BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Merkblatt Anbau von Hanf 2016 Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch! 1. Allgemeine Hinweise Beim Anbau von Hanf können nur bei Einhaltung bestimmter Auflagen im Rahmen der Basisprämie Zahlungsansprüche zugewiesen und aktiviert werden. 2. Antragstellung Die Basisprämie für die mit Hanf bebauten Flächen ist vom Erzeuger mit dem Mehrfachantrag bis 17. Mai 2016 beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu beantragen. Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Mehrfachantrag einzureichen: • Erklärung über die Aussaatflächen von Hanf (Formular im Internet unter www.ble.de erhältlich). • Originaletikett des verwendeten Hanfsaatguts. Wird bei Hanf ein Saatgutsack von mehreren Erzeugern verwendet, so ist das Originaletikett von einem dieser Erzeuger sowie zusätzlich von jedem dieser Erzeuger eine Erklärung über die Aufteilung des Saatguts einzureichen. 3. F lächenangaben Korrekte Angaben sind für alle mit Hanf bebauten Flächen zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch die Hinweise in der Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises (FNN) 2016 – blaue Farbe, insbesondere: • Nutzungscode im iBALIS bzw. in der Spalte 2 des FNN: 701 für Hanf. • Beim Anbau von Hanf ist zusätzlich für jedes Feldstück die ausgesäte Sorte und die Menge des verwendeten Saatguts in kg/ha im iBALIS bzw. in der Spalte 3 des FNN anzugeben. • Flächen beihilfefähiger Landschaftselemente (vgl. Anleitung zum Ausfüllen des FNN 2016, Nr. 5 – blaue Farbe) zählen zur beihilfefähigen Fläche. • Kennzeichnung mit „B“ im iBALIS bzw. in der Spalte 6 des FNN zur Aktivierung von Zahlungsan sprüchen. 4. Fördervoraussetzungen 4.1 B eachtung folgender Anbau- und Pflegebestimmungen: • Ab dem Wirtschaftsjahr 2009 kommen für Direktzahlungen nur die Hanfsorten in Betracht, die am 15. März des Jahres, für das die Zahlung gewährt wird, im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG veröffentlicht werden (ggf. Rücksprache beim Amt). Hierbei ist ausschließlich zertifiziertes Saatgut zu verwenden. Zum Stand der Drucklegung (März 2016) kommen die auf der Rückseite aufgelisteten Sorten in Frage. • Bei ortsüblicher Aussaat von Hanf nach dem 17. Mai (Ausschlussfrist für die Antragsabgabe) sind die Saatgutbelege (Etiketten) spätestens zum 30. Juni bei dem zuständigen AELF nachzureichen. • Die Pflege von Hanf ist unter normalen Wachstums bedingungen nach ortsüblichen Normen mindestens bis 10 Tage nach Ende der Blüte fortzuführen. • Mit der Ernte des Hanfs darf frühestens begonnen werden, wenn ––der Anbauer ein entsprechendes Freigabeschreiben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erhalten hat oder ––die Kontrolle (Probenahme) tatsächlich durchgeführt wurde. 4.2 D er Hanfanbau ist in jedem Fall durch den Erzeuger mittels der Anbauanzeige (Formular im Internet unter www.ble.de erhältlich) bis 01. Juli 2016 direkt bei der BLE anzuzeigen. 4.3 G emäß § 28 Absatz 2 der InVeKoS-Verordnung ist der Beginn der Blüte nach deren Beginn unverzüglich der BLE schriftlich mitzuteilen. Die entsprechende Anlage ist am AELF und im Internet erhältlich. 4.4 D er Erzeuger ist verpflichtet, jede Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen, unverzüglich schriftlich dem AELF anzuzeigen. 5. Rechtsgrundlagen und Hinweise U. a. VO (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013, VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013, VO (EU) Nr. 809/2014 vom 17. Juli 2014, Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie die InVeKoS-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist darauf hin, dass alle betreffenden Rechtsgrundlagen am AELF eingesehen werden können. Im Übrigen gelten die im Mehrfachantrag 2016, im Merkblatt zum Mehrfachantrag und in der Anleitung zum Ausfüllen des FNN angeführten Bestimmungen. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80539 München www.stmelf.bayern.de Für Direktzahlungen vorläufig in Betracht kommende Hanfsorten (Stand Februar 2016) Code Sorte Code Sorte 47 Antal 49 KC Virtus 01 Armanca 50 KC Zuzana 03 Beniko 25 Kompolti 04 Cannakomp 26 Kompolti hibrid TC 05 Carma 27 Lipko 06 Chamaeleon 28 Lovrin 110 07 Codimono 29 Marcello 08 CS 30 Markant 09 Dacia Secuieni 31 Monoica 10 Delta-Ilosa 52 Rajan 11 Delta-405 33 Santhica 23 12 Denise 34 Santhica 27 13 Diana 35 Santhica 70 14 Dioica 88 36 Secuieni Jubileu 15 Epsilon 68 38 Silvana 16 Fedora 17 39 Szarvasi 17 Felina 32 51 Tiborszallasi 18 Ferimon 40 Tisza 19 Fibranova 41 Tygra 21 Fibrol 42 Uniko B 48 Finola 43 Uso-31 22 Futura 75 44 Wielkopolskie 23 Ivorny 45 Wojko 24 KC Dora 46 Zenit
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