Kennzeichnung von Schutzhandschuhen

Fachberichte
Tipps für die Praxis
Kennzeichnung von Schutzhandschuhen
In der Praxis werden allzu oft Schutzhandschuhe eingesetzt, die entweder unzureichend oder falsch gekennzeichnet sind. Die korrekte Kennzeichnung von
Schutzhandschuhen ist in den entsprechenden Normen klar geregelt und kann
als Maßstab für das Know-How und den Service des Herstellers gewertet werden. Er zeigt damit, dass er sich mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt hat
und sich damit auskennt.
Generell ist für alle Produkte, die unter
EU-Richtlinien fallen, die CE-Kennzeichnung Pflicht. Das CE-Kennzeichen ist kein
Sicherheits-, sondern ein „Verwaltungszeichen“. Es richtet sich vor allem an die
Marktüberwachungsbehörden und wird
als „technischer Reisepass“ innerhalb der
EU angesehen. Man geht davon aus, dass
CE-gekennzeichnete Produkte den Sicherheitsanforderungen der geltenden EURichtlinien entsprechen. Voraussetzung
für die Anbringung des CE-Kennzeichens
ist die Konformitätserklärung auf Basis einer technischen Dokumentation.
Für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) gilt die
Richtlinie 89/686/EWG, die eine Produktklassifizierung in drei Kategorien vorsieht.
Je höher die PSA eingestuft wird, umso
umfangreicher sind die Bedingungen, die
bei der Herstellung beachtet und im Produkt realisieren werden müssen. Dies betrifft zum einen die sicherheitstechnischen
Merkmale einer PSA, zum andern aber
auch die Prüf- bzw. Zertifizierungsverfahren, die eine PSA durchlaufen muss, bevor
sie auf den Markt gebracht werden darf.
Bei Kategorie I-Produkten (einfache PSA,
Schutz gegen geringfügige Risiken) bestätigt der Hersteller die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch die Anbringung des CE-Kennzeichens.
sicherungssystem
sicherzustellen.
Die
Richtlinienkonformität bestätigt er durch die
CE-Kennzeichnung, welches die
Kennummer der
zertifizierten Prüfstelle trägt.
Normen
der Hersteller die technischen Unterlagen
erstellen, die Konformitätserklärung ausfüllen und eine EG-Baumusterprüfung
durchführen lassen muss. Die Konformität
mit der EG-Richtlinie erklärt er durch die
Anbringung des CE-Kennzeichens.
PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren
oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden wird der Kategorie III zugeordnet. Neben den technische Unterlagen
und der EG-Konformitätserklärung hat
der Hersteller in dieser Kategorie durch eine zertifizierte Stelle eine EG-Baumusterprüfung durchzuführen und die Qualität
seiner Produkte durch das EG-Qualitäts-
Der Einsatz von Handschuhen der Kategorie I im Bereich Arbeitsschutz sollte kritisch
hinterfragt werden. Diese Handschuhe haben ein derart geringes Schutzvermögen,
dass ihr Einsatz nahezu überflüssig ist!
Den größten Teil der auf dem Markt befindlichen PSA gehört zur Kategorie II (PSA
zum Schutz vor mittleren Risiken), für die
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Eine Norm ist allgemein gesehen eine
verbindlich
anerkannte Regel
bzw. Richtschnur.
Ihre
Definition
wurde festgelegt in der DIN 820–1 „Normungsarbeit; Grundsätze“. Dort heißt es:
„Normung ist die planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen
und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit“.
Normung spielt sich heute vorwiegend auf
drei Ebenen ab:
Weltweit:
ISO (International Organization for
Standardization)
IEC (International Electrotechnical
Commission)
·
·
Europäisch:
CEN (Comité Européen de Normalisation – Europäisches Normungskomitee)
CENELEC (Commité Européen de Normalisation Electrotecnique – Europäisches Komitee für die elektrotechnische
Normung)
ETSI (European Telecommunication
Standards Institute)
·
·
Abb.1 : Das CE-Kennzeichen
·
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National:
DIN (Deutsches Institut für Normung)
DGE (Deutsche Elektrotechnische
Kommission im DIN und VDE)
DIN-Normen bilden einen Maßstab für
einwandfreies technisches Verhalten und
sind im Rahmen der Rechtsordnung von
Bedeutung. Technische Normen haben aus
sich heraus generell keinen rechtsverbindlichen Status, jedoch ist „Stand der Technik“ ein Rechtsbegriff (Generalklausel).
