Unsere Erwartungen an die Mieter (Hausordnung)

Unsere Erwartungen an die Mieter (Hausordnung):
• Sie nehmen Rücksicht auf den Charakter des Hauses.
• Die gelb markierten Zonen südöstlich und westlich der Kirche sowie auf dem Vorplatz der
Kirche kann nach Absprache mit dem Sigrist für Apéro verwendet werden. Bei schlechtem
Wetter kann der Apéro im Foyer des Kirchgemeindehauses stattfinden.
• Die kirchlichen Räume sind rauchfrei.
• Der mit den Örtlichkeiten beauftragte Hauswart oder Beauftragte hilft Ihnen gerne. Er
kennt die gesetzlichen Vorschriften und die Sicherheitsbestimmungen und wird Sie beraten
bei der Möblierung, Änderungen an Einrichtungen, provisorischen Installationen, Befestigungen
und Aufhängungen. Sie beachten seine Anweisungen. Sie geben dem Hauswart
oder dem Beauftragten jederzeit Zutritt zur Veranstaltung.
• Als Veranstalter kennen Sie die einschlägigen Vorschriften und sind rechtzeitig für alle
notwendigen Bewilligungen und Abgaben (Musik- und Filmvorführungen) besorgt. Sie
überlassen uns Kopien der Bewilligungen zur Kenntnisnahme.
Vermeiden Sie im Freien Musikaufführungen oder sonstige lärmige Attraktionen.
• Der Mittelgang muss immer frei bleiben.
• Sie sind für Ihre Besucher verantwortlich und sorgen auch dafür, dass sie ordentlich parkieren.
Es werden keine Fahrzeuge geduldet ausserhalb markierter Plätze in der Parkgarage,
in der Busschleife (öffentlicher Verkehr), auf dem Areal des Kirchgemeindehauses,
zwischen Kirchgemeindehaus und Garageneinfahrt (Notausgang/Rettungszugang).
Für Grossanlässe (über 100 Personen) klären Sie, ob Bewilligungen notwendig sind:
von der Gemeindepolizei (044 716 32 93)
von der Feuerpolizei der Gemeinde Kilchberg für den Bestuhlungsplan (zwei Wochen
vor dem Anlass, 044-716 32 48).
Sie benennen auf jeden Fall einen Sicherheitsverantwortlichen
Sie sind für das notwendige Hilfspersonal besorgt.
Wir übergeben Ihnen als Mieter die Räume und Einrichtungen zur sorgfältigen Nutzung.
Sollte dennoch ein Schaden oder Verlust entstehen, werden Sie uns diesen ersetzen.
Sie bestimmen für die Nutzung unserer Apparate und Geräte eine verantwortliche Person,
die wir in der Handhabung sorgfältig instruieren.
Sie können auch Ihre Einrichtungen, Geräte und Requisiten mitbringen und in den Räumen
aufbewahren. Sie sorgen für die Sicherheit, denn wir können keine Haftung dafür
übernehmen.
• Die Küche kann mitbenutzt werden und wird in betriebsbereitem Zustand übergeben. Alle
mit der Verpflegung verbunden Arbeiten sind Sache des Mieters. Er bestimmt eine verantwortliche
Person, die für den Betrieb, Reinigung (Tische, Ablagen, Kühlschränke, Geräte,
Nebenräume, sowie Geschirr, Gläser und Besteck) Aufräumarbeiten und Abgabe
der Küche zuständig ist. Der Hauswart oder Beauftragte gibt dem Verantwortlichen die
notwendigen Anleitungen und Instruktionen für die sachgerechte Bedienung der Geräte
und Maschinen in der Küche. Der Abgabetermin ist mit dem Hauswart oder Beauftragten
festzulegen (in der Regel eine Stunde nach Ende der Veranstaltung).