Examensvorbereitung ST von Simon Ahäuser Heilsmittel 1/2 Literatur: • Wilfried Härle: Dogmatik, Berlin/Boston 42012, 545-585. • Rochus Leonhardt: Grundinformation Dogmatik, Tübingen 42009, 334-356. Heilsmittel (media salutis) 1. Das Wort Gottes (Schrift und Predigt) CA 5: „Damit wir solchen Glauben erlangen, hat Gott den Dienst gestiftet, der das Evangelium verkündigt und die Sakramente reicht. Gott gibt uns nämlich den Heiligen Geist durch sein Wort und die Sakramente wie durch Werkzeuge. Der Geist aber wirkt bei denen, die das Evangelium hören, Glauben, wo und wann es Gott gut erscheint.“ Barth: Mit seiner Lehre von der dreifachen Gestalt des Wortes Gottes (Offenbarung, Schrift, Predigt → Gott hat sich offenbart, offenbart sich und offenbart sich fortwährend) wendet sich Barth nicht nur gegen eine direkte Identifikation von Wort Gottes und Schrift (wäre die Bibel verbal inspiriert, wäre Gott nicht mehr frei), sondern ebenso gegen eine unmittelbare Identität von Predigt und Wort Gottes. Vielmehr: Das Wort der Predigt (das „verkündigte Wort“) ist Wort Gottes, wenn und insofern es in der Sukzession des Schriftwortes und in dienstbarer Bezogenheit zum geschehenen Wort (das Jesus Christus selbst ist) steht. Diese Sukzession ist durch Jesus Christus (durch sein prophetisches Amt und Sein: als „der wahrhaftige Zeuge“) selbst begründet und aktualisiert, insofern er sich selbst bezeugt, selbst verkündigt . 2. Gesetz und Evangelium Bis zur Reformation unterschied man zwischen altem und neuem Gesetz. Letzteres ist Heilsweg der Christen, befolgt werden kann es nur im Glauben und durch den heiligen Geist. Luther: Da Christus uns gerade von der Überforderung des Gesetzes entlastet und gute Werke nicht heilsnotwendig sind, kann er nicht von einem neuen Gesetz sprechen. Er differenziert zwischen Evangelium und Gesetz, dieses unterteilt er noch einmal in zwei Funktionen: 1. usus theologicus: Die theologisch relevante Funktion des Gesetzes, welches den Menschen ihre Sünde bewusst macht und sie in Verzweiflung stürzt. Da sie Sünder bleiben, muss ihnen immer wieder aufgezeigt werden, dass ihre Werke nichtig sind. 2. usus politicus: Hier gehorcht der Mensch nur aufgrund Äußerlichkeiten, aus Furcht vor Strafe. Auch die Christen stehen unter diesem, da ein funktionierendes Staatssystem notwendig ist. Das Evangelium befreit von der Überforderung durch das Gesetz und darf nun nicht wieder zu einem (neuen) Gesetz werden. Vielmehr schenkt Gott dem Menschen die Gnade, damit er von dem Zwang entlastet wird, im Hinblick auf sein Heil bestimmte Werke tun zu müssen. Barth: Das lutherische Gesetzesverständnis diente teilweise zur Legitimierung des NS-Regimes. Barth führt dies auf den Grundirrtum zurück, dass es neben der Christusoffenbarung eine vom Menschen wahrnehmbare Selbstoffenbarung Gottes (auch in anderen Autoritäten) gäbe. Er lehnt somit sowohl die Unterscheidung Gesetz – Evangelium als auch die nationalsozialistische Theologie ab. Wort Gottes ist nach Barth exklusiv auf Christus bezogen. 3. Die Sakramente Griechisch.: mysterion: Ursprünglich bezeichnet es philosophische Geheimlehren und kultische Feiern. Bei Paulus meint es den Heilsplan Gottes (1Kor 2), in Eph 5 das Verhältnis von Christus und Kirche. Tertullian: Er wendet sacramtentum erstmals auf die Taufe an. Sie ist eine auf die Heilstaten Gottes antwortende sittliche Verpflichtung des Menschen. Augustin: Nach ihm verweisen Wasser, Brot und Wein in Verbindung mit Taufformel bzw. Einsetzungsworten auf die geistige Wirklichkeit der Gnade. Tridentinum: Seit dem 12. Jh. setzt sich die Siebenzahl durch und wird nun dogmatisiert: Taufe; Firmung (Verleihung des Geistes); Eucharistie; Buße; Krankensalbung; Weihe; Ehe. Luther: Sakrament ist nur, was eingesetzt durch Christus ist und wo ein äußeres Zeichen mit einer im Glauben zu ergreifenden Gnadenverheißung verbunden ist. Die Buße hat zwar eine Verheißung, aber Examensvorbereitung ST von Simon Ahäuser Heilsmittel 2/2 kein Zeichen (Joh 20). 