgeführt wird.
Soweit, dass dann auch noch die dem Patienten zusätzlich entstehenden Fahrtkosten
erstattet werden, sind die Kassen allerdings
noch nicht. Für die meisten Versicherten dürfte dieser Aspekt allerdings nicht entscheidend sein.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber,
wie die Krankenhaus-Navis genutzt werden
können, wie gesetzlich Versicherte ihre freie
Krankenhauswahl wahrnehmen können und
was gegebenenfalls private Zusatzkrankenversicherungen leisten können.
1. Ihre Klinik-Suche mit Krankenhaus-Navis
Klinik-Suchmaschinen finden Sie im Internet unter:
www.aok-gesundheitsnavi.de
www.bkk-klinikfinder.de
www.vdek-kliniklotse.de
www.krankenhausnavi.barmer-gek.de
www.tk.de/klinikfuehrer.de
www.dak-krankenhauskompass.de
www.derprivatpatient.de/services/krankenhaussuche
www.weisse-liste.de
www.qualitaetskliniken.de
www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de
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Unser „Beispiel-Patient“ ist der 70-jährige
Hans S., wohnhaft in einem kleinen Ort am
Bodensee, der uns über seine erfolgreiche
Aneurysma-Operation in Heidelberg berichtet
hat. Er ist bei der Techniker-Krankenkasse
(TK) versichert und hat dementsprechend für
seine Krankenhausauswahl auch den „Klinikführer“ der TK genutzt. Wir haben bei Erstellung dieses Dossiers den Gesundheitsnavi
der AOK genutzt. Denn dieser bietet – bezogen auf ausgewählte OP-Eingriffe – Zusatzdaten.
Dabei hat die AOK für
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das
Einsetzen eines künstlichen
Hüftgelenks bei Gelenkverschleiß
(Arthrose) ,
das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks nach einem hüftgelenknahen
Oberschenkelbruch,
das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks bei Gelenkverschleiß (Arthrose)
die Gallenblasenentfernung bei Gallensteinen,
den therapeutischer Herzkatheter
(PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt,
und die Blinddarmentfernung,
auf Grundlage von Routinedaten für AOKVersicherte, die automatisch vom Krankenhaus an die Kasse übermittelt werden, erhoben, ob nach einer Operation im Krankenhaus Komplikationen aufgetreten sind und
eine erneute Operation erforderlich war. Dies
gibt damit direkte Hinweise zur Behandlungsqualität bei den genannten Eingriffen / Erkrankungen. Wer sich für die oben genannten
Eingriffe interessiert, sollte direkt den AOKNavi nutzen. Für alle anderen ist es weitgehend egal, welche Navi gewählt wird.
Sie sollten folgendermaßen vorgehen: Geben
Sie zunächst zu Ihrer Krankheit bzw. zu der
gewünschten erforderlichen Operation die
medizinische Bezeichnung ein.
Beispiel: Sie geben „Aneurysma“ ein. Da die
Bezeichnung nicht völlig eindeutig ist, werden
nun verschiedene Möglichkeiten angezeigt.
Die passende ist hier:
„Aussackung (Aneurysma) bzw. Aufspaltung
der Wandschichten der Hauptschlagader“.
Klicken Sie diese an. Besser wäre es noch,
wenn Sie vorab Ihren Arzt nach der korrekten
„ICD“ gefragt hätten. Gegebenenfalls können
Sie diese auch Ihren Arztberichten entnehmen. ICD ist eine englische Abkürzung und
steht für „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme“. Hierbei handelt es
sich um das wichtigste Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. In den Navis finden
Sie übrigens auch einen Befunddolmetscher.
Nachdem Sie den ersten Schritt der Krankheitsangabe bewältigt haben, können Sie nun
Ihre Suche regional eingrenzen. Sie können
Ihre Postleitzahl eingeben und darüber hinaus, in welcher Entfernung von Ihrem Wohnort sich das Krankenhaus befinden soll. Bei
einer komplizierten Operation kann es nicht
schaden, hier die Möglichkeit „bundesweit“ zu
wählen. Klar ist natürlich: Dadurch wird die
Suche unübersichtlicher. Gerade in größeren
Städten finden sich in aller Regel aber auch
am Wohnort gut bewertete Krankenhäuser.
