Sexueller Missbrauch und der professionelle Umgang durch Sozialarbeiter URN:nbn:de:gbv:519-thesis 2015-0213-8 Bachelorarbeit von Jessica Nieschwitz Hochschule Neubrandenburg Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung Studiengang Soziale Arbeit Sommersemester 2015 Abgabetermin: 25.06.2015 Erstprüfer: Prof. Dr. Claudia Steckelberg Zweitprüfer: Prof. Dr. Werner Freigang Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................... I Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................... II 1. Einleitung ....................................................................................................................................... 1 2. Sexueller Missbrauch .................................................................................................................... 2 3. 4. 5. 2.1. Begriffliche Annährung ........................................................................................................... 2 2.2. Formen und Ausmaß ............................................................................................................... 7 2.3. Täter und Betroffene ............................................................................................................. 11 2.3.1. Die Täter und ihre Strategien ........................................................................................ 12 2.3.2. Die Betroffenen und ihr Schweigen .............................................................................. 20 Auswirkungen Sexueller Gewalt ................................................................................................ 24 3.1. Gibt es Anzeichen für sexuelle Gewalt? ............................................................................... 24 3.2. Folgen der sexuellen Gewalt ................................................................................................. 25 Umgang mit den Betroffenen im Bereich der Jugendhilfe ...................................................... 30 4.1. Aufgaben der Jugendhilfe...................................................................................................... 30 4.2. Professionelle Verdachtsabklärung ....................................................................................... 31 4.2.1. Leitfaden für die Gesprächsführung mit Betroffenen.................................................... 32 4.2.2. Anzeigepflicht, Datenschutz und Schweigepflicht ........................................................ 36 4.3. Professionelle Unterstützung ................................................................................................. 37 4.4. Interventionsmöglichkeiten ................................................................................................... 40 Fazit .............................................................................................................................................. 42 Literaturverzeichnis ............................................................................................................................ 44 Rechtsquellenverzeichnis .................................................................................................................... 48 Eidesstattliche Erklärung ................................................................................................................... 49 Abbildungsverzeichnis Abbildung 2-1:Die Geschlechterverteilung der Betroffenen für das Berichtsjahr 2013 ....................... 22 I Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ausmaß der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen ................................................ 9 Tabelle 2: Geschlechts- und Altersstruktur von Tätern für das Berichtsjahr 2013 ............................... 14 II 1. Einleitung Der sexuelle Missbrauch ist ein Problem, welches in der Gesellschaft heute als allgegenwärtig wahrgenommen wird. Aufgrund der medialen Präsenz und der schnellen und leichteren Verbreitung von Informationen, hat das Thema eine allgemeine Wahrnehmung und Sensibilisierung erhalten. Insbesondere der sexuelle Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche wird, in der Gesellschaft und in den Medien, zunehmend thematisiert. Auch diese Arbeit nimmt Bezug auf die letztgenannte Altersgruppe und setzt sich mit dem sexuellen Missbrauch sowie dem professionellen Umgang der Betroffenen, durch Sozialarbeiter 1, auseinander. Das Ziel ist eine Handlungsempfehlung für Sozialarbeiter, die den korrekten und professionellen Umgang gegenüber den (mutmaßlich) Betroffenen beschreibt. Das Verhalten der Sozialarbeiter gegenüber hilfesuchenden Mädchen und Jungen, insbesondere die verbale und nonverbale Kommunikation, ist Teil dieser Betrachtung. Des Weiteren werden potentielle Auswirkungen der sexuellen Gewalt betrachtet und mögliche Anzeichen erläutert, welche die Betroffenen eventuell zeigen, sodass Sozialarbeiter themenspezifische Verhaltensauffälligkeiten erkennen können. Zusätzlich greift die Arbeit folgendes Stigma als These auf, welche nach Ansicht der Gesellschaft die Hauptlast der sexuellen Missbrauchsfälle trägt: „Alte, fremde Männer missbrauchen freizügig gekleidete, junge Mädchen.“ Dieses Vorurteil wird im Zuge der Literaturrecherche und Analyse der Betroffenendaten bewertet. Die nachfolgende Arbeit beginnt mit der Auseinandersetzung des sexuellen Missbrauchs. Diesbezüglich wird der Begriff definiert, weiterhin werden Formen und Ausmaß erläutert und die Täter und Betroffenen2 behandelt. Danach folgt die Analyse der Auswirkungen sexueller Gewalt. Gibt es Anzeichen bei den Betroffenen? Welche potentiellen Folgen hat die sexuelle Gewalt? In Kapitel 4 wird der professionelle Umgang mit den Betroffenen illustriert. Dies ist als Handlungsempfehlung für einen Sozialarbeiter vorgesehen. Im Fazit wird die Thematik zusammengefasst und die Ergebnisse kritisch betrachtet. Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Sozialarbeiter/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Im vorliegenden Text wird durchgängig die männliche Form benutzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen als nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten. 2 Zu dem Zweck, dass keine Reduzierung auf den Opferstatus erfolgt, wird der Begriff „ Betroffene“ genutzt. Jedoch wird aus Gründen der eindeutigen Zuschreibung der Verantwortlichkeit zur Entlastung der Kinder und Jugendlichen der Terminus „ Täter“ verwendet. 1 1 2. Sexueller Missbrauch Für die Auseinandersetzung mit der zentralen Fragestellung, ist es notwendig sich gedanklich dem Begriff des sexuellen Missbrauchs anzunähern. Zudem erfolgt eine Vertiefung in die Formenvielfalt und eine Annäherung zu dem Ausmaß sexueller Übergriffe. Ebenso werden die Täterstrategien näher erläutert, um ein Verständnis für das Schweigen der Betroffenen zu erhalten. 2.1. Begriffliche Annährung In diesem Kapitel werden die in der Fachliteratur zahlreich verwendeten Begriffe und Definitionen zu diesem Themenbereich aufgeführt, beurteilt und gegeneinander abgegrenzt. Anlässlich des Überangebotes von Termini und Definitionsansätzen und der daraus resultierenden Bedeutungsvielfalt, zielt dieses Kapitel zur Verhinderung von Missverständnissen, auf die Erarbeitung einer Definition zum Schwerpunkt des sexuellen Missbrauchs, ab.3 Auf diese ausgearbeitete Begriffsbestimmung wird sich anschließend die gesamte Arbeit beziehen. Termini zu dem Themenbereich Innerhalb der Fachliteratur finden sich zahlreiche Begriffe, welche nebeneinander oder als Synonyme genutzt werden, um den Gegenstand des sexuellen Missbrauchs zu beschreiben. Die Unterscheidung der Begrifflichkeiten liegt in den jeweils gesetzten Schwerpunkten, welche somit zu unterschiedlichen Interpretationen, innerhalb dieser Problematik, führen.4 Bei dem Terminus der „sexuellen Gewalt“ liegt der Fokus auf der Betonung der widerfahrenden Gewaltanwendung, wodurch die Gefühlslage der Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird.5 Für die Verwendung, des am häufigsten genutzten Begriffes „ Sexueller Missbrauch“, sprechen 3 vgl. Bange 2004, S. 29 vgl. Bange 2002, S. 47 5 vgl. Gahleitner 2005, S. 20 4 2 nach Bange drei grundlegende Argumente. Der wohl ausschlaggebendste, wirkt jedem Gedankengang entgegen, der dem Kind eine Mitschuld zuträgt. Zudem entspricht diese Bezeichnung der juristischen Fachsprache und hat sich in dem Sprachgebrauch der Gesellschaft durchgesetzt. Als kritisch ist jedoch das Implizieren eines legitimen sexuellen Gebrauches von Kindern anzusehen. Dennoch wird in den weiteren Ausführungen sowohl der Begriff des sexuellen Missbrauchs, sowie der Terminus der sexuellen Gewalt Anwendung finden. Diese Begriffe werden synonym verwendet, um zum einen durch den Begriff der „Gewalt“ eindrücklich die Erniedrigung und das Machtverhältnis darzulegen, sowie das Ausmaß potenzieller traumatischer Folgen erkennen zu lassen. Zum anderen um der Durchsetzungskraft des Begriffes, des sexuellen Missbrauches, gerecht zu werden. Einige Autoren nutzen zudem den Ausdruck „sexuelle Ausbeutung“, um die Aspekte Macht und Unterdrückung hervorzuheben. Eine weitere Bezeichnung ist die sexuelle Misshandlung. Hierbei wird die Aufmerksamkeit auf die verschieden Formen der Gewalt gerichtet. Zudem wird herausgestellt, dass sich die sexuellen Formen nicht grundsätzlich von der nicht sexuellen Form unterscheiden. Da dieser Terminus die gesellschaftlichen Bedingungen, welcher die Betroffenen ausgesetzt sind, verschweigt und der sexuelle Missbrauch in zahlreichen Aspekten von den körperlichen Misshandlungen zu unterscheiden ist, wird er gerade von feministisch orientierten Autorinnen abgelehnt.6 Neben diesen bisher genannten Begriffen besteht noch eine Vielzahl an weiteren Bezeichnungen, auf welche in diesem Rahmen nicht eingegangen werden soll. Dazu zählen beispielsweise Seelenmord, sexueller Übergriff, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, sexuelle Kindesmisshandlung oder sexuell übergriffiges Verhalten.7 Definitionen zum Themenbereich Bisher existiert keine allgemeingültige Definition zu dem Themenbereich des sexuellen Missbrauchs. Dies liegt daran, dass je nach theoretischer Herangehensweise und ethischen, sowie juristischen Hintergründen verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden.8 Die verschiedenen Begriffsbestimmungen beinhalten sowohl positive als auch negative Aspekte. 6 vgl. Bange 2002, S. 48 vgl. Wipplinger/ Amann 1998, S. 14f 8 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S.17 7 3 Einigkeit besteht lediglich in der Annahme, dass zwischen den Tätern und den Betroffenen gewöhnlich ein Gefälle bezüglich auf das Alter, die Reife oder die Macht existiert und es sich um sexuelle Übergriffe handelt, die gegen den Willen der Betroffenen erfolgen.9 Die Vielzahl an Definitionen lässt sich nach bestimmten Systemen kategorisieren. Zum einen wird zwischen ,,engen“ und „weiten“ Definitionen unterschieden und zum anderen bestehen Differenzierungsmöglichkeiten nach Kategorisierungssystemen, wie normativen, klinischen und Forschungs- Definitionen. Bei „weiten“ Definitionen bestehen die Bemühungen, jegliche als potenziell schädliche eingeschätzte Handlungen festzuhalten, d.h. es werden beispielsweise auch sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt als sexuelle Gewalt gewertet.10 Folglich zählt jede unerwünschte, gewaltsame sexuelle Handlung, wie zum Beispiel verbale und sexistische Belästigungen dazu. „Enge“ Definitionen beziehen sich ausschließlich auf direkten Körperkontakt durch oralen, analen und genitalen Geschlechtsverkehr.11 Normative Definitionen finden Anwendung in Gesetzen oder in Normen und Werten, daher beinhalten sie abstrakte Beschreibungen von Handlungen oder Ereignissen. Dabei erfolgt eine bewusste Vernachlässigung der traumatisierenden Momente und der daraus resultierenden Folgen für die Betroffenen. Die klinischen Definitionen hingegen basieren gerade darauf, da sich für die Therapie und die Beratung das subjektive Empfinden der Hilfesuchenden als maßgebend darstellt. Die Forschungsdefinitionen bilden eine Sondergruppe, weil sie sowohl Gebrauch von klinischen Erfahrungen, als auch von normativen Bewertungen machen. Für die Anwendung einer jeweiligen Definition sind das Erkenntnisinteresse und die Fragestellung von zentraler Bedeutung, d.h. befasst sich eine Arbeit mit der Fragestellung, ob Exhibitionismus traumatisierend wirkt, sollte eine „ weite“ Definition genutzt werden.12 Definitionskriterien Für die Operationalisierung der Definitionen werden zahlreiche Kriterien genutzt, welche mehr oder minder umstritten sind. Das Kriterium „gegen den Willen des Kindes“ erscheint bei erster Betrachtung