Rechtlich bindend sind vertragliche Vereinbarungen, die sich auf Normen beziehen z.B. zwischen Käufer/Verkäufer, in einem Vertrag zwischen privaten Parteien
oder in Gesetzen und Verordnungen. DINNormen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht.
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Anforderungen an die Kennzeichnung
von Schutzhandschuhen
Neben der CE-Kennzeichnung werden die
grundsätzlichen Anforderungen an die Abb. 2: Anforderungen Konformität-CE
Kennzeichnung von Schutzhandschuhen
wie auch die Piktogramme in der Norm anforderungen der entsprechenden spezifischen Norm erfüllt. Entspricht der
DIN EN 420 beschrieben.
Es handelt sich dabei um eine Grund- Handschuh mehreren spezifischen Euronorm, die sich nicht mit den schützenden päischen Normen, sind alle entsprechenEigenschaften von Handschuhen befasst, den Piktogramme zusammen mit der
sondern nur zusammen mit den spezi- Nummer der zugehörigen spezifischen
fischen Normen für Schutzhandschuhe Norm und den Leistungsstufen anzugeanzuwenden ist. Danach muss jeder ben. Die Leistungsstufen müssen immer in
Schutzhandschuh mit folgenden Angaben der Reihenfolge angeführt werden, die in
der entsprechenden Norm festgelegt ist.
gekennzeichnet sein:
Name, Handelsmarke oder andere Er- Die Kennzeichnung muss deutlich sichtkennungsmerkmale des Herstellers oder bar, lesbar und über die vorhersehbare Geseines bevollmächtigten Repräsentanten; brauchszeit unauslöschbar angebracht
Handschuhbezeichnung (Handelsname sein. Kennzeichnungen oder Aufschriften,
oder Code, der dem Anwender die ein- die zu Verwechslungen mit den obigen
deutige Identifizierung des Produkts in- Kennzeichnungen führen können, dürfen
nerhalb des Sortiments des Herstellers nicht angebracht werden.
oder bevollmächtigten Repräsentanten Sofern die Kennzeichnung auf dem Handerlaubt);
schuh im Hinblick auf die ProdukteigenGrößenbezeichnung;
schaften nicht möglich ist, ist sie auf der
falls erforderlich, Angabe des Verfallsda- Verpackung anzubringen.
tums
Die Kennzeichnung mit Piktogrammen alEin Piktogramm darf nur angegeben wer- lein reicht nicht den Anforderungen an umden, wenn der Handschuh die Mindest- fangreiche Information des Anwenders zur
·
·
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Abb. 3: Die Kennzeichnung der drei CE- Kategorien
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Schutzwirkung. Es muss daher durch Hinzufügen des Piktogramms „i“ für Information zusammen mit den für die Schutzwirkung notwendigen Piktogrammen deutlich
gemacht werden, dass zusätzliche Informationen gelesen werden müssen.
Sofern Pflegeanweisungen angegeben
sind, sind die in den spezifischen Normen
aufgeführten relevanten Prüfungen an den
Handschuhen durchzuführen, bevor und
nachdem sie der höchsten empfohlenen
Anzahl von Reinigungen unterzogen worden sind. Pflegesymbole nach EN 23758
und Anzahl der Reinigungsvorgänge sind
anzugeben.
Wenn erforderlich, müssen die elektrostatischen Eigenschaften nach dem entsprechenden Prüfverfahren in EN 1149–1, EN
1149–2 oder prEN 1149–3:2001 geprüft
werden. Außerdem ist ein Warnhinweis
anzugeben, dass alle Kleidung und Schuhe
unter Berücksichtigung elektrostatischer
Risiken konstruiert sein müssen. Piktogramme für elektrostatische Eigenschaften
dürfen nicht mehr verwendet werden.