Nun können Sie „Krankenhaussuche“ anklicken. Bei der Beispiel-Krankheit werden bei
Wahl der Option „bundesweit“ 1.176 Krankenhäuser gefunden, welche die von Ihnen
gewünschte OP anbieten. Um die Sache für
Sie handhabbar zu machen, können Sie die
Krankenhäuser sortieren. Unsere Empfehlung
wäre dabei: Stellen Sie die Sortierung nach
„Zahl der Behandlungsfälle“ an. Derzeit (Juni
2015) werden dabei die Fälle von 2013 angezeigt. Die Datenbank zeigt Ihnen nun die
zehn Krankenhäuser an, die Ihre Krankheit
am häufigsten behandelt haben.
Viele Krankenhäuser haben die hier interessierende OP 2013 nur ein einziges Mal bzw.
nur wenige Male durchgeführt. Diese sollten
Sie im Normalfall ausschließen. Wir haben
hier nur die „Top 5“ für Aneurysma-OPs ausgewählt. Dies sind
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das Klinikum Wolfsburg ,
das Deutsche Herzzentrum Berlin,
das Universitätsklinikum Münster,
St. Franziskus-Hospital GmbH Münster und das
Universitätsklinikum Heidelberg.
Diese Krankenhäuser haben den hier interessierenden medizinischen Eingriff 2013
jeweils zwischen 327 und 532 Mal durchgewww.biallo.de
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führt. Sie haben damit mit dem Eingriff weit
überdurchschnittlich viel an Erfahrungen gesammelt.
Weiterhin finden Sie in den Portalen auch
noch den „Zufriedenheitswert“. Angegeben
wird dabei, wie viel Prozent der befragten
Patienten das jeweilige Krankenhaus ihrem
besten Freund weiterempfehlen würden.
Dies sind beim Deutschen Herzzentrum mit
89 Prozent, bei der St. Franziskus-HospitalGmbH Münster (88 Prozent) und beim Universitätsklinikum Heidelberg (86 Prozent)
jeweils überdurchschnittlich viele. Der Durchschnittswert liegt bei 82 Prozent.
Detailliertere Informationen wollen Sie möglicherweise gar nicht haben, weil mehr Infos
für Sie nur Verwirrung stiften. Dann sollten
Sie auf der skizzierten Informationsbasis mit
dem Sie behandelnden Fach-/ Hausarzt entscheiden, welches Krankenhaus Sie auswählen.
Gegebenenfalls möchten Sie allerdings noch
weitergehen. Dann können Sie die o.g. Top 5
beispielsweise jeweils anklicken und erhalten
mehr Detailinformationen. Beim Universitäts-
klinikum Heidelberg können Sie beispielsweise detaillierte Informationen zu Teilkliniken
erhalten. Bei der hier interessierenden Beispiel-Krankheit sind vor allem die Daten der
Klinik für Gefäßchirurgie und endovaskuläre
Chirurgie wichtig. Diese nimmt in Heidelberg
die meisten Aneurysma-Operationen vor.
Jede vierte hier vorgenommene OP fiel 2013
in diesen Bereich. Die Zufriedenheitswerte
dieser Klinik (87 Prozent) sind für Sie wesentlich wichtiger als die des Gesamt-Klinikums.
Zudem steht hier weniger die Zufriedenheit
mit dem (weniger wichtigen Bereich) Service
im Vordergrund. 87 Prozent der Patienten
waren vielmehr mit der medizinischen Betreuung zufrieden.
Für Fast-Experten lohnt sich nun noch ein
Blick auf die detaillierten Qualitätsberichte
des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Diese findet man unter http://www.g-baqualitaetsberichte.de/. Hier kann man die
Klinik eingeben, für die man sich interessiert
und erhält detaillierte Informationen bis hin
zur Sterblichkeitsrate bei bestimmten Krankheiten. Nicht-Fachleute dürften von der Datenflut allerdings häufig „erschlagen“ werden.
2. Freie Krankenhauswahl auch für gesetzlich Versicherte
Privat Versicherte können grundsätzlich das
Krankenhaus frei wählen. Auch gesetzlich
Versicherte haben die freie Krankenhauswahl. Fast jedenfalls. Sie können in Deutschland unter rund 1.800 Krankenhäusern wählen. Lediglich 180 Privatkliniken, mit denen
die gesetzlichen Kassen keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, kommen
für sie – außer in Notfällen – nicht in Frage.
Liegt kein Notfall vor, so brauchen gesetzlich
versicherte Patienten eine Krankenhauseinweisung, um in eine Klinik aufgenommen zu
werden. Diese stellen niedergelassene Ärzte
aus (Fachärzte oder Allgemeinmediziner). Im
Gesetz heißt es hierzu: „In der Verordnung
von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser
anzugeben.“ Dies regelt Paragraf 73 Absatz 4
SGB V. Die Formulierung „in geeigneten
Fällen“ impliziert, dass von dieser Regelung
auch abgewichen werden kann, auch „Blan-
ko-Überweisungen“ sind danach möglich,
bestätigt auch Michael Ihly von der Techniker–Krankenkasse.
