Anfrage der CDU-Fraktion betr. Kooperationen zwischen der Stadt Fulda und der Hochschule Fulda Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller Die Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Stadt ist gut und intensiv. Die hervorragende Entwicklung des Campus ist ein Ergebnis gemeinsam getragener Stadtentwicklung. Dazu gehören insbesondere die mitunter nicht einfachen Aufgabenstellungen für die Erschließung bzw. Verkehrsentwicklung, die durch das Wachsen der Hochschule bedingt sind. Als Beispiele bestehender bzw. noch künftig auszubauender Zusammenarbeit seien stellvertretend genannt: - Die gemeinsame Landes-, Hochschul- und Stadtbibliothek am Heinrich-von-Bibra-Platz ist ein Vorzeige- und Modellprojekt, das in diesem Jahr den Hessischen Bibliothekspreis erhalten hat. Angesichts der komplexen Aufgabe, die unterschiedlichen Träger und spezifischen Zwecke der Bibliotheken zusammen zu führen, ist die jetzige Struktur das Ergebnis jahrzehntelangen intensiven gemeinsamen Bemühens von Hochschule und Stadt. - Im ÖPNV hat sich die Einführung des Semestertickets bewährt, die angepasste Frequenz der Fahrbeziehungen wird immer wieder intensiv abgeglichen. - Regelhaft werden Stipendien für die Sommeruniversität vergeben. Eingebunden hierbei sind Studierende aus unseren Partnerstädten. Der Empfang für die Erstsemester im Fürstensaal des Stadtschlosses gehört mittlerweile zu dem institutionellen Rahmen, der von Hochschule wie auch den Erstsemestern sehr geschätzt wird. Er symbolisiert das gute Verständnis und das enge Miteinander zwischen Hochschule und Stadt. - Projektorientierte Zusammenarbeit, beispielsweise in der Jugendund Sozialhilfe bzw. im Städtebauförderprojekt Soziale Stadt runden das Bild des wechselseitig sich befruchtenden Miteinanders ab. Der regelmäßige Austausch zwischen den Verantwortlichen der Stadt und der Hochschulleitung gehört ebenso dazu wie das Projekt des von Stadt und Hochschule getragenen Zukunftssalons. - Aktuelle Themen sind die Wohnraumversorgung für die Studierenden wie auch der Bestand und die Entwicklung kultureller Angebote. Anfrage der CDU-Fraktion zur SVV bezüglich des Gewerbegebiets Lehnerz Antwort von Herrn Oberbürgermeister Möller Welchen Kenntnisstand hat der Magistrat zur weiteren Ansiedlung von Gewerbe bzw. Interessenten im Gewerbegebiet Lehnerz? Im Gewerbegebiet Lehnerz sind bisher folgende Firmen angesiedelt: RM Michaelides Software und Elektronik Das Unternehmen entwickelt und produziert elektronische Baugruppen und hat neben Fulda noch eine Niederlassung in Ohio, USA. MUP Bürohandel Das Unternehmen ist Komplettanbieter für Büroartikel und war vorher im Gewerbegebiet Münsterfeld ansässig. 3 D Formen Das Unternehmen ist Zulieferer für die Industrie. Es entwickelt und produziert Werkzeuge und anspruchsvolle Bauteile. Frucht Hartmann Das Fuldaer Traditionsunternehmen beliefert seine Kunden von Lehnerz aus mit frischem Obst und Gemüse sowie mit anderen Lebensmitteln für die Gastronomie. Brötche Fachgroßhandel für Haustechnik Der Händler für Sanitär, Heizung und Installation war vorher in der Buttlarstraße ansässig und hat sein Angebot in Lehnerz erweitern können. RINDT Druck Der traditionsreiche Druckbetrieb gehört zur Parzeller Gruppe und produziert auf modernsten Anlagen eine Produktpalette von der Broschüre bis zum Buch. ASG Aufzugbau und Service Die ASG ist ein Unternehmen, das Aufzuganlagen baut und wartet. Es gehört zu dem Unternehmensverbund von Thyssen Krupp. Wolfgang Richter GmbH Das Unternehmen ist ein metallverarbeitender Betrieb und war vorher in Eichenzell ansässig. WEG Stiftung Fulda Die WEG Stiftung von Wolfgang Gutberlet bündelt einen Teil der Unternehmen der früheren Tegut Gruppe, z.B. die Herzberger Bäckerei