Hygiene in medizinischen Einrichtungen

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Hygiene in
medizinischen Einrichtungen
Gastroenteritiden
Strategien gegen Clostridium difficile
2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Erregeridentifikation
Clostridium difficile (sporenbildendes Bakterium)
Ist ein anaerobes, sporenbildendes, Gram-positives
Stäbchen-Bakterium und gehört zur Familie der
Clostridiaceae.
Der
Erreger
ist
häufig
für
Durchfallerkrankungen
im
Zusammenhang mit einer Antibiotika-Therapie verantwortlich
(antibiotika-assoziierte Durchfallerkrankungen).
Der Ribotyp 027, ist aufgrund einer stark erhöhten Bildung von
Toxin A und Toxin B besonders virulent.
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über direkten oder
indirekten Kontakt (kontaminierten Personen o. Gegenständen).
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Gastroenteritiden – Strategien gegen Clostridium difficile
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Hygiene in medizinischen Einrichtungen
Gastroenteritiden – Strategien gegen Clostridium difficile
Inhalte
1. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
• Anwendungsbereiche / Pflichten des Unternehmers
• Befähigung für Tätigkeiten
• Tragen von persönlicher Schutzausrüstung - PSA
2.1 Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
2.2 Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe – TRBA 250
• Desinfizierende Reinigung von Flächen und Objekten
• Hygienische Händedesinfektion
• Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
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Gastroenteritiden – Strategien gegen Clostridium difficile
1. Berufsgenossenschaftliche Anforderungen
Anwendungsbereiche / Pflichten des Unternehmers
Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und
Versicherte und definieren den folgenden Anwendungsbereich auf Tätigkeiten in Arbeitsbereichen der BGW, in denen
• Menschen medizinisch untersucht, behandelt o. gepflegt
werden
• Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt
werden.
BGR / TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
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1. Berufsgenossenschaftliche Anforderungen
Anwendungsbereiche / Pflichten des Unternehmers
Beispielhafte Tätigkeiten können sein:
• Klinische Untersuchungen von Menschen
• Abnahme von Körperflüssigkeiten / sonstigem Untersuchungsgut
• Durchführung von operativen Eingriffen
• Wundversorgung
• Versorgung pflegbedürftiger Menschen
• Umgang mit fremd- oder selbstgefährdenden Menschen
• Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten
• Umgang mit spitzen und scharfen Arbeitsgeräten
BGR / TRBA 250 1. Anwendungsbereich, Punkt 1.3
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1. Berufsgenossenschaftliche Anforderungen
Befähigung für Tätigkeiten
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der
Unternehmer je nach Art und Tätigkeit zu berücksichtigen, ob
die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden
Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der
Lage sind, eine
Arbeit
ohne Gefahr
für sich oder
andere
auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
BGV A1 Grundsätze der Prävention
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1. Berufsgenossenschaftliche Anforderungen
Tragen von persönlicher Schutzausrüstung - PSA
Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung
den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA)
bereitzustellen
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die PSA in
ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.
BGV A1 Grundsätze der Prävention, Vierter Abschnitt, § 29 Bereitstellung
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1. Berufsgenossenschaftliche Anforderungen
Tragen von persönlicher Schutzausrüstung - PSA
Persönliche Schutzausrüstung
Schutzhandschuhe
• bei Kontakt mit erkrankten Personen
• bei Kontakt mit erregerhaltigem Material und/ oder
kontaminierten Objekten, Ge- & Verbrauchsmitteln
Mundschutz, chirurgischer
• bei der Entsorgung von Erbrochenem – Norovirus !
• wenn mit Aerosolbildung und/oder Verspritzen von
Körperflüssigkeiten zu rechnen ist
Schutzkittel
• bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material
• bei möglichem Kontakt m. kontaminierten Objekten
• bei Kontakt m. erkrankten / infektiösen Personen
Schutzschuhe und/oder
• wenn mit Durchnässung des Schuhwerks und/oder
der Dienstkleidung zu rechnen ist
Schutzschürzen (PE)
Hygiene-Plan-System Fach 06 - Isolierstandards
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Desinfizierende Reinigung von Flächen und Objekten
Für die desinfizierende Reinigung patienten-/bewohnernahen
als
patienten-/bewohnerfernen
Flächen
geben
die
nachfolgenden Aussagen einen kurzen Überblick:
hier nur auszugsweise aufgeführt am Beispiel Oberflächenreinigung
Was
Oberflächen;
Ablagen
Betten, Bettgitter
Entsorgungswagen
Ernährungspumpen
Infusionsständer
Kühlschränke
Nachttische
Mobiliar der Bewohner
Pflegewagen
Rollstühle
Verbandwagen
Wäschewagen
Wechseldrucksystem
Entsorgungsbehältnisse
Wann
Methode
Dosierung
Woraus
Verantwortlich
Viruzid
arbeitstäglich, wenn
im Einsatz
nach möglicher
Kontamination
nach längeren
Standzeiten
vor Reparatur
Vliestücher
2,00 % - 60 Min.
desinfizierende
Reinigung, sog.
