EXAMEN PROFESSIONNEL DE CONCIERGE - ESAME PROFESSIONALE FEDERALE DI CUSTODE EIDG. BERUFSPRÜFUNG FÜR HAUSWARTE Info PO & WL Beilage 4 AUSZUG ENTWURF PRÜFUNGSORDNUNG über die Eidg. Berufsprüfung für die Hauswartin/den Hauswart vom 01. Januar 2016 (vorbehältlich der Genehmigung durch das SBFI) 3.3 3.31 Zulassung Zur Prüfung wird zugelassen, wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) besitzt und zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Berufspraxis von mindestens 2 Jahren in einem Pensum von 80% in der Funktion Hauswart oder Hauswartin nachweisen kann. und über folgende Zertifikate und Ausweise verfügt: European Computer Drivers Licence Base (ECDL) Kursausweis als Berufsbildner/-in in Lehrbetrieben Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen Nothelferausweis mit CPR Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41. Seite 1 von 1
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