Personalamt der Stadt Offenbach am Main Personalbericht der Stadt Offenbach am Main 2015 Personalamt, 20. Mai 2015 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S REDAKTIONELLER HINWEIS 3 VORWORT 4 WER WIR SIND 5 Das Personalamt in Stichworten 5 Organigramm 6 Namensliste 7 WIR ÜBER UNS Aufgaben und Ziele 8 8 Unsere Prozesse in der Übersicht 10 WESENTLICHE PERSONALDATEN IM ÜBERBLICK 11 KENNZAHLEN ZUR PERSONALSTRUKTUR 12 1. PERSONALMANAGEMENT 14 1.1 Aktuelles 14 1.12 Flexible Arbeitszeit 15 1.2 Rahmendienstvereinbarung „Chancengleichheit und Frauenförderung“ 16 1.3 Heimarbeitsplätze 16 1.4 Gesundheitsmanagement 17 1.41 Ziele und Grundlagen 17 1.42 Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote 20 1.43 Arbeitsschutz und Betriebsmedizin 22 1.44 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 23 1.45 Förderung schwerbehinderter Bediensteter 25 1.5 Job-Ticket 26 1.6 Altersteilzeit 27 2. PERSONAL- UND ORGANISATIONSENTWICKLUNG 28 2.1 Maßnahmen für Führungskräfte 29 2.12 Qualitätsmanagement 29 2.2. Ausbildung 30 2.21 Ergebnisse und Einstellungen im Jahr 2014 30 2.3 Fortbildung 31 2.31 Fortbildungsprogramm 2014 31 Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 1 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 3. 4. 2.32 Bereichs- und zielgruppenbezogene Personal- und Organisationsentwicklung 31 2.33 Interkulturelle Öffnung 32 2.4 Ideenmanagement 33 2.5 Beratung und Coaching 33 PERSONALKOSTENBEWIRTSCHAFTUNG UND STELLENPLAN 34 3.1 Personalkosten 34 3.1.1 Personalkostenberichtswesen und Kennzahlen 34 3.1.2 Entwicklung der Personalaufwendungen im Städtevergleich 35 3.1.3 Entgelt- und Besoldungszuwachs 36 3.2 Stellenplan/ -verfahren / Änderung der Dienstverteilungspläne 36 3.3 Versorgung und Beihilfen 37 3.3.1 Versorgungsstatus 37 3.3.2 Absicherung zukünftiger Versorgungsleistungen 39 3.3.3 Beihilfen nach der HBeihVO 39 3.3.4 Personalkostenbegrenzung 40 PERSONALFLUKTUATION 2014 41 4.1 Austritte 41 4.2 Dienstjubiläen 41 4.3 Stellenausschreibungen 42 4.4 Bewerbungen 42 4.5 Neueinstellungen 42 4.6 Anträge auf Elternzeit und Beurlaubung 42 5. DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG Herausgegeben am 20.05.2015 43 Seite 2 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach REDAKTIONELLER HINWEIS Seit 2001 werden die Berichte des Personalamtes regelmäßig herausgegeben. Der vorgelegte Personalbericht wurde erneut nicht nur fortgeschrieben, sondern soll aktuell und zukunftsorientiert informieren, d. h. sich abzeichnende Trends für das laufende Jahr bzw. für die Zukunft werden aufgezeigt. Er ist weitgehend selbsterklärend, so dass zu seinem Verständnis nicht auf die Vorberichte zurückgegriffen werden muss. Der aktuelle Personalbericht wird auch dieses Jahr wieder ins Inter- und Intranet gestellt. IMPRESSUM Herausgeber Stadt Offenbach am Main Personalamt (11) Berliner Straße 100 63065 Offenbach Fax: (069) 8065 - 3419 E-Mail: [email protected] Fertig gestellt und veröffentlicht am 20.05.2015 Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 3 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Stephan Grimm Personalamtsleiter VORWORT Liebe Leserinnen, liebe Leser, mit kritischem Blick auf unsere amtsinterne Organisationsstruktur haben wir im vergangenen Jahr eine Neuorganisation eingeleitet und Anfang dieses Jahres umgesetzt. Der dazu stattgefundene Prozess und sein Ergebnis finden in diesem Personalbericht ihren Niederschlag. Einschränkungen im Dienstleistungsportfolio sind damit nicht verbunden. Im Gegenteil, durch die Neuzuordnung und Bündelung von Aufgabenfeldern erwarten wir ein noch besseres Angebot. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an den stattgefundenen Veränderungen engagiert beteiligt waren und an dieser Stelle besonders denjenigen, die zum Gelingen des Personalberichts 2015 beigetragen haben. Ihr Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 4 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach WER WIR SIND Das Personalamt in Stichworten • 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 15 Teilzeitkräfte mit unterschiedlichsten Arbeitszeitmodellen (entspricht insgesamt 23,20 Vollzeitkräften) • in 3 Abteilungen - Personal- und Organisationsentwicklung Personalkostenbewirtschaftung/-controlling, Stellenbewertung/-plan, Soziale Angelegenheiten Personalbetreuung • an 2 Standorten (Rat- und Stadthaus) • zuständig für 35 Organisationseinheiten • betreuen aktuell mehr als 2100 Personen (Aktive und Ehemalige sowie die Eigenbetriebe Kindertagesstätten Offenbach und MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, ohne Honorarkräfte u. ä.) • bewirtschaften ca. 62,1 Mio. EUR Personalkosten Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 5 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Organigramm Abteilungen Amtsleitung Organigramm des Personalamtes (11) der Stadt Offenbach am Main Amt 11 Leitung Personal- und Organisationsentwicklung SB Personal- und Organisationsentwicklung 11.10.10 Beate Röschmann 11.11.01 Claudia Spiegel, QMB 11.11.02 Silvia Neumann 11.11.03 Simone Mentz 11.11.04 Margarete Ludwig 11.00.10 Stephan Grimm Personalkostenbewirtschaftung/-controlling, 11.20.10 Stellenbewertung/ -plan, Beate Sabo-Gohr Soziale Angelegenheiten Stand: 26.11.2014 Seite 1von1 Geschäftsstelle 11.02.01 Christina Walter 11.02.02 Nicole Kremeier Personalbetreuung 11.21.01 SB PersonalkostenbewirtKerstin Eck schaftung/-controlling, 11.22.01 Stellenbewertung/ -plan Kerstin Schütz Sachgebiete / Bereiche SB Personalbetreuung SB Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement 11.12.01 Martin Jäger, FaSi 11.12.02 Martina Heberer Informell: Rainer Marian, FaSi (37 u. Forstbetriebe) Abkürzungen: - Stv. AL - QMB - FaSi stellvertretende Amtsleitung Qualitätsmanagementbeauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Weisungsfreiheit § 8 II ASiG) Herausgegeben am 20.05.2015 SB Soziale Angelegenheiten 11.23.01 Angelika Haberstock 11.23.02 Mark Krapp 11.23.03 Heike Nöth 11.23.04 Heike Rosenberger Ausbildungsleitung 11.30.10 Thomas Heberer Stv. AL 11.31.01 Sigrid Cataldi 11.31.02 Martina Dingeldein 11.31.03 Theresia Gröninger 11.31.04 Sabine Haase 11.31.05 Andrea Kutzner-Behr 11.31.06 Kerstin Larsen 11.31.07 Andreas Neumann 11.31.08 Andrea Urbarz 11.31.09 Jutta Wacker 11.31.10 Dieter Waller 11.32.01 Manfred Keller Kindergeld, Versorgungs11.33.01 sachbearbeitung und Cordelia Wuth -buchhaltung Seite 6 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Namensliste In diesem Personalbericht stehen unter den jeweiligen Artikeln die Namen der Verfasserinnen bzw. Verfasser. Für eventuelle Rückfragen wurde nachfolgende Tabelle erstellt, welche die Telefonnummern und E-Mail Adressen aller Autorinnen und Autoren enthält. Abt. Zuname Vorname 11.0 Grimm Stephan 2530 [email protected] 11.1 Röschmann Beate 3230 [email protected] 11.1 Ludwig Magarete 2394 [email protected] 11.1 Spiegel Claudia 2814 [email protected] 11.1 Neumann Silvia 2118 [email protected] 11.1 Jäger Martin 2172 [email protected] 11.2 Sabo-Gohr Beate 2640 [email protected] 11.2 Eck Kerstin 2717 [email protected] 11.2 Schütz Kerstin 3033 [email protected] 11.2 Haberstock Angelika 2610 [email protected] 11.2 Krapp Mark 2740 [email protected] 11.2 Rosenberger Heike 2541 [email protected] 11.3 Heberer Thomas 2630 [email protected] 11.3 Dingeldein Martina 2840 [email protected] 11.3 Gröninger Theresia 2250 [email protected] 11.3 Keller Manfred 2996 [email protected] Herausgegeben am 20.05.2015 Telefon E-Mail Adresse Seite 7 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach WIR ÜBER UNS Aufgaben und Ziele Das Personalamt versteht sich als personalpolitische und -wirtschaftliche Servicestelle für die Kernverwaltung. Daneben nehmen wir im Rahmen von Beauftragungen durch die Eigenbetriebe Kindertagesstätten Offenbach und MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach die Personalbetreuung für deren Bedienstete wahr. Die Facetten unseres Leistungsspektrums umfassen schwerpunktmäßig • • • • • • • • die (Mit-)Entwicklung personalpolitischer Strategien und Konzepte sowie deren Umsetzung und Sicherstellung eine zeitgemäße operative Personalverwaltung bzw. -betreuung über Pensionsfestsetzung und -regelung bis hin zur Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld als Familienkasse die Aufstellung des Stellenplans einschließlich Stellenbewertung umfassende Steuerungsinformationen im Rahmen der Stellen(plan)bewirtschaftung und eines Personalkostenmanagements unter Haushaltssicherungsbedingungen vielfältige Informations-, Beratungs- und Unterstützungsdienste sowie die Wahrnehmung von Integrations- und Koordinationsfunktionen rund ums Personal Personalentwicklung mit den Bereichen Aus- und Fortbildung, Beratung und Coaching sowie Führungskräftequalifizierung Organisationsentwicklung einschließlich Qualitätsmanagement und Ideenmanagement ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem dichten Netzwerk von Dienstvereinbarungen, z. B. Umgang mit Mobbing und unfair geführten Konflikten, Integrationsvereinbarung, Schutz vor sexueller Belästigung, Suchtprobleme am Arbeitsplatz etc. Wir leisten unsere Arbeit im Schnittfeld ganz unterschiedlicher Erwartungshaltungen und Interessen: Dienstleistungs- und Beratungsangebot einerseits, Ordnungsfunktion andererseits. Daneben besteht mit der geforderten Personalkostenbegrenzung als Folge der Haushaltssicherung bis auf weiteres ein besonderes Spannungsfeld. Die allgemeinen Verwaltungsziele • Kundinnen- und Kundenorientierung • Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterorientierung • Effizientes Verwaltungshandeln • Wirtschaftlichkeit und Kostenbewusstsein wie sie insbesondere im „Qualitätsmanagementhandbuch“ und in den „Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit“ der Stadt Offenbach definiert sind, bilden die Basis für die Arbeit des Personalamtes. