in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 25/2015 Operationen: Wie Sie das beste Krankenhaus wählen Knie-Operation, neue Hüfte, Bypass-OP: Es gibt viele Operationen, bei denen Zeit und Ort geplant werden können. Auch gesetzlich Versicherte können sich dabei für fast alle Krankenhäuser entscheiden. Ohne Zusatzkosten – außer den ohnehin für Krankenhausbehandlungen vorgesehenen Zuzahlungen. Dass zwischen den einzelnen Krankenhäusern erhebliche Qualitätsunterschiede bestehen, haben inzwischen verschiedene Untersuchungen belegt. Zuletzt hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) für einen Klinikvergleich Daten von 103.000 AOKVersicherten ausgewertet, die sich zwischen 2010 und 2012 in 946 Kliniken Blinddarmoperationen unterziehen mussten. Bei der Untersuchung ging es um die Häufigkeit von Komplikationen. Die Krankenhäuser wurden dabei nach der Höhe der „Komplikationsrate“ in vier Viertel (Quartale) eingeteilt. Im besten Quartal lag der Anteil der Patienten mit Komplikationen bei 3,23 Prozent. Betroffen war jeder 31. Patient. Im schlechtesten Quartal lag die Komplikationsrate bei 7,88 Prozent. Hier war jeder 13. Patient von Komplikationen betroffen. Vermutlich würden Sie Wert darauf legen, im Falle eines Falles ihren Blinddarm in einer der „besseren“ Kliniken entfernen zu lassen. Beim Beispiel Blinddarm ist eine Krankenhauswahl allerdings häufig nicht möglich – jedenfalls dann nicht, wenn es sich um einen akuten Notfall handelt. In vielen anderen Fällen sind Eingriffe allerdings planbar. In solchen Fällen sollten Sie nicht einfach irgendein Krankenhaus in Ihrer Nachbarschaft wählen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten, kontaktieren Sie Selbsthilfegruppen oder lassen Sie sich von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland beraten. Vor allem aber: Nutzen Sie die „Krankenhaus-Navis“, die alle großen gesetzlichen Krankenkassen auf Ihren Internetseiten anbieten. Navigatoren, die gesetzlich Versicherten helfen, ein zur Behandlung ihrer jeweiligen Gesundheitsprobleme gut geeignetes Krankenhaus auszuwählen. Falls Sie selbst mit dem Internet nicht vertraut sind, bitten Sie Angehörige oder Freunde, Ihnen zu helfen. Die Kassen stützen sich bei Ihren Navis auf die von dem Projekt „Weisse Liste“ ausgewerteten Qualitätsberichte der Krankenhäuser sowie auf Patientenbefragungen. Hinter dem Projekt stehen die Bertelsmann-Stiftung sowie Patienten- und Verbraucherorganisationen. Weisse Liste – ein Projekt von: Bertelsmann Stiftung Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e. V. (BAG SELBSTHILFE) Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN e. V. Sozialverband VdK Deutschland e. V. Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) Seite 2 Die offiziellen Qualitätsberichte bieten u.a. Daten darüber, wie häufig an bestimmten Krankenhäusern Operationen durchgeführt wurden und welchen Erfolg die Behandlungen hatten. Solche strukturierten Qualitätsberichte müssen alle Krankenhäuser, die für gesetzlich Krankenversicherte in Frage kommen, inzwischen jährlich nach Paragraf 137 SGB V abgeben. Dazu gehören auch Privatkliniken, mit denen gesetzliche Krankenkassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, nicht jedoch die circa 180 Privatkliniken, mit denen kein solcher Vertrag besteht. Für diese Krankenhäuser besteht keine Verpflichtung, Qualitätsberichte abzugeben. In der Patientenbefragung geht es um die Beurteilung der fachlichen Kompetenz durch die Betroffenen, um die Beziehung zu Ärzten und Pflegepersonal, den Service, den Behandlungserfolg und vor allem wird die Bereitschaft erhoben, das Krankenhaus weiterzuempfehlen. Wichtig dabei: Die Navis sind jeweils frei zugänglich, also nicht nur für Versicherte der jeweiligen Kassen, sondern beispielsweise auch für privat Krankenversicherte. Der Einleitungstext der „Checkliste Krankenhausaufenthalt“, der auf den Internetportalen der Krankenkassen und der Weissen Liste zu finden ist, liest sich dabei wie ein Verbraucher-Ratgeber: „Wer ins Krankenhaus muss, hat viele Fragen. Welche Klinik ist für eine bestimmte Behandlung besonders gut geeignet? Wie häufig wird diese dort durchge- führt und mit welchem Erfolg? Wie spezialisiert sind die Ärzte? Und wie ist die Klinik ausgestattet?