Anmeldepflicht ist eine Chance Der Sozialdienst katholischer

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Gesendet: Donnerstag, 4. Februar 2016 14:40
Betreff: PM vom 04.02.16 - Anmeldepflicht ist eine Chance
Anmeldepflicht ist eine Chance
Der Sozialdienst katholischer Frauen im Erzbistum Paderborn begrüßt die Regelungen des
Gesetzes zum Schutz für Prostituierte
Paderborn, 04.02.16 (cpd) – Der Sozialdienst katholischer Frauen im Erzbistum Paderborn begrüßt
die künftige Anmeldepflicht für Prostituierte, wie sie das neue Gesetz zum Schutz für Prostituierte
vorsieht. „Zusammen mit der verpflichtenden Beratung ist damit ein praktikables Instrument
geschaffen worden, um Betroffene für die Sozialarbeit zu erreichen und im Bedarfsfall
Ausstiegshilfen zu bieten“, erklärt Diözesan-Geschäftsführerin Reinhild Steffens-Schulte. Die
Gefahr, dass viele Prostituierte in die Illegalität abtauchen werden, wie es manche SexarbeiterinnenInitiativen befürchten, sieht der SkF zwar auch, doch würden mögliche Risiken des Gesetzes durch
neue Chancen mehr als wettgemacht. Das gelte insbesondere für jüngere Prostituierte. „Für die
unter 21-Jährigen soll es zukünftig eine verpflichtende halbjährliche Beratung geben “, so SteffensSchulte. „Das ist ein Ansatz, der weiterhilft.“
Im Erzbistum Paderborn ist die Beratungsstelle „Kober“ des SkF Dortmund eine wichtige
Institution. Diese wird nach dem finanziellen Rückzug der Stadt Dortmund durch das Erzbistum
unterstützt. Wie im Gesetz gefordert, bietet die Beratungsstelle Betroffenen neben Hilfen zur
Verbesserung der Lebenssituation für weibliche Prostituierte auch konkrete Hilfen beim Ausstieg
aus der Prostitution. Dazu gehören Bewerbungstraining oder Sprachkurse für Migrantinnen, aber
auch Schuldnerberatung. „Das Prostituiertenschutzgesetz wird dazu führen, dass der
Beratungsbedarf vor Ort höher sein wird“, ist sich Steffens-Schulte sicher.
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