Auskunftsberechtigung Inhalt Rechtliche Grundla

Steuerverwaltung
Rechtsabteilung
AUSKUNFT AUS DEN STEUERDATEN - AMTSHILFE
STAND: 19.1.2016
Auskunftsberechtigung
Inhalt
AHV - Ausgleichskassen
„Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und das
im Betrieb eingesetzte eigene Kapital“
Ermittlung des Reinvermögens bei nichterwerbstätigen
AHV-Pflichtigen; „Zusammenarbeit“ mit Ausgleichskasse
Einkommen, die nicht gemäss Schwarzarbeitsgesetz
deklariert worden sind.
Auszahlung von Mutterschaftsbeiträgen
AHV - Ausgleichskassen
AHV - Ausgleichskassen
AHV - Ausgleichskassen
Alimentenhilfestellen des Kantons
Zürich
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (im Auftrag des
Bundesamtes für Migration)
Amt für Mittel- und Hochschulen
(siehe auch unter „Stipendienstellen“)
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitslosenversicherung
Behörden, die Bundesgesetz über
die Landwirtschaft vollziehen
Behörden, welche KVG vollziehen.
Bundesbehörden, die mit der Ver-
Rechtliche Grundlage
Art. 9 Abs. 3 AHVG
(SR 831.10)
Art. 27 Abs. 2 AHVV
(SR 831.101)
Art. 29 Abs. 3 und 4
AHVV
(SR 831.101)
Art. 12 Abs. 1 BGSA
(SR 822.41)
Art. 32 ATSG (SR
830.1) Art. 1 EOG
(SR 834.1)
Zur Klärung des Alimenten- § 147 Abs. 2 StG
Inkassos
Weisung DFS vom
Notwendige Auskünfte, insb. 19.10.2009 (Anhang)
steuerbares Einkommen und
Vermögen
Erleichterte Einbürgerung;
Ermächtigung der
Daten gemäss „Erhebungseinbürgerungswilligen
bericht“
Person (Formular
BFM)
„Sämtliche für die Ermittlung § 20a Stipendienvervon Stipendienansprüchen
ordnung (RB 416.11)
notwendigen Steuerdaten
gemäss den Veranlagungsprotokollen für die direkte
Bundessteuer sowie die
Staats- und Gemeindesteuern“
(Veranlagungsprotokolle)
Feststellungen im ZusamArt. 11 Abs. 2 BGSA
menhang mit Schwarzarbeit (SR 822.41)
§ 1 RRV zum BGS
(RB 823.20)
Auskünfte gemäss Art. 32
Art. 32 ATSG (SR
ATSG.
830.1) Art. 1 AVIG
(SR 837)
Auskünfte, die für Vollzug
Art. 184 Abs. 1 LwG
des Gesetzes erforderlich
(SR 910.1)
sind.
„die für den Vollzug dieses
§ 2a Abs. 1 KVG-TG
Gesetzes erforderlichen Da- (RB 832.1)
ten “
Erteilung der benötigten
Art. 30 Abs. 1 VStR
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Auskunftsberechtigung
Inhalt
folgung und Beurteilung von Verwaltungsstrafsachen im Sinn des
Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht betraut sind.
Betreibungsamt
Auskünfte sowie Einblick in
amtliche Akten, die für Strafverfolgung für Bedeutung
sein können.
Im Pfändungsverfahren:
„Behörden sind im gleichen
Umfang auskunftspflichtig
wie der Schuldner.“
Steuerfaktoren
Bundeskriminalpolizei / Bundesamt für Polizei
Eidgenössische Finanzverwaltung
Eidgenössische Zollverwaltung
Steuerfaktoren
Auskünfte, die für den Vollzug des Zollgesetzes notwendig sind.
Einwohnerkontrollen
Auskünfte im Zusammenhang mit Ein-/Ausreise und
Familiennachzug von Ausländern (für den Vollzug des
Bundesgesetzes „notwendig“)
Finanzverwaltungen anderer Kan- Alle im Zusammenhang mit
tone
dem Inkasso von Steuerforderungen (direkte Steuern)
erforderlichen Daten.
