Antrag GTS bpsA weiterführende Schulen SJ 1617

Für die Schulleitung: Erläuterungen zum Antrag
Antrag für weiterführende Schulen zur Einrichtung einer Ganztagsschule
mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
zum Schuljahr 2016/2017
Auf dem Dienstweg
Staatliches Schulamt (spätestens 01.10.2015)
Regierungspräsidium (spätestens 01.11.2015)
Kultusministerium (spätestens 01.12.2015)
Antrag der Stadt/Gemeinde
auf Einrichtung einer Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und
sozialer Aufgabenstellung
Schulname
Dienststellennummer
Straße
PLZ/Ort
Landkreis/ Stadtkreis
Telefon
Fax
E-Mail
Schulleitung
Schulträger
ggf. weitere beteiligte
Kommunen
Staatliches Schulamt
Regierungspräsidium
Die Einrichtung der Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung kann
an Haupt- oder Werkrealschule, sowie an Hauptstufen von Förderschulen eingerichtet werden. Den
Antrag stellt der Schulträger über das Staatliche Schulamt. Die Entscheidung über den Antrag durch das
Regierungspräsidium erfolgt rechtzeitig zur Lehrerbedarfserhebung.
1
Formale Genehmigungsvoraussetzungen
(von der Schule auszufüllen)
a) Antrag für folgende Schulart:
HS/WRS
einzügig
-
durchgängig einzügige Hauptschulen/Werkrealschulen oder Förderschulen
jahrgangsbezogene oder jahrgangsübergreifende Gruppen
mindestens 20 teilnehmende Schülerinnen und Schüler
Teilnahme an vier Tagen zu je acht Zeitstunden (verbindlich)
1
FÖS
1
mehrzügig
-
-
mehrere jahrgangsbezogene Gruppen
oder Ganztagszug (Ganztagsklasse(n) pro Klassenstufe)
oder gesamte Schule
Teilnahme an vier Tagen zu je acht Zeitstunden (verbindlich)
Der Ganztagsbetrieb muss dauerhaft eingerichtet sein.
Die Mindestschülerzahl muss an allen Ganztagen erreicht werden.
Der sukzessive Ausbau ist möglich mit dem Ziel, dass im Endausbau ein GT-Zug oder mehrere
Ganztagsklassen/-klassenstufen eingerichtet sind.
Ein Musterfragebogen, der zur Bedarfserhebung herangezogen werden kann, ist beigefügt. Die dort
abgefragten Daten sind zur Bedarfsermittlung notwendig.
b) Prognose der teilnehmenden Klassen, Schülerinnen und Schüler:
(Hortschüler/innen zählen nicht als teilnehmende Schüler/innen)
Klassenstufe
Gesamtzahl der
Schülerinnen und Schüler
Anzahl der teilnehmenden
Ganztagsschülerinnen und
-schüler
Anzahl der
Ganztagsgruppen
bzw. -klassen
Einrichtung /
Ausbau
im Schuljahr:
5
6
7
8
9
10
Σ 5-10
Jahrgangsübergreifende Gruppen sind nur an durchgängig einzügigen Haupt- oder Werkrealschulen
möglich. Für Schulen, die nur teilweise einzügig sind, gelten die Vorgaben für mehrzügige Schulen – also
jahrgangsbezogene Ganztagsklassen/ bzw. –gruppen.
1
Nur bei Förderschulen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Hauptschulen/WRS mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Für
Förderschulen wird auf die Möglichkeit der ergänzenden Angebote hingewiesen.
2
Pädagogisches Konzept der Schule
(Von der Schule auszufüllen. Zur Beantwortung reichen kurze stichwortartige Sätze, die sich auf das
Wesentliche konzentrieren.)
1.
Schulsituation
1.1 Beschreiben Sie das soziale Einzugsgebiet der Schule und die Ausgangslage der Schülerschaft.
Die Darstellung der Schulsituation mit der Beschreibung des sozialen Einzugsgebiets … soll die
Notwendigkeit der Einrichtung einer Ganztagsschule aufzeigen.
