Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) Datenschutzrechtlicher Hinweis: Gem. § 39 WaffG sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Des Weiteren werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, von der zuständigen Polizeidienststelle, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von Ihrer Wohnsitzgemeinde eingeholt. Hinweis: Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie bitte mit den geforderten Belegen an den Kreis Schleswig-Flensburg, Der Landrat, Allg. Ordnungsangelegenheiten, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Sollten Sie zu diesem Antrag oder zu dem Verfahren noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 04621/87-217 o. 213 o. 234. Personalien Familienname ^ Geburtsname Vorname er¬ Geburtsdatum T Geburtsort (Gemeine, Kreis, Land) er Anschrift (Hauptwohnsitz) T Nebenwohnsitz er • Telefon (freiwillig) ^ E-Mail (freiwillig) er Wohnanschriften in den letzten 5 eg= Jahren Staatsangehörigkeit er¬ deutsch ÿ andere (folgende): Personalausweis Nr. er¬ ausgestellt von am Bitte in Kopie beifügen! Falls Antragsteller minderjährig ist: Vor- u. Familienname des Vaters er Vor- u. Familienname der Mutter er Angaben zum Antrag Wurde Ihnen bereits eine er ja ÿ nein ÿ waffenrechtliche Erlaubnis ausgestellt ? Wenn ja, durch welche Behörde? er Wann? er Ich bewahre Schusswaffe/n/Munition wie folgt auf: v (Mindeststandard: feste abgeschlossene Behältnisse; Waffen und Munition getrennt) Bitte wenden! -2- Gebühren (zutreffendes bitte ankreuzen) Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung des kleinen Waffenscheins beträgt 60,00 €. Bitte informieren Sie mich, sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung abgeschlossen ist. Ich werde mir den kleinen Waffenschein dann persönlich abholen. Ich habe die 60,00 € bereits an den Kreis Schleswig-Flensburg überwiesen bzw. werde es innerhalb der nächsten zwei Wochen tun (Nord-Ostsee Sparkasse, BLZ 217 500 00, Kontonummer 1880, IBAN DE21 2175 0000 0000 0018 80, BIG NOLADE21NOS, Verwendungszweck: Kleiner Waffenschein mit Vor- und Nachname des Antragstellers). Bitte übersenden Sie mir den kleinen Waffenschein, sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung abgeschlossen ist. Erklärung zum Antrag (zutreffendes bitte ankreuzen) Fl Ich habe davon Kenntnis und keine Einwände, dass die Waffenbehörde zur Prüfung meiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle sowie der Wohnsitzgemeinde einholt. I I Ich bin in den letzten fünf Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden. Gegen mich ist kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren anhängig. I~l Gegen mich ist in den letzten zwei Jahren vor Abgabe dieser Erklärung keine Geldbuße von mehr als 500,00 € wegen Verstoßes gegen eines der folgenden Gesetze verhängt worden: Waffengesetz; Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen; Sprengstoffgesetz; Bundesjagdgesetz oder Landesjagdgesetz. O Ich bin voll geschäftsfähig und stehe nicht unter Betreuung nach dem Betreuungsgesetz. Fl Gegen mich ist keine Verfügung einer Strafverfolgungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde und keine gerichtliche Entscheidung ergangen, aus der sich ergeben könnte, dass ich geschäftsunfähig, in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, alkoholabhängig oder rauschmittelsüchtig bin. Ich versichere, dass keine körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. schwere Form von Sehschwäche, Farbuntüchtigkeit, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Hirnverletzungen, schwere Herz-Kreislauferkrankung, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Schwerhörigkeit oder Taubheit, Amputationen, Lähmungen usw.) vorliegen, die geeignet sind, die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zu versagen. Sonstiges Ich versichere hiermit die Richtigkeit und die Vollständigkeit der vorstehenden Angaben. Ich habe davon Kenntnis, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung oder nach Erteilung zur Rücknahme des kleinen Waffenscheins führen können. Ich bestätige, dass es sich bei der/n Waffe/n um Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe/n handelt, die mit dem Zulassungszeichen ® versehen ist/sind. Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis". Er berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Spörtereignissen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen. Ebenso wenig beinhaltet er die Erlaubnis zum Schießen mit derartigen Waffen außerhalb von Schießstätten oder des eigenen, befriedeten Hausrechtsbereichs. Beim Führen der Schusswaffe muss neben dem kleinen Waffenschein auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden. , den , Unterschrift Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
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