Präsentation Vorsorgeauftrag und

Vorsorgeauftrag
Referent: Peter Voser
und
Patientenverfügung
Referentin: Dr. med. Eva Voser
16.11.2015
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Ausgangslage
Urteilsunfähigkeit
Stellvertretung
Erwachsenenschutzrechtliche
Massnahme - fremdbestimmt:
Bestellung Beistand durch KESB
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oder
Gesetzliche Vertretung durch
Familie oder Ernennungen eigener Vertreter – selbstbestimmt
durch: Vorsorgeauftrag oder
Patientenverfügung
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Grundidee – Eigene Vorsorge
• Stärkung des Individuums – auch der
Schwachen und Hilflosen
• Förderung des Selbstbestimmungsrechtes (Was kann ich selbst tun)
• Eigenverantwortliche Person soll durch
eigene Vorsorge den Staat entlasten
• Familiensolidarität fördern
• Vorsorgeauftrag anstatt Beistand durch
KESB
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Thema nur für Betagte ?
Verluste der Handlungsfähigkeit kann jede
Person ungeachtet ihres Alters treffen
 Unfall
 Krankheit
 Altersschwäche
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Stellvertretungsmöglichkeiten
•
•
•
•
Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag
Gesetzliche Stellvertretungen
Generalvollmacht (Anordnung: Über den Tod oder die
Handlungsunfähigkeit hinaus gültig)
• Spezialvollmacht (Anordnung: Über den Tod oder die
Handlungsunfähigkeit hinaus gültig)
– Vorsorgevollmacht
– Bankvollmacht
• Beistandschaft
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Vorsorgeauftrag - Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
• Einsetzung Vertreter
• Einsetzung Vertreter
– Natürliche Person
– Juristische Person
• Inhalt
– Personensorge
– Vermögenssorge
– Vertretung im Rechtsverkehr
• Hinterlegung
– KESB
– Registrierung Zivilstandsamt
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– Nur natürliche Person
• Inhalt
Beschränkt auf medizinische
Massnahmen
– Konkrete Anordnungen bei
Eintritt von Situationen
• „Hinterlegung“
– Eintragung auf der Versichertenkarte Krankenkasse
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Patientenverfügung
•
•
•
•
•
•
•
Einleitung
Hintergrund
Rechtliche Rahmenbedingungen
Patientenbeispiel
Form und Aufbewahrung
Inhalt
Linksammlung / Quelle
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Patientenverfügung
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Einleitung
• Wer von ihnen hat eine Patientenverfügung?
• Was ist eine Patientenverfügung?
– Instrument der Selbstbestimmung
• Wo sind die Grenzen einer
Patientenverfügung?
– Erstellung verlangt nach Auseinandersetzung mit
Krankheit und Tod
– Beratungsgespräch empfohlen
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Patientenverfügung
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Hintergrund
• Revidiertes Kinder- und
Erwachsenenschutzrecht seit 1.1.2013 in Kraft
– Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt
– Pflicht von Behandlungsteam nach einer
Patientenverfügung zu fragen
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Patientenverfügung
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Rechtliche Rahmenbedingungen
• Gesetzliche Grundlagen: ZGB Art. 370 ff.
– Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung
festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall
ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt.
– Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im
Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin
oder dem behandelnden Arzt die medizinischen
Massnahmen besprechen und in ihrem Namen
entscheiden soll.
• Verbindlichkeit - Sicherstellung der Einhaltung
• Urteilsfähigkeit
• Freiwilligkeit
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Patientenverfügung
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Patientenbeispiel
• Herr M. tritt in bewusstlosem, kritischen Zustand
nach einem Schlaganfall ins Spital ein
• Das Behandlungsteam ist sich nicht sicher, ob er
überleben wird
• Die Tochter macht das Behandlungsteam darauf
aufmerksam, dass Herr M. einmal gesagt habe, er
wolle nicht um jeden Preis am Leben erhalten
werden.
• Die Lebenspartnerin von Herr M. ist allerdings
anderer Meinung. Sie möchte, dass alles getan
wird, um Herr M. Leben zu verlängern.