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 8 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes – die Führungskräfte in verstärktem Maße – fühlen sich diesen Zielen und Handlungsmaximen ausdrücklich verpflichtet. Nach unserem Verständnis eines modernen Personalmanagements gilt es, die Führungskräfte und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in den Fachbereichen zielorientiert zu beraten und zu unterstützen. Vor dem Hintergrund oft sehr unterschiedlicher Interessenlagen setzt dies intensive Kommunikations- und Austauschprozesse voraus, die zu initiieren und zu fördern sind. Besonderes Augenmerk richten wir hierbei auf örtliche und überörtliche Beteiligte. Unsere Kundinnen und Kunden erwarten zu Recht, dass diese Prozesse und die daraus resultierenden Ergebnisse rasch realisiert sowie das "Alltagsgeschäft" routiniert und so effizient wie möglich erledigt werden. Dies verlangt nach einer regelmäßigen Reflexion der eigenen Rolle sowie anlassbezogenen Qualifizierungen angesichts eines stetigen Wandels des Personalmanagements. Eine innovative Verwaltung wird nur durch motivierte, engagierte und kreative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht, die sich in ihrem Arbeitsumfeld wohl fühlen. In diesem Sinne forcieren wir ganz generell nicht nur die berufliche und persönliche Entwicklung der Bediensteten, sondern auch eine Weiterentwicklung unseres Gesundheitsmanagements. Beate Röschmann Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 9 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Unsere Prozesse in der Übersicht Prozesslandkarte Personalamt Anforderung der Kundinnen und Kunden Führungsprozesse Vision / Strategie verbindliche Absprachen und bedarfsorientierte Ansprechbarkeit breit angelegte Prozessbeteiligung, Transparenz bei Zuständigkeiten und Konzepten Ausbildung Zuverlässigkeit und Zeitnähe in den Bearbeitungsstrukturen Erstellung zielgruppenspezifischer und bedarfsorientierter Maßnahmen Marketing Geschäftsprozesse Aufstellung des Stellenplans Stellenbewertung Personalbetreuung und -beratung Fortbildung / PE Bearbeitung von Beihilfeanträgen PersonalkostenManagement einschl. Personalbericht Koordination des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens Coaching und Beratung Kundinnen und Kunden Entwicklung/Umsetzung personalpolitischer Strategien und Konzepte alle von uns betreuten aktiven und ehemaligen Bediensteten Personal Zielvorgaben / MA-Gespräche Vertraulichkeit rechtzeitige Informationen über gesetzliche und tarifliche Änderungen Finanzen Produkte und Dienstleistungen Einstellung nach Abschluss des Auswahlverfahrens QM / OE Beendigung des Arbeits- / Dienstverhältnisses Ideenmanagement Informations-, Beratungs-, Unterstützungsdienste sowie Integrationsund Koordinationsfunktionen rund ums Personal umfassende Steuerungsinformationen im Rahmen der Stellen(plan)bewirtschaftung und eines Personalkostenmanagements Ausbildung Beratung in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Prüfen und Überwachen technischer Hilfsmittel Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen Begehung von Arbeitsstätten Unterstützungsprozesse Beschaffung Verwaltung und Archivierung von Akten, Organisation der Registratur Herausgegeben am 20.05.2015 EDV Formularwesen Lenkung von EDV geführten Dokumenten und Texten Personal- und Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement Ideenmanagement Schulung Verzeichnisstruktur EDV zeitgemäße operative Personalverwaltung bzw.betreuung mit aktivem Gesundheitsschutz politische Steuerungsebene Führungskräfte Frauenbeauftragte, Personal- und Schwerbehindertenvertretung Eigenbetriebe und Konzerntöchter Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in bestimmten Fällen auch Dritte (bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, als potentielle Bedienstete) Rev.Stand: E Gültig ab 01.15 Prozesslandkarte 11 Seite 10 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach WESENTLICHE PERSONALDATEN IM ÜBERBLICK Zum Stichtag 31.12.2014 waren in der Kernverwaltung insgesamt 1.031 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Stammbelegschaft einschl. Auszubildende). Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag bei 46,2 Jahren. Gut ein Fünftel der Belegschaft ist über 54 Jahre alt. Außerdem waren zusätzlich 29 Personen im Rahmen von geförderten Sonderprojekten eingesetzt. Der Frauenanteil der Belegschaft lag bei 58,0 %. Der Anteil der Beamtinnen / Beamten lag bei 49,6 %. Die Schwerbehindertenquote lag bei 8,7 %. Die Fluktuationsquote lag in 2014 bei 8,42 %. Die Teilzeitquote lag bei 30,0 %. Im Jahr 2014 gab es 86 Austritte bei der Stadtverwaltung, davon 35 aufgrund von Renteneintritten bzw. Ruhestandsversetzungen. Im Gegenzug dazu gab es 71 Neueinstellungen. In 2014 beliefen sich die Personalkosten auf ca. 62,1 Mio. € (Personal- und Versorgungsaufwendungen, ohne Rückstellungen und Pensionsfonds) und liegen somit im durch den Schutzschirm vorgegebenen Rahmen. Die Ausbildungsquote lag in 2014 bei 1,36 % . Kerstin Eck Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 11 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach KENNZAHLEN ZUR PERSONALSTRUKTUR Zum Stichtag 31.12.2014 waren in der Kernverwaltung insgesamt 1.031 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Stammbelegschaft einschl. Auszubildende). Bei den Eigenbetrieben Tätige sowie solche mit Rente auf Zeit, während einer Beurlaubung und in der AltersteilzeitFreistellungsphase, wurden hier nicht berücksichtigt. Außerdem waren zusätzlich 29 Personen im Rahmen von geförderten Sonderprojekten eingesetzt. Stammbelegschaft: davon insgesamt Frauen Männer Beamtinnen / Beamte 506 242 264 Beschäftigte 514 347 167 9 6 3 2 3 0 1.031 597 434 Auszubildende u. Anwärterinnen/ Anwärter Aufstiegsbeamtinnen / Aufstiegsbeamte Jahrespraktikantinnen / Jahrespraktikanten Insgesamt Voll- und Teilzeitbedienstete – nach Geschlechtern: davon insgesamt Frauen Vollzeit Männer Teilzeit Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 506 137 105 251 13 Beschäftigte 514 177 170 143 24 9 6 0 3 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 1.031 322 275 397 37 Auszubildende u. Anwärterinnen/ Anwärter Aufstiegsbeamtinnen / Aufstiegsbeamte Jahrespraktikantinnen/ Jahrespraktikanten Gesamtsumme: Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 12 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Statusgruppen: Beamtinnen / Beamte davon insgesamt Frauen Wahlbeamtinnen / Wahlbeamte Männer 3 0 3 59 23 36 gehobener Dienst 245 145 100 mittlerer Dienst 199 74 125 Zwischensumme 506 242 264 5 2 3 0 0 0 0 0 0 511 244 267 höherer Dienst Anwärterinnen g.D. / Anwärter g.D. Aufstiegsbeamtinnen / Aufstiegsbeamte Anwärterinnen m.D. Anwärter m.D. Gesamtsumme Beschäftigte in vergleichbaren Positionen davon insgesamt Frauen höherer Dienst Männer 55 32 23 gehobener Dienst 266 183 83 mittlerer Dienst 193 132 61 Zwischensumme 514 347 167 6 6 0 520 353 167 Tarifl. AusbVerg. / Jahres-prakt. Gesamtsumme Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 13 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Nicht-deutsche Bedienstete davon insgesamt Frauen Männer Beamtinnen / Beamte 1 0 1 Beschäftigte 31 20 11 0 0 0 32 20 12 0 0 0 Auszubildende Jahresprakt. Gesamtsumme Zusätzlich: Projektkräfte Es handelt sich hierbei um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Darüber hinaus wurde auch untersucht in wie fern ein Migrationshintergrund vorhanden ist. Nähere Erläuterungen hierzu sind unter Ziffer 2.33 zu finden. Kerstin Eck 1. PERSONALMANAGEMENT 1.1 Aktuelles Das letzte Jahr haben wir intensiv genutzt, um uns über unsere eigene Organisationsstruktur Gedanken zu machen. Wie bereits aus dem vorstehend veröffentlichten Organigramm ersichtlich, besteht das Personalamt nur noch aus drei Abteilungen: Abteilung 1 Personal- und Organisationsentwicklung (hierzu zählt nun auch die ehemalige Abteilung 5 “Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement“) Abteilung 2 Personalkostenbewirtschaftung/-controlling, Stellenbewertung/-plan, Soziale Angelegenheiten Abteilung 3 Personalbetreuung (einschließlich Ausbildungsleitung) Wir verfolgen mit der Umstrukturierung insbesondere zwei Ziele. Zum einen erhoffen wir uns damit eine verbesserte Einbindung des Bereichs Gesundheitsmanagement. Zum anderen ist Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 14 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach es hierdurch möglich, die Leitungsspanne des Amtes - auch im Sinne der Potentialanalyse zur Organisationsuntersuchung - deutlich zu verbessern. Des Weiteren wird der Bereich Ausbildung in die Abteilung Personalbetreuung integriert, da es hier aus fachlicher Sicht eine größere Aufgabenüberschneidung gibt. Wir sind der festen Überzeugung mit der deutlich gestrafften Struktur, eine effektivere Serviceleistung für unsere Kundinnen und Kunden bieten zu können. Thomas Heberer 1.12 Flexible Arbeitszeit Die dieser Regelung zugrunde liegende Dienstvereinbarung (DV) Nr. 35/GPR Arbeitszeit wurde Ende Februar 2008 in Kraft gesetzt. Mit spezifischen Abweichungen konnten auch die Bediensteten der Feuerwehr und des Eigenbetriebes Kindertagesstätten hierbei einbezogen werden. Eckpunkte der flexiblen Arbeitszeit: Lage und Dauer der individuellen Arbeitszeiten können dezentral in den Organisationseinheiten festgelegt werden. Dabei sind in den abzuschließenden Arbeitszeitvereinbarungen die unterschiedlichen Interessenlagen von Bediensteten, Kundinnen und Kunden wie auch der Verwaltung selbst zu berücksichtigen und gemeinsam zum Konsens zu führen. Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr, für Tarifbeschäftigte ein maximaler Rahmen von zwölf Stunden in diesem Korridor; längste tägliche Arbeitszeit (ohne Pausen) 10 Stunden; Zeitguthaben maximal 3 Wochen; Zeitschuld maximal 1 Woche; Zeitausgleich stunden-, tage- oder wochenweise; Vereinbarung von höheren Zeitguthaben, Langzeitkonten u. ä. individuell möglich; Einrichtung von Heim- und Teleheimarbeitsplätzen bei Bedarf im Einzelfall; Arbeitszeitplanung zur Bestimmung von Arbeitsspitzen. Die Festlegungen haben sich als Regelarbeitszeit bei der Stadt Offenbach in dieser Form bewährt, auch nach über sechs Jahren Laufzeit besteht kein Änderungsbedarf. Interessierten kann auf Anfrage gerne die DV Arbeitszeit und auch ein Evaluationsbericht zur Arbeitszeitflexibilisierung (Stand Januar 2007 – erstellt nach über zehnjähriger Erprobung der flexiblen Arbeitszeit in einem Projekt) als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Beate Sabo-Gohr Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 15 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 1.2 Rahmendienstvereinbarung „Chancengleichheit und Frauenförderung“ Die auf der Basis der Rahmendienstvereinbarung „Chancengleichheit und Frauenförderung“ (R-DV) gebildeten Arbeitsgruppen konnten ihre Aufgabe im vergangenen Jahr erfolgreich abschließen. So hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20. November die Gleichstellungspläne für die einzelnen Dienststellen der Stadt Offenbach (Stadtverwaltung, Feuerwehr, Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach und Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach) verabschiedet. Die Gleichstellungspläne traten am 01.01.2015 in Kraft und gelten bis 31.12.2020. Bewusst wurde der Begriff Gleichstellungspläne und nicht Frauenförderpläne gewählt, um deutlich zu machen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und hierbei auch die besondere Rolle von Vätern, eine gewichtige Bedeutung hat. Die jeweiligen Gleichstellungspläne berücksichtigen aber auch die spezifischen Ausgangslagen in den vier Dienststellen und können so passgenaue, konkrete Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen enthalten. In der Kernverwaltung liegt der Focus auf den Bereichen Führungskräfte und Personalentwicklung, bei der Feuerwehr auf dem Abbau der Unterrepräsentanz, bei der MainArbeit auf dem Bereich Personalentwicklung und beim EKO auf den Schwerpunkten Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mehr Männer in die Kitas. Thomas Heberer 1.3 Heimarbeitsplätze Mit Einführung der flexiblen Arbeitszeit als Regelarbeitszeit im Jahr 2008 wurden erstmals Heim- und Teleheimarbeit näher definiert und das Verfahren zur Einrichtung von (Tele-) Heimarbeitsplätzen umfassender geregelt. Die Stadt Offenbach am Main bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Vorliegen dienstlicher oder entsprechender persönlicher Gründe (z. B. zur notwendigen Betreuung von Kindern sowie pflegebedürftigen Angehörigen) Heimarbeit und alternierende Teleheimarbeit im Rahmen der hierfür bereitgestellten Finanzmittel und unter Sicherstellung der Kundinnenund Kundenorientierung an. Um das Verfahren zur Genehmigung und Einrichtung insbesondere von Telearbeitsplätzen zu vereinheitlichen und möglichst transparent zu gestalten, wurde ein „Laufzettel zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes" entwickelt und als Bestandteil in die Regelungen aufgenommen. Diese frühzeitige Einbindung vieler Beteiligter hat sich bewährt. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 16 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Verantwortlich für die Genehmigung dieser Arbeitsplätze ist die Leitung des Personalamtes im Einvernehmen mit der Abteilung Informationstechnik des Hauptamtes, alle übrigen Beteiligten geben ihre Stellungnahmen dazu ab. Die Antragsbearbeitung haben wir Anfang 2015 der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung übertragen, wo beispielsweise auch die Themen Arbeitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement angesiedelt sind. Durch diese Aufgabenbündelung erhoffen wir uns wertvolle Synergien. Zum 31.12.2014 waren bei der Stadtverwaltung 26 (Tele-) Heimarbeitsplätze eingerichtet. Davon waren 20 Frauen und 6 Männer; je 13 in Vollzeit und 13 in Teilzeit sowie 17 Beamtinnen und Beamte und 9 Tarifbeschäftige. Alle Genehmigungen wurden im Einvernehmen mit den Antragstellenden zeitlich befristet (zwischen 5 und 36 Monaten) erteilt, im Bedarfsfall ist auf Antrag eine Verlängerung möglich. Grund für die gewünschte Heimarbeit war überwiegend die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch gesundheitliche und organisatorische Aspekte waren zum Teil ausschlaggebend. Martin Jäger 1.4 Gesundheitsmanagement 1.41 Ziele und Grundlagen Die Dienstvereinbarung (DV) Nr. 42/GPR „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ ist zum 05.02.2014 in Kraft getreten. Damit bündeln wir unsere bisherigen Aktivitäten im Arbeitsschutz und in der betrieblichen Gesundheitsförderung unter dem neuen Dach des „Gesundheitsmanagements“. Als weitere Module unseres Gesundheitsmanagements begreifen wir eine gesundheitsförderliche Unternehmenssteuerung und -kultur, ein gesundheitsgerechtes Personalmanagement sowie unsere interne Kommunikation (siehe Schaubild auf der Folgeseite) Die bisherige DV Nr. 27/GPR „Gesundheitsprävention“ und die DV 34/GPR „Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und über Angebote zur Entwöhnung vom Rauchen“ sind damit außer Kraft getreten. Die neue DV gilt für die Personalratsbereiche Stadtverwaltung, Feuerwehr und Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach. Eine Einbeziehung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (EKO) wurde geprüft, seitens der Betriebsleitung jedoch entschieden, sich nicht daran zu beteiligen. Die Zuständigkeiten für die Betriebliche Gesundheitsförderung, das BEM, die Betriebsmedizinische Betreuung, die Erfassung der krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten, die Funktion des Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehinderte sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz haben wir in der Vergangenheit Schritt für Schritt in der früheren Abteilung „Sicherheitstechnischer Dienst“ zusammengeführt und diese Abteilung in „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement“ umbenannt. Im Jahr 2014 vorbereitet und Anfang 2015 umgesetzt Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 17 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 18 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach wurde die Integration dieser Abteilung in die Abteilung „Personal- und Organisationsentwicklung“ (siehe Ziffer 2) sowie die Verlagerung der Zuständigkeit für die Verwaltung der Teleund Heimarbeitsplätze (siehe Ziffer 1.3). Unser Gesundheitsmanagement enthält die folgenden Leitlinien, welche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren jeweiligen Funktionen sowie die Verantwortlichen im hauptamtlichen Magistrat in allen Handlungen und Entscheidungen zu berücksichtigen haben: • Der Arbeitgeber Stadt Offenbach bekennt sich zu seiner Verantwortung für die Gesundheit der Bediensteten. • Wir respektieren und achten die Selbstverantwortung und Sorge für die eigene Gesundheit sowie geschlechterbezogene Unterschiede im Bereich der Gesundheit. Die individuelle gesundheitliche Kompetenz und Verantwortung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt es zu fördern und einzufordern. • Ein gutes Betriebsklima und Miteinander sind wesentliche Elemente für gesunde Arbeitsbedingungen. • Wir berücksichtigen beim Personaleinsatz die unterschiedlichen Lebens- und Berufsphasen, die Menschen während ihres Arbeitslebens durchlaufen. • Gesundheitsgerechtes Führungsverhalten wird von den Führungskräften auf allen Ebenen in ihrer Funktion ausgeführt und bringt durch Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen die Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements optimal voran. • Wir erhalten die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch geeignete Angebote und Maßnahmen bis zum Eintritt in den Ruhestand bzw. in die Rente. • Unser Gesundheitsmanagement ist ein Baustein, als öffentlicher Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, und die Identifikation mit ihrem Arbeitgeber zu erhöhen. Neben der neuen DV „Gesundheitsmanagement“ enthalten eine Reihe von DVen und Systemverfahrensanweisungen weitere Angebote und Maßnahmen des Gesundheitsmanagements: • die Dienstvereinbarung Nr. 31/GPR als Integrationsvereinbarung gemäß § 83 SGB IX zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (vgl. Ziffer 1.45); • die Dienstvereinbarung Nr. 33/GPR über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 64 (2) SGB IX (vgl. Ziffer 1.44); • die Dienstvereinbarung Nr. 37/GPR „Fair geht vor – Umgang mit Konflikten und Mobbing am Arbeitsplatz“; • die Rahmendienstvereinbarung Nr. 39/GPR „Suchtprobleme am Arbeitsplatz“; • die Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit; Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 19 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach • die Systemverfahrensanweisung über das Führen von MA-Jahresgesprächen mit dem Ziel einer Verbesserung der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Kommunikation zwischen Mitarbeiter/-in und Führungskraft; • die Systemverfahrensanweisung zur Durchführung der Arbeits- und Gesundheitsschutz-Unterweisungen; • die Möglichkeit einer Hospitation im Rahmen der Systemverfahrensanweisung „Koordination des Stellenbesetzungsverfahrens“ für Bedienstete, die aus gesundheitlichen Gründen Änderungswünsche geäußert haben. Martin Jäger 1.42 Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote Die krankheitsbedingte Abwesenheitsquote 1 bei der Stadtverwaltung Offenbach am Main betrug im Jahr 2014 6,8 % gegenüber 7,1 % im Jahr 2013. Den höchsten Stand hatte diese Quote im Februar mit 8,8 %, den niedrigsten im August mit 4,9 %. Alle Organisationseinheiten erhalten halbjährlich eine Auswertung ihrer krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt der Stadtverwaltung. Zum Überblick sind nachstehend die einzelnen Quoten der letzten fünf Jahre aufgeführt. Zu beachten hierbei ist jedoch, dass ab 2012 die seitherige gemeinsame Einrichtung MainArbeit GmbH als Eigenbetrieb geführt wird und deren Krankheitszahlen hier für 2012 nicht berücksichtigt sind. Bis einschließlich 2011 sind die Krankheitszahlen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtung MainArbeit hier mit enthalten. 