Fachberichte Tipps für die Praxis Kennzeichnung von Schutzhandschuhen In der Praxis werden allzu oft Schutzhandschuhe eingesetzt, die entweder unzureichend oder falsch gekennzeichnet sind. Die korrekte Kennzeichnung von Schutzhandschuhen ist in den entsprechenden Normen klar geregelt und kann als Maßstab für das Know-How und den Service des Herstellers gewertet werden. Er zeigt damit, dass er sich mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt hat und sich damit auskennt. Generell ist für alle Produkte, die unter EU-Richtlinien fallen, die CE-Kennzeichnung Pflicht. Das CE-Kennzeichen ist kein Sicherheits-, sondern ein „Verwaltungszeichen“. Es richtet sich vor allem an die Marktüberwachungsbehörden und wird als „technischer Reisepass“ innerhalb der EU angesehen. Man geht davon aus, dass CE-gekennzeichnete Produkte den Sicherheitsanforderungen der geltenden EURichtlinien entsprechen. Voraussetzung für die Anbringung des CE-Kennzeichens ist die Konformitätserklärung auf Basis einer technischen Dokumentation. Für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) gilt die Richtlinie 89/686/EWG, die eine Produktklassifizierung in drei Kategorien vorsieht. Je höher die PSA eingestuft wird, umso umfangreicher sind die Bedingungen, die bei der Herstellung beachtet und im Produkt realisieren werden müssen. Dies betrifft zum einen die sicherheitstechnischen Merkmale einer PSA, zum andern aber auch die Prüf- bzw. Zertifizierungsverfahren, die eine PSA durchlaufen muss, bevor sie auf den Markt gebracht werden darf. Bei Kategorie I-Produkten (einfache PSA, Schutz gegen geringfügige Risiken) bestätigt der Hersteller die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch die Anbringung des CE-Kennzeichens. sicherungssystem sicherzustellen. Die Richtlinienkonformität bestätigt er durch die CE-Kennzeichnung, welches die Kennummer der zertifizierten Prüfstelle trägt. Normen der Hersteller die technischen Unterlagen erstellen, die Konformitätserklärung ausfüllen und eine EG-Baumusterprüfung durchführen lassen muss. Die Konformität mit der EG-Richtlinie erklärt er durch die Anbringung des CE-Kennzeichens. PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden wird der Kategorie III zugeordnet. Neben den technische Unterlagen und der EG-Konformitätserklärung hat der Hersteller in dieser Kategorie durch eine zertifizierte Stelle eine EG-Baumusterprüfung durchzuführen und die Qualität seiner Produkte durch das EG-Qualitäts- Der Einsatz von Handschuhen der Kategorie I im Bereich Arbeitsschutz sollte kritisch hinterfragt werden. Diese Handschuhe haben ein derart geringes Schutzvermögen, dass ihr Einsatz nahezu überflüssig ist! Den größten Teil der auf dem Markt befindlichen PSA gehört zur Kategorie II (PSA zum Schutz vor mittleren Risiken), für die 2 Sicherheitsbeauftragter 4/2007 Eine Norm ist allgemein gesehen eine verbindlich anerkannte Regel bzw. Richtschnur. Ihre Definition wurde festgelegt in der DIN 820–1 „Normungsarbeit; Grundsätze“. Dort heißt es: „Normung ist die planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit“. Normung spielt sich heute vorwiegend auf drei Ebenen ab: Weltweit: ISO (International Organization for Standardization) IEC (International Electrotechnical Commission) · · Europäisch: CEN (Comité Européen de Normalisation – Europäisches Normungskomitee) CENELEC (Commité