Pressemitteilung downloaden - Unister

UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH
Dittrichring 18-20 · D-04109 Leipzig
IHR/-E ANSPRECHPARTNER/-IN
Dirk Rogl
Direktor Kommunikation
(Director Communications)
Pressemitteilung UNISTER Travel
Mehr Verlässlichkeit beim Urlaubsgeld
Statt komplizierter SEPA-Überweisung bietet Ab-In-Den-Urlaub.de seinen
treuen Kunden einfache Scheck-Auszahlung
Telefon +49 341 65050-23400
[email protected]
Leipzig
22. Februar 2016
Deutschlands beliebtes Online-Reisebüro Ab-In-Den-Urlaub.de belohnt seine
Kunden künftig via Scheck statt wie bislang per Überweisung für die Buchung
von Urlaubsreisen. Damit reagiert das Portal auf Komplikationen bei der
Auszahlung, die bedauerlicherweise bei der Ermittlung der komplexen SEPABankdaten entstehen können.
Ab-In-Den-Urlaub.de bietet vielen seiner treuen Kunden einen geldwerten
Vorteil, in dem ein Teil des Reisepreises nach Reiseende rückvergütet wird.
Die von dem Online-Reisebüro ausgelobten Urlaubs-Gutscheine erfreuen sich
wegen der einzigartigen Angebotsvielfalt bei Pauschalreisen und dem Service
„Made in Germany“ großer Beliebtheit und machen Ab-In-Den-Urlaub.de zu
einem der führenden Reise-Portale im deutschsprachigen Raum.
Ab-In-Den-Urlaub.de reagiert auf Kundenbeschwerden über Verzögerungen
bei der Auszahlung dieses Urlaubsgeldes. Leider war es uns trotz
gewissenhafter Arbeit bislang nicht in allen Fällen möglich, eine pünktliche
Auszahlung spätestens 28 Tage nach Urlaubsende sicherzustellen. Ab-In-DenUrlaub.de bedauert dies sehr. Der wichtigste Grund dafür ist die Komplexität
der Ermittlung korrekter Bankdaten, die nach Einführung des SEPA-Systems
im vergangenen Jahr spürbar gestiegen ist.
Dieses Problem ist nun behoben. Künftig zahlt Ab-In-den-Urlaub.de das
Urlaubsgeld standardmäßig via Scheck. Anders als die Bankdaten liegt die
Postadresse der Kunden nicht ausschließlich beim Veranstalter sondern eben
auch beim Reisebüro.
UNISTER TRAVEL
Betriebsgesellschaft mbH
Dittrichring 18-20
D-04109 Leipzig
Irritiert ist Ab-In-Den-Urlaub.de über einen Vorbericht des Senders NDR, der
am heutigen Abend in seiner TV-Sendung „Markt“ auch über eine Abmahnung
der Wettbewerbszentrale gegen das Gutschein-System berichten will. Der
Sender wurde vorab über die neue Auszahlungslogik informiert, greift dies in
GESCHÄFTSFÜHRER
Thomas Wagner
unister-travel.de
GERICHTSSTAND
Amtsgericht Leipzig, HRB29806
seinem Vorbericht aber leider nicht auf. UNISTER Travel, die Ab-In-denUrlaub.de über eine Tochtergesellschaft betreibt, ist selbst Mitglied in der
Wettbewerbszentrale und engagiert sich für fairen Wettbewerb in der
Touristik.
„Gern hätten wir die Wettbewerbszentrale direkt über unsere neue
Zahlmethode informiert“, sagt Thomas Wagner, Geschäftsführer von
UNISTER Travel. Im Sinne seiner Kunden werde UNISTER Travel
selbstverständlich an seinen Gutschein-Angeboten festhalten. Ob aus
juristischen Gründen die selbst gesteckte Auszahlungsfrist von 28 Tagen
gestrichen werden muss, wird nun geprüft. Gewünscht ist dies nicht. „Anders
als mancher Mitbewerber verpflichten wir uns im Sinne unserer Kunden
bislang aktiv zu diesem Zahlungsziel. Wir prüfen nun, ob und in welchem
Umfang wir dies ändern müssen“, so Wagner.
Hintergrund: Die nachträgliche Rückvergütung ist beim Vertrieb von
Pauschalreisen zumeist das einzige rechtlich probate Mittel, um Kunden in
den Genuss eines geldwerten Vorteils kommen zu lassen. Grund dafür ist die
gesetzliche definierte Preishoheit des Handelsherrn, der in diesem Fall
Reiseveranstalter zu Preisgleichheit auf allen Vertriebskanälen verpflichtet.
Über UNISTER Travel
UNISTER Travel wurde 2014 gegründet. Das neu formierte Unternehmen ist
eine hundertprozentige Tochter der UNISTER Holding in Leipzig und betreibt
führende Online-Reisebüros wie Ab-In-Den-Urlaub.de, Fluege.de, Reisen.de,
Hotelreservierung.de sowie den dynamischen Reiseveranstalter Urlaubstours.
Mit mehr als 800 Mitarbeitern und einem vermittelten Reiseumsatz von rund
zwei Milliarden Euro im vergangenen Jahr gehört UNISTER Travel zu den
führenden Touristik-Unternehmen in Deutschland.
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