“ Diese Verbrauchernähe der Krankenversicherungen ist hierbei kein Zufall, sondern entspricht auch den ökonomischen Interessen der Kassen: Nichts kommt die Kassen teurer zu stehen, als schlecht durchgeführte Operationen, die dann wieder Folgekosten nach sich ziehen. Daher ist es ausdrückliches Ziel der Navis, die freie Krankenhauswahl zu fördern. Wenn Hüftoperationen etwa in einer Hamburger Klinik bestmöglich durchgeführt werden, dann ist es nicht nur im Interesse der Patienten, sondern auch im Interesse der Krankenkasse, in der ein Betroffener versichert ist, dass diese OP nicht in einer Klinik im Heimatort des Versicherten, die sich kaum mit solchen OPs auskennt, durchgeführt wird. Soweit, dass dann auch noch die dem Patienten zusätzlich entstehenden Fahrtkosten erstattet werden, sind die Kassen allerdings noch nicht. Für die meisten Versicherten dürfte dieser Aspekt allerdings nicht entscheidend sein. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie die Krankenhaus-Navis genutzt werden können, wie gesetzlich Versicherte ihre freie Krankenhauswahl wahrnehmen können und was gegebenenfalls private Zusatzkrankenversicherungen leisten können. 1. Ihre Klinik-Suche mit Krankenhaus-Navis Klinik-Suchmaschinen finden Sie im Internet unter: www.aok-gesundheitsnavi.de www.bkk-klinikfinder.de www.vdek-kliniklotse.de www.krankenhausnavi.barmer-gek.de www.tk.de/klinikfuehrer.de www.dak-krankenhauskompass.de www.derprivatpatient.de/services/krankenhaussuche www.weisse-liste.de www.qualitaetskliniken.de www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de www.biallo.de Seite 3 Unser „Beispiel-Patient“ ist der 70-jährige Hans S., wohnhaft in einem kleinen Ort am Bodensee, der uns über seine erfolgreiche Aneurysma-Operation in Heidelberg berichtet hat. Er ist bei der Techniker-Krankenkasse (TK) versichert und hat dementsprechend für seine Krankenhausauswahl auch den „Klinikführer“ der TK genutzt. Wir haben bei Erstellung dieses Dossiers den Gesundheitsnavi der AOK genutzt. Denn dieser bietet – bezogen auf ausgewählte OP-Eingriffe – Zusatzdaten. Dabei hat die AOK für das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks bei Gelenkverschleiß (Arthrose) , das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks nach einem hüftgelenknahen Oberschenkelbruch, das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks bei Gelenkverschleiß (Arthrose) die Gallenblasenentfernung bei Gallensteinen, den therapeutischer Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt, und die Blinddarmentfernung, auf Grundlage von Routinedaten für AOKVersicherte, die automatisch vom Krankenhaus an die Kasse übermittelt werden, erhoben, ob nach einer Operation im Krankenhaus Komplikationen aufgetreten sind und eine erneute Operation erforderlich war. Dies gibt damit direkte Hinweise zur Behandlungsqualität bei den genannten Eingriffen / Erkrankungen. Wer sich für die oben genannten Eingriffe interessiert, sollte direkt den AOKNavi nutzen. Für alle anderen ist es weitgehend egal, welche Navi gewählt wird. Sie sollten folgendermaßen vorgehen: Geben Sie zunächst zu Ihrer Krankheit bzw. zu der gewünschten erforderlichen Operation die medizinische Bezeichnung ein. Beispiel: Sie geben „Aneurysma“ ein. Da die Bezeichnung nicht völlig eindeutig ist, werden nun verschiedene Möglichkeiten angezeigt. Die passende ist hier: „Aussackung (Aneurysma) bzw. Aufspaltung der Wandschichten der Hauptschlagader“. Klicken Sie diese an. Besser wäre es noch, wenn Sie vorab Ihren Arzt nach der korrekten „ICD“ gefragt hätten. Gegebenenfalls können Sie diese auch Ihren Arztberichten entnehmen. ICD ist eine englische Abkürzung und steht für „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“. Hierbei handelt es sich um das wichtigste Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. In den Navis finden Sie übrigens auch einen Befunddolmetscher. Nachdem Sie den ersten Schritt der Krankheitsangabe bewältigt haben, können Sie nun Ihre Suche regional eingrenzen. Sie können Ihre Postleitzahl eingeben und darüber hinaus, in welcher