Européen de Normalisation Electrotecnique – Europäisches Komitee für die elektrotechnische Normung) ETSI (European Telecommunication Standards Institute) · · Abb.1 : Das CE-Kennzeichen · Fachberichte National: DIN (Deutsches Institut für Normung) DGE (Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE) DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Technische Normen haben aus sich heraus generell keinen rechtsverbindlichen Status, jedoch ist „Stand der Technik“ ein Rechtsbegriff (Generalklausel). Rechtlich bindend sind vertragliche Vereinbarungen, die sich auf Normen beziehen z.B. zwischen Käufer/Verkäufer, in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen. DINNormen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. ·· Anforderungen an die Kennzeichnung von Schutzhandschuhen Neben der CE-Kennzeichnung werden die grundsätzlichen Anforderungen an die Abb. 2: Anforderungen Konformität-CE Kennzeichnung von Schutzhandschuhen wie auch die Piktogramme in der Norm anforderungen der entsprechenden spezifischen Norm erfüllt. Entspricht der DIN EN 420 beschrieben. Es handelt sich dabei um eine Grund- Handschuh mehreren spezifischen Euronorm, die sich nicht mit den schützenden päischen Normen, sind alle entsprechenEigenschaften von Handschuhen befasst, den Piktogramme zusammen mit der sondern nur zusammen mit den spezi- Nummer der zugehörigen spezifischen fischen Normen für Schutzhandschuhe Norm und den Leistungsstufen anzugeanzuwenden ist. Danach muss jeder ben. Die Leistungsstufen müssen immer in Schutzhandschuh mit folgenden Angaben der Reihenfolge angeführt werden, die in der entsprechenden Norm festgelegt ist. gekennzeichnet sein: Name, Handelsmarke oder andere Er- Die Kennzeichnung muss deutlich sichtkennungsmerkmale des Herstellers oder bar, lesbar und über die vorhersehbare Geseines bevollmächtigten Repräsentanten; brauchszeit unauslöschbar angebracht Handschuhbezeichnung (Handelsname sein. Kennzeichnungen oder Aufschriften, oder Code, der dem Anwender die ein- die zu Verwechslungen mit den obigen deutige Identifizierung des Produkts in- Kennzeichnungen führen können, dürfen nerhalb des Sortiments des Herstellers nicht angebracht werden. oder bevollmächtigten Repräsentanten Sofern die Kennzeichnung auf dem Handerlaubt); schuh im Hinblick auf die ProdukteigenGrößenbezeichnung; schaften nicht möglich ist, ist sie auf der falls erforderlich, Angabe des Verfallsda- Verpackung anzubringen. tums Die Kennzeichnung mit Piktogrammen alEin Piktogramm darf nur angegeben wer- lein reicht nicht den Anforderungen an umden, wenn der Handschuh die Mindest- fangreiche Information des Anwenders zur · · ·· Abb. 3: Die Kennzeichnung der drei CE- Kategorien 4 Sicherheitsbeauftragter 4/2007 Schutzwirkung. Es muss daher durch Hinzufügen des Piktogramms „i“ für Information zusammen mit den für die Schutzwirkung notwendigen Piktogrammen deutlich gemacht werden, dass zusätzliche Informationen gelesen werden müssen. Sofern Pflegeanweisungen angegeben sind, sind die in den spezifischen Normen aufgeführten relevanten Prüfungen an den Handschuhen durchzuführen, bevor und nachdem sie der höchsten empfohlenen Anzahl von Reinigungen unterzogen worden sind. Pflegesymbole nach EN 23758 und Anzahl der Reinigungsvorgänge sind anzugeben. Wenn erforderlich, müssen die elektrostatischen Eigenschaften nach dem