Vorsorgeauftrag Referent: Peter Voser und Patientenverfügung Referentin: Dr. med. Eva Voser 16.11.2015 1 Ausgangslage Urteilsunfähigkeit Stellvertretung Erwachsenenschutzrechtliche Massnahme - fremdbestimmt: Bestellung Beistand durch KESB 16.11.2015 oder Gesetzliche Vertretung durch Familie oder Ernennungen eigener Vertreter – selbstbestimmt durch: Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung 2 Grundidee – Eigene Vorsorge • Stärkung des Individuums – auch der Schwachen und Hilflosen • Förderung des Selbstbestimmungsrechtes (Was kann ich selbst tun) • Eigenverantwortliche Person soll durch eigene Vorsorge den Staat entlasten • Familiensolidarität fördern • Vorsorgeauftrag anstatt Beistand durch KESB 16.11.2015 3 Thema nur für Betagte ? Verluste der Handlungsfähigkeit kann jede Person ungeachtet ihres Alters treffen Unfall Krankheit Altersschwäche 16.11.2015 4 Stellvertretungsmöglichkeiten • • • • Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Gesetzliche Stellvertretungen Generalvollmacht (Anordnung: Über den Tod oder die Handlungsunfähigkeit hinaus gültig) • Spezialvollmacht (Anordnung: Über den Tod oder die Handlungsunfähigkeit hinaus gültig) – Vorsorgevollmacht – Bankvollmacht • Beistandschaft 16.11.2015 5 Vorsorgeauftrag - Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Patientenverfügung • Einsetzung Vertreter • Einsetzung Vertreter – Natürliche Person – Juristische Person • Inhalt – Personensorge – Vermögenssorge – Vertretung im Rechtsverkehr • Hinterlegung – KESB – Registrierung Zivilstandsamt 16.11.2015 – Nur natürliche Person • Inhalt Beschränkt auf medizinische Massnahmen – Konkrete Anordnungen bei Eintritt von Situationen • „Hinterlegung“ – Eintragung auf der Versichertenkarte Krankenkasse 6 Patientenverfügung • • • • • • • Einleitung Hintergrund Rechtliche Rahmenbedingungen Patientenbeispiel Form und Aufbewahrung Inhalt Linksammlung / Quelle 16.11.2015 Patientenverfügung 7 Einleitung • Wer von ihnen hat eine Patientenverfügung? • Was ist eine Patientenverfügung? – Instrument der Selbstbestimmung • Wo sind die Grenzen einer Patientenverfügung? – Erstellung verlangt nach Auseinandersetzung mit Krankheit und Tod – Beratungsgespräch empfohlen 16.11.2015 Patientenverfügung 8 Hintergrund • Revidiertes Kinder- und Erwachsenenschutzrecht seit 1.1.2013 in Kraft – Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt – Pflicht von Behandlungsteam nach einer Patientenverfügung zu fragen 16.11.2015 Patientenverfügung 9 Rechtliche Rahmenbedingungen • Gesetzliche Grundlagen: ZGB Art. 370 ff. – Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. – Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. • Verbindlichkeit - Sicherstellung der Einhaltung • Urteilsfähigkeit • Freiwilligkeit 16.11.2015 Patientenverfügung 10 Patientenbeispiel • Herr M. tritt in bewusstlosem, kritischen Zustand nach einem Schlaganfall ins Spital ein • Das Behandlungsteam ist sich nicht sicher, ob er überleben wird • Die Tochter macht das Behandlungsteam darauf aufmerksam, dass Herr M. einmal gesagt habe, er wolle nicht um jeden Preis am Leben erhalten werden. • Die Lebenspartnerin von Herr M. ist allerdings anderer Meinung. Sie möchte, dass alles getan wird, um Herr M. Leben zu verlängern. 16.11.2015 Patientenverfügung 11 Form und Aufbewahrung • Form – Schriftlich (Formulare sind erlaubt) – Erstelldatum – Unterschrift • Aufbewahrung Quelle: FMH Patientenverfügung – Je ein Exemplar beim Patienten, in der Krankengeschichte des Hausarztes und Patientenstellvertreter – Falls institutionelle oder professionelle Betreuung: zusätzlich Spitex, Heim – Kann auch bei einer Hinterlegungsstelle aufbewahrt werden und den Hinterlegungsort in einem Ausweis festhalten – Hinweis auf der Versichertenkarte 16.11.2015 Patientenverfügung 12 Inhalt der Patientenverfügung • Allgemein – Motivationsgründe – Persönliche Werthaltung – Vertretungsberechtigte Personen • Spezifische Situationen • Aussagen zu weiteren Themen wie z.B. Organspende, Autopsie aber auch organisatorische Anweisungen, z.B. Kinderbetreuung oder Information an den Arbeitgeber, etc. • Es können keine Handlungen gefordert werden, welche mit dem Recht nicht vereinbar sind (Bsp. aktive