Entfernung von Ihrem Wohnort sich das Krankenhaus befinden soll. Bei einer komplizierten Operation kann es nicht schaden, hier die Möglichkeit „bundesweit“ zu wählen. Klar ist natürlich: Dadurch wird die Suche unübersichtlicher. Gerade in größeren Städten finden sich in aller Regel aber auch am Wohnort gut bewertete Krankenhäuser. Nun können Sie „Krankenhaussuche“ anklicken. Bei der Beispiel-Krankheit werden bei Wahl der Option „bundesweit“ 1.176 Krankenhäuser gefunden, welche die von Ihnen gewünschte OP anbieten. Um die Sache für Sie handhabbar zu machen, können Sie die Krankenhäuser sortieren. Unsere Empfehlung wäre dabei: Stellen Sie die Sortierung nach „Zahl der Behandlungsfälle“ an. Derzeit (Juni 2015) werden dabei die Fälle von 2013 angezeigt. Die Datenbank zeigt Ihnen nun die zehn Krankenhäuser an, die Ihre Krankheit am häufigsten behandelt haben. Viele Krankenhäuser haben die hier interessierende OP 2013 nur ein einziges Mal bzw. nur wenige Male durchgeführt. Diese sollten Sie im Normalfall ausschließen. Wir haben hier nur die „Top 5“ für Aneurysma-OPs ausgewählt. Dies sind das Klinikum Wolfsburg , das Deutsche Herzzentrum Berlin, das Universitätsklinikum Münster, St. Franziskus-Hospital GmbH Münster und das Universitätsklinikum Heidelberg. Diese Krankenhäuser haben den hier interessierenden medizinischen Eingriff 2013 jeweils zwischen 327 und 532 Mal durchgewww.biallo.de Seite 4 führt. Sie haben damit mit dem Eingriff weit überdurchschnittlich viel an Erfahrungen gesammelt. Weiterhin finden Sie in den Portalen auch noch den „Zufriedenheitswert“. Angegeben wird dabei, wie viel Prozent der befragten Patienten das jeweilige Krankenhaus ihrem besten Freund weiterempfehlen würden. Dies sind beim Deutschen Herzzentrum mit 89 Prozent, bei der St. Franziskus-HospitalGmbH Münster (88 Prozent) und beim Universitätsklinikum Heidelberg (86 Prozent) jeweils überdurchschnittlich viele. Der Durchschnittswert liegt bei 82 Prozent. Detailliertere Informationen wollen Sie möglicherweise gar nicht haben, weil mehr Infos für Sie nur Verwirrung stiften. Dann sollten Sie auf der skizzierten Informationsbasis mit dem Sie behandelnden Fach-/ Hausarzt entscheiden, welches Krankenhaus Sie auswählen. Gegebenenfalls möchten Sie allerdings noch weitergehen. Dann können Sie die o.g. Top 5 beispielsweise jeweils anklicken und erhalten mehr Detailinformationen. Beim Universitäts- klinikum Heidelberg können Sie beispielsweise detaillierte Informationen zu Teilkliniken erhalten. Bei der hier interessierenden Beispiel-Krankheit sind vor allem die Daten der Klinik für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie wichtig. Diese nimmt in Heidelberg die meisten Aneurysma-Operationen vor. Jede vierte hier vorgenommene OP fiel 2013 in diesen Bereich. Die Zufriedenheitswerte dieser Klinik (87 Prozent) sind für Sie wesentlich wichtiger als die des Gesamt-Klinikums. Zudem steht hier weniger die Zufriedenheit mit dem (weniger wichtigen Bereich) Service im Vordergrund. 87 Prozent der Patienten waren vielmehr mit der medizinischen Betreuung zufrieden. Für Fast-Experten lohnt sich nun noch ein Blick auf die detaillierten Qualitätsberichte des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese findet man unter http://www.g-baqualitaetsberichte.de/. Hier kann man die Klinik eingeben, für die man sich interessiert und erhält detaillierte Informationen bis hin zur Sterblichkeitsrate bei bestimmten Krankheiten. Nicht-Fachleute dürften von der Datenflut allerdings häufig „erschlagen“ werden. 2. Freie Krankenhauswahl auch für gesetzlich Versicherte Privat Versicherte können grundsätzlich das Krankenhaus frei wählen. Auch gesetzlich Versicherte haben die freie Krankenhauswahl. Fast jedenfalls. Sie können in Deutschland unter rund 1.800 Krankenhäusern wählen. Lediglich 180 Privatkliniken, mit denen die gesetzlichen Kassen keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, kommen für sie – außer in Notfällen – nicht in Frage. Liegt kein Notfall vor, so brauchen gesetzlich versicherte Patienten eine Krankenhauseinweisung, um in eine Klinik aufgenommen zu werden. Diese stellen niedergelassene Ärzte aus (Fachärzte oder Allgemeinmediziner). Im Gesetz heißt es hierzu: „In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben.“ Dies regelt Paragraf 73 Absatz 4 SGB V. Die Formulierung „in geeigneten Fällen“ impliziert, dass von dieser Regelung auch abgewichen werden kann, auch „Blan- ko-Überweisungen“ sind danach möglich, bestätigt auch Michael Ihly von der Techniker–Krankenkasse. Der behandelnde Arzt kann bei der Wahl des Krankenhauses die Wünsche seines Patienten berücksichtigen – auf jeden Fall erwachsen ihm keinerlei Nachteile dadurch, dass er dessen Wünschen folgt. Doch selbst wenn Arzt und Patient in ihrer Ansicht über das geeignete Krankenhaus nicht übereinstimmen, bindet die Eintragung des Arztes seinen Patienten nicht. Die Behandlung kann nämlich – so der TK-Experte Ihly – „soweit es sich um ein zugelassenes Krankenhaus handelt auch in einer anderen geeigneten Klinik erbracht werden“. Zugelassen sind dabei alle deutschen Krankenhäuser, bis auf Privatkliniken, mit denen die Kassen keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. www.biallo.de Seite 5 In aller Regel besteht, bevor man ein Krankenhaus aufsucht, auch kein Zwang, sich mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Eine Ausnahme gilt dabei für Berlin und Brandenburg. In diesen Bundesländern gibt es eine verbindliche Vereinbarung, dass die Krankenhauseinweisung vorab der Krankenkasse vorgelegt wird, damit diese eine Kostenübernahmeverpflichtung erteilt. Allerdings gilt auch in diesen Bundesländern: Wenn der Versicherte von sich aus keine Kostenübernahmeerklärung vorlegt, kann er vom Krankenhaus nicht abgewiesen werden. Das Krankenhaus holt in diesem Fall selbst eine solche Erklärung seitens der Krankenkasse ein. Der 70-jährige Rentner Hans S. vom Bodensee, der uns für dieses Dossier von seinen Erfahrungen im Zusammenhang mit seiner Aneurysma-OP berichtet hat, hat, bevor er mit der von ihm gewählten Heidelberger Klinik einen OP-Termin vereinbarte, bei seiner Krankenkasse angerufen. Dort hat er erfahren, dass es aus Sicht der Kasse keine Rolle spiele, wo er sich operieren ließe, da die Kosten in allen Krankenhäusern gleich seien. Das sei, so erklärt TK-Experte Ihly, die gängige Praxis. Das Gesetz enthalte zwar die Regelung: „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden“. Diese Regelung habe allerdings vor allem in Zeiten vor Einführung der Kostenpauschale eine Rolle gespielt. Heute gilt – so der TK-Experte: „Grundsätzlich wenden die Krankenkassen diese gesetzliche Regelung nur auf die Fahrkosten an.“ Tatsächlich lasse das Gesetz aber auch heute noch die Inrechnungstellung der Mehrkosten für die eigentliche stationäre Behandlung zu. Dies ist nach dem oben zitierten Paragraf 39 Absatz 2 SGB V möglich. Da bei der Berechnung der Kosten auch ein landesspezifischer Basisfallwert berücksichtigt werde, sei die gleiche Behandlung in einem Krankenhaus z.B. in Hamburg etwas teurer als in einem niedersächsischen Krankenhaus. Der Unterschied ist allerdings mit 0,6 Prozent verschwindend gering. Bei einer Operation, die 10.000 Euro kostet, läge der Unterschied also bei rund 60 Euro. Anzumerken ist dabei, dass inzwischen in neun von 16 Bundesländern die Landesbasisfallwerte identisch sind. Hier sind die Behandlungskosten also für gleiche Krankheiten bzw. OPs identisch. Doch de facto spielt all das ohnehin keine Rolle, weil die geringen Kostenunterschiede Patienten nicht in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Krankenhausbehandlung für gesetzlich Versicherte gänzlich kostenfrei ist. So fällt – ganz unabhängig davon, wo das Krankenhaus liegt – für Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Krankenhaustag, maximal aber für 28 Tage im Jahr. Und Zusatzkosten – etwa für Fernsehen und gegebenenfalls InternetNutzung müssen Patienten selbst tragen. 