UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH Dittrichring 18-20 · D-04109 Leipzig IHR/-E ANSPRECHPARTNER/-IN Dirk Rogl Direktor Kommunikation (Director Communications) Pressemitteilung UNISTER Travel Mehr Verlässlichkeit beim Urlaubsgeld Statt komplizierter SEPA-Überweisung bietet Ab-In-Den-Urlaub.de seinen treuen Kunden einfache Scheck-Auszahlung Telefon +49 341 65050-23400 [email protected] Leipzig 22. Februar 2016 Deutschlands beliebtes Online-Reisebüro Ab-In-Den-Urlaub.de belohnt seine Kunden künftig via Scheck statt wie bislang per Überweisung für die Buchung von Urlaubsreisen. Damit reagiert das Portal auf Komplikationen bei der Auszahlung, die bedauerlicherweise bei der Ermittlung der komplexen SEPABankdaten entstehen können. Ab-In-Den-Urlaub.de bietet vielen seiner treuen Kunden einen geldwerten Vorteil, in dem ein Teil des Reisepreises nach Reiseende rückvergütet wird. Die von dem Online-Reisebüro ausgelobten Urlaubs-Gutscheine erfreuen sich wegen der einzigartigen Angebotsvielfalt bei Pauschalreisen und dem Service „Made in Germany“ großer Beliebtheit und machen Ab-In-Den-Urlaub.de zu einem der führenden Reise-Portale im deutschsprachigen Raum. Ab-In-Den-Urlaub.de reagiert auf Kundenbeschwerden über Verzögerungen bei der Auszahlung dieses Urlaubsgeldes. Leider war es uns trotz gewissenhafter Arbeit bislang nicht in allen Fällen möglich, eine pünktliche Auszahlung spätestens 28 Tage nach Urlaubsende sicherzustellen. Ab-In-DenUrlaub.de bedauert dies sehr. Der wichtigste Grund dafür ist die Komplexität der Ermittlung korrekter Bankdaten, die nach Einführung des SEPA-Systems im vergangenen Jahr spürbar gestiegen ist. Dieses Problem ist nun behoben. Künftig zahlt Ab-In-den-Urlaub.de das Urlaubsgeld standardmäßig via Scheck. Anders als die Bankdaten liegt die Postadresse der Kunden nicht ausschließlich beim Veranstalter sondern eben auch beim Reisebüro. UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH Dittrichring 18-20 D-04109 Leipzig Irritiert ist Ab-In-Den-Urlaub.de über einen Vorbericht des Senders NDR, der am heutigen Abend in seiner TV-Sendung „Markt“ auch über eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale gegen das Gutschein-System berichten will. Der Sender wurde vorab über die neue Auszahlungslogik informiert, greift dies in GESCHÄFTSFÜHRER Thomas Wagner unister-travel.de GERICHTSSTAND Amtsgericht Leipzig, HRB29806 seinem Vorbericht aber leider nicht auf. UNISTER Travel, die Ab-In-denUrlaub.de über eine Tochtergesellschaft betreibt, ist selbst Mitglied in der Wettbewerbszentrale und engagiert sich für fairen Wettbewerb in der Touristik. „Gern hätten wir die Wettbewerbszentrale direkt über unsere neue Zahlmethode informiert“, sagt Thomas Wagner, Geschäftsführer von UNISTER Travel. Im Sinne seiner Kunden werde UNISTER Travel selbstverständlich an seinen Gutschein-Angeboten festhalten. Ob aus juristischen Gründen die selbst gesteckte Auszahlungsfrist von 28 Tagen gestrichen werden muss, wird nun geprüft. Gewünscht ist dies nicht. „Anders als mancher Mitbewerber verpflichten wir uns im Sinne unserer Kunden bislang aktiv zu diesem Zahlungsziel. Wir prüfen nun, ob und in welchem Umfang wir dies ändern müssen“, so Wagner. Hintergrund: Die nachträgliche Rückvergütung ist beim Vertrieb von Pauschalreisen zumeist das einzige rechtlich probate Mittel, um Kunden in den Genuss eines geldwerten Vorteils kommen zu lassen. Grund dafür ist die gesetzliche definierte Preishoheit des Handelsherrn, der in diesem Fall Reiseveranstalter zu Preisgleichheit auf allen Vertriebskanälen verpflichtet. Über UNISTER Travel UNISTER Travel wurde 2014 gegründet. Das neu formierte Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochter der UNISTER Holding in Leipzig und betreibt führende Online-Reisebüros wie Ab-In-Den-Urlaub.de, Fluege.de, Reisen.de, Hotelreservierung.de sowie den dynamischen Reiseveranstalter Urlaubstours. Mit mehr als 800 Mitarbeitern und einem vermittelten Reiseumsatz von rund zwei Milliarden Euro im vergangenen Jahr gehört UNISTER Travel zu den führenden Touristik-Unternehmen in Deutschland. Seite 2 von 2
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