Rauchmelder star – die Fakten 03.12.2015 Aktuelles Geräte und Systeme Das Thema „Funk“ aber auch das allgemeine Thema „Rauchmelder“ wird zurzeit sehr kontrovers diskutiert. Viele Diskutanten bewegen sich dabei auf dem Feld der Spekulation oder wiederholen Gerüchte und Unwahrheiten, die im Internet zu dieser Thematik zahlreich zu finden sind. Aus diesem Grund haben wir Ihnen nachfolgend fundierte und sachlich richtige Informationen zusammengestellt und versucht, die wichtigsten Fragen bzw. Mythen zum Rauchmelderstar aufzugreifen. Fragen Welche Daten werden vom Gerät erhoben?öffnen Das Gerät führt folgende Prüfungen durch: Funktionsprüfung: Das Gerät überprüft die Batteriespannung sowie mittels Infrarotüberwachung die Raucheintrittsöffnungen. Sollte es dabei ein Problem feststellen, erfolgen ein akustisches und ein optisches Signal für den Nutzer und das Gerät sendet diese Statusinformation zum Sendezeitpunkt am Monatsende an den Datensammler. Abstandskontrolle: Damit ein Rauchmelder ordnungsgemäß funktionieren kann, muss um das Gerät ein Radius von mindestens 50cm frei von Hindernissen sein, damit im Brandfall der Rauch das Gerät tatsächlich erreichen kann. Das Gerät hat drei Ultraschallsensoren, die das Umfeld 1x pro Woche entsprechend überwachen. Wird ein Gegenstand erkannt, erfolgen ein akustisches und ein optisches Signal für den Nutzer und das Gerät sendet zum Sendezeitpunkt eine entsprechende Nachricht an den Datensammler. Demontageerkennung: Bleibt der Rauchmelder länger als zwei Wochen demontiert, erfolgen ein akustisches und ein optisches Signal für den Nutzer und das Gerät sendet zum Sendezeitpunkt eine entsprechende Nachricht an den Datensammler. Welche Daten überträgt das Gerät?öffnen Die Datenübertragung erfolgt am Monatsende (Sendezeitpunkt) vom Rauchmelder zum Datensammler im Hausflur. Der monatlich übertragene Rauchmelderstatus beinhaltet: das Montagedatum, Geräteidentifikationsnummer, Konfigurationsdaten des Rauchmelderstar, Gerätestatus (z.B. festgestellter Gerätefehler), Informationen zum Verschmutzungsgrad der innen liegenden Rauchkammer und eine Prüfzahl zur Sicherung einer fehlerfreien Datenübertragung. Mythen Der Rauchmelder kann erkennen, ob sich Personen im Raum befinden und erstellt so Bewegungsprofile der Bewohner.öffnen Fakt: Das Gerät kann nicht feststellen, ob sich in der Wohnung Personen aufhalten. Daher können auch keine Rückschlüsse auf das Verhalten von bestimmten Personen gezogen werden. Der Rauchmelderstar verfügt weder über Kameras noch über sonstige Ausstattungen, die eine Überwachung der Wohnungsnutzer ermöglichen würden. Gegenüber einer Ausstattung mit nichtfernprüfbaren Rauchmeldern wird die Privatsphäre der Wohnungsnutzer sogar besser gewahrt, da die Wohnungen zur vorgeschriebenen jährlichen Funktionsprüfung nicht betreten werden müssen. Im Rauchmelder befindet sich ein Mikrofon.öffnen Fakt: Im Rauchmelder befindet sich kein Mikrofon sondern lediglich ein Ultraschall-Sender/-Empfänger. Der Frequenzbereich der menschlichen Stimme mit den Obertönen beträgt etwa 80 Hz bis 12 kHz. Der verwendete Ultraschall-Sender/-Empfänger arbeitet bei typischerweise 40 kHz. Der verwendete Frequenzbereich liegt daher außerhalb des Bereichs für menschliche Sprache. Der Rauchmelder kann von außen beeinflusst bzw. umkonfiguriert werden.öffnen Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich unidirektional vom Rauchmelder zum Datensammler im Hausflur. Eine Beeinflussung/Neukonfiguration von außen ist daher physisch nicht möglich. Der Rauchmelder star überträgt personenbezogene Datenöffnen Fakt: Wie oben erläutert kann der Rauchmelderstar keine personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erheben. Folglich kann er auch keine personenbezogenen Daten übertragen. Dies wurde bereits in zwei Gerichtsurteilen bestätigt (Amtsgericht und Landgericht Köln). Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 8.12.2015 einstimmig die Verfassungsbeschwerde eines Mieters gegen den Rauchmelderstar nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zurück Sie möchten bei neuen Meldungen automatisch informiert werden? Dann erstellen Sie gleich Ihr Profil [] und wählen die Themen aus, zu denen Sie benachrichtigt werden möchten. BRUNATA-METRONA unterstützt Smart-HomeKompetenzzentrum Am 4. April fand im Zwickauer Erlenbad die Grundsteinlegung für das Kompetenzzentrum der Gesellschaft für Intelligente Infrastruktur Zwickau (GIIZ)... 21.04.2016 News Information zur Gesetzesänderung § 32 Mess- und Eichgesetz: Anzeigepflicht Durch das Gesetz zur Neuordnung des gesetzlichen Messwesens trat zum 1. 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