als durchaus schlüssig, jedoch wird dabei die Hilflosigkeit des Kindes gegenüber dem Täter unzureichend berücksichtigt.13 Zahlreiche Betroffene begründen ihre Untätigkeit mit der Motivation, ihre Familienmitglieder vor dem Täter zu schützen. Häufig kommt es auch zu 9 vgl. Engfer 2005, S. 12 vgl. Bange 2002, S.48f 11 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S.17 12 vgl. Bange 2002, S. 49 13 vgl. ebd. 2002, S. 49 10 4 einer Umdeutung der Geschehnisse, besonders bei männlichen Betroffenen, da ein sexueller Missbrauch nicht der männlichen Geschlechtersozialisation entspricht. Dabei äußern die Geschädigten es selbst gewollt zu haben. Vor allem wenn es sich bei dem Täter um eine ältere Frau handelt, da die sexuelle Handlung von den Jungen zumeist nicht als sexueller Übergriff gewertet wird.14 Zudem kommen bei männlichen Betroffenen mit einem gleichgeschlechtlichen Täter Ängste auf, selbst homosexuell zu sein bzw. zu werden. Dabei besteht die Befürchtung dem Täter ähnlich zu sein und eventuell selbst zum Missbrauchenden zu werden. Oftmals erfolgt somit eine Umdeutung der erfahrenen sexuellen Übergriffe, d.h. es ergeht eine Beschreibung einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung, um diesem Verdacht zu entgehen.15 Für zahlreiche Kinder und Jugendliche stellt diese Umdeutung auch eine Bewältigungsstrategie dar, um die Situation auszuhalten. Diese Abwehrmechanismen beschreibt Herman wie folgt, allerdings bezieht sie sich ausschließlich auf die innerfamiliäre sexuelle Gewalt. Obwohl sich das Mädchen oder der Junge einer gewissenlosen Macht des Täters hilflos ausgeliefert fühlt, darf es die Hoffnung nicht verlieren und muss an einen Sinn glauben. Die Kinder wollen sich das Vertrauen in ihre Eltern bewahren, da sie die absolute Verzweiflung als Alternative nicht ertragen könnten. Daher erfolgt häufig ein Freispruch der Eltern durch ihre Kinder.16 Ein Ausweg aus diesem Konflikt der „scheinbaren Einwilligung“ von Kindern stellt das Konzept des wissentlichen Einverständnisses dar. Ausgehend von der Annahme, dass Kinder gegenüber Erwachsenen keine gleichberechtigten Partner sein können, da sie körperlich, psychisch, kognitiv und sprachlich schwächer sind. Zudem können Kinder, die den Eltern rechtlich unterstellt sind, sexuelle Handlungen nicht wissentlich ablehnen bzw. zustimmen, da sie auf die emotionale und soziale Fürsorge der Eltern angewiesen sind. Daher gilt jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Erwachsen und einem Kind generell als sexuelle Gewalt.17 Auch der „Altersunterschied zwischen Betroffenen und Tätern“ wird von verschiedenen Wissenschaftlern, in ihren jeweiligen Definitionen, genutzt. Dieses Kriterium wird besonders hervorgehoben, weil es neben der Art und der Dauer der sexuellen Handlungen am leichtesten zu operationalisieren erscheint.18 Erwähnt wird hierbei häufig eine Altersdiskrepanz von fünf Jahren, bevor überhaupt von sexueller Gewalt gesprochen wird. Diese Annahme ist jedoch 14 vgl. Engfer 2005, S. 15 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S 18 16 vgl. Hermann 1993, S. 142 17 vgl. Bange 2002, S. 50 18 vgl. Wipplinger/Amann 1998, S. 20; Bange 2002, S. 50; 15 5 schon daher umstritten, da sexueller Missbrauch auch unter gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen besteht und die verschiedenen Entwicklungsstände nicht aufführt. „Sexueller Missbrauch durch Blicke und Worte“ zählt zu dem weit gefassten Begriffsverständnis, da es sich um Übergriffe ohne Körperkontakt handelt. Zahlreiche Forscher berücksichtigen diese Handlungen in ihren Definitionen, weil sie zumindest von manchen Kindern und Jugendlichen als belastend erlebt werden.19 Ein weiteres Definitionskriterium stellt die „Abhängigkeiten von Folgen“ dar. Hartwig und Hensen beschreiben in ihrem Buch, weshalb eine Definition ausschließlich über die Folgen der sexuellen Gewalt unzureichend ist. Zum einen erleben Kinder und Jugendliche die sogenannte „wenig- intensive“ Form eines sexuellen Missbrauchs ohne maßgebende Störungen ihrer seelischen und sexuellen Entwicklung. Zum anderen treten bei den betroffenen Mädchen und Jungen nicht generell Verhaltensauffälligkeiten als Folge auf.20 Auch die „Absicht des Täters“ spielt eine entscheidende Rolle bei der Begriffsbestimmung. Sexuelle Gewalt ist ein bewusster Vorgang des Täters, welcher nicht zufällig sondern beabsichtigt erfolgt,21 d.h. in der Regel im Vorfeld einer exakten Planung bedarf. Folglich erweist sich dieses Kriterium als unbrauchbar. Nicht zu vergessen die „Beschränkung auf das Erlebte“. Zahlreiche Betroffene missbilligen die bewusste Wahrnehmung als ,,Opfer“ und wollen sich nicht permanent als dieses sehen. Diese Erkenntnisse zeigen auf, dass sich ein einziges Definitionskriterium als unzureichend erweist, um die Komplexität dieses Themenbereiches widerzuspiegeln. Daher sind Bemühungen zur Begriffsbestimmung nie vollständig, da es bei einem sexuellen Missbrauch immer Grenzfälle geben wird und dieser auch zu viele Erscheinungsformen aufweist, um sie in einer Definition festzuhalten. Diese Arbeit befasst sich mit dem Schwerpunkt des sexuellen Missbrauchs in der Jugendhilfe und dem professionellem Umgang mit dieser Thematik. Daher wird es als sinnvoll erachtet eine möglichst enge Definition von sexueller Gewalt für diese Arbeit zu verwenden, um die Handlungen möglichst operationalisierbar zu machen.22 In dieser Arbeit soll eine Definition von Bange und Deegener Anwendung finden, welche die sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen zusammenfasst: 19 vgl. Bange 2002, S. 50f vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 20 21 vgl. Steinhage 1989, S. 16 22 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S.20 20 6 „Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“23 2.2. Formen und Ausmaß Innerhalb dieses Kapitels wird sich mit der zentralen Frage der Häufigkeit von sexuellen Übergriffen, an Kindern und Jugendlichen, befasst. Bei dem Versuch, Ergebnisse zum Ausmaß zu erlangen, stößt die Forschung immer wieder auf verschiedenartige Schwierigkeiten, welche es bei den Ausführungen zu berücksichtigen gilt. Dennoch zeigen die folgenden Zahlen, dass sexuelle Übergriffe gerade gegenüber Mädchen und Frauen keine Seltenheit darstellen.24 Für die elementare Fragestellung dieser Arbeit erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Formen und dem Ausmaß sexueller Gewalt. Folglich können Formen eindeutiger kategorisiert werden und die Bedeutung für die Auseinandersetzung, mit der Frage des professionellen Umgangs mit Betroffenen, wird verdeutlicht. Durch eine Vielzahl an Begriffen und Definitionen bestehen zahlreiche Versuche zur Operationalisierung der sexuellen Gewalt. Einige Autoren, wie Bange und Deegener gehen noch darüber hinaus, indem sie die sexuellen Handlungen ihrer Intensität nach kategorisieren. Dabei werden sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt als leichtere Formen sexueller Gewalt eingeordnet. Dazu gehören das Zeigen von pornografischem Material, sowie anstößige Anspielungen, Exhibitionismus oder bewusste Beobachtungen in unbekleideten Momenten. Eine Steigerung dieser stellt die wenig intensive Form dar, hierzu zählen schon Bemühungen zur Berührung des Genitalbereiches bzw. der Brüste oder intensive Küsse. Bleibt es jedoch nicht bei dem Versuch der Berührungen, werden die Genitalien präsentiert oder tritt eine Masturbation ein, werden diese sexuellen Handlungen als intensive sexuelle Gewalt gewertet. Die Form der intensivsten sexuellen Gewalt besteht ab dem Versuch einer oralen, analen oder vaginalen Vergewaltigung.25 23 Bange/Deegener 1996, S. 105 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S.55 25 vgl. Bange/ Deegener 1996, S. 135; Engfer 2005, S.12 24 7 Unterschieden wird zudem zwischen dem innerfamiliären und dem außerfamiliären sexuellen Missbrauch. Gerade innerhalb der Familie, wo die Kinder und Jugendlichen sich geborgen und sicher fühlen sollen, sind die häufigsten Fälle von sexueller Gewalt zu verzeichnen. 26 Es handelt sich um einen Trugschluss, wenn hauptsächlich von Fremdtätern gewarnt wird. Ein Großteil der Täter stammt aus dem Nahbereich, d.h. aus dem Familien- und Bekanntenkreis der betroffenen Mädchen und Jungen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Väter, Stiefväter, Brüder, Freunde der Eltern, Erzieher, Busfahrer […].27 An die Erwachsenen besteht der Auftrag die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung anzuregen, sie zu unterstützen, zu begleiten und ihren Bedürfnissen nach Liebe, Zärtlichkeit und Schutz gerecht zu werden. Dabei müssen sich jene darauf verlassen können, dass die Erwachsenen dem nachkommen, ansonsten besteht die Gefahr, dass diese in ihrem Vertrauen verletzt und ihrer Entwicklung geschädigt werden. Gerade bei innerfamiliärer sexueller Gewalt gegenüber den Kindern und Jugendlichen, erweist es sich als schwierig klare Grenzen von zärtlicher Zuneigung gegenüber sexuellen Übergriffen abzugrenzen.28 Über die Häufigkeit der Fälle besteht innerhalb der Gesellschaft ein falsches Bild, da bis heute die Auffassung Bestand hat, dass sich nur an bestimmten Frauen/ Mädchen vergriffen wird. Vorrangig an den jungen, hübschen und provokativ Gekleideten, die nachts allein auf der Straße unterwegs sind und von fremden Triebtätern überfallen werden. Durch die Seltenheit dieser Konstellationen besteht in der Gesellschaft die allgemeine Schlussfolgerung, dass sexuelle Gewalt ein vereinzeltes Vorkommnis sei.29 Innerhalb von Fachkreisen wird sich mit der Häufigkeit von sexuellem Missbrauch durch die Begriffe Prävalenz und Inzidenz auseinander gesetzt. Inzidenz Die Schätzungen bezüglich der potenziellen, neuen Fälle innerhalb einer bestimmten Zeit, sind Angaben der Inzidenz.30 Dazu sind Angaben in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausfindig zu machen, welche jedoch nicht mit den tatsächlich auftretenden Fällen gleichgesetzt werden 26 vgl. Beglinger 1988, S. 11 vgl. Enders 1990, S. 12ff 28 vgl. ebd. 1990, S. 22 29 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 45f 30 vgl. Bange 2002, S. 20 27 8 können, da eine hohe Dunkelziffer, innerhalb dieses Themenschwerpunktes, besteht. In einer von Brockhaus aufgeführten Untersuchung wurde ersichtlich, dass lediglich einer von 20 bzw. einer von 50 Fällen, im Bereich von sexueller Gewalt, zur Anzeige gelangt. Dies entspricht einer Dunkelziffer von 1:20, respektive 1:50.31 Diese hohen Dunkelziffern resultieren aus den unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise aufgrund von Drohungen der Täter, Ängsten, Scham und/oder durch Verdrängung der Erfahrungen. Angaben bezüglich der Inzidenz lagen im Jahr 2010 bei 14.407 Kindern, davon waren 74% der Betroffenen weiblich und 26% männlich.32 Nachdem die Anzahl der Fälle von sexueller Gewalt gegenüber Kindern von 2009 bis 2012 kontinuierlich gestiegen ist, besteht seit 2013 ein leicht rückläufiges Verhalten,33 dies wird als Erfolg von Präventionsmaßnahmen gewertet.34 Tabelle 1: Ausmaß der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen Diese Tabelle wurde in Anlehnung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 entworfen und verschafft einen kurzen Überblick, über die sexuellen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche. In dieser Übersicht wird, für das Jahr 2013 ersichtlich, dass 12.437 Fälle von sexueller Gewalt gegenüber Kindern zur Anzeige gebracht wurden, dabei handelt es sich um Straftatbestände nach §§ 176, 176a und 176b StGB. Im darauffolgenden Jahr ist eine Rücklaufquote, bezüglich dieser Straftaten, von -2,4 % zu verzeichnen, d.h. im Jahr 2014 wurden 12.134 Fälle angezeigt. Jedoch gilt es auch bei diesen Angaben die erhöhte Dunkelziffer, von der ausgegangen werden muss, zu berücksichtigen. Zudem beinhalten diese Zahlen von den Jahren 2013/14 keine Angaben zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen gemäß §§ 174, 180, 182, 184b und 184c StGB. Unter zusätzlicher Berücksichtigung dieser 31 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 47 vgl. Jud 2015, S. 45 33 vgl. Bundesministerium des Inneren 2014, S. 11 (Internetquelle) 34 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 33 32 9 Straftatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen würden für das Berichtsjahr 2013 nochmals 9424 Fälle hinzukommen.35 Prävalenz Die Prävalenz hingegen, welche Brockhaus und Kolshorn, sowie einigen anderen Autoren aussagekräftiger erscheint,36 berücksichtigt den Anteil der Vergehen, die in einem bestimmten Zeitabschnitt in einer Bevölkerung eingetreten sind. Anhand von repräsentativen Befragungen, bezüglich der Prävalenz, wirken die Aussagen zum Ausmaß der sexuellen Gewalt, unter Berücksichtigung von drei Voraussetzungen, verlässlicher. Dazu zählen eine Falldefinition, eine Stichprobe und ein Befragungsinstrument. Bezüglich dieser Angaben bestehen jedoch forschungsmethodische Probleme. Zum einen aufgrund der erwähnten Definitionsvielfalt, welche keine eindeutigen Ergebnisse liefert. Zum anderen die Art und Weise bzw. die angewandte Methodik bestimmte Untersuchungsergebnisse zu erlangen. Eine repräsentative Prävalenzuntersuchung stellt die Studie des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsens dar, in welcher 1661 Frauen und 1580 Männer, mithilfe eines Fragebogens zum Ausmaß der sexuellen Gewalt, in ihrer Kindheit, befragt wurden. Diese Befragung erfolgte auf der Grundlage, dass es sich ausschließlich um sexuelle Erlebnisse in der Kindheit und Jugend handelt, bei denen der Täter mindestens fünf Jahre älter sein sollte. Ziel dieser sexuellen Handlungen sollte zudem die Erregung des Aggressors sein. Ohne die Eingrenzung, durch eine Definition, gaben 18,1% der Frauen und 6,2 % der Männer an, sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit erfahren zu haben. Durch eine Festlegung auf erfüllbare Eckdaten, wie beispielsweise die Schutzaltersgrenze (z.B. 14. Lebensjahr), reduzierte sich die Zahl bei den Frauen auf 10,7 % und bei den Männern auf 3,4 %. Dies veranschaulicht eindrucksvoll, welchen Einfluss die Definition auf das erhobene Ausmaß hat.37 Nach den von Brockhaus und Kolshorn aufgeführten Forschungsergebnissen, erleben 30% bis 50% aller Mädchen, noch vor dem Erlangen der Volljährigkeit, sexuelle Gewalt. Bei den Jungen ist eine Betroffenheit von ca. 8% - 30% von körperlicher sexueller Gewalt zu verzeichnen.38 Diese großen Spannen ergeben sich durch die unterschiedlichen Auffassungen der jeweiligen engen bzw. weiten Definitionen. 