Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) An die Stadt Passau -OrdnungsamtVornholzstraße 40 94036 Passau Hinweise: Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Prüfzeichen „PTB“ im Kreis und ist unbefristet gültig. Die Waffen dürfen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Volksfesten etc. geführt werden (§ 42 Abs.1 WaffG). Beim Führen einer Schusswaffe muss neben dem Kleinen Waffenschein auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist verboten. Die Ausstellungsgebühr beträgt mindestens 80,-- Euro u. erhöht sich bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand auf max. 150,-- Euro. 1. Persönliche Angaben des Antragstellers Name, ggf. Geburtsname Vorname(n) PLZ Wohnort Staatsangehörigkeit Familienstand Ausweisdokument Passau Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer E-Mail-Adresse in Deutschland ununterbrochen wohnhaft seit tel. Erreichbarkeit Nr. des Ausweisdokuments ausgestellt von gültig bis 2. Angaben über bisher erteilte Erlaubnisse bzw. vorhandene Waffen Ich besitze bislang keine Art der Erlaubnis Ich besitze bislang folgende waffenrechtliche Erlaubnis: Ausstellungsdatum keine Art der Waffe folgende Kaliber (bitte Kopie beifügen) Ausstellende Behörde Waffen: Hersteller/Modell Herstellungs-Nr. Falls erforderlich, bitte für weitere Angaben ein Beiblatt verwenden 3. Nachweis der Aufbewahrung (§ 36 Abs. 3 WaffG) Der entsprechende Nachweis wurde bereits vorgelegt. Die Waffe wird folgendermaßen aufbewahrt: ______________________________________________ Stadt Passau, Ordnungsamt Stand 01/2016 4. Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung Ich bin nicht vorbestraft. Ich bin wegen folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt: ______________________________________________ Zur Zeit ist gegen mich kein folgendes Strafverfahren anhängig: ______________________________________ Ich bin nicht Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde o. einem unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt. Ich bin nicht Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Ich bin nicht innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen. Ich bin nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig. Ich bin nicht abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel (z.B. Drogen.). Ich leide nicht an schwerer Sehschwäche, Nachtblindheit, Farbuntüchtigkeit, Hirnverletzungen, schwerer Herz- od. Kreislaufschwäche, Diabetes, Anfallsleiden, Geisteskrankheiten, Schwerhörigkeit o. Taubheit, Lähmungen o.a. schweren Erkrankungen. Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit. Mit der Weitergabe meiner Daten im Rahmen der waffenrechtlichen Überprüfung erkläre ich mich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Nicht vom Antragsteller auszufüllen: 5. Vermerke, Verfügung 1. Zuverlässigkeit Namenszeichen Persönliche Zuverlässigkeit wurde geprüft und ist gegeben 2. Kleiner Waffenschein Kl. Waffenschein- Nr. ausgestellt Namenszeichen 3. Gebühr Kassenzeichen Betrag Zahlungsart Zahlungsfrist 6. Aushändigung Der Kleine Waffenschein wurde heute dem Empfänger persönlich ausgehändigt an folgende Person ausgehändigt: _____________________________________________ zugeschickt Passau, __________________ Die Aushändigung bestätigt: Den Empfang bestätigt: ______________________ ___________________________ 7. Mitteilung an die Meldebehörde 8. zum Akt Stadt Passau, Ordnungsamt Stand 01/2016
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