und die Kurhessische Fleischwaren. Die Stiftung hält in Lehnerz Grundstücke vor, um ggf. neue Produktionstandorte für diese Unternehmen zu errichten. Ein Zeitplan dafür liegt noch nicht vor. Derzeit sind im Gewerbegebiet Lehnerz noch ca. 4 ha erschlossene Gewerbefläche zu verkaufen. Dazu kommen noch ca. 2 ha, die als Erweiterung des Gewerbegebiets per Bebauungsplan gesichert sind, aber noch erschlossen werden müssen. In Kürze wird ein Sanitär- und Heizungsbetrieb im Gewerbegebiet den Bau beginnen. Weitere Verhandlungen sind mit verschiedenen Interessenten im Gange. U.a. geht es hier um ein Verwaltungsgebäude für ein Dienstleistungsunternehmen sowie um ein Transportunternehmen. Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion vom 24.04.2015 bezüglich Baugrundstücksausweisungen Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage: Wie viele Bauplätze gibt es im Stadtgebiet der Stadt Fulda und wie viele davon sind in städtischem Eigentum? Antwort: Die Vergabe der in städt. Eigentum befindlichen 35 Bauplätze in Edelzell, deren Katastrierung über eine Umlegung noch zu beschließen ist, zeigt folgende Verteilung: 37% gehen an Ortsansässige, 40% an Bewerber aus dem Stadtgebiet und 23% an auswärtige Bewerber. Es finden Erwerbsverhandlungen zum Ankauf von Flächen in Sickels statt, die perspektivisch eine Einrichtung von ca.80 bis 90 Bauplätzen ermöglichen werden. Dem Grundstücks- und Vermessungsamt liegen aktuell 240 Interessenbekundungen vor, 178 aus dem Stadtgebiet, 36 aus dem Landkreis Fulda und 26 Auswärtige. Darüber hinaus gibt es keine vermarktungsfähigen städt. Wohnbaugrundstücke im Eigentum der Stadt Fulda. Frage: Wie viele Bewerber für diese Grundstücke kamen von außerhalb der Stadt Fulda? Antwort: Bezogen auf die aktuelle Vermarktung Edelzell kamen 33% der Bewerbungen von außerhalb. Frage: Wie stellt sich die Vermarktung/Angebot der Grundstücke dar? Antwort: Im Internetportal der Stadt Fulda werden aktuell keine Wohnbaugrundstücke angeboten. Die Vermarktung katastrierter Wohnbaugrundstücke z.B. in Sickels erfolgt über das Internetportal der Stadt Fulda. Die bei dem Grundstücks- und Vermessungsamt registrierten Interessenten werden über eine Angebotsöffnung informiert und können sich den Bewerbungsbogen mit den verbindlichen Konditionen und Bedingungen herunterladen und eine Bewerbung abgeben. Frage: Wie viele ernsthafte Anfragen wurden nicht bedient, und aus welchen Gründen? Antwort: Für die beiden Baugebiete Edelzell konnten 10 Bewerbungen auf ein Wohnbaugrundstück mangels Angebot nicht berücksichtigt werden. 18. Mai 2015 Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion vom 24.04.2015 bezüglich farbig markierter Beschädigungen auf dem Plattenbelag am Universitätsplatz Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Fragen: Sind diese Markierungen an Beschädigungen Hinweise auf eine bevorstehende Reparatur? Sind Verursacher der Beschädigungen bekannt und werden diese zu Erstattungen der Kosten herangezogen? Gibt es ein gesichertes Verfahren zur Reparatur der Löcher und können diese Instandsetzungen vom Betriebsamt durchgeführt werden? Antwort: Bei Begehungen durch das Tiefbauamt am 6. und 7. Mai 2015 konnten auf dem Universitätsplatz keine farbigen Markierungen gefunden werden. Die Anfrage der CWE bezieht sich möglicherweise auf Markierungen, die zur Festlegung von Standorten für Informationsstände oder Marktbuden gedient haben und kurz darauf bereits verblasst bzw. entfernt waren. Durch die zuständigen Fachämter werden im Vorfeld von Veranstaltungen auf dem Universitätsplatz Begehungen mit Zustandsaufnahme des Bestandes durchgeführt. Sollten nach Ende der jeweiligen Veranstaltung Schäden festgestellt werden, die konkret einem Verursacher zugeordnet