35 vgl. Bundesministerium des Inneren 2013, S. 74ff (Internetquelle) vgl. Brockhaus/Kolshorn 1993, S. 47; Bange 2002, S. 22, Haslbeck 2007, S. 25 37 vgl. Bange 2004, S. 32ff 38 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 50 36 10 Innerhalb der Untersuchungen setzen Forscher sich mit zahlreichen Schwierigkeiten zur Bestimmung des Ausmaßes auseinander. Es gestaltet sich beispielsweise als problematisch Erwachsene nach ihren sexuellen Erlebnissen, in ihrer Kindheit bzw. Jugend, zu befragen. Zum einen um eine erneute Konfrontation, mit den traumatischen Ereignissen, zu verhindern und zum anderen, besteht die Gefahr, dass Erinnerungen im Laufe der Zeit verloren gegangen sind.39 Zahlreiche Betroffene Schweigen zudem aus Angst und Schamhaftigkeit über erfahrene sexuelle Übergriffe.40 Außerdem besteht keine Möglichkeit zur Befragung von betroffenen Kleinkindern, weil diese zu jung sind, um Auskunft über das Vergehen zu geben. Auch ein Gespräch mit den Eltern, als Quelle, ist auszuschließen, da diese potentielle (Mit-) Täter darstellen können. Auch äußere Anzeichen stellen selten eindeutige Hinweise für einen sexuellen Übergriff dar.41 2.3. Täter und Betroffene Dieses Kapitel behandelt die zentrale Frage, wie Täter die Voraussetzungen schaffen, um Kinder und Jugendliche zum Teil einer sexuellen Beziehung zu machen und wie sie dafür sorgen, dass diese sexuellen Handlungen, teilweise über Jahre, nicht bekannt werden. Die Auseinandersetzung mit den Tätern sowie mit den Betroffenen, wird für die Fragestellung dieser Arbeit als bedeutsam erachtet, um professionelle Helfer für die Strategien des Aggressors zu sensibilisieren und potenzielle Betroffene vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Gewiss sehnt sich jedes Mädchen und jeder Junge nach Liebe und Zuwendung von Erwachsenen, jedoch möchte mit Sicherheit niemand sexuelle Gewalt erleben.42 Dem spricht jedoch das psychoanalytische Ursachenverständnis von sexueller Gewalt gegen Kinder entgegen, wonach die Annahme besteht, dass der sexuelle Kontakt, zwischen Kindern und einem gegengeschlechtlichen Elternteil von beiden Seiten erwünscht sei.43 Demnach wird jedem Kind ein ödipaler Wunsch zu einer sexuellen Beziehung mit dem gegengeschlechtlichen Elternteil unterstellt. Dabei stellt der Ödipuskomplex allerdings weniger eine reale sexuelle Beziehung als mehr eine Phantasie zu dieser inzestösen Beziehung dar.44 39 vgl. Jud 2015, S. 45ff vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 32 41 vgl. Jud 2015, S. 45ff 42 vgl. Enders 1990, S. 89 43 vgl. Tigges 2015, S. 42 44 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 23 40 11 Da diese Ursachenanalyse jedoch nicht mit dem Interesse dieser Arbeit zu vereinbaren ist, wird Abstand von diesem Ansatz genommen. Sexueller Missbrauch wird eher als Gewaltdelikt verstanden, in welchem der Täter sich seine Macht und das Abhängigkeitsverhältnis zu nutzen macht.45 Daher liegt die Verantwortung der sexuellen Gewalt auch einzig und allein bei den Erwachsenen.46 In der Gesellschaft besteht die Vorstellung nach dem Dampfkesselmodell, wonach der unbefriedigte Sexualtrieb des Mannes nach Entladung drängt.47 Bei diesem Ursachenverständnis wird das Handeln des Aggressors durch ihren krankhaften Trieb und die sexuelle Frustration legitimiert.48 Demnach werden sexuelle Übergriffe als Affekthandlungen beschrieben, ausgelöst durch die Verführung der Betroffenen. Zahlreiche Autoren vertreten hingegen die Ansicht, dass eine solche Tat viel Planung und Überlegung im Vorfeld bedarf, um die sexuellen Ziele zu verfolgen.49 Falardeau zufolge besteht die Phantasie für sexuelle Handlungen gegenüber Kinder zuerst im Kopf, bis zur letztlichen Durchführung, des ersten Deliktes, vergehen im Schnitt drei Jahre.50 Auch eine aufgeführte Studie von Brockhaus und Kolshorn belegen, dass 70-94% aller Fälle im Vorfeld vollständig geplant sind.51 2.3.1. Die Täter und ihre Strategien Nach Angaben bezüglich der Inzidenzraten gehen sexuelle Gewaltdelikte hauptsächlich von Männern aus52, der Anteil der Übergriffe ausgehend von Frauen, liegt unter 10%.53 Einige Autoren vertreten dennoch die Auffassung, dass es mehr weibliche Täter gibt als in Studien aufgedeckt werden. Dies ist zum Teil darin begründet, dass männliche Betroffene aus Scham sexuelle Handlungen eher verschweigen. Zudem können Täterinnen ihre Vergehen durchaus besser geheim halten, da ihnen wesentlich mehr Körperkontakt mit Kindern zugestanden wird und sexuelle Handlungen somit eher verborgen bleiben. Zahlreiche männliche Jugendliche beschreiben sich nicht als Betroffene von sexuellem Missbrauch, wenn sie sexuelle Kontakte mit älteren Frauen erleben.54 Ein weiteres Argument für die geringe Täterquote bei Frauen 45 vgl. Enders 1990, S. 89 vgl ebd. 1990, S. 21 47 vgl. Quindeau 2008, S. 88; Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 206 48 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 206f 49 vgl. Deegener 2010, S. 133; Bange 2007 S. 58; Bartels 2011; S. 196 50 vgl. Falardeau 1998, S. 65 51 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 128 52 vgl. Gahleitner 2005, S. 25 53 vgl. Bange/ Deegener 1996, S. 148 54 vgl. Engfer 2005, S. 13 46 12 besteht in der Annahme, dass Frauen vorrangig in der eigenen Familie übergriffig werden. Aufgrund dessen, dass bei inzestuösen Vergehen das Schweigen beharrlicher ist, führt das zu einer geringeren Inzidenzrate.55 Zudem sind die Täter nicht, wie in der Gesellschaft meist angenommen, die bösen fremden Männer, sondern sind meist in Nahbereich des Betroffenen zu ermitteln. Den Ergebnissen von Statistiken zur Folge, sind gerade einmal 10% der Täter den Betroffenen fremd, die restlichen 90% stammen aus dem Nahbereich ( 45% engere Familienkreis, 45% soziale Umfeld).56 Nach einer Untersuchung, bezüglich des Ausmaßes und der Folgen sexueller Gewalt, die 1990 von Dirk Bange in Dortmund und 1995 in Homburg, als Nachfolgeuntersuchung, von Günther Deegener durchgeführt wurde, ist folgendes Durchschnittsalter für die Täter ermittelt worden. Bei der Dortmunder Befragung liegt das Durchschnittsalter bei 30 Jahren und in Homburg bei 31 Jahren. Demnach wird der allgemeinen Vorstellung, vom widerlich alten Täter, widersprochen. Gerade einmal ein Zehntel der Täter sind über 50 Jahre alt, ein Drittel sind selbst noch Kinder oder Jugendliche und der Großteil der Übergriffigen sind im Alter zwischen 19 und 50 Jahren.57 55 vgl. Bange/ Deegener 1996, S. 144 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S.35ff 57 vgl. Bange/ Deegener 1996, S. 144ff; Gahleitner 2005, S. 25 56 13 Tabelle 2: Geschlechts- und Altersstruktur von Tätern für das Berichtsjahr 2013 Diese Tabelle wurde in Anlehnung an die Polizeiliche Kriminalstatistik, aus dem Berichtsjahr 2013, entwickelt. Zu beachten gilt, dass es sich dabei nur um Zahlen von Tatverdächtigen handelt und nicht um ermittelte/ verurteilte Täter. Auch in dieser Statistik wird ersichtlich, dass sexuelle Gewalt hauptsächlich von Männern ausgeht. In der Straftatgruppe des sexuellen Missbrauchs an Kindern wurden 9232 Fälle angezeigt, davon sind 4,5 % weibliche und 95,5 % männliche Tatverdächtige. Ersichtlich wird ebenso, dass eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern, mit 18,2%, von Jugendlichen ausgeht.58 58 vgl. Bundesministerium des Inneren 2013, S.140 (Internetquelle) 14 Täterstrategien Zur Aufrechterhaltung bzw. zum Erhalt einer sexuellen Beziehung zu Kindern und Jugendlichen, nutzen die Täter zahlreiche Strategien. Diese zielen auf eine aktive Miteinbeziehung, der Mädchen und Jungen, in die Beziehung ab59, d.h. die Mädchen und Jungen sollen gefügig und wehrlos gemacht werden. Ebenso streben die Täter eine Beeinflussung der Bezugspersonen, durch ihre Strategien, an. Dadurch soll der Kontakt zu den Kindern ermöglicht werden sowie dafür gesorgt sein, dass die Bezugspersonen keinen Verdacht schöpfen und ein äußerer Eingriff folglich ausgeschlossen ist. Somit soll eine Weiterführung der Tat über einen langen Zeitraum gewährleistet werden.60 Im Folgenden wird Bezug auf die, von verschieden Autoren aufgeführten aber sehr ähnlichen Kenntnisse über spezifische Täterstrategien und deren Tatabläufe genommen. Dieses Wissen ermöglicht den professionellen Helfern ein frühzeitiges Wahrnehmen der Anzeichen von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Durch diese Ausführungen werden zudem Ursachen für die fehlende Wahrnehmung von sexuellem Missbrauch ersichtlich, d.h. es erfolgt eine Beschreibung des manipulativen Vorgehens des Aggressors und eine Verständnisvermittlung für die fehlende Kenntnisnahme der Eltern bzw. des nicht missbrauchenden Elternteils, die häufig nichts von den Übergriffen auf ihre eigenen Kinder mitbekommen. Auswahl des zu manipulierenden Mädchen und Jungen: Jeder sexuelle Missbrauch erfordert zur Geheimhaltung und zur längerfristigen Durchführung, einer langen und systematischen Planung,61 dazu zählt auch eine sorgfältige Auswahl der Kinder. Diese sollen mit möglichst wenig Aufwand und geringstmöglichen Entdeckungsrisiko auserwählt werden,62 d.h. es handelt sich gezielt um verletzliche Mädchen und Jungen. Die Täter äußern immer wieder, dass es ihn leicht falle, die verletzlichen Opfer zu identifizieren.63 Demzufolge besteht eine höhere Gefahr für Kinder und Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen zu sein, je größer die Defizite dieser im Bereich Sicherheit, Zuwendung, 59 vgl. Kuhle/ Grundmann/ Beier 2015, S.119 vgl. Bange 2011, S. 118 61 vgl. Ohlmes 2006, S. 52, Bange 2011, S. 118 62 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 128 63 vgl. Ohlmes 2006, S. 55; Deegener 1995, S. 137 60 15 Anerkennung, Liebe und Wärme sind. Die Täter nutzen dabei bewusst die Suche nach Anerkennung bei den Mädchen und Jungen aus.64 Bevor die Täter und Täterinnen die Übergriffe in die Tat umsetzen, bestehen vorab Missbrauchsphantasien, welche allmählich realer werden.65 Dazu wählen die Täter ein Tatsetting, in welches sie eintreten, um Kontakte zu Mädchen und Jungen zu suchen. Dies können beispielsweise Spielplätze, Schwimmhallen und Schulen darstellen. Folglich können alle Orte dazu gehören, an denen sich Kinder und Jugendliche gern bzw. lang aufhalten. Sie achten dabei gezielt darauf, welches Mädchen und welcher Junge sich besonders lang und häufig an dem besagten Ort aufhält, da die Dauer des Aufenthalts für eine fehlende emotionale Bindung zur Familie spricht.66 Kommt zu der bestehenden Einsamkeit ein ruhiges und verstörtes Verhalten der Kinder hinzu, welches aus gestörten Familienverhältnissen stammt, stellen diese, die perfekten Mädchen und Jungen für einen geplanten Übergriff dar. Zahlreiche Täter beschreiben Kinder und Jugendliche, welche bereits von sexueller Gewalt betroffen waren, ebenfalls als leicht zu Manipulierende für eine sexuelle Beziehung. 