Rauchmelder star – die Fakten

Rauchmelder star – die Fakten
03.12.2015
Aktuelles
Geräte und Systeme
Das Thema „Funk“ aber auch das allgemeine Thema „Rauchmelder“ wird zurzeit sehr kontrovers
diskutiert. Viele Diskutanten bewegen sich dabei auf dem Feld der Spekulation oder wiederholen
Gerüchte und Unwahrheiten, die im Internet zu dieser Thematik zahlreich zu finden sind. Aus
diesem Grund haben wir Ihnen nachfolgend fundierte und sachlich richtige Informationen
zusammengestellt und versucht, die wichtigsten Fragen bzw. Mythen zum Rauchmelderstar
aufzugreifen.
Fragen
Welche Daten werden vom Gerät erhoben?öffnen
Das Gerät führt folgende Prüfungen durch:
Funktionsprüfung: Das Gerät überprüft die Batteriespannung
sowie mittels Infrarotüberwachung die Raucheintrittsöffnungen.
Sollte es dabei ein Problem feststellen, erfolgen ein akustisches
und ein optisches Signal für den Nutzer und das Gerät sendet diese
Statusinformation zum Sendezeitpunkt am Monatsende an den
Datensammler.
Abstandskontrolle: Damit ein Rauchmelder ordnungsgemäß
funktionieren kann, muss um das Gerät ein Radius von mindestens
50cm frei von Hindernissen sein, damit im Brandfall der Rauch das
Gerät tatsächlich erreichen kann. Das Gerät hat drei
Ultraschallsensoren, die das Umfeld 1x pro Woche entsprechend
überwachen. Wird ein Gegenstand erkannt, erfolgen ein
akustisches und ein optisches Signal für den Nutzer und das Gerät
sendet zum Sendezeitpunkt eine entsprechende Nachricht an den
Datensammler.
Demontageerkennung: Bleibt der Rauchmelder länger als zwei
Wochen demontiert, erfolgen ein akustisches und ein optisches
Signal für den Nutzer und das Gerät sendet zum Sendezeitpunkt
eine entsprechende Nachricht an den Datensammler.
Welche Daten überträgt das Gerät?öffnen
Die Datenübertragung erfolgt am Monatsende (Sendezeitpunkt)
vom Rauchmelder zum Datensammler im Hausflur. Der monatlich
übertragene Rauchmelderstatus beinhaltet: das Montagedatum,
Geräteidentifikationsnummer, Konfigurationsdaten des
Rauchmelderstar, Gerätestatus (z.B. festgestellter Gerätefehler),
Informationen zum Verschmutzungsgrad der innen liegenden
Rauchkammer und eine Prüfzahl zur Sicherung einer fehlerfreien
Datenübertragung.
Mythen
Der Rauchmelder kann erkennen, ob sich Personen im Raum
befinden und erstellt so Bewegungsprofile der Bewohner.öffnen
Fakt: Das Gerät kann nicht feststellen, ob sich in der Wohnung
Personen aufhalten. Daher können auch keine Rückschlüsse auf
das Verhalten von bestimmten Personen gezogen werden. Der
Rauchmelderstar verfügt weder über Kameras noch über sonstige
Ausstattungen, die eine Überwachung der Wohnungsnutzer
ermöglichen würden. Gegenüber einer Ausstattung mit nichtfernprüfbaren Rauchmeldern wird die Privatsphäre der
Wohnungsnutzer sogar besser gewahrt, da die Wohnungen zur
vorgeschriebenen jährlichen Funktionsprüfung nicht betreten
werden müssen.
Im Rauchmelder befindet sich ein Mikrofon.öffnen
Fakt: Im Rauchmelder befindet sich kein Mikrofon sondern
lediglich ein Ultraschall-Sender/-Empfänger. Der Frequenzbereich
der menschlichen Stimme mit den Obertönen beträgt etwa 80 Hz
bis 12 kHz. Der verwendete Ultraschall-Sender/-Empfänger arbeitet
bei typischerweise 40 kHz. Der verwendete Frequenzbereich liegt
daher außerhalb des Bereichs für menschliche Sprache.
Der Rauchmelder kann von außen beeinflusst bzw. umkonfiguriert
werden.öffnen
Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich unidirektional vom
Rauchmelder zum Datensammler im Hausflur. Eine
Beeinflussung/Neukonfiguration von außen ist daher physisch nicht
möglich.
Der Rauchmelder star überträgt personenbezogene Datenöffnen
Fakt: Wie oben erläutert kann der Rauchmelderstar keine
personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG
(Bundesdatenschutzgesetz) erheben. Folglich kann er auch keine
personenbezogenen Daten übertragen.
Dies wurde bereits in zwei Gerichtsurteilen bestätigt (Amtsgericht
und Landgericht Köln). Das Bundesverfassungsgericht beschloss
am 8.12.2015 einstimmig die Verfassungsbeschwerde eines
Mieters gegen den Rauchmelderstar nicht zur Entscheidung
anzunehmen.
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