Heilsmittel (media salutis) - EKHN

Examensvorbereitung ST von Simon Ahäuser
Heilsmittel
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Literatur:
• Wilfried Härle: Dogmatik, Berlin/Boston 42012, 545-585.
• Rochus Leonhardt: Grundinformation Dogmatik, Tübingen 42009, 334-356.
Heilsmittel (media salutis)
1. Das Wort Gottes (Schrift und Predigt)
CA 5: „Damit wir solchen Glauben erlangen, hat Gott den Dienst gestiftet, der das Evangelium
verkündigt und die Sakramente reicht. Gott gibt uns nämlich den Heiligen Geist durch sein Wort und
die Sakramente wie durch Werkzeuge. Der Geist aber wirkt bei denen, die das Evangelium hören,
Glauben, wo und wann es Gott gut erscheint.“
Barth: Mit seiner Lehre von der dreifachen Gestalt des Wortes Gottes (Offenbarung, Schrift, Predigt →
Gott hat sich offenbart, offenbart sich und offenbart sich fortwährend) wendet sich Barth nicht nur
gegen eine direkte Identifikation von Wort Gottes und Schrift (wäre die Bibel verbal inspiriert, wäre
Gott nicht mehr frei), sondern ebenso gegen eine unmittelbare Identität von Predigt und Wort Gottes.
Vielmehr: Das Wort der Predigt (das „verkündigte Wort“) ist Wort Gottes, wenn und insofern es in der
Sukzession des Schriftwortes und in dienstbarer Bezogenheit zum geschehenen Wort (das Jesus
Christus selbst ist) steht. Diese Sukzession ist durch Jesus Christus (durch sein prophetisches Amt und
Sein: als „der wahrhaftige Zeuge“) selbst begründet und aktualisiert, insofern er sich selbst bezeugt,
selbst verkündigt .
2. Gesetz und Evangelium
Bis zur Reformation unterschied man zwischen altem und neuem Gesetz. Letzteres ist Heilsweg der
Christen, befolgt werden kann es nur im Glauben und durch den heiligen Geist.
Luther: Da Christus uns gerade von der Überforderung des Gesetzes entlastet und gute Werke nicht
heilsnotwendig sind, kann er nicht von einem neuen Gesetz sprechen. Er differenziert zwischen
Evangelium und Gesetz, dieses unterteilt er noch einmal in zwei Funktionen:
1. usus theologicus: Die theologisch relevante Funktion des Gesetzes, welches den Menschen ihre
Sünde bewusst macht und sie in Verzweiflung stürzt. Da sie Sünder bleiben, muss ihnen immer
wieder aufgezeigt werden, dass ihre Werke nichtig sind.
2. usus politicus: Hier gehorcht der Mensch nur aufgrund Äußerlichkeiten, aus Furcht vor Strafe.
Auch die Christen stehen unter diesem, da ein funktionierendes Staatssystem notwendig ist.
Das Evangelium befreit von der Überforderung durch das Gesetz und darf nun nicht wieder zu einem
(neuen) Gesetz werden. Vielmehr schenkt Gott dem Menschen die Gnade, damit er von dem Zwang
entlastet wird, im Hinblick auf sein Heil bestimmte Werke tun zu müssen.
Barth: Das lutherische Gesetzesverständnis diente teilweise zur Legitimierung des NS-Regimes. Barth
führt dies auf den Grundirrtum zurück, dass es neben der Christusoffenbarung eine vom Menschen
wahrnehmbare Selbstoffenbarung Gottes (auch in anderen Autoritäten) gäbe. Er lehnt somit sowohl die
Unterscheidung Gesetz – Evangelium als auch die nationalsozialistische Theologie ab. Wort Gottes ist
nach Barth exklusiv auf Christus bezogen.
3. Die Sakramente
Griechisch.: mysterion: Ursprünglich bezeichnet es philosophische Geheimlehren und kultische Feiern.
Bei Paulus meint es den Heilsplan Gottes (1Kor 2), in Eph 5 das Verhältnis von Christus und Kirche.
Tertullian: Er wendet sacramtentum erstmals auf die Taufe an. Sie ist eine auf die Heilstaten Gottes
antwortende sittliche Verpflichtung des Menschen.
Augustin: Nach ihm verweisen Wasser, Brot und Wein in Verbindung mit Taufformel bzw.
Einsetzungsworten auf die geistige Wirklichkeit der Gnade.
Tridentinum: Seit dem 12. Jh. setzt sich die Siebenzahl durch und wird nun dogmatisiert: Taufe;
Firmung (Verleihung des Geistes); Eucharistie; Buße; Krankensalbung; Weihe; Ehe.
Luther: Sakrament ist nur, was eingesetzt durch Christus ist und wo ein äußeres Zeichen mit einer im
Glauben zu ergreifenden Gnadenverheißung verbunden ist. Die Buße hat zwar eine Verheißung, aber
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kein Zeichen (Joh 20).