3.1. Taufe Jesus selbst hat nicht getauft (Joh 4), ruft aber zur Taufe auf (Mt 28). Nach dem NT ist Taufe Neuwerden/Wiedergeburt (Tit 3); Teilhabe an Tod und Auferstehung Christi (Röm 6); Vergebung von Sünden (Mk 1; Lk 3) und die Zugehörigkeit zu Christus. Katholizismus: Die Taufe ist Instrumentalursache der Rechtfertigung. Sie symbolisiert nicht nur, sondern bewirkt Wiedergeburt und Reinigung von den Sünden. Diese Gnade geht durch die Sünde immer wieder verloren und muss durch die Buße erneuert werden. Luther: Die Gnadenverheißung in der Taufe wird dem Menschen wirklich zuteil. Andernfalls würde der Unglauben des Täuflings die Taufe ungültig machen. Für Luther absurd; Gott sagt zu, im Endgericht die Sünden nicht anzurechnen und sie im Leben zurückzudrängen. Taufe allgemein gültig, daher auch für Kinder möglich. Reformiertes Taufverständnis: Die Taufe ist nur Zeichen (signum) dessen, was von Gott durch sie in Wort und durch den Geist am Menschen geschieht. Der Glaube des Täuflings begründet die Sakramentalität der Taufe. Barth unterscheidet daher Geist- und Wassertaufe (kein Sakrament, sondern Antwort des Menschen). 3.2. Abendmahl Bereits im NT zeigen die Einsetzungsworte die Heilskraft des Todes Jesu Christi an. Außerdem enthalten sie z.T. einen Wiederholungsbefehl (Lk/Paulus). Messopferlehre: Das Opfer Christi (Sühnopfer) wird durch den Priester unblutig wiederholt (Dankopfer). Dadurch wird das Heil den Menschen mitgeteilt. Die katholische Kirche gibt zu, dass keine kirchliche Handlung als Wiederholung des Kreuzesopfers gedeutet werden darf und sich die Kirche nicht als selbständiges Subjekt der Opferdarbringung neben Christus versteht. Transsubstantiation: Christus ist nach der Konsekration in Brot und Wein, allerdings nur substantiell, nicht akzidentiell. (Die Substanz von Brot und Wein wird zu Fleisch und Blut, doch sie haben weiterhin die Akzidenz von Brot und Wein: Kohlenhydrate bleiben also Kohlenhydrate). Protestantismus: Zwinglis Spiritualpräsenz gegen Luthers Realpräsenz (Konsubstantiation). 4. Was bedeuten die Sakramente für uns? (Härle) Die Taufe hat den Glauben nicht als Voraussetzung. Dann ist sie Sakrament und im übertragenen Sinn auch Bekenntnisakt und symbolische Darstellung des Heilsgeschehens. Es bleiben einige Fragen offen:Was ist, wenn ein Mensch nicht zum Glauben kommt? - Was ist mit den Menschen, die ihrer Taufe (durch Kirchenaustritt) absagen? - Was ist mit den Menschen, die nie getauft wurden? Antwort (wenn auch nicht ganz befriedigend): • Gottes Heilsratschluss gilt jedem Menschen (1 Tim 2). • Die Verkündigung des Evangeliums ergeht an alles Volk (Mt 28). • In der Taufe geschieht die individuelle Zueignung von Gottes Ja an den Täufling (Mk 16). • Im Glauben wird Gottes Ja angeeignet (Röm 10). Wann soll die Taufe stattfinden? Nach Schleiermacher ist Taufe als eine bewusste Entscheidung des Menschen mit Buße und Glauben verbunden, diese seien bei Kindern jedoch nicht vorhanden. Dem widerspricht Härle: Es geht in der Taufe um ein sachliches, nicht zeitliches Verhältnis. Sie setzt den Glauben (sachlich) nicht voraus. Sie ist gültig, wenn ihr der Glaube nicht vorangeht: Taufe weckt Glauben. Dass der Zusammenhang von Taufe und Glaube bei einem Säugling nicht gegeben ist, widerspricht außerdem dem Wesen des Glaubens: Wann wäre er bei einem Menschen jemals nachweisbar? Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Letztlich alle, die dies wünschen, auch Kinder in Begleitung der Eltern. Die Gefahr des Missverstehens gibt es auch bei Erwachsenen. „Sie erfordert das Ernstnehmen dessen, was der Begriff Abendmahlsverantwortung meint, d.h. einerseits die Heranführung an den Sinn des Abendmahls durch Erzählung und Deutung, andererseits – und primär – eine liturgische Gestaltung, die aus sich heraus den Sinn dieses Mahl deutlich werden lässt.“ (584)
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