Scheuer-Wisch-Desinfektion
Wipes
Konz. – 15. Min.
Beutelportionierung
Beutel
1,50 % -120 Min
0,80 % -60 Min
aus
Zumischanlage
Tuchspenderbox
alle Mitarbeiter/Innen
der Nutzerstelle
Tuchspendersystemen
VAH
Fußböden
Ziffer C 2.1 Anforderungen der Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Hygienische Händedesinfektion
Bei tatsächlicher, wie auch fraglicher mikrobieller Kontamination
der Hände muss eine hygienische Händedesinfektion
durchgeführt werden.
Sie ist so durchzuführen, dass die Kontaminationsflora noch auf
den Händen weitgehend abgetötet wird.
nach direktem Kontakt mit:
hygienische
Händedesinfektion
• erkrankten Personen
• erregerhaltigem Material
• kontaminierten Objekten
• Ge- und Verbrauchsmaterial
als auch :
• nach dem Ablagen der Schutzhandschuhe
• vor dem Verlassen der Einzelzimmerunterbringung
• nach dem Toilettengang
Ziffer C 1.1 Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie, Punkt 1.1 Händehygiene
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Hygienische Händedesinfektion
4.1.7 Schmuck und Fingernägel
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen
an Händen und Unterarmen z.B. keine
•
Schmuckstücke,
•
Ringe, einschließlich Eheringe,
•
Armbanduhren,
•
Piercings,
•
künstlichen Fingernägel,
•
sogenannte Freundschaftsbänder
getragen werden.
Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die
Fingerkuppe nicht überragen.
TRBA 250 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Ausgabe 03.2014
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Die Organisation / Lenkung möglicher freiheitsbeschränkender
Maßnahmen richten sich nach der Möglichkeit der Verbreitung
der Erreger, insbesondere b. d. Betreuung, Pflege u. Versorgung.
• durch Kontakt mit Ausscheidungen
• Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in
• durch Kontakt mit Erbrochenem
größerem Umfang zum Kontakt mit Körper-
• durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten
kommen kann entsprechen der Schutzstufe 2
flüssigkeiten, -aussscheidungen oder -geweben
• wenn mit Aerosolbildung zu rechnen ist
• durch kontaminierte Speisen und/oder Getränke
Ziffer F 5.1 Infektionsprävention bei übertragbaren Krankheiten
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
(
…
)
Treten
in
Infektionskrankheiten
einem
auf,
Bereich
sind
nachgewiesenermaßen
die
Schulungen
gem.
Infektionsschutzgesetz und MedHygV* sicherzustellen.
Dies schließt auch die zeitnahe Kommunikation mit den jeweils an
der Personenbetreuung Beteiligten ein [Fallbegleitungen].
TRBA 250 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Ausgabe 03.2014, 5.7 Multiresistente Erreger, 5.7.4
* MedHygV NRW: Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
IfSG* § 6 Meldepflichtige Krankheiten
(1) Namentliche Nennung
5. soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig,
b. das Auftreten von zwei oder gleichartigen Erkrankungen, bei
denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich oder
vermutet wird,
wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit
hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen,
die nicht in § 7 genannt sind.
* Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz - IfSG
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Persönliche Schutzausrüstung - PSA
Das Anlegen der PSA ist bei der Grund- und Behandlungspflege als
auch bei Inkontinenzversorgung notwendig.
Bei nicht kontrollierten Stuhlabgängen ist die PSA ergänzend auch
bei durchzuführenden Transferleistungen und therapeutischen
Anwendungen zu tragen.
Das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist nicht notwendig.
Ist die Person desorientiert und nicht absprachefähig, können die
Hände phasenweise mit Stuhlausscheidungen kontaminiert sein.
Somit ist bei allen Tätigkeitsausführungen im personennahen Umfeld
stets PSA (Schutzkittel mit langem Arm und Schutzhandschuhe)
anzulegen.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Persönliche Schutzausrüstung - PSA
Mit der Aufnahme von Tätigkeiten im personennahen Umfeld ist
eine Sichtinspektion der Hände und Fingernägel durchzuführen.
Bei allen Tätigkeitsausführungen im personennahen Umfeld ist
stets PSA (Schutzkittel mit langem Arm und Schutzhandschuhe)
anzulegen.