67 Das Bedürfnis nach Liebe und Zuneigung, sowie die Tatsache, dass diese Kinder und Jugendlichen über keinerlei Ressourcen verfügen sich zur Wehr zu setzen, vereinfachen die sexuellen Übergriffe. Folglich ist es für die Täter leicht die Betroffenen über Zuneigung für ihre Interessen zu gewinnen. Dennoch besteht auch für aufgeweckte Mädchen und Jungen, die keinen bedürftigen Eindruck vermitteln, die Gefahr für einen sexuellen Übergriff. Bei jenen nutzen die Täter häufig das bereits bestehende Vertrauen zu Erwachsenen für ihre Taten aus.68 Bange und Deegener weisen jedoch darauf hin, dass eher die Täter aus dem Nahbereich die emotionale Bedürftigkeit ausnutzen als die Fremdentäter.69 Bei außerfamiliärer sexueller Gewalt erkundigen die Täter sich bereits vor der Kontaktaufnahme detailreich über die Kinder/ Jugendlichen und ihr soziales Umfeld. Bedeutend ist dabei die Beziehung zu den Eltern und welche sozialen Kontakte die Mädchen und Jungen zusätzlich aufweisen. Sie ermitteln ebenfalls die Vorlieben und Gewohnheiten, sowie woran es jenen fehlt. Dieses gezielte Vorbereiten auf die Tat wird in Fachkreisen als „grooming process“ bezeichnet.70 64 vgl. Heiliger 2000, S. 38 vgl. Kuhle/ Grundmann/ Beier 2015, S. 119 66 vgl. Bange 2011, S. 119 67 vgl. Falardeau 1998, S. 36f; Bange 2011, S. 118, Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 128f 68 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 128 69 vgl. Bange/ Deegener 1996 S. 161 70 vgl. Bange 2011, S. 118ff; Heiliger 2000, S. 15 65 16 Für die gezielte Kontaktaufnahme bewegen sich die Täter nicht ausschließlich an beliebten Orten der Kinder und Jugendlichen. Eine gängige Methode, jene kennenzulernen, besteht in der Verwendung des Internets. Dort haben die Täter die Chance die Betroffenen zunächst virtuell kennenzulernen und sie anschließend zu einer Verabredung zu überzeugen. Zahlreiche Täter nutzen pädagogische Berufe oder ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erreichung ihrer Ziele. Dabei genießen die Täter, aufgrund ihrer beruflichen Stellung, häufig einen Vertrauensvorschuss, welcher ihnen die Tat erleichtert. Dabei erfolgt eine bewusste Wahl der Institutionen nach bestimmten Kriterien. Diese müssen transparente Leistungsstrukturen und klare Arbeitsanforderungen aufweisen. Zudem werden hierarchische Institutionen, mit starken Autoritäten, in denen Entscheidungen nach eigenen Machtinteressen getroffen werden, bevorzugt.71 Einer, von Bange aufgeführten, Studie zur Folge haben 35% der Täter einen sozialpädagogischen Beruf ausgeübt.72 Andere Pädosexuelle suchen konkret nach Alleinerziehern, um einen Zugang zu den Kindern zu erhalten oder bieten sich Familien als Freund an.73 Vertrauensaufbau: Nach der Identifizierung des potentiell Betroffenen, initiieren die Täter Kontakte zu dem jeweiligen Mädchen bzw. Jungen mit dem Versuchen dabei allmählich das Vertrauen zu erlangen.74 Dieser Vertrauensaufbau ist erforderlich für die Entwicklung einer sexuellen Beziehung zum auserwählten Kind bzw. Jugendlichen, um die Abhängigkeit der Betroffenen über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Die Initiierung einer tiefen Freundschaft stellt eine besonders geeignete Methode zur Vertrauensgewinnung dar, indem eine vertrauensvolle Beziehung vorgetäuscht wird.75 Zudem erweist sich ein gesteigertes Maß an Aufmerksamkeit, Zuneigung und Zuwendung als vertrauensfördernd, dabei wird den Kindern und Jugendlichen häufig vermittelt etwas ganz Besonderes zu sein.76 Dieses entgegengebrachte Vertrauen nutzen die Täter, als „ Freund“ zur gezielten Manipulation, um eine Kooperationsbereitschaft zu einer sexuellen Aktivität des Kindes bzw. 71 vgl. Ohlmes 2006, S. 54ff vgl. Bange 2011, S. 118ff 73 vgl. Ohlmes 2006, S. 54ff 74 vgl. Kuhle/ Grundmann/ Beier 2015; S. 119 75 vgl. Bartels 2011, S. 196 76 vgl. Bange 2011, S. 118ff 72 17 des Jugendlichen zu dem Täter zu erzielen.77 Zusätzlich erfolgt häufig ein Vertrauensaufbau zu den Eltern, um die Erfolgschance des Aggressors zu erhöhen, indem sie die Wahrnehmung der Mütter und Väter manipulieren. Durch das entgegengebrachte Vertrauen der Eltern werden Anzeichen für sexuelle Gewalt nicht wahrgenommen bzw. den eigenen Kindern kein Glauben geschenkt, weil dem Täter eine solche Tat nicht zugetraut wird.78 Desensibilisierung: Durch regelmäßige Wiederholung und Steigerung von Körperkontakten, wird die Reaktion der Betroffenen erprobt. Es erfolgt dabei ein unbewusster Übergang von nicht sexuellen Annährungsversuchen zur Sexualisierung der Beziehung. Diese (nicht-) sexuellen Kontakte ereignen sich in Alltagssituationen, wie beispielsweise in gewöhnlichen Spielaktionen, dabei überprüfen die Täter, wie weit sie gehen können ohne den Widerstand des Kindes/ Jugendlichen zu erregen.79 Anfänglich sind es unverfängliche Berührungen, in einem angemessenen Rahmen, mit dem Ziel, Körperkontakte zu dem Täter als üblich erscheinen zu lassen. Dabei verwischen die Grenzen von Nähe und Distanz und somit die Macht- und Generationsunterschiede zwischen dem Aggressor und den Betroffenen, durch das Vortäuschen eines gleichberechtigten Verhaltens.80 Es erfolgt eine Gewöhnung an die Körperkontakte, welche mit der Zeit immer intensiver werden. Die Realisierung der Mädchen und Jungen, dass der kindgerechte Rahmen für die Berührungen verlassen wurde, erfolgt aufgrund ihres Entwicklungsstandes erst relativ spät. Jedoch können diese sich aus der übergriffigen Situation nicht mehr befreien, da sie einen Verlust der Zuwendung befürchten, welche sie so dringend benötigen. Bereits ab diesem Zeitpunkt ist es gelungen dem Betroffenen Schuldgefühle zu suggerieren, da es für die Herbeiführung der Verhältnisse verantwortlich gemacht wird. Darüber hinaus wird ihnen vor Augen geführt, dass sie die Zuwendungen stets genossen haben.81 77 vgl. Kuhle/ Grundmann/ Beier 2015, S. 119; Bartels 2011, S. 196 vgl. Bange 2011, S. 118ff 79 vgl. Kuhle/ Grundmann/ Beier 2015, S. 119 80 vgl. Bartels 2011, S. 196 81 vgl. Heiliger 2000, S. 59ff 78 18 Isolierung: Zur Aufrechterhaltung und zur Beständigkeit der sexuellen Beziehung, ist den Tätern daran gelegen, die Betroffenen weitestgehend nach außen hin zu isolieren. Dazu erfolgt ein direkter Eingriff in die Eltern- Kind- Beziehung bzw. bei innerfamiliärer sexueller Gewalt zwischen den nicht übergriffigen Elternteil und deren Kind, um bewusst Störungen in dieser Beziehung hervorzurufen.82 Bei innerfamiliären sexuellen Missbrauch präsentiert sich der Täter als das bessere Elternteil und schwächt dabei systematisch die Beziehung zum anderen Elternteil. In Fällen von außerfamiliärer sexueller Gewalt erfolgt ebenfalls eine Entfremdung zwischen dem Kind und seinen Eltern, sowie gegenüber den Geschwistern und den Freunden. Diese Abgrenzung zu Geschwistern und Freunden erfolgt beispielsweise durch die Privilegierung des jeweiligen Betroffenen, um den Neid und die daraus resultierende Ablehnung hervorzurufen. Diese Sonderstellung zeigt sich beispielsweise in der besonderen Fürsorge und Zuwendung des Täters, sowie durch Belohnungen und Versprechungen. Wiederum werden die Betroffenen durch diese Geschenke, Zuneigung oder außergewöhnliche Erlebnisse immer tiefer in ein Abhängigkeitsverhältnis verstrickt.83 Abgezielt wird, durch diese Distanz/ Isolierung zu anderen sozialen Kontakten, auf eine totale Abhängigkeit des Mädchen oder Jungen, wodurch jede Möglichkeit zur Beendigung der sexuellen Übergriffe unterbunden wird. Die Betroffenen haben keine Möglichkeit sich Hilfe zu suchen, da durch die Isolation keine vertrauten Personen mehr vorhanden sind. Drohung, Zwang und Gewalt: Um den anfänglichen Widerwillen des Betroffenen zu verhindern, wird jenem ein Schuldgefühl, durch eine direkte Beteiligung, eingeredet. Durch Aussagen, wie: „Es bereitet dir doch Freude“ oder „Du wolltest es doch, schließlich hast du nie Nein gesagt“. In zahlreichen Fällen werden die Betroffenen durch Drohungen, wie „Wenn deine Eltern von unserer Beziehung erfahren, haben sie dich sicher nicht mehr lieb“ unter Druck zum Schweigen gebracht. 82 83 vgl. Enders 1990, S. 92; Bange 2011, S. 120 vgl. Bartels 2011, S. 196; Heiliger 2000, S. 71ff 19 Verstärkt sich der Unwille, wird die Bedrängnis häufig durch die Androhung, sowie wenn notwendig, die Durchführung von Gewalt erhöht.84 Durch diese Drohungen und/oder körperliche Gewalt erfolgt eine zwanghafte Intensivierung der Kooperationsbeziehung.85 Diese Methoden der Drohungen, des Zwangs oder der Gewalt führen somit zur Beständigkeit der sexuellen Beziehung. Geheimhaltung: Innerhalb des Desensibilisierungsprozesses werden die Betroffenen stets auf ihre Widerstandskraft geprüft, dabei erfolgen gezielte Beobachtungen seitens des Täters, ob trotz des Isolierungsverfahrens über die sexualisierten Grenzüberschreitungen gesprochen wird. Zur Vorbeugung dessen, erklären die Täter die sexuellen Übergriffe relativ frühzeitig zum Geheimnis.86 Eine weitere Methode zur Geheimhaltung des sexuellen Missbrauches, stellen die emotionalen Erpressungen dar. Dazu zählt beispielsweise der Entzug der Zuneigung oder der Privilegien. Zudem wird oftmals ein Gefühl der Mitschuld vermittelt, welches Scham auslöst und somit die Verschwiegenheit erhöht.87 2.3.2. Die Betroffenen und ihr Schweigen Zahlreiche Studien geben einen Einblick darüber, dass Mädchen bedeutend häufiger von sexuellen Gewalttaten betroffen sind als Männer.88 Ausgehend von der erwähnten Studie von Bange und Deegener, gaben die Frauen ein durchschnittliches Alter von 11 Jahren, als Beginn für die sexuellen Übergriffe, an. Für die männlichen Teilnehmer in Dortmund konnte ein durchschnittliches Alter von 11,5 Jahren ermittelt werden, in Homburg lag das Durchschnittsalter mit 12,3 Jahren etwas höher. Dieses Durchschnittsalter entspricht ungefähr dem, was auch in anderen Prävalenzstudien ermittelt wurde.89 84 vgl. Bange 2011, S. 118ff; Enders 1990, S. 93; Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 135 vgl. Kuhle/ Grundmann/ Beier 2015, S. 119 86 vgl. Bange 2011, S. 118ff 87 vgl. Kuhle/ Grundmann/ Beier 2015, S. 120 88 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 35 89 vgl. Bange/ Deegener 1996, S. 144ff 85 20 Sexuelle Gewalt stellt dabei ein übergriffiges Verhalten der Täter dar, welche dabei keinerlei Rücksicht auf die persönlichen Grenzen eines Betroffenen nehmen. Dadurch durchbrechen die Täter die natürliche Schutzmauer eines Betroffenen. Resultierend aus diesen Bruchstellen werden die Mädchen und Jungen zunehmend unsicherer. Potentielle Täter erkennen diese Defizite und nutzen diese Selbstunsicherheit für ihre Taten. Anhand dessen lässt sich erklären, weshalb die Betroffenen häufig von mehreren Tätern sexuelle Gewalt erleiden müssen.90 Die Mädchen und Jungen fühlen sich dabei innerhalb ihres entgegengebrachten Vertrauens und ihrer emotionalen Zuwendung zum Täter, sowie in ihrem Wunsch nach Anerkennung, betrogen.91 Dabei stellen, bei außerfamiliären Übergriffen, die Interessen- und Lieblosigkeit der Eltern erhebliche Risikofaktoren für sexuelle Übergriffe auf ihre Kinder dar, weil diese keinerlei Bezugsperson aufweisen.92 Generell bestehen Schwierigkeiten diese ambivalenten Gefühlseindrücke von Angst, Drohungen und Aggression auf der einen Seite gegenüber denen von Liebe, Zuneigung und Aufmerksamkeit auf der anderen Seite zu verarbeiten.93 Das bedeutet, dass die Mädchen und Jungen von Selbstzweifeln geplagt werden können, weil die Täter zwei Gesichter aufzeigen. Zum einen das Gesicht des Aggressors und auf der anderen Seite das der fürsorglichen Bezugsperson. Trotzdem der sexuelle Übergriff bereits Jahre zurück liegt, bestimmen die Erfahrungen und Gefühle das alltägliche Leben zahlreicher Betroffener. Dabei kann eine bestimmte Situation, die an die sexualisierte Gewalt erinnert, Gedanken und Gefühle bei den Betroffenen auslösen, welche das alltägliche Handeln beeinflusst und jene zum Teil einschränkt. Somit haben die Betroffenen keine Gewalt mehr über ihr eigenes Verhalten. Kinder bzw. Jugendliche, häufig Jungen, werden dabei zum Teil selbst zum Täter und agieren ihre erlebte sexuelle Gewalt an anderen Gleichaltrigen oder Haustieren ab. Dies löst wiederum Scham und Schuldgefühle aus.94 Dabei bewirkt sexuelle Gewalt, durch eine Reizüberflutung und die Ängste, mit denen die Kinder konfrontiert sind, einen gewaltigen emotionalen Stress. Es erwies sich, dass die innerfamiliäre sexuelle Gewalt wesentlich bedrohlicher wirkt als jegliche andere Stresssituationen, da diese dauerhaft mit sexuellen Übergriffen zu rechnen haben und somit unter Dauerstress stehen.95 Daher stellt sich häufig die Frage, weshalb die Betroffenen ihre Peiniger nicht zur Verantwortung ziehen, sondern so vehement über diese erlebten Übergriffe schweigen. 