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Patientenverfügung
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Form und Aufbewahrung
• Form
– Schriftlich (Formulare sind erlaubt)
– Erstelldatum
– Unterschrift
• Aufbewahrung
Quelle: FMH Patientenverfügung
– Je ein Exemplar beim Patienten, in der Krankengeschichte des
Hausarztes und Patientenstellvertreter
– Falls institutionelle oder professionelle Betreuung: zusätzlich
Spitex, Heim
– Kann auch bei einer Hinterlegungsstelle aufbewahrt werden
und den Hinterlegungsort in einem Ausweis festhalten
– Hinweis auf der Versichertenkarte
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Patientenverfügung
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Inhalt der Patientenverfügung
• Allgemein
– Motivationsgründe
– Persönliche Werthaltung
– Vertretungsberechtigte Personen
• Spezifische Situationen
• Aussagen zu weiteren Themen wie z.B. Organspende,
Autopsie aber auch organisatorische Anweisungen, z.B.
Kinderbetreuung oder Information an den Arbeitgeber,
etc.
• Es können keine Handlungen gefordert werden, welche
mit dem Recht nicht vereinbar sind (Bsp. aktive
Sterbehilfe)
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Motivationsgründe /
persönliche Werthaltung
Quelle: FMH Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Motivationsgründe
• Beschreibung der Motivation zur Erstellung der
Patientenverfügung mit eigenen Worten
• Meine aktuelle Situation
• Meine Einstellung zum Leben
• Meine Erfahrungen, meine Einstellung und meine
Befürchtungen bzgl. Krankheit, Sterben und Tod
• Was ich unter Lebensqualität verstehe; welche
Einschränkungen/Abhängigkeiten ich schwer
akzeptieren könnte
• Persönliche und/oder religiöse Überzeugungen, von
denen ich mich leiten lasse
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Patientenverfügung
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Vertretungsberechtigte Person
Quelle: FMH Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Spezifische Situation
•
•
•
•
•
•
Notfallmedizin/Wiederbelebung
Flüssigkeit und Nahrung
Beatmung
Weitere spezifische Behandlungen
Organspende
Obduktion/Autopsie
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Patientenverfügung
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Notfallmedizin / Wiederbelebung
Quelle: SRK Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Flüssigkeit und Nahrung
Quelle: SRK Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Beatmung
Quelle: SRK Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Weitere spezifische Behandlungen
Quelle: SRK Patientenverfügung
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Organspende
Quelle: SRK Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Obduktion / Autopsie
Quelle: SRK Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Patientenverfügung
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Keine Patientenverfügung
• Umfassende Information an die
vertretungsberechtigte Person
• Vertretungsberechtigte Personen – Reihenfolge
–
–
–
–
–
–
–
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Im Vorsorgeauftrag bezeichnete Personen
Beistand mit Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen
Ehegatte, eingetragene Partner in einem gemeinsamen Haushalt
Personen im gemeinsamen Haushalt
Nachkommen
Eltern
Geschwister
Patientenverfügung
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Linksammlung / Quelle
• FMH:
• SRK:
http://www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html
www.patientenverfügung-srk.ch
• Caritas Schweiz:
• Dargebotene Hand:
• Pro Senectute:
• Quelle:
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www.caritas.ch
www.143.ch
www.pro-senectute.ch
Medizin-Ethische Richtlinien Patientenverfügung, SAMW
Patientenverfügung
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag
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Ehegatten und eingetragene Partner –
gesetzliche Stellvertretung
Art. 374 ZGB
1 Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer
Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft
besteht.
2 Das Vertretungsrecht umfasst:
1. alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind;
2. die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte; und
3. nötigenfalls die Befugnis, die Post zu öffnen und zu erledigen.
3 Für Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung
muss der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner die
Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde einholen.
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag - Grundsätze
• Auftraggeber muss handlungsfähig sein
• Vorsorgeauftrag ist nicht wirksam, solange eine Person
urteilsfähig ist
• Beauftragung einer selbst bestimmten natürlichen oder
juristischen Person für
– die Personensorge
– die Vermögenssorge und
– die Vertretung im Rechtsverkehr
• Umschreibung der Aufgaben, Erteilung von Weisungen
• Festlegung der Entschädigungen
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Vorsorgeauftrag
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Beauftragte / mehrere Beauftragte
• Ernennung von Vertrauenspersonen - Ersatzpersonen
benennen für den Fall fehlender Eignung oder bei
Ablehnung oder Kündigung durch den Beauftragten
• Mehrere Vorsorgebeauftragte
– Alleiniges Handeln: Reihenfolge (z.B. Alter der Kinder)
– Gemeinsames Handeln: (Organisation, Stichentscheid
Erhaltung der Handlungsfähigkeit)
– Ablehnung durch einen Beauftragten (Auswirkungen?)
