Gesamtbeschreibung aller Leistungen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG FÜR DIE VERWALTUNG
Die Grundleistungen für die Verwaltertätigkeit sind in § 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im
einzelnen umfaßt unsere Tätigkeit folgenden Umfang.
1. Abhalten einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung
jährlich
1a Vorbereitung und Versendung der Einladung nach Abstimmung
der Tagesordnung mit den Beiräten.
2 Vorlage aller Abrechnungsunterlagen in den ersten 4 Monaten
des einem Wirtschaftsjahr (Kalenderjahr) folgenden Jahres zur Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder einen sonstigen beauftragten
Rechnungsprüfer der Wohnungseigentümergemeinschaft in unserem
Büro während der Geschäftszeiten oder durch Aushändigung der
Unterlagen (Im übrigen kann jeder Wohnungseigentümer auf Wunsch
vor der Versammlung Einblick in die Unterlagen im Verwaltungsbüro
bekommen).
3. Im Rahmen der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft Hausund Nutzungsordnungen erstellen, verändern und nach Verabschiedung durch die Versammlung in Kraft zu setzen.
16. Durchführung des Bankeinzugsverfahrens und Datenträgeraustausch mit dem Bankinstitut.
17. Mahnwesen.
18. Erforderlichenfalls Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren für
rückständige Hausgelder und Abrechnungsfehlbeträge unter Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Kosten gehen im Regelfall zu Lasten
des Verursachers.
19. Führung und Pflege der notwendigen Verwaltungsunterlagen.
20. Führung und Bereithaltung der Niederschriften von Wohnungseigentümerversammlungen und Versand dieser Protokolle an alle
Miteigentümer.
21. Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
4. Verbindung halten mit Verwaltungsbeirat und Abstimmungen über
die Belange der Wohnungseigentümergemeinschaft vornehmen mit
Information des Beirats durch Übersendung von Durchschriften jeglicher Korrespondenz; gegebenenfalls Informationsgespräche während
der Geschäftszeiten der Verwaltung.
22. Abschluß, Kündigung u. Überwachung von Versicherungsverträgen.
5. Mehrere Objektbesuche jährlich vornehmen, wobei der Zustand
des Objektes zu überprüfen und Kontakt mit dem Hauspersonal
aufzunehmen ist.
Porto und Vervielfältigungskosten (Mehrfachkopien und Kopien für
den Beirat) werden zu Selbstkosten (inkl. Handling) mit € 0,10 je
Kopie berechnet. Außervertragliche Leistungen (nur in Abstimmung
mit Beirat), die nicht Gegenstand der laufenden Verwaltung sind,
werden nach Aufwand mit z.Zt. € 50,00 (Stand 2006) je Stunde +
gesetzl. MWSt., zzgl. Bürokostenaufwand berechnet (kommt in der
Praxis jedoch kaum vor). Für Zustimmungen zu Wohnungsververäußerungen beim Notar, wird eine halbe Verwalterjahresgebühr für die
Wohnung zzgl. MWSt. berechnet.
6. Eine große, dem Beirat angekündigte Hausinspektion jährlich
durchführen, bei welcher auf Wunsch der Beirat oder sonstige Beauftragte teilnehmen können, mit Abfassung eines Protokolls.
7. Abschluß von Wartungsverträgen für technische Einrichtungen,
Beauftragung von Handwerksfirmen, ggf. unter Einbeziehung der
Beiräte, Kontrolle und Schlußüberprüfung größerer Arbeiten, Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr vornehmen.
8. Anforderung von Angeboten bei voraus zu planenden Reparaturmaßnahmen. Bei größeren u. komplizierten Sanierungsmaßnahmen
empfehlen wir die Hinzuziehung von Sonderfachleuten (Bau.-Ing.,
Haustechniker udgl.). Deren Honorare sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
9. Einstellung und Entlassung von Hauspersonal und sonstigen
Dienstkräften (ggf. in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat).
Lohnkostenabrechnungen, Abführung von Gehältern, Aushilfslöhnen,
Lohnsteuern, Sozialversicherungs, Krankenkassen und Berufsgenossenschaftsbeiträgen, Umlagen, vermögenswirksamen Leistungen etc.
werden durch die Verwaltung durchgeführt.
10. Abrechnung von Kleinausgaben, Waschmarken etc.
11. Vorbereitung und Erstellung von Wirtschaftsplänen in Abstimmung mit Beiräten.
12. Erstellung der Hausgeldabrechnung für jeden Wohnungseigentümer. Erstellung einer Abrechnung für den Verwaltungsbeirat in den
ersten 4 Monaten mit Spezifizierung aller Ausgaben innerhalb eines
Kalenderjahres und Ausweisung der Instandhaltungsrücklagen, Zinsen, Zinsabschlagsteuer, der Hausgeldeinnahmen, der Hausgeldrückstände (O.P.-Liste), der Gewinn- u. Verlustrechnung und eines
bilanzähnlichen Vermögensstatus.
13. Vorbereitungen der Heizkostenabrechnung u. Übernahme der
Abrechnungsergebnisse des Wärmemessunternehmens in die Hausgeldabrechnung.
14. Führung eines Girokontos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Einrichtung von Sparbüchern mit Zusatzbonifizierung, Festgeldanlagen oder Wertpapierdepots für die Eigentümergemeinschaft. .Spesenfreie Kontoführung bei unserer Hausbank
(Voraussetzung ist das Bankeinzugsverfahren).
15. Einrichtung und Unterhaltung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung auf der Basis von EDV-Buchungen mit Datenerfassung und
Pflege der eingegebenen Daten.
23. Meldung von Schadensfällen an, und Abrechnung mit Versicherungsgesellschaften.