90 vgl. Falardeau 1998, S. 36f vgl. Harnach 2011, S. 118 92 vgl. Nüchter 2013, S. 36 93 vgl. Harnach 2011, S. 117 94 vgl. Nüchter 2013, S. 27ff 95 vgl. Falardeau 1998, S. 36ff 91 21 Geschlechterverteilung der Betroffenen insgesamt versucht vollendet 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% weibl. 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% männl. Abbildung 2-1:Die Geschlechterverteilung der Betroffenen für das Berichtsjahr 2013 Dieses Diagramm wurde in Anlehnung an die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik, aus dem Berichtsjahr von 2013 entworfen. Es gilt zu beachten, dass es sich bei diesen Zahlen um die vollendeten und zur Anzeige gebrachten Taten handelt. Die Darstellung veranschaulicht eindrücklich, dass hauptsächlich Mädchen von sexueller Gewalt betroffen sind. Bei der sexuellen Gewalt gegenüber Kindern wird deutlich, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen den betroffenen Geschlechtern besteht. Demnach sind nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013 76,2 % der Betroffenen Mädchen und 23,8 % Jungen.96 Ursachen für das Schweigen Für das Schweigen der Betroffenen bestehen zahlreiche Ursachen. Zum einen sind sie in den bereits beschriebenen Täterstrategien, welche auf die Geheimhaltung der Übergriffe abzielen, begründet und zum anderen liegen die Ursachen in den gesellschaftlichen Bedingungen, sowie 96 vgl. Bundesministerium des Inneren 2013, S. 142 (Internetquelle) 22 in der seelischen Verfassung der Betroffenen. Angesichts dessen, das im Kapitel 2.3.1. schon ausführlich auf die Strategien der Täter eingegangen wurde, wird im Rahmen dieses Kapitels weitestgehend darauf verzichtet. Eingegangen wird diesbezüglich lediglich auf die Isolation und die übertragenden Schuldgefühle. Durch die Isolation des Betroffenen wird, wie bereits beschrieben, das Mädchen oder der Junge, von jeglichen sozialen Kontakten ferngehalten. Dies ermöglicht den Tätern eine Vermittlung eines völlig falschen Bildes von Sexualität, ohne das andere Kontakte dieses Weltbild richtig stellen können. Zudem fühlen sich die Mädchen und Jungen durch die Schuldzuweisungen verantwortlich für die sexuellen Übergriffe.97 Es fehlt ihnen der Mut zur Aussprache, weil die Täter ihnen immer wieder vor Augen führen, dass sie einige Male mitgemacht haben.98 Sie fühlen sich nicht nur generell für die Übergriffe verantwortlich, sondern ebenfalls wenn sie den Täter nicht mehr zur Bedürfnisbefriedigung zur Verfügung stehen. Auch übernehmen sie Verantwortung für die Geheimhaltung, denn sie stehen ständig Ängsten aus, sich oder den Täter zu verraten und fürchten vor diesem Hintergrund schuldig zu werden.99 Aufgrund der weit verbreiteten Auffassung des Ödipuskomplexes, das Inzest kein real stattgefundenes Ereignis, sondern ein phantasiertes Geschehen darstellt, fällt es zahlreichen Betroffenen zusätzlich schwer sich zu äußern, da sie befürchten ihr Unrecht nicht glaubhaft darstellen zu können. Auch die seelische Verfassung der Betroffenen stellt ein Hindernis für das Brechen des Schweigens dar, da jene eine Änderung des gesamten Familiensystems befürchten. Diese Veränderungen lösen für die Betroffenen nicht nur Unklarheiten und Ängste aus, sondern ebenfalls Fragen zum Umgang mit diesen Neuerungen. Zudem erfordert die Überwindung des Schweigens, die Unterstützung von außen, denn ein Bericht über das Erlebte ist erst möglich, wenn das Leid der Betroffenen größer ist als ihre Angst.100 97 98 99 100 vgl. Baumgardt 1989, S. 142f vgl. Harnach 2011, S. 117 vgl. Baumgardt 1989, S. 142f vgl. ebd. 1989, S. 139ff 23 3. Auswirkungen Sexueller Gewalt 3.1. Gibt es Anzeichen für sexuelle Gewalt? Die sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ist geprägt durch ihre Geheimhaltung, dennoch bestehen zum Teil Anzeichen, welche von den Pädagogen erkannt und gedeutet werden können. Dabei haben die betroffenen Mädchen und Jungen ihren persönlichen Weg ihre Hilferufe zum Ausdruck zu bringen. Folglich besteht keine Eindeutigkeit der Signale. Jede Veränderungen zum früheren Verhalten kann dabei ein Anhaltspunkt für einen sexuellen Übergriff darstellen.101 Verhält ein Kind bzw. Jugendlicher sich beispielsweise plötzlich und unabhängig von der jeweiligen Situation auffallend aggressiv, sollte für die Sozialarbeiter ersichtlich werden, dass darin der Versuch besteht, eine seelische Verletzung zu unterdrücken. Diese seelische Verletzung kann in einem sexuellen Übergriff begründet sein, muss aber nicht. Somit gilt es nach dem Auslöser zu suchen. 102 Für die Beobachtung der Anzeichen, benötigen die Sozialarbeiter ein großes Einfühlungsvermögen in die Welt der Betroffenen und eine innere Bereitschaft, mit den Kindern und Jugendlichen, über die zu Unrecht und gewaltsame erfahrende Sexualität ins Gespräch zu kommen. 103 Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen sollten zudem andere Ursachenhypothesen für die Verhaltensveränderung in Erwägung gezogen werden, da kein spezifisches Symptom für sexuelle Gewalt besteht, welches nicht auch durch andere Ursachen ausgelöst werden kann. Nach Goldbeck sollte zudem dringend Abstand von einer ausschließlichen Interpretation der Verhaltensänderung, als Diagnose genommen werden, d.h. ohne Rücksprache mit den Betroffenen zu halten bzw. ohne Zeugen,104 da auch dies zu falschen Rückschlüssen (falsch positiven Fall)105 führen kann. Lediglich eine, unmittelbar nach dem sexuellen Übergriff stattfindende, ärztliche Untersuchung kann als ein eindeutiger Beweis angesehen werden. Ansonsten dient zu einer zweifellosen Verdachtsabklärung ausschließlich ein unvoreingenommenes Gespräch mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen, für dessen Aussage.106 Zu beachten gilt jedoch, dass nicht jeder Betroffene von sexueller Gewalt zwangsläufig Symptome aufweist, welche auf den Übergriff schließen lassen. Es gilt sogar als wissenschaftlich bewiesen, dass ein Drittel der Kinder keine Symptome aufzeigen. Die 101 vgl. Kavemann 1991, S. 13f vgl. Baumgardt 1989, S. 149ff 103 vgl. Baumgardt 1989, S. 145 104 vgl. Goldbeck 2015, S. 146ff 105 vgl. Wipplinger/ Amann 1998, S. 32f 106 vgl. Goldbeck 2015, S. 146ff 102 24 Ursachen für die Symptomlosigkeit sind vielfältig. Zum einen kann sie in einem kurzem, wenig intensiven sexuellem Übergriff begründet sein. Ursächlich kann ebenso eine mangelnde Bewertungskompetenz des Kindes oder ein innerer Verdrängungsprozess der Betroffenen sein. Auch eine positive Unterstützung des sozialen Umfeldes kann sich als hilfreich für die Betroffenen darstellen, um symptomlos zu bleiben.107 Studienergebnissen zur Folge kann ein Auftreten der psychischen Verhaltensstörungen, durch eine verspätete Reflexion der Übergriffe, infolge der zunehmenden geistigen Reife, auch erst nach Jahren erfolgen. Die größte Gefahr für anhaltende Symptombildung tragen Kinder und Jugendliche, welche innerhalb der Familie schwere sexuelle Gewalt erfahren und keine Unterstützung von anderen Familienmitgliedern erhielten.108 3.2. Folgen der sexuellen Gewalt Aufgrund der Unspezifität der Symptome, gilt eine vorschnelle Festlegung auf einen sexuell, übergriffigen Verdacht somit zu verhindern. Dennoch existiert eine Reihe schwerwiegender Folgen der sexuellen Gewalt von Kinder und Jugendlichen, welche im Folgenden aufgezählt und in ihrer Entstehung erklärt werden. Dabei gilt es nicht zu vergessen, dass ein Teil der Betroffenen keine Gesundheitsstörungen entwickeln. Ein Leidensdruck ist somit nicht allgemein und zwangsläufig die Folge.109 Körperliche Verletzungen Bezogen auf das bereits erwähnte Ausmaß der sexuellen Gewalt gegenüber Kinder und Jugendlichen treten körperliche Verletzung, als Folge des sexuellen Übergriffes, relativ selten auf. Auch die Aufklärung durch medizinische Untersuchungen ist bedeutend gering. Dennoch wird bei ausreichendem Verdacht zu einer ärztlichen Untersuchung geraten, um eine frühzeitige Behandlung der Folgeverletzungen zu gewährleisten sowie zur Erkennung einer potentiellen Schwangerschaft. Zudem können neben den diagnostischen Hinweisen auch medizinische Befunde Aufschluss über einen Verdacht geben.110 Zu den 107 vgl. Deegener 2010, S. 120f vgl. Wettig 2009, S. 171 109 vgl. Goldbeck 2015, S. 146 110 vgl. Deegener 2010, S. 110 ff 108 25 körperlichen Verletzungen nach Enders und Stumpf zählen Bisswunden im Genitalbereich, Risse am After oder in der Vagina, Hämatome in erogenen Zonen, striemenartige Spuren in der Innenseite der Oberschenkel und/oder Geschlechtskrankheiten.111 Körperliche und psychosomatische Folgen Zur Bewältigung der traumatischen Erfahrungen entwickeln zahlreiche Betroffene Überlebensmechanismen, um ihre destruktive Situation mit möglichst geringem Schaden zu überwinden.112 Viele Mädchen und Jungen entwickelt durch die sexuellen Übergriffe Schlafstörungen und Albträume. Gerade bei innerfamiliärer sexueller Gewalt fühlen sich die Kinder und Jugendlichen ungeschützt dem Täter ausgeliefert und können nachts nicht schlafen, um sich vor weiteren Übergriffen schützen zu können. Charakteristisch für einen außerfamiliären sexuellen Missbrauch sind Albträume, durch welche die Betroffenen nachts weinend und schweißgebadet aufwachen. Im Schlaf erleben sie eine Wiederholung der Übergriffe, wodurch diese Mädchen und Jungen sich gezielt wach halten.113 Auch treten, in Folge der nächtlichen Übergriffe, Konzentrationsstörungen und damit einhergehende Schulprobleme auf. Resultierend aus den schlaflosen Nächten und der belastenden Ereignissen, womit die notwendige Energie für die Lernprozesse fehlt. Gerade die Schule bietet für Kinder und Jugendliche, welche von innerfamiliärer sexueller Gewalt betroffen sind, einen Ort, an dem sie sich sicher fühlen und entspannen können.114 Auch Bauch- und Unterleibschmerzen, ohne erkennbare organische Ursache, treten relativ häufig auf. Verursacht durch den emotionalen Stress und der Ambivalenz dem Täter gegenüber. Auch Essstörungen, wie Mager-, Fett- und Fresssucht, können in einer zu Unrecht erfahrenden Sexualität begründet sein. Die Betroffenen möchten gezielt unattraktiv und unansehnlich auf ihre Mitmenschen wirken, um erneute Übergriffe zu verhindern115. Häufig bevorzugen die Mädchen einen verhüllenden Kleidungsstil, um ihre Weiblichkeit zu verstecken.116 Weitere körperliche und psychosomatische Folgen stellen Blutungen, Einkoten/Einnässen, Schwangerschaften, Sprachstörungen sowie Hauterkrankungen dar.117 111 vgl. Enders/ Stumpf 1995, S.81 vgl. Enders/ Stumpf 1995, S. 77ff 113 vgl. Deegener 2010, S. 90f 114 vgl. Enders 1990, S. 78 115 vgl. Deegener 2010, S. 93 116 vgl. Völker 2002, S. 165 117 vgl. Enders/ Stumpf 1995, S. 81 112 26 Emotionale Reaktionen Für zahlreiche Kinder und Jugendliche, die von sexueller Gewalt betroffen sind, ist Angst ein sie stets begleitendes Lebensgefühl. Diese besteht nicht ausschließlich vor den Übergriffen der Täter sondern ebenfalls vor dem bekannt werden des Geheimnisses, vor einer potentiellen Schwangerschaft, dem Zerfall der Familie, dem Liebesentzug und vor der Reaktion des sozialen Umfeldes.118 Einige Mädchen und Jungen bekommen vollkommen unerwartet Panikattacken, weil eine jeweilige Situation oder bestimmte Menschen bei ihnen Flashbacks auslösen, d.h. sie werden an spezifische Merkmale der Tat oder des Täters erinnert.119 Ein geringes Selbstvertrauen, aufgrund der Scham-, Schuld- und Minderwertigkeitsgefühle, kann ebenso die Auswirkung eines sexuellen Missbrauchs darstellen. Sie fühlen sich häufig minderwertig und trauen sich nichts zu.120 Zahlreiche Betroffene äußern die Angst vor Nähe, sie befürchten eine erneute Benutzung ihrer Person. Obwohl sie sich häufig nach körperlicher Zuwendung sehnen, können sie weder Umarmungen noch andere Berührungen zulassen. Infolge eines Körperkontaktes reagieren die Betroffenen panisch und erstarren, eine körperliche Reaktion, welche durch die Erfahrungen mit sexueller Gewalt erlernt wurde. Dies führt zu einer Komplizierung jeglicher zwischenmenschlicher Kontakte.121 Weitere emotionale Reaktionen stellen die Vereinsamung durch Kontaktstörungen, überangepasstes Verhalten, Hilflosigkeit, zwanghaftes Verhalten und Depressionen dar.122 Autoagressives Verhalten Infolge eines sexuellen Übergriffes entwickeln zahlreiche Betroffene, aufgrund ihrer Objektstellung für die Bedürfnisbefriedigung der Täter, eine Feindlichkeit ihrem eigenen Körper gegenüber.123 Nach Enders kann dieser Selbsthass von selbstverletzende Handlungen, wie Ausreißen der Haare oder Ausdrucken von Zigaretten auf der eigenen Haut bis hin zu Suizidversuchen führen. Dabei bestrafen sich die Mädchen und Jungen selbst für die erlittene sexuelle Gewalt, da sie der Auffassung sind, eine (Mit-)Schuld daran zu tragen. Eine andere Ursache für die Verletzungen des eigenen