Anhang 1 Vignette

ASFINAG
Anhang 1
Mautordnung
Seite 1 von 4
_____________________________________________________________________________________
ANHANG 1 - VIGNETTE
1.
VIGNETTENLAYOUT
Jahres-Vignetten KFZ bis 3,5 t
Version 44
ASFINAG
Anhang 1
Mautordnung
Seite 2 von 4
_____________________________________________________________________________________
2-Monats-Vignetten KFZ bis 3,5 t
Version 44
ASFINAG
Anhang 1
Mautordnung
Seite 3 von 4
_____________________________________________________________________________________
10-Tages-Vignetten KFZ bis 3,5 t
Version 44
ASFINAG
Anhang 1
Mautordnung
Seite 4 von 4
_____________________________________________________________________________________
2.
VIGNETTENPREISE
Die Vignettenpreise werden mit Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegt. Die
Vignettenpreise sind nach Art des Kraftfahrzeuges und der Dauer der Benützung
unterschiedlich; sie beinhalten jeweils 20 % Umsatzsteuer. Folgende Preise wurden mit der
Vignettenpreisverordnung 2015 (BGBl. II Nr. 223/2015), verordnet:
Der Preis einer Jahresvignette beträgt für
• einspurige Kraftfahrzeuge EUR 34,10 und
• mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr
als 3,5 Tonnen beträgt, EUR 85,70.
Der Preis einer Zweimonatsvignette, die ab dem 1. Dezember 2015 oder später zur
Straßenbenützung berechtigt, beträgt für
• einspurige Kraftfahrzeuge EUR 12,90 und
• mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr
als 3,5 Tonnen beträgt, EUR 25,70.
Der Preis einer Zehntagesvignette, die ab dem 1. Dezember 2015 oder später zur
Straßenbenützung berechtigt, beträgt für
• einspurige Kraftfahrzeuge EUR 5,10 und für
• mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr
als 3,5 Tonnen beträgt EUR 8,80.
3.
ÜBERSICHT DER VERKAUFSSTELLEN
Vignettenart
PKW / Motorräder
Verkaufsstellen
Inland
Automobilclubs:
Trafiken
Tankstellen
ARBÖ, ÖAMTC
Ausland Automobilclubs
Tankstellen
Autorisierte Verkaufsstellen sind mit dem Vignettensymbol gekennzeichnet.
Version 44