2.
Leitbild und Bildungskonzept der Schule
2.1 Welche Bildungsziele und Grundorientierung liegen dem Ganztagskonzept der Schule zu
Grunde?
Jede Schule hat ein individuelles Profil. Als Ganztagsschule entwickelt sich das Profil weiter. Die
pädagogische Zielsetzung als Ganztagsschule und die damit verbundene neue Ausrichtung des
Schulprofils sollen hier dargestellt werden.
2.2 Welche unterrichtsbezogenen Ziele werden mit der Ganztagskonzeption verfolgt? Konkretisieren
Sie dies an einem Beispiel.
Die Einrichtung einer Ganztagsschule hat auch Auswirkungen auf den Unterricht. Der veränderte
Tagesrhythmus mit sich abwechselnden Lern- und Pausenzeiten u.a. bedingt eine erneute Definition der
Unterrichtziele in der Ganztagsschule. Diese soll hier aufgezeigt werden.
3.
Organisationsstruktur der Ganztagsschule
Bitte beachten Sie die Rahmenbedingungen:
- nicht mehr als 5 Unterrichtstunden am Vormittag
- ggf. späterer Unterrichtsbeginn
- mehrere, längere (Bewegungs-)Pausen
- exemplarische Stundenpläne (aller betreffenden Klassenstufen)
Bei Abweichungen hiervon ist dies detailliert zu begründen.
3.1 Welche Rhythmisierung und Veränderung der Zeitstruktur soll umgesetzt werden?
Der Unterricht in einer Ganztagsschule soll im Vergleich zum Halbtagsbetrieb neu verteilt werden. Es soll
deutlich werden, dass das ganztägige Lernen mit alternierenden Anspannungen und
Entspannungsphasen den Ganztagsbetrieb kennzeichnet. Bewegungs- und Essenpausen, sowie Ruheund Freizeiten sollen sich im Tagesablauf wiederfinden und durch einen exemplarischen
Wochenstundenplan mit Stundenzeitraster dargestellt werden. Können die Rhythmisierungsvorgaben
nicht umgesetzt werden, sind nachvollziehbare Gründe detailliert anzugeben. Es muss deutlich werden,
dass der von den Vorgaben abweichende Tagesablauf nicht anders einzurichten ist.
3.2 Wie wird die Vereinbarkeit von Halbtags- und Ganztagsbetrieb in Abhängigkeit der
Rhythmisierung gewährleistet?
In Ganztagsschulen können Schülerinnen und Schüler sowohl im Halbtagsbetrieb als auch ganztägig
beschult werden – sei es in “gemischten Halbtags-Ganztags-Klassen“ durchgängig einzügiger Hauptoder Werkrealschulen oder mit separaten Ganztagszügen. Hier soll aufgezeigt werden, wie die Schule
den Halbtagsbetrieb neben dem Ganztagsbetrieb gestaltet. (Die Vereinbarkeit von Halbtags- und
Ganztagsbetrieb kann kein Kriterium für eine Abweichung von den Vorgaben der Rhythmisierung sein.)
3
3.3 Wie erfolgt die Organisation des Mittagessens? (Räumlichkeiten, Bereitstellung des
Mittagessens, Betreuung beim Mittagessen)
Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler müssen in der Schule die Möglichkeit haben, ein
Mittagessen einzunehmen. Der Schulträger hat für die Bereitstellung des Essens, sowie für das Personal
usw. zu sorgen. Je nach Größe des Speiseraums und der Anzahl der am Essensangebot teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler ist die Mittagspause unterschiedlich gestaltet. Das Essen in Schichten und
parallele oder zusätzliche Freizeitangebote sind einige der Organisationsaspekte, die hier dargestellt
werden sollen.
