Anschreiben - Mobil in Duisburg

Der Oberbürgermeister
«Anrede»
«Vorname» «Familienname»
«Adresse»
«PLZ» «Ort»
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Duisburg, den 02.09.2015
Mobil in Duisburg - Mobilitätsbefragung
«Anrede»
sicher haben Sie bereits über die Medien davon Kenntnis bekommen, dass die Stadt Duisburg aktuell das Mobilitätsverhalten der Bürger untersucht. Die letzte Mobilitätsbefragung stammt aus dem
Jahr 2000, weshalb es dringend erforderlich ist, aktuelle Daten zu erhalten. Diese sind eine wichtige
Grundlage für die städtischen Planungen im Rad-, Fuß- und Kfz-Verkehr sowie bei der Entwicklung
von Wohn- und Wirtschaftsflächen.
Gemeinsam mit weiteren 20.000 Haushalten wurden Sie für diese Befragung zufällig ausgewählt.
Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Über Ihre Unterstützung würde ich mich sehr freuen,
denn mit jeder Rückmeldung steigt auch die Zuverlässigkeit der Ergebnisse.
Folgende Möglichkeiten können Sie zur Rückmeldung nutzen:
 Online -Fragebogen (www.mobil-in-duisburg.de, Ihr persönlicher Zugangscode: «Code»)
) Schriftlicher Fragebogen (Fragebogen und portofreies Antwortkuvert liegen bei, bitte Ausfüllhinweise auf Seite 2 beachten)
& Telefonische Teilnahme (bitte Telefonnummer im Fragebogen eintragen und zurücksenden)
Die Auswertung der Onlinefragebögen ist mit einem deutlich geringeren Arbeitsaufwand verbunden. Diesen Vorteil möchten wir an Sie weiter geben. Für die Teilnahme an der Onlinebefragung
erhalten Sie vom beauftragten Ingenieurbüro eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4,85 €.
In der Mobilitätsbefragung wird nach Ihren zurückgelegten Wegen, genutzten Verkehrsmitteln
(Pkw, Rad, …) und Wegezwecken (Einkaufen, Arbeit, ...) an einem normalen Werktag gefragt. Es ist
dabei auch von Interesse, wenn Sie keine Wege außer Haus hatten.
Als Dankeschön für Ihre Teilnahme haben Sponsoren attraktive Preise (z. B. ein Apple
iPad) zur Verfügung gestellt, die unter allen Teilnehmenden, egal ob online, schriftlich
oder telefonisch, verlost werden. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, hinterlassen Sie
bitte Ihre Adresse auf dem Antwortumschlag bzw. folgen den Anweisungen im Internet.
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie doch bitte einfach Herrn Althoff vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement an (0203 – 283 4204) oder schicken eine E-Mail ([email protected]).
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Link
Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
Wer gehört zu einem Haushalt?
Bitte machen Sie im Fragebogen Angaben für alle Haushaltsmitglieder. Dafür finden Sie im Fragebogen unterschiedliche
Spalten (Person A, Person B, usw.). Zu einem Haushalt gehören alle Personen, die dort gemeinsam leben, also auch Wohnund Lebensgemeinschaften.
Welcher Tag ist mein Stichtag?
Bitte füllen Sie den Fragebogen für einen Tag unter der Woche (Montag – Freitag) aus. Achten Sie darauf, dass es für Sie
ein normaler Tag ist. Es empfiehlt sich, den Bogen am selben Tag auszufüllen, den Sie als Ihren Stichtag ausgewählt haben.
Reicht es, wenn ich nur meine privaten Wege aufschreibe oder muss ich auch meine dienstlichen Wege auflisten?
Bitte schreiben Sie alle Wege des Stichtages auf! Hierbei ist es egal, ob es sich um dienstliche oder private Wege handelt,
ausgenommen Fahrten von Bus- und Taxifahrer(innen). Berücksichtigen Sie bitte auch kurze Wege, Rückwege sowie Wege, bei denen Sie Personen zu einem Ort bringen oder von diesem abholen!
