Haben Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters, verwenden Sie bitte diesen Link. , mit unserem Newsletter im März wollen wir wieder alle Gastgeber der Region ansprechen und Ihnen sinnvolle Informationen bereitstellen. Es ist schon immer das Alleinstellungsmerkmal der örtlichen Tourist Infos und auch der Gastgeber: die qualitativ hochwertige Betreuung, die passgenau auf Ihre Gäste zugeschnitten ist. Von der Beratung bis zur Buchung und natürlich auch während des Aufenthaltes - das größte Potential der Mitarbeiter der Tourist-Informationen und der Gastgeber ist es, den Gast oder potentiellen Gast persönlich anzusprechen und rundum zu betreuen. Deshalb ist es so wichtig für Sie als Gastgeber, regelmäßig mit Ihrer Tourist Info ins Gespräch zu kommen, um Neues über Ihre Unterkunft zu berichten oder auch um sich über neue Freizeitangebote für den Aufenthalt Ihres Gastes zu informieren. Nur Sie als Gastgeber können den Aufenthalt Ihres Gastes unvergesslich machen und diesen so als potentiellen Stammgast gewinnen. Natürlich wird Sie ein zufriedener Gast auch an Freunde und Bekannte weiterempfehlen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Saison und frohe Ostern! Ihr Team von IRS 18 Neue Hinweispflicht für Homepages mit OnlineBuchungsmöglichkeiten Online buchen - ein Trend der sich fortsetzt TPortal: Youtube Video oder Google Panorama auf der Detailseite der Gastgeber Statistik 2015 IRS18 e.V. Verteilung der Buchungsumsätze auf die Vertriebswege Herkunft der Gäste TManager Praxistipp: Monats- und Jahresübersicht Im Modul Kontingente & Preise ist es auch möglich eine Monats- und Jahresübersicht abzurufen. Direkt unterhalb der Kalenderansicht können Sie für den aktuellen Monat bzw. für das aktuelle Jahr eine Übersicht der Verfügbarkeiten und Preise abrufen. Die Übersicht wird als PDF geöffnet und Sie können diese dann auch auf Ihrem Computer abspeichern oder ausdrucken. Neue Hinweispflicht für Homepages mit OnlineBuchungsmöglichkeiten Zum Jahresanfang ist die europäische Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) in Kraft getreten. Sie gilt als europäische Verordnung direkt ohne weitere Umsetzung auch in Deutschland. Damit gelten seit dem 9. Januar 2016 weitere Hinweispflichten für Ihren Internetauftritt oder den Ihrer Gastgeber! Sofern Sie oder Ihre Gastgeber auf Ihrer Homepage Online-Buchungsmöglichkeiten bieten, müssen Sie einen leicht zugänglichen Link auf die Online- Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission setzen. Dies kann beispielsweise in folgender Form geschehen: Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Umsetzung kann im Rahmen Ihres Impressums erfolgen. Bitte hinterlegen Sie diese Info auf Ihrer Homepage wenn Sie unser TBooking oder eine andere Buchungsfunktion nutzen. Online buchen - ein Trend der sich fortsetzt Onlinebuchungen nehmen stetig zu, waren es im Jahr 2005 erst 11% aller gebuchten Reisen so waren es im Jahr 2015 schon 36%. Es ist zu erwarten, dass schon vor 2020 die Mehrheit, d.h. über 50% aller Urlaubsbuchungen, im Internet gebucht wird. Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR) Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich und Ihre Unterkunft fit für die Zukunft machen, um am Markt bestehen zu können. Falls Sie noch nicht online buchbar sind, wenden Sie sich an Ihre Tourist Information und informieren Sie sich über die Möglichkeiten. Denken Sie daran, dass auch der Gast, der Sie persönlich anruft oder Ihnen schreibt und bucht, über eine Reisewebseite, wie z.B. die Homepage Ihrer Tourist Info oder des Tourismusverbandes, auf Sie und Ihre Unterkunft gestoßen ist. Wieviel einfacher wäre es da, wenn der Gast direkt auf diesen Seiten buchen könnte oder auf Ihrer eigenen Homepage eine Buchungsfunktion wie unser TBooking finden würde. Außerdem sind aktuell online buchbare Gastgeber über das IRS18 auf sehr vielen regionalen und überregionalen Buchungsportalen dargestellt. Mit einer Pflege Ihrer Kontingente und Preise im TManager können Sie Ihre Unterkunft dort präsentieren. Eine kleine Auswahl dieser Portale finden Sie hier. TPortal: Youtube Video oder Google Panorama auf der Detailseite der Gastgeber Schon seit längerem gibt es die Möglichkeit, ein Youtube Video, ein Google Business Panorama und ein Roundshot Panorama zu hinterlegen. Diese werden dann direkt auf der Detailseite des Gastgebers ohne Rauslinken angezeigt. Das Video bzw. Panorama sollte natürlich Ihnen gehören und das Hotel, die Ferienwohnung oder die Zimmer zeigen. Leider wird diese schöne Möglichkeit der Optimierung Ihrer Unterkunftsdarstellung in der Region bisher wenig genutzt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Tourist Info, wenn Sie ein Video oder Panorama besitzen und es darstellen lassen wollen. Statistik 2015 IRS18 e.V. An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne einige Zahlen und Werte aus der Statistik von IRS18 e.V. nennen. Im Jahr 2015 lag der Buchungsumsatz von IRS18 e.V. bei knapp 15 Mio. Euro. Hierbei sind sowohl Unterkunftsbuchungen als auch Erlebnisangebote, Führungen, Tickets, Pauschalen enthalten. Das bedeutet eine kontinuierliche Steigerung zu den Vorjahren. Insgesamt waren es über 47.000 Buchungen mit über 139.000 Gästen. Die Zahl der Übernachtungen lag in 2015 bei über 480.000. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei allen Vertriebskanälen belief sich auf 4,2 Nächte, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei unserem Schnittstellenpartner Booking.com auf 3,2 Nächte. Verteilung der Buchungsumsätze auf die Vertriebswege Interessant zu sehen ist auch die Verteilung der Buchungsumsätze auf die einzelnen Vertriebswege und deren Entwicklung in den letzten Jahren. Herkunft der Gäste Das Hauptherkunftsland der Gäste ist nach wie vor Deutschland. Bei Fragen und Anmerkungen zu diesem Newsletter wenden Sie sich bitte an [email protected] oder Ihre Tourist Information. Impressum IRS - Region 18 e.V. Felden 10 83233 Bernau Registergericht: Rosenheim Registernummer: VR 2125 1. Vorsitzender: Felix Schwaller Abmelden
© Copyright 2024 ExpyDoc