Die Anforderungen an Chemikalienschutzhandschuhe sind in der EN 374 fixiert. Diese besteht aus 3 Teilen. Teil 1 der
EN 374 legt die grundsätzlichen Voraussetzungen für Chemikalienschutzhandschuhe fest, während Teil 2 und Teil 3 Prüfbedingungen für Penetration und Permea-
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tion wiedergibt. Chemikalienschutzhandschuhe müssen – als grundlegendes Kriterium – dicht gegenüber Flüssigkeiten und
Luft sein. Die beiden Prüfverfahren dazu
sind in der EN 374–2 beschrieben (LuftLeck-Test, bzw. Wasser-Leck-Test). Beide
Prüfungen müssen bestanden werden.
Sollte eine Prüfung nicht durchführbar
sein, muss der Grund angegeben werden.
Ist der Handschuh flüssigkeitsdicht und
erreicht er mindestens der Stufe 2 bei der
Prüfung gegen Penetration nach Anhang A
der EN 374–2 (AQL < 1,5), so gilt er als beständig gegenüber Mikroorganismen und
darf das Piktogramm „Schutz vor bakteriologischer Kontamination“ tragen.
Er ist damit jedoch noch kein Chemikalienschutzhandschuh. Dazu muss die Prüfung
nach EN 374–3 durchgeführt und bestanden werden. Laut EN 374–1 wird ein Handschuh als beständig gegen Chemikalien angesehen, wenn ein Schutzindex von mindestens Klasse 2 (Durchbruchzeit mind. 30
min.) bei 3 im Anhang der Norm festgelegten Prüfchemikalien erhalten wird.
Wird dieser Schutzlevel erreicht, so kann
der Schutzhandschuh das Piktogramm „Er-
Abb. 4: Piktogramme gemäß EN 420;
2003
lenmeyerkolben“ tragen. Dem Piktogramm
muss die Prüfnorm sowie die Buchstaben
für die geprüften Chemikalien hinzugefügt
werden.
Die in der aktuellen Version der EN 374
vorgegebenen Prüfchemikalien sind Vertreter von häufig eingesetzten Stoffklassen.
Es wurde bewusst eine für jede Stoffklasse
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kleine Molekülgröße gewählt, da diese das
Handschuhmaterial schneller durchdringen
können, als deren höhere Homologe und damit für die jeweilige Stoffgruppe den „worst
case“ darstellen. Die Prüfungen werden unter
stabilen Laborbedingungen durchgeführt.
Wird der Schutzlevel der Klasse 2 bei keiner
der 3 aus der Liste ausgewählten Schutzhandschuhe erreicht, so erhält der Schutzhandschuh das Piktogramm „Becherglas“ – stellvertretend für „eingeschränkten“ oder „geringen“ Chemikalienschutz. Gleichzeitig ist das
Piktogramm „i“ für Information anzugeben,
damit der Anwender weiß, dass die Herstellerinformation gelesen werden muss, bevor der
Handschuh zum Einsatz kommt.
In der Vorversion der EN 374 (Ausgabe 1994)
wurden keine Vorgaben zu Prüfchemikalien
getroffen. Der Hersteller konnte selbst auswählen, gegen welche Chemikalien der Handschuh getestet werden soll. Als Chemikalie
konnten selbst Wasser oder verdünnte Säuren
oder Laugen eingesetzt werden. Viele Handschuhe, die nach der EN 374: 1994 das Piktogramm „Erlenmeyerkolben“ trugen, werden
mit der Neufassung der Norm dieses Piktogramm nicht mehr enthalten.
Ein mit dem Becherglas gekennzeichneter
Handschuh muss jedoch nicht unbedingt einen geringeren Schutz bieten, als ein mit dem
Erlenmeyerkolben versehenen Handschuh.