Hinweis:
Die angelegte Schutzkleidung ist ausschließlich als Einmalschutzkleidung zu tragen und nach den Tätigkeitsverrichtungen in den
Sammler für Wäsche oder Abfall abzulegen.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
&
Mobilisation und Hygienische Händedesinfektion
Vor und nach jeder Tätigkeitsverrichtung als auch nach Kontakt
mit der erkrankten Person und des personennahen Umfeldes ist
eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Im Anschluss ist noch eine Händewaschung erforderlich, da die
Sporen Alkohol-resistent sind.
Nach der Grund- und/oder Behandlungspflege kann die Person
unter Berücksichtigung ( … ), soweit es der gesundheitliche
Zustand erlaubt, mobilisiert werden.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Abfall- und Wäscheentsorgung
Der Abfall ist nach der Abfallschlüsselnummer 18 01 04 (ehemals
B-Müll) zu entsorgen.
Mit Stuhl behaftete als auch benutzte Verbandsmaterialien
werden unmittelbar in einen kleinen PE-Beutel abgelegt. Dieser
wird mittels eines Knotens verschlossen und kann dann in den
Abfallsammler abgelegt werden.
Soweit die Flachwäsche, Lagerungskissen mit Körperausscheidungen in Berührung kommt, ist die Wäsche als
Infektionswäsche zu kennzeichnen und zu sammeln.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Abfall- und Wäscheentsorgung
Lagerungskissen und/oder –decken werden ausschließlich mit
einem Bezug im personennahen Umfeld eingesetzt.
Im Anschluss an die Zweckanwendung sind die Bezüge im
Wäschesammler abzulegen.
Die Kissen und Decken sind neu zu beziehen.
Die Wäsche aus dem Isolierzimmer wird bei einem externen
Wäschedienstleister mit Zertifizierung nach RAL-GZ 992/2*
desinfizierend aufbereitet.
* RAL Hygienezeugnis Krankenhauswäsche; als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus
dem Gesundheitswesen (Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten- und Seniorenheime (Integration).
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Abfall- und Wäscheentsorgung
Innerhalb der Einzelzimmerunterbringung wird der Wäschesammler mit der sog. 3-Sack-Technik bestückt.
Dabei dient der äußere Sack als Schutzumhüllung.
Nur der innen liegende Wickelsack bzw. der transparente PESack wird noch innerhalb des Zimmers verschlossen und ohne
Zwischenabstellung direkt vor dem Zimmer abgestellt.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Abfall- und Wäscheentsorgung
Erregerhaltiges Material und Abfälle, sind als Abfall der Gruppe B
Abfallschlüssel 18 01 04
zu entsorgen.
Innerhalb der Einzelzimmerunterbringung wird der Abfallsammler
mit der sog. 2-Sack-Technik bestückt.
Dabei dient der äußere Abfallsack als Schutzumhüllung.
Nur der innen liegende Abfallsack wird noch innerhalb des
Zimmers verschlossen und ohne Zwischenabstellung direkt vor
dem Zimmer abgestellt.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Abfall- und Wäscheentsorgung
* Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Abfallgruppen LAGA* Gruppe B
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden.
Anfallstelle
Bestandteile
Gesamter Bereich der
Patienten- und / oder
Bewohnerversorgung

Wundverbände,
Stuhlwindeln, Einwegwäsche,
Einwegartikel wie Spritzenkörper, etc.
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
Sammlung / Lagerung





Sammlung in reißfesten,
feuchtigkeitbeständigen
und dichten Behältnissen
Transport in sorgfältig verschlossenen Behältnissen
Kein Umfüllen (auch nicht
im zentralen Lager),
Sortieren oder Vorbehandeln
(ausgenommen Aufgaben
in Presscontainers)
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AS 18 01 04
überwachungsbedürftig bei
der Beseitigung
Entsorgung



Verbrennung in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen o. Deponien
(solange noch zulässig)
Behältnisse mit größeren
Mengen an Köperflüssigkeiten können in die Kanalisation entleert werden
Alternativ ist sicherzustellen,
dass keine flüssigen Inhaltsstoffe austreten.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Desinfizierende (Unterhalts-)reinigung
Die
Unterhaltsreinigung
Reinigungsroutine.
erfolgt
stets
am
Ende
der
Die eingesetzten Reinigungsutensilien sind im Anschluss durch den
Auftrag nehmenden Dienstleister aufzubereiten.
Ein entsprechender Desinfektionsauftrag wurde
- an die Kolleginnen und Kollegen der WG für die desinfizierende
Reinigung des personennahen Umfeldes und insbesondere für
das Handwaschbecken und für die zusätzliche Waschschüssel
für den Intimbereich
- an die Dienstleister für die Unterhaltsreinigung
erteilt.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Desinfizierende (Unterhalts-)reinigung
Die personennahen Flächen und das Handwaschbecken sind
stets im Anschluss an die Grund- / Behandlungspflege und
Inkontinenzversorgung desinfizierend zu reinigen.
