Merkblatt Anbau von Hanf 2016 - Bayerisches Staatsministerium für

BAYE­RI­SCHES STAATS­MI­NI­STE­RI­UM FÜR ERNÄHRUNG, LAND­WIRT­SCHAFT UND FOR­STEN
Merkblatt
Anbau von Hanf 2016
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch!
1. Allgemeine Hinweise
Beim Anbau von Hanf können nur bei Einhaltung bestimmter Auflagen im Rahmen der Basisprämie Zahlungsansprüche zugewiesen und aktiviert werden.
2. Antragstellung
Die Basisprämie für die mit Hanf bebauten Flächen ist
vom Erzeuger mit dem Mehrfachantrag bis
17. Mai 2016 beim zuständigen Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Mehrfachantrag einzureichen:
• Erklärung über die Aussaatflächen von Hanf (Formular im Internet unter www.ble.de erhältlich).
• Originaletikett des verwendeten Hanfsaatguts.
Wird bei Hanf ein Saatgutsack von mehreren Erzeugern verwendet, so ist das Originaletikett von einem
dieser Erzeuger sowie zusätzlich von jedem dieser
Erzeuger eine Erklärung über die Aufteilung des
Saatguts einzureichen.
3. F
lächenangaben
Korrekte Angaben sind für alle mit Hanf bebauten Flächen zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu
unbedingt auch die Hinweise in der Anleitung zum
Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises (FNN)
2016 – blaue Farbe, insbesondere:
• Nutzungscode im iBALIS bzw. in der Spalte 2 des
FNN: 701 für Hanf.
• Beim Anbau von Hanf ist zusätzlich für jedes Feldstück die ausgesäte Sorte und die Menge des verwendeten Saatguts in kg/ha im iBALIS bzw. in der
Spalte 3 des FNN anzugeben.
• Flächen beihilfefähiger Landschaftselemente (vgl.
Anleitung zum Ausfüllen des FNN 2016, Nr. 5 – blaue
Farbe) zählen zur beihilfefähigen Fläche.
• Kennzeichnung mit „B“ im iBALIS bzw. in der Spalte 6 des FNN zur Aktivierung von Zahlungsan­
sprüchen.
4. Fördervoraussetzungen
4.1 B
eachtung folgender Anbau- und Pflegebestimmungen:
• Ab dem Wirtschaftsjahr 2009 kommen für Direktzahlungen nur die Hanfsorten in Betracht, die am
15. März des Jahres, für das die Zahlung gewährt
wird, im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG veröffentlicht werden (ggf. Rücksprache beim Amt).
Hierbei ist ausschließlich zertifiziertes Saatgut zu
verwenden. Zum Stand der Drucklegung (März
2016) kommen die auf der Rückseite aufgelisteten
Sorten in Frage.
• Bei ortsüblicher Aussaat von Hanf nach dem
17. Mai (Ausschlussfrist für die Antragsabgabe) sind
die Saatgutbelege (Etiketten) spätestens zum
30. Juni bei dem zuständigen AELF nachzureichen.
• Die Pflege von Hanf ist unter normalen Wachstums­
bedingungen nach ortsüblichen Normen mindestens
bis 10 Tage nach Ende der Blüte fortzuführen.
• Mit der Ernte des Hanfs darf frühestens begonnen
werden, wenn
––der Anbauer ein entsprechendes Freigabeschreiben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) erhalten hat oder
––die Kontrolle (Probenahme) tatsächlich durchgeführt wurde.
4.2 D
er Hanfanbau ist in jedem Fall durch den Erzeuger mittels der Anbau­anzeige (Formular im Internet unter www.ble.de erhältlich) bis 01. Juli 2016
direkt bei der BLE anzuzeigen.
4.3 G
emäß § 28 Absatz 2 der InVeKoS-Verordnung ist
der Beginn der Blüte nach deren Beginn unverzüglich der BLE schriftlich mitzuteilen. Die entsprechende Anlage ist am AELF und im Internet
erhältlich.
4.4 D
er Erzeuger ist verpflichtet, jede Veränderung
der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse,
die nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen, unverzüglich
schriftlich dem AELF anzuzeigen.
5. Rechtsgrundlagen und Hinweise
U. a. VO (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013,
VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013, VO
(EU) Nr. 809/2014 vom 17. Juli 2014, Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie die InVeKoS-Ver­ord­nung in der
jeweils gültigen Fassung.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten weist darauf hin, dass alle
betreffenden Rechtsgrundlagen am AELF eingesehen
werden können.
Im Übrigen gelten die im Mehrfachantrag 2016, im
Merkblatt zum Mehrfachantrag und in der Anleitung
zum Ausfüllen des FNN angeführten Bestimmungen.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80539 München
www.stmelf.bayern.de
Für Direktzahlungen vorläufig in Betracht kommende Hanfsorten
(Stand Februar 2016)
Code
Sorte
Code
Sorte
47
Antal
49
KC Virtus
01
Armanca
50
KC Zuzana
03
Beniko
25
Kompolti
04
Cannakomp
26
Kompolti hibrid TC
05
Carma
27
Lipko
06
Chamaeleon
28
Lovrin 110
07
Codimono
29
Marcello
08
CS
30
Markant
09
Dacia Secuieni
31
Monoica
10
Delta-Ilosa
52
Rajan
11
Delta-405
33
Santhica 23
12
Denise
34
Santhica 27
13
Diana
35
Santhica 70
14
Dioica 88
36
Secuieni Jubileu
15
Epsilon 68
38
Silvana
16
Fedora 17
39
Szarvasi
17
Felina 32
51
Tiborszallasi
18
Ferimon
40
Tisza
19
Fibranova
41
Tygra
21
Fibrol
42
Uniko B
48
Finola
43
Uso-31
22
Futura 75
44
Wielkopolskie
23
Ivorny
45
Wojko
24
KC Dora
46
Zenit