• Aufteilung von Aufgaben auf verschiedene Beauftragte Abgrenzungsproblematik (Personen- und Vermögensorge zum Beispiel bei Pflegeheimeintritt)
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Vorsorgeauftrag
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Beauftragte / mehrere Beauftragte
«Ich beauftrage in der Reihenfolge ihrer Aufzählung
folgende Personen mit meiner Personen- und
Vermögenssorge und der damit zusammenhängenden
Vertretung im Rechtsverkehr:
– «Personalien Beauftragter 1»
 «Personalien Beauftragter 2»
Aus der Kurzfassung des Musters für einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag der
zürcherischen Notariate.
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Vorsorgeauftrag
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Inhalt des Auftrages - Personensorge
Fürsorge um das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen und Schutz der Persönlichkeit
• Anstellung, Beaufsichtigung und Entlassung von
Haushalts- und Pflegepersonal
• Entscheid über Unterbringung in einem Spital oder
Heim
• Haushaltführung, Einkäufe, Empfang Post
• Vertretung bei medizinischen Massnahmen (wenn
keine separate Patientenverfügung)
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Inhalt des Auftrages- Vermögenssorge
Erhaltung und sachgerechte Verwendung des Vermögens und Erledigung der laufenden Geschäfte
• Zahlung von Forderungen und Einzug von Guthaben und
damit Verfügung über Konti
• Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens (Wertschriften, Liegenschaften usw.)
• Erwerb und Veräusserung von Grundstücken, Errichtung
und Erhöhung von Grundpfandrechten
• Geltendmachung von Sozialversicherungsansprüchen
und/oder wirtschaftlicher Hilfe
• Steuererklärungen einreichen
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Inhalt des Auftrages - Rechtsverkehr
Personensorge und Vermögenssorge muss mit der
«Vertretung im Rechtsverkehr» nach aussen verbunden werden, ansonst der mit der Personensorge
bzw. Vermögenssorge Beauftragte nur intern wirken
kann.
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Vorsorgeauftrag
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Inhalt – Umschreibung der Aufgabe
• Bestimmbarkeit der Aufgaben
• Umfassender Vorsorgeauftrag (alle drei
Bereiche)
• Vorsorgeauftrag für Teilbereiche
• Kurzversion = umfassender Vorsorgeauftrag (Nachfolgende zwei Folien: Beispiel Notariate
Kanton Zürich)
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag – Kurzversion (1)
«Der Vorsorgeauftrag und die damit zusammenhängende Vertretung im Rechtsverkehr
gilt in jeder Beziehung umfassend. Ich befreie gegenüber der Beauftragten sämtliche
einer Schweigepflicht unterstehenden Personen von der Schweigepflicht. Insbesondere
beinhaltet der Auftrag Folgendes:
a. Veranlassung aller für meine Gesundheit notwendigen Massnahmen und
Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Rechte.
b. Sicherstellung eines geordneten Alltags.
c. Wahrung meiner finanziellen Interessen, Verwaltung meines gesamten
Vermögens, Verfügungen darüber und Treffen sämtlicher damit
zusammenhängenden Massnahmen.
d. Erwerb, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum und Veranlassung
der entsprechenden Einschreibungen im Grundbuch.
e. Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Prozesshandlungen.
f. Entgegennahme, Öffnen und Bearbeiten sämtlicher für den Auftraggeber
bestimmten Post- und weiteren Zusendungen.
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag – Kurzversion (2)
g. Die Beauftragte darf keine Vermögenswerte des Auftraggebers unentgeltlich
veräussern, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken oder Zuwendungen
zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht.
h. Die Beauftragte ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Substituten und
Hilfspersonen beizuziehen.
Ich unterstelle den Vorsorgeauftrag dem schweizerischen Recht.
Der vorliegende Vorsorgeauftrag soll nach meinem Versterben als Vollmacht
über den Tod hinaus weiter bestehen.
Separat abgefasste Patientenverfügungen gehen dieser Urkunde vor.
(Aufnahme, wenn schon einmal ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde: Ich widerrufe
sämtliche früheren Vorsorgeaufträge.»
Aus der Kurzfassung des Musters für einen eigenhändigen
Vorsorgeauftrag der zürcherischen Notariate
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Vorsorgeauftrag
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Inhalt – Umschreibung der Aufgabe
• Detaillierte Version (Umfassendere Regelung nach den
Wünschen des Auftraggebers)
• Beispiele für mögliche Regelungen:
– Solange wie möglich mit Unterstützungen (wie
Spitex) im Haus bleiben. Wunsch nach einer
konkreten Pflegeeinrichtung.