werden können, so erfolgt dessen Inanspruchnahme über entsprechende Bürgschaften und somit auch eine Beteiligung an möglichen Reparaturen. Beim Oberflächenmaterial des Universitätsplatzes handelt es sich um Naturstein, dessen Reparatur durch entsprechende Fachfirmen vorgenommen werden muss. Die Kräfte des Betriebsamtes sind sowohl von ihrer technischen Ausstattung als auch von der erforderlichen speziellen Fachkompetenz nicht in der Lage, derartige Reparaturen auszuführen. Im Zuge der regelmäßigen Begehungen des Universitätsplatzes sind verschiedene Schadstellen bekannt, deren Reparatur auch eingeplant und vorgesehen ist. Hierzu zählen allerdings nicht alterungsbedingte kleinere Ausbrüche und Lunker, wie sie an einer Vielzahl von Platten festzustellen sind. Die Verursacher der Schäden sind nicht in allen Fällen bekannt, sondern können nur dann zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden, wenn durch eine konkrete Vorher-Nachher-Betrachtung im Falle von Veranstaltungen eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist. Fulda, 18. Mai 2015 Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion betr. die Einrichtung eines Asylbewerberwohnheimes in der Mackenrodtstraße/Ecke Niesiger Straße in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2015 Antwort von Bürgermeister Wehner Wie bereits im Rahmen der Beantwortung mehrerer Anfragen zum Themenbereich Asyl, Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte, wird einleitend nochmals darauf hingewiesen, dass nach § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz-LAG)) die Zuweisung von Flüchtlingen durch die Zentrale Aufnahmestelle in Gießen ausschließlich an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt. Der Landkreis Fulda macht von der Möglichkeit, ihm zugewiesene Personen an die kreisangehörigen Gemeinden weiterzuleiten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 LAG), derzeit keinen Gebrauch. Somit verbleibt die Unterbringung der dem Landkreis Fulda zugewiesenen Flüchtlinge alleinig in dessen Zuständigkeit. Natürlich finden zwischen Kreis- und Stadtverwaltung Fulda, insbesondere bei Unterbringungen im Stadtgebiet Fulda, regelmäßige Gespräche statt. 1. Hat die Stadt Fulda bereits eine Entscheidung hinsichtlich der Unterbringung und Finanzierung mit dem Eigentümer getroffen? Nachdem das Brandschutzkonzept und auch die Einhaltung aller weiteren Anforderungen geprüft wurden, ist zwischenzeitlich eine Baugenehmigung erteilt. Finanzierungsfragen bzw. vertragliche Angelegenheiten mit dem Eigentümer obliegen, wie eingangs dargelegt, dem Landkreis Fulda als zuständige Behörde. 2. Wie viele Mitbewohner sind beabsichtigt dort unterzubringen? Das Konzept sieht eine Belegung mit maximal 107 Betten vor. 3. Inwieweit werden Anlieger über die Planung und Entwicklung (wie beispielsweise in Hofbieber) unterrichtet? Bei einem gemeinsamen Termin des Bürgermeisters und Stadtbaurats mit den Herren Fehl, Amt 63, Stock und Orf, beide Kreisverwaltung Fulda, am 11.03.2015 wurde vereinbart, dass vor Einzug der ersten Bewohner eine Informationsveranstaltung mit der Bürgerschaft erfolgt. Hierzu finden aktuell Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Fulda statt. Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion vom 24.04.15 bezüglich der Planungen zur Schaffung von Fahrradabstellanlagen am Bahnhofsvorplatz Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage 1: Wie weit sind die Planungen hinsichtlich der Umsetzung weiterer Fahrradabstellplätze am Bahnhof/Bahnhofsvorplatz unter Berücksichtigung der im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgesehenen 5.000 Euro vorangeschritten? Antwort: Bei einem Ortstermin mit Amt 68 sind konkrete Festlegungen zum Aufstellen von weiteren Fahrradabstellanlagen für 13 Fahrräder festgelegt worden. Diese werden in Kürze vom Betriebsamt im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten aufgestellt. Die neuen Standorte sind im Anschluss an die bereits vorhandenen Fahrradabstellanlagen im nördlichen Bereich des Bahnhofvorplatzes vorgesehen. Des weiteren sind für die Bereiche Mittelstraße, Luckenberg und Kanalstraße ebenfalls konkrete Standorte festgelegt und mit dem Rechts- und Ordnungsamt abgestimmt worden. Sobald die Lagepläne vorliegen kann die Ausführung seitens des Betriebsamtes erfolgen. Im Bereich der Rabanusstraße wurden vom Betriebsamt zwischenzeitlich neue Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem RhönEnergie-Gebäude (gegenüber Jerusalemplatz) und vor Galeria Kaufhof geschaffen. Frage 2: Inwieweit hat die Fahrradräumaktion Freiräume am Bahnhofsvorplatz geschaffen? Antwort: Im April hat das Rechts- und Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Betriebsamt eine Aufräumaktion im Bahnhofsbereich durchgeführt. Hierbei sind insgesamt 42 Fahrräder (36 Bahnhofsvorplatz, 6 vor der Richthalle) entfernt worden. Bislang sind lediglich 3 Fahrräder von ihren Besitzern abgeholt worden. Ein Teil der Fahrräder kann als „Rostrad“ eingestuft werden. Durch die Aktion ist die Nutzbarkeit der Fahrradabstellmöglichkeiten deutlich verbessert worden. Insofern ist beabsichtigt, die Aktion jährlich zu wiederholen. Nichtsdestotrotz sollte das Abstellangebot mittelfristig weiter ausgebaut werden. Hierzu gab es u.a. bereits erste Kontakte mit verschiedenen Stel- len der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochterunternehmen. Sollte die Stadt Bahnflächen erwerben, soll ein gemeinsames Konzept zum Fahrradparken im Bahnhofsbereich erstellt werden. Angesichts der Vielzahl an Tochterunternehmen, die für den Bahnhofsbereich zuständig sind, dürfte der Abstimmungsprozess jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Fulda, 18. Mai 2015 Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.05.2015 bezüglich Unterkünfte für Asylsuchende Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage 1: Ist die Nutzungsänderung für den Neubau in der Mackenrodtstraße – von Studentenwohnungen zu Wohnungen für Asylsuchende – mittlerweile genehmigt? Antwort: Ja. Frage 2: Dem Vernehmen nach plant der Eigentümer der Flüchtlingsunterkunft in der Frankfurter Straße das Gebäude aufzustocken. Ist dafür eine Baugenehmigung der Stadt Fulda erforderlich? Antwort: Es handelt sich hier nicht um eine klassische Aufstockung, sondern um einen Ausbau des Dachgeschosses, sowie die Errichtung von Gauben. Für die Baumaßnahme wurde ein Bauantrag eingereicht und inzwischen auch genehmigt. Frage 3: Falls ja: Besteht die Möglichkeit, die Genehmigung davon abhängig zu machen, dass die katastrophalen Zustände in der Unterkunft verbessert werden? Antwort: Die Bauaufsicht hat den Landkreis Fulda frühzeitig in das Genehmigungsverfahren eingebunden und darauf hingewirkt, dass die von dort gestellten Anforderungen, insbesondere die Verringerung der derzeitigen Wohndichte, in die Planung und letztlich die Baugenehmigung einfließen. Fulda, 18. Mai 2015 Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.05.2015 bezüglich Windkraftnutzung in Fulda-Dietershan Antwort von Stadtbaurat Daniel Schreiner Frage 1: Plant die Rhön-Energie-Tochter SynEnergie GmbH dort in Windenergieanlagen zu investieren? Antwort: Über aktuelle Planungen der SynEnergie GmbH in angesprochenen Bereich liegen uns keine Kenntnisse vor. Frage 2: In wessen Eigentum befindet sich das betreffende Gebiet? Antwort: Die vorgesehenen Flächen für Windenergienutzung befinden sich im Eigentum des Landes Hessen bzw. Hessen Forst. Fulda, 18. Mai 2015 Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Offene Liste betr. den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notaufnahme am Klinikum Fulda Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller 1. Wie ist die Situation im Bereitschaftsdienst in der Stadt Fulda? Der Bereitschaftsdienst wird von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert. Das Klinikum Fulda stellt dem KV-Bereitschaftsdienst dazu Räumlichkeiten im Gebäude des Klinikum Fulda zur Verfügung. Organisatorisch liegt die der KVärztliche Bereitschaftsdienst voll und ganz in den Händen der KV. 2. Wie wirkt sich die Ausstattung des Bereitschaftsdienstes in Fulda und im Landkreis auf die Inanspruchnahme der Notfallambulanz im Klinikum Fulda aus? Das Klinikum Fulda verzeichnet seit einigen Jahren eine ständige Zunahme der Patientenzahlen in der zentralen Notaufnahme. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen haben immer mehr - vor allem jüngere Menschen - keinen festen Hausarzt mehr und suchen im Bedarfsfall direkt die ZNA auf. Zum anderen hat die Konzentration des Bereitschaftsdienstes der KV auf den Standort Fulda dazu geführt, dass die Patientinnen und Patienten aus der Region nach Fulda fahren, dann aber häufig direkt die ZNA aufsuchen. Darüber hinaus berichten uns die Patientinnen und Patienten, dass sie die technische und fachspezifische (Neurologe, Kardiologe,...) Spezialisierung in der Notaufnahme eines Groß-Krankenhauses wünschen und auch aufgrund der teilweise langen Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt direkt zu uns kommen. 3. Hat der Magistrat Kenntnis, dass Notfallpatienten in der Notfallaufnahme des Klinikums oft stundenlang warten müssen und Pflegekräfte selektieren, wann der Patient einem Arzt vorgestellt wird? Tatsächlich kommt es gelegentlich zu längeren Wartezeiten in der ZNA. Vor allem im 1. Quartal 2015 waren im Kontext der Grippewelle bis zu 200 Patientinnen und Patienten pro Tag zu behandeln. Vor diesem Hintergrund kam es zu verlängerten Verweildauern in der ZNA. Betroffen davon waren überwiegend weniger schwer erkrankte Patientinnen und Patienten. Die Kategorisierung der Erkrankungsschwere erfolgt wie in Deutschland und auch international auf der Basis so genannter Ersteinschätzungssysteme. Am Klinikum Fulda kommt das ESI-System zur Anwendung, das – wie allgemein üblich - regelhaft durch speziell dafür ausgebildete Pflegekräfte angewendet wird. Anfrage der Stadtverordnetenfraktion DIE LINKE.Offene Liste betr. Mietpreisbremse und Wohnraumstatistiken in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2015 Antwort von Bürgermeister Wehner 1. Welche Aktivitäten hat der Magistrat unternommen, dass auch Fulda bei der Neuzuordnung in den Kreis der hessischen Städte einbezogen werden wird, in denen die „Mietpreisbremse“ gelten wird? Durch den Hessischen Städtetag erfolgt zurzeit eine Befragung der Städte und Gemeinden hinsichtlich einer Selbsteinschätzung zur Einführung einer Mietpreisbremse im Sinne des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG). 2. Wie stellen sich die bisherigen Indikatoren Wohnraumversorgungsquote unter 103 Prozent, eine Leerstandsquote unter drei Prozent, oder eine Neubauintensität unter einer Wohnung pro Person bei Bevölkerungswachstum in Fulda konkret dar? Die vorgenannten Indikatoren wurden durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag des Landes Hessen im Zusammenhang mit der seit 18. Oktober 2014 gültigen Hessischen Kappungsgrenzenverordnung (Mietpreiserhöhung bei Bestandsmieten) ermittelt. Das Gutachten und somit die einzelnen Werte stehen der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Einführung einer Mietpreisbremse im Sinne des MietNovG (Mietpreisfestsetzung bei Wiedervermietung