Fürsorgebehörden des Kantons
Steuerfaktoren im ZusamAargau
menhang mit Alimenteninkasso
Finanzverwaltung Kanton Thurgau Steuerfaktoren im Zusamund der Gemeinden
menhang mit dem Inkasso
von Forderungen des Kantons gegenüber Dritten und
öffentlich-rechtlicher Forderungen der Gemeinden
Finanzverwaltung Kanton Thurgau Erforderliche Auskünfte zur
(bzw. Inkassostelle für Rückerstattung
Rückerstattung von unentunentgeltliche Rechtspflege)
geltlicher Rechtspflege.
Rechtliche Grundlage
(SR 313.0)
Art. 91 Abs. 5 SchKG
Art. 4 Abs. 1 lit.c
ZentG (SR 360)
Art. 4 Abs. 1 lit.e Verordnung über die
Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt
für Polizei (SR 360.1)
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
28.1.1994
Art. 141b ZG
(SR 631.0)
Art. 97 Abs. 2 AuG
(SR 142.20)
Art. 39 Abs. 2 StHG
Weisung DFS vom
19.10.2009 (Anhang)
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
19.10.2009
§ 81a Abs. 2 VRG /
§§ 36 Abs. 2 und 49
Abs. 2 ZSRG
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Auskunftsberechtigung
Fürsorgebehörden der Kantone
 Aargau
 Appenzell Innerrhoden / Ausserrhoden
 Basel-Stadt
 Basel-Landschaft
 Glarus
 Graubünden
 Schaffhausen
 St. Gallen
 Thurgau
 Zürich
Fürsorgebehörden der Kantone
Aargau, Basel-Landschaft und
Basel-Stadt
Fürsorgebehörden des Kantons
Luzern
Fürsorgebehörden der Kantone
Thurgau und St. Gallen
Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Aargau
Gerichtsbehörden des Kantons
Basel-Landschaft
Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Graubünden
Inhalt
Rechtliche Grundlage
Steuerfaktoren im Zusam§ 147 Abs. 2 StG
menhang mit Verwandtenun- Weisung DFS vom
terstützung im Sozialhilfever- 27.9.1999 /
fahren
19.10.2009 (Anhang)
SG: Auch im Zusammenhang mit Klärung des Anspruchs auf Elternbeiträge
Steuerfaktoren im Zusammenhang mit der Klärung
des Anspruchs auf Rückerstattung von Unterstützungsleistungen
Steuerfaktoren im Zusammenhang mit der Abklärung
der Voraussetzungen für
Sozialhilfe und deren Rückerstattung sowie die Prüfung
der Verwandtenunterstützung
Steuerfaktoren sowie Reineinkommen- und vermögen
im Zusammenhang mit
Rückerstattungen von Sozialhilfe und Alimentenbevorschussungen durch Private
Steuerfaktoren im Zusammenhang mit Gesuch um
unentgeltliche Prozessführung und Inkasso von Verfahrensgebühren
Steuerfaktoren im Zusammenhang mit Rückerstattung
unentgeltlicher Prozessführung
Steuerbares Einkommen
und Vermögen zur Prüfung
des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege und
des damit zusammenhän-
Weisung DFS vom
19.10.2009 (Anhang)
§ 35 Abs. 3 StV
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
19.10.2009
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
19.10.2009 (Anhang)
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
19.10.2009 (Anhang)
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
19.10.2009 (Anhang)
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Auskunftsberechtigung
Inhalt
genden Inkassos
Gerichtsbehörden des Kantons
Steuerfaktoren im ZusamLuzern
menhang mit der Abklärung
von Unterhaltsansprüchen
Gerichtsbehörden des Kantons Uri Steuerfaktoren im Zusammenhang mit der Beurteilung
der finanziellen Ansprüche
bei ehe- und familienrechtlichen Verfahren sowie Rückzahlung von unentgeltlicher
Rechtspflege
Grundbuchamt
Steuerwert der Liegenschaft
bzw. steuerbares Vermögen
zur Berechnung der Gebühren
Inventarbehörde
Jugendanwaltschaft
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Konkursamt
Konkursamt
Migrationsamt
Notariate
Auskünfte aus den Steuerakten, die für die Inventaraufnahme erforderlich
sind.