Ich gehe nur kurz zum Einkaufen. Das ist nicht einmal 1km. Muss ich den Fragebogen trotzdem ausfüllen?
Ja. Füllen Sie den Fragebogen bitte aus! Wege müssen Sie immer dann angeben, wenn Sie ein Gebäude verlassen, egal
wie kurz die Strecken sind. Auch wenn Sie am Stichtag nur sehr kurze Wege durchführen, ist das eine wichtige Information.
Ich / meine Tochter / mein Sohn sind derzeit verreist. Müssen wir diesen Bogen auch ausfüllen?
Füllen Sie bitte den Fragebogen für alle die Personen Ihres Haushaltes aus, die zum Zeitpunkt der Befragung zu Hause
sind. Für die Person(en), die verreist ist (sind) kreuzen Sie die Frage "Am Stichtag war ich nicht außer Haus" an und kreuzen weiter „Andere Gründe“ an.
Was soll ich machen, wenn ich gar nicht so viele Wege mache?
Sie müssen nur so viele Wege eintragen, wie sie tatsächlich gemacht haben.
Informationen zum Datenschutz
Die Mobilitätsbefragung entspricht den Datenschutzbestimmungen der Stadt Duisburg. Datenschutzrechtliche Grundsätze
und Bestimmungen zum Datenschutz werden eingehalten.
Ihre Angaben werden mit dem Fragebogen in anonymisierter Form erfasst. Vergewissern Sie sich trotzdem bei allen Haushaltsmitgliedern darüber, dass diese damit einverstanden sind, wenn Sie Angaben zu deren Verkehrsverhalten in den
Fragebogen aufnehmen. Die Antwortumschläge, mit den von Ihnen ggf. für die Verlosung freiwillig angegebenen Namen
und Adressen, werden direkt nach dem Posteingang von den Fragebögen getrennt, damit die anonyme Verarbeitung der
Fragebögen gewährleistet ist.
Ortsangaben werden bei der Dateneingabe automatisch mit einem Code verschlüsselt. Damit ist gewährleistet, dass eine
Rückverfolgung der Daten und Identifikation zu Adressen einzelner Personen nach Erfassung in der automatisierten Datenverarbeitung nicht mehr möglich ist.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausschließlich anonym und nach Gruppen zusammengefasst dargestellt (z. B.
nach Verkehrsarten, Reisezwecken, Reiseweiten).
Die Daten werden ausschließlich zur Ermittlung des Verkehrsverhaltens erfasst und nicht für andere Zwecke verwendet.
Name, Vorname und Anschrift sind ausschließlich für die Teilnahme an der Verlosung erforderlich und werden nur für die
Vergabe der Preise genutzt; sie werden anschließend gelöscht. Die Fragebögen werden nach der Dateneingabe datenschutzgerecht vernichtet.
Die Stadt Duisburg und das Ingenieurbüro Helmert sind nicht berechtigt, die Daten ohne gesetzliche Grundlage an andere
Stellen zu übermitteln oder zu anderen Zwecken zu verwenden.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist. Es steht Ihnen frei, einzelne Fragen
nicht zu beantworten. Aus einer Nichtteilnahme an der Befragung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.
Wenn Sie an der Umfrage teilnehmen, erfolgt die Erhebung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 12 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) i.V.m. § 4 Abs. 1 DSG NRW
a)
zur Durchführung der Befragung
b)
zur Teilnahme an der Verlosung.
Die Rücksendung des Fragebogens mit den von Ihnen gemachten Angaben, kommt dabei einer Einwilligung zur Verarbeitung, insbesondere zur Speicherung und Nutzung der von Ihnen im Fragebogen gemachten Angaben, gleich.
Ein Widerruf dieser Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft ist jederzeit möglich, solange eindeutig identifizierbare personenbezogene Daten vorhanden sind.