Sterbehilfe) 16.11.2015 Patientenverfügung 13 Motivationsgründe / persönliche Werthaltung Quelle: FMH Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 14 Motivationsgründe • Beschreibung der Motivation zur Erstellung der Patientenverfügung mit eigenen Worten • Meine aktuelle Situation • Meine Einstellung zum Leben • Meine Erfahrungen, meine Einstellung und meine Befürchtungen bzgl. Krankheit, Sterben und Tod • Was ich unter Lebensqualität verstehe; welche Einschränkungen/Abhängigkeiten ich schwer akzeptieren könnte • Persönliche und/oder religiöse Überzeugungen, von denen ich mich leiten lasse 16.11.2015 Patientenverfügung 15 Vertretungsberechtigte Person Quelle: FMH Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 16 Spezifische Situation • • • • • • Notfallmedizin/Wiederbelebung Flüssigkeit und Nahrung Beatmung Weitere spezifische Behandlungen Organspende Obduktion/Autopsie 16.11.2015 Patientenverfügung 17 Notfallmedizin / Wiederbelebung Quelle: SRK Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 18 Flüssigkeit und Nahrung Quelle: SRK Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 19 Beatmung Quelle: SRK Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 20 Weitere spezifische Behandlungen Quelle: SRK Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 21 Organspende Quelle: SRK Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 22 Obduktion / Autopsie Quelle: SRK Patientenverfügung 16.11.2015 Patientenverfügung 23 16.11.2015 Patientenverfügung 24 Keine Patientenverfügung • Umfassende Information an die vertretungsberechtigte Person • Vertretungsberechtigte Personen – Reihenfolge – – – – – – – 16.11.2015 Im Vorsorgeauftrag bezeichnete Personen Beistand mit Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen Ehegatte, eingetragene Partner in einem gemeinsamen Haushalt Personen im gemeinsamen Haushalt Nachkommen Eltern Geschwister Patientenverfügung 25 Linksammlung / Quelle • FMH: • SRK: http://www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html www.patientenverfügung-srk.ch • Caritas Schweiz: • Dargebotene Hand: • Pro Senectute: • Quelle: 16.11.2015 www.caritas.ch www.143.ch www.pro-senectute.ch Medizin-Ethische Richtlinien Patientenverfügung, SAMW Patientenverfügung 26 Vorsorgeauftrag 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 27 Ehegatten und eingetragene Partner – gesetzliche Stellvertretung Art. 374 ZGB 1 Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft besteht. 2 Das Vertretungsrecht umfasst: 1. alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind; 2. die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte; und 3. nötigenfalls die Befugnis, die Post zu öffnen und zu erledigen. 3 Für Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung muss der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde einholen. 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 28 Vorsorgeauftrag - Grundsätze • Auftraggeber muss handlungsfähig sein • Vorsorgeauftrag ist nicht wirksam, solange eine Person urteilsfähig ist • Beauftragung einer selbst bestimmten natürlichen oder juristischen Person für – die Personensorge – die Vermögenssorge und – die Vertretung im Rechtsverkehr • Umschreibung der Aufgaben, Erteilung von Weisungen • Festlegung der Entschädigungen 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 29 Beauftragte / mehrere Beauftragte • Ernennung von Vertrauenspersonen - Ersatzpersonen benennen für den Fall fehlender Eignung oder bei Ablehnung oder Kündigung durch den Beauftragten • Mehrere Vorsorgebeauftragte – Alleiniges Handeln: Reihenfolge (z.B. Alter der Kinder) – Gemeinsames Handeln: (Organisation, Stichentscheid Erhaltung der Handlungsfähigkeit) – Ablehnung durch einen Beauftragten (Auswirkungen?) • Aufteilung von Aufgaben auf verschiedene Beauftragte Abgrenzungsproblematik (Personen- und Vermögensorge zum Beispiel bei Pflegeheimeintritt) 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 30 Beauftragte / mehrere Beauftragte «Ich beauftrage in der Reihenfolge ihrer Aufzählung folgende Personen mit meiner Personen- und Vermögenssorge und der damit zusammenhängenden Vertretung im Rechtsverkehr: – «Personalien Beauftragter 1» «Personalien Beauftragter 2» Aus der Kurzfassung des Musters für einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag der zürcherischen Notariate. 