entsprechenden Prüfverfahren in EN 1149–1, EN 1149–2 oder prEN 1149–3:2001 geprüft werden. Außerdem ist ein Warnhinweis anzugeben, dass alle Kleidung und Schuhe unter Berücksichtigung elektrostatischer Risiken konstruiert sein müssen. Piktogramme für elektrostatische Eigenschaften dürfen nicht mehr verwendet werden. Die Anforderungen an Chemikalienschutzhandschuhe sind in der EN 374 fixiert. Diese besteht aus 3 Teilen. Teil 1 der EN 374 legt die grundsätzlichen Voraussetzungen für Chemikalienschutzhandschuhe fest, während Teil 2 und Teil 3 Prüfbedingungen für Penetration und Permea- Fachberichte tion wiedergibt. Chemikalienschutzhandschuhe müssen – als grundlegendes Kriterium – dicht gegenüber Flüssigkeiten und Luft sein. Die beiden Prüfverfahren dazu sind in der EN 374–2 beschrieben (LuftLeck-Test, bzw. Wasser-Leck-Test). Beide Prüfungen müssen bestanden werden. Sollte eine Prüfung nicht durchführbar sein, muss der Grund angegeben werden. Ist der Handschuh flüssigkeitsdicht und erreicht er mindestens der Stufe 2 bei der Prüfung gegen Penetration nach Anhang A der EN 374–2 (AQL < 1,5), so gilt er als beständig gegenüber Mikroorganismen und darf das Piktogramm „Schutz vor bakteriologischer Kontamination“ tragen. Er ist damit jedoch noch kein Chemikalienschutzhandschuh. Dazu muss die Prüfung nach EN 374–3 durchgeführt und bestanden werden. Laut EN 374–1 wird ein Handschuh als beständig gegen Chemikalien angesehen, wenn ein Schutzindex von mindestens Klasse 2 (Durchbruchzeit mind. 30 min.) bei 3 im Anhang der Norm festgelegten Prüfchemikalien erhalten wird. Wird dieser Schutzlevel erreicht, so kann der Schutzhandschuh das Piktogramm „Er- Abb. 4: Piktogramme gemäß EN 420; 2003 lenmeyerkolben“ tragen. Dem Piktogramm muss die Prüfnorm sowie die Buchstaben für die geprüften Chemikalien hinzugefügt werden. Die in der aktuellen Version der EN 374 vorgegebenen Prüfchemikalien sind Vertreter von häufig eingesetzten Stoffklassen. Es wurde bewusst eine für jede Stoffklasse Sicherheitsbeauftragter 4/2007 5 kleine Molekülgröße gewählt, da diese das Handschuhmaterial schneller durchdringen können, als deren höhere Homologe und damit für die jeweilige Stoffgruppe den „worst case“ darstellen. Die Prüfungen werden unter stabilen Laborbedingungen durchgeführt. Wird der Schutzlevel der Klasse 2 bei keiner der 3 aus der Liste ausgewählten Schutzhandschuhe erreicht, so erhält der Schutzhandschuh das Piktogramm „Becherglas“ – stellvertretend für „eingeschränkten“ oder „geringen“ Chemikalienschutz. Gleichzeitig ist das Piktogramm „i“ für Information anzugeben, damit der Anwender weiß, dass die Herstellerinformation gelesen werden muss, bevor der Handschuh zum Einsatz kommt. In der Vorversion der EN 374 (Ausgabe 1994) wurden keine Vorgaben zu Prüfchemikalien getroffen. Der Hersteller konnte selbst auswählen, gegen welche Chemikalien der Handschuh getestet werden soll. Als Chemikalie konnten selbst Wasser oder verdünnte Säuren oder Laugen eingesetzt werden. Viele Handschuhe, die nach der EN 374: 1994 das Piktogramm „Erlenmeyerkolben“ trugen, werden mit der Neufassung der Norm dieses Piktogramm nicht mehr enthalten. Ein mit dem Becherglas gekennzeichneter Handschuh muss jedoch nicht unbedingt einen geringeren Schutz bieten, als ein mit dem Erlenmeyerkolben versehenen Handschuh. Vielmehr geht es darum, durch die Beschreibung