Lehrerdeputate können im Mittagsband nicht eingeplant werden, da dies kommunale Aufgabe ist.
3.4 Erläutern Sie die Gestaltung und Organisation der Mittagspause.
Die Gestaltung der Pausen mit Essens- und Freizeiten ist ein wesentliches Element der Ganztagsschule.
Die Essenseinnahme ist Bestandteil der Kultur des Ganztagsbetriebs, die sich z.B. in der Gestaltung des
Speiseraums oder Ritualen zeigen kann. Ebenso kann eine auf die Schülerinnen und Schüler
abgestimmte Freizeitgestaltung das Profil der Ganztagsschule entscheidend prägen.
Bewegungsaktivitäten, sowie Ruhemöglichkeiten sind Gestaltungselemente, ebenso wie kreative oder
Spielangebote.
3.5 In welcher Form soll der Ganztagsbetrieb organisiert werden? (klassen- oder
jahrgangübergreifende Angebote, zeitlicher Wechsel der Angebote, Personaleinsatz, Einsatz der
zusätzlichen Lehrerwochenstunden)
In der Ganztagsschule wird ebenso viel Unterricht erteilt wie in der Halbtagsschule. Zusätzliche Lern- und
Betreuungsangebote wie Lernwerkstätten oder Arbeitsgemeinschaften erweitern das Angebotsspektrum
der Schule. Hier werden auch außerschulische Partner mit einbezogen. Es soll dargestellt werden, in
welcher Form und Weise die Schule das außerunterrichte Angebot im Ganztagsbetrieb organisiert.
3.6 Welche schulinternen Regelungen gibt es zur Personalstruktur, Personalorganisation und
Kooperation?
Lern- und Freizeitangebote können von Lehrkräften angeboten werden. Die Regelungen zur Arbeitszeit
von Lehrkräften sind zu beachten. (Verrechnungen von 1:1, 1:1,5 oder 1:2 für ein Angebot im
Ganztagsbetrieb sind z.B. möglich) Ebenso können aber auch außerschulische Partner mit einbezogen
werden. Mitarbeiter des Schulträgers oder Freischaffende können Angebote im Ganztag machen. Zur
Planung, Koordination und Evaluation können auch Teamgespräche oder Kooperationszeiten eingerichtet
werden, welche die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschule fördern können. Hier soll die Organisation
des Personaleinsatzes dargestellt werden.
3.7 Mit welchen außerschulischen Partnern (insbesondere kommen gemeinnützige Vereine,
Verbände und Organisationen bis hin zu Einzelpersonen in Betracht - aus den Bereichen wie
Sport, Musik, Kultur, Jugendarbeit und -hilfe, Umwelt, Weiterbildung etc.), Institutionen, Vereinen,
Kirchen, etc. arbeitet die Schule zusammen? .
Außerschulische Partner sind in einer Ganztagsschule von wesentlicher Bedeutung. Vereine, Kirchen und
andere Institutionen sollen in die regionale Bildungslandschaft einbezogen werden. So entstehen ein
partnerschaftliches Miteinander und eine sinnvolle Kooperation auf beiden Seiten, die vor allem den
Schülerinnen und Schülern der Ganztagsschule zu Gute kommen.
3.8 Wie sind Eltern und Schüler/-innen in die Gestaltung des Ganztagsbetriebs eingebunden?
Die Eltern sind Partner der Schule. Lehr- und Betreuungskräfte bilden mit den Eltern ihrer Schülerinnen
und Schule eine Erziehungspartnerschaft. Folglich sollen Eltern in die Gestaltung des Ganztagsbetriebs
mit einbezogen werden, sei es durch Beteiligung an Aktivitäten im Ganztagsbetrieb oder mittels des
aktiven Austausches.
4
Im Sinne einer erfolgreichen Partizipation sollen auch Schülerinnen und Schüler die Gestaltung ihrer
Ganztagsschule mitbestimmen können. Das Lern- und Freizeitangebot, aber auch die Verteilung von
Lern- und Pausenzeiten sind für die Schülerschaft elementare Aspekte der Ganztagsschule, da sie selbst
die Zielgruppe des Angebots ist.