3.1. Taufe
Jesus selbst hat nicht getauft (Joh 4), ruft aber zur Taufe auf (Mt 28). Nach dem NT ist Taufe
Neuwerden/Wiedergeburt (Tit 3); Teilhabe an Tod und Auferstehung Christi (Röm 6); Vergebung von
Sünden (Mk 1; Lk 3) und die Zugehörigkeit zu Christus.
Katholizismus: Die Taufe ist Instrumentalursache der Rechtfertigung. Sie symbolisiert nicht nur,
sondern bewirkt Wiedergeburt und Reinigung von den Sünden. Diese Gnade geht durch die Sünde
immer wieder verloren und muss durch die Buße erneuert werden.
Luther: Die Gnadenverheißung in der Taufe wird dem Menschen wirklich zuteil. Andernfalls würde
der Unglauben des Täuflings die Taufe ungültig machen. Für Luther absurd; Gott sagt zu, im Endgericht
die Sünden nicht anzurechnen und sie im Leben zurückzudrängen. Taufe allgemein gültig, daher auch
für Kinder möglich.
Reformiertes Taufverständnis: Die Taufe ist nur Zeichen (signum) dessen, was von Gott durch sie in
Wort und durch den Geist am Menschen geschieht. Der Glaube des Täuflings begründet die
Sakramentalität der Taufe. Barth unterscheidet daher Geist- und Wassertaufe (kein Sakrament, sondern
Antwort des Menschen).
3.2. Abendmahl
Bereits im NT zeigen die Einsetzungsworte die Heilskraft des Todes Jesu Christi an. Außerdem
enthalten sie z.T. einen Wiederholungsbefehl (Lk/Paulus).
Messopferlehre: Das Opfer Christi (Sühnopfer) wird durch den Priester unblutig wiederholt
(Dankopfer). Dadurch wird das Heil den Menschen mitgeteilt. Die katholische Kirche gibt zu, dass
keine kirchliche Handlung als Wiederholung des Kreuzesopfers gedeutet werden darf und sich die
Kirche nicht als selbständiges Subjekt der Opferdarbringung neben Christus versteht.
Transsubstantiation: Christus ist nach der Konsekration in Brot und Wein, allerdings nur substantiell,
nicht akzidentiell. (Die Substanz von Brot und Wein wird zu Fleisch und Blut, doch sie haben weiterhin
die Akzidenz von Brot und Wein: Kohlenhydrate bleiben also Kohlenhydrate).
Protestantismus: Zwinglis Spiritualpräsenz gegen Luthers Realpräsenz (Konsubstantiation).
4. Was bedeuten die Sakramente für uns? (Härle)
Die Taufe hat den Glauben nicht als Voraussetzung. Dann ist sie Sakrament und im übertragenen Sinn
auch Bekenntnisakt und symbolische Darstellung des Heilsgeschehens.
Es bleiben einige Fragen offen:Was ist, wenn ein Mensch nicht zum Glauben kommt? - Was ist mit den
Menschen, die ihrer Taufe (durch Kirchenaustritt) absagen? - Was ist mit den Menschen, die nie getauft
wurden? Antwort (wenn auch nicht ganz befriedigend):
• Gottes Heilsratschluss gilt jedem Menschen (1 Tim 2).
• Die Verkündigung des Evangeliums ergeht an alles Volk (Mt 28).
• In der Taufe geschieht die individuelle Zueignung von Gottes Ja an den Täufling (Mk 16).
• Im Glauben wird Gottes Ja angeeignet (Röm 10).
Wann soll die Taufe stattfinden? Nach Schleiermacher ist Taufe als eine bewusste Entscheidung des
Menschen mit Buße und Glauben verbunden, diese seien bei Kindern jedoch nicht vorhanden. Dem
widerspricht Härle: Es geht in der Taufe um ein sachliches, nicht zeitliches Verhältnis. Sie setzt den
Glauben (sachlich) nicht voraus. Sie ist gültig, wenn ihr der Glaube nicht vorangeht: Taufe weckt
Glauben. Dass der Zusammenhang von Taufe und Glaube bei einem Säugling nicht gegeben ist,
widerspricht außerdem dem Wesen des Glaubens: Wann wäre er bei einem Menschen jemals
nachweisbar?
Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Letztlich alle, die dies wünschen, auch Kinder in Begleitung
der Eltern. Die Gefahr des Missverstehens gibt es auch bei Erwachsenen. „Sie erfordert das
Ernstnehmen dessen, was der Begriff Abendmahlsverantwortung meint, d.h. einerseits die
Heranführung an den Sinn des Abendmahls durch Erzählung und Deutung, andererseits – und primär –
eine liturgische Gestaltung, die aus sich heraus den Sinn dieses Mahl deutlich werden lässt.“ (584)