der Tätigkeit, der Art und des Umfangs des Kontaktes mit einer Chemikalie den am sinnvollsten schützenden Handschuh, der gleichzeitig auch einen individuell angepassten Tragekomfort wie auch das optimale PreisLeistungsverhältnis bietet, zu ermitteln. Beträgt beispielsweise die Kontaktzeit zu einer Chemikalie nur 10 Minuten, so muss kein Schutzhandschuh mit Level 2 (mindestens 30 Minuten) eingesetzt werden. Die tatsächliche Dauer des Schutzes am Arbeitsplatz kann und wird von diesem Schutzindex abweichen. Es handelt sich dabei nicht um die Tragezeit in der Praxis! Die Zeit, bis eine Chemikalie das Handschuhmaterial in der Praxis passiert hat, ist von vielen Faktoren abhängig und muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Jeder nach DIN EN 374 auf Dichtigkeit geprüfte und als solcher bestätigte Handschuh hat lediglich eine zeitlich begrenzte Barrierewirkung gegenüber Chemikalien. Ob er der Barriereforderung an einen Arbeitsplatz genügt, entscheidet die Kontaktzeit / der ermittelte Schutzbedarf. Elastomere Handschuhe mit Wandstarken 6 Sicherheitsbeauftragter 4/2007 Fachberichte Abb. 5: DIN EN 374: Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen unter 0,25 mm wurden für den Kurzzeitkontakt konzipiert. Nach Benetzung mit Chemikalien sind diese schnell zu wechseln. Fragen Sie Ihren Lieferanten! Wanddünne Handschuhe von 0,1 mm (sogenannte Einmalhandschuhe) sind keine Chemikalienschutzhandschuhe. Wenn überhaupt stellen sie eine nur zeitlich sehr begrenzte Barriere gegenüber organischen Chemikalien dar. Diese Produkte sollten bei Kontakt mit Chemikalien nach kürzester Zeit ausgewechselt werden. Einmalhandschuhe sind durchaus im Laborbereich und in vielen anderen Bereichen geeignet, jedoch von informiertem Personal zu verwenden, das sehr genau weiß, dass diese nach Chemikalienkontakt kurzfristig gewechselt werden müssen. Die Zeit, bis die auf den Handschuh aufgetroffene Chemikalie das Material durchdringt und auf der Haut auftrifft, beträgt oft nur eine Minute. Darum unsere Empfehlung: Einmalhandschuhe sind nur im möglichen Kontakt mit Chemikalien einzusetzen und auch nur dann, wenn die Chance besteht, diese nach Chemikalienkontakt rasch zu wechseln. Die Nennung von Level nach EN 374 (Durchbruchzeit) für Gefahrstoffe ist für Einmalhandschuhe nicht vorgesehen, da sie für den dauerhaften Kontakt mit Chemikalien nicht konzipiert und gefertigt wurden. Hier gibt es andere Chemikalienhandschuhe, die auch mittel- und langfristig einen geeigneten Schutz bieten. DIN EN 388: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken Für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken gilt neben der Grundnorm DIN EN 420 die spezifische Norm der DIN EN 388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken). Diese legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen für Schutzhandschuhe gegen Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich fest. Sie verweist auf EN 12947 sowie prEN ISO 13997. Entspricht ein Handschuh den Mindestanforderungen der EN 388, so ist dieser mit dem Piktogramm „Hammer“ zusammen mit den erreichten Leistungslevels unter Angabe der Prüfnorm-Nummer zu kennzeichnen. Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen für wenigstens eine der in der Tabelle 1 aufgeführten Eigenschaften mindestens die Leistungsstufe 1 erreichen: Die Abriebfestigkeit ist bei allen Tätigkeiten mit mechanischer Belastung relevant. Je stärker diese ist, umso höher sollte der Level für Abreibfestigkeit sein (erste Zahl unter dem Piktogramm). Gemäß EN 388 wird die Abriebfestigkeit bestimmt, indem kreisförmige Prüfmuster bei definiertem Druck mit einer zyklischen gleichmäßigen Bewegung abgerieben werden, bis im Prüfmuster ein Loch entstanden ist (Durchbruch). Angegeben wird die Anzahl der Zyklen, die entsprechend der Tabelle den Leistungslevels von 0–4 zugeordnet wird. Bei Tätigkeiten mit scharfkantigen Werkstücken, z.B. Bleche, tritt die Schnittfestigkeit in den Vordergrund. Diese wird bestimmt, indem Prüfmuster mit einer kreisförmig rotierenden Klinge, die sich unter festgelegter Belastung auf dem Prüfmuster hin- und herbewegt und sich entgegen dieser Bewegung dreht, geschnitten werden. Geprüft wird die Anzahl der Zyklen, die benötigt werden, bis das rotierende Messer die Probe durchschnitten hat. Es erfolgt eine Zuordnung zu Schutzlevel 0–5 entsprechend Tab. 1. Die Schnittfestigkeit wird als Sicherheitsbeauftragter 4/2007 7 Fachberichte zweite Zahl unter dem Piktogramm „Hammer“ angegeben. Die dritte Zahl steht für die Weiterreißfestigkeit, d.h. für die erforderliche Zugkraft für das Zerreißen des Prüfmusters. Die Durchstichfestigkeit (vierte Zahl unter dem Piktogramm) wird ermittelt, indem das Handschuhmaterial von einer Spitze mit definierten Abmessungen durchstochen wird. Gemessen wird die dafür erforderliche Stoßkraft. EN 407: Hitzebeständige Schutzhandschuhe Bei Tätigkeiten mit heißen Gegenständen muss der Handschuh gemäß EN 388 mindestens Level in 1 der Abrieb- und Schnittfestigkeit erreichen und zusätzlich nach EN 407 (Schutz vor thermischen Risiken und/oder Flammen) geprüft werden. Dies beinhaltet folgende standardisierte Prüfungen: Brennverhalten: Zeitdauer, in der das Material nach Entfernen der Brandquelle weiter brennt oder glüht. Die Nähte des Handschuhs dürfen sich nach einer Brandzeit von 15 Sekunden nicht auflösen. Kontaktwärme: Im Temperaturbereich von 100–500 °C verspürt der Anwender für mindestens 15 Sekunden keine Schmerzen. Wird ein Level von 3 oder höher erzielt, muss das Produkt im Test des Brennverhaltens ebenfalls mindestens Level 3 erfüllen, da ansonsten ein maximaler Kontaktwärmelevel von 2 zugeordnet wird. Konvektive Hitze: Zeitdauer, in der ein Handschuh die Hitzeübertragung von einer Flamme verzögern kann. Ein Leistungslevel kann nur dann angegeben werden, wenn in der Prüfung des Brennverhaltens ein Level von 3 oder 4 erreicht wird. Strahlungswärme: Zeitdauer, in der ein Handschuh die Hitzeübertragung einer Strahlungshitzequelle verzögern kann. Ein Leistungslevel kann nur dann angegeben werden, wenn in der Prüfung des Brennverhaltens ein Level von 3 oder 4 erreicht wird. Wärmebelastung durch kleine Spritzer geschmolzenen Metalls: Erforderliche Anzahl von Tropfen geschmolzenen Metalls für die Aufheizung des Handschuhs auf eine bestimmte Temperatur. Ein Leistungslevel kann nur dann angege- · · Abb. 6: Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen mit Beispielen zur Verwendung der Piktogramme „Becherglas“ und „Erlenmeyerkolben“ · · · 8 Sicherheitsbeauftragter 4/2007 Fachberichte Tab. 1: Prüfanforderungen für die verschiedenen Leistungsstufen der DIN EN 388 Prüfung Leistungsstufe 1 2 3 4 5 Abriebfestigkeit (Anzahl der Zyklen) 