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 31 Inhalt des Auftrages - Personensorge Fürsorge um das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen und Schutz der Persönlichkeit • Anstellung, Beaufsichtigung und Entlassung von Haushalts- und Pflegepersonal • Entscheid über Unterbringung in einem Spital oder Heim • Haushaltführung, Einkäufe, Empfang Post • Vertretung bei medizinischen Massnahmen (wenn keine separate Patientenverfügung) 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 32 Inhalt des Auftrages- Vermögenssorge Erhaltung und sachgerechte Verwendung des Vermögens und Erledigung der laufenden Geschäfte • Zahlung von Forderungen und Einzug von Guthaben und damit Verfügung über Konti • Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens (Wertschriften, Liegenschaften usw.) • Erwerb und Veräusserung von Grundstücken, Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Geltendmachung von Sozialversicherungsansprüchen und/oder wirtschaftlicher Hilfe • Steuererklärungen einreichen 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 33 Inhalt des Auftrages - Rechtsverkehr Personensorge und Vermögenssorge muss mit der «Vertretung im Rechtsverkehr» nach aussen verbunden werden, ansonst der mit der Personensorge bzw. Vermögenssorge Beauftragte nur intern wirken kann. 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 34 Inhalt – Umschreibung der Aufgabe • Bestimmbarkeit der Aufgaben • Umfassender Vorsorgeauftrag (alle drei Bereiche) • Vorsorgeauftrag für Teilbereiche • Kurzversion = umfassender Vorsorgeauftrag (Nachfolgende zwei Folien: Beispiel Notariate Kanton Zürich) 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 35 Vorsorgeauftrag – Kurzversion (1) «Der Vorsorgeauftrag und die damit zusammenhängende Vertretung im Rechtsverkehr gilt in jeder Beziehung umfassend. Ich befreie gegenüber der Beauftragten sämtliche einer Schweigepflicht unterstehenden Personen von der Schweigepflicht. Insbesondere beinhaltet der Auftrag Folgendes: a. Veranlassung aller für meine Gesundheit notwendigen Massnahmen und Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Rechte. b. Sicherstellung eines geordneten Alltags. c. Wahrung meiner finanziellen Interessen, Verwaltung meines gesamten Vermögens, Verfügungen darüber und Treffen sämtlicher damit zusammenhängenden Massnahmen. d. Erwerb, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum und Veranlassung der entsprechenden Einschreibungen im Grundbuch. e. Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Prozesshandlungen. f. Entgegennahme, Öffnen und Bearbeiten sämtlicher für den Auftraggeber bestimmten Post- und weiteren Zusendungen. 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 36 Vorsorgeauftrag – Kurzversion (2) g. Die Beauftragte darf keine Vermögenswerte des Auftraggebers unentgeltlich veräussern, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken oder Zuwendungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht. h. Die Beauftragte ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Substituten und Hilfspersonen beizuziehen. Ich unterstelle den Vorsorgeauftrag dem schweizerischen Recht. Der vorliegende Vorsorgeauftrag soll nach meinem Versterben als Vollmacht über den Tod hinaus weiter bestehen. Separat abgefasste Patientenverfügungen gehen dieser Urkunde vor. (Aufnahme, wenn schon einmal ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde: Ich widerrufe sämtliche früheren Vorsorgeaufträge.» Aus der Kurzfassung des Musters für einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag der zürcherischen Notariate 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 37 Inhalt – Umschreibung der Aufgabe • Detaillierte Version (Umfassendere Regelung nach den Wünschen des Auftraggebers) • Beispiele für mögliche Regelungen: – Solange wie möglich mit Unterstützungen (wie Spitex) im Haus bleiben. Wunsch nach einer konkreten Pflegeeinrichtung. – Verkauf Haus nur mit Zustimmung aller Nachkommen. – Einräumung von Vorrechten zugunsten einzelner Nachkommen bei einem Verkauf 