3.9 Welche Raumnutzungsplanung gibt es für den Ganztagsbetrieb?
Für die vielseitigen Lern- und Betreuungsangebote müssen Räume zur Verfügung stehen.
Unterrichtsräume können z.T. für Angebote genutzt werden. Ein Speiseraum, Bewegungsräume usw.
müssen der Ganztagsschule zur Verfügung stehen. Zudem wird Platz für Materialien und Geräte für den
Ganztagsbetrieb benötigt, z.B. für kreative Gestaltungsarbeiten oder Spielgeräte.
4. Pädagogische Gestaltungselemente
4.1 Wie erfolgt eine inhaltliche Verknüpfung von Vor- und Nachmittag inkl. Mittagsband ausgehend
vom Schulcurriculum und den pädagogischen Leitzielen der Schule?
Die Verteilung der Lernzeiten nach dem Prinzip des ganztägigen Lernens impliziert eine Verknüpfung des
Vormittagsblocks mit dem Nachmittag. Die Lern- und Übungsaufgaben werden von den Schülerinnen und
Schülern vor allem in der Schule bearbeitet. Vor- und Nachmittagsblock können daher nicht als getrennte
Einheiten angesehen werden. Das Profil der Ganztagsschule soll darauf abgestimmt sein, dass eine
sinnvolle pädagogische Verknüpfung entsteht.
4.2 Beschreiben Sie das Lern- und Förderkonzept der Schule.
Schulen sind je nach sozialem Einzugsgebiet und ihrer individuellen Rahmenbedingungen in ihrem Lernund Förderprofil unterschiedlich ausgerichtet. Auch Programme wie Montessori-Pädagogik richten das
Profil der Schule individuell aus. Offene Lernformen, die Einrichtung von Lernateliers oder –werkstätten,
sowie Musik-, Kunst-, Sport-, Sprach- oder Naturwissenschaftsprofile sind Elemente des Lern- und
Förderkonzepts der Schule.
4.3 Wie werden Aufgaben- und Übungszeiten in den Ganztagsablauf integriert?
Wenn die Lern- und Übungsaufgaben von Ganztagsschülerinnen und –schülern vor allem in der Schule
bearbeitet werden, müssen entsprechende Zeiten, Räume und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Die Zeiten sollten sinnvoll platziert und auf die Zielgruppe abgestimmt sein.
4.4 Wie werden Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in den Ganztagsablauf integriert?
Ebenso wie Lern- und Übungszeiten müssen auch die Freizeitangebote passend eingerichtet werden.
Diese sollten auch am Vormittag oder im Mittagsband integriert werden, um einer pädagogisch sinnvollen
Tagesrhythmisierung Rechnung zu tragen.
5.
Sonstiges
5.1 Welche besonderen Organisations- und Gestaltungsmerkmale möchten Sie noch erwähnen?
Alle Aspekte, die die Schule im Besonderen auszeichnet und die Qualität der Ganztagsschule betont,
können hier dargelegt werden.
5
Ist beigefügt
1
Gemeinderatsbeschluss / Gemeinderatsbeschlüsse (bei mehreren
beteiligten Kommunen)
2
Erklärung des Schulträgers zur:
a) Bereitstellung Mittagessen, Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler
beim Mittagessen
b) Übernahme der Sachkosten für die Ganztagsschule sowie der
Übernahme der Personalkosten für Betreuung auch beim Mittagessen
und in der Mittagsfreizeit.
