Antrag auf Gestattung eines vorüber- gehenden

Antrag auf
Erteilung eines
Kleinen Waffenscheines
(§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG)
An die
Stadt Passau
-OrdnungsamtVornholzstraße 40
94036 Passau
Hinweise: Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Prüfzeichen
„PTB“ im Kreis und ist unbefristet gültig. Die Waffen dürfen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Volksfesten etc.
geführt werden (§ 42 Abs.1 WaffG). Beim Führen einer Schusswaffe muss neben dem Kleinen Waffenschein auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist verboten.
Die Ausstellungsgebühr beträgt mindestens 80,-- Euro u. erhöht sich bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand auf max. 150,-- Euro.
1. Persönliche Angaben des Antragstellers
Name, ggf. Geburtsname
Vorname(n)
PLZ
Wohnort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Ausweisdokument
Passau
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße, Hausnummer
E-Mail-Adresse
in Deutschland ununterbrochen wohnhaft seit
tel. Erreichbarkeit
Nr. des Ausweisdokuments
ausgestellt von
gültig bis
2. Angaben über bisher erteilte Erlaubnisse bzw. vorhandene Waffen
Ich besitze bislang
keine
Art der Erlaubnis
Ich besitze bislang
folgende
waffenrechtliche Erlaubnis:
Ausstellungsdatum
keine
Art der Waffe
folgende
Kaliber
(bitte Kopie beifügen)
Ausstellende Behörde
Waffen:
Hersteller/Modell
Herstellungs-Nr.
Falls erforderlich, bitte für weitere Angaben ein Beiblatt verwenden
3. Nachweis der Aufbewahrung (§ 36 Abs. 3 WaffG)
Der entsprechende Nachweis wurde bereits vorgelegt.
Die Waffe wird folgendermaßen aufbewahrt: ______________________________________________
Stadt Passau, Ordnungsamt Stand 01/2016
4. Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
Ich bin nicht vorbestraft.
Ich bin wegen folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt: ______________________________________________
Zur Zeit ist gegen mich
kein folgendes Strafverfahren anhängig: ______________________________________
Ich bin nicht Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde o. einem unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt.
Ich bin nicht Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.
Ich bin nicht innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen.
Ich bin nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig.
Ich bin nicht abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel (z.B. Drogen.).
Ich leide nicht an schwerer Sehschwäche, Nachtblindheit, Farbuntüchtigkeit, Hirnverletzungen, schwerer Herz- od. Kreislaufschwäche, Diabetes, Anfallsleiden, Geisteskrankheiten, Schwerhörigkeit o. Taubheit, Lähmungen o.a. schweren Erkrankungen.
Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit. Mit der Weitergabe meiner Daten im Rahmen der waffenrechtlichen
Überprüfung erkläre ich mich einverstanden.
Ort, Datum
Unterschrift
Nicht vom Antragsteller auszufüllen:
5. Vermerke, Verfügung
1. Zuverlässigkeit
Namenszeichen
Persönliche Zuverlässigkeit wurde geprüft und ist gegeben
2. Kleiner Waffenschein
Kl. Waffenschein- Nr.
ausgestellt
Namenszeichen
3. Gebühr
Kassenzeichen
Betrag
Zahlungsart
Zahlungsfrist
6. Aushändigung
Der Kleine Waffenschein wurde heute
dem Empfänger persönlich ausgehändigt
an folgende Person ausgehändigt: _____________________________________________
zugeschickt
Passau, __________________
Die Aushändigung bestätigt:
Den Empfang bestätigt:
______________________
___________________________
7. Mitteilung an die Meldebehörde
8. zum Akt
Stadt Passau, Ordnungsamt Stand 01/2016