Der behandelnde Arzt kann bei der Wahl des
Krankenhauses die Wünsche seines Patienten berücksichtigen – auf jeden Fall erwachsen ihm keinerlei Nachteile dadurch, dass er
dessen Wünschen folgt. Doch selbst wenn
Arzt und Patient in ihrer Ansicht über das
geeignete Krankenhaus nicht übereinstimmen, bindet die Eintragung des Arztes seinen Patienten nicht. Die Behandlung kann
nämlich – so der TK-Experte Ihly – „soweit es
sich um ein zugelassenes Krankenhaus handelt auch in einer anderen geeigneten Klinik
erbracht werden“.
Zugelassen sind dabei alle deutschen Krankenhäuser, bis auf Privatkliniken, mit denen
die Kassen keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.
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In aller Regel besteht, bevor man ein Krankenhaus aufsucht, auch kein Zwang, sich mit
der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu
setzen. Eine Ausnahme gilt dabei für Berlin
und Brandenburg. In diesen Bundesländern
gibt es eine verbindliche Vereinbarung, dass
die Krankenhauseinweisung vorab der Krankenkasse vorgelegt wird, damit diese eine
Kostenübernahmeverpflichtung erteilt. Allerdings gilt auch in diesen Bundesländern:
Wenn der Versicherte von sich aus keine
Kostenübernahmeerklärung vorlegt, kann er
vom Krankenhaus nicht abgewiesen werden.
Das Krankenhaus holt in diesem Fall selbst
eine solche Erklärung seitens der Krankenkasse ein.
Der 70-jährige Rentner Hans S. vom Bodensee, der uns für dieses Dossier von seinen
Erfahrungen im Zusammenhang mit seiner
Aneurysma-OP berichtet hat, hat, bevor er
mit der von ihm gewählten Heidelberger Klinik
einen OP-Termin vereinbarte, bei seiner
Krankenkasse angerufen. Dort hat er erfahren, dass es aus Sicht der Kasse keine Rolle
spiele, wo er sich operieren ließe, da die Kosten in allen Krankenhäusern gleich seien.
Das sei, so erklärt TK-Experte Ihly, die gängige Praxis. Das Gesetz enthalte zwar die Regelung: „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus,
können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden“. Diese Regelung
habe allerdings vor allem in Zeiten vor Einführung der Kostenpauschale eine Rolle gespielt. Heute gilt – so der TK-Experte:
„Grundsätzlich wenden die Krankenkassen
diese gesetzliche Regelung nur auf die Fahrkosten an.“
Tatsächlich lasse das Gesetz aber auch heute noch die Inrechnungstellung der Mehrkosten für die eigentliche stationäre Behandlung
zu. Dies ist nach dem oben zitierten Paragraf
39 Absatz 2 SGB V möglich. Da bei der Berechnung der Kosten auch ein landesspezifischer Basisfallwert berücksichtigt werde, sei
die gleiche Behandlung in einem Krankenhaus z.B. in Hamburg etwas teurer als in einem niedersächsischen Krankenhaus. Der
Unterschied ist allerdings mit 0,6 Prozent
verschwindend gering. Bei einer Operation,
die 10.000 Euro kostet, läge der Unterschied
also bei rund 60 Euro.
Anzumerken ist dabei, dass inzwischen in
neun von 16 Bundesländern die Landesbasisfallwerte identisch sind. Hier sind die Behandlungskosten also für gleiche Krankheiten
bzw. OPs identisch. Doch de facto spielt all
das ohnehin keine Rolle, weil die geringen
Kostenunterschiede Patienten nicht in Rechnung gestellt werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Krankenhausbehandlung für gesetzlich Versicherte gänzlich kostenfrei ist. So fällt – ganz unabhängig davon, wo das Krankenhaus liegt –
für Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro
pro Krankenhaustag, maximal aber für 28
Tage im Jahr. Und Zusatzkosten – etwa für
Fernsehen und gegebenenfalls InternetNutzung müssen Patienten selbst tragen.
3. Private Zusatzversicherung und Krankenhauswahl
Möglicherweise interessieren Sie sich für eine
private Krankenhauszusatzversicherung. Diese kann sicherlich im Einzelfall sinnvoll sein.