3
Exemplarischer Stundenplan (aller betreffenden Klassen)
4
Stellungnahme der Jugendhilfe
5
Schulische Gremien:
a. Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz
b. Zustimmung der Schulkonferenz
c. Anhörung des Elternbeirats
Ort, Datum
Unterschrift des Oberbürgermeisters / Bürgermeisters
Dienstsiegel
Ort, Datum
Unterschrift der Schulleitung
Dienstsiegel
6
Musterfragebogen zur Ermittlung des Bedarfs an einer
Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
Liebe Eltern,
in Baden-Württemberg können an allen allgemein bildenden Schularten Ganztagsschulen eingerichtet
werden. Schule und Schulträger entscheiden, ob sie eine Ganztagsschule einrichten möchten und stellen
einen entsprechenden Antrag.
Die
-Schule plant zum Schuljahr
die Einrichtung einer Ganztagsschule.
Die Einrichtung der Ganztagsschule bedeutet, dass Ihr Kind neben dem bisherigen Pflichtunterricht
verbindlich an zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel Hausaufgabenbetreuung,
Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften teilnehmen wird. Der Schultag umfasst bei Ganztagsschulen
mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung an vier Tagen täglich 8 Zeitstunden. Die
Ganztagsschule zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vernetzung zwischen Unterricht und
außerschulischen Angeboten am Vor- und Nachmittag stattfindet, um Phasen der Anspannung,
Entspannung und Bewegung im Lauf eines Schultages zu berücksichtigen.
Ihr Kind hat auch die Möglichkeit, am Mittagessen in der Schule teilzunehmen.
Ggf. kurze Darstellung des geplanten Ganztagskonzepts (z. B. Stundenplanbeispiel, Rhythmisierung, GTAngebote).
Für unsere Planungen benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Name der Schülerin / des Schülers und Klasse
Wenn im neuen Schuljahr die Ganztagsschule an unserer Schule eingerichtet wird,
würden Sie Ihr Kind für die Ganztagsschule anmelden?
ja
nein, weil ………………………………
Vielen Dank für Ihre Angaben!
7
Stellungnahme des Staatlichen Schulamts
(vom zuständigen Staatlichen Schulamt auszufüllen)
ja
1
Das pädagogische Konzept erscheint schlüssig und erfüllt die Vorgaben.
Exemplarische Stundenpläne sind beigefügt.
2
a) Die Rhythmisierung wurde umgesetzt.
b) Abweichungen von der Rhythmisierung sind durch Fakten begründet und
nachgewiesen.
3
Die angegebene Klassenzahl und die daraus sich ergebenden
Lehrerwochenstunden entsprechen den Vorgaben.
Bei "nein": Begründung:
Nach Prüfung ergibt sich folgende Klassenzahl:
Daraus ergeben sich folgende LWS:
für das SJ 2016/17
Plus LWS für die Schulleitung:
4
Beschlüsse der schulischen Gremien liegen vor.
5
Gemeinderatsbeschluss / Gemeinderatsbeschlüsse liegen vor
6
Erklärung des Schulträgers zur Übernahme der sächlichen und personellen
Kosten für das Mittagessen und die Betreuung der Mittagsfreizeit liegt bei.
7
Stellungnahme der Jugendhilfe liegt vor
8
Anzahl der GT-Klassen :
beim Endausbau der Ganztagsschule im Schuljahr :
Bemerkung(en):
Die Anlage zum Antrag des Schulträgers wird befürwortend vorgelegt.
Die Anlage zum Antrag des Schulträgers wird an die Schule zurückgegeben.
Begründung:
Datum:
Unterschrift:
Dienstsiegel
8
nein
Stellungnahme des Regierungspräsidiums
(vom zuständigen Regierungspräsidium auszufüllen)
Der Antrag des Schulträgers auf Einrichtung einer Ganztagsschule mit besonderer
pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung an der
Schule
wurde fristgerecht eingereicht.
Er wurde hinsichtlich der Genehmigungsvoraussetzungen geprüft und wird
befürwortet
nicht befürwortet
Der Antrag wird aus folgenden Gründen nicht befürwortet:
, den
Unterschrift:
Dienstsiegel
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