3. Private Zusatzversicherung und Krankenhauswahl Möglicherweise interessieren Sie sich für eine private Krankenhauszusatzversicherung. Diese kann sicherlich im Einzelfall sinnvoll sein. So erhoffen sich manche Patienten von der Behandlung durch einen Chefarzt bessere Ergebnisse und andere sind daran interessiert, in jedem Fall in einem Ein- oder Zweibettzimmer aufgenommen zu werden. Dies kann durch eine private Krankenhauszusatzversicherung gesichert werden (wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass in immer mehr Regionen ohnehin auch das ZweibettZimmer für gesetzlich Versicherte zum Standard wird). Doch wie steht es mit dem Argument, dass Patienten sich mit der Zusatzver- sicherung „das Krankenhaus frei aussuchen“ können? Ein gesetzlich Versicherter ohne Zusatzversicherung kann für seine Behandlung eines von rund 1.800 Krankenhäusern bundesweit auswählen. Die rund 180 Privatkliniken, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, bleiben für ihn Tabu (es sei denn, er will selbst für die Behandlungskosten aufkommen). Hieran ändert auch die private Zusatzversicherung nichts. Diese Kliniken stehen nur denjenigen offen, die eine private Vollversicherung haben. Die Zusatzversicherung www.biallo.de Seite 6 sattelt grundsätzlich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf und bietet für die Betroffenen – wie der Name der Versicherung sagt – „Zusatzleistungen“, am Spektrum der wählbaren Krankenhäuser ändert sich hierdurch nichts. Doch wie steht es mit dem durchweg von privaten Versicherungen (und leider auch von der Zeitschrift Finanztest) angeführten Argument der Zusatzkosten, die auf Versicherte zukommen, wenn sie ein „teureres Krankenhaus“ wählen. In Finanztest 10/2012 war hierzu zu lesen: „Gesetzlich Krankenversicherte erhöhen mit einer Zusatzversicherung aber auch ihre Freiheit bei der Klinikwahl. Denn die Kasse übernimmt nur die Kosten für das nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Will jemand stattdessen zum Beispiel von einem renommierten Spezialisten in einer bestimmten Universitätsklinik operiert werden, ist sie nicht verpflichtet, den Aufpreis für das teurere Krankenhaus zu tragen. Fast alle Zusatzpolicen übernehmen die Mehrkosten, wenn Versicherte ein teureres als das nächste Krankenhaus aufsuchen.“ Dieser Text, der letztlich eine PR für private Zusatzversicherungen darstellt, steht übrigens nach wie vor unverändert im Internet – und ist kostenpflichtig abrufbar. Hieran stimmt – außer der Grammatik – nur wenig. Krankenhäuser sind nicht „teurer“, wenn dort ein renommierter Spezialist operiert. Seit 2004 gelten nach Paragraf 85 SGB V für die jeweiligen Diagnosen Fallpauschalen. Das bedeutet beispielsweise: Eine Blinddarm- oder Aneurysma-Operation kostet im Prinzip bun- desweit überall das gleiche – egal wie renommiert der Operateur ist. Kleine Unterschiede im Bereich weniger Prozente gibt es nur durch die bereits erwähnten landesspezifischen Basisfallwerte, die jeweils für das gesamte Bundesland gelten (innerhalb der Bundesländer gelten ohnehin gleiche Werte). Diese Unterschiede haben allerdings für Versicherte de facto keinerlei Bedeutung, weil die Kassen diese geringen Unterschiede ihren Versicherten nicht in Rechnung stellen. Für den Zeitraum bis Ende 2003 trifft der Finanztest-Text von Ende 2012 allerdings zu. Für diesen Zeitraum gibt es auch Sozialgerichtsurteile, die gesetzlich Versicherten, die ein nach den damaligen Abrechnungsregelungen teureres Krankenhaus aufsuchten, zur Übernahme der Mehrkosten verpflichteten. Das ist aber „Schnee von vorgestern“. Heute gilt: Ein Kölner, der sich in Berlin einer Herzoperation unterzieht, hat hierdurch keinerlei Zusatzkosten – außer den Fahrtkosten. Diese muss er – weitestgehend zumindest – selbst übernehmen. Hierbei könnte gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung einspringen. Der Tarif CSS.privat stationär, Baustein Klinik plus der CSS-Versicherung sieht hier beispielsweise „für Transporte zum und vom Krankenhaus 100 Prozent der nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Euro je Krankenhausaufenthalt“ vor. Diesen geringen Betrag kann man allerdings bereits innerhalb weniger Monate problemlos ansparen, wenn man auf den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung verzichtet. Das „Thema der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter [email protected] oder per Telefon: 08192/93379-0. Weitere Infos unter www.biallo.de www.biallo.de
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