Vielmehr geht es darum, durch die Beschreibung der Tätigkeit, der Art und des Umfangs
des Kontaktes mit einer Chemikalie den am
sinnvollsten schützenden Handschuh, der
gleichzeitig auch einen individuell angepassten
Tragekomfort wie auch das optimale PreisLeistungsverhältnis bietet, zu ermitteln. Beträgt beispielsweise die Kontaktzeit zu einer
Chemikalie nur 10 Minuten, so muss kein
Schutzhandschuh mit Level 2 (mindestens 30
Minuten) eingesetzt werden. Die tatsächliche
Dauer des Schutzes am Arbeitsplatz kann und
wird von diesem Schutzindex abweichen. Es
handelt sich dabei nicht um die Tragezeit in der
Praxis! Die Zeit, bis eine Chemikalie das Handschuhmaterial in der Praxis passiert hat, ist von
vielen Faktoren abhängig und muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Jeder nach DIN EN 374 auf Dichtigkeit geprüfte und als solcher bestätigte Handschuh
hat lediglich eine zeitlich begrenzte Barrierewirkung gegenüber Chemikalien. Ob er der
Barriereforderung an einen Arbeitsplatz genügt, entscheidet die Kontaktzeit / der ermittelte Schutzbedarf.
Elastomere Handschuhe mit Wandstarken
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Abb. 5: DIN EN 374: Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen
unter 0,25 mm wurden für den Kurzzeitkontakt konzipiert. Nach Benetzung mit
Chemikalien sind diese schnell zu wechseln. Fragen Sie Ihren Lieferanten!
Wanddünne Handschuhe von 0,1 mm (sogenannte Einmalhandschuhe) sind keine
Chemikalienschutzhandschuhe.
Wenn
überhaupt stellen sie eine nur zeitlich sehr
begrenzte Barriere gegenüber organischen
Chemikalien dar. Diese Produkte sollten
bei Kontakt mit Chemikalien nach kürzester Zeit ausgewechselt werden.
Einmalhandschuhe sind durchaus im Laborbereich und in vielen anderen Bereichen geeignet, jedoch von informiertem
Personal zu verwenden, das sehr genau
weiß, dass diese nach Chemikalienkontakt
kurzfristig gewechselt werden müssen.
Die Zeit, bis die auf den Handschuh aufgetroffene Chemikalie das Material durchdringt und auf der Haut auftrifft, beträgt
oft nur eine Minute. Darum unsere Empfehlung: Einmalhandschuhe sind nur im
möglichen Kontakt mit Chemikalien einzusetzen und auch nur dann, wenn die
Chance besteht, diese nach Chemikalienkontakt rasch zu wechseln.
Die Nennung von Level nach EN 374
(Durchbruchzeit) für Gefahrstoffe ist für
Einmalhandschuhe nicht vorgesehen, da
sie für den dauerhaften Kontakt mit Chemikalien nicht konzipiert und gefertigt
wurden. Hier gibt es andere Chemikalienhandschuhe, die auch mittel- und langfristig einen geeigneten Schutz bieten.
DIN EN 388: Schutzhandschuhe gegen
mechanische Risiken
Für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken gilt neben der Grundnorm
DIN EN 420 die spezifische Norm der DIN
EN 388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken). Diese legt Anforderungen,
Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen für Schutzhandschuhe gegen Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und
Durchstich fest. Sie verweist auf EN 12947
sowie prEN ISO 13997.
Entspricht ein Handschuh den Mindestanforderungen der EN 388, so ist dieser
mit dem Piktogramm „Hammer“ zusammen mit den erreichten Leistungslevels
unter Angabe der Prüfnorm-Nummer zu
kennzeichnen.
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen für wenigstens eine der in
der Tabelle 1 aufgeführten Eigenschaften
mindestens die Leistungsstufe 1 erreichen:
Die Abriebfestigkeit ist bei allen Tätigkeiten mit mechanischer Belastung relevant.