Körpers, liegt in der Motivation sich selbst wieder 118 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 151ff vgl. Deegener 2010, S. 89f 120 vgl. Nüchter 2013, S. 28 121 vgl. Völker 2002, S. 173ff 122 vgl. Enders/ Stumpf 1995, S. 81 123 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 153 119 27 spüren zu wollen, durch die zugefügten Schmerzen. Für andere Mädchen und Jungen scheint der einzige Ausweg, um den sexuellen Übergriffen, verbunden mit der Scham und der Verzweiflung, des Täters zu entgehen, in einer Selbsttötung.124 In einer Untersuchung von Selbstverletzende gaben 62 % der Befragten an, dass sie während ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erfahren haben. Schlussfolgernd erlitt eine große Anzahl der Selbstverletzenden sexuelle Gewalt.125 Sozialverhalten Sexuelle Gewalt kann sich auch auf das Sozialverhalten des Betroffenen auswirken. Dies kann sich bei innerfamiliären Taten beispielsweise in einer frühen Heirat äußern, um den Übergriffen des Vaters zu entkommen. Distanzloses Verhalten, kann ebenfalls eine Folge sein, da die Kinder und Jugendlichen durch die sexuellen Gewalterfahrungen, in welcher der Täter die Grenzen jener übergangen hat, keine Einhaltung dieser erlernen konnten. Auch die Isolierung der eigenen Person, aufgrund des starken Misstrauens, kann eine Form der Bewältigung sein.126 Zusätzlich kann der soziale Rückzug in den Scham- und Schuldgefühlen begründet sein. Die Mädchen und Jungen empfinden sich als nicht Vorzeigbar, da jeder deutlich erkennen kann, welche Schuld sie auf sich geladen haben. Auch das geschwächte Selbstbewusstsein spielt häufig eine entscheidende Rolle, dabei haben die Betroffenen stets das Gefühl durch das soziale Umfeld kritisiert zu werden oder ordnen ihre eigene Person, sowie ihre Kenntnisse gegenüber Gleichaltrigen schlechter ein. Zahlreich wird auch die Nähe zu anderen Menschen als unangenehm empfunden, da die Befürchtung vor einem erneuten sexuellen Übergriffes besteht (Reviktimisierung).127 Sexualverhalten Bei sexuellen Gewalterfahrungen ist es durchaus denkbar, dass die Betroffenen häufig Schwierigkeiten in der Sexualität aufweisen, dies kann sich sowohl auf das sexuelle Erleben als auch auf das sexuelle Verhalten auswirken. Es ist in Untersuchungen mehrfach belegt worden, 124 vgl. Enders/ Stumpf 1995, S. 82f vgl. Henn, 2005, S. 438 126 vgl. Enders/ Stumpf 1995, S. 84 127 vgl. Deegener 2010, S. 95ff; Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 155 125 28 dass die betroffenen Männer und Frauen Probleme in der Ausübung einer lustvollen Sexualität aufweisen, insbesondere bei jüngeren Kindern oder bei langjährig von sexueller Gewalt betroffenen Jugendlichen.128 Durch die Übergriffe wird die Sexualität oft als ein Handelsgut verstanden, welches sie tauschen müssen, um als Gegenleistung Zuneigung und Anerkennung zu erringen.129 Diese erlernte Überzeugung führt somit zu einer Verankerung der „Opferrolle“. Nicht selten wird die erlittene sexuelle Gewalt an Gleichaltrigen im Spiel der Kinder wiederholt. Bei männlichen Betroffenen besteht das Risiko eines aggressiven sexuellen Verhaltens bis hin zur Auslebung sexueller Gewalt gegenüber Jüngeren und/ oder Schwächeren. Innerhalb folgender intimer zwischenmenschlicher Beziehungen besteht die Gefahr von sexuellen Funktionsstörungen sowie Angst vor körperlicher Nähe und Intimität. Sexualität wird von den Betroffenen häufig mit Scham, Ekelgefühlen, Schmerz und Erniedrigung verbunden. Sexuelle Funktionsstörungen lassen sich nach der Lustlosigkeit (sexuellen Appetenz), der sexuellen Erregung, des Orgasmus und Störungen durch ein Schmerzempfinden einordnen. Dabei sind die sexuelle Funktion und das Ausmaß an erlebter sexueller Befriedigung bei den Betroffenen schwach bis überhaupt nicht ausgeprägt.130 Dies kann bereits in der Pubertät zu erheblichen Schwierigkeiten für die Jungen und Mädchen führen. Doch bestehen die Auswirkungen nicht nur in der Vermeidung von Körperkontakt und Sexualität, sondern ebenfalls in einer Promiskuität bis hin zur Prostitution.131 Dabei verspüren die Mädchen und Jungen eine Sehnsucht nach Geborgenheit, Zuneigung sowie Nähe. Sie können diese allerdings nicht lange ertragen, weil sie schnell als bedrohlich erlebt werden.132 Zudem erhöhen sexuelle Gewalterfahrungen, in der Kindheit bzw. im Jugendalter, die Gefahr der Prostitution, da familiäre sexuelle Übergriffe häufig mit dem Weglaufen von zu Hause verbunden sind und die Betroffenen sich somit ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Ein weiterer Beweggrund für die Prostitution stellt der Wille, eine sexuelle Situation zu beherrschen, dar. Während die sexuellen Übergriffe in der Kindheit bzw. der Jugend ein Gefühl von Unterdrückung darstellen, verspüren die Betroffenen in der Prostitution ein Gefühl von Macht.133 128 vgl. Deegener 2010, S 103 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 156f 130 vgl. Amann/ Wipplinger 2013, S. 62; Völker 2002, S. 185f 131 vgl. Enders/ Stumpf 1995, S. 86f, Strauß u.a. 2005, S. 387f 132 vgl. Deegener 2010, S. 105 133 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1993, S. 156; Strauß u.a. 2005, S. 388 129 29 4. Umgang mit den Betroffenen im Bereich der Jugendhilfe Sexuelle Gewalt gegenüber Mädchen und Jungen kann in jeder Einrichtung, der Kinder- und Jugendhilfe, vorkommen, somit kann eine Konfrontation mit dieser Problematik für professionelle Helfer niemals ausgeschlossen werden.134 Folglich ist es von großer Bedeutung die Sozialarbeiter auf ihre Aufgaben und den professionellen Umgang vorzubereiten, um einen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, sie und ihre Angehörigen zu beraten, sowie individuelle Unterstützungen anzubieten. 4.1. Aufgaben der Jugendhilfe Die gesetzlichen Aufgaben der Jugendhilfe sind im § 2 SGB VIII135 festgeschrieben. Grundsätzlich sind die Pflege und die Erziehung für minderjährige Kinder Aufgabe der Eltern. Parallel ist es jedoch, nach Art. 6 GG, die Aufgabe des staatlichen Wächteramtes, die Erfüllung, dieses Rechtes bzw. die Pflicht der Eltern, zu kontrollieren.136 Die staatliche Gesellschaft übernimmt somit eine doppelte Aufgabe. Zum einen, die Einhaltung des Elternrecht und zum anderen die Überwachung der Elternpflichten, wobei sich ein Eingriff, in Fällen der Grenzüberschreitung, zum Schutz des Kindes als notwendig erweisen kann. Daher ist es die Aufgabe der Jugendhilfe, die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien zu fördern und den Schutz vor Gefahren oder Vernachlässigung zu gewährleisten.137 Die Kinder und Jugendhilfe ist folglich nicht nur verpflichtet geeignete und notwendige Hilfen kurzfristig anzubieten, sondern eine langfristige Perspektive für die Kinder und Jugendlichen, sowie ihren Familien zu erarbeiten. Genutzt werden hierbei die gesetzlichen Grundlagen §§ 27ff SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) und Maßnahmen zur Krisenintervention nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen). Die individuellen Leistungen richten sich nach der Interessens- und Bedarfslage des Kindes bzw. des Jugendlichen. Infolgedessen ist es auch das Recht und die Pflicht der Jugendhilfe, bei der Problematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen besondere Obacht zu geben, sowie in angemessener Weise tätig zu werden. Eine Intervention befindet sich dabei immer in einem Spannungsfeld zwischen der benötigten Hilfe 134 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 56 vgl. SBG VIII § 2 136 vgl. GG Art. 6 137 vgl. Falterbaum 2009, S. 121 135 30 und einem unbegründeten, folgenschweren Eingriff. Es besteht ein schmaler Grat zwischen dem geltenden Elternrecht und dem Schutz des Kindeswohls.138 Eine fundierte Verdachtsabklärung erscheint daher maßgebend zur Vermeidung eines falsch negativen Verdachtes.139 4.2. Professionelle Verdachtsabklärung Ein Verdacht, auf einen sexuellen Übergriff an Kindern und Jugendlichen, ergibt sich aus Beobachtungen von Verhaltensauffälligkeiten oder durch Äußerungen der Betroffenen selbst bzw. durch Dritte.140 Zahlreiche Sozialarbeiter fühlen sich, durch die Konfrontation mit dieser Thematik, unter Handlungsdruck gesetzt, um den Mädchen und Jungen zu helfen. Vorschnelle Handlungen fügen den Kinder bzw. Jugendlichen jedoch eher Schaden zu als wirklich hilfreich zu sein, denn ohne räumliche Trennung zum Täter ist ein Eingriff unverantwortlich. Die Betroffenen werden somit der Gewalt restlos ausgeliefert,141 denn die Täter erhöhen den Druck des Schweigegebotes, wodurch die Kinder und Jugendlichen ihre Aussagen häufig zurückziehen.142 Folglich ist es dringend notwendig Ruhe zu bewahren und den Schutz der Mädchen und Jungen stets im Vorfeld einer Intervention zu gewährleisten. Saller`s Argumentation, entgegen eines sofortigen Eingriffs, stellt sich insofern als schlüssig heraus, dass die Betroffenen den sexuellen Missbrauch, im Allgemeinen, bereits über einen längeren Zeitraum erleben. Die Kinder und Jugendlichen kennen diese Situation und haben infolgedessen Überlebensmechanismen für sich entwickelt, um die Übergriffe ertragen zu können. Um dem sexuellen Missbrauch zu entkommen und den Schutz zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Planung maßgebend.143 Gerade wenn der Verdacht auf Beobachtungen von Verhaltensauffälligkeiten basiert, sollten immer wieder verschiedenste Ursachenhypothesen aufgestellt und überprüft werden, um die Gefahr von falschen Schlussfolgerungen zu reduzieren.144 Eine weitere Absicherung kann die Verdachtsbesprechung bzw. gemeinsame Überlegungen für Alternativhypothesen in kollegialer Beratung darstellen, um einer falschen Verdächtigung möglichst zu entgehen.145 Zudem sollten jegliche Beobachtungen und 138 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 48ff vgl. Wipplinger/ Amann 1998, S. 32 140 vgl. Enders 1990, S. 113; Dörsch/ Aliochin 1997, S. 26 141 vgl. Enders 1990, S. 121 142 vgl. Jud/ Fegert 2015, S. 158 143 vgl. Saller 1988, S. 181 144 vgl. Goldbeck 2015, S. 147; Bange 2015, S. 204 145 vgl. Saller 1988, S. 172 139 31 Informationen dokumentiert werden. Eine gewissenhafte Dokumentation ist bedeutend für das Erfassen der familiären und der individuellen Konflikte, sowie für die Planung von folgenden Interventionen. Dabei sollte eine Aufzeichnung über das beobachtete Verhalten der Betroffenen erfolgen, sowie über jegliche Kenntnisse der familiären Situation, d.h. es werden umfassende Informationen festgeschrieben und nicht ausschließlich Beweise für den Beleg einer Straftat. In einer Fachberatung müssen sich Sozialarbeiter, nach § 8a SGB VIII, Hilfe suchen bei der Abschätzung einer Kindeswohlgefährdung zur Vermeidung einer Überforderung mit der Problematik und für den Gewinn von Sicherheit im weiteren Verlauf.146 Kommunale Jugendämter haben indes auch eine Vereinbarung mit den freien Trägern der Jugendhilfe nach § 8a Abs. 4 SGB VIII getroffen und Arbeitshilfen für jene entwickelt, welche das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung beschreiben. Zahlreiche dieser Arbeitshilfen unterscheiden jedoch unzureichend zwischen der Vermutung einer körperlichen Misshandlung und der eines sexuellen Missbrauchs, wodurch die Klärung eines Verdachtes erschwert wird.147 4.2.1. Leitfaden für die Gesprächsführung mit Betroffenen Wenn sich die Anzeichen häufen und ein Verdacht sich dadurch erhärtet, ist es notwendig mit dem betroffenen Kind bzw. dem Jugendlichen ein Gespräch zu führen, denn ausschließlich durch dieses kann ein Verdacht bestätigt oder widerlegt werden.148 Ein Gespräch erfolgt ohne eine Erwartungshaltung der professionellen Helfer, d.h. das Ergebnis muss offen sein.149 Bei der Eröffnung des Gespräches erfolgt eine offene Benennung des Gesprächsanlasses, um den Betroffenen den Raum zu geben nicht über den Missbrauch reden zu wollen. Diese und jegliche andere Entscheidungen sollten immer berücksichtigt werden, dennoch kann der Grund für diese Entscheidung behutsam erfragt werden (z.B. Angst, Scham). Eine Möglichkeit das Gespräch zu eröffnen, könnten Sätze, wie „ Du bist in den letzten Wochen so ruhig, in sich gekehrt, wütend, betrübt etc. Ich habe die Befürchtung, dass dich etwas bedrückt. Möchtest du mir sagen, was dich beschäftigt?