8 7,8 7,6 7,4 7,2 krankheits7 bedingte 6,8 Abwesenheits6,6 qoute (%) 6,4 6,2 6 7,4 7,1 6,8 6,8 6,7 2010 2011 2012 2013 2014 1 Wir errechnen unsere krankheitsbedingte Abwesenheitsquote aus dem Anteil aller krankheitsbedingten Fehltage an den summierten Sollarbeitstagen. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 20 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Durchschnittliche monatliche krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten 12,00% 10,00% 8,00% 6,00% 2013 2014 4,00% 2,00% 0,00% Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Zur vorstehenden Aufstellung ist zu beachten, dass die aufgeführten Zahlen nicht ohne weiteres mit denen anderer Kommunen, der Industrie oder den alljährlich von den Krankenkassen veröffentlichten Quoten vergleichbar sind. Die Ursache hierfür liegt in den unterschiedlichen Erfassungskriterien und der teilweise unvollständigen Datenlage. Unsere Zahlen beinhalten sowohl die Kurzzeiterkrankungen ohne Krankmeldung, als auch längere Erkrankungen mit Krankmeldung sowie Kuraufenthalte. Zur besseren Vergleichbarkeit unserer Zahlen, haben wir uns entschieden, ab 2015 auf Berechnungsmethoden umzustellen, wie sie auch von Krankenkassen und dem Deutschen Städtetag angewendet werden. Zum 31.12.2014 hatte die Stadtverwaltung 1.060 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nimmt man diese Zahl zur Grundlage und teilt diese durch die Gesamtzahl der im Jahr 2014 angefallenen Krankentage, hat jede Person im Durchschnitt 16,3 Tage krankheitsbedingt gefehlt. Diese Zahl ist unverändert zu der im Vorjahr. Martin Jäger 2 Stammbelegschaft 1.031 zzgl. 29 Personen im Rahmen von geförderten Sonderprojekten Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 21 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 1.43 Arbeitsschutz und Betriebsmedizin Folgende Maßnahmen wurden im Bereich des Arbeitsschutzes bzw. der Betriebsärztlichen Betreuung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzausschuss veranlasst: • Durch unseren Betriebsärztlichen Dienst Firma PIMA Arbeits- und Umweltmedizin GmbH wurde Betriebsmedizinische Vorsorge im Personalratsbereich Stadtverwaltung in folgender Anzahl durchgeführt: 3x G20 (Lärm); 5x G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten); 89x G37 (Bildschirmtauglichkeit); 2x G41 (Absturzgefährdung); 42x G42 (Infektionsgefährdung) und 3x G46 (Belastungen des Muskel- und Skelettsystems). Diese Zahlen beinhalten auch Einstellungsuntersuchungen. • Durch unseren Betriebsärztlichen Dienst Firma APUS Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Prävention und Sicherheit mbH wurde Betriebsmedizinische Vorsorge im Personalratsbereich Feuerwehr in folgender Anzahl durchgeführt: 58x G25 (Fahr-, Steuerund Überwachungstätigkeiten); 63x G26 (Atemschutz); 55x G37 (Bildschirmtauglichkeit); 59x G42 (Infektionsgefährdung) und 11 Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung. • In 44 Fällen haben wir Zuschüsse für Bildschirmarbeitsplatzbrillen entsprechend § 6 Bildschirmarbeitsverordnung ausgezahlt (2012: 50 Brillen, 2013: 55 Brillen). • Aufgrund Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 haben wir im Jahr 2014 die turnusmäßige Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch externe Fachleute in sämtlichen Dienstgebäuden veranlasst und überwacht. Im Jahr 2014 betraf dies insgesamt 16.525 Geräte (inkl. Kitas und Schulen). • Sechs Sitzungen des AK Gesundheitsmanagement (Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG) wurden vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. • Betreuung der 20 Sicherheitsbeauftragten und der Ersthelferinnen sowie Ersthelfer bzw. Organisation der Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. -Auffrischung (50 Personen). Die Aktivitäten der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Jahr 2014 bezogen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: • Aktualisierung der bestehenden Präsentationshilfen für Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz; • Begehungen in 43 Organisationseinheiten oder deren Teilbereichen bzw. Außenstellen; • Überprüfung arbeitsschutzrelevanter Belange bei fünf Bauplanungen zu städtischen Liegenschaften. Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der letzten Jahre können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Auffällig ist die im Vergleich zu den Vorjahren stark gesunkene Zahl der Wegeunfälle. Damit liegen wir im bundesweiten Trend: allgemein sind im Jahr 2014 die Wegeunfallzahlen merklich zurück gegangen 3. Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle ab einer unfallbedingten Abwesenheit von mehr als drei Tagen (Zahlen beinhalten Tarifbeschäftigte und Beamtinnen bzw. Beamte). 3 Pressemitteilung der DGUV vom 16.03.2015 Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 22 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Meldepflichtige Arbeitsunfälle (Stadtverwaltung und Feuerwehr) 25 20 15 10 5 0 Arbeitsunfälle Wegeunfälle Sportunfälle gesamt 2010 7 11 0 18 2011 12 6 3 21 2012 8 6 3 17 2013 8 9 0 17 2014 10 2 1 13 Martin Jäger 1.44 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Nach § 84 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber zu einem BEM verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder insgesamt mindestens 30 Tage arbeitsunfähig waren. Diese Regelung gilt nicht nur für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern für alle Bediensteten. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber mit Personal- und ggf. Schwerbehindertenvertretung mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden bzw. mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die einzelnen Beteiligten, deren Verantwortlichkeit und der Verfahrensablauf sind bei uns seit 2006 in der Dienstvereinbarung Nr. 33/GPR zum BEM festgelegt. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 23 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach BEM-Fälle Stadtverwaltung 2013 2014 (inkl. Feuerwehr) BEM-Angebote: Personen 190 201 (85m / 116w) 172 181 16 % 17 % 18 19 Langzeiterkrankungen (über 6 Wochen): 51 (27 %) 53 (26 %) Mehrere Kurzzeiterkrankungen: 139 (73 %) 148 (74 %) -davon Beratungsgespräche durchgeführt: 42 (22 %) 61 (30 %) -davon hatten ihre gesundheitliche Beeinträchtigung überwunden: 81 (43 %) 75 (37 %) -davon wollten das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, haben aber trotz Erinnerung keinen Termin vereinbart: 18 (10 %) 12 (6 %) -davon waren an keiner Beratung interessiert: 27 (14 %) 30 (15 %) -davon keinerlei Rückmeldung: 22 (12 %) 23 (11 %) BEM-Quote davon mehrfach Betroffene Personen 4 Mit der Entwicklung unseres BEM in den vergangenen Jahren waren wir unzufrieden. Daher wurde zum Dezember 2012 die Dienstvereinbarung geändert, sodass seither nicht mehr die Abteilung Personalbetreuung, sondern die bisherige Abteilung Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für die BEM-Verfahren zuständig ist. Durch diese Zentralisierung werden Einladungsschreiben zum BEM seither regelmäßiger und vor allem zeitnäher versendet. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen wir nun noch vor der Rückkehr aus einer längeren Krankheit oder kurz nach erfolgter Arbeitsaufnahme. Die Möglichkeiten, welche sich durch das BEM bieten, können daher viel besser ausgeschöpft werden. Sämtliche BEM-Beratungsgespräche werden nun durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit als zentraler BEM-Beauftragter geführt. Aus unserer Sicht ist dessen Erfahrung und Kenntnis über die Arbeitsplätze der Betroffenen von großem Nutzen in den BEM-Gesprächen. Die in der Abteilung Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (seit Anfang 2015 in der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung aufgegangen) gebündelten Zuständigkeiten wie Arbeitgeberbeauftragter für schwerbehinderte Menschen und Betriebsmedizin erhöhen ebenfalls die Effizienz einiger BEM-Verfahren. Anfang 2015 haben wir zusätzlich die Verwaltung der Tele- und Heimarbeitsplätze hierher verlagert. Abschließend bleibt festzustellen, dass häufig Erfahrungen aus vergangenen BEM-Verfahren in anderen, ähnlich gelagerten Fällen 4 181 von BEM betroffene Personen bei 1.060 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammbelegschaft 1.031 und 29 Personen im Rahmen von geförderten Sonderprojekten) Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 24 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach nützlich sind. Die Tatsache, dass alle BEM-Gespräche nun von einer Person geführt werden, stellt daher ein nicht zu unterschätzendes Potential an Erfahrungen dar. Anfang 2015 haben Gesamtpersonalrat und Personalamt einen Infoflyer über das BEM herausgegeben. Dieser wird seither den Einladungsschreiben beigefügt und soll helfen, besser über das BEM aufzuklären und Missverständnisse wie die häufige Verwechslung mit der stufenweisen Wiedereingliederung zu vermeiden. Martin Jäger 1.45 Förderung schwerbehinderter Bediensteter Die Stadt Offenbach am Main sieht es als eine besonders wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe an, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sie zu fördern und ihre Arbeitsplätze zu sichern. Sie hat daher mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat im Jahr 2003 eine Dienstvereinbarung als Integrationsvereinbarung gemäß § 83 SGB IX zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben bei der Stadtverwaltung abgeschlossen. Ziele der Integrationsvereinbarung sind die • • • • Einhaltung der Pflichtquote nach § 71 SGB IX Förderung der Neueinstellung und die Ausbildung behinderter Menschen Arbeitsplatzerhaltung für behinderte Menschen im Sinne von § 2 SGB IX Erhaltung der Gesundheit und deren Wiederherstellung. Die Integrationsvereinbarung wird als Zielvereinbarungs- bzw. Steuerungsinstrument genutzt, das die Chance bietet, eng an der betrieblichen Situation orientiert, Menschen mit Behinderung dauerhaft aktiv am Arbeitsleben teilhaben zu lassen. Durch die Vereinbarung wollen wir auch die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen und die Planung und Durchführung des Integrationsprozesses verbessern. Die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst und dem Integrationsamt (Landeswohlfahrtsverband Hessen) ermöglicht uns die behindertengerechte Gestaltung zahlreicher Arbeitsplätze. Im Jahr 2014 betrug der Schwerbehindertenanteil bei der Stadtverwaltung durchschnittlich rund 8,7 %. Er hat sich damit gegenüber 2014 (8,9 %) geringfügig verringert. Unsere Pflichtquote von 5 % haben wir wieder deutlich erfüllt. Martin Jäger Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 25 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 1.5 Job-Ticket Seit dem 01.09.1999 wird seitens der Stadt Offenbach am Main aufgrund von gesamtverkehrs-, umwelt- sowie personalpolitischen Gesichtspunkten ein Job-Ticket zur Verfügung gestellt. Dieses finanziert sich aus einem Arbeitgeberzuschuss und den zu zahlenden Eigenanteilen der Job-Ticket-Nutzerinnen und -Nutzer. Es erfreut sich bei den Bediensteten einer großen Beliebtheit, was nicht zuletzt die seit der Einführung des Job-Tickets stark gestiegenen Abnahmezahlen zeigen. Es stellt somit auch eine wichtige Maßnahme zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergewinnung und -erhaltung dar. Job-Ticket-Periode 1. von bis Teilnahme der Bezugsberechtigten Anzahl der Personen 09/99 08/00 32 % 347 10. 01/09 12/09 70 % 737 11. 01/10 12/10 75 % 787 12. 01/11 12/11 75 % 815 13. 01/12 12/12 76 % 759* 14. 01/13 12/13 77 % 779 15. 01/14 12/14 79 % 796 bis (durchschnittliche Anzahl der Personen, Prozentangaben gerundet) * Gründung Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach zum 01.01.2012. Durch den Wechsel einiger Bediensteten in den Eigenbetrieb, hat sich die durchschnittliche Personenanzahl für das Jahr 2012 geringfügig verringert. Das derzeit gültige Angebot bietet gegenüber einer vergleichbaren RMV-Jahreskarte (mtl. Abbuchung) Preisvorteile zwischen Preisstufe Preisvorteil Job-Ticket 3 770,00 Euro 7 2.339,00 Euro Weitere Informationen können der Dienstvereinbarung Nr. 36/GPR über die Bereitstellung von Job-Tickets entnommen werden. Diese stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Wir hoffen, dass sich diese positive Resonanz fortsetzen wird, damit auch in Zukunft sowohl die Stadt Offenbach am Main als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Vorteilen des Job-Tickets profitieren können. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 26 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Einführung der Mitnahmeregelung zum 01.07.2015 geplant Seit relativ kurzer Zeit bietet der RMV an, bereits bestehende Job-Ticket-Kooperationen mit einer Mitnahmeregelung auszustatten. Das bedeutet, Inhaberinnen / Inhaber des erweiterten Job-Tickets können innerhalb der freigegeben Tarifgebiete werktags ab 19 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig einen weiteren Erwachsenen und beliebig viele Kinder (im Alter von 6 bis 14 Jahren) mit dem Job-Ticket unentgeltlich mitnehmen. Da diese Aufwertung gegen einen moderaten Aufpreis nur für alle und auf Dauer vereinbart werden kann, wurde Ende Januar 2015 eine Umfrage durchgeführt, bei der die Mehrheit der Job-Ticket-Inhaberinnen und -Inhaber durch einfache Mehrheit über die Einführung der Mitnahmeregelung entscheiden sollten. Diese haben sich mit großer Mehrheit für die Einführung dieser zusätzlichen Leistung entschieden. Es ist daher beabsichtigt – vorausgesetzt die notwendigen Vorarbeiten mit dem RMV (Vertrag, Druck der Job-Tickets) können rechtzeitig abgeschlossen werden – die Mitnahmeregelung zum 01.07.2015 einzuführen und ab diesem Zeitpunkt die neuen Job-Tickets auszugeben. Mark Krapp 1.6 Altersteilzeit Auf Grund der noch bestehenden Altersteilzeitverhältnisse und deren Dauer werden in den nächsten Jahren keine tariflichen Ansprüche auf Altersteilzeit im Sinne des TV FlexAZ entstehen (siehe nachstehende Berechnung – Beschäftigte in Altersteilzeit (Freistellungsphase) 55, Anspruchsberechtigte 13). Eine Ersatzregelung für den Beamtenbereich ist nicht absehbar. Altersteilzeitfälle zum 31.12.2014 - Gesamt: Beamtenbereich Beschäftigtenbereich Arbeitsphase Freistellungsphase Arbeitsphase Freistellungsphase 4 20 4 35 Gesamt Beamte: 24 Anspruchsberechnung nach dem TV FlexAZ Gesamt Beschäftigte: Gesamtzahl Tarifbeschäftigte (Stand 31.12.2014): 39 514 Zahl Beschäftigte in Freistellung 55 Quote 2,5 % von 514 13 Kerstin Eck Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 27 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 2. PERSONAL- UND ORGANISATIONSENTWICKLUNG Die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung (11.1) besteht seit 1992 und ist zuständig für die Geschäftsfelder Personal- und Organisationsentwicklung, inkl. Qualitätsmanagement, Ideenmanagement und seit Januar 2015 auch für das Gesundheitsmanagement. Zu den zentralen Aufgaben der Abteilung gehören neben der Erstellung des jährlichen Fortbildungsprogramms, die Beratung von Führungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Fragen, die sich auf die berufliche und/oder persönliche Qualifizierung und Weiterentwicklung sowie auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz beziehen. Organisationseinheiten erhalten u. a. Unterstützung und Beratung bei folgenden Anliegen: • • • • • • • • • Arbeits- und Gesundheitsschutz Durchführung von Klausurtagungen und Teamentwicklungsmaßnahmen Durchführung von Organisationsentwicklungsprozessen Moderation von Arbeits- und Projektgruppen Beratung bei der Planung von Personalentwicklungsmaßnahmen Unterstützung bei der Planung von Fachfortbildungen Vermittlung von Trainerinnen und Trainern, Beraterinnen und Beratern sowie Mediatorinnen und Mediatoren und Coachs Optimierung von Arbeitsprozessen Einführung von Projektmanagement. Durch die Integration des Gesundheitsmanagements und des Arbeitsschutzes in die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung erhoffen wir uns eine noch stärkere Verzahnung der Beratungsangebote und damit auch ein flexibleres, schnelleres und noch bedarfsorientierteres Reagieren auf Anfragen der Organisationseinheiten. Im Rahmen eines zentralen Fortbildungsprogramms werden jährlich vielfältige Maßnahmen aus den Bereichen Kommunikation, Verwaltungsmanagement und Gesundheitsförderung angeboten, die teilweise von den Ämtern als Bedarf formuliert, teilweise aber auch von der Abteilung gesetzt werden. Beate Röschmann Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 28 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 2.1 Maßnahmen für Führungskräfte Im Oktober 2014 fand die jährlich stattfindende 1,5-tägige Klausurtagung der Führungskräfte statt. Neben den hauptamtlichen Dezernenten, deren Referentinnen bzw. Referent, den Amtsleitungen der Stadtverwaltung, dem Gesamtpersonalratsvorsitzenden waren auch alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Konzerntöchter und der Gesamtbetriebsratsvorsitzende anwesend. Auf der Klausur standen die Themen „Strategische Entwicklung“, „Offenbach unter dem Schutzschirm“, „Finanz- und Ergebnishaushalt“, „Masterplanprozess“, „Organisationsuntersuchung“ und „Rahmendienstleistungsverträge“ im Fokus der Diskussion. Im Jahr 2014 begannen die Planungen für zwei neue Lehrgänge für Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte, deren Umsetzung mit Beginn des Jahres 2015 begonnen hat. Einer der Lehrgänge, der speziell für Führungskräfte der Feuerwehr angeboten wurde, konnte nach 3 Seminarmodulen bereits Ende März 2015 abgeschlossen werden, der andere Lehrgang dauert bis zum März 2016. Auf unsere Erfahrungen mit dem überarbeiteten Konzept werden wir im nächsten Personalbericht eingehen können. Beate Röschmann 2.12 Qualitätsmanagement