Steuerverwaltung Rechtsabteilung AUSKUNFT AUS DEN STEUERDATEN - AMTSHILFE STAND: 19.1.2016 Auskunftsberechtigung Inhalt AHV - Ausgleichskassen „Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und das im Betrieb eingesetzte eigene Kapital“ Ermittlung des Reinvermögens bei nichterwerbstätigen AHV-Pflichtigen; „Zusammenarbeit“ mit Ausgleichskasse Einkommen, die nicht gemäss Schwarzarbeitsgesetz deklariert worden sind. Auszahlung von Mutterschaftsbeiträgen AHV - Ausgleichskassen AHV - Ausgleichskassen AHV - Ausgleichskassen Alimentenhilfestellen des Kantons Zürich Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (im Auftrag des Bundesamtes für Migration) Amt für Mittel- und Hochschulen (siehe auch unter „Stipendienstellen“) Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitslosenversicherung Behörden, die Bundesgesetz über die Landwirtschaft vollziehen Behörden, welche KVG vollziehen. Bundesbehörden, die mit der Ver- Rechtliche Grundlage Art. 9 Abs. 3 AHVG (SR 831.10) Art. 27 Abs. 2 AHVV (SR 831.101) Art. 29 Abs. 3 und 4 AHVV (SR 831.101) Art. 12 Abs. 1 BGSA (SR 822.41) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Art. 1 EOG (SR 834.1) Zur Klärung des Alimenten- § 147 Abs. 2 StG Inkassos Weisung DFS vom Notwendige Auskünfte, insb. 19.10.2009 (Anhang) steuerbares Einkommen und Vermögen Erleichterte Einbürgerung; Ermächtigung der Daten gemäss „Erhebungseinbürgerungswilligen bericht“ Person (Formular BFM) „Sämtliche für die Ermittlung § 20a Stipendienvervon Stipendienansprüchen ordnung (RB 416.11) notwendigen Steuerdaten gemäss den Veranlagungsprotokollen für die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern“ (Veranlagungsprotokolle) Feststellungen im ZusamArt. 11 Abs. 2 BGSA menhang mit Schwarzarbeit (SR 822.41) § 1 RRV zum BGS (RB 823.20) Auskünfte gemäss Art. 32 Art. 32 ATSG (SR ATSG. 830.1) Art. 1 AVIG (SR 837) Auskünfte, die für Vollzug Art. 184 Abs. 1 LwG des Gesetzes erforderlich (SR 910.1) sind. „die für den Vollzug dieses § 2a Abs. 1 KVG-TG Gesetzes erforderlichen Da- (RB 832.1) ten “ Erteilung der benötigten Art. 30 Abs. 1 VStR 2/6 Auskunftsberechtigung Inhalt folgung und Beurteilung von Verwaltungsstrafsachen im Sinn des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht betraut sind. Betreibungsamt Auskünfte sowie Einblick in amtliche Akten, die für Strafverfolgung für Bedeutung sein können. Im Pfändungsverfahren: „Behörden sind im gleichen Umfang auskunftspflichtig wie der Schuldner.“ Steuerfaktoren Bundeskriminalpolizei / Bundesamt für Polizei Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössische Zollverwaltung Steuerfaktoren Auskünfte, die für den Vollzug des Zollgesetzes notwendig sind. Einwohnerkontrollen Auskünfte im Zusammenhang mit Ein-/Ausreise und Familiennachzug von Ausländern (für den Vollzug des Bundesgesetzes „notwendig“) Finanzverwaltungen anderer Kan- Alle im Zusammenhang mit tone dem Inkasso von Steuerforderungen (direkte Steuern) erforderlichen Daten. Fürsorgebehörden des Kantons Steuerfaktoren im ZusamAargau menhang mit Alimenteninkasso Finanzverwaltung Kanton Thurgau Steuerfaktoren im Zusamund der Gemeinden menhang mit dem Inkasso von Forderungen des Kantons gegenüber Dritten und öffentlich-rechtlicher Forderungen der Gemeinden Finanzverwaltung Kanton Thurgau Erforderliche Auskünfte zur (bzw. Inkassostelle für Rückerstattung Rückerstattung von unentunentgeltliche Rechtspflege) geltlicher Rechtspflege. Rechtliche Grundlage (SR 313.0) Art. 91 Abs. 5 SchKG Art. 4 Abs. 1 lit.c ZentG (SR 360) Art. 4 Abs. 1 lit.e Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei (SR 360.1) § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 28.1.1994 Art. 141b ZG (SR 631.0) Art. 97 Abs. 2 AuG (SR 142.20) Art. 39 Abs. 2 StHG Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang) § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 19.10.2009 § 81a Abs. 2 VRG / §§ 36 Abs. 2 und 49 Abs. 2 ZSRG 3/6 Auskunftsberechtigung Fürsorgebehörden der Kantone Aargau Appenzell Innerrhoden / Ausserrhoden Basel-Stadt Basel-Landschaft Glarus Graubünden Schaffhausen St. Gallen Thurgau Zürich Fürsorgebehörden der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt Fürsorgebehörden des Kantons Luzern Fürsorgebehörden der Kantone Thurgau und St. Gallen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Aargau Gerichtsbehörden des Kantons Basel-Landschaft Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Graubünden Inhalt Rechtliche Grundlage Steuerfaktoren im Zusam§ 147 Abs. 2 StG menhang mit Verwandtenun- Weisung DFS vom terstützung im Sozialhilfever- 27.9.1999 / fahren 19.10.2009 (Anhang) SG: Auch im Zusammenhang mit Klärung des Anspruchs auf Elternbeiträge Steuerfaktoren im Zusammenhang mit der Klärung des Anspruchs auf Rückerstattung von Unterstützungsleistungen Steuerfaktoren im Zusammenhang mit der