Sondereinstufung für Firmengründer Die Firmengründung darf nicht älter als 1 Jahr sein, Gewerbeanmeldungskopie ist dem Antrag beizufügen PKW SF 3 (Beitragssatz 70%) in der Kfz-Haftpflichtversicherung und SF 3 (Beitragssatz 80%) in der Fahrzeugvollversicherung Voraussetzungen Einstufung LKW SF 2 (Beitragssatz 85%) in der Kfz-Haftpflichtversicherung und SF 3 (Beitragssatz 85%) in der Fahrzeugvollversicherung Zweitfahrzeugregelung jetzt auch für Lieferwagen Die verbesserten Konditionen gelten für Lieferwagen mit folgender Zulassung bzw. Verwendungsart: • LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht/Werkverkehr (WKZ 251) • LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht/gewerbl. Güterverkehr (WKZ 261) Die Einstufung in SF 2 - in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit 85% bzw. in der Fahrzeugvollversicherung mit 95% - kann erfolgen, wenn: Voraussetzungen Zweitfahrzeug • für den zu versichernden Lieferwagen bzw. eventuelle Vorfahrzeuge kein Versicherungsvertrag bestand, der mit einer Schadenklasse bzw. mit Klasse 0, SF 1/2 oder SF 1 geführt wird, • die Zulassung des Zweitfahrzeugs auf den VN erfolgt, • der VN das 23. Lebensjahr vollendet hat, • alternativ der VN eine juristische Person ist. Das Erstfahrzeug (versichert bei: Zurich Versicherung AG) muss Voraussetzungen Erstfahrzeug • ein PKW, Kraftrad mit amtlichen Kennzeichen (WKZ 003), Camping-Kfz (Wohnmobil) oder Lieferwagen sein, • der/das ebenfalls auf den VN bzw. auf seinen Ehe-/Lebenspartner (häusliche Gemeinschaft) zugelassen und versichert ist • und die Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt bei mindestens SF 2 oder besser. Die neue Regelung ist auch anwendbar, wenn das Erstfahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist, für das der Versicherungsnehmer des zu versichernden Zweitfahrzeugs als Inhaber, Vorstand oder Geschäftsführer verantwortlich zeichnet. Erstfahrzeug auf Firma zugelassen
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