nach Mieterwechsel) werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn 1. die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, 2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt übersteigt, 3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder 4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Das Land Hessen hat erneut das IWU mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die Selbsteinschätzungen der Gemeinden und das IWU-Gutachten bilden die Entscheidungsgrundlagen, welche Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden. 3. Wie und von wem wird die Wohnraumversorgungs- und Leerstandsquote in Fulda ermittelt? Entsprechende Werte ergeben sich aus der IWU-Studie (Stand Februar 2014). Danach ergibt sich aus dem Zensus 2011 für die Stadt Fulda eine Leerstandsquote von 3,6 %. Die Bedarfsprognose beläuft sich auf ca. 200 neue Wohnungen pro Jahr. Mit 240 fertiggestellten Wohnungen in 2013 und 242 in 2014 liegt der Zubau in Fulda oberhalb der Bedarfsprognose der IWU. Eine Fortschreibung der Quoten erfolgt nicht, da Wohnungseigentümer keine Meldepflicht über Leerstände haben. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen. Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte haben Meldepflichten, die sich aus dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz ergeben. Anfrage der SPD-Fraktion betr. die Kommission zur Untersuchung der Rolle des ehem. Oberbürgermeisters Dr. Danzebrink Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller Die Anfrage beantworte ich wie folgt: Anfang Juni wird sich der Magistrat mit der Bildung der Kommission befassen. Ich werde eine entsprechende Vorlage einbringen. Die Kommission soll aus Persönlichkeiten bestehen, die sich mit dem Thema bisher schon einschlägig beschäftigt haben. Den Vorsitz soll unser Kulturamtsleiter und Leiter des Stadtarchivs Dr. Heiler führen. Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 04.05.15 bezüglich Sozialwohnungen Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage 1: Sind die Vorausschätzungen des Wohnungsbedarfs des Instituts für Wohnen und Umwelt vom 27.11.2013 auf Grund der Bevölkerungsentwicklung noch aktuell? Antwort: Die Vorausschätzung des Wohnungsbedarfes des Instituts für Wohnen und Umwelt wird von Seiten der Verwaltung noch als aktuell erachtet, da es sich um eine Vorausschätzung des Wohnungsbedarfes bis zum Jahr 2030 handelt. Frage 2: Wie viele Sozialwohnungen werden 2015 fertiggestellt? Antwort: Von Seiten der Stadt Fulda wurde die Errichtung von 9 Sozialwohnungen in der Georg- Antoni- Straße und 15 Sozialwohnungen in der Magdeburger Straße zur Förderung durch das Land Hessen angemeldet. Ob diese noch in 2015 fertiggestellt werden, ist u.a. von der Erteilung der Förderzusage durch die WIBanK (vor Erteilung der Förderzusage der WIBanK darf nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden) und vom Baufortschritt abhängig. Jedenfalls beabsichtigen die Antragsteller mit den Bauarbeiten sobald wie möglich zu beginnen. Frage 3: Wird das Ziel, jährlich 30 Sozialwohnungen zu fördern, 2015 erreicht werden? Antwort: Voraussichtlich nicht. Frage 4: Wieviel der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind bislang abgerufen worden und werden 2015 abgerufen werden? Antwort: Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden noch nicht abgerufen, da der Abruf der Mittel nach Baufortschritt erfolgt und mit den Bauarbeiten vor Erteilung einer Förderzusage durch die WIBanK auch noch nicht begonnen werden darf. Sofern die beiden o. a. Projekte in 2015 zur Realisierung gelangen führt dies zu einem Mittelabfluss von 240.000 Euro. (10.000,- Euro je Wohneinheit) Fulda, 18. Mai 2015
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