Je stärker diese ist, umso höher sollte der
Level für Abreibfestigkeit sein (erste Zahl
unter dem Piktogramm). Gemäß EN 388
wird die Abriebfestigkeit bestimmt, indem
kreisförmige Prüfmuster bei definiertem
Druck mit einer zyklischen gleichmäßigen
Bewegung abgerieben werden, bis im Prüfmuster ein Loch entstanden ist (Durchbruch). Angegeben wird die Anzahl der
Zyklen, die entsprechend der Tabelle den
Leistungslevels von 0–4 zugeordnet wird.
Bei Tätigkeiten mit scharfkantigen Werkstücken, z.B. Bleche, tritt die Schnittfestigkeit in den Vordergrund. Diese wird bestimmt, indem Prüfmuster mit einer kreisförmig rotierenden Klinge, die sich unter
festgelegter Belastung auf dem Prüfmuster
hin- und herbewegt und sich entgegen dieser Bewegung dreht, geschnitten werden.
Geprüft wird die Anzahl der Zyklen, die
benötigt werden, bis das rotierende Messer
die Probe durchschnitten hat. Es erfolgt eine Zuordnung zu Schutzlevel 0–5 entsprechend Tab. 1. Die Schnittfestigkeit wird als
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zweite Zahl unter dem Piktogramm
„Hammer“ angegeben.
Die dritte Zahl steht für die Weiterreißfestigkeit, d.h. für die erforderliche Zugkraft
für das Zerreißen des Prüfmusters.
Die Durchstichfestigkeit (vierte Zahl unter
dem Piktogramm) wird ermittelt, indem
das Handschuhmaterial von einer Spitze
mit definierten Abmessungen durchstochen wird. Gemessen wird die dafür erforderliche Stoßkraft.
EN 407: Hitzebeständige Schutzhandschuhe
Bei Tätigkeiten mit heißen Gegenständen
muss der Handschuh gemäß EN 388 mindestens Level in 1 der Abrieb- und Schnittfestigkeit erreichen und zusätzlich nach
EN 407 (Schutz vor thermischen Risiken
und/oder Flammen) geprüft werden.
Dies beinhaltet folgende standardisierte
Prüfungen:
Brennverhalten: Zeitdauer, in der das
Material nach Entfernen der Brandquelle weiter brennt oder glüht. Die Nähte
des Handschuhs dürfen sich nach einer
Brandzeit von 15 Sekunden nicht auflösen.
Kontaktwärme: Im Temperaturbereich
von 100–500 °C verspürt der Anwender
für mindestens 15 Sekunden keine
Schmerzen. Wird ein Level von 3 oder
höher erzielt, muss das Produkt im Test
des Brennverhaltens ebenfalls mindestens Level 3 erfüllen, da ansonsten ein
maximaler Kontaktwärmelevel von 2
zugeordnet wird.
Konvektive Hitze: Zeitdauer, in der ein
Handschuh die Hitzeübertragung von
einer Flamme verzögern kann. Ein Leistungslevel kann nur dann angegeben
werden, wenn in der Prüfung des Brennverhaltens ein Level von 3 oder 4 erreicht
wird.
Strahlungswärme: Zeitdauer, in der ein
Handschuh die Hitzeübertragung einer
Strahlungshitzequelle verzögern kann.
Ein Leistungslevel kann nur dann angegeben werden, wenn in der Prüfung des
Brennverhaltens ein Level von 3 oder 4
erreicht wird.
Wärmebelastung durch kleine Spritzer
geschmolzenen Metalls: Erforderliche
Anzahl von Tropfen geschmolzenen Metalls für die Aufheizung des Handschuhs
auf eine bestimmte Temperatur. Ein
Leistungslevel kann nur dann angege-
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Abb. 6: Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen mit Beispielen zur Verwendung der Piktogramme „Becherglas“ und „Erlenmeyerkolben“
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Tab. 1: Prüfanforderungen für die verschiedenen Leistungsstufen der DIN EN 388
Prüfung
Leistungsstufe
1
2
3
4
5
Abriebfestigkeit (Anzahl der Zyklen)
100
500
2000
8000
-
Schnittfestigkeit (Faktor)
1,2
2,5
5,0
10,0
20,0
Weiterreißkraft in N
10
25
50
75
-
Durchstichkraft in N
20
60
100
150
-
ben werden, wenn in der Prüfung des
Brennverhaltens ein Level von 3 oder 4
erreicht wird.