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 38 Inhalt – Umschreibung der Aufgabe – Vornahme von konkreten Geschenken oder von Gelegenheitsgeschenken bis Fr...... jährlich – Geschäftsführung in einem Einzelunternehmen. – Vertretung Stimmrechte bei einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit konkretem „Notfallszenario“ für das Unternehmen – Wichtige Massnahmen mit allen Nachkommen besprechen. Schlussendlich entscheidet der Vorsorgebeauftragte 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 39 Vorsorgeauftrag – Konsultationen Wenn eine Nachkomme beauftragt wird: «Ich bitte meine Kinder sich für besonders wichtige, mich persönlich oder mein Vermögen betreffende Entscheide konsultativ untereinander abzusprechen. Im Aussenverhältnis bleibt deswegen die Handlungs- und Entscheidungsbefugnis des Beauftragten in keine Weise eingeschränkt. Letzterer hat auf Anfrage jede gewünschte Auskunft zu erteilen und umfassend Akteneinsicht zu gewähren» 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 40 Inhalt des Auftrages - Weisungen • Erteilung von Weisungen an den Beauftragten: – Bestimmte Anlagepolitik anordnen – Inventaraufnahme und Rechenschaftsablage – Bisherige Spendengewohnheiten weiterführen – Schenkungen anweisen – Vorgehen beim Verkauf von Liegenschaften bestimmen – Auflösungsweise einer Wohnung vorschreiben 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 41 Vorsorgeauftrag - Formen 1. Eigenhändige Form Ist von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen 2. Öffentliche Beurkundung Ist von einer Urkundsperson zu erstellen und zu beurkunden 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 42 Vorsorgeauftrag - Aufhebung • Kündigung des Auftrages durch die beauftragte Person mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist, Art. 367 ZGB • Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit, Art. 369 ZGB • Widerruf in der Errichtungsform, Art. 362 ZGB • Vernichtung der Urkunde über von Vorsorgeauftrag, Art. 362 ZGB 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 43 Vorsorgeauftrag – Validierung (1) Art. 363 ZGB – Feststellung der Wirksamkeit des Auftrages 1 Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist, und ist ihr nicht bekannt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, so erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt. 2 Liegt ein Vorsorgeauftrag vor, so prüft die Erwachsenenschutzbehörde, ob: 1. dieser gültig errichtet worden ist; 2. die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit eingetreten sind; 3. die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist; und 4. weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind. 3 Nimmt die beauftragte Person den Vorsorgeauftrag an, so weist die Behörde sie auf ihre Pflichten nach den Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag hin und händigt ihr eine Urkunde aus, die ihre Befugnisse wiedergibt. 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 44 Vorsorgeauftrag – Validierung (2) • Verfahren der KESB bis zur Wirksamkeit des Auftrages dauert mindestens drei Monate 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 45 Vorsorgeauftrag - Hinterlegung • Kantonale Hinterlegungsmöglichkeiten: Kanton Zürich, Hinterlegung bei der KESB am Wohnort (Hinterlegungsgebühr: Fr. 150.00) • Eintragungsmöglichkeit der Errichtung eines Vorsorgeauftrages und des Hinterlegungsortes beim Zivilstandsamt (Art. 361 Abs. 3 ZGB) 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 46 Vorsorgeauftrag – Mitwirkung KESB • Validierung, Art. 363 ZGB • Bestimmung der Entschädigung und Spesen (soweit im Vorsorgeauftrag keine Regelung), Art. 366 ZGB • Wegfall Vertretungsbefugnis bei Interessenkollision, Art. 365 Abs. 3 ZGB • Kontrolle Vorsorgebeauftragte bei Missständen oder bei Pattsituationen bei mehreren uneinigen Beauftragten, Art. 368 ZGB • Auslegung des Vorsorgeauftrages und Ergänzung des Auftrages in Nebenpunkten, Art. 364 ZGB Auftrags-erteilung, Art. 392 ZGB 16.11.2015 Vorsorgeauftrag 47 Schluss Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind für jede Person sinnvoll. Besten Dank für Ihr Interesse. 16.11.2015 48
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