Die Themen Qualität und Qualitätssicherung sind für die Stadtverwaltung Offenbach nach wie vor aktuell, auch wenn es seit 2009 keine externe Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 mehr gibt. Eine zentrale Institution des Qualitätsmanagementsystems ist die Arbeitsgruppe Qualität, bestehend aus mehreren Führungskräften, ehemaligen Qualitätsbeauftragten, der Frauenbeauftragten und einem Personalratsmitglied. Die Geschäftsführung liegt bei der Abteilung 11.1. Neben allen Aufgaben rund um die AG Qualität berät und unterstützt unsere Abteilung die Volkshochschule Offenbach und das Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration bei der externen Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Claudia Spiegel Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 29 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 2.2. Ausbildung 2.21 Ergebnisse und Einstellungen im Jahr 2014 Die Stadt Offenbach hat sich bei den angebotenen Ausbildungsstellen im Bereich der Verwaltung nur an dem tatsächlich feststellbaren Bedarf orientiert. Im Ergebnis kam es zu Einstellungen von zwei Auszubildenden für den Beruf der bzw. des Verwaltungsfachangestellten und drei Zulassungen von Beamtinnen und Beamten zu einem Studium im gehobenen Dienst an der Hochschule für Polizei und Verwaltung, darunter eine interne Aufstiegszulassung. Bei der Festlegung unserer Einstellungsquoten profitieren wir zunehmend von den Erfahrungen der vergangenen Jahre. So können auch den neu eingestellten Nachwuchskräften sichere Übernahmeperspektiven in Aussicht gestellt werden. Übernahmen ohne zugrunde gelegte Planstellen können wir zum heutigen Stand nahezu ausschließen. Überhaupt gibt es keine Schwierigkeiten, intern ausgebildete Nachwuchskräfte in den einzelnen Organisationseinheiten auf festen Stellen einzusetzen. Obwohl wir auch in diesen Fällen auf eine Bewerbung im Rahmen einer internen Ausschreibung bestehen, gelingt uns bislang die passende Einsatzplanung im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium. Zwei Punkte lassen sich in diesem Zusammenhang für das Gelingen anführen. Zum einen haben wir feste Gespräche mit unseren Nachwuchskräften implementiert, die den Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung begleiten. Maßgeblich unter Beteiligung der Ausbildungsleitung und der für die Übernahmen verantwortlichen Personalbetreuerinnen wird in der Mitte der Ausbildung ein „Potentialgespräch“ zur weiteren Entwicklung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten geführt. Ein „Orientierungsgespräch“ vor den letzten beiden Ausbildungsabschnitten bringt Stellenperspektiven und Profile unserer Nachwuchskräfte zusammen. Dabei werden die letzten Ausbildungsabschnitte nötigenfalls angepasst. In der Summe findet dadurch ein gelenkter Übernahmeprozess statt. Der zweite Punkt, der grundsätzlich zum Gelingen beitragen kann, sind überzeugende Leistungen, die in Ausbildung und Studium erzielt werden. Das Jahr 2014 war dabei ein besonders gutes Jahr, das auch zu einer Beteiligung an der Landesbestenehrung führte. Die Ergebnisse bestätigen nicht nur, die richtige Auswahl getroffen zu haben, sondern belohnen dabei auch alle beteiligten Ausbilderinnen und Ausbilder in den städtischen Organisationseinheiten. Manfred Keller Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 30 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 2.3 Fortbildung 2.31 Fortbildungsprogramm 2014 Die im zentralen Fortbildungsprogramm 2014 angebotenen Veranstaltungen wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut angenommen. Besonderen Anklang fanden die Angebote der Gesundheitsförderung und der Kommunikation. Insgesamt haben sich 601 (2013: 535) Personen, davon 149 Männer und 452 Frauen, zu den Veranstaltungen angemeldet. Teilgenommen haben 441 (2013: 395) Bedienstete, davon 116 Männer und 325 Frauen, inkl. Externe aus den Eigenbetrieben und Konzerntöchtern. 160 (2013: 140) Personen, 33 Männer und 127 Frauen, die sich angemeldet hatten, konnten nicht teilnehmen, sei es, weil der Kurs wegen zu geringen Interesses storniert werden musste, bereits belegt war oder sonstige Gründe, (Krankheit, erforderliche betriebsbedingte Anwesenheit etc.) eine Teilnahme unmöglich machten. In allen Themenbereichen (Kommunikation, Verwaltungsmanagement und Gesundheitsförderung) waren insgesamt 42 (2013: 42) Veranstaltungen geplant, von denen 4 (2013: 8) Seminare wegen einer zu geringen Anzahl an Anmeldungen nicht durchgeführt werden konnten. Silvia Neumann 2.32 Bereichs- und zielgruppenbezogene Personal- und Organisationsentwicklung Neben den Maßnahmen im Fortbildungsprogramm ist es ein besonderes Anliegen der Abteilung 11.1, auch die Fachfortbildungen und bereichsbezogenen Maßnahmen in den einzelnen Ämtern zu fördern, um damit sowohl ein hohes und von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleistetes Qualitätsniveau sicher zu stellen, als auch die berufliche Handlungssicherheit und damit die persönliche Arbeitszufriedenheit zu verbessern. Deshalb werden die Ämter sowohl finanziell als auch bei der inhaltlich-konzeptionellen Planung von bereichsbezogenen Maßnahmen unterstützt. Finanziert wurden im Jahr 2014 sowohl Inhouse-Schulungen mit externen Bildungsträgern für verschiedene Ämter als auch Fachfortbildungen für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern sie einen Nutzen für die jeweilige Organisationseinheit hatten und dadurch Knowhow aufgebaut werden konnte. Daneben gab es in 2014 in mehreren Ämtern Entwicklungsprozesse, sei es mit einzelnen (Führungskräfte-) Teams, Abteilungen oder auch dem ganzen Amt. Das Besondere an dieser Form der Personal- und Organisationsentwicklung ist die Möglichkeit, auf die speziellen Bedarfe einzelner Organisationseinheiten gezielt eingehen zu können, in unterschiedlichster Art und Weise und dem jeweiligen Thema und der Zielgruppe angepasst. Dies geschieht in Seminaren und Workshops in Räumlichkeiten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 31 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Solche internen Prozesse stellen hohe Anforderungen sowohl an die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter als auch an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da sie häufig zeitintensiv sind, die Bereitschaft erfordern, das eigene Handeln zu reflektieren und nicht selten konfliktbehaftet sind. Die Klärung des Auftrags, der Ziele, ein transparentes, nachvollziehbares Vorgehen, die Einbindung der Beschäftigten sowie die Bereitschaft alte Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen, sind wichtige Voraussetzungen für das Gelingen eines solchen Entwicklungsprozesses. Die verstärkte gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Abteilung 11.1 des Personalamtes und der Abteilung Organisation (10.2) des Hauptamtes hat sich in mehreren Prozessen als sehr konstruktiv und gewinnbringend für alle Beteiligten erwiesen. Beate Röschmann 2.33 Interkulturelle Öffnung Unsere Umfrageaktion bei allen Bediensteten der Stadtverwaltung sowie des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach konnte nunmehr abschließend ausgewertet werden. Hierbei haben sich die nachstehenden grundsätzlichen Erkenntnisse ergeben: - - Bei der Stadtverwaltung und im Eigenbetrieb ist der Anteil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund höher als bisher angenommen (16,78 % bzw. 22,22 %). Bei der Einstellung hat der Migrationshintergrund keine Rolle gespielt. Bei der jetzigen Tätigkeit profitieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrem Migrationshintergrund. Innerhalb der Stadtverwaltung und dem Eigenbetrieb ist eine große Sprachenvielfalt vorhanden. Als weitere Aktion der Arbeitsgruppe (AG) Interkulturelle Öffnung kann festgestellt werden, dass es auch in diesem Jahr gelungen ist, erfolgreich ein Seminar zur „Interkulturellen Sensibilisierung“ durchzuführen. Für das Jahr 2015 wird sich die AG mit dem Schwerpunktthema zur Feststellung von Interkultureller Kompetenz in Auswahlverfahren beschäftigen. Hierbei sollen nach Möglichkeit unter anderem Fragebögen und Checklisten entstehen, die gerade auch innerhalb einer kurzen Sequenz bei einem Vorstellungsgespräch anwendbar sind. Beate Röschmann und Thomas Heberer Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 32 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 2.4 Ideenmanagement Im Jahr 2014 sind insgesamt 18 Vorschläge beim Ideenmanagement der Stadtverwaltung Offenbach eingegangen. Knapp ein Viertel dieser Vorschläge wurde positiv begutachtet und konnte prämiert werden. Es fällt auf, dass die Zahl der Vorschläge gegenüber dem Vorjahr (mit 57 eingereichten Vorschlägen) stark zurückgegangen ist. Dies ist sicherlich unter anderem der personellen Situation der Koordinierungsstelle des Ideenmanagements geschuldet. Seit dem Weggang von Frau Bellabrouj-Hajjout (Ende Mai 2014) mussten die Aufgaben der Koordinierungsstelle zusätzlich zum normalen Tagesgeschäft von den Kolleginnen und Kollegen der Personalund Organisationsentwicklung mit übernommen werden. Seit Anfang Januar ist Frau Ludwig wieder aus der Elternzeit zurück, so dass die personelle Situation sich hier entspannt hat. Der zahlenmäßige Rückgang der eingereichten Vorschläge zeigt aber auch, dass das Ideenmanagement kein „Selbstläufer“ ist. Durch regelmäßige Veröffentlichungen und kontinuierliche Informationen will die Koordinierungsstelle gemeinsam mit den Mitgliedern der Kommission des Ideenmanagements in den kommenden Monaten dazu beitragen, dass das Ideenmanagement wieder