Für die Reinigung des personennahen Umfeldes und des
Handwaschbeckens als auch der separaten Waschschüssel
kommt das Produkt mit einer x %igen Anwendungskonzentration
über den Zeitraum der Diarrhoe / den breiigen Stuhlabgängen
zum Einsatz.
Nach dem Abklingen der klinischen Symptome (Diarrhoe) werden
die hier hinterlegten Reinigungsprozeduren mit der
sporenabtötenden Wirkeigenschaft noch 14 Tage fortgeführt.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Räumliche Unterbringung
Einzelzimmer sind in der akuten Phase mit C. difficile-bedingten
Durchfällen und durch das Ausscheiden von vegetativen
Bakterien und Sporen des Erregers erforderlich.
Körperbetonte Begrüßungsrituale sind über den Zeitraum der
Infektion nicht durchzuführen.
Soziale Kontakte:
Besucher legen bei Personenkontakt
und/oder bei Kontakt mit der personennahen Umgebung
persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Form eines langärmeligen
Schutzkittels und Handschuhe an.
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Folie 025 / 032
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Räumliche Unterbringung
Soziale Kontakte:
Angehörige,
Betreuer
und
Besucher
werden vor dem Verlassen des Zimmers und nach dem Ablegen
der Handschuhe zu einer hygienischen Händedesinfektion
angeleitet.
Eine Teilnahme an den Gemeinschaftsaktivitäten kann nach ≥ 48
Stunden nach dem Ende der klinischen Symptome (Diarrhoe)
wieder erfolgen.
Bei Teilnahmen an Gruppenangeboten, sind die entsprechenden
Fachbereiche bitte zu informieren.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Betten- und Matratzenlogistik
Zumindest in der Ausscheidungsphase der Erreger ist der
Matratzenkern mit einem so genannten Schutzbezug zu beziehen.
Diese Bezüge sind bakterien- und virendicht und können
desinfizierend abgewischt
bzw. einem desinfizierenden
Waschverfahren zugeführt werden.
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Folie 027 / 032
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Hilfsmittelgestellung - Waschschüssel
Über den Zeitraum der breiigen bzw. wässrigen Stuhlabgänge ist
bitte für die Versorgung des Intimbereiches eine zusätzliche
Waschschüssel mit entsprechender Kennung einzusetzen.
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Folie 028 / 032
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Steckbecken, Urinflaschen können im ReinigungsDesinfektionsgerät mit thermischer Desinfektion für Behälter für
menschliche Ausscheidungen (Steckbecken[Kotex-]automat)
aufbereitet werden. Zur Sicherstellung der sporoziden Wirksamkeit,
sind die benannten Utensilien durch zwei desinfizierenden
Reinigungszyklen aufzubereiten.
A0-Wert:
Dieser ist ein Maßstab für die Abtötung von
Mikroorganismen in Desinfektionsverfahren mit feuchter Hitze.
Anforderungen an und Prüfverfahren für Reinigungs-Desinfektionsgeräte mit thermischer Desinfektion für Behälter für menschliche Ausscheidungen
(ISO 15883-3:2006); Deutsche Fassung EN ISO 15883-3:2009
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Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Aufbereitung von Medizinprodukten
A0-Wert
600
3000
Temperatur
90°C / 80°C
90°C
Haltezeit
1 Minute / 10 Minuten
5 Minuten
Wenn nur Bakterien inklusive Mykobakterien, Pilze und thermolabile
Viren abgetötet werden sollen (Wirkungsbereich A), kann ein A0-Wert
von 600 bei Reinigungs-Desinfektions-Geräten (RDG) ausreichend
sein.
Soll das Verfahren jedoch auch gegen thermoresistente Viren, z.B.
Hepatitis B-Viren, wirksam sein (Wirkungsbereich B), so ist ein A0-Wert
von 3000 zu wählen.
A0 Wertes von 600 ist das Minimum für Medizinprodukte, die nur mit der unversehrten Haut in Berührung gekommen sind und bei denen es
unwahrscheinlich ist, dass sie eine hohe Anzahl hitzeresistenter pathogener Keime enthalten.
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2. Richtlinie für Krankenhaushygiene u. Infektionsprävention
Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Betreuungs- und Pflegearbeitsabläufe
Alle Betreuungs-, Pflege- und Arbeitsabläufe (Betten, Verbände,
etc.) sind jeweils zum Ende der Stations- / Wohnbereichsroutine zu
erbringen.
Alle bewohner- / patientenbezogene Hilfsmittel, wie Brillen,
Hörgeräte u.a. sind bei der täglichen desinfizierenden Reinigung
mit zu berücksichtigen.
Alle benutzten Gebrauchsmaterialien, wie Blutdruckgeräte und
Stethoskope, Thermometer, u.a. bleiben im Isolierzimmer und
werden dort wischdesinfiziert.
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Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
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