Bekanntgabe der Steuerfaktoren der Inhaber der elterlichen Sorge im Zusammenhang mit Bemessung des Elternbeitrages an die Kosten
der Fremdplatzierung
Notwendige Auskünfte
Einsicht in die Steuerakten
von konkursiten Steuerpflichtigen
Im Konkursverfahren: „Behörden sind im gleichen Umfang auskunftspflichtig wie
der Schuldner.“
„Die für den Vollzug dieses
Gesetzes notwendigen Daten und Informationen“
Steuerwert der Liegenschaft
bzw. steuerbares Vermögen
zur Berechnung der Gebühren
Rechtliche Grundlage
§ 35 Abs. 3 StV
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
19.10.2009 (Anhang
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
14.12.2004
(§§ 10 Abs. 2 und 15
Abs. 3 GGG, RB
632.1)
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
17.1.1995
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
29.6.1994
Art. 448 Abs. 4 ZGB
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
14.12.2004
Art. 222 Abs. 5
SchKG
Art. 97 Abs. 2 AuG
(SR 142.20)
Weisung DFS vom
19.10.2009
§ 147 Abs. 2 StG
Weisung DFS vom
14.12.2004
(§§ 10 Abs. 2 und 15
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Auskunftsberechtigung
Obergericht des Kantons Zürich
Inhalt
Bekanntgabe der Steuerfaktoren im Zusammenhang mit
Inkasso früher abgeschriebener Gerichtskosten
Rechnungsprüfungskommissionen Einsicht in Staatssteuertader Gemeinden
belle und Rückstandsliste
Sozialversicherungseinrichtungen, Auskünfte, die erforderlich
die dem ATSG unterstehen.
sind für:
- Festsetzung, Änderung
oder Rückforderung von
Leistungen;
- Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge;
- Festsetzung und Bezug
der Beiträge;
- Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte
Steuerbehörden von Bund und
Umfassende AuskunftsKantonen
pflicht
Stiftungsaufsichtsbehörden
Stipendienstellen der Kantone BS,
FR, GR, NE, VD, BE, TI, GE, GL,
JU, AR, BL; LU, AG, SG, ZH, UR
(Konkordatskantone)
Straf- und Zivilgerichte der Kantone Thurgau und St. Gallen
Rechtliche Grundlage
Abs. 3 GGG, RB
632.1)
§ 147 Abs. 2 StG
Schreiben DFS vom
2.9.2014
§ 24 Abs. 2 GemG
(RB 131.1)
Art. 32 ATSG (SR
830.1)
Rundschreiben Nr.
2/2005 Ziff. 3 (AHV,
EL, IV)
Art. 111 Abs. 1 DBG /
Art. 39 StHG / Art. 54
MWStG
Art. 87 BVG
Auskünfte, die erforderlich
sind für:
- die Kontrolle der Erfassung
der Arbeitgeber;
- Festsetzung, Änderung
oder Rückforderung von
Leistungen;
- Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge;
- Festsetzung und Bezug
der Beiträge;
- Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte.
Sämtliche für die Ermittlung
Art. 4 Abs. 2 der Invon Stipendienansprüchen
terkantonalen Vereinnotwendigen Steuerdaten
barung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (RB
416.12)
Steuerfaktoren im Zusam§ 147 Abs. 2 StG
menhang mit Gesuch um
§ 35 StV
unentgeltliche ProzessfühWeisung DFS vom
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Auskunftsberechtigung
Inhalt
rung
Strafverfolgungsbehörden
Gemäss Anfrage; Vorbehalt:
„überwiegende öffentliche
oder private Geheimhaltungsinteressen“ (allenfalls sind
Rechtliche Grundlage
18.5.2000 / Weisung
DFS vom 19.10.2009
(Anhang)
Art. 194 Abs. 2 StPO/
Art. 34 Abs. 3 StGB
Weisung DFS vom
14.12.2005
Daten von nicht Beteiligten, z.B. Ehepartnern, einzuschwärzen)
Wehrpflichtersatzbehörde
Zweckdienliche Mitteilungen, Art. 24 Abs. 2 lit.c
benötigte Auskünfte und Ak- WPEG (SR 661)
teneinsicht