stärker in das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rückt. Neben der rein quantitativen Betrachtung soll nicht unerwähnt bleiben, dass einige gute Verbesserungsvorschläge prämiert werden konnten, deren Umsetzung eine positive Auswirkung auf die Stadtverwaltung Offenbach haben wird. Margarete Ludwig 2.5 Beratung und Coaching 2014 wurde das Angebot der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung, Beratung und Coaching in Anspruch zu nehmen, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder häufig genutzt. Neben dem internen Beratungsangebot durch die Abteilung 11.1 wurden auch externes Coaching und Supervision vermittelt und finanziert. Die Rückmeldungen hierzu sind in der Regel sehr positiv und bestärken diejenigen, die es in Anspruch nehmen. Es geht sowohl bei der internen als auch bei der externen Beratung um die persönliche Unterstützung, damit komplexe, schwierige und belastende Arbeitssituationen besser bewältigt werden können. Im Fokus stehen dabei immer die nachfragende Person und deren Arbeitsumfeld sowie die ziel- und lösungsorientierte Bearbeitung der belastenden Situation. Interne Beratung kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden, externes Coaching hingegen i. d. R. nur von Führungskräften, Projektleiterinnen und Projektleitern sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in herausgehobener Funktion, jeweils nach vorheriger individueller Beratung durch 11.1. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 33 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Ein entsprechender Pool an qualifizierten externen Beraterinnen und Beratern, Coachs sowie Mediatorinnen und Mediatoren steht für diese Aufgabe zur Verfügung. Durch die individuelle Beratung Einzelner wird diesen in vielen Fällen deutlich, dass es in ihrem Team, ihrer Abteilung oder ihrem Amt Schieflagen oder Anliegen gibt, die es zu bearbeiten gilt, damit ein vertrauensvolles und wertschätzendes Miteinander sowie eine effektive Aufgabenerledigung wieder möglich werden. Hier schließen sich dann des Öfteren Entwicklungsprozesse in den Ämtern an, bei denen es u. a. um die Auseinandersetzung mit den Themen Aufgabenkritik und Aufgabenverteilung, Strukturen und Prozesse sowie Kompetenzen und Fähigkeiten geht. An diesem Punkt wird die Verbindung zwischen Personal- und Organisationsentwicklung sehr deutlich. Beate Röschmann 3. PERSONALKOSTENBEWIRTSCHAFTUNG UND STELLENPLAN 3.1 Personalkosten 3.1.1 Personalkostenberichtswesen und Kennzahlen Es werden monatliche Personalkostenhochrechnungen für die Stadtverwaltung erstellt, um weiterhin von Seiten des Personalamtes eine zentrale Personalkostensteuerung zu gewährleisten. Die Ämter können auf Anfrage Berichte und Zusammenstellungen, angepasst auf die individuellen Belange, erhalten. Des Weiteren können Berichte direkt aus H&H proDoppik generiert werden. Diese Form der Berichte und die vom Personalamt bei Bedarf zur Verfügung gestellten Aufstellungen haben sich bewährt und werden beibehalten. Kerstin Eck Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 34 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 3.1.2 Entwicklung der Personalaufwendungen im Städtevergleich Um die Personalaufwendungen überörtlich einwerten zu können, greifen wir auf Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes zurück. Auf solcher Zahlengrundlage wurden im September 2004 im Rahmen der 91. Vergleichenden Prüfung (Konsolidierung der Großstädte) die Personalausgaben der kreisfreien Städte gegenüber gestellt und zu den Einwohnerinnen- bzw. Einwohnerzahlen ins Verhältnis gesetzt. Seitens der prüfenden Mummert Consulting AG wurde seinerzeit konstatiert, dass in Offenbach am Main die Personalaufwendungen pro Einwohnerin / Einwohner „im Jahr 2002 deutlich unter dem Niveau der anderen Städte" lagen. Diese Aussage kann weiterhin bestätigt werden. Die Personalaufwendungen und Bevölkerungszahlen in der nachfolgenden Tabelle wurden nach den vom Hess. Statistischen Landesamt aktuell gelieferten Daten bis 2014 fortgeschrieben: Aufgrund des Umstiegs auf das Bruttoprinzip in 2010 erhöhen sich die Personalaufwendungen um ca. 4,7 Mio. Euro. Diesen Mehraufwendungen stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber, die ab 2010 separat und nicht mehr als Ausgabeabzug gebucht werden. Die Personalaufwendungen pro Einwohner sinken aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl, die Aufwendungen insgesamt bleiben annähernd auf dem Stand des Vorjahres. Die Personalaufwendungen 2015 für Offenbach beruhen auf einer Hochrechnung, Angaben des Hess. Stat. Landesamtes liegen noch nicht vor. Die Bevölkerungszahlen sind zum Stand 31.12. des jeweiligen Jahres angegeben. Kerstin Eck Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 35 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 3.1.3 Entgelt- und Besoldungszuwachs Am 01.04.2014 wurde der neue Tarifvertrag geschlossen, wonach die Tarifbeschäftigen ab dem 01.03.2014 eine Erhöhung von 3,0 % erhalten und ab dem 01.03.2015 weitere 2,4 %. Eine Besoldungserhöhung gab es zum 01.04.2014 um 2,6 %. Am 28.03.2015 wurde in der Tarifrunde der Länder eine lineare Entgelterhöhung in 2 Stufen festgelegt. Demnach erhalten die Tarifbeschäftigten der Länder (mit Ausnahme von Hessen) ab 01.03.2015 eine Erhöhung von 2,1 % und ab 01.03.2016 noch mal 2,3 %, mindestens aber 75 €. Am 15.04.2015 kam es dann zu einem Tarifabschluss für Hessen: 2 % ab 01.03.2015 (zusätzlich zu der bereits mit dem Tarifvertrag 2014 vereinbarten Erhöhung um 2,4 %) und weitere 2,4 % 01.04.2015. In den Haushalten 2014 und 2015 wurde jeweils eine Erhöhung von 1,5 % bei den Tarifbeschäftigten eingeplant. Bei den Beamtinnen / Beamten wurde ebenfalls eine Erhöhung von 1,5 % für 2014 und 2015 eingeplant. Derzeit lässt sich keine Aussage darüber treffen, ob die angestrebte Nullrunde durchgesetzt werden wird oder ob es doch noch zu einer Erhöhung der Beamtenbesoldung kommen wird. Kerstin Eck 3.2 Stellenplan/ -verfahren / Änderung der Dienstverteilungspläne Nach Abschluss der Neubewertung aller Stellen, bilden Stellenbeschreibungen zusammen mit den jeweiligen Organigrammen die Dienstverteilungspläne der Ämter. Änderungen der Dienstverteilungspläne sind beim Hauptamt einzureichen und sind dort aus organisatorischer Sicht zu prüfen, bevor Stellenbeschreibungen in der Bewertungskommission (BK) behandelt werden können. Damit sämtliche Informationen und Angaben strukturiert und vollständig sind, haben das Hauptamt und Personalamt ein neues Verfahren entwickelt und im September 2014 veröffentlicht. Die BK hat ihre Arbeitsweise an das neue Verfahren angepasst und nimmt nur noch Stellenbeschreibungen entgegen, die zuvor vom Hauptamt, Abt. Organisation begutachtet wurden. Durch die im Rahmen des Schutzschirmvertrages festgesetzten Personalkosten ist insbesondere darauf zu achten, dass benötigte oder höher bewertete Stellen refinanziert werden können. Die finanziellen und / oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen werden wie seither von der für den Stellenplan zuständigen Abteilung geprüft und mit den jeweiligen Ämtern und der Personalbetreuung besprochen. Erst danach kann eine Aufnahme in den Stellenplan erfolgen. Kerstin Schütz Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 36 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 3.3 Versorgung und Beihilfen 3.3.1 Versorgungsstatus Altersstruktur der aktiven Beamtinnen und Beamten mit späteren Versorgungsansprüchen 1) (einschl. Eigenbetriebe) zum 31.12.2013 Altersgruppe w m 40 54 94 35 bis 54 161 165 326 55 bis 59 43 42 85 über 60 18 26 44 262 287 549 bis 34 1 ) also mit Beurlaubten u. Beamtinnen / Beamten während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit, ohne Anwärterinnen / Anwärter insgesamt Aktive mit späterem Versorgungsanspruch 31.12.2013: 549 12 Zugänge in 2014 0 Zugang in 2014 Versorgungsempfängerinnen / -empfänger (Hinterbliebene) Versorgungsempfängerinnen / -empfänger (ehemalige Aktive) 31.12.2013: Zwischenstand: 31.12.2013: 243 Zwischenstand: 255 7 Abgänge in 2014 31.12.2014: 8 Abgänge in 2014 4 Zugänge Hinterbliebene Versorgungsempfängerinnen / -empfänger (ehemalige Aktive) 120 124 Versorgungsempfängerinnen / -empfänger (Hinterbliebene) 248 31.12.2014: 116 Versorgungsempfängerinnen / -empfänger (Gesamtbestand) 31.12.2014: 364 Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 37 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Fortschreibung des Versorgungsbestandes Ehemalige Aktive Jahr Hinterbliebene Bestand am 31.12. Zugänge Abgänge Zugänge Abgänge Gesamt Bestand am 31.12. Bestand am 31.12. 