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Überblick über die Veranstaltung MAMA Sozialleistungsrecht II Gerlach
Recht der Sozialen Dienste und Einrichtungen – thematischer Überblick
1. Leistungserbringung durch Private und die damit verbundenen Interessengegensätze
2. Leistungserbringung im rechtlichen Dreiecksverhältnis
3. Die gesetzgeberischen Lösungen dieser Interessengegensätze
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Hilfeplanung
Betriebserlaubnis
Leistung und Entgeltvereinbarungen
4. Die fachliche Steuerung durch Hilfeplanung im Einzelfall; inklusive
Anspruchsdurchsetzung
5. Anforderungen der Betriebserlaubnis (präventiven Erlaubnisvorbehalt, repressive
Interventionen, Zuständigkeit des überörtlichen Trägers)
6. Leistungserbringungsrecht
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historische Entwicklung
Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen SGB VIII, SGB XII und SGB XI
gemeinsame Grundprinzipien
o Vereinbarungsprinzip
o Pflicht zum Vereinbarungsabschluss; Ausnahmen
o Pflicht zum Abschluss differenzierter Entgelte
o Prospektivität
o Grundsatz der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
o Rechtsschutz durch Schiedsstellen
Einzelfragen:
o Anwendungsbereich der Vorschriften über das Entgeltrecht, Unterschiede
zwischen SGB VIII und SGB XII
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erst die Definition der Leistung, dann die „Bepreisung“ der Leistung
Inhalte der Leistungsvereinbarung - was muss da drin stehen? § 78 c SGB
VIII (Problem der genauen Zuordnung: Hat man es mit einem Problem der
Leistung oder mit einem Problem des Preises zu tun? Beispiel: Streit über die
Höhe der Vergütung für einen Psychologen; das kann ein Streit um die Frage
der Eingruppierung sein; das kann aber auch ein Streit um die Frage sein, ob
ein Psychologe für die Leistungserbringung erforderlich ist
Trägerautonomie (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB XII) vs.
Aushandlungspflicht ( wer bestimmt den Inhalt der Leistungsvereinbarung was
gilt bei Dissens?
Maßgebend ist der Bedarfsdeckungsgrundsatz
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Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit: externer Vergleich; aktuelle
Rechtsprechung und Tendenzen; Transparenzdebatte
Tariflöhne und Eingruppierungsfragen
Gewinne
Zustimmung zu Investitionen
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Vereinbarungszeitraum und Rückwirkungsverbot; Ausnahmen vom
Rückwirkungsverbot
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örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen (Probleme bei
dezentralen Organisationsformen)
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Rahmenverträge, Beitrittspflicht, Bindungswirkung
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Schiedsstellenverfahren (Unterschiede zwischen SGB XII und SGB VIII im
Hinblick auf die Leistungsvereinbarung)
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weiterer Rechtsschutz vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten;
7. Alternative Finanzierungsformen: Diskussion um sozialraumorientierte Steuerung,
Zuwendungsfinanzierung, Vergabe, Aktuelle Reformbestrebungen im SGB VIII
8. Reform des Eingliederungshilferechtes und des Kinder- und Jugendhilferechtes
9. Organisationsformen; GbR, Verein, Einzelfirma, GmbH, gemeinnützig, privat gewerblich.