– Verkauf Haus nur mit Zustimmung aller Nachkommen.
– Einräumung von Vorrechten zugunsten einzelner
Nachkommen bei einem Verkauf
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Vorsorgeauftrag
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Inhalt – Umschreibung der Aufgabe
– Vornahme von konkreten Geschenken oder von
Gelegenheitsgeschenken bis Fr...... jährlich
– Geschäftsführung in einem Einzelunternehmen.
– Vertretung Stimmrechte bei einer Aktiengesellschaft
oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit
konkretem „Notfallszenario“ für das Unternehmen
– Wichtige Massnahmen mit allen Nachkommen
besprechen. Schlussendlich entscheidet der
Vorsorgebeauftragte
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag – Konsultationen
Wenn eine Nachkomme beauftragt wird:
«Ich bitte meine Kinder sich für besonders wichtige, mich
persönlich oder mein Vermögen betreffende Entscheide
konsultativ untereinander abzusprechen. Im
Aussenverhältnis bleibt deswegen die Handlungs- und
Entscheidungsbefugnis des Beauftragten in keine Weise
eingeschränkt. Letzterer hat auf Anfrage jede gewünschte
Auskunft zu erteilen und umfassend Akteneinsicht zu
gewähren»
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Vorsorgeauftrag
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Inhalt des Auftrages - Weisungen
• Erteilung von Weisungen an den Beauftragten:
– Bestimmte Anlagepolitik anordnen
– Inventaraufnahme und Rechenschaftsablage
– Bisherige Spendengewohnheiten weiterführen
– Schenkungen anweisen
– Vorgehen beim Verkauf von Liegenschaften
bestimmen
– Auflösungsweise einer Wohnung vorschreiben
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag - Formen
1. Eigenhändige Form
Ist von der auftraggebenden
Person von Anfang bis Ende
von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu
unterzeichnen
2. Öffentliche Beurkundung
Ist von einer Urkundsperson
zu erstellen und zu beurkunden
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag - Aufhebung
• Kündigung des Auftrages durch die
beauftragte Person mit einer zweimonatigen
Kündigungsfrist, Art. 367 ZGB
• Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit, Art. 369
ZGB
• Widerruf in der Errichtungsform, Art. 362 ZGB
• Vernichtung der Urkunde über von
Vorsorgeauftrag, Art. 362 ZGB
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag – Validierung (1)
Art. 363 ZGB – Feststellung der Wirksamkeit des Auftrages
1 Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass eine Person urteilsunfähig
geworden ist, und ist ihr nicht bekannt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, so
erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt.
2 Liegt ein Vorsorgeauftrag vor, so prüft die Erwachsenenschutzbehörde,
ob:
1. dieser gültig errichtet worden ist;
2. die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit eingetreten sind;
3. die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist; und
4. weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind.
3 Nimmt die beauftragte Person den Vorsorgeauftrag an, so weist die
Behörde sie auf ihre Pflichten nach den Bestimmungen des
Obligationenrechts über den Auftrag hin und händigt ihr eine Urkunde aus,
die ihre Befugnisse wiedergibt.
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag – Validierung (2)
• Verfahren der KESB bis zur Wirksamkeit des
Auftrages dauert mindestens drei Monate
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag - Hinterlegung
• Kantonale Hinterlegungsmöglichkeiten:
Kanton Zürich, Hinterlegung bei der KESB am
Wohnort (Hinterlegungsgebühr: Fr. 150.00)
• Eintragungsmöglichkeit der Errichtung eines
Vorsorgeauftrages und des Hinterlegungsortes
beim Zivilstandsamt (Art. 361 Abs. 3 ZGB)
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Vorsorgeauftrag
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Vorsorgeauftrag – Mitwirkung KESB
• Validierung, Art. 363 ZGB
• Bestimmung der Entschädigung und Spesen (soweit im
Vorsorgeauftrag keine Regelung), Art. 366 ZGB
• Wegfall Vertretungsbefugnis bei Interessenkollision,
Art. 365 Abs. 3 ZGB
• Kontrolle Vorsorgebeauftragte bei Missständen oder
bei Pattsituationen bei mehreren uneinigen
Beauftragten, Art. 368 ZGB
• Auslegung des Vorsorgeauftrages und Ergänzung des
Auftrages in Nebenpunkten, Art. 364 ZGB
Auftrags-erteilung, Art. 392 ZGB
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Vorsorgeauftrag
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Schluss
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind für jede Person
sinnvoll.
Besten Dank für Ihr Interesse.
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