Unsere Erwartungen an die Mieter (Hausordnung): • Sie nehmen Rücksicht auf den Charakter des Hauses. • Die gelb markierten Zonen südöstlich und westlich der Kirche sowie auf dem Vorplatz der Kirche kann nach Absprache mit dem Sigrist für Apéro verwendet werden. Bei schlechtem Wetter kann der Apéro im Foyer des Kirchgemeindehauses stattfinden. • Die kirchlichen Räume sind rauchfrei. • Der mit den Örtlichkeiten beauftragte Hauswart oder Beauftragte hilft Ihnen gerne. Er kennt die gesetzlichen Vorschriften und die Sicherheitsbestimmungen und wird Sie beraten bei der Möblierung, Änderungen an Einrichtungen, provisorischen Installationen, Befestigungen und Aufhängungen. Sie beachten seine Anweisungen. Sie geben dem Hauswart oder dem Beauftragten jederzeit Zutritt zur Veranstaltung. • Als Veranstalter kennen Sie die einschlägigen Vorschriften und sind rechtzeitig für alle notwendigen Bewilligungen und Abgaben (Musik- und Filmvorführungen) besorgt. Sie überlassen uns Kopien der Bewilligungen zur Kenntnisnahme. Vermeiden Sie im Freien Musikaufführungen oder sonstige lärmige Attraktionen. • Der Mittelgang muss immer frei bleiben. • Sie sind für Ihre Besucher verantwortlich und sorgen auch dafür, dass sie ordentlich parkieren. Es werden keine Fahrzeuge geduldet ausserhalb markierter Plätze in der Parkgarage, in der Busschleife (öffentlicher Verkehr), auf dem Areal des Kirchgemeindehauses, zwischen Kirchgemeindehaus und Garageneinfahrt (Notausgang/Rettungszugang). Für Grossanlässe (über 100 Personen) klären Sie, ob Bewilligungen notwendig sind: von der Gemeindepolizei (044 716 32 93) von der Feuerpolizei der Gemeinde Kilchberg für den Bestuhlungsplan (zwei Wochen vor dem Anlass, 044-716 32 48). Sie benennen auf jeden Fall einen Sicherheitsverantwortlichen Sie sind für das notwendige Hilfspersonal besorgt. Wir übergeben Ihnen als Mieter die Räume und Einrichtungen zur sorgfältigen Nutzung. Sollte dennoch ein Schaden oder Verlust entstehen, werden Sie uns diesen ersetzen. Sie bestimmen für die Nutzung unserer Apparate und Geräte eine verantwortliche Person, die wir in der Handhabung sorgfältig instruieren. Sie können auch Ihre Einrichtungen, Geräte und Requisiten mitbringen und in den Räumen aufbewahren. Sie sorgen für die Sicherheit, denn wir können keine Haftung dafür übernehmen. • Die Küche kann mitbenutzt werden und wird in betriebsbereitem Zustand übergeben. Alle mit der Verpflegung verbunden Arbeiten sind Sache des Mieters. Er bestimmt eine verantwortliche Person, die für den Betrieb, Reinigung (Tische, Ablagen, Kühlschränke, Geräte, Nebenräume, sowie Geschirr, Gläser und Besteck) Aufräumarbeiten und Abgabe der Küche zuständig ist. Der Hauswart oder Beauftragte gibt dem Verantwortlichen die notwendigen Anleitungen und Instruktionen für die sachgerechte Bedienung der Geräte und Maschinen in der Küche. Der Abgabetermin ist mit dem Hauswart oder Beauftragten festzulegen (in der Regel eine Stunde nach Ende der Veranstaltung).
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