Abklärung der Voraussetzungen für Sozialhilfe und deren Rückerstattung sowie die Prüfung der Verwandtenunterstützung Steuerfaktoren sowie Reineinkommen- und vermögen im Zusammenhang mit Rückerstattungen von Sozialhilfe und Alimentenbevorschussungen durch Private Steuerfaktoren im Zusammenhang mit Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Inkasso von Verfahrensgebühren Steuerfaktoren im Zusammenhang mit Rückerstattung unentgeltlicher Prozessführung Steuerbares Einkommen und Vermögen zur Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege und des damit zusammenhän- Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang) § 35 Abs. 3 StV § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 19.10.2009 § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang) § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang) § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang) 4/6 Auskunftsberechtigung Inhalt genden Inkassos Gerichtsbehörden des Kantons Steuerfaktoren im ZusamLuzern menhang mit der Abklärung von Unterhaltsansprüchen Gerichtsbehörden des Kantons Uri Steuerfaktoren im Zusammenhang mit der Beurteilung der finanziellen Ansprüche bei ehe- und familienrechtlichen Verfahren sowie Rückzahlung von unentgeltlicher Rechtspflege Grundbuchamt Steuerwert der Liegenschaft bzw. steuerbares Vermögen zur Berechnung der Gebühren Inventarbehörde Jugendanwaltschaft Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Konkursamt Konkursamt Migrationsamt Notariate Auskünfte aus den Steuerakten, die für die Inventaraufnahme erforderlich sind. Bekanntgabe der Steuerfaktoren der Inhaber der elterlichen Sorge im Zusammenhang mit Bemessung des Elternbeitrages an die Kosten der Fremdplatzierung Notwendige Auskünfte Einsicht in die Steuerakten von konkursiten Steuerpflichtigen Im Konkursverfahren: „Behörden sind im gleichen Umfang auskunftspflichtig wie der Schuldner.“ „Die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Daten und Informationen“ Steuerwert der Liegenschaft bzw. steuerbares Vermögen zur Berechnung der Gebühren Rechtliche Grundlage § 35 Abs. 3 StV § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 14.12.2004 (§§ 10 Abs. 2 und 15 Abs. 3 GGG, RB 632.1) § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 17.1.1995 § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 29.6.1994 Art. 448 Abs. 4 ZGB § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 14.12.2004 Art. 222 Abs. 5 SchKG Art. 97 Abs. 2 AuG (SR 142.20) Weisung DFS vom 19.10.2009 § 147 Abs. 2 StG Weisung DFS vom 14.12.2004 (§§ 10 Abs. 2 und 15 5/6 Auskunftsberechtigung Obergericht des Kantons Zürich Inhalt Bekanntgabe der Steuerfaktoren im Zusammenhang mit Inkasso früher abgeschriebener Gerichtskosten Rechnungsprüfungskommissionen Einsicht in Staatssteuertader Gemeinden belle und Rückstandsliste Sozialversicherungseinrichtungen, Auskünfte, die erforderlich die dem ATSG unterstehen. sind für: - Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen; - Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge; - Festsetzung und Bezug der Beiträge; - Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte Steuerbehörden von Bund und Umfassende AuskunftsKantonen pflicht Stiftungsaufsichtsbehörden Stipendienstellen der Kantone BS, FR, GR, NE, VD, BE, TI, GE, GL, JU, AR, BL; LU, AG, SG, ZH, UR (Konkordatskantone) Straf- und Zivilgerichte der Kantone Thurgau und St. Gallen Rechtliche Grundlage Abs. 3 GGG, RB 632.1) § 147 Abs. 2 StG Schreiben DFS vom 2.9.2014 § 24 Abs. 2 GemG (RB 131.1) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Rundschreiben Nr. 2/2005 Ziff. 3 (AHV, EL, IV) Art. 111 Abs. 1 DBG / Art. 39 StHG / Art. 54 MWStG Art. 87 BVG Auskünfte, die erforderlich sind für: - die Kontrolle der Erfassung der Arbeitgeber; - Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen; - Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge; - Festsetzung und Bezug der Beiträge; - Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte. Sämtliche für die Ermittlung Art. 4 Abs. 2 der Invon Stipendienansprüchen terkantonalen Vereinnotwendigen Steuerdaten barung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (RB 416.12) Steuerfaktoren im Zusam§ 147 Abs. 2 StG menhang mit Gesuch um § 35 StV unentgeltliche ProzessfühWeisung DFS vom 6/6 Auskunftsberechtigung Inhalt rung Strafverfolgungsbehörden Gemäss Anfrage; Vorbehalt: „überwiegende öffentliche oder private Geheimhaltungsinteressen“ (allenfalls sind Rechtliche Grundlage 18.5.2000 / Weisung DFS vom 19.10.2009 (Anhang) Art. 194 Abs. 2 StPO/ Art. 34 Abs. 3 StGB Weisung DFS vom 14.12.2005 Daten von nicht Beteiligten, z.B. Ehepartnern, einzuschwärzen) Wehrpflichtersatzbehörde Zweckdienliche Mitteilungen, Art. 24 Abs. 2 lit.c benötigte Auskünfte und Ak- WPEG (SR 661) teneinsicht
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