Sondereinstufung für Firmengründer Die Firmengründung darf nicht

Sondereinstufung für Firmengründer
Die Firmengründung darf nicht älter als 1 Jahr sein,
Gewerbeanmeldungskopie ist dem Antrag beizufügen
PKW SF 3 (Beitragssatz 70%) in der Kfz-Haftpflichtversicherung und
SF 3 (Beitragssatz 80%) in der Fahrzeugvollversicherung
Voraussetzungen
Einstufung
LKW SF 2 (Beitragssatz 85%) in der Kfz-Haftpflichtversicherung und
SF 3 (Beitragssatz 85%) in der Fahrzeugvollversicherung
Zweitfahrzeugregelung jetzt auch für Lieferwagen
Die verbesserten Konditionen gelten für Lieferwagen mit folgender Zulassung bzw.
Verwendungsart:
• LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht/Werkverkehr (WKZ 251)
• LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht/gewerbl. Güterverkehr (WKZ 261)
Die Einstufung in SF 2 - in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit 85% bzw.
in der Fahrzeugvollversicherung mit 95% - kann erfolgen, wenn:
Voraussetzungen Zweitfahrzeug
• für den zu versichernden Lieferwagen bzw. eventuelle Vorfahrzeuge kein
Versicherungsvertrag bestand, der mit einer Schadenklasse bzw. mit Klasse 0,
SF 1/2 oder SF 1 geführt wird,
• die Zulassung des Zweitfahrzeugs auf den VN erfolgt,
• der VN das 23. Lebensjahr vollendet hat,
• alternativ der VN eine juristische Person ist.
Das Erstfahrzeug (versichert bei: Zurich Versicherung AG) muss
Voraussetzungen Erstfahrzeug
• ein PKW, Kraftrad mit amtlichen Kennzeichen (WKZ 003), Camping-Kfz
(Wohnmobil) oder Lieferwagen sein,
• der/das ebenfalls auf den VN bzw. auf seinen Ehe-/Lebenspartner
(häusliche Gemeinschaft) zugelassen und versichert ist
• und die Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt bei mindestens
SF 2 oder besser.
Die neue Regelung ist auch anwendbar, wenn das Erstfahrzeug auf ein
Unternehmen zugelassen ist, für das der Versicherungsnehmer des zu
versichernden Zweitfahrzeugs als Inhaber, Vorstand oder Geschäftsführer
verantwortlich zeichnet.
Erstfahrzeug auf Firma zugelassen