Lebenspartnerrente

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Spida
Personalvorsorgestiftung
Bergstrasse 21
Postfach
CH-8044 Zürich
Spida
Personalvorsorgestiftung
Bergstrasse 21
Postfach
CH-8044 Zürich
Vertrag über eine eheähnliche Lebensgemeinschaft / Unterstützungsvertrag
Gemäss Leistungsreglement der Spida Personalvorsorgestiftung Art. 12.1 haben Versicherte, die in eheähnlichen Verhältnissen leben, Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, welche der Ehegattenrente nach Art. 11 entspricht.
Die Anspruchsbedingungen im Zeitpunkt des Todes der versicherten Person sind:
 wenn beide Partner unverheiratet, nicht eingetragene Partner und nicht miteinander verwandt sind;
 wenn die gegenseitige Unterstützungspflicht schriftlich vereinbart wurde und
 wenn bis zum Zeitpunkt des Todes während fünf Jahren eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem
Haushalt geführt wurde und der überlebende Partner das 40. Altersjahr zurückgelegt hat oder eine
Unterhaltspflicht für mindestens ein gemeinsames Kind besteht.
Kein Anspruch auf eine Lebenspartnerrente besteht, wenn der überlebende Lebenspartner eine Ehegattenoder eine Lebenspartnerrente von einer in- oder ausländischen Vorsorgeeinrichtung bezieht.
Meine Personalien:
Name Vorname
AHV-Nr.
Geburtsdatum
Zivilstand
Personalien meiner Partnerin / meines Partners:
Name Vorname
AHV-Nr.
Geburtsdatum
Zivilstand
Unsere Adresse:
Gemeinsamer Haushalt
seit dem
Strasse
PLZ Ort
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Die unterzeichnenden Personen bestätigen das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft sowie, dass sie an der vorgenannten Adresse und seit dem genannten Datum einen gemeinsamen Haushalt führen und ununterbrochen zusammenleben.
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen persönlichen und finanziellen Unterstützung für die Dauer der
Beziehung mit gemeinsamer Haushaltsführung. Jede Partei kommt nach ihren Kräften für die gemeinsamen
Lebenskosten, einschliesslich der Kosten des gemeinsamen Haushalts auf. Im Leistungsfall ist die Spida Personalvorsorgestiftung befugt, die Anspruchsberechtigung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt
des Todes der versicherten Person zu prüfen.
Die Unterschriften sind amtlich zu beglaubigen.
Ort und Datum
Unterschrift Antragsteller
Ort und Datum
Unterschrift Lebenspartner/in
Das schriftliche Gesuch auf eine Lebenspartnerleistung muss spätestens drei Monate nach dem Tod der versicherten Person bei der Spida Personalvorsorgestiftung, Bergstrasse 21, Postfach, 8044 Zürich, eingehen.
Mit dem schriftlichen Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
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Vertrag über eine eheähnliche Lebensgemeinschaft (falls nicht bereits eingereicht wurde)
Amtliche Todesurkunde
Aktueller Auszug aus dem Zivilstandesregister des Verstorbenen und des überlebenden Partners
Nachweis über den gemeinsamen Haushalt (Mietvertrag, Wohnsitzbestätigung beider Partner)
Bei gemeinsamen unterhaltspflichtigen Kinder (unter 18 Jahre), Kopien der Geburtsurkunden
Verfügung der AHV, des Unfallversicherers oder des Militärversicherers