100 500 2000 8000 - Schnittfestigkeit (Faktor) 1,2 2,5 5,0 10,0 20,0 Weiterreißkraft in N 10 25 50 75 - Durchstichkraft in N 20 60 100 150 - ben werden, wenn in der Prüfung des Brennverhaltens ein Level von 3 oder 4 erreicht wird. Wärmebelastung durch große Mengen geschmolzenen Metalls: Erforderliches Gewicht von Tropfen geschmolzenen Metalls für das Auslösen einer Glättung oder Durchlöcherung eines Hautimitates, das direkt unter dem Testhandschuh angebracht wurde. Der Test gilt als fehlgeschlagen, wenn sich Metalltropfen am Handschuhmaterial festsetzen oder sich das Testmuster entflammt. Das Piktogramm „Hitze/Flamme“ wird wie alle anderen mit der Nummer der Prüfnorm sowie sechs Leistungslevels ergänzt. „X“ steht dabei für „nicht geprüft / nicht relevant“. Alle genannten Prüfverfahren werden unter Laborbedingungen durchgeführt. Dies sind nicht die Bedingungen, die in der Praxis vorliegen, so dass daraus nicht absolut eine Schutzzeit unter Praxisbedingungen abgeleitet werden kann. Zu berücksichtigen sind die unterschiedlichsten Anwendungsbedingungen, die im Labortest nicht erfasst werden können. Nur die leistungsbezogene Anwendung der nach einer Gefährdungsermittlung erfolgten Auswahl des Schutzhandschuhes und die notwendige Information des Herstellers können das richtige Produkt und damit den notwendigen Schutz bieten. Entscheiden Sie nie über den Einsatz eines Schutzhandschuhs, ohne die Risiken ermittelt zu haben (TRGS 401) die Gefahrstoffe erfasst und deren Substitution geprüft zu haben die Leistungsdaten und die Benutzerinformation des ausgewählten Schutzhandschuhs schriftlich vorliegen zu haben · · · · · dass die kritische Bewertung des Praxis- durch geeignete, rasche Antworten geben. tests die Auswahl bestätigt Ist dies nicht der Fall, so sollten Sie ebendass dem Anwender der Handschuh- falls die Schutzhandschuhe austauschen. Plan vermittelt wurde Viele nützliche Informationen zum Thedass sichergestellt wurde, dass auch mit ma finden Sie auch in den Infoschriften dem geeigneten Schutzhandschuh sich des Bundesverbandes Handschutz (BVH) der Gefahr bewusst gearbeitet wird e.V. , die als Download angeboten werden: dass geprüft wurde, dass bei Verände- http://www.bvh.de rung der Arbeitsbedingungen und/oder bei Einsatz neuer Gefahrstoffe die Für weitere Fragen steht Ihnen aber auch Handschuheignung immer noch passt der Autor zur Verfügung. Liegen keine Herstellerinformationen, wie Konformitätserklärung, Baumusterprü- Der Autor Frank Zuther ist Geschäftsfühfung, technische Datenblätter etc. vor, und rer des Bundesverbandes Handschutz werden diese auch nach Aufforderung (BVH) e.V., Leiter des VDSI Arbeitskreises nicht gesendet, so sollte der Handschuh PSA (http://www.vdsi-psa.bzg.vdsi.de) nicht mehr verwendet werden. und Inhaber des Arbeitsschutz-ConsulEbenso sollte kein Handschuh eingesetzt tings Six Senses werden, der nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet ist. Autor: Haben Sie Fragen zur Anwendung, Pro- Frank Zuther dukteigenschaften oder Inhaltsstoffen von Fax: +49 208 6250181 Schutzhandschuhen, so wird ein seriöser E-Mail: [email protected] Anbieter Ihnen gerne Unterstützung http://www.six-senses.de · · · Abb. 7: Beispiel zur Kennzeichnung eines Schutzhandschuhs gegen mechanische Risiken Sicherheitsbeauftragter 4/2007 9
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