2014 12 7 248 4 8 116 364 2013 15 6 243 0 8 120 363 2012 13 14 234 1 5 122 356 Versorgungsbezüge aus Alter Besoldungsgruppe B A 16 A 15 A 14 A 13 A 12 bis 34 35 bis 54 A 11 A A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 TB 10 0 1 1 3 3 5 3 3 2 4 55 bis 74 9 4 14 5 20 26 16 19 26 17 13 75 bis 89 8 4 13 6 21 14 5 5 31 10 11 über 90 4 2 3 2 2 1 6 2 8 am 31.12.14 insg.: 364 21 10 30 13 46 44 32 30 69 29 30 2 6 2 am 31.12.13 insg.: 363 21 10 30 15 46 41 30 29 73 28 30 2 6 2 am 31.12.12 insg.: 356 21 9 28 15 43 39 29 29 74 26 33 2 6 2 2 5 2 1 2 TB=Tarifbereich Aufteilung des Versorgungsaufwandes Rechnungsergebnisse (RE) in EUR Beamtinnen- / Beamtenbereich Tarifbereich Beihilfen Insgesamt 2012 9.814.200,00 2013 11.279.069,00 2014 11.090.852,00 13.075,00 15.023,00 0,00 1.137.168,00 1.340.595,00 1.364.085,00 10.964.443,00 12.634.687,00 12.454.937,00 Martina Dingeldein Kerstin Eck Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 38 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 3.3.2 Absicherung zukünftiger Versorgungsleistungen Neben der jährlichen Zuführungen zum Pensionsfonds (wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung I (A) 464 vom 18.03.1999 zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen aus der „Verbeamtungsaktion" eingerichtet) müssen seit Einführung der doppischen Haushaltsführung im Rahmen der Bilanzierung außerdem Rückstellungen für alle zukünftig zu leistenden Zahlungen gebildet werden. Die Pflicht zur Rückstellungsbildung ergibt sich aus § 39 GemHVO. Die Berechnung der Rückstellungshöhe erfolgt für die Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeitfälle durch ein wirtschaftsmathematisches Institut, die Berechnung des nicht angetretenen Urlaubes und der Überstunden sowie die Berechnung für Zeiten, das Lebensarbeitszeitkonto betreffend, übernimmt das Personalamt. Bei Rückstellungen handelt es sich um in der Vergangenheit erwirtschaftete Ansprüche (maßgeblich ist der jeweilige Bilanzstichtag) der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters gegenüber dem Dienstherrn. Dieser Anspruch führt in der Zukunft zu einem Mehraufwand. Werden Rückstellungen (möglichst genau) geplant, führt dies dazu, dass künftige Haushalte auf der Aufwandsseite nicht mehr belastet werden. Mittel- und langfristig könnte man die Bildung von Rückstellungen als Steuerungsinstrument nutzen, zum Beispiel eine Prüfung bei Neueinstellungen, ob eine Beamtenstelle durch eine(n) Tarifbeschäftigte ersetzt werden kann, führt langfristig zu niedrigeren Pensionen. Auch könnten Rückstellungen für nicht angetretenen Urlaub und Überstunden durch entsprechende Maßnahmen reduziert werden. Kerstin Eck 3.3.3 Beihilfen nach der HBeihVO Die Beihilfeleistungen entsprechen dem Grunde nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Anspruchsberechtigt sind Beamtinnen / Beamte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger. Abhängig vom jeweiligen Krankenversicherungsschutz gilt dies mit Einschränkungen auch für das Tarifpersonal, sofern das Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.05.2001 begründet worden ist. Die Zahl der Anträge ist im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent gestiegen und liegt mit 1848 Anträgen auf ähnlichem Niveau wie 2012. Die Beihilfeausgaben stagnieren seit 2012 und betrugen 2014 2.446.148 Euro. Hiervon entfielen auf Versorgungsempfänger 1.364.085 Euro, auf Beamte 1.082.063 Euro. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 39 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 26,88 Prozent der Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger entfallen auf Leistungen für Pflege. Bei den Beamten wurden 2,25 Prozent für Pflegeleistungen gezahlt. 1.400.000 1.200.000 1.000.000 Beihilfe 800.000 Pflegeanteil 600.000 400.000 200.000 0 Versorger Beamte Angelika Haberstock, Mark Krapp und Heike Rosenberger 3.3.4 Personalkostenbegrenzung Durch den mit dem Land Hessen geschlossenen Schutzschirmvertrag dürfen die Personalkosten die dort bis 2022 festgeschriebenen Ansätze nicht überschreiten. In 2015 und 2016 müssen zusätzlich je 350.000,- € bei den Personalkosten eingespart werden. Das vorläufige Rechnungsergebnis 2014 liegt bei 62,1 Mio. € und damit rund 100 T € unter dem Planansatz (Ergebnisse ohne Rückstellungen und Pensionsfonds). Um weiterhin die Personalkostenbegrenzung im Blick zu haben werden monatliche Hochrechnungen erstellt und die Einhaltung des Planansatzes überprüft. Dies soll rechtzeitig ein Gegensteuern bei Abweichungen durch das Ergreifen personalwirtschaftlicher Maßnahmen ermöglichen. Kerstin Eck Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 40 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 4. PERSONALFLUKTUATION 2014 Die Fluktuationsrate in 2014 lag bei 8,42 %. Nachstehend hierzu einige detaillierte Aufstellungen: 4.1 Austritte Austrittsgrund weiblich Ruhestandsversetzung (Beamtinnen und Beamte) männlich Gesamt 3 8 11 14 8 22 2 2 4 Eigenkündigung / Entlassung aus dem Beamtenverhältnis / Vertragsablauf 41 14 55 Summe: 60 32 92 Rentenbezug (Tarifbeschäftigte) Versetzung zu anderen öffentl. Dienstherren (Beamtinnen und Beamte) 4.2 Dienstjubiläen An dieser Stelle soll zum Einstieg für weitergehende Analysen erstmals auch die Zahl der 40-jährigen Dienstjubiläen genannt werden. Sie stellen im Kontrast zur Fluktuation einen Indikator für Betriebstreue dar. Anzahl Dienstjubiläen 2010 bis 2014 18 15 16 14 14 13 12 9 10 8 6 Anzahl Dienstjubiläen 6 4 2 0 2010 2011 2012 Herausgegeben am 20.05.2015 2013 2014 Seite 41 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach 4.3 Stellenausschreibungen Bereiche Gesamt Verwaltung 23 Kultur und Bildung 11 Soziales 19 Gesundheit 1 Umwelt 2 Technik 1 Summe: 57 4.4 Bewerbungen Die nachstehenden Zahlen geben einen Überblick über die im Jahr 2014 auf Grund von internen bzw. externen Ausschreibungen eingegangenen Bewerbungen. Bereiche Alle Bereiche 4.5 weiblich männlich Gesamt 704 343 1.047 Neueinstellungen Bei der nachstehenden Aufstellung ist zu beachten, dass die Summe der Einstellungen nicht mit der Anzahl der durchgeführten Stellenausschreibungen (siehe oben) kompatibel sein muss, da den Ausschreibungen mitunter erst zeitverzögert im kommenden Jahr Einstellungen folgen. Bereiche weiblich männlich Gesamt Tarifbeschäftigte 31 11 42 Beamtinnen und Beamte 10 10 20 Summe: 41 21 62 4.6 Anträge auf Elternzeit und Beurlaubung Die nachstehende Aufstellung beinhaltet die Anzahl der nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestellten Anträge auf Elternzeit sowie die ggf. sich hieran anschließenden Beurlaubungen. Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 42 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Grund weiblich Elternzeit männlich Gesamt 20 0 20 7 2 9 27 2 29 Beurlaubung Summe: Kerstin Eck 5. DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG Dieses Thema wird – oft auch unter dem Begriff demografischer Wandel – inzwischen auch von zahlreichen Kommunen als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben bezeichnet und in unterschiedlichster Form bearbeitet. Ausgehend von den hier bereits in anderen Zusammenhängen ermittelten Daten (Altersentwicklung, Frauenförderung, Führungs- und Nachwuchskräfteentwicklung etc.) haben wir uns die Frage gestellt, ob und ggf. in welcher Form auch seitens des Personalamtes Handlungsbedarf besteht. Das Durchschnittsalter der Kernverwaltung der Stadt Offenbach lag in 2014 bei 46,2 Jahren (Durchschnitt Frauen = 46,1 Jahre und Männer = 46,4 Jahre). Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwischen 50 und 54 Jahre alt. Altersstruktur (31.12.2014) 200 180 160 140 120 Frauen 100 Männer 80 gesamt 60 40 20 0 15-19 20-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-54 65-69 Auch wenn die Verwaltung insgesamt eine leichte „Verjüngung“ bis 2013 erfahren hat, so ist die Belegschaft im Vergleich zu 2009 – hier lag der Altersdurchschnitt bei 45,8 Jahren (Durchschnitt Frauen = 44,9 Jahre und Durchschnitt Männer = 46,8 Jahre) um 0,4 Jahre gealtert. Das klingt aktuell nicht dramatisch, doch sollte sich dieser Trend fortsetzen, so würde das Durchschnittsalter im Jahr 2030 bei 53,3 Jahren liegen: Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 43 Personalbericht 2015 der Stadt Offenbach Durchschnittsalter 46,5 46,2 46 45,8 45,8 45,7 45,6 45,5 Durchschnittsalter 45,5 45 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Eine sorgfältige Beobachtung der weiteren Entwicklung und ggf. rechtzeitiges Gegensteuern durch geeignete Maßnahmen ist somit auch für uns sinnvoll bzw. notwendig. Da bereits umfangreiche Veröffentlichungen zu dem Thema vorliegen (u. a. KGSt-Report, Erhebungen und Vorgehen anderer Städte), konnten wir nach entsprechender Materialsichtung und Einwertung unserer Ausgangssituation bezogen auf das Personalmanagement durchaus Parallelen erkennen. Um den Abgleich von Daten und Ergebnissen und bei Bedarf den Dialog über Verfahren und Maßnahmen zu erleichtern, haben wir uns für ein vergleichbares Vorgehen entschieden und folgenden Ansatz gewählt: Das Aufgabenfeld wird nur bezogen auf das Personalmanagement bearbeitet, die aufgrund (kommunal-)politischer Entscheidungen oder bevölkerungsspezifischer Veränderungen für einzelne Fachbereiche notwendigen Schlussfolgerungen und Handlungsfelder – die durchaus Auswirkungen auf das Personalmanagement entfalten – sind hier derzeitig in großen Teilen nicht ausreichend bekannt bzw. nicht zu bewerten. Solche Entwicklungen sind zu gegebener Zeit zusätzlich zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Beginnend mit einer detaillierten Alters- und Personalstrukturanalyse – dazu wurde ein Fragebogen zur Auswahl der aussagekräftigsten statistischen Auswertungen zusammengestellt – werden aktuell auf der Datenbasis 31.12.2014 die notwendigen Informationen und Prognosen für den Zeitraum 2015 bis (wenn möglich) 2030 erhoben und über eine geeignete Darstellungsform entschieden. Ferner werden vorhandene Handlungsfelder (Personal- und Organisationsentwicklung, Fort- und Ausbildung, Gleichstellung, Führungs- und Nachwuchskräfteförderung etc.) auf bestehende Maßnahmen und deren Kompatibilität untersucht. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden wir Zielkorridore abstecken und ggf. weitergehende Maßnahmen entwickeln, die zukünftig Arbeitsplätze, Prozesse und Aufgaben in diesem Sinne positiv beeinflussen. Beate Sabo-Gohr Herausgegeben am 20.05.2015 Seite 44
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