“150 Aufgrund des Schweigegebotes, welchem die Betroffenen unterliegen, ist es notwendig ihnen immer wieder die Erlaubnis zur Äußerung zu geben. Bei kleineren Kindern bietet sich ein 146 vgl. Deegener 2010, S. 127; Enders 2015, S. 159 vgl. Enders 2015, S. 156 148 vgl. Enders 1990, S. 126ff 149 vgl. Volbert 2015, S. 191f 150 vgl. Dörsch/ Aliochin 1997, S. 43 147 32 Gespräch, in einer größeren Gruppe, über gute und schlechte Geheimnisse an. Auch im alltäglichen Tagesgeschehen können Sozialarbeiter einen tabufreien Umgang, bezüglich der Sexualität und des sexuellen Missbrauches, ermöglichen und sich dabei als vertrauensvoller Gesprächspartner anbieten.151 Für die Hilfesuchenden ist es wichtig eine stabile und vertrauensvolle Beziehung herzustellen, jedoch ohne Verlust der professionellen Distanz, denn eine zu starke Identifizierung führt zur Überfrachtung des Problems und schwächt somit die fachliche Kompetenz. Zudem besteht die Gefahr einer Sekundärtraumatisierung durch ein zu starkes Einfühlen. Die, von den Helfern, phantasierten Geschehnisse stimmen, in der Regel, nicht mit der Realität bzw. dem subjektivem Empfinden des Betroffen überein. Daher entlastet eine sachliche Reaktion die Kinder und Jugendlichen.152 Die Betroffenen müssen auf eine Beibehaltung der Beziehung, auch bei sich entwickelnden Problemsituationen oder sicher verändernder Lebenslagen, vertrauen können.153 Durch die sexuelle Gewalt wird das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen missbraucht, daher erfordert es viel Zeit und Geduld, bis jene Vertrauen fassen und somit über ihre Erlebnisse sprechen können.154 Bevor sich die Betroffenen einer Person anvertrauen, unterliegen diese einer Vertrauensprüfung. Die Hilfesuchenden beobachten, wie die Sozialarbeiter im Alltag mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs umgehen. Beziehen die Helfer dabei eine eindeutige Stellung (Parteilichkeit) für die betroffenen Mädchen und Jungen, wirkt dies vertrauenserweckend. Zahlreiche Betroffene präsentieren kleine Hinweise des sexuellen Übergriffes, wodurch sie die Reaktion der Helfer testen. Eine ruhige und gefasste Reaktion erweckt dabei eher den Mut zur Aussprache.155 Es ist es maßgebend den Kindern und Jugendlichen stets zu vermitteln, dass die Verantwortung für die sexuellen Übergriffe immer bei dem Täter liegt. Den Betroffenen soll zudem verdeutlicht werden, dass die Sozialarbeiter die Verantwortung für die Beendigung der sexuellen Gewalt übernehmen. Dabei gilt es die Gefühlslage der Hilfesuchenden zu thematisieren, beispielsweise die Ängste über die potenziellen Folgen einer Aufhebung des Geheimnisses. Die Betroffenen erfahren somit nicht nur Unterstützung, sondern empfinden zunehmend ein Gefühl der Sicherheit, welche für den weiten und schwierigen Weg der Enthüllung des sexuellen Missbrauches eine wichtige Voraussetzung darstellt. 151 vgl. Enders 1990, S. 127f vgl. Enders 2015, S. 159; Volbert 2015, S.187 153 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 113f 154 vgl. Enders 1990, 128 155 vgl. Enders 2015, S. 159 152 33 Außerdem ist die Herausführung aus der Isolation ein zentrales Element der Gesprächsführung, dabei gilt es den Kindern und Jugendlichen stets zu vermitteln, dass es auch noch andere betroffenen Mädchen und Jungen gibt. Des Weiteren sollten die professionellen Helfer Stärke beweisen und ihre eigenen Gefühle kontrollieren, indem sie das Gehörte aushalten. Dadurch vermitteln die Sozialarbeiter, dass sie sich mit dem Problem und den ambivalenten Konflikten auskennen. Sind die Helfer der Konfrontation jedoch nicht gewachsen, werden Aussagen zurück genommen und die Betroffenen schweigen, um dem Gegenüber keiner Überforderung auszusetzen.156 Zur Vertrauensgewinnung ist es von zentraler Bedeutung Abstand von einer Stigmatisierung der Betroffenen als „Opfer“ zu nehmen, d.h. es ist eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen, mit seiner gesamten Persönlichkeit und seiner Lebensumstände, gefordert. (Ressourcenorientierter Ansatz). Für den Erhalt des Vertrauens ist es wichtig, die Hilfesuchenden stets in die noch folgenden Handlungsschritte einzubeziehen. Das Geschehen sollte daher transparent sein.157 Um die Kinder und Jugendlichen nicht von einer Abhängigkeit in die nächste zu manövrieren, ist es unbedingt notwendig, vor jedem neuen Handlungsschritt, das Einverständnis einzuholen.158 Generell bestehen zwei Formen von Gesprächskonstellationen. Zum einen die ungeplanten Gespräche, in welcher die Betroffenen spontan und unerwartet auf die professionellen Helfer zugehen und zum anderen die geplanten Gespräche zur Verdachtsabklärung. Bei spontanen Gesprächssituationen liegt die Hauptaufgabe der Sozialarbeiter darin den Hilfesuchenden Raum zu geben für ihre Erzählungen. Diese Gespräche sollten unmittelbar nach der Ansprache geführt und nicht aufgeschoben werden. Geben die zeitlichen und räumlichen Bedingungen dies jedoch nicht her ist es unbedingt notwendig einen Gesprächstermin am selben Tag anzubieten. Bei den geplanten Gesprächen ist die Hauptgefahr, dass das Kind oder der Jugendliche keine sexuellen Missbrauchserfahrungen gemacht hat. Leugnen Mädchen und Jungen, in einem ernsthaften Gespräch, einen sexuellen Übergriff, hat nach Volbert, auch meistens keiner stattgefunden. Eine suggestive Befragung kann jedoch dazu führen, dass über eine nie erlebte sexuelle Gewalterfahrung gesprochen wird und die Kinder bzw. Jugendlichen am Ende selbst davon überzeugt sind.159 Grundsätzlich eigenen sich offene Fragen und WFragen besser, um detaillierte Informationen über den Missbrauch zu erfahren. Jedoch sind 156 vgl. Deegener 2010, S. 124ff vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 114f 158 vgl. Saller 1988, S.181 159 vgl. Volbert 2015, S. 189 157 34 Warum-Fragen davon ausgenommen, da diese ausschließlich zur Vergrößerung der Schuldgefühle führen.160 Diese allgemeinen Nachfragen signalisieren dem Hilfesuchenden, dass alles erzählt werden kann. Für pädagogische Helfer besteht keine Notwendigkeit über detaillierte Handlungsberichte. Es sollte jedoch in Erfahrung gebracht werden, ob die sexuellen Übergriffe in der Vergangenheit stattgefunden haben oder ob sie noch gegenwärtig sind. Eine weitere wichtige Haltung in der Gesprächsführung ist es den Betroffenen keine falschen Versprechungen zu geben, die am Ende nicht gehalten werden können. Beispielsweise, wenn das Kind bzw. der Jugendliche die Helfer um Verschwiegenheit bittet, darf diese keinesfalls zugesichert werden. Wird ein Versprechen schließlich gebrochen, führt das zu einem Vertrauensbruch. Zudem sollten die Sozialarbeiter stets auf eine Zurückhaltung in der Aufnahme von Körperkontakt achten, da die körperliche Nähe, zum Teil von den Betroffenen, als unangenehm empfunden wird und dies ein Gespräch über diskrete Details blockiert. Zahlreiche professionelle Helfer machen sich bei der Konfrontation mit dieser Thematik häufig Gedanken über die Möglichkeit falscher Anschuldigungen.161 Jedoch ist es schwierig eine komplexe und detailgetreue Aussage zu erfinden. Folglich sind falsche Aussagen eher vage und stereotype.162 Nach Bange sollte die Glaubhaftigkeit eines vermutlich missbrauchten Kindes oder Jugendlichen daher niemals angezweifelt werden, da somit die Gefahr des Auseinanderbrechens einer bereits bestehenden Vertrauensbeziehung, zwischen dem Betroffenen und dem Helfer, besteht bzw. eine solche gar nicht erst zustande kommt. Es gilt zu bedenken, dass die widersprüchlichen Aussagen in der gezielten Verwirrung des Täters begründet sein können.163 Sofern die Mädchen und Jungen mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs konfrontiert werden, sollten von Seiten der professionellen Helfer immer eine Unterstützung zugesichert und mögliche Interventionen aufgezeigt werden. Ansonsten wird den Kindern und Jugendlichen jeglicher Schutz genommen.164 160 vgl. Dörsch/ Aliochin 1997, S. 48 vgl. Volbert 2015, S. 187f 162 vgl. Saller 1988, S. 173 163 vgl. Bange 2015, 204f 164 vgl. Saller 1988, S. 178f 161 35 4.2.2. Anzeigepflicht, Datenschutz und Schweigepflicht Für die Wahrung eines Vertrauensverhältnisses ist es von zentraler Bedeutung in Heil- und Sozialberufen über die anvertrauten Angaben Diskretion zu bewahren. Dies ist durch die Schweigepflicht (§ 203 StGB) und einigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgesichert (Sozialdatenschutz nach § 35 SGB I, 67ff SGB X und 61ff SGB VIII). 165 Nach § 203 StGB wird eine Offenbarung eines Privatgeheimnisses sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.166 Diese Schweigepflicht gilt auch innerhalb eines sozialarbeiterischen Teams, d.h. auch in Supervisionen müssen die Fälle ausreichend anonymisiert werden oder der professionelle Helfer lässt sich durch den Klienten von seiner Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden. Für die Problematik des sexuellen Missbrauchs stellt diese Verschwiegenheit jedoch eine Erleichterung der Tat dar. Es schadet den Betroffenen und schützt den Täter.167 In der Kinder und Jugendhilfe hat das Wohl des Kindes jedoch oberste Priorität. Gerade bei dem Verdacht eines sexuellen Missbrauchs besteht daher die Erfordernis die erhaltenden Informationen in Gesprächen, Berichten oder in Stellungnahmen weiterzugeben. Demnach kann von der Schweigepflicht nach § 203 StGB bei der Befürchtung eines drohenden Notfalls oder beim Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls, zwischen den Institutionen, Abstand genommen werden.168 Auch die Wahrnehmung der Garantenpflicht, im Sinne des § 13 StGB, befugt zur Verletzung der Schweigepflicht.169 Bevor die Schweigepflicht durch die Sozialarbeiter gebrochen wird, sollten die Auswirkungen der Geheimnisoffenbarung und der potentiellen Gefahr für den Schutz des Kindes sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Aufgrund dessen, das keine generelle Offenbarungsbefugnis besteht, erfolgt die Entscheidung nach Ermessen der professionellen Helfer.170 Zudem sind professionelle Helfer bei der Kenntnisnahme bzw. bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalt nicht zu einer Anzeige verpflichtet. Dies gilt sowohl für eine begangene als auch für eine geplante Tat, d.h. für eine nicht erfolgte Anzeige kann ein Sozialarbeiter nicht strafrechtlich belangt werden.171 165 vgl. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 2014, S. 27f (Internetquelle), Bange 2015, S. 211 vgl. StGB § 203 167 vgl. Enders 1990, S. 138 168 vgl. Bange/ Körner 2004, S. 258ff 169 vgl. Paul 2008, S. 33ff ( Internetquelle) 170 vgl. Bange/ Körner 2004, S. 258ff 171 vgl. Schumacher 2008, S. 49f; Hartwig/ Hensen 2008, S. 96, Saller 1988, S.183 166 36 4.3. Professionelle Unterstützung Für die allgemeine Unterstützung der Betroffenen durch die Sozialarbeiter existieren wertvolle Grundhaltungen, die den Zugang sowie den Umgang mit Klienten erleichtern. Um eine hilfreiche Unterstützung für die Betroffenen zu gewährleisten, bestehen zudem diverse Voraussetzungen für die professionellen Helfer. Grundhaltungen der professionellen Helfer Durch eine parteiliche Haltung der Helfer werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen ins Zentrum der Betrachtungen gerückt, d.h. ausschließlich ihre Bedürfnisse und Wünsche sowie ihr Bezug zum sozialen System werden fokussiert.172 Somit beziehen die professionellen Helfer eine eindeutige und solidarische Stellung, für die von sexueller Gewalt betroffene Person, dabei rücken die Rechte der Kinder und Jugendlichen vor die der Eltern. Dieses Arbeitsprinzip der Parteilichkeit besagt keinesfalls, dass in jeglichen Konfliktsituationen Position für den Hilfesuchenden ergriffen werden muss. Es dient eher für das Verständnis der gesellschaftspolitischen und geschlechtshierarchischen Zusammenhänge, um eine bedarfsgerechte Hilfe zu unterbreiten.173 Von detaillierten Erfragungen, von sexuellen Handlungen, wie in der Strafverfolgung üblich, ist in der pädagogischen Arbeit abzuraten.174 Auch Hilfeleistungen, wie beispielsweise die Strafverfolgung, sollten nur nach expliziten Wunsch der Hilfesuchenden nachgegangen werden175 bzw. zumindest in deren Absprache durchgeführt werden.176 Die bereits benannte Orientierung am Kindeswohl ist bedeutend, um für den Schutz der Kinder und Jugendlichen einzutreten. In der Praxis der Jugendhilfe gerät das Interesse des Kindeswohls häufig mit den Interessen der Eltern in Konflikt. In der Arbeit des Jugendamtes liegt der Fokus auf dem Wohl der gesamten Familie. Auch bei innerfamiliärer, sexueller Gewalt wird der familientherapeutische Ansatz für Interventionsmaßnahmen als effektiver angesehen als eine Fremdunterbringung. Es besteht zum Schutz der Familie das Interesse, dass der Täter und das betroffene Kind weiterhin zusammen leben können. Häufig verläuft der sexuelle Missbrauch auch während der Familientherapie weiter,177 daher sollte 172 vgl. Saller 1988, S. 180 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 53ff 174 vgl. Jud/ Fegert 2015, S. 64 175 vgl. Saller 1988, S. 183 176 vgl. Deegener 2010, S. 126 177 vgl. Enders 1990, S. 120 173 37 dieses Prinzip hinterfragt werden, denn bei einer Kindeswohlgefährdung sollte das Wohl des Kindes oberste Priorität haben.178 Auch der