Wärmebelastung durch große Mengen
geschmolzenen Metalls: Erforderliches
Gewicht von Tropfen geschmolzenen
Metalls für das Auslösen einer Glättung
oder Durchlöcherung eines Hautimitates, das direkt unter dem Testhandschuh angebracht wurde. Der Test gilt
als fehlgeschlagen, wenn sich Metalltropfen am Handschuhmaterial festsetzen oder sich das Testmuster entflammt.
Das Piktogramm „Hitze/Flamme“ wird
wie alle anderen mit der Nummer der
Prüfnorm sowie sechs Leistungslevels ergänzt. „X“ steht dabei für „nicht geprüft /
nicht relevant“.
Alle genannten Prüfverfahren werden unter Laborbedingungen durchgeführt. Dies
sind nicht die Bedingungen, die in der Praxis vorliegen, so dass daraus nicht absolut
eine Schutzzeit unter Praxisbedingungen
abgeleitet werden kann. Zu berücksichtigen sind die unterschiedlichsten Anwendungsbedingungen, die im Labortest nicht
erfasst werden können.
Nur die leistungsbezogene Anwendung
der nach einer Gefährdungsermittlung erfolgten Auswahl des Schutzhandschuhes
und die notwendige Information des Herstellers können das richtige Produkt und
damit den notwendigen Schutz bieten.
Entscheiden Sie nie über den Einsatz eines
Schutzhandschuhs, ohne
die Risiken ermittelt zu haben
(TRGS 401)
die Gefahrstoffe erfasst und deren Substitution geprüft zu haben
die Leistungsdaten und die Benutzerinformation des ausgewählten Schutzhandschuhs schriftlich vorliegen zu
haben
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·
dass die kritische Bewertung des Praxis- durch geeignete, rasche Antworten geben.
tests die Auswahl bestätigt
Ist dies nicht der Fall, so sollten Sie ebendass dem Anwender der Handschuh- falls die Schutzhandschuhe austauschen.
Plan vermittelt wurde
Viele nützliche Informationen zum Thedass sichergestellt wurde, dass auch mit ma finden Sie auch in den Infoschriften
dem geeigneten Schutzhandschuh sich des Bundesverbandes Handschutz (BVH)
der Gefahr bewusst gearbeitet wird
e.V. , die als Download angeboten werden:
dass geprüft wurde, dass bei Verände- http://www.bvh.de
rung der Arbeitsbedingungen und/oder
bei Einsatz neuer Gefahrstoffe die Für weitere Fragen steht Ihnen aber auch
Handschuheignung immer noch passt
der Autor zur Verfügung.
Liegen keine Herstellerinformationen, wie
Konformitätserklärung, Baumusterprü- Der Autor Frank Zuther ist Geschäftsfühfung, technische Datenblätter etc. vor, und rer des Bundesverbandes Handschutz
werden diese auch nach Aufforderung (BVH) e.V., Leiter des VDSI Arbeitskreises
nicht gesendet, so sollte der Handschuh PSA (http://www.vdsi-psa.bzg.vdsi.de)
nicht mehr verwendet werden.
und Inhaber des Arbeitsschutz-ConsulEbenso sollte kein Handschuh eingesetzt tings Six Senses
werden, der nicht oder nur unzureichend
gekennzeichnet ist.
Autor:
Haben Sie Fragen zur Anwendung, Pro- Frank Zuther
dukteigenschaften oder Inhaltsstoffen von Fax: +49 208 6250181
Schutzhandschuhen, so wird ein seriöser E-Mail: [email protected]
Anbieter Ihnen gerne Unterstützung http://www.six-senses.de
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Abb. 7: Beispiel zur Kennzeichnung eines Schutzhandschuhs gegen mechanische
Risiken
Sicherheitsbeauftragter 4/2007
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