So erhoffen sich manche Patienten von der
Behandlung durch einen Chefarzt bessere
Ergebnisse und andere sind daran interessiert, in jedem Fall in einem Ein- oder Zweibettzimmer aufgenommen zu werden. Dies
kann durch eine private Krankenhauszusatzversicherung gesichert werden (wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass in immer
mehr Regionen ohnehin auch das ZweibettZimmer für gesetzlich Versicherte zum Standard wird). Doch wie steht es mit dem Argument, dass Patienten sich mit der Zusatzver-
sicherung „das Krankenhaus frei aussuchen“
können?
Ein gesetzlich Versicherter ohne Zusatzversicherung kann für seine Behandlung eines
von rund 1.800 Krankenhäusern bundesweit
auswählen. Die rund 180 Privatkliniken, mit
denen die gesetzlichen Krankenkassen keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, bleiben für ihn Tabu (es sei denn, er will
selbst für die Behandlungskosten aufkommen). Hieran ändert auch die private Zusatzversicherung nichts. Diese Kliniken stehen
nur denjenigen offen, die eine private Vollversicherung haben. Die Zusatzversicherung
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sattelt grundsätzlich auf die Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung auf und
bietet für die Betroffenen – wie der Name der
Versicherung sagt – „Zusatzleistungen“, am
Spektrum der wählbaren Krankenhäuser ändert sich hierdurch nichts.
Doch wie steht es mit dem durchweg von
privaten Versicherungen (und leider auch von
der Zeitschrift Finanztest) angeführten Argument der Zusatzkosten, die auf Versicherte
zukommen, wenn sie ein „teureres Krankenhaus“ wählen.
In Finanztest 10/2012 war hierzu zu lesen:
„Gesetzlich Krankenversicherte erhöhen mit
einer Zusatzversicherung aber auch ihre
Freiheit bei der Klinikwahl. Denn die Kasse
übernimmt nur die Kosten für das nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Will jemand
stattdessen zum Beispiel von einem renommierten Spezialisten in einer bestimmten Universitätsklinik operiert werden, ist sie nicht
verpflichtet, den Aufpreis für das teurere
Krankenhaus zu tragen. Fast alle Zusatzpolicen übernehmen die Mehrkosten, wenn Versicherte ein teureres als das nächste Krankenhaus aufsuchen.“
Dieser Text, der letztlich eine PR für private
Zusatzversicherungen darstellt, steht übrigens nach wie vor unverändert im Internet –
und ist kostenpflichtig abrufbar. Hieran stimmt
– außer der Grammatik – nur wenig. Krankenhäuser sind nicht „teurer“, wenn dort ein
renommierter Spezialist operiert. Seit 2004
gelten nach Paragraf 85 SGB V für die jeweiligen Diagnosen Fallpauschalen. Das bedeutet beispielsweise: Eine Blinddarm- oder
Aneurysma-Operation kostet im Prinzip bun-
desweit überall das gleiche – egal wie renommiert der Operateur ist. Kleine Unterschiede im Bereich weniger Prozente gibt es
nur durch die bereits erwähnten landesspezifischen Basisfallwerte, die jeweils für das gesamte Bundesland gelten (innerhalb der
Bundesländer gelten ohnehin gleiche Werte).
Diese Unterschiede haben allerdings für Versicherte de facto keinerlei Bedeutung, weil
die Kassen diese geringen Unterschiede ihren Versicherten nicht in Rechnung stellen.
Für den Zeitraum bis Ende 2003 trifft der Finanztest-Text von Ende 2012 allerdings zu.
Für diesen Zeitraum gibt es auch Sozialgerichtsurteile, die gesetzlich Versicherten, die
ein nach den damaligen Abrechnungsregelungen teureres Krankenhaus aufsuchten,
zur Übernahme der Mehrkosten verpflichteten. Das ist aber „Schnee von vorgestern“.
Heute gilt: Ein Kölner, der sich in Berlin einer
Herzoperation unterzieht, hat hierdurch keinerlei Zusatzkosten – außer den Fahrtkosten.
Diese muss er – weitestgehend zumindest –
selbst übernehmen. Hierbei könnte gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung einspringen. Der Tarif CSS.privat stationär, Baustein Klinik plus der CSS-Versicherung sieht
hier beispielsweise „für Transporte zum und
vom Krankenhaus 100 Prozent der nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden Aufwendungen bis
zu einem Gesamtbetrag von 100 Euro je
Krankenhausaufenthalt“ vor. Diesen geringen Betrag kann man allerdings bereits innerhalb weniger Monate problemlos ansparen, wenn man auf den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung verzichtet.
Das „Thema der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter [email protected] oder per Telefon:
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