ressourcenorientierte Arbeitsansatz hat eine zentrale Bedeutung für eine vertrauensvolle Beziehung zu den Hilfesuchenden und eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen, wodurch von einer Stigmatisierung als „Opfer“ Abstand genommen wird. Der Blick wird somit nicht nur auf die Störungen oder Probleme gelenkt, sondern ebenfalls auf individuelle Ressourcen des Betroffenen.179 Die Hilfesuchenden werden in ihren spezifischen Lebenslagen und ihren sozialen Umfeldern gesehen. Aus welchen heraus der Unterstützungsbedarf individuell formuliert werden soll. Ressourcen werden allgemein als „Kraftquellen“ bezeichnet und stehen den Kinder und Jugendlichen für die Problembewältigung zur Verfügung bzw. können von ihnen aktiviert werden. Es wird zwischen drei Kategorien der Ressourcen unterschieden. x Individuelle Ressourcen x Soziale Ressourcen x Materiellen Ressourcen180 Zudem ist eine Neutralität gegenüber der Tat von großer Bedeutung. Die Kinder und Jugendlichen müssen das Gefühl haben ohne Bedenken über das Erlebte reden zu können und in ihrem subjektiven Empfinden wahrgenommen zu werden. Daher sollten professionelle Helfer unbedingt Abstand von jeglichen Wertungen der Ereignisse nehmen, um den Redefluss der Hilfesuchenden nicht zu verhindert.181 Zudem ist es unbedingt notwendig für die Verdachtsanalyse, dass die Sozialarbeiter ein Gespräch ohne Erwartungen mit den potentiellen Betroffen führen.182 Diese Neutralität ist maßgebend, um einen falsch positiven183 Verdacht zu verhindern. Anforderungen an die professionellen Helfer Um den Hilfesuchenden geeignete und individuelle Unterstützungsangebote zu unterbreiten, benötigen die professionellen Helfer ein Verständnis für die Problematik der sexuellen Gewalt. Sie müssen sich in Bedrängnis und die Not der Kinder und Jugendlichen, sowie der 178 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 51f vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 114 180 vgl. Möbius 2010, S. 13f 181 vgl. Volbert 2015, S. 188 182 vgl. Volbert 2015, S. 191f 183 vgl. Wipplinger/ Amann 1998, S. 32 179 38 Bezugspersonen einfühlen können. Daher ist ein umfangreiches Fachwissen im Umgang mit Betroffenen von zentraler Bedeutung. Ebenso sollten die Sozialarbeiter Erfahrungen in der Krisenintervention besitzen. Auch ein unterstützendes Kollegenteam, welches die Verantwortung und die Entscheidung mitträgt, sowie regelmäßig stattfindende Supervisionen erweisen sich, für den sicheren Umgang, als hilfreich für die Mitarbeiter.184 Bevor ein professioneller Helfer sich in die Arbeit mit sexuell, missbrauchten Kindern und Jugendlichen begibt, sollte eine Auseinandersetzung mit der eigenen Betroffenheit erfolgen. Eine weitere Voraussetzung für den Umgang mit der Problematik, ist es diese Erkennen zu wollen, d.h. sexuelle Gewalt als Realität wahrzunehmen und in die Ursachenanalyse für Verhaltensauffälligkeiten mit aufzunehmen.185 Probleme und Lösungen im Umgang Der sexuelle Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen ist sehr stark mit Furcht und Ungewissheit besetzt, dass die Menschen, eingeschlossen einiger Sozialarbeitern, unglaubliche Schwierigkeiten haben das vermeidlich unfassbare als Realität anzuerkennen.186 Die Helfer entwickeln dabei Abwehrmechanismen, in Form von Verleugnungen, Umdeutungen der Situationen oder Ausgrenzen der sexuellen Gewalt als Perversion, die mit den „normalen“ Menschen nichts zu tun hat. Jedoch sind es nicht nur Abwehrmechanismen sondern auch Schutzmechanismen für die eigene Psychohygiene der Sozialarbeiter.187 Ursächlich für ein nicht erbrachtes Hilfsangebot, kann ebenso eine eigene Betroffenheit darstellen, dem entsprechend ist nicht jeder Helfer für die Arbeit und den Umgang mit sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen geeignet.188 Da sich eine zu große Betroffenheit negativ auf die Aussprache der betroffenen Mädchen und Jungen auswirken kann. Ebenso kann ein mangelndes Fachwissen eine häufige Ursache, für die fehlende Wahrnehmung, sein. Daher ist es von großer Bedeutung die Kenntnisse für die themenspezifische Gesprächsführung, sowie die Sensibilität zur Erkennung von Anzeichen in der Ausbildung bzw. in Weiterbildungen zu 184 vgl. Stermoljan/ Fegert 2015, S. 255; Saller 1988, S. 171 ff vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 53; Saller 1988, S. 174ff 186 vgl. Enders 1990, S. 113f 187 vgl. Saller 1988, S. 173 188 vgl. ebd. 1988, 179 185 39 vertiefen. Es zeigt sich, dass professionelle Helfer sexuellen Missbrauch wesentlich häufiger wahrnehmen, wenn sie einmal für die Problematik sensibilisiert wurden.189 4.4. Interventionsmöglichkeiten Für die Unterstützung der Mädchen und Jungen können die Sozialarbeiter angemessene, therapeutische Interventionen unterbreiten. Zusätzlich besteht ihre Aufgabe in der Motivation, der Betroffenen und deren Sorgeberechtigen, zur Therapie. Eine Intervention trägt dazu bei, dass die Situation für die Kinder und Jugendlichen verbessert wird. Dazu bedarf es einer sorgfältigen und individuellen Auswahl von möglichen Interventionsangeboten, d.h. alle pädagogischen Interventionsmaßnahmen müssen auf den Einzelfall angepasst werden.190 Dabei erweist es sich als notwendig die Betroffenen in die Entscheidung mit einzubeziehen, um eine Ausbeutungssituation nicht durch eine andere zu ersetzen.191 Durch die Intervention erfolgt eine Unterstützung, durch Lebensräume in denen die Betroffenen nach der Aufdeckung nicht permanent der Belastung ausgesetzt sind. Häufig erleben auch die Angehörigen eine schwerwiegende Krise durch die Äußerung des Verdachtes, daher benötigen auch sie Hilfe für die Bewältigung.192 Zu den Zielen einer Intervention gehört ebenfalls eine schnelle Verdachtsaufklärung, eine Beendigung der sexuellen Gewalt nach Verdachtsbestätigung und die Gewährleistung eines anhaltenden Schutzes für die Betroffenen sowie die Unterbreitung von Hilfsangeboten.193 Für die Ermittlung einer geeigneten Interventionsmaßnahme führen die Jugendämter, mit allen Beteiligten, Hilfeplangespräche durch. Innerhalb dieses erstellten Hilfeplanes werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele schriftlich festgehalten, sowie welche Maßnahmen Anwendung finden und welchen Anteil jeder Beteiligte zur Realisierung zu erbringen hat. Gerade bei einem Verdacht auf innerfamiliäre, sexuelle Gewalt gilt es die generationale Familienhierarchie zu beachten, denn eine Teilnahme des Kindes bzw. des Jugendlichen am Hilfeplangespräch ist wenig hilfreich, wenn dieses keinen Mut hat seine Interessen zu vertreten und Einfluss auf das Gespräch zu nehmen, solange das missbrauchende Elternteil mit am gleichen Tisch sitzt. Es besteht die Gefahr, dass das Kind sich ein weiteres 189 vgl. Enders 1990, S. 114ff vgl. Stermoljan/ Fegert 2015, S. 255 191 vgl. Saller 1988, S. 181 192 vgl. Enders 2015, S. 160f 193 vgl. Bange 2015, S. 204 190 40 Mal ausgeliefert fühlt, wenn der Täter mit den Leuten zusammenarbeitet, von denen es sich Hilfe erhofft hat.194 Eine spezielle Maßnahme stellen beispielsweise die institutionellen Beratungen gemäß § 28 SGB VIII, sowie weitere ambulante Angebote der Beratung nach §§ 14, 16, 18 SGB VIII dar.195 Ist eine Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB, durch die Eltern, trotz angebotener Hilfen nicht abzuwenden, erfolgt eine Einleitung von Schutzmaßnahmen in Einbezug des Familiengerichtes, von Seiten des Jugendamtes. Dabei besteht die Möglichkeit zu einer, nach § 42 SGB VIII, vorläufigen Unterbringung in einer Inobhutnahmestelle.196 Besteht keine Möglichkeit zur Rückführung, da sich ein Zusammenleben mit dem missbrauchenden Elternteil beispielsweise als unzumutbar darstellt, erfolgt eine längerfristige Fremdunterbringung nach §§ 32, 34, 35 SGB VIII. Auch eine geschlechterspezifische Gruppenarbeit kann sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen als hilfreich erweisen, da sie dem Normalitätswunsch der Betroffenen, durch die Balance zwischen reiner Therapie und Freizeitangeboten, gerecht werden.197 Im alltäglichen Erleben der Mädchen und Jungen erfolgt, durch die professionellen Helfer, eine Unterstützung, in Bezug auf das Aufgeben von selbst- und fremdschädigenden Verhaltensweisen, durch die Förderung des Verständnisses für das eigene Verhalten. Erfolgserlebnisse führen zur Steigerung des Selbstwertes und somit häufig zur Stabilisierung des Kindes bzw. des Jugendlichen. Bei sexualisierten Verhalten gegenüber anderen Gleichaltrigen, gilt es zum Schutz dieser, zügig einzugreifen. Anschließend ist es wichtig gemeinsam mit dem Betroffenen ein Gespräch über das Verhalten zu führen und zusammen Regeln/ Konsequenzen festzulegen. Ebenso kann ein ritualisierter Tages- bzw. Wochenablauf unterstützend sein, da es den Mädchen und Jungen Sicherheit vermittelt und ihnen Möglichkeiten zur Entspannung bietet.198 194 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 98f vgl. ebd. 2008, S. 91 196 vgl. Jud/ Fegert 2015, S. 65; Hartwig/ Hensen 2008, S. 51 197 vgl. Hartwig/ Hensen 2008, S. 92 198 vgl. Stermoljan/ Fegert 2015, S. 256f 195 41 5. Fazit In der vorliegenden Arbeit wurde sich mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs gegenüber Kindern und Jugendlichen befasst. Herauszustellen galt es besonders den Schwerpunkt des professionellen Umgangs mit den Betroffenen, im Bereich der Sozialen Arbeit. Es erfolgte somit eine intensive Auseinandersetzung mit den Tätern sowie den betroffenen Mädchen und Jungen. Dabei konnte herausgestellt werden, wie manipulativ die Täter auf die Kinder und Jugendlichen, aber auch auf ihr soziales Umfeld, einwirken. Folglich wird es nachvollziehbarer, wie die Täter den Aufbau einer sexuellen Beziehung zu einem Kind bzw. Jugendlichen erzielen und ermöglicht ein Verständnis für die Eltern bzw. das nicht missbrauchende Elternteil, welche häufig keine Anzeichen der sexuellen Gewalt gegenüber ihren Kindern wahrnehmen, zu entwickeln. Der bearbeiteten These dieser Arbeit, dass es gerade die fremden Männer fortgeschrittenen Alters sind, die junge, provokativ gekleidete Mädchen sexuell missbrauchen, konnte nur teilweise entsprochen werden. Durch Literaturrecherchen und die Analyse der Betroffenendaten wurde deutlich, dass die sexuellen Gewaltdelikte hauptsächlich von männlichen Tätern begannen werden. Dennoch sei es nicht zu verachten, dass auch Frauen existieren, die Kinder und Jugendliche sexuell missbrauchen, jedoch werden ihre Taten wesentlich seltener angezeigt bzw. als sexueller Übergriff wahrgenommen. Es sind auch die Mädchen, welche wesentlich häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind. Dennoch gilt es auch dabei zu beachten, dass zahlreiche Übergriffe auf männliche Betroffene nicht bekannt werden. Zudem wurde die allgemeine Auffassung, die Täter wären zu einem Großteil fremde Menschen, im fortgeschrittenen Alter, widerlegt. Es handelt sich hauptsächlich um Täter aus dem Nahbereich, welche sich im Alter zwischen 19 und 50 Jahre befinden. Außerdem ließ sich feststellen, dass gerade die Mädchen und Jungen von den Tätern auserwählt werden, denen es an emotionaler Zuwendung, Zuneigung und Liebe fehlt. Demnach besteht für verletzliche Kinder und Jugendliche eine wesentlich höhere Gefahr von sexueller Gewalt betroffen zu sein. Aufgrund des Geheimhaltungscharakters wurden in dieser Arbeit auch die Anzeichen und die Folgen von sexuellem Missbrauch berücksichtigt, damit es den professionellen Helfern möglich ist sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche wahrzunehmen. Jedoch existiert keine Eindeutigkeit der auf sexuellen Missbrauch basierenden Verhaltensweisen, dadurch ist eine individuelle Betrachtung eines jeden Mädchen oder Jungen von immenser Bedeutung. Eine eindeutige Bestätigung bzw. Widerlegung des Verdachtes ist dabei nur durch ein Gespräch mit dem potenziellen Betroffenen möglich. 42 Resümierend, aus den Ergebnissen dieser Arbeit, lässt sich feststellen, dass es von großer Bedeutung für die Wahrnehmung von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ist, die Sozialarbeiter themenspezifisch zu sensibilisieren. Als zentral erweist sich ebenfalls eine fundierte Vermittlung von Fachwissen sowie Methoden zur themenrelevanten Gesprächsführung. 43 Literaturverzeichnis Amann, Wipplinger (2013): Körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch – Risikofaktoren für die Entstehung sexueller Störungen. In: Broda, Senf (Hrsg.): Psychotherapie im Dialog - Sexuelle Störungen (S. 61-67). Stuttgart: Georg Thieme Verlag KG. Bange (2002): Ausmaß. In: Bange, Körner (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch (S. 20-25). Göttingen: Hogrefe- Verlag. Bange (2002): Definition und Begriffe. 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